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Leistungsbeschreibung
Nr. OV 2026-136
nach VgV
für die Erbringung von Agenturleistungen für den Bereich Umweltbildung
vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
mit 2-maliger Verlängerungsoption
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Inhaltsverzeichnis Teil A Leistungsbeschreibung 4
1 Gegenstand der Leistung 4
2 Vertragslaufzeit, Verlängerungen 4
3 Mengen 5
4 Bedarfspositionen / Optionen 5
4.1 Option 1: Beschilderung Energieberg 5
4.2 Option 2: Informationsmöglichkeiten für Erwachsene 5
4.3 Option 3: Multiplikatoren-Marketing Umweltbildung & Energieberg 5
5 Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung 5
5.1 Bereich I: Der Lernort Energieberg Georgswerder und seine Veranstaltungen 6
5.2 Bereich II: Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen 6
6 Leistungsanforderungen 6
6.1 Leistungsphasen 7
6.1.1 Projektsteuerung und Projektplan 7
6.1.2 Marketingstrategie 8
6.1.3 Kreative Weiterentwicklung und Kommunikationsgestaltung 8
6.1.4 Mediaplan 8
6.1.5 Marketingmaßnahmen 9
7 Ablauf der Leistung 11
7.1 Umsetzung Grafik Website und Social Media 12
7.2 Freigabe / Abnahme 12
8 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit 13
8.1 Papier bei Druckerzeugnissen 13
8.2 Druckfarben 13
9 Leistungen der SRH 13
10 Leistungen des AN 13
11 Einzuhaltende Vorschriften 13
12 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten 14
12.1 Lieferkettensorgfaltspflichten für LkSG-verpflichtete Zulieferer 14
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12.2 Lieferkettensorgfaltspflichten für nicht LkSG-verpflichtete Zulieferer 15
12.3 Meldungen zu Regelverstößen über das SRH-Hinweisgebersystem 15
Teil B Besondere Vertragsbedingungen 16
1 Vertragsbestandteile 16
2 Vertragsstrafen 16
3 Rechnungslegung 16
4 Preisgleitklausel 16
5 Salvatorische Klausel 17
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Teil A Leistungsbeschreibung
1 Gegenstand der Leistung
Die im Rahmen dieser Vergabe zu beauftragende Agentur (nachfolgend „AN“) wird für und mit der
Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend „SRH“) die Marketingstrategie und das Kreativ- und
Kommunikationskonzept für den Bereich Umweltbildung weiterentwickeln und ausbauen.
Die Kommunikation und die Werbemittel verteilen sich auf die folgenden Bereiche:
• Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung
• Bereich I: Der Lernort Energieberg Georgswerder samt Veranstaltungen
• Bereich II: Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen
Das Ziel des Auftritts der Umweltbildung ist es, die Wahrnehmung der SRH als Anbieterin von
Bildungsangeboten zu umwelt- und klimaschutzrelevanten Themen weiter zu stärken.
Die im Jahr 2026 weiterentwickelte Marketing- und Kommunikationsstrategie bildet die Grundlage für die
Kommunikation des Bereichs Umweltbildung. Sie definiert insbesondere die strategische Positionierung, die
relevanten Zielgruppen sowie die übergeordneten Kommunikationsziele und -botschaften. Übergeordnete
Ziele der Stadtreinigung Hamburg für die strategische Positionierung der Marke sind durch den AN
verbindlich und fortlaufend einzubeziehen.
Auf dieser Grundlage ist jährlich ein Maßnahmenplan für kurz- und mittelfristige Werbemaßnahmen zu
entwickeln bzw. fortzuschreiben. Der Maßnahmenplan konkretisiert die strategischen Vorgaben für das
jeweilige Jahr und legt fest, welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen für die einzelnen Bereiche und
Zielgruppen umgesetzt werden sollen.
Die Leistung umfasst darüber hinaus die kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung der im
Maßnahmenplan vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen sowie die Konzeption, Gestaltung und
Produktion zielgruppengerechter Werbebotschaften und Werbemittel für den Einsatz auf verschiedenen
Kanälen.
2 Vertragslaufzeit, Verlängerungen
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und läuft bis zum 31.12.2027. Es besteht für die
Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend auch „SRH“) die Option, den Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate zu
den Konditionen und Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des
Auftragnehmers (nachfolgend „AN“), zu verlängern. Die SRH übt die Option spätestens einen Monat vor
Ablauf der jeweiligen Laufzeit aus. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem AN in Textform zugehen.
Übt die SRH das Optionsrecht nicht aus, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
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3 Mengen
Die SRH rechnet mit einem Stundenaufwand von ca. 700 Stunden p.a. Die Abrechnung erfolgt nach
tatsächlichem Aufwand. Die aufgewendeten Stunden meldet der AN monatlich bei der Rechnungsstellung.
Eine Einteilung der Stunden erfolgt nach der Konkretisierung der Maßnahmen.
4 Bedarfspositionen / Optionen
4.1 Option 1: Beschilderung Energieberg
Seit 2026 kann die neue Dauerausstellung „Abfall im Wandel“ auf dem Energieberg Georgswerder besucht
werden. Die Ausstellung tritt in einem neuen, eigens für die Ausstellung entwickeltem Design auf. Auf dem
Energieberg-Gelände befinden sich des Weiteren Informationstafeln über die Geschichte sowie die Flora und
Fauna des Energiebergs. Die Beschilderung soll im neuen Design der Ausstellung angepasst werden. Hierfür
soll ein Beschilderungskonzept entwickelt und umgesetzt werden. Es soll eine zielgruppengerechte
Ansprache sowohl für Erwachsene als auch für Kindern bedacht werden. Für die Kinder-Kommunikation
sollen die Sympathiefiguren Binni und Momo eingebunden werden.
4.2 Option 2: Informationsmöglichkeiten für Erwachsene
Für Erwachsene bietet der Bereich Umweltbildung – neben den Führungen und Veranstaltungen auf dem
Energieberg Georgswerder – Führungen durch die Anlagen der thermischen Verwertung sowie über die
Recyclinghöfe an. Zudem können Initiativen Müllsammelaktionen anmelden, welche von uns unterstützt
werden. Perspektivisch sollen weitere Angebote wie Workshops und Seminare hinzukommen. Bisher hat
keine Bewerbung der Angebote stattgefunden. Sie sollen daher sinnvoll innerhalb der anderen Angebote
platziert werden. Mögliche Maßnahmen sind ein Programmheft oder Flyer (digital) für die Angebote, die
Bewerbung der Angebote über Social Media sowie weitere Maßnahmen (siehe unten: Marketingmaßnahmen
Bereich I).
4.3 Option 3: Multiplikatoren-Marketing Umweltbildung & Energieberg
Entwicklung und Umsetzung einer eigenständigen Multiplikatorenstrategie einschließlich Identifikation,
Priorisierung und Aktivierung geeigneter Multiplikatoren sowie Entwicklung eines Media-/Content-Kits.
5 Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung
Die Umweltbildung verfügt über ein umfangreiches Portfolio von pädagogischen Angeboten für
Lehrkräfte/Erzieher:innen und Schüler:innen, Familien und Ausflügler:innen, Firmen und Vereine, sowie die
allgemeine Öffentlichkeit. Die Angebote umfassen Exkursionen und Führungen auf Lernorten und in Anlagen
der SRH, Präsenzaktivitäten an Bildungsinstitutionen, Veranstaltungen, Seminare und Workshops, sowie
digitale und haptische Lernmaterialien. Aufgrund der verschiedenen Zielgruppen, Formate und der Zeiten, in
denen sie angeboten werden, wird der Abschnitt Umweltbildung in zwei Bereiche aufgeteilt:
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5.1 Bereich I: Der Lernort Energieberg Georgswerder und seine Veranstaltungen
Der Energieberg Georgswerder versteht sich als außerschulischer Lernort einer Bildung für nachhaltige
Entwicklung. Besuchende erfahren von Montag bis Sonntag sowohl in Form von Führungen und Exkursionen
als auch im Rahmen einer Ausstellung Interessantes über den Wandel des Ortes von der Mülldeponie zum
Energieberg und tauchen ein in die Themenfelder Abfall, Recycling und Nachhaltigkeit. Die Vormittage sind
wochentags für Schulklassen reserviert, während nachmittags Führungen für Firmen, Vereine,
Organisationen, Initiativen etc. stattfinden können. Ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm lädt von April
bis Ende Oktober mit durchschnittlich einer Veranstaltung pro Monat Familien und Ausflügler:innen zu einem
Besuch ein. Die Anmeldung zu den Angeboten erfolgt über die Website.
Bis jetzt wurde die Bewerbung des Energieberg Georgswerders vor allem über die SRH-eigenen Social-
Media-Kanäle, Pressemitteilungen, vereinzelte Radio- oder Fernsehbeiträge, die Website, Flyer und
Anzeigen gewährleistet.
Im Jahr 2026 wurde die Marketing- und Kommunikationsstrategie neu überarbeitet. Damit soll unter anderem
erreicht werden, dass der Energieberg als Ausflugsziel weiter mehr Bekanntheit erlangt, bestehende und
neue Zielgruppen (z.B. Firmen, Vereine) auf die Führungen aufmerksam werden und sich genügend
Menschen für die Veranstaltungen anmelden.
5.2 Bereich II: Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen
Zu den laufenden Angeboten der Umweltbildung zählen das „kunterbunte Müllmobil“ für Kindertagesstätten,
die Unterrichtseinheit „Mülltrennung, Recycling und Abfallverwertung“ für Grundschulen, Exkursionen zur
Anlage der thermischen Abfallverwertung für weiterführende Schulen und Führungen über Recyclinghöfe.
Ab 2027 werden digitale Lernmaterialien für Schüler:innen und Lehrkräfte auf der Website der SRH zur
Verfügung gestellt. Alle Angebote werden auf der Website vorgestellt und es kann sich über die Website
angemeldet werden.
Bis jetzt läuft die Bewerbung unserer Angebote vor allem über den Schulserver, Veranstaltungen für
Lehrkräfte und die Website. Die Ansprache der Zielgruppe und die Art der Bewerbung soll ausgebaut werden.
6 Leistungsanforderungen
Die SRH ist die kommunale Abfall- und Ressourcenwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Neben
der Sicherstellung von Stadtsauberkeit und einer verlässlichen Abfallentsorgung unterstützt die SRH
Kreislaufwirtschaft durch Recyclingangebote, Wiederverwendung und Umweltbildungsmaßnahmen,
Mit ihren Recyclinghöfen, den Gebrauchtwarenkaufhäusern sowie Umweltbildungsangeboten unterstützt die
SRH die Weiterverwendung von Materialien und informiert über einen ressourcenschonenden Umgang mit
Materialien und Abfällen.
Im Rahmen der laufenden strategischen Weiterentwicklung der SRH-Marke können sich während der
Projektlaufzeit neue Impulse, Erkenntnisse oder Anforderungen ergeben. Die Agentur wird über
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entsprechende Entwicklungen rechtzeitig informiert und berücksichtigt diese im Rahmen der Umsetzung der
vereinbarten Leistungen.
Der Bereich Umweltbildung der SRH ist seit 2022 NUN-zertifiziert. Die Zertifizierung bezieht sich auf die
Qualitätsentwicklung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das gilt für den Bereich selbst, seine
Vision und sein pädagogisches Konzept, genauso wie für die Weiterentwicklung und Neuentwicklung von
pädagogischen Angeboten. Das Ziel des Auftritts der Umweltbildung ist es, die Wahrnehmung der SRH als
Anbieterin von Bildungsangeboten zu umwelt- und klimaschutzrelevanten Themen weiter zu stärken. Die
Alleinstellungsmerkmale des Bereiches Umweltbildung werden weiter stärker herausgearbeitet und die
Angebote für die Zielgruppen attraktiv dargestellt und erfolgreich beworben. Zudem wird der
Bekanntheitsgrad der jeweiligen Angebote bei den Zielgruppen erhöht. Der AN wird zudem dazu beitragen,
die einzelnen Zielgruppen und ihre Wünsche und Bedürfnisse besser zu verstehen, so dass Potentiale für
neue Bildungsangebote oder für Veränderung bestehender Angebote herausgearbeitet werden können.
6.1 Leistungsphasen
Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird vom AN ein Projektplan entwickelt und mit Details versehen,
Arbeitspakete entwickelt und Verantwortliche benannt.
Auf Grundlage der Marketing- und Kommunikationsstrategie wird jährlich ein Maßnahmenplan erstellt. Dieser
bildet die Grundlage für den Mediaplan, in dem die geeigneten Kanäle, Zeiträume und Budgets für die
vorgesehenen Maßnahmen festgelegt werden.
Im Folgenden werden die verschiedenen Leistungsphasen vertiefend beschrieben:
6.1.1 Projektsteuerung und Projektplan
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit der SRH die strategische und organisatorische
Projektsteuerung. Der detaillierte Projektplan enthält einen ausführlichen Zeitplan mit Zuordnung der
aufzuwendenden Stunden innerhalb der einzelnen Leistungsphasen und ist zwischen AN und SRH zu Beginn
des Projektes abzustimmen. Der AN übernimmt im Rahmen der Projektsteuerung alle dazugehörigen
relevanten Aufgaben, wie unter anderem die Protokollierung von Meetings, Planung und Steuerung von
regelmäßigen Jour Fixes und behält den Überblick über die gesetzten Meilensteine. Die SRH stellt eine
Infrastruktur für die digitale Zusammenarbeit in Form von Microsoft Teams zur Verfügung. Der AN ist dazu
verpflichtet, kurzfristig auf Nachrichten und Anfragen zu reagieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit stimmt
sich der AN eng mit der SRH ab und agiert dabei proaktiv, vorausschauend und eigenverantwortlich. Zum
Abschluss eines jeden Vertragsjahres stellt der AN der SRH eine ausführliche Evaluation der erbrachten
Kommunikationsmaßnahmen (inkl. Erfolgsmessung einzelner Maßnahmen, wo möglich) und die offenen
Daten zur Verfügung (siehe unten: Freigabe / Abnahme).
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6.1.2 Marketingstrategie
In den vergangenen zwei Jahren wurden die vorhandenen Angebote, Zielgruppen, Wettbewerber und deren
Angebote analysiert. Aufbauend auf der bestehenden Marketingstrategie sollen Maßnahmen entwickelt
werden und deren Ausrichtung an der Strategie kontinuierlich evaluiert werden. Auf Grundlage der bisherigen
Maßnahmen analysiert der AN Potentiale und Risiken für zukünftige Veränderungen. Bei der Erarbeitung
von mittel- und langfristigen Marketingzielen finden die Unternehmensstrategie der SRH, der aktuelle Stand
der Marke sowie die Vision und Ziele des Bereiches Umweltbildung Berücksichtigung.
Die Marketingstrategie soll mit Blick auf ihr strategisches Fundament bzw. die strategische Ausrichtung und
den Markenauftritt (z.B. Websiteauftritt und Canva-Bibliothek) regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei
Bedarf überarbeitet und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll ein Kommunikationskonzept für die
SRH-interne Kommunikation über die Arbeit und das Angebot des Bereichs Umweltbildung mit messbaren
Maßnahmen mit dem Ziel erstellt und umgesetzt werden, die Sichtbarkeit der Umweltbildung innerhalb des
Unternehmens zu erhöhen sowie Verständnis und Bewusstsein für ihre Arbeit, Bedeutung und Relevanz zu
stärken. Des Weiteren soll die Bekanntheit der Sympathiefiguren des Bereichs Umweltbildung, Mülleimer
Binni und Möwe Momo, durch die Durchführung einer dafür eigens entwickelten Kampagne (z.B. an Schulen
und im öffentlichen Raum) gestärkt werden.
6.1.3 Kreative Weiterentwicklung und Kommunikationsgestaltung
Das aktuelle Design und die Ansprache zeigt zielgruppengerecht den Wiedererkennungswert der SRH als
Multiplikator für Umweltbildung. Es darf auf Basis der Kommunikationsstrategie in einer starken, sichtbaren
Bildsprache leicht angepasst werden. Der AN arbeitet weiter auf der Basis des aktuellen Designs mit den
wiederkehrenden Stilelementen, der Typografie, dem Farbkonzept und dem Gestaltungsraster. Das Design
fügt sich in die bestehende Illustrationswelt und den CI-Vorgaben der SRH ein. Die im Rahmen der laufenden
Projekte, wie der Erarbeitung des digitalen Bildungsangebots oder der neuen Dauerausstellung des
Energieberges, entstandenen Designelemente (z.B. Sympathiefiguren) werden sinnvoll integriert.
6.1.4 Mediaplan
Als wichtiger Rahmen bietet der Mediaplan einen Überblick rund um die geplanten Maßnahmen aller
Bereiche. Dabei ist zu beachten, dass die Werbemittel:
• für sämtliche Kommunikationskanäle adaptierbar sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu
unterschiedlichen Zwecken flexibel genutzt werden können. Dabei hilft ein modularer Aufbau.
• auf dem PESO-Modell basieren und die vier Medienkategorien Paid, Earned, Shared und Owned
Media systematisch berücksichtigen, um eine maximale Reichweite, Glaubwürdigkeit und Wirkung
zu erzielen.
• sowohl für die digitale Kommunikation als auch für Printmaßnahmen abgestimmt sind.
• die Implementierung in Veranstaltungsdatenbanken der Metropolregion Hamburg beinhalten.
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Der AN identifiziert Touchpoints zur Bewerbung der Angebote. Der AN übernimmt verantwortungsvoll im
Hinblick auf Effizienz und Erfolg die Media-Budget-Planung und -Steuerung und erstellt Reportings
(Evaluation der Werbemaßnahmen) und gibt Handlungsempfehlungen.
Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit der SRH die Kommunikation und die Abwicklung der
Maßnahmen mit Werbeträgern, wie z.B. Mediahäusern oder anderen Dienstleistern (z.B. Druckereien) und
weiteren Drittanbietern.
PR-Maßnahmen im Sinne der klassischen Pressearbeit sind kein Bestandteil des Mediaplans.
6.1.5 Marketingmaßnahmen
Die im Folgenden genannten Kommunikationsmaßnahmen und -mittel zur Bewerbung der Bereiche I und II
sind Teil der ausgeschriebenen Leistung. Sie können durch weitere Werbemittel, welche auf Basis der
Marketing- und Kommunikationsstrategie als sinnvoll erachtet und im Sinne des PESO-Modells sind, ergänzt
werden. Die Entwicklung aller Werbemittel beinhaltet die Aufarbeitung der Information in Texten, das Design
und die Produktion durch den AN und/oder von ihm beauftragte Nachunternehmer.
Allgemein: Angebote des Bereichs Umweltbildung:
• SRH-Website Umweltbildung: Überprüfung der grafischen und redaktionellen Darstellung.
• Erstellung eines Image-Films aller Bildungsangebote der SRH aus bestehendem Content und neu
erstelltem Material wie z.B. für die neue Dauerausstellung zur Verwendung z.B. als Reel
Bereich I Der Lernort Energieberg Georgswerder und seine Veranstaltungen:
Grundsätzliche Bewerbung von ca. 10 Events (Priorisierung und Auswahl nach Bekanntgabe der
Veranstaltungsplanung für die jeweils nächste Energiebergsaison):
• Social-Media für die SRH-Kanäle (vorzugsweise) Instagram und Facebook, ggf. YouTube und
LinkedIn:
Kampagnenplanung (zeitlich, budgetär und strategisch) und -erstellung für ca. 10 Events,
Überarbeitung oder Neuentwicklung einer und/oder in Serie produzierte (in sich aufbauende)
Image-Kampagne über den Energieberg, die sich in den bestehenden Stil der Social Media
Beiträge (SRH und Energieberg) einfügt. Zudem steht weiterhin die Bewerbung der neuen
Dauerausstellung des Energiebergs im Fokus. Es handelt sich um eine Kombination von Paid- und
organischen Inhalten, welche auf die Ausspielungsart (Story, Reel, Paid-Video im Hochformat und
1:1 sowie Bilderpost in 4:5) angepasst sind. Der AN erstellt jährlich für jede neue
Energiebergsaison einen detaillierten mit der SRH abgestimmten Redaktionsplan mit:
• Story und Feed-Adaption (vorzugsweise Bewegtbild durch Video oder Animation mit vorliegendem
Video-Material oder neu zu produzierendem Material, statische Inhalte sind möglich, werden aber
nicht priorisiert)
• Caption (Textkreation)
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• Reels (Bewegtbild durch Animation oder Video)
• Veranstaltungsplakat zur Saisonübersicht und Plakate zur Bewerbung einzelner Events oder
Angebote
• Print-Anzeige in der Sommer- + Herbstausgabe des Bangerang Familienmagazins
• Veranstaltungsdatenbanken: Einstellen von Events und Pflege
• (Micro-)Influencer-Marketing/-Promotion sowie Kooperationen mit anderen Plattformen wie z.B. Mit
Vergnügen, Geheimtipp Hamburg: Recherche, Ansprache (Briefing) und Umsetzung (Buchung)
durch den AN in Abstimmung mit der SRH
• ggf. weitere OOH-Maßnahmen (z.B. S- und U-Bahn-Werbung etc.)
• Bewerbung FÖJ-Plätze Umweltbildung
• Tracking: Ausarbeitung und Implementierung von Möglichkeiten zur Sammlung relevanter Daten
zur Erfolgsmessung
Kommunikation der Dauerausstellung „Abfall im Wandel“:
• Footage / Content Creation: Erstellung von Foto- und Videomaterial
• Bewerbung der neuen Dauerausstellung mittels einer Kampagne zielgruppengerecht über
passende Touchpoints.
Erstellung und Produktion von Materialien und Werbemitteln:
• Plakate (für Aufsteller) für mobiles Leitsystem auf dem Energieberg (z.B. WC, Horizontweg)
• Ideenausarbeitung/Konzeption zur Integration der Sympathiefiguren Binni und Momo auf dem
Energieberg (z.B. Handpuppen für die Bildungsarbeit, Figuren, Integration auf Schildern und
Infotafeln (siehe auch Bedarfsoption 3), etc.)
• Neukonzeptionierung und Produktion des „Bergführers“ – einer informativen Broschüre über die
ehemalige Deponie Georgswerder und deren Transformation zum Energieberg (inhaltliche
Planung, Design nach Styleguide der neuen Dauerausstellung, etc.)
Bereich II Pädagogische Angebote für Bildungsinstitutionen:
• Bewerbung der neuen digitalen Lernmaterialien mittels einer umfangreichen Kampagne für
verschiedene Alters- und Zielgruppen, welche ab 2027 über die SRH-Website der Umweltbildung
verfügbar sein werden.
• Überarbeitung des Designs, Produktion (digital und print) und Kommunikation (z.B. Rundmails
verfassen und gestalten) von: o Handreichungen für Lehrkräfte (Inhalte liegen vor) o Begleitmaterial für Schüler:innen (Arbeitsblätter) (Inhalte werden geliefert)
• Überarbeitung der Broschüre „Bildungsangebote für Schulen und Kitas“ oder Flyer (digital und
haptisch) mit Informationen über die pädagogischen Angebote für Bildungsinstitutionen
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• Überprüfung im Hinblick auf Design und Aussagen und ggf. Ergänzung der Werbematerialien
(Banner, Plakate oder Ähnliches) für die Nutzung an einem Stand auf Märkten, Festen, Konferenzen
etc.
• Ideenausarbeitung und ggf. Produktion pädagogischer Give Aways / Mitmach-Produkte für Kinder
und Erwachsene zur Herausgabe bei Veranstaltungen und für den postalischen Versand (z.B. an
Schulen)
7 Ablauf der Leistung
| Leistungsphasen und Arbeitspakete | Zeitlicher Rahmen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Überarbeitung und Weiterentwicklung Marketingstrategie | Januar 2027 | ||||
| Mediaplan (Absprache jährl. Ende März, Start 2027) | Jährlich im März | ||||
| Marketingmaßnahmen für allgemein Angebote der Umweltbildung (Website und Image-Film) | Websitepflege: jährlich fortlaufend Image-Film: Mai 2027 | ||||
| Marketingmaßnahmen für den Lernort Energieberg und seine Veranstaltungen | Jährlich von März bis Oktober | ||||
| Marketingmaßnahmen für die Kommunikation Dauerausstellung "Abfall im Wandel" | Start der Umsetzung März 2027, Weiterführung bis Oktober 2029 | ||||
| Marketingmaßnahmen mit Erstellung und Produktion der Materialien/Werbemittel für den Energieberg | März 2027 bis Oktober 2029 | ||||
| Marketingmaßnahmen mit Erstellung und Produktion der Werbemittel Bildungsinstitutionen | März 2027 bis Oktober 2029 |
Innerhalb der ersten Woche nach Zuschlag wird ein Auftaktmeeting zur Klärung des weiteren Ablaufs
stattfinden, der Projektplan besprochen und regelmäßige digitale Jour Fixe sowie Termine zur Übergabe und
Abnahme festgelegt. Arbeitstreffen vor Ort auf dem Energieberg sind nur zum Auftaktgespräch vorgesehen
und müssen von dem AN im Angebotspreis berücksichtigt werden. Der AN stellt der SRH im Nachgang ein
Protokoll zu den ersten Vereinbarungen und allen weiteren Meetings zur Verfügung.
Alle erarbeiteten Maßnahmen und Materialien müssen von der SRH vor der Veröffentlichung freigegeben
werden. Dafür sind 3 Rücklaufschleifen einzuplanen. Der AN stellt stets mehrere (Design-)Vorschläge der
Kommunikationsmaßnahmen zur Verfügung, aus denen die SRH eines ausgewählt und anschließend auf
Grundlage des Feedbacks vom AN weiterentwickelt und finalisiert wird. Die Assets zur Bewerbung von
Energieberg-Events für alle Kommunikationskanäle sind vom AN stets zwei Monate im Voraus auszuliefern,
um eine rechtzeitige Bewerbung der Events sicherzustellen. Der Aufbau des Mediaplanes ist modular und
flexibel, so dass je nach aktueller Lage (Veränderungen an Lernorten und Angeboten / weitere für die
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Öffentlichkeitsarbeit relevante SRH-interne Themen) die Reihenfolge, Dauer und Intensität der Maßnahmen
verändert werden kann.
Bei der Entwicklung der Konzepte und Maßnahmen werden Umwelt-, Ressourcen- und Bildungsaspekte
systematisch berücksichtigt.
7.1 Umsetzung Grafik Website und Social Media
Der AN übernimmt die grafische Aufarbeitung von Fotos und Bildmaterial und die redaktionelle Überarbeitung
den von der SRH gelieferten Texte für die Website. Der AN macht proaktiv Vorschläge für die Verbesserung
der Ansprache der Zielgruppen auf Basis des bestehenden Kommunikationskonzeptes. Die technische
Umsetzung auf der Website erfolgt durch den SRH eigenen Dienstleister oder die SRH selbst. Die Designs
müssen sich an den Typo3 Elementen und dem Design der SRH-Website orientieren.
Die entwickelten Social Media Kampagnen werden durch die SRH-Kommunikationsabteilung freigegeben.
Veröffentlichung auf den SRH-Kanälen übernimmt die SRH-Kommunikationsabteilung. Anzeigen werden
vom AN eingestellt und von der SRH-Kommunikationsabteilung auf der Plattform final geprüft und
veröffentlicht.
Hinweis an Agentur: Mediabudget (PaidAds) nicht für Meta berechnen, sondern nur die anderen Kanäle (z.B.
Youtube)
7.2 Freigabe / Abnahme
Die finale Prüfung und Freigabe erfolgt durch die SRH-Kommunikations-Abteilung und der Stabsstelle
Umwelt- und Klimaschutz. In Einzelfällen übernimmt der AN auch die Druckabwicklung gemäß Vorgabe der
SRH. Für jeden Job gilt: Print-Produkte inkl. Reinzeichnung, Screen-Dateien als inkl. JPEGs in 2x Screen
Auflösung.
Es ist verpflichtend, dass die offenen Daten (Verpackte Ordner mit Projektdaten der Indesign/After
Effects/Premiere/Cinema4D/Illustrator etc. mit allen Assets) unaufgefordert nach Abschluss des jeweiligen
Jobs der SRH in für unsere Pipeline kompatiblen Formaten zur Verfügung gestellt werden. Eine Jobnummer
für jedes Projekt wird von uns beim Briefing zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, die Layout- und
Export-Dateien spätestens bei Auslieferung mit dieser Jobnummer zu versehen und bei Print-Produkten
diese als fallende Zeile ins Layout zu integrieren. Bei Auslieferung ist die korrekte Einordnung der Dateien in
die Job-Ordner Struktur einzuhalten. Wir empfehlen dringend, auch während der Zeit des Projektes bereits
unsere Benennungs- und Ordner-Konventionen einzuhalten. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit des
Projektfortschritts für beide Seiten.
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8 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit
8.1 Papier bei Druckerzeugnissen
Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen müssen die Vorgaben des Blauen Engels (Siegel DE-UZ 72)
eingehalten werden.
8.2 Druckfarben
Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen sind ausschließlich mineral- und schwermetallfreie Druckfarben
zu verwenden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, so hat der AN dies der SRH vor
Auftragserledigung mitzuteilen und die Zustimmung der SRH einzuholen.
9 Leistungen der SRH
Die SRH benennt Ansprechpartner:innen und eine Vertretung. Die Reaktionszeit auf detaillierte Anfragen
beträgt eine Woche. Die SRH stellt für diesen Auftrag eine digitale Arbeitsgrundlage (SharePoint/Teams) für
den Austausch von Daten und zum kollaborativem Arbeiten zur Verfügung. Der AN erhält Zugang zu den
notwendigen Informationen über die SRH, das Umweltbildungsteam, die pädagogischen Angebote und
Veranstaltungen. Die SRH stellt Fotomaterial zur Verfügung.
10 Leistungen des AN
Der AN benennt die Ansprechpartner:innen und entsprechende Vertretungen bei längeren Ausfällen. Die
Reaktionszeit auf detaillierte Anfragen beträgt eine Woche.
11 Einzuhaltende Vorschriften
Alle Entwürfe müssen sich am jeweils aktuellen Corporate Design orientieren und den darüber hinaus
definierten Vorgaben durch die Kommunikationsabteilung der SRH. Dieses wird dem AN nach
Auftragserteilung zur Verfügung gestellt und im Kick-Off definiert.
Der AN gewährleistet, dass jegliche Texterzeugnisse nach den Regeln der neuen Rechtschreibung erstellt
werden. Es gilt die Rechtschreibung des Dudens (neueste Ausgabe) und hier jeweils die vom Duden
empfohlene Schreibweise bei mehreren Möglichkeiten der Rechtschreibung. Der AN nutzt in allen
Kommunikationsmitteln gendersensible Sprache und verwendet vorzugsweise genderneutrale
Formulierungen oder den Gender-Doppelpunkt (z.B. die Teilnehmenden, die Hamburger: innen).
Des Weiteren stellt der AN sicher, dass jegliche Texterzeugnisse, Bilder, grafische Elemente, Symbole,
Produkt-, Marken und Unternehmensnamen sowie Aussagen, die ausdrücklich oder indirekt vermitteln, dass
ein Produkt oder eine Dienstleistung Umwelt- oder Sozialmerkmale aufweist nach der europäischen Richtlinie
„Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) erstellt werden.
Der Einsatz von generativer KI in Artworks und Texten ist kennzeichnungspflichtig.
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Ausgelieferte PDFs für den Screen müssen nach Standard des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung barrierefrei sein.
(https://www.barrierefreiheitdienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/umsetzungshilfen/dokumente/dok
umente-node.html)
Der AN stellt der SRH die digitalisierten offenen Daten aller Reinzeichnungen (inkl. Fotos, eingebundenen
Grafiken und Download PDF), die zur Erfüllung der Aufträge produziert werden, direkt nach der finalen
Freigabe zur Verfügung. Der SRH entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Der AN gewährleistet, dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und ohne Verstoß gegen
Rechte Dritter genutzt werden können.
Die SRH erhält an allen vom AN im Rahmen dieses Vertrages erstellten bzw. gefertigten Leistungen das
ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung. Das bedeutet, dass alle Nutzungsrechte an den
beauftragten Leistungen/ Produkten, einschließlich der darin verwendeten Texte, Grafiken, Videos und
Fotos, zeitlich und räumlich uneingeschränkt an die SRH übergehen. Dies gilt auch ausdrücklich für die
Verwendung im Internet. Die SRH ist berechtigt, die Nutzungsrechte einzelner Maßnahmen auch an Dritte
im Rahmen einer Mitbenutzung weiterzugeben.
Der AN hält die SRH von sämtlichen gegen sie geltend gemachten Ansprüchen Dritter, die sich aus der
Nutzung der beauftragten Produkte durch Nutzungsberechtigte ergeben könnten, frei.
12 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
12.1 Lieferkettensorgfaltspflichten für LkSG-verpflichtete Zulieferer
(1) AN´s, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, weil
sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG erfüllen, sind, auch im Verhältnis
zum AG, verpflichtet, die grundlegenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Verbote des
LkSG einzuhalten und entlang der eigenen Lieferkette angemessen zu adressieren. Dies umfasst
insbesondere die Verpflichtungen des ANs, die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen
Erwartungen einzuhalten und entlang der weiteren Lieferkette angemessen zu adressieren, den AG
unverzüglich über Verletzungen, über unmittelbar bevorstehende Verletzungen und über Anhaltspunkte für
Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Verbote im eigenen Geschäftsbereich des
ANs oder seiner unmittelbaren Zulieferer, soweit diese zur Lieferkette des AGs gehören, zu informieren und
in Bezug auf solche Verstöße oder möglichen oder bevorstehenden Verstöße angemessene
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der
Verletzung zu minimieren, wozu AG und AN in geeigneten Fällen gemeinsam geeignete Abhilfemaßnahmen
erarbeiten und durchsetzen werden.
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(2) Der AN räumt dem AG das Recht ein, die Einhaltung der Pflichten nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einmal jährlich durch eigene Kontrollen vor Ort und ggf. durch die
Durchführung eines Audits zu überprüfen. Die Kontrolle wird dem AN mindestens zwei Wochen zuvor
schriftlich angekündigt. Die Kosten trägt der AG. Eine eigene Kontrolle durch den AG findet nicht statt, wenn
der AN stattdessen einen unabhängigen Dritten mit der Auditierung beauftragt oder ein anerkanntes
Zertifizierungs- oder Audit-System in Anspruch nimmt und die Ergebnisse, soweit sie die Umsetzung der
Pflichten nach dem LkSG betreffen, dem AG nach Aufforderung einmal jährlich zur Verfügung stellt.
12.2 Lieferkettensorgfaltspflichten für nicht LkSG-verpflichtete Zulieferer
(1) AN, die selbst nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
fallen, weil sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG nicht erfüllen, verpflichten
sich, bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten des AGs im gebotenen Umfang mitzuwirken und den AG bei der
Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten nach dem LkSG in geeigneter und angemessener Weise zu unterstützen
(Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht). Der AG kann in diesem Rahmen Mitwirkungs- und
Unterstützungshandlungen des ANs der Art und in dem Maße und Umfang verlangen, wie sie aufgrund der
Regelungen des LkSG und der zur vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen des AGs nach dem LkSG
bestehenden Handlungspflichten (z.B. aufgrund der Risikoanalyse) erforderlich sind, soweit es sich um
Sachverhalte handelt, die in die Sphäre des ANs oder der Lieferkette des ANs fallen.
(2) Welche Mitwirkungs- und Unterstützungshandlungen der AN dem AG jeweils schuldet, ist im
Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Anforderung des AGs einvernehmlich zu konkretisieren. Je nach
Erfordernis kann die Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht des ANs, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die
erforderlichen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen bei der Risikoanalyse des AGs nach § 5 LkSG,
bei der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG, bei der
Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG, bei der Vorbereitung,
Einleitung und Durchführung von Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG (wobei der AG in diesem
Zusammenhang die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität potenzieller Beteiligter und den wirksamen
Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund einer Beschwerde gewährleistet) und bei der
Umsetzung und Durchsetzung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten bei
Zulieferern des ANs, soweit substantiierte Kenntnis über mögliche menschenrechtsbezogene oder
umweltbezogene Pflichtverletzungen bei diesen besteht und die Maßnahmen nicht ohne Mitwirkung des ANs
umgesetzt werden können, umfassen.
12.3 Meldungen zu Regelverstößen über das SRH-Hinweisgebersystem
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat auf ihrer Unternehmenswebsite ein anonymes Hinweisgebersystem
eingerichtet:
Link: https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/compliance/
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Dieses ermöglicht es betroffenen Personen sowie Dritten, potenzielle Verstöße gegen geltende Gesetze,
insbesondere gegen die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), vertraulich und
anonym zu melden. Die Meldungen können über verschiedene bereitgestellte Kanäle erfolgen. Die SRH
verpflichtet sich, alle eingehenden Hinweise zu prüfen und die Vertraulichkeit der Meldenden zu wahren.
Teil B Besondere Vertragsbedingungen
1 Vertragsbestandteile
Mit dem Zuschlag werden folgende Regelungen – bei Unklarheiten oder Auslegungsfragen in folgender
Reihenfolge – Vertragsbestandteil:
• diese Leistungsbeschreibung einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen (Teile A und B
dieser Unterlage) nebst Anlagen
• der beantwortete Bieterfragenkatalog in seiner finalen Fassung
• die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der SRH (Link: ZVB)
• die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
• die Vorschriften des BGB
• das Angebot des AN
2 Vertragsstrafen
Ergänzend zu Nr. 11 Abs. (2) der ZVB gilt:
Kommt der AN mit einer Lieferung in Verzug, so hat die SRH das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe von
0,5% pro vollendeter Woche des Nettowertes desjenigen Teils der Leistung zu fordern, der nicht genutzt
werden kann, höchstens jedoch 5% des Gesamtnettoauftragswertes.
Das Recht der SRH zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unter
Anrechnung der verwirkten Vertragsstrafe unberührt.
3 Rechnungslegung
Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt per Stundensatz nach Leistungserbringung /
Teilleistungserbringung. Die im Preisblatt / Leistungsverzeichnis genannte Stundenanzahl ist die
geschätzte Stundenanzahl. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Abrechnung der
Sach- und Buchungskosten erfolgt gegen Rechnungsstellung.
4 Preisgleitklausel
Der AN hat das Recht die Nettopreise maximal 1-mal pro Jahr anzupassen. Die Anpassung darf
maximal 3% nicht überschreiten. Für den Zeitraum 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 erfolgt keine
Preisanpassung. Es gelten die angebotenen Preise. Änderungen der Nettopreise müssen der SRH 4
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Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angezeigt werden. Voraussetzung für die Preisanpassung ist, dass der
AN seine Mehrkosten gemäß seiner der Ausschreibung zu Grunde liegenden Kalkulation nachweist. Die
Änderung der Nettopreise bedarf der Zustimmung der SRH.
5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien
diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
der Vertrag als lückenhaft erweist.
Hamburg, im Oktober 2026 Stadtreinigung Hamburg,
Anstalt des öffentlichen Rechts
Zentraler Einkauf
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