Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen 2026-1
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- CPV-Codes
- Arzneimittel (33600000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 441505-2026
- Verfahrensnummer
- 942fc105-ba74-4208-984c-4afb5c982845
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schreibt Rabattverträge für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist in 132 Lose unterteilt, für die je nach Los unterschiedliche Anzahlen an Vertragspartnern vorgesehen sind. Bieter müssen pharmazeutische Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes sein und einen Mindestrabatt von 4 % auf den ApU gewähren.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung diente dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 050 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 051 bis 097 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 098 bis 132 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Vertragspartner sind die jeweils unten aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Arzneimittelrabattverträge 2026-1
Die Ausschreibung diente dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 050 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 051 bis 097 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 098 bis 132 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Vertragspartner sind die jeweils unten aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz.
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Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Angabe "Preis" ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote war ausschließlich die erzielbare Gesamtersparnis bezogen auf die Ausgaben des Referenzzeitraums in Euro maßgebend. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Angabe "Preis" ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote war ausschließlich die erzielbare Gesamtersparnis bezogen auf die Ausgaben des Referenzzeitraums in Euro maßgebend.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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