Adobe- oder gleichwertige Softwarelizenzen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.11.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 190.400 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Department of Contracts
- Erfüllungsregion
- Malta
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket für den rechnergestützten Entwurf (CAD) (48321000)
- Bekanntmachung
- etenders.gov.mt
- Bekanntmachungsnummer
- 758722-2026
- Verfahrensnummer
- 0c5d5a84-d3c7-4594-93a1-521c2a57476f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Department of Contracts schreibt Softwarelizenzen von Adobe oder gleichwertige Lizenzen für das Office of the Deputy Prime Minister and Ministry for Health aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 190.400 Euro; die Ausschreibung betrifft Malta, und Angebote können bis zum 27. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
CT2285/2026 - Tender for the Supply of Adobe Licenses (or equivalent) for the Office of the Deputy Prime Minister and Ministry for Health, ODPM
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · CT2285/2026 - Tender for the Supply of Adobe Licenses (or equivalent) for the Office of the Deputy Prime Minister and Ministry for Health, ODPM190.400 EUR
CT2285/2026 - Tender for the Supply of Adobe Licenses (or equivalent) for the Office of the Deputy Prime Minister and Ministry for Health, ODPM
Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.