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Abschleppen, Unterstellen und Verwerten sichergestellter Fahrzeuge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 15:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g

Wichtiger Hinweis für die Bewerber/Bieter

In die Vergabeunterlagen dürfen nur die Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen eingetragen werden. Darüberhinausgehende Änderungen, soweit es nicht die eigenen Eintragungen betrifft sowie Ergänzungen jeder Art sind unzulässig und führen zum Ausschluss von der Wertung (§ 57 i. V. m. § 53 VgV). Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist nur zulässig, sofern diese die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der vom Auftraggeber verfassten Leistungsbeschreibung enthalten.

Soweit Erläuterungen oder Anmerkungen und Hinweise zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, dürfen sie ebenfalls nicht in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden, sondern können nur auf besonderer Anlage dem Angebot beigefügt werden.

Alle Abweichungen der angebotenen Leistung vom geforderten Angebot gelten als Nebenan- gebot und müssen ebenfalls auf einer besonderen Anlage, die als Nebenangebot gekennzeichnet sein muss, aufgeführt werden.

Im Übrigen wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Stand August 2025

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