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Ausschreibung über die Erbringung der Abrechnungsbearbeitung und Abrechnungsprüfung im Bereich der Apotheken und weiterer Stellen gemäß § 300 SGB V
Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
hkk Krankenkasse
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Unterlagen zur Angebots- und Verhandlungsphase
Teil D: Vergabebedingungen für die
Angebots- und Verhandlungsphase
– zum Verbleib beim Interessenten / Bewerber / Bieter bestimmt –
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Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
Inhaltsverzeichnis
I. Geltung der Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase .............. 3 II. Vorgaben zur Einreichung des Angebots ....................................................................... 3
- Einzureichende Unterlagen ........................................................................................... 3
- Einreichung von Verhandlungspunkten ......................................................................... 3
- Elektronische Einreichung des Angebots ....................................................................... 4
- Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) ........................................................ 4
- Zuschlags- und Bindefrist der Angebote ........................................................................ 4 III. Aufklärung, Nachforderung von Unterlage und nachträglich Änderungen ...................... 5
- Mögliches Aufklärungsersuchen .................................................................................... 5
- Nachforderung von Unterlagen ...................................................................................... 5 IV. Verhandlungsgespräche mit den Bietern ....................................................................... 5
- Inhalt der Verhandlungsgespräche ................................................................................ 5
- Termin, Uhrzeit und Ort ................................................................................................. 6
- Teilnehmer auf Seiten des Bieters und des Auftraggebers ............................................ 6
- Ablauf und Zeitplanung .................................................................................................. 6
- Präsentation des Bieters ................................................................................................ 6
- Vorbehalt zu weiteren Angebots- und Verhandlungsrunden .......................................... 7
- Abschluss der Verhandlungen und endgültiges Angebot ............................................... 7 V. Wertungsmethode und Erteilung des Zuschlags ............................................................ 7
- Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ............................................... 7
- Wertung der qualitativen bzw. leistungsbezogenen Kriterien ......................................... 9 a) Wertung der Leitungskriterien ................................................................................... 9 aa) Wertung der produktbezogenen Leistungskriterien ................................................... 9 bb) Wertung der konzeptionellen Leistungskriterien ...................................................... 10 b) Maßstab für die Punktevergabe bzgl. des Konzepts zur Auftragsdurchführung ....... 16 aa) Maßstab bzgl. der Kriterien zur Datenannahme und Datenverarbeitung sowie zur automatisierten Echtzeitprüfung .......................... Fehler! Textmarke nicht definiert. bb) Maßstab bzgl. der Kriterien zur Erarbeitung eines Prüfkatalogs .............................. 17
- Wertung der preisbezogenen Kriterien ........................................................................ 19
- Erteilung des Zuschlages ............................................................................................ 20
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Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
I. Geltung der Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
Das vorliegende Dokument „Teil D – Vergabebedingungen für die Angebots- und Ver- handlungsphase“ gilt ergänzend für die Angebots- und Verhandlungsphase als zweite Stufe des Vergabeverfahrens und ist somit als Ergänzung der Bestimmungen in der Be- kanntmachung der im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union sowie „Teil A – Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu sehen. Auf die dortigen Ausführungen wird je- weils vollumfänglich Bezug genommen.
II. Vorgaben zur Einreichung des Angebots
- Einzureichende Unterlagen
Für das Angebot sind die von dem Auftraggeber bereitgestellten Formblätter (Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen)“) zu verwenden und elektronisch auszufüllen. Neben dem Vertrag sind folgende Anlagen, nämlich
Anlage 2 Anforderungs- und Kriterienkatalog
Anlage 3 Konzept zur Auftragsdurchführung
Anlage 4 Entwurf Prüfkatalog
Anlage 5 Preisblatt
Anlage 6 Vereinbarung nach Maßgabe von § 80 SGB X i.V.m. Art. 28 DSGVO
elektronisch an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt und über das Bietercockpit der eVergabeplattform einzureichen. Die in der WORD-Datei vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch Ausfüllen auch erweitert werden. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Eintragungen in den vorgesehenen Feldern zu machen. Änderun- gen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bei dem im Bietercockpit vom Bieter auszufüllenden „Preisblatt zum Angebotsschrei- ben“ handelt es sich um einen systemimmanenten Arbeitsschritt. Dieser ist für die An- gebotsauswertung dahingehend relevant, dass vom Bieter das Datum der Angebotsab- gabe, der Angebotsendpreis und der Klarnamen des Unterzeichners als Unterschrift einzutragen sind.
- Einreichung von Verhandlungspunkten
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Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag stellt ein gesamtheitliches Vertragswerk dar und kann Gegenstand von Verhandlungen sein. Sollten aus Sicht der Bieter tatsäch- lich Verhandlungen zu konkreten Punkten erforderlich sein, so muss der Bieter diese schriftlich auf einem gesonderten Beiblatt zusammen mit dem Angebot im Vorfeld der Verhandlungsgespräche einreichen, um dem Auftraggeber in diesem Fall eine ordnungs- gemäße und effiziente Vorbereitung zu ermöglichen.
Gehen keine Verhandlungspunkte schriftlich ein, wird von einem Einverständnis des je- weiligen Bieters mit den vorgegebenen vertraglichen Bedingungen zum Auftragsverhält- nis ausgegangen.
- Elektronische Einreichung des Angebots
Das Angebot muss alle geforderten Angaben enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Angaben im Angebot müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden er- sichtlich sein. Das Angebot ist mit Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) als PDF-Datei(en) und das Preisblatt als An- lage 5 zu Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) als EXCEL-Datei per elektronischem Upload über das Bietercockpit auf die eVergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwah- rend.
Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die eVergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der unten benannten Angebotsfrist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Upload obliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Bieter. Bei technischen Proble- men ist die technische Hotline des Anbieters der eVergabeplattform zu kontaktieren, die dort auf der Website genannt ist.
- Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist)
Die Angebotsfrist wird den Bietern mit dem Schreiben mitgeteilt, mit dem zur Abgabe eines Angebots und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert wird. Angebote, die nach Ablauf dieser schriftlich festgelegten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
- Zuschlags- und Bindefrist der Angebote
Die Bieter halten sich bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Ende der Angebotsfrist an ihre Angebote gebunden (Zuschlags- und Bindefrist).
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III. Aufklärung, Nachforderung von Unterlage und nachträglich Änderungen
- Mögliches Aufklärungsersuchen
Der Auftraggeber kann eine Aufklärung des Inhalts des Angebots durchführen. Dies gilt insbesondere bei Anzeichen für ein ungewöhnlich niedriges Angebot gemäß § 60 VgV. Die Bieter haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung.
- Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige leis- tungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Hingegen ist die Nachforderung von Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen, d.h. das Preisblatt und die Konzepte können nicht nachgefordert werden. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Unterlagen, die der Auftraggeber nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die er Ge- legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem durch den Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Un- terlagen nicht innerhalb des durch den Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
IV. Verhandlungsgespräche mit den Bietern
Der Auftraggeber wird mit den Bietern individuelle Verhandlungsgespräche nach Maß- gabe der nachfolgenden Bestimmungen führen. Voraussetzung hierfür ist der form- und fristgerechte Eingang des jeweiligen Angebots über die eVergabeplattform beim Auftrag- geber.
Die Details zu den individuellen Verhandlungsgesprächen ergeben sich in Ergänzung zu den nachfolgenden Bestimmungen zu gegebenem Zeitpunkt aus dem Schreiben an den jeweiligen Bieter, mit dem zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird.
Im Einzelnen:
- Inhalt der Verhandlungsgespräche
Die Verhandlungsgespräche dienen zum einen der kurzen Präsentation des Unterneh- mens und zum anderen der schriftlichen Angebote mit den Konzepten, angebotenen Lö- sungen und Preisen der einzelnen Bieter. Dazu werden Verhandlungen sowohl über den
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Gegenstand der Leistung als auch über die im Rahmen der Verhandlung abgeforderten Konzepte und Preisangebote der Bieter sowie die vertragliche Ausgestaltung geführt.
- Termin, Uhrzeit und Ort
Die Verhandlungen werden vor Ort in den Räumlichkeiten des Auftraggebers in Bremen stattfinden. Die Angaben zu Termin und Uhrzeit sind im jeweiligen Schreiben zur Auffor- derung zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen enthalten.
- Teilnehmer auf Seiten des Bieters und des Auftraggebers
Auf Seiten der Bieter ist die Anwesenheit des im Falle einer Beauftragung vorgesehenen Projektleiters und / oder des stellvertretenden Projektleiters gewünscht. Auf die Anwe- senheit der vorgenannten Personen wird durch den Auftraggeber großen Wert gelegt, um eine effiziente Verhandlung sicherzustellen.
Auf Seiten des Auftraggebers wird an den Verhandlungsgesprächen ein noch zu bestim- mendes Gremium teilnehmen, das sich aus mehreren Teilnehmern zusammensetzt.
- Ablauf und Zeitplanung
Für die jeweiligen Verhandlungsgespräche mit einer Dauer von rund zwei Stunden ist folgender Ablauf geplant:
-
Begrüßung und Vorstellung durch den Auftraggeber (ca. 10 Minuten)
-
Kurzvorstellung des/der Unternehmen/s durch den Bieter (ca. 10 Minuten)
-
Erörterung des Angebots und der Konzepte, der angebote- (ca. 50 Minuten) nen Leistungen und Preisangebot durch den Bieter sowie gegebenenfalls Darlegung von Verhandlungspunkten
-
Verhandlungen über Inhalt der Leistungen, Konzepte, kom- (ca. 30 Minuten) merzielle Aspekte sowie vertragliche Ausgestaltung
-
Erörterung von Rückfragen (ca. 20 Minuten)
-
Präsentation des Bieters
Es ist vorgesehen, dass sich die Bieter vor dem Gremium präsentieren und dass eine Kurzvorstellung des/der Unternehmen(s) sowie daran anschließend die Erörterung der über die eVergabeplattform eingereichten Angebote nebst Konzepte erfolgt. Sofern aus
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Sicht der Bieter Verhandlungspunkte bestehen – die im Vorfeld schriftlich mit dem Er- stangebot einzureichen sind –, sind diese ebenfalls in der Präsentation darzustellen.
Die projektspezifische Präsentation des Bieters im POWERPOINT-Format darf eine Sei- tenanzahl von maximal 20 Seiten (im Sinne von Folienseiten) nicht überschreiten. Die Bieter haben ihre Präsentation im Vorfeld und spätestens drei Werktage vor dem Tag des individuellen Verhandlungsgesprächs als Anhang über die Nachrichtenfunktion der eVergabeplattform an den Auftraggeber zu übersenden.
- Vorbehalt zu weiteren Angebots- und Verhandlungsrunden
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine oder mehrere weitere Angebots- bzw. Verhandlungsrunden durchzuführen. Den Bietern wird in diesem Fall die Möglichkeit ein- geräumt, die Angebote mit der angebotenen technischen Lösung und der geforderten Konzepte unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der / den Verhandlung(en) je- weils fortzuschreiben und gegebenenfalls im Ganzen oder bezogen auf die aktualisierten Teile nochmals zu präzisieren. Der Auftraggeber behält sich dazu seinerseits vor, die Vergabeunterlagen nach der jeweiligen Verhandlungsrunde fortzuschreiben und sämtli- chen Bietern als Grundlage für den darauffolgenden Angebotslauf zur Verfügung zu stel- len.
- Abschluss der Verhandlungen und endgültiges Angebot
Nach Abschluss der Verhandlungen erfolgt gemäß § 17 Abs. 14 VgV an sämtliche Bieter eine Aufforderung, endgültige Angebote unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Vergabeunterlagen einzureichen.
V. Wertungsmethode und Erteilung des Zuschlags
- Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 2 VgV nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden durch den Auftraggeber auch qualitative bzw. leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Die Angebotswertung erfolgt nach Maßgabe der Punktwertmethode, wobei die Wer- tungsbereiche „Preis“ mit 40% und „Leistung“ mit insgesamt 60% auf Grundlage der je- weils erreichbaren und gewichteten Einzelpunktwerte (EP und EL) in die Gesamtwertung zur Ermittlung des Preis-/Leistungsverhältnis einfließen. Auf diese Weise wird der Zu- schlagswert (Z) ermittelt.
Zum Wertungsvorgang im Einzelnen:
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| Wertungsbereich | erreichbare Höchstpunkt- zahl | Gewichtung | Zu wer- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| tende/gewich- | ||||||
| tende Höchst- | ||||||
| punktzahl | ||||||
| 1. | Preis | 600 | 40% | 240 | ||
| 2. | Leistung | 60% | 360 | |||
| Anforderungs- und Kriterienkatalog (An- lage 2) | 600 | 15% | 90 | |||
| Konzept zur Auftrags- durchführung (Anlage 3) | 600 | 15% | 90 | |||
| Prüfkatalog (Anlage 4) | 600 | 30% | 180 |
Die Angebotswertung erfolgt auf Grundlage der Angaben der Bieter in den Angeboten nach Maßgabe der nachfolgenden Systematik.
Zum einen wird der Wertungsbereich „Preis“ nach den festgelegten Bestimmungen gewertet. Dazu wird der anhand der Angaben in Anlage 4 (Preisblatt) zum Gesamt- preis ermittelte Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Ermitt- lung des preisbezogenen Einzelpunktwerts (EP) – nämlich Punktwert durch Inter- polation – für dieses Wertungskriterium herangezogen. Der Einzelpunktwert (EP) wird sodann mit dem Faktor 0,4 multipliziert und ergibt den Preispunktwert (P), der sodann in die Wertung eingestellt wird.
Zum anderen wird der Wertungsbereich „Leistung“ nach den festgelegten Bestim- mungen gewertet. Dazu werden anhand der konzeptionellen Angaben der Bieter in Anlage 3 („Konzept zur Auftragsdurchführung“) die gewichteten Einzelpunkt- werte des Konzepts (EK), der gewichtete produktbezogene Einzelpunktwert aus der Summe der im Anforderungs- und Kriterienkatalog (Anlage 2) abgefragten Bewer- tungskriterien (EB) sowie der gewichtete Einzelpunktwert für den zu erarbeitenden Prüfkatalog in Anlage 4 (EA) in den einzelnen Wertungskriterien ermittelt. Die ge- wichteten Einzelpunktwerten (EK, EB und EA) werden sodann addiert und als ge- wichteter leistungsbezogener Punktwert (L) in die Wertung eingestellt.
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Der auf diese Weise ermittelte Preispunktwert (P) und Leistungspunktwert (L) wird ad- diert und ergibt den Zuschlagswert (Z). Anhand des jeweils erzielten Zuschlagswert (Z) wird eine Rangfolge der Angebote der Bieter gebildet. Das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis mit dem höchsten Zuschlagswert (Z) an Rangfolge 1 ist für den Zuschlag vorgesehen.
Sofern Angebote denselben Zuschlagswert (Z) erreichen sollten, gelten für die abschlie- ßende Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die nachfolgenden Leitlinien.
Dabei ist folgende schrittweise Vorgehensweise vorgesehen:
Haben zwei oder mehrere Angebote den höchsten Zuschlagswert (Z) erzielt, ist dasjenige Angebot maßgeblich, das die höchste erreichbare Gesamtpunktzahl im Wertungsbereich „Leistung“ erzielt hat.
Sofern dann Angebote im Wertungsbereich „Leistung“ dieselbe erreichbare Ge- samtpunktzahl aufweisen, entscheidet der bessere Einzelpunktwert des Leistungs- verzeichnisses nebst Preisblatt (Anlage 2) zwischen den ansonsten gleichauf lie- genden Angeboten.
Die rechnerisch ermittelten Werte werden jeweils auf vier Nachkommastellen gerundet.
- Wertung der qualitativen bzw. leistungsbezogenen Kriterien
Für die Wertung der qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden die Angaben des Bieters im Konzept zur Auftragsdurchführung (Anlage 3) sowie die Bewertungs- punkte im Anforderungs- und Kriterienkatalog (Anlage 2) als Leistungskriterien heran- gezogen.
a) Wertung der Leitungskriterien
Für die Wertung der qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden die Angaben des Bieters im Konzept zur Auftragsdurchführung (Anlage 3) sowie die Bewertungs- punkte im Anforderungs- und Kriterienkatalog (Anlage 2) als Leistungskriterien herange- zogen.
aa) Wertung der produktbezogenen Leistungskriterien
Die Bewertung der im Anforderungs- und Kriterienkatalog (Anlage 2) abgefragten Krite- rien erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen in Anlage 2 (Anforderungs- und Kriterien- katalog) des Teils E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anla- gen)“).
Zur Bewertung im Einzelnen:
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(1) Die im Anforderungs- und Kriterienkatalog (Anlage 2) mit der Priorisierung A (= „Aus- schlusskriterium“) versehenen Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Wertung des An- gebots vornehmen zu können. Anderenfalls erfolgt der Ausschluss von der Wertung.
(2) Die im Anforderungs- und Kriterienkatalog (Anlage 2) mit der Priorisierung B (=Bewer- tungskriterium) versehenen Kriterien werden nach Maßgabe des im Anforderungs- und Kriterienkatalog vorgesehenen Bewertungsmaßstab gewertet und gewichtet. Insgesamt können maximal 600 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden sodann mit dem Faktor 0,15 multipliziert und in die Wertung eingestellt (gewichteter Einzelpunkt- wert = LB).
bb) Wertung der konzeptionellen Leistungskriterien
Die konzeptionellen Angaben der Bieter werden anhand der nachfolgenden Kriterien be- wertet:
| Nr. | Bewertungskriterium | Punkte | Gewichtung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzept zur Auftragsdurchführung Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die untenstehenden Aspekte zur Einhaltung der ver- traglichen Vorgaben konkret umsetzen wird. | |||||||||||
| 1.1 | Datenannahme und Datenverarbeitung | 70 % | |||||||||
| 1.1.1 | Datenannahme und Schnittstellenmanagement Der Bieter hat darzustellen, wie er die lückenlose An- nahme und Weiterverarbeitung elektronischer und physischer Abrechnungsdaten gemäß den geltenden Technischen Anlagen 1, 3, 4, 6 und 7 gewährleistet. Dabei ist insbesondere darzulegen, wie die Vollständigkeit der Datenlieferungen geprüft und sichergestellt wird, wie der bilaterale fachliche Austausch mit der Kopfstelle (vdek) zur Sicherstellung der Da- tenqualität organisiert wird und | 1 bis 6 | 30 % |
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| Nr. | Bewertungskriterium | Punkte | Gewichtung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| wie der Bieter auf technische Neuerungen o- der gesetzliche Änderungen bei den Techni- schen Anlagen reagiert und deren Umset- zung gewährleistet. | |||||||||||
| 1.2.2 | Digitalisierung physischer Belege Der Bieter hat sein Verfahren zur Nacherfassung und Digitalisierung physischer Abrechnungen darzustel- len, die nicht auf elektronischem Weg übermittelt wur- den oder keinem elektronisch gemeldeten Datensatz zugeordnet werden können. Es ist zu beschreiben, wie die nachträglich digitalisierten Daten im prozess- üblichen Datenformat (TA3 und TA4) gekennzeichnet, mit den elektronisch übermittelten Daten zusammen- geführt und in den regulären Prüfablauf integriert wer- den, ohne dass die Identifizierbarkeit verloren geht. | 1 bis 6 | 10 % | ||||||||
| 1.1.3 | Datenverarbeitung und Infrastrukturdateien Vom Bieter dazustellen sind: das Verfahren zur Aktualisierung und Versio- nierung der Infrastrukturdateien (SVI-Ver- zeichnis, Arztstammverzeichnis, ABDA-Arti- kelstamm, Große Deutsche Spezialitätentaxe, Vertragsdaten) einschließlich der konkreten Aktualisierungszyklen und Qualitätssiche- rungsmaßnahmen sowie die Verarbeitung der wöchentlich über den Da- tenexport_AZ gelieferten Versichertenstamm- daten der hkk Umfang und Funktionalitäten des Online- Tool/Rezeptviewer unter Beachtung der in Zif- fer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) aufgeführten Anforderungen | 1 bis 6 | 30 % | ||||||||
| 1.2 | Automatisierte Echtzeitprüfung | 1 bis 6 | 30 % |
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| Nr. | Bewertungskriterium | Punkte | Gewichtung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.2.1 | Technische Infrastruktur für Echtzeitprüfung Der Bieter beschreibt die bereits geschaffene oder ge- plante technische Infrastruktur für die automatisierte Echtzeitprüfung. Hierbei sind die einzelnen Prüf- schritte im Rahmen der Echtzeitprüfung darzulegen. Des Weiteren hat der Bieter darzulegen, wie die An- bindung an die bestehenden Systeme der Kranken- kasse und der Leistungserbringer (Apotheken) erfolgt, welche Schnittstellen genutzt werden und wie die Skalierbarkeit des Systems sichergestellt wird. | 10 % | |||||||||
| 1.2.2 | Datenschutz und Datensicherheit Der Bieter stellt dar, wie die Datenschutzaspekte bei der Echtzeitprüfung berücksichtigt werden. Insbeson- dere ist zu erläutern, welche technischen und organi- satorischen Maßnahmen zum Schutz der übermittel- ten Sozialdaten und personenbezogenen Daten ge- troffen werden (insbesondere im Hinblick auf Art. 5 und Art. 32 DSGVO). | 10 % | |||||||||
| 1.2.3 | Umsetzungskonzept für Sofortbezahlung Der Bieter beschreibt das konkrete Umsetzungskon- zept, um den Zahlungsverkehr auf eine Sofortbezah- lung nach Abgabe und erfolgreicher Echtzeitprüfung direkt an den Leistungserbringer umzustellen. Es ist darzulegen, wie die Integration in die bestehenden Zahlungsverkehrswege (insbesondere SEPA-XML- Dateien über das Travic-Port-System) erfolgt. | 10 % |
Summe: 600 100 %
Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert. Insgesamt können 600 Punkte erreicht wer- den.
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Die erreichte Gesamtpunktzahl wird sodann mit dem Faktor 0,15 multipliziert und in die Wertung eingestellt (gewichteter Einzelpunktwert = LK).
Das Konzept ist auf nicht mehr als 12 DIN A4-Seiten in Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen sowie Seitenränder von mindestens 2 cm inkl. etwaiger Bilder, Grafiken oder Anlagen zu begrenzen.
Sofern Ausführungen zwar den Formatierungsvorgaben entsprechen, aber die Seitenbe- grenzung überschreiten, erfolgt eine Berücksichtigung der Ausführungen ausschließlich inklusive der 12. DIN A4-Seite. Sofern die Ausführungen nicht den Formatierungsvorga- ben entsprechen, wird der Auftraggeber seinerseits die Formatierung gemäß den Anfor- derungen vornehmen, um eine Vergleichbarkeit der Konzepte der Bieter sicherzustellen.
cc) Wertung des zu erarbeitenden Prüfungskatalogs
Die Bieter haben einen Prüfungskatalog nebst ergänzender Ausführungen zu erarbeiten. Diese werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet:
| Nr. | Bewertungskriterium | Punkte | Gewichtung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Erarbeitung eines umfassenden Prüfkatalogs nebst ergänzender Ausführungen insbesondere zu nachfolgenden Unterkriterien | ||||||||||
| 1.1 | Methodik und Struktur des Prüfkatalogs Der Bieter soll darlegen, nach welcher Methodik der Prüfkatalog aufge- baut und strukturiert wird. Dabei ist insbesondere zu beschreiben, wie die einzelnen Prüfthemen systematisch ge- gliedert und in eine logische Prüfreihenfolge gebracht werden. Es ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass der Prüfkatalog das geforderte Mindest- maß an Prüfinhalten vollständig abdeckt und darüber hinaus gegebenenfalls weitere rele- vante Prüfthemen identifiziert und integriert. Der Bieter soll ferner erläutern, welche Quali- tätssicherungsmaßnahmen bei der Erstellung | 1 bis 6 | 10 % |
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| des Prüfkatalogs vorgesehen sind und wie die inhaltliche Konsistenz und Vollständigkeit ge- währleistet werden. | |||
|---|---|---|---|
| 1.2 | Darstellung der Umsetzung der Statusprüfungen im Prüfkatalog/ Erkennung von Doppelabrech- nungen Hierzu gehört: die Beschreibung der konkreten Prüfschritte zur Statusprüfung von Leistungserbringern, Verordnern, Versicherten und Rezepten. Im Zusammenhang damit ist darzulegen, wie die detaillierte Versichertenanspruchsprüfung – auch im Ersatzverfahren – in den Prüfkatalog integriert wird. Der Bieter soll insbesondere erläutern, auf welche Datenquellen und Ver- fahren er zur Validierung der Statusangaben zurückgreift und wie er mit fehlerhaften oder unvollständigen Statusdaten umgeht. die Beschreibung, wie die Erkennung und der Umgang mit Doppelrechnungen sowie ge- fälschten Rezepten im Prüfkatalog abgebildet wird. die Beschreibung über ggf. eingesetzte KI- Tools. | 1 bis 6 | 20 % |
| 1.3 | PZN-Validierung und Sonderkennzeichen Der Bieter hat zu erläutern, wie die Gültigkeitsprüfung der Pharmazentralnummern (PZN) im Prüfkatalog umgesetzt wird. Dabei ist auf die Anbindung an aktu- elle Stammdaten und die Aktualisierungsfrequenz der PZN-Datenbanken einzugehen. Darüber hinaus soll der Bieter sein Konzept zur Prüfung der Sonderkenn- zeichen gemäß Technischer Anlage 1 einschließlich der PL-Segmente sowie der Sichtprüfung mit Schwell- | 1 bis 6 | 10 % |
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| werten darstellen. Es ist zu beschreiben, wie Schwell- werte definiert, angepasst und im Rahmen der Prü- fung angewendet werden. | |||
|---|---|---|---|
| 1.4 | Preisprüfung und Einhaltung gesetzlicher Vorga- ben Es ist darzulegen, auf welche Preisdatenbanken, Taxierungs- grundlagen und vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Rabattverträge nach § 130a SGB V, nach 129a SGB V, nach § 300 SGB V, Hilfs- taxe) bei der Preisprüfung zurückgegriffen wird. Der Bieter soll erläutern, wie Preisabweichun- gen erkannt, bewertet und dokumentiert wer- den. Dabei ist auch darzulegen, wie die Aktu- alität der zugrunde gelegten Preisdaten si- chergestellt wird und welche Prozesse bei festgestellten Preisabweichungen greifen. Zudem hat der Bieter in diesem Zusammen- hang seine Erfahrungen mit Ersatzkassenspe- zifischen Abrechnungen darzulegen. | 1 bis 6 | 40 % |
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| 1.5 | Weiterentwicklung des Prüfkatalogs Der Bieter hat darzulegen, wie er die laufende Anpas- sung und Weiterentwicklung des Prüfkatalogs kon- zeptionell sicherstellt. Der Bieter soll beschreiben, wie gesetzliche Änderungen, neue Rahmenverträge, ge- änderte Abrechnungsbestimmungen und sonstige re- gulatorische Entwicklungen zeitnah in den Prüfkata- log eingearbeitet werden. Es ist darzustellen, welche Prozesse für die Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Fortschreibung des Prüfkatalogs vorgesehen sind und in welchen Zeitabständen eine Überprüfung und Aktualisierung erfolgt. | 1 bis 6 | 10 % |
|---|---|---|---|
| 1.6 | Einhaltung von Fristen und Zahlungskonditionen Der Bieter hat darzulegen, wie die zeitgerechte Durch- führung der Abrechnungsprüfung unter Einhaltung sämtlicher vertraglicher Zahlungsfristen sichergestellt wird. | 10 % |
Summe: 600 100 %
Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert. Insgesamt können 600 Punkte erreicht wer- den. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird sodann mit dem Faktor 0,3 multipliziert und in die Wertung eingestellt (gewichteter Einzelpunktwert = LA).
b) Maßstab für die Punktevergabe bzgl. des Konzepts zur Auftragsdurchführung
Die in der vorstehenden Tabelle unter lit. bb) dargestellten leistungsbezogenen Kriterien bzw. Unterkriterien werden gesamthaft jeweils mit Punkten von 1 bis 6 bewertet und dann wie dargestellt gewichtet.
Die Punkte werden nach folgenden Leitlinien ermittelt:
1 Punkt: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plau- sibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende
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Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgege- benen Leistungssolls schließen lassen.
2 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvoll- ziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Um- setzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebe- nen Leistungssolls schließen lassen.
3 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausrei- chende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen.
4 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar er- scheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen.
5 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar er- scheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jewei- ligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen.
6 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar er- scheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungs- solls schließen lassen.
c) Maßstab für die Punktevergabe bzgl. des zu erarbeitenden Prüfkatalogs
Die in der vorstehenden Tabelle unter lit. cc) dargestellten leistungsbezogenen Kriterien bzw. Unterkriterien werden gesamthaft jeweils mit Punkten von 1 bis 6 bewertet und dann wie dargestellt gewichtet.
Die Punkte werden nach folgenden Leitlinien ermittelt:
1 Punkt: Erhält ein Bieter, wenn der von ihm erarbeitete Prüfkatalog, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen (Mindest-) Anforderungen
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Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
nicht oder allenfalls nur in einem geringen Umfang berücksichtigt und die weiteren Ausführungen allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenü- gende Umsetzung der festgelegten Anforderungen schließen lässt.
2 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn der von ihm erarbeitete Prüfkatalog, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen (Mindest-) Anforderungen le- diglich in einzelnen Teilen berücksichtigt und auch die weiteren Aus- führungen lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und damit auf eine nur in Teilen noch ausreichende Um- setzung der festgelegten Anforderungen schließen lässt.
3 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn der von ihm erarbeitete Prüfkatalog, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen (Mindest-) Anforderungen größtenteils berücksichtigt und auch die weiteren Ausführungen zu- mindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollzieh- bar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umset- zung der festgelegten Anforderungen schließen lässt.
4 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn der von ihm erarbeitete Prüfkatalog, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen voll- ständig abbildet und auch die ergänzenden Ausführungen auf eine überwiegen vollständige Umsetzung der festgelegten Mindestanfor- derungen schließen lassen.
5 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn der von ihm erarbeitete Prüfkatalog, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen voll- ständig abbildet und um zusätzliche Prüffelder und detaillierte Dar- stellungen z.B. zu Schwellenwerten und wirtschaftlichen Prozessen ergänzt wird und auch die ergänzenden Ausführungen auf eine über die Mindestanforderungen hinausgehende nahezu vollumfängliche Umsetzung der Anforderungen schließen lässt.
6 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn der von ihm erarbeitete Prüfkatalog, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen voll- ständig abbildet und um zusätzliche Prüffelder und detailierte Darstel- lungen z.B. zu Schwellenwerten und wirtschaftlichen Prozessen er- gänzt und zur Erhöhung der Prüf- und Datenqualität KI-Tools einsetzt und auch die ergänzenden Ausführungen auf eine optimale und voll- umfängliche Umsetzung der Anforderungen schließen lässt..
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Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
- Wertung der preisbezogenen Kriterien
Ausgehend von den Angaben der Bieter in Anlage 4 (Preisblatt) des Teils E der Verga- beunterlagen („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen“)“ wird ein Vergleichsge- samtpreis in EUR (brutto) errechnet, der als Grundlage für die Ermittlung des gewichteten preisbezogenen Einzelpunktwerts (P) – nämlich Punktwert durch Interpolation – in die Wertung eingestellt.
Die Ermittlung des gewichteten preisbezogenen Einzelpunktwerts (P) erfolgt wie folgt:
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Vergleichsgesamtpreis erhält 600 Punkte. Angebote mit dem 2,5-fachen Vergleichsgesamtpreis dieses Angebots oder einem Vergleichsgesamtpreis darüber erhalten 1 Punkt. Sofern kein Ange- bot mit dem 2,5-fachen Vergleichsgesamtpreis des Angebots oder einem Ver- gleichsgesamtpreis darüber eingegangen ist, wird für den Wertungsvorgang ein fiktives Angebot mit dem 2,5-fachen Vergleichsgesamtpreis des Angebots mit dem niedrigsten Vergleichsgesamtpreis zugrunde gelegt, das 1 Punkt erhält.
Die Punktwerte für Angebote mit Vergleichsgesamtpreisen zwischen dem Ver- gleichsgesamtpreis des niedrigsten wertbaren Angebots und dem 2,5-fachen Ver- gleichsgesamtpreis dieses Angebots werden linear interpoliert. Dazu werden die Werte zwischen den beiden Bezugspunkten der beiden ersten Vergleichsange- bote auf einer Geraden angenähert. Danach wird der Punktwert für Angebote mit Vergleichsgesamtpreisen zwischen dem Vergleichsgesamtpreis des niedrigsten wertbaren Angebots und dem 2,5-fachen Vergleichsgesamtpreis dieses Ange- bots auf der Geraden ermittelt, wobei dieser auf zwei Nachkommastellen kauf- männlich gerundet wird.
Zur besseren Anschaulichkeit des Wertungsvorgangs soll folgendes fiktives Bei- spiel dienen.
Im Einzelnen (fiktiv):
Es gehen drei wertbare Angebote ein mit den Vergleichsgesamtpreisen in Höhe von EUR 1.000.00, EUR 2.500,00 und EUR 1.332,52.
Das (fiktive) Angebot mit dem Vergleichsgesamtpreis von EUR 1.000,00 erhält 600 Punkte. Das (fiktive) Angebot mit dem 2,5-fachen Vergleichsgesamtpreis EUR des wirtschaftlichen Angebots in Höhe von EUR 2.500,00 erhält 1 Punkt. Die Angebote mit den dazwischenliegenden Werten werden mit linear interpolierten Punktwerten in die Wertung eingestellt; insofern erhält das (fiktive) Angebot mit dem Vergleichsge- samtpreis i.H.v. EUR 1.332,52 467, 21 Punkte.
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Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase
- Erteilung des Zuschlages
Der Auftraggeber erteilt demjenigen Bieter nach Maßgabe von § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV den Zuschlag, dessen Angebot anhand der bekannt gemachten Zuschlagskri- terien und deren Gewichtung das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweist. Nach Ermitt- lung des Bestbieters unter Berücksichtigung des höchsten Zuschlagswerts (Z) erfolgt eine Befassung der zuständigen Gremien mit dem Vergabevorschlag.
Im Anschluss der Entscheidung durch die zuständigen Gremien und im Falle einer posi- tiven Beschlussfassung erfolgt die schriftliche Vorabinformation nach Maßgabe von § 134 Abs. 1 GWB an die nicht berücksichtigten Bieter unter Angabe des Zeitpunkts der frühestens beabsichtigen Zuschlagserteilung. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Wartefrist wird dann der Zuschlag an den Bestbieter erteilt.
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