04_Bewerbungsbedingungen_VgV_Februar 2023.pdf

Abschleppen, Unterstellen und Verwerten sichergestellter Fahrzeuge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 15:26 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der VgV (ausgenommen Bauleistungen)

ZUM VERBLEIB BEIM BIETER BESTIMMT! NICHT MIT DEM ANGEBOT ZURÜCKGEBEN!

1 Allgemeines geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) und dem Sollten Lose in einzelnen Positionen Gesetz gegen unterteilt sein, ist es zwingend erforderlich, Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dass alle Preise angegeben werden. Ansonsten könnte das gesamte Los nicht 2 Angebot gewertet werden (§ 57 Absatz 1 Ziff. 5 VgV). Es erfolgt eine elektronische Angebotsabgabe über das Vergabeportal. 2.5 Elektronische Angebote Die Angebote können nur elektronisch 2.1 Verwendung von Vordrucken abgegeben werden. Hier reicht die Textform gem. § 126 b BGB. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu 2.5.1 Das Angebot ist mit den Anlagen über die verwenden. Die Verwendung Vergabeplattform (deutsche- selbstgefertigter Vervielfältigungen, evergabe.de) zu übermitteln und muss Abschriften und Kurzfassungen ist nur die Preise und die geforderten Angaben zulässig, sofern diese die Ordnungszahlen und Erklärungen enthalten. (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen 2.5.2 Eventuelle Nachweise, Zertifikate, Nummern wie in der vom Auftraggeber Vordrucke oder ähnliches sind als verfassten Leistungsbeschreibung Anlage hochzuladen. Muster und Proben enthalten. sind auf dem Postweg zu übersenden.

2.2 Nachträgliche Berichtigungen oder 2.6 Ein nicht form- oder fristgerecht Änderungen des Angebotes, die bis zum eingereichtes Angebot wird Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein ausgeschlossen. müssen, müssen entsprechend zugestellt werden. 2.7 Nebenangebote

2.3 Inhalt der Angebote Alle Abweichungen der angebotenen Leistung vom geforderten Angebot gelten In die Angebotsvordrucke dürfen nur die als Nebenangebote. Bitte beachten Sie ob Preise und die sonstigen geforderten Nebenangebote im Verfahren Angaben und Erklärungen eingetragen ausdrücklich zugelassen sind. werden. Darüberhinausgehende Änderungen, Nebenangebote werden nur gewertet, soweit es nicht die eigenen Eintragungen sofern diese im Verfahren zugelassen betrifft, und Ergänzungen jeder Art sind worden sind (§ 35 VgV). unzulässig und führen zum Ausschluss von der Wertung (§ 57 i.V.m. § 53 VgV). 2.8 Berichtigung und Rücknahme von Änderungen des Bieters an seinen Angeboten Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Muster und Proben müssen als zum Der Bewerber kann sein Angebot bis zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Ablauf der Angebotsfrist ändern oder zurückziehen.

2.4 Preise 3 Mitteilungspflicht des Bieters Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze) sind Enthalten die Vertragsunterlagen nach ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Auffassung des Bieters Unklarheiten, die anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist, die Preisermittlung beeinflussen können, wenn gefordert, unter Zugrundelegung des so hat der Bieter die ausschreibende Stelle

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vor Angebotsabgabe schriftlich darauf Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis folgende Unterlagen eingereicht werden: schon vorher in anderer Form gegeben hat. - ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des 4 Wettbewerbsbeschränkungen bevollmächtigten Vertreters und

4.1 Absprachen - eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der Unzulässig sind bevollmächtigte Vertreter die im wettbewerbsbeschränkende Absprachen Verzeichnis aufgeführten Mitglieder (§ 1 des Gesetzes gegen gegenüber dem Auftraggeber Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -). rechtsverbindlich vertritt und der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Angebote von Bietern, die sich im mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Zusammenhang mit diesem Mitglied Zahlungen anzunehmen sowie Vergabeverfahren an einer alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als wettbewerbsbeschränkenden Absprache Gesamtschuldner haften. beteiligt haben, werden ausgeschlossen. 7 Bevorzugte Bewerber 4.2 Mitteilungsverbot Bieter, die als bevorzugte Bewerber Vor Ablauf der Angebotsfrist darf der berücksichtigt werden wollen, müssen Bewerber keinerlei Mitteilungen über seine dieses durch die im Angebotsschreiben Beteiligung am Wettbewerb und über den vorgesehenen Angaben erklären und den Inhalt seines Angebotes machen, sofern Nachweis, dass sie die Voraussetzungen diese Mitteilungen einer Erfassung der hierfür erfüllen, rechtzeitig vor Wettbewerbsteilnehmer und der Angebote Auftragserteilung führen; wird der dienen. Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. 5 Unterauftragnehmer Im Rahmen der Eignungsleihe oder bei der Sollen Teile der Leistung an Nutzung von Unterauftragnehmern, bei Unterauftragnehmer vergeben werden, so denen auf bevorzugte Bewerber als hat der Bieter bei der Einholung der Mitglieder zugegriffen wird, hat der Angebote die Regelungen des GWB zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den (Gesetz gegen die Leistungen dieser Mitglieder am Wettbewerbsbeschränkungen) sowie der Gesamtangebot haben. VgV (Vergabeverordnung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten; er hat mit seinem Angebot Art und Umfang der durch 8 Zusätze für ausländische Bewerber/Bieter die Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen anzugeben; Auf Anforderung 8.1 Preisangebote ist vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel der Die Preise sind in EURO anzubieten. Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (Verplichtungserklärung dieser 8.3 Verwendung der deutschen Sprache Unternehmen). Das Angebot ist in deutscher Sprache 6 Eignungsleihe/Bewerber- oder abzufassen. Bietergemeinschaften Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Sollen Teile der Leistung im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) und/oder im Rahmen von Bewerber- oder Bietergemeinschaften vergeben werden, so haben die Bieter die Regelungen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie der VGV (Vergabeverordnung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Entsprechende Angebote finden nur

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