Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge in Düsseldorfs nördlichen Stadtteilen

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.08.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
562099-2026
Verfahrensnummer
e53129c4-98e9-4dab-a923-b1b0c8732a64
CPV-Codes
Automobil-Pannendienste (50118000)

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt das Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge in den nördlichen Stadtteilen. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen und läuft vom 1. Januar 2027 über 36 Monate, mit einer einmaligen optionalen Verlängerung um 12 Monate; eine feste Auftragsmenge ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 14. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden, den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag für das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)

    Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet nach 36 Monaten + einer einmaligen optionalen Verlängerungszeit von 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der tatsächlich erfolgten Abschleppungen des letzten Jahres lediglich als Anhaltspunkt für eine Mengenangabe herangezogen werden kann. Über- oder Unterschreitungen der jeweiligen Mengen sind jederzeit möglich. Volumen des letzten Jahres für: Nördliche Stadtteile: ca. 4.700 Abschleppungen pro Jahr (Schätzwert 3.000.000€ über die gesamte Laufzeit 36 Monate inkl. Verlängerungsoption von 12 Monaten) Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 4700 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Wittlaer, Angermund, Kaiserswerth, Kalkum, Lohausen, Lichtenbroich, Stockum, Unterrath, Rath, Hubbelrath, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Ludenberg, Pempelfort, Düsseltal, Grafenberg, Stadtmitte, Flingern Nord und Gerresheim. Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 5.000.000 EUR netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht. Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.

    Frist: 14.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag für das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
421_Information_DSGVO.pdfSonstiges59 KB
Aufforderung_Angebotsabgabe_EU.pdfAnschreiben84 KB
Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben62 KB
Bieterhinweise.zipSonstiges1,9 MB
BVB_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_Nordrhein-Westfalen.pdfVertragsbedingungen61 KB
Eigenerklärung 5. EU-Sanktionspaket (2024-02).pdfFormular95 KB
Eignungsnachweise und Erklärungen.pdfFormular92 KB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis19 KB
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis79 KB
Zusaetzliche_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen263 KB
ZV2_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende.pdfFormular100 KB
ZV3_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung.pdfFormular21 KB
ZV4_Nachunternehmereinsatz.pdfSonstiges150 KB
ZV5_Eignungsleihe.pdfSonstiges161 KB
Übersicht Vertragsbestandteile.pdfVertragsbedingungen97 KB

Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 646835-2026
  2. 13.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 54321-Tender-19fefa1bbc3-57d816e3a9700102

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.