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Rahmenvereinbarung-ÄG.pdf

Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen zugewiesener Personen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 23:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Rahmenvereinbarung

Erstellung ärztlicher Gutachten

zwischen

Jobcenter Region Hannover Vahrenwalder Str. 245 30179 Hannover

  • Auftraggeberin - und

der Empfängerin / dem Empfänger des Zuschlagsschreibens aus dem Vergabeverfahren

  • Auftragnehmer/-in -

(nachfolgend gemeinsam: die „Vereinbarungsparteien“)

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel .............................................................................................................. 2
  2. Vereinbarungsbestandteile .................................................................................. 2
  3. Vereinbarungsgegenstand ................................................................................... 3
  4. Anforderungen an die Bieter ................................................................................ 3
  5. Verfahrenshinweise .............................................................................................. 3
  6. Vereinbarungsumfang, -laufzeit und -kündigung ................................................ 3
  7. Leistungsabruf/Leistungserbringung ................................................................... 4
  8. Vergütung und Abrechnung .................................................................................. 4
  9. Verpflichtung auf das Daten- und Sozialgeheimnis ............................................. 5
  10. Zusammenarbeit ............................................................................................... 5
  11. Haftung ............................................................................................................. 6
  12. Urheberrechte, Nutzungsrechte ........................................................................ 6
  13. Schlussbestimmungen ..................................................................................... 6
  14. Geschäftsbedingungen ..................................................................................... 7

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  1. Präambel

Das Jobcenter Region Hannover betreut seit 2005 die Menschen in der Region Hannover, die

Grundsicherungsleistungen erhalten. In der gesamten Region Hannover erhalten etwa 112 000

Menschen diese Unterstützung.

Über 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an 20 Standorten der Region vor Ort dafür tätig.

Ihre Aufgabe ist es, Menschen individuell und persönlich zu beraten und zu fördern. Ziel ist, dass

die erwerbfähigen Kundinnen und Kunden wieder die eigenständige Sicherung des Lebensunter-

halts erreichen.

Das Jobcenter Region Hannover (Auftraggeberin, im Folgenden AG) verfolgt mit dieser Rahmen-

vereinbarung die Deckung ihres Bedarfs an ärztlicher Begutachtung von Bezieher*innen von

Grundsicherungsleistungen.

Die Tätigkeit umfasst die Untersuchungen (umfänglich oder symptombezogen) und Begutach-

tungen der vom Jobcenter Region Hannover zugewiesenen Personen bzw. die Erstellung von Gut-

achten nach Aktenlage.

Die Leistungserbringung durch die/den AN erfolgt dabei auf Basis von Einzelabrufen. Durch den

jeweiligen Einzelabruf kommt eine Dienstleistungsvereinbarung zustande. Diese Rahmenverein-

barung dient dabei als der rechtliche Rahmen, dessen Regelungen in allen Abrufen greifen.

  1. Vereinbarungsbestandteile

Als Vereinbarungsbestandteile gelten folgende Dokumente:

• diese Rahmenvereinbarung

• die Leistungsbeschreibung

• Angebot der/des AN inkl. Preisblatt

• Eigenerklärung der/des AN

• Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

• Zuschlagsschreiben

• die jeweiligen Einzelabrufe (Gutachtenaufträge)

• Die allgemeinen Bedingungen der AG

• VOL Teil B

Allgemeine Geschäftsbedingungen der/des AN finden keine Anwendung auf diese Vereinbarung.

Dies gilt auch, wenn sie in dem Angebot der/des AN, in Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder

sonstigen Dokumenten der/des AN in Bezug genommen worden sind.

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  1. Vereinbarungsgegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der Dienstleistung "Erstellung ärztlicher Gutach-

ten".

Die Tätigkeit umfasst die Untersuchung (umfänglich oder symptombezogen) und Begutachtung

der vom Jobcenter Region Hannover zugewiesenen Personen bzw. die Erstellung von Gutachten

nach Aktenlage und die statistische Auswertung der zugewiesenen Begutachtungsfälle.

Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.

Die Menge und Verteilung kann nicht garantiert werden, die/der AN hat keinen Anspruch auf die

volle Anzahl von Begutachtungsaufträgen.

  1. Anforderungen an die Bieter

Bieter können Institutionen im gesundheitlichen Kontext (z.B. medizinische Dienste) oder nieder-

gelassene Ärzte mit eigenen Praxisräumen sein.

Die durchführenden Personen sind Fachärzt*innen im Bereich Innere Medizin oder Allgemeinme-

dizin. Eine Zusatzqualifikation in Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin ist wünschenswert, aber

nicht Bedingung.

Im Einzelfall können externe Fachärzt*innen anderer Richtungen hinzugezogen werden. Dies wird

jedoch nicht gesondert vergütet.

Der Erbringungsort (Begutachtungsräume der/ des AN) soll zentrumsnah und/oder gut mit öf-

fentlichen Verkehrsmitteln barrierefrei in der Region Hannover erreichbar sein.

Die Anerkennung der erstellten Gutachten durch den Rententräger muss sichergestellt sein.

  1. Verfahrenshinweise

Das Jobcenter Region Hannover nutzt für seine Vergabeverfahren das Vergabeportal

https://www.deutsche-evergabe.de/ . Interessenten können sich hier kostenlos registrieren.

Alle erforderlichen Unterlagen werden hier bereitgestellt.

Die Bieterkommunikation wird ebenfalls ausschließlich über das Vergabeportal geführt.

  1. Vereinbarungsumfang, -laufzeit und -kündigung

Der Schätzwert dieser Rahmenvereinbarung wurde auf Grundlage von Erfahrungswerten ermittelt

und beträgt 1.689.600,-€ netto. Für die innerhalb dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden

Leistungen entspricht der Höchstwert daher 1.700.000,-€ netto.

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Die Rahmenvereinbarung hat eine Vereinbarungslaufzeit von 2 Jahren. Die Rahmenvereinbarung

endet vorzeitig, sobald der Höchstwert abgerufen bzw. ausgeschöpft wurde.

Die/der AN hat keinen Anspruch auf die Ausschöpfung des Höchstwertes. Das Gesamtvolumen

bemisst sich an den tatsächlich erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen.

Unabhängig von den Laufzeiten haben beide Vereinbarungsparteien regelmäßig mit Dokumenta-

tion zu überprüfen, ob der Höchstwert alsbald erreicht wird.

Ist dies der Fall, haben sich die Vereinbarungsparteien diesbezüglich unverzüglich informativ aus-

zutauschen.

Dem Jobcenter Region Hannover steht damit ein gesondertes Kündigungsrecht mit sofortiger

vorzeitiger Beendigung der Rahmenvereinbarung bei Erreichen des Höchstwertes zu. Das Job-

center Region Hannover ist damit, nach Ermittlung eines weiteren Bedarfes, berechtigt, ein neues

Vergabeverfahren zu diesem Leistungsgegenstand einzuleiten.

Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlag (Zuschlagsschreiben) in Kraft.

Jede Partei kann die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich und mit soforti-

ger Wirkung kündigen.

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch die AG liegt vor, wenn

• die/der AN wesentliche Vereinbarungspflichten verletzt und dies auch nach erfolgter Ab-

mahnung fortsetzt

• die/der AN Insolvenz anmeldet

Die Kündigung der Rahmenvereinbarung während der Laufzeit bedarf der Schriftform.

  1. Leistungsabruf/Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis von Einzelabrufen (Gutachtenaufträge).

Die AG wird im Falle eines Leistungsbedarfs die/den AN beauftragen.

Die Leistungserbringung erfolgt anlassbezogen. Der Leistungsbedarf wird nicht gleichmäßig über

die Vereinbarungslaufzeit anfallen. Die AN hat keinen Anspruch auf einen Mindestabruf von Leis-

tungen zu dieser Rahmenvereinbarung.

  1. Vergütung und Abrechnung

Für die Erbringung der Leistungen erhält die/der AN eine Vergütung auf Basis der Angaben im

Angebot/Preisblatt. Die Vergütung soll sich an der „Empfehlung zur Vergütung ärztlicher

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Leistungen (Gutachten und Befundberichte) für die gesetzliche Rentenversicherung“ der Bundes-

ärztekammer orientieren und darf diese Empfehlung nicht um mehr als 20% übersteigen. Damit

abgedeckt sind auch die erforderlichen Verwaltungskosten.

Die Vergütung erfolgt ausschließlich aufgrund tatsächlich erbrachter und nachgewiesener Leis-

tungen. Mehrere Beauftragungen können unter Angabe der Abrufnummer zusammengefasst

werden.

Die prüffähige Rechnung wird umgehend nach Abschluss der Leistungserbringung, spätestens

zum auf diesen Zeitpunkt folgenden Monatsende erstellt und dem Auftraggeber

Jobcenter Region Hannover -Rechnungsstelle I602- Vahrenwalder Str. 245 30179 Hannover

oder als E-Mail-Anhang an jobcenter-region-hannover.rechnung@jobcenter-ge.de zugesandt.

Die Vergütung ist nach Prüfung der Rechnung durch den Auftraggeber binnen 30 Kalendertagen

nach Rechnungseingang fällig.

  1. Verpflichtung auf das Daten- und Sozialgeheimnis

Die Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO) und zum Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) gelten auch

für Vereinbarungspartner des Jobcenter Region Hannover, sofern diese im Rahmen ihrer Tätig-

keit von personenbezogenen Daten, einschließlich Sozialdaten, Kenntnis erlangen bzw. diese ver-

arbeiten.

Im Falle der Verarbeitung von Sozialdaten ist eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbei-

tung (siehe Hinweise der Datenschutzkonferenz in den Vergabeunterlagen) auf Basis von § 80

SGB X in Verbindung mit Artikel 28 DSGVO abzuschließen. Die/der AN ist verpflichtet, entspre-

chende technische und organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung der Datenschutzbestim-

mungen zu treffen.

Auch die/der AG verarbeitet Daten der AN in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung. Hierbei wird

ebenfalls die DSGVO angewendet. Sollten Daten der/der AN im Rahmen des Vergaberechts ver-

öffentlicht werden, geschieht dies nach den gesetzlichen Bestimmungen oder mit Genehmigung

der/des AN.

  1. Zusammenarbeit

AG und AN arbeiten vertrauensvoll zusammen. Ergänzende Absprachen bedürfen der Textform

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nach § 126b BGB, können also auch per E-Mail vereinbart werden.

Grundlage der Zusammenarbeit sind

• diese Rahmenvereinbarung

• das Angebot des AN inkl. Preisblatt

• die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

• das Zuschlagschreiben und

• die einzelnen Leistungsabrufe (Gutachtenaufträge)

Ein besonderer Vertrag ist nicht erforderlich.

  1. Haftung

Die/der AN haftet grundsätzlich ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zivilrechtli-

che Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Verletzt die/der AN ihre/seine wesentlichen Vereinbarungspflichten, so haftet sie/er auch in Fäl-

len von einfacher Fahrlässigkeit. Wesentliche Vereinbarungspflichten schließen alle Vereinba-

rungspflichten ein, die die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung ermöglichen und auf

dessen Erfüllung durch die AN die AG vertrauen darf.

  1. Urheberrechte, Nutzungsrechte

Der/die AN räumt dem AG das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und

übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen sowie allen

Zwischenergebnissen ein.

Der/die AN ist verpflichtet, seine Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen. Er stellt den AG

von Ansprüchen Dritter vollständig frei.

Der/die AN hat nach Beendigung dieses Vertrages sämtliche im Eigentum des AG stehenden Un-

terlagen zurückzugeben. Sämtliche im Zuge der Bearbeitung des Gutachtens angefertigten Ar-

beitspapiere sind dem AG bei Vorlage des Gutachtens auszuhändigen.

  1. Schlussbestimmungen

Vereinbarungs- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Jegliche Kommunikation erfolgt in

deutscher Sprache und alle Besprechungen werden in deutscher Sprache durchgeführt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-

form. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirk-

sam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder auf andere Weise ganz oder

teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vereinbarung Lücken auf, so sind sich

die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt

und gültig bleiben.

Für diesen Fall verpflichten sich die Vereinbarungsparteien an Stelle der unwirksamen Bestim-

mung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen

Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeit-

punkt des Vereinbarungsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtig-

keit gekannt oder vorhergesehen hätten.

Entsprechendes gilt, falls diese Vereinbarung eine Lücke enthalten sollte.

Gerichtsstand ist Hannover.

  1. Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen der AG und die Geschäftsbedingungen der VOL/B.

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