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Leistungsbeschreibung OV 2026-136.pdf

Agenturleistungen für Marketingstrategie und Kommunikation in der Umweltbildung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 19:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Leistungsbeschreibung

Nr. OV 2026-136

nach VgV

für die Erbringung von Agenturleistungen für den Bereich Umweltbildung

vom 01.01.2027 bis 31.12.2027

mit 2-maliger Verlängerungsoption

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Inhaltsverzeichnis Teil A Leistungsbeschreibung 4

1 Gegenstand der Leistung 4

2 Vertragslaufzeit, Verlängerungen 4

3 Mengen 5

4 Bedarfspositionen / Optionen 5

4.1 Option 1: Beschilderung Energieberg 5

4.2 Option 2: Informationsmöglichkeiten für Erwachsene 5

4.3 Option 3: Multiplikatoren-Marketing Umweltbildung & Energieberg 5

5 Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung 5

5.1 Bereich I: Der Lernort Energieberg Georgswerder und seine Veranstaltungen 6

5.2 Bereich II: Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen 6

6 Leistungsanforderungen 6

6.1 Leistungsphasen 7

6.1.1 Projektsteuerung und Projektplan 7

6.1.2 Marketingstrategie 8

6.1.3 Kreative Weiterentwicklung und Kommunikationsgestaltung 8

6.1.4 Mediaplan 8

6.1.5 Marketingmaßnahmen 9

7 Ablauf der Leistung 11

7.1 Umsetzung Grafik Website und Social Media 12

7.2 Freigabe / Abnahme 12

8 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit 13

8.1 Papier bei Druckerzeugnissen 13

8.2 Druckfarben 13

9 Leistungen der SRH 13

10 Leistungen des AN 13

11 Einzuhaltende Vorschriften 13

12 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten 14

12.1 Lieferkettensorgfaltspflichten für LkSG-verpflichtete Zulieferer 14

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12.2 Lieferkettensorgfaltspflichten für nicht LkSG-verpflichtete Zulieferer 15

12.3 Meldungen zu Regelverstößen über das SRH-Hinweisgebersystem 15

Teil B Besondere Vertragsbedingungen 16

1 Vertragsbestandteile 16

2 Vertragsstrafen 16

3 Rechnungslegung 16

4 Preisgleitklausel 16

5 Salvatorische Klausel 17

3

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Teil A Leistungsbeschreibung

1 Gegenstand der Leistung

Die im Rahmen dieser Vergabe zu beauftragende Agentur (nachfolgend „AN“) wird für und mit der

Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend „SRH“) die Marketingstrategie und das Kreativ- und

Kommunikationskonzept für den Bereich Umweltbildung weiterentwickeln und ausbauen.

Die Kommunikation und die Werbemittel verteilen sich auf die folgenden Bereiche:

• Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung

• Bereich I: Der Lernort Energieberg Georgswerder samt Veranstaltungen

• Bereich II: Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen

Das Ziel des Auftritts der Umweltbildung ist es, die Wahrnehmung der SRH als Anbieterin von

Bildungsangeboten zu umwelt- und klimaschutzrelevanten Themen weiter zu stärken.

Die im Jahr 2026 weiterentwickelte Marketing- und Kommunikationsstrategie bildet die Grundlage für die

Kommunikation des Bereichs Umweltbildung. Sie definiert insbesondere die strategische Positionierung, die

relevanten Zielgruppen sowie die übergeordneten Kommunikationsziele und -botschaften. Übergeordnete

Ziele der Stadtreinigung Hamburg für die strategische Positionierung der Marke sind durch den AN

verbindlich und fortlaufend einzubeziehen.

Auf dieser Grundlage ist jährlich ein Maßnahmenplan für kurz- und mittelfristige Werbemaßnahmen zu

entwickeln bzw. fortzuschreiben. Der Maßnahmenplan konkretisiert die strategischen Vorgaben für das

jeweilige Jahr und legt fest, welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen für die einzelnen Bereiche und

Zielgruppen umgesetzt werden sollen.

Die Leistung umfasst darüber hinaus die kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung der im

Maßnahmenplan vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen sowie die Konzeption, Gestaltung und

Produktion zielgruppengerechter Werbebotschaften und Werbemittel für den Einsatz auf verschiedenen

Kanälen.

2 Vertragslaufzeit, Verlängerungen

Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und läuft bis zum 31.12.2027. Es besteht für die

Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend auch „SRH“) die Option, den Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate zu

den Konditionen und Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des

Auftragnehmers (nachfolgend „AN“), zu verlängern. Die SRH übt die Option spätestens einen Monat vor

Ablauf der jeweiligen Laufzeit aus. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem AN in Textform zugehen.

Übt die SRH das Optionsrecht nicht aus, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

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3 Mengen

Die SRH rechnet mit einem Stundenaufwand von ca. 700 Stunden p.a. Die Abrechnung erfolgt nach

tatsächlichem Aufwand. Die aufgewendeten Stunden meldet der AN monatlich bei der Rechnungsstellung.

Eine Einteilung der Stunden erfolgt nach der Konkretisierung der Maßnahmen.

4 Bedarfspositionen / Optionen

4.1 Option 1: Beschilderung Energieberg

Seit 2026 kann die neue Dauerausstellung „Abfall im Wandel“ auf dem Energieberg Georgswerder besucht

werden. Die Ausstellung tritt in einem neuen, eigens für die Ausstellung entwickeltem Design auf. Auf dem

Energieberg-Gelände befinden sich des Weiteren Informationstafeln über die Geschichte sowie die Flora und

Fauna des Energiebergs. Die Beschilderung soll im neuen Design der Ausstellung angepasst werden. Hierfür

soll ein Beschilderungskonzept entwickelt und umgesetzt werden. Es soll eine zielgruppengerechte

Ansprache sowohl für Erwachsene als auch für Kindern bedacht werden. Für die Kinder-Kommunikation

sollen die Sympathiefiguren Binni und Momo eingebunden werden.

4.2 Option 2: Informationsmöglichkeiten für Erwachsene

Für Erwachsene bietet der Bereich Umweltbildung – neben den Führungen und Veranstaltungen auf dem

Energieberg Georgswerder – Führungen durch die Anlagen der thermischen Verwertung sowie über die

Recyclinghöfe an. Zudem können Initiativen Müllsammelaktionen anmelden, welche von uns unterstützt

werden. Perspektivisch sollen weitere Angebote wie Workshops und Seminare hinzukommen. Bisher hat

keine Bewerbung der Angebote stattgefunden. Sie sollen daher sinnvoll innerhalb der anderen Angebote

platziert werden. Mögliche Maßnahmen sind ein Programmheft oder Flyer (digital) für die Angebote, die

Bewerbung der Angebote über Social Media sowie weitere Maßnahmen (siehe unten: Marketingmaßnahmen

Bereich I).

4.3 Option 3: Multiplikatoren-Marketing Umweltbildung & Energieberg

Entwicklung und Umsetzung einer eigenständigen Multiplikatorenstrategie einschließlich Identifikation,

Priorisierung und Aktivierung geeigneter Multiplikatoren sowie Entwicklung eines Media-/Content-Kits.

5 Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung

Die Umweltbildung verfügt über ein umfangreiches Portfolio von pädagogischen Angeboten für

Lehrkräfte/Erzieher:innen und Schüler:innen, Familien und Ausflügler:innen, Firmen und Vereine, sowie die

allgemeine Öffentlichkeit. Die Angebote umfassen Exkursionen und Führungen auf Lernorten und in Anlagen

der SRH, Präsenzaktivitäten an Bildungsinstitutionen, Veranstaltungen, Seminare und Workshops, sowie

digitale und haptische Lernmaterialien. Aufgrund der verschiedenen Zielgruppen, Formate und der Zeiten, in

denen sie angeboten werden, wird der Abschnitt Umweltbildung in zwei Bereiche aufgeteilt:

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5.1 Bereich I: Der Lernort Energieberg Georgswerder und seine Veranstaltungen

Der Energieberg Georgswerder versteht sich als außerschulischer Lernort einer Bildung für nachhaltige

Entwicklung. Besuchende erfahren von Montag bis Sonntag sowohl in Form von Führungen und Exkursionen

als auch im Rahmen einer Ausstellung Interessantes über den Wandel des Ortes von der Mülldeponie zum

Energieberg und tauchen ein in die Themenfelder Abfall, Recycling und Nachhaltigkeit. Die Vormittage sind

wochentags für Schulklassen reserviert, während nachmittags Führungen für Firmen, Vereine,

Organisationen, Initiativen etc. stattfinden können. Ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm lädt von April

bis Ende Oktober mit durchschnittlich einer Veranstaltung pro Monat Familien und Ausflügler:innen zu einem

Besuch ein. Die Anmeldung zu den Angeboten erfolgt über die Website.

Bis jetzt wurde die Bewerbung des Energieberg Georgswerders vor allem über die SRH-eigenen Social-

Media-Kanäle, Pressemitteilungen, vereinzelte Radio- oder Fernsehbeiträge, die Website, Flyer und

Anzeigen gewährleistet.

Im Jahr 2026 wurde die Marketing- und Kommunikationsstrategie neu überarbeitet. Damit soll unter anderem

erreicht werden, dass der Energieberg als Ausflugsziel weiter mehr Bekanntheit erlangt, bestehende und

neue Zielgruppen (z.B. Firmen, Vereine) auf die Führungen aufmerksam werden und sich genügend

Menschen für die Veranstaltungen anmelden.

5.2 Bereich II: Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen

Zu den laufenden Angeboten der Umweltbildung zählen das „kunterbunte Müllmobil“ für Kindertagesstätten,

die Unterrichtseinheit „Mülltrennung, Recycling und Abfallverwertung“ für Grundschulen, Exkursionen zur

Anlage der thermischen Abfallverwertung für weiterführende Schulen und Führungen über Recyclinghöfe.

Ab 2027 werden digitale Lernmaterialien für Schüler:innen und Lehrkräfte auf der Website der SRH zur

Verfügung gestellt. Alle Angebote werden auf der Website vorgestellt und es kann sich über die Website

angemeldet werden.

Bis jetzt läuft die Bewerbung unserer Angebote vor allem über den Schulserver, Veranstaltungen für

Lehrkräfte und die Website. Die Ansprache der Zielgruppe und die Art der Bewerbung soll ausgebaut werden.

6 Leistungsanforderungen

Die SRH ist die kommunale Abfall- und Ressourcenwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Neben

der Sicherstellung von Stadtsauberkeit und einer verlässlichen Abfallentsorgung unterstützt die SRH

Kreislaufwirtschaft durch Recyclingangebote, Wiederverwendung und Umweltbildungsmaßnahmen,

Mit ihren Recyclinghöfen, den Gebrauchtwarenkaufhäusern sowie Umweltbildungsangeboten unterstützt die

SRH die Weiterverwendung von Materialien und informiert über einen ressourcenschonenden Umgang mit

Materialien und Abfällen.

Im Rahmen der laufenden strategischen Weiterentwicklung der SRH-Marke können sich während der

Projektlaufzeit neue Impulse, Erkenntnisse oder Anforderungen ergeben. Die Agentur wird über

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entsprechende Entwicklungen rechtzeitig informiert und berücksichtigt diese im Rahmen der Umsetzung der

vereinbarten Leistungen.

Der Bereich Umweltbildung der SRH ist seit 2022 NUN-zertifiziert. Die Zertifizierung bezieht sich auf die

Qualitätsentwicklung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das gilt für den Bereich selbst, seine

Vision und sein pädagogisches Konzept, genauso wie für die Weiterentwicklung und Neuentwicklung von

pädagogischen Angeboten. Das Ziel des Auftritts der Umweltbildung ist es, die Wahrnehmung der SRH als

Anbieterin von Bildungsangeboten zu umwelt- und klimaschutzrelevanten Themen weiter zu stärken. Die

Alleinstellungsmerkmale des Bereiches Umweltbildung werden weiter stärker herausgearbeitet und die

Angebote für die Zielgruppen attraktiv dargestellt und erfolgreich beworben. Zudem wird der

Bekanntheitsgrad der jeweiligen Angebote bei den Zielgruppen erhöht. Der AN wird zudem dazu beitragen,

die einzelnen Zielgruppen und ihre Wünsche und Bedürfnisse besser zu verstehen, so dass Potentiale für

neue Bildungsangebote oder für Veränderung bestehender Angebote herausgearbeitet werden können.

6.1 Leistungsphasen

Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird vom AN ein Projektplan entwickelt und mit Details versehen,

Arbeitspakete entwickelt und Verantwortliche benannt.

Auf Grundlage der Marketing- und Kommunikationsstrategie wird jährlich ein Maßnahmenplan erstellt. Dieser

bildet die Grundlage für den Mediaplan, in dem die geeigneten Kanäle, Zeiträume und Budgets für die

vorgesehenen Maßnahmen festgelegt werden.

Im Folgenden werden die verschiedenen Leistungsphasen vertiefend beschrieben:

6.1.1 Projektsteuerung und Projektplan

Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit der SRH die strategische und organisatorische

Projektsteuerung. Der detaillierte Projektplan enthält einen ausführlichen Zeitplan mit Zuordnung der

aufzuwendenden Stunden innerhalb der einzelnen Leistungsphasen und ist zwischen AN und SRH zu Beginn

des Projektes abzustimmen. Der AN übernimmt im Rahmen der Projektsteuerung alle dazugehörigen

relevanten Aufgaben, wie unter anderem die Protokollierung von Meetings, Planung und Steuerung von

regelmäßigen Jour Fixes und behält den Überblick über die gesetzten Meilensteine. Die SRH stellt eine

Infrastruktur für die digitale Zusammenarbeit in Form von Microsoft Teams zur Verfügung. Der AN ist dazu

verpflichtet, kurzfristig auf Nachrichten und Anfragen zu reagieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit stimmt

sich der AN eng mit der SRH ab und agiert dabei proaktiv, vorausschauend und eigenverantwortlich. Zum

Abschluss eines jeden Vertragsjahres stellt der AN der SRH eine ausführliche Evaluation der erbrachten

Kommunikationsmaßnahmen (inkl. Erfolgsmessung einzelner Maßnahmen, wo möglich) und die offenen

Daten zur Verfügung (siehe unten: Freigabe / Abnahme).

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6.1.2 Marketingstrategie

In den vergangenen zwei Jahren wurden die vorhandenen Angebote, Zielgruppen, Wettbewerber und deren

Angebote analysiert. Aufbauend auf der bestehenden Marketingstrategie sollen Maßnahmen entwickelt

werden und deren Ausrichtung an der Strategie kontinuierlich evaluiert werden. Auf Grundlage der bisherigen

Maßnahmen analysiert der AN Potentiale und Risiken für zukünftige Veränderungen. Bei der Erarbeitung

von mittel- und langfristigen Marketingzielen finden die Unternehmensstrategie der SRH, der aktuelle Stand

der Marke sowie die Vision und Ziele des Bereiches Umweltbildung Berücksichtigung.

Die Marketingstrategie soll mit Blick auf ihr strategisches Fundament bzw. die strategische Ausrichtung und

den Markenauftritt (z.B. Websiteauftritt und Canva-Bibliothek) regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei

Bedarf überarbeitet und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll ein Kommunikationskonzept für die

SRH-interne Kommunikation über die Arbeit und das Angebot des Bereichs Umweltbildung mit messbaren

Maßnahmen mit dem Ziel erstellt und umgesetzt werden, die Sichtbarkeit der Umweltbildung innerhalb des

Unternehmens zu erhöhen sowie Verständnis und Bewusstsein für ihre Arbeit, Bedeutung und Relevanz zu

stärken. Des Weiteren soll die Bekanntheit der Sympathiefiguren des Bereichs Umweltbildung, Mülleimer

Binni und Möwe Momo, durch die Durchführung einer dafür eigens entwickelten Kampagne (z.B. an Schulen

und im öffentlichen Raum) gestärkt werden.

6.1.3 Kreative Weiterentwicklung und Kommunikationsgestaltung

Das aktuelle Design und die Ansprache zeigt zielgruppengerecht den Wiedererkennungswert der SRH als

Multiplikator für Umweltbildung. Es darf auf Basis der Kommunikationsstrategie in einer starken, sichtbaren

Bildsprache leicht angepasst werden. Der AN arbeitet weiter auf der Basis des aktuellen Designs mit den

wiederkehrenden Stilelementen, der Typografie, dem Farbkonzept und dem Gestaltungsraster. Das Design

fügt sich in die bestehende Illustrationswelt und den CI-Vorgaben der SRH ein. Die im Rahmen der laufenden

Projekte, wie der Erarbeitung des digitalen Bildungsangebots oder der neuen Dauerausstellung des

Energieberges, entstandenen Designelemente (z.B. Sympathiefiguren) werden sinnvoll integriert.

6.1.4 Mediaplan

Als wichtiger Rahmen bietet der Mediaplan einen Überblick rund um die geplanten Maßnahmen aller

Bereiche. Dabei ist zu beachten, dass die Werbemittel:

• für sämtliche Kommunikationskanäle adaptierbar sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu

unterschiedlichen Zwecken flexibel genutzt werden können. Dabei hilft ein modularer Aufbau.

• auf dem PESO-Modell basieren und die vier Medienkategorien Paid, Earned, Shared und Owned

Media systematisch berücksichtigen, um eine maximale Reichweite, Glaubwürdigkeit und Wirkung

zu erzielen.

• sowohl für die digitale Kommunikation als auch für Printmaßnahmen abgestimmt sind.

• die Implementierung in Veranstaltungsdatenbanken der Metropolregion Hamburg beinhalten.

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Der AN identifiziert Touchpoints zur Bewerbung der Angebote. Der AN übernimmt verantwortungsvoll im

Hinblick auf Effizienz und Erfolg die Media-Budget-Planung und -Steuerung und erstellt Reportings

(Evaluation der Werbemaßnahmen) und gibt Handlungsempfehlungen.

Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit der SRH die Kommunikation und die Abwicklung der

Maßnahmen mit Werbeträgern, wie z.B. Mediahäusern oder anderen Dienstleistern (z.B. Druckereien) und

weiteren Drittanbietern.

PR-Maßnahmen im Sinne der klassischen Pressearbeit sind kein Bestandteil des Mediaplans.

6.1.5 Marketingmaßnahmen

Die im Folgenden genannten Kommunikationsmaßnahmen und -mittel zur Bewerbung der Bereiche I und II

sind Teil der ausgeschriebenen Leistung. Sie können durch weitere Werbemittel, welche auf Basis der

Marketing- und Kommunikationsstrategie als sinnvoll erachtet und im Sinne des PESO-Modells sind, ergänzt

werden. Die Entwicklung aller Werbemittel beinhaltet die Aufarbeitung der Information in Texten, das Design

und die Produktion durch den AN und/oder von ihm beauftragte Nachunternehmer.

Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung:

• SRH-Website Umweltbildung: Überprüfung der grafischen und redaktionellen Darstellung.

• Erstellung eines Image-Films aller Bildungsangebote der SRH aus bestehendem Content und neu

erstelltem Material wie z.B. für die neue Dauerausstellung zur Verwendung z.B. als Reel

Bereich I Der Lernort Energieberg Georgswerder und seine Veranstaltungen:

Grundsätzliche Bewerbung von ca. 10 Events (Priorisierung und Auswahl nach Bekanntgabe der

Veranstaltungsplanung für die jeweils nächste Energiebergsaison):

• Social-Media für die SRH-Kanäle (vorzugsweise) Instagram und Facebook, ggf. YouTube und

LinkedIn:

Kampagnenplanung (zeitlich, budgetär und strategisch) und -erstellung für ca. 10 Events,

Überarbeitung oder Neuentwicklung einer und/oder in Serie produzierte (in sich aufbauende)

Image-Kampagne über den Energieberg, die sich in den bestehenden Stil der Social Media

Beiträge (SRH und Energieberg) einfügt. Zudem steht weiterhin die Bewerbung der neuen

Dauerausstellung des Energiebergs im Fokus. Es handelt sich um eine Kombination von Paid- und

organischen Inhalten, welche auf die Ausspielungsart (Story, Reel, Paid-Video im Hochformat und

1:1 sowie Bilderpost in 4:5) angepasst sind. Der AN erstellt jährlich für jede neue

Energiebergsaison einen detaillierten mit der SRH abgestimmten Redaktionsplan mit:

• Story und Feed-Adaption (vorzugsweise Bewegtbild durch Video oder Animation mit vorliegendem

Video-Material oder neu zu produzierendem Material, statische Inhalte sind möglich, werden aber

nicht priorisiert)

• Caption (Textkreation)

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• Reels (Bewegtbild durch Animation oder Video)

• Veranstaltungsplakat zur Saisonübersicht und Plakate zur Bewerbung einzelner Events oder

Angebote

• Print-Anzeige in der Sommer- + Herbstausgabe des Bangerang Familienmagazins

• Veranstaltungsdatenbanken: Einstellen von Events und Pflege

• (Micro-)Influencer-Marketing/-Promotion sowie Kooperationen mit anderen Plattformen wie z.B. Mit

Vergnügen, Geheimtipp Hamburg: Recherche, Ansprache (Briefing) und Umsetzung (Buchung)

durch den AN in Abstimmung mit der SRH

• ggf. weitere OOH-Maßnahmen (z.B. S- und U-Bahn-Werbung etc.)

• Bewerbung FÖJ-Plätze Umweltbildung

• Tracking: Ausarbeitung und Implementierung von Möglichkeiten zur Sammlung relevanter Daten

zur Erfolgsmessung

Kommunikation der Dauerausstellung „Abfall im Wandel“:

• Footage / Content Creation: Erstellung von Foto- und Videomaterial

• Bewerbung der neuen Dauerausstellung mittels einer Kampagne zielgruppengerecht über

passende Touchpoints.

Erstellung und Produktion von Materialien und Werbemitteln:

• Plakate (für Aufsteller) für mobiles Leitsystem auf dem Energieberg (z.B. WC, Horizontweg)

• Ideenausarbeitung/Konzeption zur Integration der Sympathiefiguren Binni und Momo auf dem

Energieberg (z.B. Handpuppen für die Bildungsarbeit, Figuren, Integration auf Schildern und

Infotafeln (siehe auch Bedarfsoption 3), etc.)

• Neukonzeptionierung und Produktion des „Bergführers“ – einer informativen Broschüre über die

ehemalige Deponie Georgswerder und deren Transformation zum Energieberg (inhaltliche

Planung, Design nach Styleguide der neuen Dauerausstellung, etc.)

Bereich II Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen:

• Bewerbung der neuen digitalen Lernmaterialien mittels einer umfangreichen Kampagne für

verschiedene Alters- und Zielgruppen, welche ab 2027 über die SRH-Website der Umweltbildung

verfügbar sein werden.

• Überarbeitung des Designs, Produktion (digital und print) und Kommunikation (z.B. Rundmails

verfassen und gestalten) von: o Handreichungen für Lehrkräfte (Inhalte liegen vor) o Begleitmaterial für Schüler:innen (Arbeitsblätter) (Inhalte werden geliefert)

• Überarbeitung der Broschüre „Bildungsangebote für Schulen und Kitas“ oder Flyer (digital und

haptisch) mit Informationen über die pädagogischen Angebote für Bildungsinstitutionen

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• Überprüfung im Hinblick auf Design und Aussagen und ggf. Ergänzung der Werbematerialien

(Banner, Plakate oder Ähnliches) für die Nutzung an einem Stand auf Märkten, Festen, Konferenzen

etc.

• Ideenausarbeitung und ggf. Produktion pädagogischer Give Aways / Mitmach-Produkte für Kinder

und Erwachsene zur Herausgabe bei Veranstaltungen und für den postalischen Versand (z.B. an

Schulen)

7 Ablauf der Leistung

Leistungsphasen und ArbeitspaketeZeitlicher Rahmen
Überarbeitung und Weiterentwicklung MarketingstrategieJanuar 2027
Mediaplan (Absprache jährl. Ende März, Start 2027)Jährlich im März
Marketingmaßnahmen für allgemein Angebote der Umweltbildung (Website und Image-Film)Websitepflege: jährlich fortlaufend Image-Film: Mai 2027
Marketingmaßnahmen für den Lernort Energieberg und seine VeranstaltungenJährlich von März bis Oktober
Marketingmaßnahmen für die Kommunikation Dauerausstellung "Abfall im Wandel"Start der Umsetzung März 2027, Weiterführung bis Oktober 2029
Marketingmaßnahmen mit Erstellung und Produktion der Materialien/Werbemittel für den EnergiebergMärz 2027 bis Oktober 2029
Marketingmaßnahmen mit Erstellung und Produktion der Werbemittel BildungsinstitutionenMärz 2027 bis Oktober 2029

Innerhalb der ersten Woche nach Zuschlag wird ein Auftaktmeeting zur Klärung des weiteren Ablaufs

stattfinden, der Projektplan besprochen und regelmäßige digitale Jour Fixe sowie Termine zur Übergabe und

Abnahme festgelegt. Arbeitstreffen vor Ort auf dem Energieberg sind nur zum Auftaktgespräch vorgesehen

und müssen von dem AN im Angebotspreis berücksichtigt werden. Der AN stellt der SRH im Nachgang ein

Protokoll zu den ersten Vereinbarungen und allen weiteren Meetings zur Verfügung.

Alle erarbeiteten Maßnahmen und Materialien müssen von der SRH vor der Veröffentlichung freigegeben

werden. Dafür sind 3 Rücklaufschleifen einzuplanen. Der AN stellt stets mehrere (Design-)Vorschläge der

Kommunikationsmaßnahmen zur Verfügung, aus denen die SRH eines ausgewählt und anschließend auf

Grundlage des Feedbacks vom AN weiterentwickelt und finalisiert wird. Die Assets zur Bewerbung von

Energieberg-Events für alle Kommunikationskanäle sind vom AN stets zwei Monate im Voraus auszuliefern,

um eine rechtzeitige Bewerbung der Events sicherzustellen. Der Aufbau des Mediaplanes ist modular und

flexibel, so dass je nach aktueller Lage (Veränderungen an Lernorten und Angeboten / weitere für die

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Öffentlichkeitsarbeit relevante SRH-interne Themen) die Reihenfolge, Dauer und Intensität der Maßnahmen

verändert werden kann.

Bei der Entwicklung der Konzepte und Maßnahmen werden Umwelt-, Ressourcen- und Bildungsaspekte

systematisch berücksichtigt.

7.1 Umsetzung Grafik Website und Social Media

Der AN übernimmt die grafische Aufarbeitung von Fotos und Bildmaterial und die redaktionelle Überarbeitung

den von der SRH gelieferten Texte für die Website. Der AN macht proaktiv Vorschläge für die Verbesserung

der Ansprache der Zielgruppen auf Basis des bestehenden Kommunikationskonzeptes. Die technische

Umsetzung auf der Website erfolgt durch den SRH eigenen Dienstleister oder die SRH selbst. Die Designs

müssen sich an den Typo3 Elementen und dem Design der SRH-Website orientieren.

Die entwickelten Social Media Kampagnen werden durch die SRH-Kommunikationsabteilung freigegeben.

Veröffentlichung auf den SRH-Kanälen übernimmt die SRH-Kommunikationsabteilung. Anzeigen werden

vom AN eingestellt und von der SRH-Kommunikationsabteilung auf der Plattform final geprüft und

veröffentlicht.

Hinweis an Agentur: Mediabudget (PaidAds) nicht für Meta berechnen, sondern nur die anderen Kanäle (z.B.

Youtube)

7.2 Freigabe / Abnahme

Die finale Prüfung und Freigabe erfolgt durch die SRH-Kommunikations-Abteilung und der Stabsstelle

Umwelt- und Klimaschutz. In Einzelfällen übernimmt der AN auch die Druckabwicklung gemäß Vorgabe der

SRH. Für jeden Job gilt: Print-Produkte inkl. Reinzeichnung, Screen-Dateien als inkl. JPEGs in 2x Screen

Auflösung.

Es ist verpflichtend, dass die offenen Daten (Verpackte Ordner mit Projektdaten der Indesign/After

Effects/Premiere/Cinema4D/Illustrator etc. mit allen Assets) unaufgefordert nach Abschluss des jeweiligen

Jobs der SRH in für unsere Pipeline kompatiblen Formaten zur Verfügung gestellt werden. Eine Jobnummer

für jedes Projekt wird von uns beim Briefing zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, die Layout- und

Export-Dateien spätestens bei Auslieferung mit dieser Jobnummer zu versehen und bei Print-Produkten

diese als fallende Zeile ins Layout zu integrieren. Bei Auslieferung ist die korrekte Einordnung der Dateien in

die Job-Ordner Struktur einzuhalten. Wir empfehlen dringend, auch während der Zeit des Projektes bereits

unsere Benennungs- und Ordner-Konventionen einzuhalten. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit des

Projektfortschritts für beide Seiten.

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8 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit

8.1 Papier bei Druckerzeugnissen

Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen müssen die Vorgaben des Blauen Engels (Siegel DE-UZ 72)

eingehalten werden.

8.2 Druckfarben

Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen sind ausschließlich mineral- und schwermetallfreie Druckfarben

zu verwenden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, so hat der AN dies der SRH vor

Auftragserledigung mitzuteilen und die Zustimmung der SRH einzuholen.

9 Leistungen der SRH

Die SRH benennt Ansprechpartner:innen und eine Vertretung. Die Reaktionszeit auf detaillierte Anfragen

beträgt eine Woche. Die SRH stellt für diesen Auftrag eine digitale Arbeitsgrundlage (SharePoint/Teams) für

den Austausch von Daten und zum kollaborativem Arbeiten zur Verfügung. Der AN erhält Zugang zu den

notwendigen Informationen über die SRH, das Umweltbildungsteam, die pädagogischen Angebote und

Veranstaltungen. Die SRH stellt Fotomaterial zur Verfügung.

10 Leistungen des AN

Der AN benennt die Ansprechpartner:innen und entsprechende Vertretungen bei längeren Ausfällen. Die

Reaktionszeit auf detaillierte Anfragen beträgt eine Woche.

11 Einzuhaltende Vorschriften

Alle Entwürfe müssen sich am jeweils aktuellen Corporate Design orientieren und den darüber hinaus

definierten Vorgaben durch die Kommunikationsabteilung der SRH. Dieses wird dem AN nach

Auftragserteilung zur Verfügung gestellt und im Kick-Off definiert.

Der AN gewährleistet, dass jegliche Texterzeugnisse nach den Regeln der neuen Rechtschreibung erstellt

werden. Es gilt die Rechtschreibung des Dudens (neueste Ausgabe) und hier jeweils die vom Duden

empfohlene Schreibweise bei mehreren Möglichkeiten der Rechtschreibung. Der AN nutzt in allen

Kommunikationsmitteln gendersensible Sprache und verwendet vorzugsweise genderneutrale

Formulierungen oder den Gender-Doppelpunkt (z.B. die Teilnehmenden, die Hamburger: innen).

Des Weiteren stellt der AN sicher, dass jegliche Texterzeugnisse, Bilder, grafische Elemente, Symbole,

Produkt-, Marken und Unternehmensnamen sowie Aussagen, die ausdrücklich oder indirekt vermitteln, dass

ein Produkt oder eine Dienstleistung Umwelt- oder Sozialmerkmale aufweist nach der europäischen Richtlinie

„Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) erstellt werden.

Der Einsatz von generativer KI in Artworks und Texten ist kennzeichnungspflichtig.

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Ausgelieferte PDFs für den Screen müssen nach Standard des Bundesministeriums für Digitales und

Staatsmodernisierung barrierefrei sein.

(https://www.barrierefreiheitdienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/umsetzungshilfen/dokumente/dok

umente-node.html)

Der AN stellt der SRH die digitalisierten offenen Daten aller Reinzeichnungen (inkl. Fotos, eingebundenen

Grafiken und Download PDF), die zur Erfüllung der Aufträge produziert werden, direkt nach der finalen

Freigabe zur Verfügung. Der SRH entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Der AN gewährleistet, dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und ohne Verstoß gegen

Rechte Dritter genutzt werden können.

Die SRH erhält an allen vom AN im Rahmen dieses Vertrages erstellten bzw. gefertigten Leistungen das

ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung. Das bedeutet, dass alle Nutzungsrechte an den

beauftragten Leistungen/ Produkten, einschließlich der darin verwendeten Texte, Grafiken, Videos und

Fotos, zeitlich und räumlich uneingeschränkt an die SRH übergehen. Dies gilt auch ausdrücklich für die

Verwendung im Internet. Die SRH ist berechtigt, die Nutzungsrechte einzelner Maßnahmen auch an Dritte

im Rahmen einer Mitbenutzung weiterzugeben.

Der AN hält die SRH von sämtlichen gegen sie geltend gemachten Ansprüchen Dritter, die sich aus der

Nutzung der beauftragten Produkte durch Nutzungsberechtigte ergeben könnten, frei.

12 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

12.1 Lieferkettensorgfaltspflichten für LkSG-verpflichtete Zulieferer

(1) AN´s, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, weil

sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG erfüllen, sind, auch im Verhältnis

zum AG, verpflichtet, die grundlegenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Verbote des

LkSG einzuhalten und entlang der eigenen Lieferkette angemessen zu adressieren. Dies umfasst

insbesondere die Verpflichtungen des ANs, die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen

Erwartungen einzuhalten und entlang der weiteren Lieferkette angemessen zu adressieren, den AG

unverzüglich über Verletzungen, über unmittelbar bevorstehende Verletzungen und über Anhaltspunkte für

Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Verbote im eigenen Geschäftsbereich des

ANs oder seiner unmittelbaren Zulieferer, soweit diese zur Lieferkette des AGs gehören, zu informieren und

in Bezug auf solche Verstöße oder möglichen oder bevorstehenden Verstöße angemessene

Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der

Verletzung zu minimieren, wozu AG und AN in geeigneten Fällen gemeinsam geeignete Abhilfemaßnahmen

erarbeiten und durchsetzen werden.

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(2) Der AN räumt dem AG das Recht ein, die Einhaltung der Pflichten nach dem

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einmal jährlich durch eigene Kontrollen vor Ort und ggf. durch die

Durchführung eines Audits zu überprüfen. Die Kontrolle wird dem AN mindestens zwei Wochen zuvor

schriftlich angekündigt. Die Kosten trägt der AG. Eine eigene Kontrolle durch den AG findet nicht statt, wenn

der AN stattdessen einen unabhängigen Dritten mit der Auditierung beauftragt oder ein anerkanntes

Zertifizierungs- oder Audit-System in Anspruch nimmt und die Ergebnisse, soweit sie die Umsetzung der

Pflichten nach dem LkSG betreffen, dem AG nach Aufforderung einmal jährlich zur Verfügung stellt.

12.2 Lieferkettensorgfaltspflichten für nicht LkSG-verpflichtete Zulieferer

(1) AN, die selbst nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

fallen, weil sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG nicht erfüllen, verpflichten

sich, bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten des AGs im gebotenen Umfang mitzuwirken und den AG bei der

Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten nach dem LkSG in geeigneter und angemessener Weise zu unterstützen

(Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht). Der AG kann in diesem Rahmen Mitwirkungs- und

Unterstützungshandlungen des ANs der Art und in dem Maße und Umfang verlangen, wie sie aufgrund der

Regelungen des LkSG und der zur vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen des AGs nach dem LkSG

bestehenden Handlungspflichten (z.B. aufgrund der Risikoanalyse) erforderlich sind, soweit es sich um

Sachverhalte handelt, die in die Sphäre des ANs oder der Lieferkette des ANs fallen.

(2) Welche Mitwirkungs- und Unterstützungshandlungen der AN dem AG jeweils schuldet, ist im

Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Anforderung des AGs einvernehmlich zu konkretisieren. Je nach

Erfordernis kann die Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht des ANs, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die

erforderlichen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen bei der Risikoanalyse des AGs nach § 5 LkSG,

bei der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG, bei der

Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG, bei der Vorbereitung,

Einleitung und Durchführung von Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG (wobei der AG in diesem

Zusammenhang die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität potenzieller Beteiligter und den wirksamen

Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund einer Beschwerde gewährleistet) und bei der

Umsetzung und Durchsetzung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten bei

Zulieferern des ANs, soweit substantiierte Kenntnis über mögliche menschenrechtsbezogene oder

umweltbezogene Pflichtverletzungen bei diesen besteht und die Maßnahmen nicht ohne Mitwirkung des ANs

umgesetzt werden können, umfassen.

12.3 Meldungen zu Regelverstößen über das SRH-Hinweisgebersystem

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat auf ihrer Unternehmenswebsite ein anonymes Hinweisgebersystem

eingerichtet:

Link: https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/compliance/

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[Seite 16]

Dieses ermöglicht es betroffenen Personen sowie Dritten, potenzielle Verstöße gegen geltende Gesetze,

insbesondere gegen die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), vertraulich und

anonym zu melden. Die Meldungen können über verschiedene bereitgestellte Kanäle erfolgen. Die SRH

verpflichtet sich, alle eingehenden Hinweise zu prüfen und die Vertraulichkeit der Meldenden zu wahren.

Teil B Besondere Vertragsbedingungen

1 Vertragsbestandteile

Mit dem Zuschlag werden folgende Regelungen – bei Unklarheiten oder Auslegungsfragen in folgender

Reihenfolge – Vertragsbestandteil:

• diese Leistungsbeschreibung einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen (Teile A und B

dieser Unterlage) nebst Anlagen

• der beantwortete Bieterfragenkatalog in seiner finalen Fassung

• die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der SRH (Link: ZVB)

• die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

• die Vorschriften des BGB

• das Angebot des AN

2 Vertragsstrafen

Ergänzend zu Nr. 11 Abs. (2) der ZVB gilt:

Kommt der AN mit einer Lieferung in Verzug, so hat die SRH das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe von

0,5% pro vollendeter Woche des Nettowertes desjenigen Teils der Leistung zu fordern, der nicht genutzt

werden kann, höchstens jedoch 5% des Gesamtnettoauftragswertes.

Das Recht der SRH zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unter

Anrechnung der verwirkten Vertragsstrafe unberührt.

3 Rechnungslegung

Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt per Stundensatz nach Leistungserbringung /

Teilleistungserbringung. Die im Preisblatt / Leistungsverzeichnis genannte Stundenanzahl ist die

geschätzte Stundenanzahl. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Abrechnung der

Sach- und Buchungskosten erfolgt gegen Rechnungsstellung.

4 Preisgleitklausel

Der AN hat das Recht die Nettopreise maximal 1-mal pro Jahr anzupassen. Die Anpassung darf

maximal 3% nicht überschreiten. Für den Zeitraum 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 erfolgt keine

Preisanpassung. Es gelten die angebotenen Preise. Änderungen der Nettopreise müssen der SRH 4

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Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Voraussetzung für die Preisanpassung ist, dass der

AN seine Mehrkosten gemäß seiner der Ausschreibung zu Grunde liegenden Kalkulation nachweist. Die

Änderung der Nettopreise bedarf der Zustimmung der SRH.

5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im

Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien

diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen

Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren

Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich

der Vertrag als lückenhaft erweist.

Hamburg, im Oktober 2026 Stadtreinigung Hamburg,

Anstalt des öffentlichen Rechts

Zentraler Einkauf

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