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Bedingungen zur Teilnahme an Vergabeverfahren des Jobcenter Region Hannover
Vorbemerkung
Die näheren Angaben/Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftraggeber ist das Jobcenter Region Hannover Vahrenwalder Straße 245 30179 Hannover
Kontaktdaten: Jobcenter Region Hannover Vahrenwalder Straße 245 Vergabestelle IV6.1 Tel.: +49 511 6559 2027 Fax: +49 511 6559 2010 E-Mail: jobcenter-region-hannover.Vergabe@jobcenter-ge.de
• Grundsätzliche Bestimmungen
1.1 Das Jobcenter Region Hannover nutzt für die Vergabe öffentlicher Aufträge die Vergabeplattform Deutsche eVergabe. Interessierte Unternehmen können sich dort kostenfrei beteiligen.
1.2 Rechtlich verbindliche Kommunikation findet während des gesamten Vergabeverfahrens ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform, im Ausnahmefall über elektronische Mittel (z.B. E-Mail) in deutscher Sprache statt. Fragen und Auskunftsersuchen der Bieter*innen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind - soweit nicht anders angegeben - bis zum Ablauf einer Kalenderwoche vor dem Ende der Angebotsfrist unverzüglich in Textform einzureichen. 1.3 Für die Erstellung eines Angebots bzw. für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren wird eine Vergütung nicht gewährt. Dies umfasst insbesondere die Reisekosten zu den Verhandlungsgesprächen.
1.4 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des/der Bieters*in Unklarheiten, so hat er/sie unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
1.5 Etwaige Änderungen in Bezug auf die Eignung oder das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen während des laufenden Vergabeverfahrens haben die Bieterinnen dem Auftraggeber unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen bei Unterauftragnehmerinnen und bei den Unterauftragnehmerinnen, derer Fähigkeiten sich die Bieterinnen im Zuge der Eignungsleihe bedienen. Die Mitteilungspflicht umfasst sämtliche Veränderungen, soweit sie Erklärungen zum oder Nachweise zur Eignung oder zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen betrifft. Die Beurteilung ob die Änderung bedeutsam ist, obliegt dem
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Auftraggeber. Die Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflichten kann zum Ausschluss des/der Bieters*in vom weiteren Vergabeverfahren führen.
1.6 Ab einem Auftragswert von 30.000,00 € netto prüft der Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung, ob über den/die Bieter*in, der/die den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbs- oder Gewerbezentralregister gespeichert sind (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
1.7 Rechnungen zu Lieferungen / Dienstleistungen senden Sie bitte an: Jobcenter Region Hannover Vahrenwalder Str. 245 Rechnungsstelle IV6.1 E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.Rechnung@jobcenter-ge.de
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bieterinnen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (z.B. Preisabsprachen, Austausch von Angebotsteilen) werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der/die Bieterin auf Verlangen Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welche Weise er/sie wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
• Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der/die Bieterin. Übersetzungsfehler muss ich der/die Bieterin zuschreiben lassen.
3.2 Bei Angebotsabgabe in Schriftform sind das Angebotsschreiben und alle zu unterschreibenden Anlagen mit Namen (Firma) und Unterschrift des/der Bieters*in zu versehen.
3.3 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu nutzen. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird nicht akzeptiert.
3.4 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen bleibt unberührt. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des/der Bieter*in an seine/ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
3.5 Alle Preise im Preisblatt bzw. im Angebot sind in Euro mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Ende unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einzelpreis und Menge, so ist der Einheitspreis bindend.
3.6 Durch die Abgabe eines Angebotes erklärt der/die Bieter*in, dass er/sie die Vergabeunterlagen vollständig durchgearbeitet und geprüft hat und anerkennt. Seite 2
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3.7 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Bieterin werden keinesfalls Gegenstand des Vertrages. Sofern das Angebot ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der Bietersin nicht vollständig ist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
3.8 Die Erstangebote müssen verbindlich sein. Der Auftraggeber behält sich hiermit ausdrücklich vor, den Zuschlag, auch ohne zuvor verhandelt zu haben, unter Beachtung der Grundsätze nach § 2 Abs. 1 und 2 UVgO auf ein Angebot erteilen, wenn die Bindefrist für den/die Bieter*in noch nicht abgelaufen ist (§ 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO).
• Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte/n Vertreterin für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Es ist anzugeben, dass der/die bevollmächtigte Vertreterin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Die diesbezügliche Bewerber/ Bietergemeinschaftsverklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
• Eignungsleihe 3.9 Ist eine Bieterin für die Auftragsdurchführung nur geeignet, weil er/sie sich auf die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), so muss er/sie eine Verpflichtungserklärung dieses dritten Unternehmens vorlegen, um nachzuweisen, dass ihm/ihr dessen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Die diesbezügliche Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher ist mit dem Angebot einzureichen.
3.10 Der Bieter hat für die Eignungsleihe im Angebot diejenigen Leistungsteile zu benennen, die durch das andere Unternehmen ausgeführt werden sollen. Diesbezüglich ist die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
3.11 Für das beanspruchte Unternehmen sind ebenfalls die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
3.12 Sofern bei dem/n anderen Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, muss das Unternehmen durch den/die Bieterin binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das Unternehmen innerhalb einer zu setzenden Frist durch den/die Bieterin ersetzt wird.
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• Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe)
3.13 Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat der Bieter bereits im Angebot diejenigen Leistungsteile zu benennen, die durch den/die Unterauftragnehmerin ausgeführt werden sollen. Diesbezüglich ist die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Außer der Angabe der Leistungsteile, welche durch den/die Unterauftragnehmerin ausgeführt werden sollen, sind vorerst keine weiteren Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen. Insbesondere muss der/die Unterauftragnehmer*in nicht benannt werden.
3.14 Der Auftraggeber behält sich vor, den/die Bieter*innen, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung kurzfristig auffordern, folgende Erklärungen einzureichen:
- Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer aller Stufen,
- Erklärungen aller Unterauftragnehmer, dass für den/die jeweiligen Unterauftragnehmer*in keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ,
- Verpflichtungserklärung aller Unterauftragnehmerinnen, dass der/die jeweilige Unterauftragnehmerin mit seinen/ihren Kapazitäten für die Auftragsausführung bereitsteht
• Bevorzugte Bieter*innen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen ist, erhalten gemäß den „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Bundesanzeiger vom 16.06.2001, Jahrgang 53, Nr. 109, S. 11773) einen Wertungsbonus in der Preisbewertung von 15 v.H., vorausgesetzt, dass der Nachweis der Eigenschaft als bevorzugtes Unternehmen mit dem Angebot geführt wurde und dass das Angebot ebenso wirtschaftlich oder annehmbar ist wie das eines nicht bevorzugten Bewerbers.
• Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses nach Zuschlagskriterien. Weitere Informationen sind den Wertungshinweisen zu entnehmen.
Vergabekammer
Die zuständige Vergabekammer ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 7 53123 Bonn Fax-Nr.: +49 (0)228 94 99 – 163
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• Datenschutzhinweise
Die Vergabestelle des Jobcenter Region Hannover verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
I. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Jobcenter Region Hannover vertreten durch den Geschäftsführer Vahrenwalder Straße 245 30179 Hannover
II. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?
Herr Wassmann Vahrenwalder Straße 245 30179 Hannover E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.Datenschutz@jobcenter-ge.de
III. Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
Die Vergabestelle des Jobcenter Region Hannover hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Bundeshaushaltsordnung.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
IV. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
V. Wie verarbeiten wir diese Daten?
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Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
VI. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen. • Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf www.bund.de informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens. • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). • Gerichte im Falle von Klagen.
VII. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen bzw. vergaberechtlichen Aufbewahrungsfristen.
VIII. Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.
In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
Recht auf Löschung Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. I.) zu richten.
Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. I.) zu richten.
Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 40 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228-997799-0 Fax: +49 (0)228-997799-5550 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de
• Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach VOL Teil B.
Etwaige Geschäftsbedingungen der Bietenden haben keine Relevanz für das Vergabeverfahren.
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