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Anlage 1 Informationsmemorandum.pdf

Agenturdienstleistungen für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Offenes Verfahren

Informations–Memorandum

vdek – 173– EU – 2026

Agenturdienstleistungen für Stellenanzeigen in Online- und Printmedien

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Vergabestelle

Askanischer Platz 1, 10963 Berlin

Telefon: 0 30/2 69 31-0

E-Mail: vergabestelle@vdek.com

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung.............................................................................................................. 2

  1. Formale Anforderungen ........................................................................................... 4

  2. Bereitstellung der Unterlagen und Kommunikation .................................................. 4

  3. Regelungen zu Fragen und Hinweise der Bieter ........................................................ 6

  4. Gegenstand der Vergabe ......................................................................................... 6

  5. Ablauf des Verfahrens, Angebot .............................................................................. 6

  6. Fristen ..................................................................................................................... 8

  7. Eignung der Bieter ................................................................................................... 9

  8. Prüfung und Wertung der Angebote ....................................................................... 10

  9. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................. 11

  10. Nebenangebote ..................................................................................................... 12

  11. Vertraulichkeit und Datenschutz ............................................................................ 12

  12. Bietergemeinschaften ............................................................................................ 12

  13. Eignungsleihe (Unterauftragnehmer) ...................................................................... 13

  14. Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags- und Auftragserteilung gemäß § 62 Abs. 2 VgV und § 134 GWB ................................................................ 14

  15. Rechtschutz........................................................................................................... 15

  16. Änderungen .......................................................................................................... 15

Anlagen/Checkliste .................................................................................................... 17

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vdek – 173 – EU – 2026 Stellenanzeigen Anlage 1

Vorbemerkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass Sie sich an diesem Vergabeverfahren beteiligen.

Bitte haben Sie Verständnis für die nachstehenden umfangreichen Hinweise zur An-

gebotserstellung und -abgabe. Diese ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht

und sollen Ihnen helfen, ein verwertbares Angebot abzugeben. Die Beachtung der

Hinweise liegt also in Ihrem Interesse.

Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen oder abgegeben haben, sollten Sie sich regel-

mäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Wir weisen ausdrücklich

darauf hin, dass eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden

Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabever-

fahren ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport

ELVIS und der nachstehenden Adresse

www.subreport.de/E55524441

bekannt gegeben werden.

Die Ausschreibung erfolgt, im Wege eines offenen Verfahrens nach den Vorschriften

des GWB (§ 119 Abs. 1 und 3, GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 1 und 2, 15 VgV).

Neben den rechtlichen Regelungen der VgV gelten grundsätzlich die übergeordneten

Rechtsvorschriften des GWB (IV. Teil) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben; er unter-

liegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 63 VgV wird hingewiesen.

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vdek – 173 – EU – 2026 Stellenanzeigen Anlage 1

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter

(bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kom-

men, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus

dem Wettbewerbsregister anfordern.

In allen Dokumenten wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Mas-

kulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden da-

bei ausdrücklich mitumfasst.

Wenn im Folgenden von Bietern oder Unternehmen die Rede ist, sind Bietergemein-

schaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterschiede zwischen Bietern und Bieter-

gemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleis- tungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Men- schen in Deutschland versichern:

  • Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker
  • BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
  • DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
  • hkk - Handelskrankenkasse
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Na- men „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Ei- senach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind ca. 315 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be- schäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insge- samt rund 440 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflege- stützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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  1. Formale Anforderungen

Die Ihnen mit diesem Schreiben übersandten Vergabeunterlagen sind vollständig zu

beachten, insbesondere die beigefügten Anlagen zu nutzen.

Eine Nichtverwendung oder Abänderung an dazu nicht ausdrücklich vorgesehenen

Stellen führt zum Ausschluss vom Verfahren.

Die Unterlagen sind in all seinen Teilen in deutscher Sprache einzureichen. Dokumen-

ten in Fremdsprachen ist eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch beizufügen. Jeg-

liche Kommunikation erfolgt ausschließlich in Deutsch.

  1. Bereitstellung der Unterlagen und Kommunikation

Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform www.subreport.de

heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen

Vergabeinformationssystems (ELViS) für das Vergabeverfahren gültige ID (ELViS-ID:

E55524441).

Für die Vergabeunterlagen ist der anonyme Zugriff zugelassen. Ohne die im Rahmen

der Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse werden Sie jedoch durch das System

nicht automatisch auf geänderte Unterlagen hingewiesen und erhalten auch nicht au-

tomatisch die Antworten des Auftraggebers auf Fragen von Bietern.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Auftraggeber, dass Sie sich im Zuge des Logins auf

der Vergabeplattform www.subreport.de registrieren lassen, damit Sie von Anfang an

für Hinweise, das Fragemanagement und ggf. Änderungen an den Vergabeunterlagen

des Auftraggebers über die Kommunikationsfunktion von www.subreport.de/ELViS

erreichbar sind.

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vdek – 173 – EU – 2026 Stellenanzeigen Anlage 1

Nach dem Download haben Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Les-

barkeit zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Widersprü-

che, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so haben Sie über

die Kommunikationsfunktion vonwww.subreport.de/E55524441 darauf hinzuweisen.

Im Übrigen gilt § 160 Abs.3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor

der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber besonders hinweist.

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  1. Regelungen zu Fragen und Hinweise der Bieter

Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion

von www.subreport.de/E55524441 an den Auftraggeber zu übermitteln. Das Risiko

der unvollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der an-

fragende Bieter. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gemäß § 20 Abs.3 Nr. 1 VgV

spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwor-

tenkataloges beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen er-

teilt, die bis

spätestens zum 02.11.2026 10:00 Uhr

bei subreport eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen müssen nicht

mehr bearbeitet werden. Telefonische oder ansonsten mündliche Anfragen werden

nicht beantwortet.

  1. Gegenstand der Vergabe

Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für Agenturdienstleistungen zur Veröf-

fentlichung von Stellenausschreibungen. Der Vertrag soll für 4 Jahre geschlossen wer-

den. Vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030.

  1. Ablauf des Verfahrens, Angebot

Die Aufforderung zu einem Angebot begründet weder einen Anspruch auf Erstattung

entstehender Erstellungskosten noch einen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages.

Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen nebst

Vordrucken und Anlagen. Soweit dies auf den Formblättern vorgesehen ist, sind diese

vollständig auszufüllen. Mit der elektronischen Einreichung gelten das Angebot und

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damit alle eingereichten Formblätter und Unterlagen, die Bietererklärungen enthalten,

als unterschrieben. Erklärungen Dritter (z.B. Bietergemeinschaftserklärungen, Ver-

pflichtungserklärungen des benannten Unterauftragnehmers) sind vollständig ausge-

füllt und unterschrieben hochzuladen.

Zur Abgabe der Anträge und Nachweise sind die Unterlagen ausschließlich elektro-

nisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe eines

Angebotes in Papierform ist unzulässig.

Alle Angebotspreise sind netto, d.h. exklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer,

anzugeben. Die Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in Euro-Cent, anzugeben. Die

Angebotspreise sind inklusive aller Nebenkosten und kostenrelevanter Faktoren an-

zugeben.

Vom Bieter vorgenommene inhaltliche Änderungen (wie eigene Vertragsbedingungen)

führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Auftraggeber akzeptiert die AGB des Bie-

ters nicht.

Jedes Angebot muss komplett und vollständig sowie in sich geschlossen sein. Der

Auftraggeber wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften

und nach billigem Ermessen nachfordern.

Es gelten die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV.

Abgabefrist des Angebotes ist der 12.11. 2026, 11:00 Uhr

Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet

Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische

Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Verlangt ist die elektro-

nische Übermittlung in Textform nach § 126b BGB.

Hilfestellung beim Hochladen Ihrer Unterlagen o. ä. erteilt Ihnen:

Stefan.Ehl@subreport.de; Tel.: 0221/98578–58

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  1. Fristen

Für das Verfahren streben wir folgenden terminlichen Ablauf an:

Fragen zum Verfahren, Erklärungen, Nachweisen, LeistungBis zum 02.11.2026 10:00 Uhr
Frist für die Angebotsabgabe12.11.2026 11:00 Uhr
Information an die Bieter über das Er- gebnis der Auswertung der Angebote03.12.2026
Zuschlag- und Bindefest14.12.2026
Beginn der Leistung01.01.2027

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  1. Eignung der Bieter

Der Auftrag wird nur an jene Bieter vergeben, die für die Erfüllung der Aufgabenstel-

lung geeignet sind. Zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens dürfen von Auf-

traggebern Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit gefordert werden.

Fehlende Unterlagen – insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen

oder sonstige Nachweise – können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Einen

Anspruch hierauf haben die Bieter jedoch nicht (§ 56 VgV).

Zur Beurteilung der Eignung des Bieters gem. § 122 Abs. 1 GWB und §§ 44, 45 und

46 VgV sind folgende Nachweise mit dem Antrag einzureichen:

 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei den Ausschluss-

gründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Der vdek hat zu prüfen, ob zwingende

oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren füh-

ren könnten bzw. müssen. Hierzu dient das Formular Eigenerklärung Ausschluss-

gründe (Anlage 3).

 Referenzen

Referenzen belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik.

Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Ad-

resse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge abgeschlossen wurden.

Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die erfor-

derlichen Einwilligungen des Referenzgebers in die Weitergabe der Eckdaten zu den

Referenzprojekten und in der Weitergabe von Kontaktdaten vorliegen. Eine Anonymi-

sierung ist zulässig, soweit die geforderten Angaben für die Bewertung der Referenz-

projekte noch ersichtlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben zu Refe-

renzprojekten beim Referenzgeber zu verifizieren (Anlage 4).

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 Firmenprofil

Das Formular Firmenprofil ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben werden benötigt für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus- kunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (Anlage 13).

 Erklärung Berufshaftpflichtversicherung

Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche- rung. Pauschal mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und sonstige Schäden oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuwei- sen. (Anlage 8)

 Eigenerklärung Sanktionen Russland

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen Rus- sische Föderationen in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Un- ternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Ver- ordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Der vdek hat zu prüfen, ob zwingende Ausschluss- gründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular Eigenerklärung Sanktionen Russland (Anlage 12).

 Erklärung Eintragung Berufs- oder Handels/Gewerberegister

Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Re- gister geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulas- sungsnachweis vor, der einen Aufschluss über sie Art der beruflichen Tätigkeit zu- lässt. (Eigenerklärung/Kopien siehe auch Checkliste ab Seite 17)

Weitere Informationen und beizufügende Unterlagen entnehmen Sie bitte der Check- liste ab Seite 17.

  1. Prüfung und Wertung der Angebote

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Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Prüfung und Wertung

erfolgt gemäß den §§ 56 ff. VgV.

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung.

Die Auswertung erfolgt nach den Zuschlagskriterien:

ZuschlagskriteriumGewich- tungGrundlage der Punktebewertung
1Preis40 %Wertungssumme
gemäß Angebots-/
Preisblatt
2Qualität (Konzept)60 %Fragenkatalog
(Anlage 14)
  1. Preis

Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis ist der im Angebotsblatt

(Anlage 5) ausgewiesene Wertungspreis (netto). (Siehe auch Bewertungsmatrix An-

lage 15)

Qualität

Grundlage der Bewertung der Qualität ist der Fragenkatalog. (Siehe auch Fragen-

katalog Anlage 14 und Bewertungsmatrix Anlage 15)

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an

einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Aus-

künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich

mit dem Unternehmen verbunden ist.

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10.Nebenangebote

Bei den Angeboten sind Nebengebote bzw. Änderungsvorschläge (d.h. Angebote, die

zunächst nicht den Ausschreibungsunterlagen entsprechen, aber geeignet sind, das

mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen) nicht zugelassen.

11.Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Unternehmen im Rahmen des

Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat Dritte (ins-

besondere seine Mitarbeiter), deren er sich bei der Angebotserstellung bzw. Auftrags-

durchführung bedient, entsprechend zu verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflich-

tung bleibt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens bestehen. Die von den Bie-

tern erbetenen Angaben (auch solche mit Personenbezug) werden für die Zwecke der

Durchführung verarbeitet, gespeichert und nach Abschluss des Vergabeverfahrens

gelöscht.

12.Bietergemeinschaften

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger

Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach

erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bieterge-

meinschaften sind selbstverständlich zugelassen, soweit ihre Bildung durch die je-

weiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Für den Fall der Auftragserteilung hat

eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldne-

rische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der ver-

traglichen Pflichten besteht.

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Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot (innerhalb der Angebotsfrist) eine von

allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung

nach dem beigefügten Formblatt, sowie Einzelerklärungen jedes Mitgliedes (bitte bei

Bedarf anfordern), vorzulegen, in die sämtlichen Mitglieder der Bietergemeinschaft

benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das

Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Grundsatz des Geheimwettbewerbs gilt. Mit-

glieder einer Bietergemeinschaft können, wenn sie als solche ein Angebot abgeben,

daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bieter-

gemeinschaft am Vergabeverfahren teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem

Angebot nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander for-

muliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-] Wett-

bewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird

dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeber erbracht, sind alle betroffe-

nen Angebote auszuschließen.

13.Eignungsleihe (Unterauftragnehmer)

Will sich der Bieter für die Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen der

Fähigkeiten eines oder mehrerer Unterauftragnehmer(s) bedienen, so muss er diesen

Umstand, den Inhalt der von diesem/diesen Unterauftragnehmer(n) zu erbringenden

Leistungen sowie den Umstand, dass er im Auftragsfall auf die Kapazitäten und Res-

sourcen des/der benannten Unterauftragnehmer(s) zurückgreifen kann, mit dem An-

gebot (innerhalb der Angebotsfrist) mit Hilfe der Formblätter „Verpflichtungserklä-

rung Eignungsleihe“ (bei Bedarf bitte anfordern) darstellen.

Unterauftragnehmer im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Dritte, deren

Fähigkeiten oder fachliche oder personelle Ressourcen sich der Bieter im Auftragsfalle

bei der Ausführung des Auftrags bedient. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht

nur dann, wenn der Bieter selbst nicht die geforderte Eignung besitzt oder diese nicht

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wie vom Auftraggeber gefordert selbst nachweisen kann. Bei der Eignungsleihe in Be-

zug auf personelle Mittel sind insbesondere die Bestimmungen des Arbeitnehmer-

überlassungsgesetztes zu beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unterauftragnehmer auch dann anzugeben ist,

wenn es sich bei dem Dritten um ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen im

Sinne des Konzernrechts handelt. Keine Unterauftragnehmer hingegen sind Arbeit-

nehmer des Bieters.

Nach Zuschlagserteilung richtet sich die Zulässigkeit von Änderungen beim Unterauf-

tragsnehmereinsatz nach dem Vertrag.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Unterbeauftragungen im Rahmen dieser

Vergabe, unabhängig davon, auf welcher Unterauftragsnehmerebene sie erfolgen.

14.Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags- und Auftragserteilung

gemäß § 62 Abs. 2 VgV und § 134 GWB

Der Auftraggeber informiert gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht be-

rücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot an-

genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung

ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Auf-

traggeber sendet die Information schriftlich spätestens 15 Kalendertage vor dem Ver-

tragsabschluss (Zuschlagserteilung) zu.

Wird die Mitteilung per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die

Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim betroffenen Bieter kommt

es nicht an.

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Der Auftraggeber teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang

eines entsprechenden Antrages, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die

Ablehnung ihres Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mit.

15.Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-

verfahrens unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §

134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-

gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  1. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn

16.Änderungen

Der Auftraggeber behält sich Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich

der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen im

Rahmen des Zulässigen vor.

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Mit freundlichen Grüßen

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Vergabestelle

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Anlagen/Checkliste

Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 VgV)Anlage
Eigenerklärung über die Eintragung in ei- nem Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei ausländi- schen Bewerbern die Unterlagen gemäß §44 VgV)□ beigefügt Anlage …….
Eigenerklärung zur Eintragung im Ge- werbe-zentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewer- beregister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewer- ber nicht älter als 12 Monate zum Zeit- punkt des Ablaufs der Angebotsfrist□ keine Eintragung vorhan- den □ Eintragung gemäß Anlage …… vorhanden □ beigefügt, Anlage ………
Angaben zum Unternehmen und An- sprechpartner (Firmenprofil)□ beigefügt Anlage 13
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV)Anlage
Eigenerklärung über eine Betriebshaft- pflicht bzw. Eigenerklärung, dass im Zu- schlagsfall eine entsprechende Versiche- rung abgeschlossen wird.□ beigefügt, Anlage 8
Technische Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV)Anlage
Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständi- gen Adresse und Ansprechpartner) bei□ beigefügt Anlage 4

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denen vergleichbare Verträge abge- schlossen wurden.

Nachweise im AllgemeinenAnlage
Ausschlussgründe nach GWB §§ 123, 124 GWB□ beigefügt Anlage 3
Erklärung 5. EU-Sanktionspaket RUS- Sanktionen□ beigefügt Anlage 12
Weitere beizulegende UnterlagenAnlage
Angebotsformblatt□ beigefügt Anlage 10
Preisblatt□ beigefügt Anlage 5
Vertrag□ beigefügt Anlage 6
Leistungsbeschreibung□ beigefügt Anlage 2
Informationsmemorandum unterschrieben (Seite 17 - 18)□ beigefügt Anlage 1
Erklärung KMU□ beigefügt Anlage 11
Fragenkatalog□ beigefügt Anlage 14
Unterlagen die beim Bieter verbleibenAnlage
Informations-Memorandum (Seite 1-16)Anlage 1
BewertungsmatrixAnlage 15
DS-Infoblatt VergabeverfahrenAnlage 7


Ort, Datum Name (Druckbuchstaben) Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Ein elekt- ronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren.

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