10_Eigenerklärung zur Unternehmesgröße und nationalen Identifikation.pdf

Abschleppen, Unterstellen und Verwerten sichergestellter Fahrzeuge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 15:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Eigenerklärung zur Unternehmensgröße und nationale Identifikation

Seit der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen die nachstehenden Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen. Jeder Bieter und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die fol- genden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbe- werbe mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb einzureichen.

• Nationale Identifikationsnummer des bietenden Unternehmens (bitte ergänzen)

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden) oder die jeweilige Umsatzsteuer-ID oder ein Registereintrag, z. B. aus dem jeweiligen Handelsregister vorzunehmen. Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten auf eine Angabe ver- zichtet werden.

Nummer: ............................................

Art (Umsatzsteuer-ID o. ä.): .............................

• Größe des bietenden Unternehmens (bitte Zutreffendes ankreuzen)

Die Einordnung erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

− Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz ☐ − Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen ☐ − Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen ☐ − Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz ☐

• Nationalität des bietenden Unternehmens (bitte Zutreffendes ankreuzen/ergänzen)

Die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend anzugeben, sofern der Auftragnehmer nicht börsennotiert ist.

• Hiermit erkläre ich als wirtschaftlicher Eigentümer des beauftragten Unternehmens, dass mein Unternehmen börsennotiert ist. ☐ • Mein Unternehmen ist nicht börsennotiert ☐ Die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens lautet: ..........................................

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unter- schrieben.

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