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Ausschreibung über die Erbringung der Abrechnungsbearbeitung und Abrechnungsprüfung im Bereich der Apotheken und weiterer Stellen gemäß § 300 SGB V
Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
hkk Krankenkasse
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Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Teil B: Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmewettbewerb
– zum Verbleib beim Interessenten / Bewerber / Bieter bestimmt –
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Inhaltsverzeichnis
I. Geltung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb ........................... 3 II. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 3
- Einzureichende Erklärungen und Nachweise ................................................................. 3
- Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 3
- Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) ...................................... 4 III. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer .............................. 4
- Bewerbung als Bewerbergemeinschaft .......................................................................... 4
- Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten ..................................... 4 a) Vergabe von Unteraufträgen ......................................................................................... 5 b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe) ................................................... 5 IV. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen .................. 5
- Mögliches Aufklärungsersuchen .................................................................................... 5
- Nachforderung von Unterlagen ...................................................................................... 5
- Nachträgliche Änderung von Angaben .......................................................................... 6 V. Auswahl von geeigneten Bewerbern.............................................................................. 6
- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe) ......................... 6
- Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe) ........................ 7 a) Nachweis über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Informationssicherheit; Datenschutz .................................................................................................................. 7 b) Erklärung zum vorgesehenen Hauptansprechpartner sowie Stellvertreter ..................... 8 c) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten .......................................................... 8
- Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe) ................. 9
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
I. Geltung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Das vorliegende Dokument „Teil B – Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewett- bewerb“ gilt ergänzend für den Teilnahmewettbewerb als erste Stufe des Vergabever- fahrens und ist somit als Ergänzung der Bestimmungen in der Bekanntmachung im elekt- ronischen Amtsblatt der Europäischen Union sowie „Teil A – Allgemeine Verfahrensbe- dingungen“ zu sehen. Auf die dortigen Ausführungen wird jeweils vollumfänglich Bezug genommen.
II. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags
- Einzureichende Erklärungen und Nachweise
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter (Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) zu ver- wenden und elektronisch an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen. Die in der WORD-Datei vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch Ausfüllen auch erweitert werden. Die Bewerber sind verpflichtet, ihre Eintragungen in den vorge- sehenen hellgrau unterlegten Feldern vorzunehmen.
Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte fügen Sie über die im Bewerbungs- formular geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus keine Unternehmenspros- pekte, sonstige Nachweise (Handelsregisterauszug, Bankbestätigungen etc.) oder Er- klärungen bei, soweit diese von dem Auftraggeber nicht ausdrücklich angefordert wur- den.
- Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unter- schrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nen- nung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Der Teilnahmeantrag ist als PDF- Datei(en) per elektronischem Upload mittels des Bietercockpits auf die eVergabeplatt- form einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend.
Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die eVergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der unten benannten Bewerbungsfrist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Up- load obliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Bieter. Bei technischen Prob- lemen ist die technische Hotline des Anbieters der eVergabeplattform zu kontaktieren, die dort auf der Website genannt ist.
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Sofern Teilnahmeanträge den vorstehenden formellen Anforderungen nicht entsprechen, werden diese nicht berücksichtigt.
- Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist)
Die Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags endet am
Donnerstag, den 02. Juli 2026, um 12:00 Uhr
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen und werden nicht berücksichtigt.
III. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
- Bewerbung als Bewerbergemeinschaft
Sofern eine Beteiligung von Unternehmen am gegenständlichen Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, muss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV abgegeben werden, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird.
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus einen gesonderten, ei- genen, vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrag gemäß den Vergabebedingungen einreichen, wobei auf die Referenzen des anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft verweisen kann. Die Bewerbergemeinschaft muss sicherstellen, dass der Versand der Unterlagen gemeinsam mit der Versendung durch das bevollmäch- tigte Mitglied erfolgt.
Im Zuge der Eignungsprüfung und -wertung werden die Mitglieder der Bewerbergemein- schaft insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachweisen.
- Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten
Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Unterauftragnehmer gemäß § 36 VgV bzw. Dritte gemäß § 47 VgV einzubinden, so muss dies bereits im Teil- nahmeantrag vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, siehe Zif- fer V.5. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewett- bewerb“). Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Dritten ist dann hinsichtlich des Erfordernisses der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe Ziffer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) und dem Eignungsnachweis wie folgt zu differenzieren.
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Im Einzelnen:
a) Vergabe von Unteraufträgen
Die Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unterneh- mens (siehe Ziffer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden bzw. sofern dies ausnahmsweise nicht möglich ist entsprechend den Vorgaben des § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich nachgereicht werden. In diesem Fall sind – sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsteile erbringt – die Nachweise der Eignung des Unterauftragnehmers grundsätzlich ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. spätestens im Rahmen des geson- derten Auftraggeberverlangens nachzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten die- selben Anforderungen wie für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst.
b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe)
Sofern es sich nicht lediglich um eine Unterauftragsvergabe handelt, sondern der Bewer- ber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zudem auf die Eignung des vorgesehenen Un- ternehmens als sonstiger Dritter im Sinne von §§ 36 Abs. 1 Satz 3, 47 VgV berufen möchte, muss die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / Dritten (siehe Zif- fer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewett- bewerb“)) zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, da die Anga- ben im Rahmen der Eignungsprüfung erforderlich sind. In diesem Fall sind die Nachweise der Eignung des Dritten, auf dessen Eignung sich der Bewerber bzw. die Bewerberge- meinschaft beziehen möchte, unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft selbst.
IV. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen
- Mögliches Aufklärungsersuchen
Der Auftraggeber kann ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Inhalts des Teilnah- meantrages oder eine schriftliche Aufklärung hierzu durchführen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung.
- Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahme- anträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unter- lagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge- legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgefor- derte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts ein- gereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Nachträgliche Änderung von Angaben
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerbergemeinschaften und hinsichtlich der Eignung und/oder der Leistung einbezo- genen Dritten (insbesondere Unterauftragnehmer) durch den Bewerber im weiteren Ver- fahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die die Rechtsprechung hierfür anerkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Änderung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Die weitere Teilnahme an dem Verfahren nach der Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
V. Auswahl von geeigneten Bewerbern
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leis- tungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eig- nungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftrags- ausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabe- verfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber.
Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt gemäß §§ 17 Abs. 4 Satz 2, 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe)
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Ver- ordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
- Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe)
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszu- schließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
a) Nachweis über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Informationssicherheit; Da- tenschutz
(1) Nachweis über ein angemessenes internes Kontrollsystem (IKS)
Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstel- lung der Leistungserbringung ein internes Kontrollsystem (IKS) vorhält und dieses regel- mäßiger Kontrollen unterzeiht. Zum Nachweis hat der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) einen Prüfbericht nach IDW PS 951 Typ 2 oder vergleichbar nicht älter als 1. Januar 2024 vorzulegen.
(2) Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder vergleichbar (Managementsystem für Infor- mationssicherheit)
Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstel- lung der Informationssicherheit ein Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 27001 oder vergleichbar) nach.
(3) Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstel- lung der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagement betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 9001 oder vergleichbar) nach. So- fern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichba- ren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden.
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(4) Zertifizierung nach DIN ISO 66399 oder vergleichbar (Datenschutzkonforme Ver- nichtung von Daten)
Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstel- lung der Leistungserbringung ein Managementsystem zur datenschutzkonformen Ver- nichtung von Daten mit mindestens der Sicherheitsstufe 4 betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 66399 oder vergleichbar) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichba- ren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden.
b) Erklärung zum vorgesehenen Hauptansprechpartner sowie Stellvertreter
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV zuzusichern, dass ein fachlich verantwortlicher Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung sowie ein stellvertretender Ansprechpartner für die Leistungen vorgesehen sind.
Der Nachweis über deren fachliche Qualifikation wird dabei erbracht durch
Vorlage eines Kurzlebenslaufs,
Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie
Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren.
Der Hauptansprechpartner muss über mindestens sechs Jahre einschlägige und bran- chenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens vier Jahre einschlägige und branchenspezifische Be- rufserfahrung verfügen (Mindestanforderung).
c) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Vergleichbar sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind.
Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Re- ferenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Erbringung der Abrechnungsbearbeitung und -prüfung im Bereich der Apotheken und weiterer Stellen nach § 300 SGB V,
das jährliche Abrechnungsvolumen umfasst ca. 3 Mio. Rezepte mit einem Brutto- abrechnungsbetrag von min 200 Mio. Euro.
Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis ein- schließlich 30. April 2026 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden.
- Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe)
In einem dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht einge- gangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK 2- 114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser ver- gleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von zwei hinausgehend – eingereichten Refe- renzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
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