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V-2026-0126_Anlage 00_Bieterleitfaden_AKTUALISIERT 25-09-26.pdf

Ärztliche Besetzung von zwei Intensivtransportwagen in Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Bieterleitfaden

Ärztliche Besetzung der Intensivtransportwagen (ITW)

des Essener Rettungsdienstes

V-2026-0126

Offenes Verfahren

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

Inhalt

Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................................................... 2

1 Verfahren der Auftragsvergabe ............................................................................................................................... 3

1.1 Angaben zur Verfahrensart und Losbegrenzung .............................................................................................. 3

1.2 Übersicht der Verfahrensfristen ............................................................................................................................ 3

1.3 Form und Übermittlung des Angebots ................................................................................................................ 3

1.4 Anforderungen an das Angebot ............................................................................................................................ 4

1.5 Angebotsinhalte ......................................................................................................................................................... 5

1.6 Angebotsausschluss .................................................................................................................................................. 5

1.7 Weitere Hinweise zur Erstellung des Angebots ................................................................................................ 5

1.8 Kommunikation ......................................................................................................................................................... 6

1.9 Unklarheiten der Vergabeunterlagen/Bieterfragen ......................................................................................... 6

2 Hinweise zur Prüfung und Wertung von Angeboten ........................................................................................ 6

3 Eignung ........................................................................................................................................................................... 6

3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ............................................................................................... 7

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ......................................................................................... 7

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .................................................................................................. 7

4 Zuschlagskriterium ...................................................................................................................................................... 8

4.1 Angebotspreis ............................................................................................................................................................. 9

4.2 Qualitätskriterien ....................................................................................................................................................... 9

4.2.1 Konzept zur Ausfallsicherheit (35 %) ........................................................................................................... 10

4.2.2 Qualität des eingesetzten ärztlichen Personals (35 %) ............................................................................ 11

5 Bietergemeinschaften, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe ..................................................................... 12

5.1 Bietergemeinschaften ........................................................................................................................................... 12

5.2 Unterauftragsvergabe ........................................................................................................................................... 12

5.3 Eignungsleihe .......................................................................................................................................................... 12

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

Anlagenverzeichnis Zur Vereinfachung der Angebotsabgabe werden dem Bieter folgende Anlagen zur Verfügung gestellt:

Anlage 01 Leistungsbeschreibung

Anlage 02 Preisblätter zu Los 1 und Los 2

Anlage 03 Formular Unternehmensangaben

Anlage 04 Rahmenverträge zu Los 1 und Los 2

Anlage 05 Bietergemeinschaftserklärung Anlage 06 Unterauftragnahme/Eignungsleihe

Anlage 07 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Anlage 08 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Weitere Anlagen:

• Angebotsaufforderung

• Angebotsvordruck

• Bewerbungsbedingungen

• Zusätzliche Vertragsbedingungen

• Datenschutzinformationen DSGVO

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

1 Verfahren der Auftragsvergabe

Die Stadt Essen als öffentliche Auftraggeberin beabsichtigt, die Durchführung der ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens (ITW) des Essener Rettungsdienstes, aufgeteilt in die nachstehenden Fachlose, zu beauftragen:

• Los 1: Arztgestellung Intensivtransport Feuerwehr

• Los 2: Arztgestellung Intensivtransport Leistungserbringer

Die Inhalte richten sich in vertraglicher und technischer Hinsicht nach der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Anlage 01) sowie dem Preisblatt (Anlage 02). Für den Verfahrensablauf und die anschließende Leistungserbringung sind weiterhin die Bedingungen und Angaben im vorliegenden Bieterleitfaden maßgeblich.

1.1 Angaben zur Verfahrensart und Losbegrenzung

Die Ausschreibung erfolgt dabei im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Bei dieser Verfahrensart fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

Zudem ist es der Auftraggeberin besonders wichtig, dass aus Gründen einer gesicherten Leistungserbringung – sofern durch eine ausreichende Anzahl wertbarer Angebote möglich - die Zahl der zu vergebenden Lose je Bieter auf ein Los begrenzt wird. Weitere Ausführungen zu den näheren diesbezüglichen Modalitäten finden sich unter Ziff. 4 des vorliegenden Bieterleitfadens.

1.2 Übersicht der Verfahrensfristen

Für die durchzuführende Ausschreibung sind die nachstehenden Fristen maßgeblich:

• Veröffentlichung: 01.09.2026

• Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 23.09.2026

• Frist zur Beantwortung von Bieterfragen: 24.09.2026

• Angebotsfrist: 02.10.2026, 14:00 Uhr

• Zuschlagsfrist: 30.10.2026

• Leistungszeitraum: nach Zuschlagserteilung bis 31.10.2030

1.3 Form und Übermittlung des Angebots

Angebote sind elektronisch in Textform nach § 126b BGB bis zum Ablauf der maßgeblichen Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung zwingend erforderlich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Weiterleitung erfolgt mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.

Weitere Informationen zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insb. unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift/ Firmenstempel sind nicht auszufüllen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB hochgeladen werden.

Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

• Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung, • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung, • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots, sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

Bei Auftreten technischer Probleme, welche im Verantwortungsbereich der Vergabestelle liegen, hat der Bieter diese gegenüber der Vergabestelle anzuzeigen, um ggf. eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe zu erwirken.

1.4 Anforderungen an das Angebot

Das Angebot muss alle Mindestanforderungen erfüllen und darf nicht von den Vertragsbedingungen abweichen.

Für die Angebotserstellung sind die von der Auftraggeberin übersandten Formulare zu verwenden.

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Das Angebot muss in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein. Änderungen oder Berichtigungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden.

Im Übrigen sind alle in dieser Ausschreibung darüber hinaus geforderten Angaben bzw. Erklärungen und Zusagen den Angebotsunterlagen beizufügen.

Eine Übermittlung der Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege zugelassen.

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1.5 Angebotsinhalte

Mit Ihrem Angebot sind mindestens die folgenden Unterlagen einzureichen:

• Ausgefüllter Angebotsvordruck

• Ausgefüllte Preisblätter zu den angebotenen Losen (Anlage 02)

• Formular Unternehmensangaben (Anlage 03)

• Konzept zur Ausfallsicherheit gem. Ziff. 4.2.1 des Bieterleitfadens

• Nachweise zum eingesetzten ärztlichen Personal gem. Ziff. 4.2.2 des Bieterleitfadens

• Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 05), falls erforderlich

• Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Anlage 06) bzw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Anlage 07), falls erforderlich

1.6 Angebotsausschluss

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass von dem Bieter anderslautende Bedingungen bei einem zustande kommenden Vertrag nicht gelten.

Angebote von Unternehmen, welche die Eignungsanforderungen gem. Ziff. 3 des Bieterleitfadens nicht erfüllen oder die wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 122 GWB ff. ausgeschlossen worden sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderungsmöglichkeit gem. § 56 (VgV) vor. Dies bedeutet, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, nachgefordert werden können (vgl. § 56 Abs. 2, 3 VgV).

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass vom Bieter anderslautende Bedingungen bei einem zustande kommenden Vertrag nicht gelten.

Die Vergabestelle weist hinsichtlich eines möglichen Angebotsausschlusses insgesamt auf die im § 57 VgV aufgeführten Ausschlussgründe hin.

1.7 Weitere Hinweise zur Erstellung des Angebots

• Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.

• Dem Angebot beigefügte Unterlagen gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Auftraggeberin über.

• Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin ist unzulässig.

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

• Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der Auftraggeberin Verschwiegenheit zu wahren.

1.8 Kommunikation

Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes. Telefonische Auskünfte werden von der Auftraggeberin nicht erteilt. Zur Kommunikation ist eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz zwingend erforderlich.

1.9 Unklarheiten der Vergabeunterlagen/Bieterfragen

Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder bestehen sonstige Rückfragen zur Angebotserstellung, so sind diese unverzüglich und ausschließlich über die Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes bis zur maßgeblichen Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen zu stellen.

Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen.

Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich und anonymisiert allen Bietern über den Kommunikationsbereich eingestellt.

2 Hinweise zur Prüfung und Wertung von Angeboten

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die form- und fristgerecht eingegangen sind und sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen vollumfänglich erfüllen und nicht von den Vergabeunterlagen abweichen. Hierbei sind folgende Wertungsstufen maßgeblich:

• formale Vollständigkeit und Richtigkeit • Eignung der Bieter*innen • Angemessenheit der Preise

Unter den verbleibenden wertungsfähigen Angeboten wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste erteilt.

3 Eignung

Es werden gem. § 42 Abs. 1 VgV nur Bieter berücksichtigt, welche die für die zu vergebende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und diese nachgewiesen haben. Die folgenden Eignungskriterien gelten gleichermaßen für beide Lose und sind im Falle einer Angebotsstellung für beide Lose lediglich einfach zu erbringen.

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Eignungsanforderungen für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit festgelegt:

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

• Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 03)

• Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 03)

• Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 03)

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Anlage 03). Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. • Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages vorzuhalten, welche einen Deckungsumfang für

  • Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 6 Mio. Euro
  • Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro bei jeweils einfacher Maximierung pro Jahr besitzt. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung gem. Anlage 03 zu erbringen. Änderungen sind dem Aufgabenträger unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Versicherungen der Auftraggeberin nachzuweisen.

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Das Formular Unternehmensangaben (Anlage 03) fordert, neben den bereits unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 aufgeführten Angaben, Angaben zu folgenden Punkten:

o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)

o Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte

• Der Bieter verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.

• Durch den Bieter ist zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit min. eine unternehmensbezogene Referenzleistung über einen vergleichbaren Auftrag nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die auf dem Formular Unternehmensangaben (Anlage 03) unter Ziff. 5 getätigten Angaben. Als vergleichbar wird ein Auftrag angesehen, wenn er die Gestellung von Notärzten im allgemeinen Notarztdienst eines kommunalen Rettungsdienstes innerhalb der vergangenen zwei Jahre (Stichtag: 01.08.2024) umfasste.

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4 Zuschlagskriterium

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nachfolgende Zuschlagskriterien zugrunde gelegt werden, welche für beide Lose gleichermaßen gelten:

BewertungsaspektGewichtungMaximale
(in %)Punktzahl
4.1Angebotspreis2020
4.2Qualitätskriterien
4.2.1Konzept zur Ausfallsicherheit4040
4.2.2Qualität des eingesetzten ärztlichen Personals4040
Gesamt100100

Die Gesamtpunktzahl für das Angebot ergibt sich aus der Summe der erreichten Leistungspunkte für das Kriterium „Angebotspreis“ sowie der Leistungspunkte für das Kriterium „Qualität“. Zur Ermittlung der Leistungspunkte für die Qualitätskriterien werden das einzureichende Konzept zur Ausfallsicherheit (s. Ziff. 4.2.1) sowie die Qualität des für die Auftragsausführung eingesetzten ärztlichen Personals (s. Ziff. 4.2.2) herangezogen und bewertet. Den Zuschlag erhält der Bieter, der die höchste Punktzahl erzielt und damit das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.

Sollte die Gesamtwertung der eingegangenen Angebote ergeben, dass zwei oder mehrere Angebote dieselbe Punktzahl erhalten und somit als gleichwertig gelten, wird zur Bestimmung der Rangfolge als ausschlaggebendes Entscheidungskriterium der Preis hinzugezogen. Bei Punktgleichheit gilt somit das Angebot mit dem niedrigeren Wertungspreis als das wirtschaftlichere.

Der Auftraggeberin ist es darüber hinaus besonders wichtig, dass aus Gründen einer gesicherten Leistungserbringung – losgelöst vom konkreten Auftragnehmer - die Zahl der zu vergebenden Lose je Bieter auf ein Los begrenzt wird. Dies ist für die Auftraggeberin aber nur realisierbar, wenn zu den Losen auch mehrere Angebote eingehen. Auch möchte die Auftraggeberin vermeiden, dass ein Los aufgehoben wird. Aus diesem Grund kann ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn ansonsten zu beiden Losen keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Es gibt somit verschiedene denkbare Varianten, die zum Tragen kommen können. Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die aus Sicht der Auftraggeberin denkbaren Varianten mit der daraus folgenden Vorgehensweise in Bezug auf die Zuschlagserteilung. Hierbei ist zu beachten, dass bei Eingang mehrerer Angebote zu den Losen die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes zunächst bei dem Los erfolgt, bei welchem die wenigsten Angebote eingegangen sind. Sollte zu beiden Losen die gleiche Anzahl an wertbaren Angeboten eingehen, erfolgt die Entscheidung über den Zuschlag zunächst zu Los 1.

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Bieterleitfaden – Besetzung der Intensivtransportwagen

VarianteLos 1Los 2Vorgehensweise
wertbare Angebote*wertbare Angebote*
1Bieter ABieter ABieter A erhält Zuschlag zu Los 1 und Los 2
2Bieter BBieter ABieter B erhält Zuschlag zu Los 1 Bieter A erhält Zuschlag zu Los 2
3Bieter A Bieter BBieter ABieter A erhält Zuschlag zu Los 2 Bieter B erhält Zuschlag zu Los 1
4Bieter ABieter A Bieter BBieter A erhält Zuschlag zu Los 1 Bieter B erhält Zuschlag zu Los 2
5Bieter A Bieter BBieter A Bieter BBieter A erhält Zuschlag zu Los 1 Bieter B erhält Zuschlag zu Los 2

*Bieter A gilt stets als der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Weitergehende Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den untenstehenden Erläuterungen zur Zuschlagserteilung zu entnehmen.

4.1 Angebotspreis

Maßgeblich für die Bewertung des Angebotspreises ist der vom Bieter auf dem für das jeweils betreffende Los maßgebliche Preisblatt (Anlage 02) einzutragende Bruttoangebotspreis. In diesen sind sämtliche dem Bieter entstehende Kosten einzupreisen.

Zur Bestimmung der Rangfolge der eingereichten Angebote werden die ermittelten Angebotspreise gem. untenstehender Formel (lineare Interpolation) zueinander ins Verhältnis gesetzt und anschließend in Leistungspunkte umgerechnet. Es können maximal 20 Leistungspunkte, entsprechend der Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Angebotspreis“ erreicht werden.

niedrigster Wertungspreis∗2−zu bewertender Wertungspreis 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = ( )∗20 niedrigster Wertungspreis

4.2 Qualitätskriterien

Zur Ermittlung der Leistungspunkte hinsichtlich der Qualität des zu bewertenden Angebots werden das einzureichende Konzept zur Ausfallsicherheit (s. Ziff. 4.2.1) sowie die Qualität des für die Auftragsausführung eingesetzten ärztlichen Personals (s. Ziff. 4.2.2) bewertet. Die in den einzelnen Unterkriterien jeweils erreichten Teilpunkte werden addiert. Es können maximal 80 Leistungspunkte, entsprechend der Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ erreicht werden.

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4.2.1 Konzept zur Ausfallsicherheit (40 %)

Die Bewertung des Konzepts zur Ausfallsicherheit erfolgt auf Grundlage der durch den Bieter entsprechend einzureichenden Ausführungen. Aufgrund der je Los unterschiedlichen abzudeckenden Zeitvorgaben, ist das Konzept losspezifisch zu fertigen. Sollte sich somit ein Bieter auf beide Lose bewerben, sind zwei Konzepte (ein Konzept je Los) abzugeben.

Es wird ein auf die ausgeschriebene Leistung zugeschnittenes Konzept gefordert, das auf max. 5 Seiten (Schriftgröße 12 Punkt) die untenstehenden Kriterien berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgenden Bewertungsrasters. Sollten vom Bieter die 5 Seiten überschritten werden, werden nur die ersten 5 Seiten für eine Bewertung herangezogen.

Der Bieter soll in diesem Konzept konkret darlegen, wie im Rahmen der Leistungserbringung auf Ausfälle von Personal reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Ausfallsicherheit zu optimieren. Hierbei soll insbesondere beschrieben werden:

• über welche Anzahl von Ärztinnen / Ärzte im Sinne eines „Stammpersonals" verfügt wird, welches für die ausgeschriebene Leistung zum Einsatz kommt (10 %)

• wie auf planbare Ausfälle (z. B. Urlaub) und nicht planbare Ausfälle (z. B. aufgrund von Krankheit) reagiert wird (10 %)

• welche Rückfallebenen der Bieter bei Personalausfällen vorsieht (5 %)

• wie hoch der zeitliche Vorlauf bis zum Einsatz des „Ersatzpersonals" ist (je Rückfallebene) (15 %)

Darüber hinaus hat die Bieterin / der Bieter die präventiven Maßnahmen zu erläutern, die er ergreifen wird, um eine möglichst geringe Ausfallquote der im Dienstplan eingesetzten Ärztinnen und Ärzte zu erreichen (z. B. Maßnahmen zur Zufriedenheit, Gesundheitsprävention etc.).

Mindestvoraussetzung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Ein Konzept, welches erkennen lässt, dass es die, in dem jeweiligen Bereich geltenden gesetzlichen Mindeststandards nicht einhält, entspricht daher nicht der geforderten Leistung. Dieser formale Mangel wird auf Ebene der Wirtschaftlichkeitsbewertung nicht schlechter bewertet, sondern dieser formale Mangel führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.

Die Wertung der Konzepte für jedes Unterkriterium richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Leistungserbringer die im einzelnen Konzept an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und damit, wie sehr die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt.

Die Bewertung erfolgt anhand von Erfüllungsgraden nach dem folgenden Bewertungsraster. Jedes (Unter-)Kriterium erhält dabei zunächst einen Erfüllungsgrad gemäß der folgenden Abstufung:

Erfüllungsgrad 0Die Darlegungen sind ungenügend und lassen nur eine ungenügende
Leistungserbringung erwarten. Die Darlegungen sind auch inhaltlich nur ungenügend
nachvollziehbar.
Erfüllungsgrad 1Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist rudimentär, befasst sich inhaltlich
nicht mit der Thematik oder ist lückenhaft und kaum nachvollziehbar. Sie dient daher
nicht der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.
Erfüllungsgrad 2Teils lückenhafte Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise
ist nur teilweise nachvollziehbar und dient daher nur teilweise der Zielerreichung einer
qualitativ hochwertigen notärztlichen Versorgung.

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Erfüllungsgrad 3Schlüssige Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist
nachvollziehbar und dient daher der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen
notärztlichen Versorgung.
Erfüllungsgrad 4Sehr schlüssige, fundierte, gut dargestellte und angebotene Herangehensweise; die
dargestellte und angebotene Herangehensweise ist gut nachvollziehbar und dient in
besonderer Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen notärztlichen
Versorgung.
Erfüllungsgrad 5Sehr schlüssige und überaus fundiert dargestellte und angebotene Herangehensweise;
die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist in allen Punkten sehr gut
nachvollziehbar und dient in herausragender Weise der Zielerreichung einer qualitativ
hochwertigen notärztlichen Versorgung.

Anschließend wird der erreichte Erfüllungsgrad gemäß der für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Gewichtungsanteile gewichtet. Grundlage ist die nachstehende Formel:

𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒𝑟 𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑 ∗𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔 =𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑚𝑎𝑥.𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑

4.2.2 Qualität des eingesetzten ärztlichen Personals (40 %)

Die Bewertung der Qualität des für die Auftragsausführung eingesetzten ärztlichen Personals erfolgt auf Grundlage der durch den Bieter einzureichenden Angaben über die aktuelle Haupttätigkeit der vorgesehenen Personen.

Es werden die für die Auftragsausführung benannten Notärztinnen oder Notärzte gemäß der folgenden Tabelle bewertet. Bei den Wertungskriterien handelt es sich um übersteigende Mindestanforderungen i. S. d. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung. Von allen benannten Notärztinnen oder Notärzte wird der Durchschnittswert gebildet, es sind max. 3 Punkte erreichbar. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Die Bewertung erfolgt anhand von Erfüllungsgraden nach dem folgenden Bewertungsraster.

Erfüllungsgrad 1Notärztin/Notarzt mit aktuellerärztlicher Tätigkeit in der Notfallversorgungan einem
Krankenhaus, welches aktuell in ein kommunales Notarztsystem eingebunden ist
Erfüllungsgrad 2Notärztin/Notarzt mit aktuellerärztlicher Tätigkeit in der Notfallversorgungan einem
Krankenhaus in einer deutschen Großstadt
Erfüllungsgrad 3Notärztin/Notarzt mit aktuellerärztlicher Tätigkeit in der Notfallversorgungan einem
Krankenhaus in einer deutschen Großstadt mit Teilnahme an der Notfallrettung

Anschließend wird der erreichte Erfüllungsgrad gewichtet. Grundlage ist die nachstehende Formel:

𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒𝑟 𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑 ∗40=𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑚𝑎𝑥.𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑

Bemessungsgrundlage für das Vorliegen der Erfüllungsgrade sind aktuelle Verträge o.ä., aus denen die Erfüllung der genannten Kriterien zweifelsfrei zu entnehmen ist. Sollte sich ein Bieter auf beide Lose

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bewerben, sind die entsprechenden Nachweise getrennt nach Losen zu erbringen, da sichergestellt werden muss, dass der Auftragnehmer in Summe für beide Lose zusammen über ausreichendes und qualitativ hochwertiges Personal verfügt.

5 Bietergemeinschaften, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe

5.1 Bietergemeinschaften

Sofern eine Bietergemeinschaft als Auftragnehmer auftritt, ist die Anlage 05 einzureichen.

5.2 Unterauftragsvergabe

Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage 06 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggf. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.

Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung gem. Anlage 07 beizubringen. Der Auftragnehmer darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung der Auftraggeberin.

5.3 Eignungsleihe

Einzelbietern steht die Möglichkeit der Eignungsleihe unter den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. § 47 VgV) offen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen (Anlage 06 und Anlage 07) sowie die einschlägigen Nachweise bei Angebotsabgabe einzureichen.

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