Abschleppmaßnahmen für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.09.2026
CPV-Codes
Fahrzeugabschleppdienste (50118110)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
660423-2026
Verfahrensnummer
8e6274b3-8122-4afa-bfa9-7d67a4547356

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beauftragt das Abschleppen widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet. Die Leistung ist auf vier Jahre angelegt; in den vergangenen vier Jahren fielen durchschnittlich 240 Abschleppmaßnahmen pro Jahr an. Einsätze erfolgen werktags zwischen 6.30 und 21.30 Uhr sowie nach vorheriger Information bei Bedarf auch zu Sonderzeiten, etwa an Sonn- und Feiertagen oder bei Veranstaltungen.

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Leistungsbeschreibung

Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, Überwachung des ruhenden Verkehrs - Abschleppmaßnahmen

    Die Leistung umfasst für einen Zeitraum von 4 Jahren das Abschleppen von widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen nach Beauftragung durch die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe. Die Abschleppaufträge erfolgen werktags von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr sowie - nach vorheriger Information - darüber hinaus auch zu Sondereinsätzen, z. B. an Sonntagen, Feiertagen, Veranstaltungen u. ä. In den vergangenen 4 Jahren wurden durchschnittlich 240 Abschleppmaßnahmen pro Jahr beauftragt. Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, nach Zuschlagserteilung im Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe eine allseits umzäunte und gegen unbefugten Zutritt gesicherte Stellfläche für mindestens 25 Fahrzeuge zu pachten oder vorzuhalten, die die rechtlichen Grundlagen für die vorgegebene Nutzung erfüllt. Ab dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung hat der Auftragsnehmer innerhalb einer Frist von 3 Monaten diese Verpflichtung zu erfüllen und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Das Abschleppunternehmen muss mindestens ein Standard- oder Spezialbergungsfahrzeug besitzen. Der Abschleppdienst führt nach schriftlicher Auftragserteilung Verwertungen sowie Fahrzeugtransporte von bereits abgeschleppten und nicht zugelassenen Fahrzeugen innerhalb des Stadtgebietes von Bad Homburg v. d. Höhe durch. Das Abschleppunternehmen wird ermächtigt werden, die Zahlung der Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe in Empfang zu nehmen und eine monatliche Abrechnung hierrüber vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, Überwachung des ruhenden Verkehrs - Abschleppmaßnahmen

Angebotspreis
100 %

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