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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
Inhaltsangabe 1 Vertragsgegenstand und Vergütung .................................................................................................................. 2
2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 2 3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware ....................................................................................... 3
4 Zugesicherte Eigenschaften ............................................................................................................................... 4
5 Dokumentation ................................................................................................................................................... 4
6 Lieferanschrift .................................................................................................................................................... 4
7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B .......................................... 5
8 Kopier- oder Nutzungssperren ........................................................................................................................... 5
9 Kündigung .......................................................................................................................................................... 5
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken .................................................................................................... 5
11 Verantwortlicher Ansprechpartner ................................................................................................................. 5
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung ............................................................................................................ 5
13 Telefonische Unterstützung ........................................................................................................................... 6 14 Versicherung ................................................................................................................................................. 6
15 Sonstige Vereinbarungen .............................................................................................................................. 6
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
zwischen Berliner Wasserbetriebe Neue Jüdenstraße 1 10179 Berlin
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: EK-L_A-2026-0094
„Auftraggeber“
und _____ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____ „Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegen monatliche Vergütung gemäß Nummer 3.1 in Höhe von _____. zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.
2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: Auflistung = Rangfolge ● dieser Vertrag (Seite 1 bis 8) mit Anlage(n):
| Anlage | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | |||
| 1 | Vergabeunterlagen EK-L_A-2026-0094 (siehe insbesondere Dokument „Aufforderung_Angebotsabgabe_EU.pdf“) | ||
| 2 | Ausgefülltes Leistungsverzeichnis EK-L_A-2026-0094 inkl. Vergütungsangaben | ||
| 3 | Leistungsbeschreibende Teile aus dem Angebot | ||
| 4 | Vereinbarung Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 1 und 2 | ||
| 5 | Vereinbarung Vertraulichkeit | ||
| 6 | Vorgaben Informationssicherheit inkl. der Anlage „Vorgaben_zu_den_Vorgaben_zur_Informationssicherheit“ |
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| Anlage | Bezeichnung | Datum/ | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | Version | ||
| 7 | Versicherungsnachweis aus dem Angebot |
● Atlassian Kundenvereinbarung ● Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1 ● Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung:
| Lf | Produktbezeichnu ng und - beschreibung Produkt-Nr. | Anza hl | Lieferz | MVD¹ in Monat en | Überlassungsd auer Beginn | Überlassungsd auer Ende | KN V² | EX P³ | Monatlic her Einzelpr eis (netto) | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| d. | eit- | der | ||||||||
| raum/- | monatlic | |||||||||
| Nr | ||||||||||
| termin | hen | |||||||||
| . | ||||||||||
| Vergütun | ||||||||||
| g | ||||||||||
| 1 | Siehe Leistungsverzei chnis EK-L_A- 2026-0094 | 31.10.2026 | 31.10.2028 |
Gesamtpreis monatlich (netto) _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer. |
| 2 | KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt. |
| 3 | EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B. |
3.2 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) ☐ jährlich (zahlbar bis zum _____)
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☒ einmalig zum Beginn des Vertrages für die komplette Laufzeit
☒
Bei unvollständiger oder fehlerhafter Rechnungslegung, die eine eindeutige Zuordnung und/oder Prüfbarkeit der Rechnung erschwert, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rechnung zurückzuweisen; in diesem Fall tritt kein Zahlungsverzug ein.
3.3 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart ☐ gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B ☐ anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus ☐ folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom _____
Anlage(n) Nr. _____ ☒ folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____
Vergabeunterlagen EK-L_A-2026-0094 Anlage(n) Nr. _____ ☐ folgenden weiteren Dokumenten _____
Anlage(n) Nr. _____ Es gelten die Dokumente in ☐ obiger Reihenfolge ☐ folgender Reihenfolge ☐ Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
4 Zugesicherte Eigenschaften ☐ Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____ ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
5 Dokumentation 5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B) Die Dokumentation des Herstellers zu den Produkten ist größtenteils auf Deutsch und Englisch verfügbar. Die Dokumentation vom Hersteller Atlassian ist öffentlich im Internet zugänglich. 5.2 Vervielfältigungsrecht ☒ Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 kann 5000fach vervielfältigt werden. ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
6 Lieferanschrift Berliner Wasserbetriebe, Bereich IT-A, Cicerostraße 28, 10713 Berlin
Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) -
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7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 7.1 Mehrfachnutzung ☒ Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 darf bis zu 5000-fach gleichzeitig genutzt werden. ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.2 Systemumgebung ☒ Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: Software und Infrastruktur Voraussetzungen für Confluence Data Center sind in den offiziellen Atlassian Dokumentationen unter confluence.atlassian.com/doc/supported-platforms- 207488198.html definiert. ☒ Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben. ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen ☐ Gemäß Anlage Nr. _____.
8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B ☐ Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
9 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) ☐ Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken ☒ Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Inhalte als BackUp einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken ☐ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____. ☒ ohne gesonderte Vergütung
zu behalten. ☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken ☐ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____. ☐ ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
11 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: _____ des Auftragnehmers: _____
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 12.1 Adresse für Störungsmeldung
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gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: | |
| ☐ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☐ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse: |
12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____ Via Ticketsystem
13 Telefonische Unterstützung ☐ Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
14 Versicherung ☒ Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
15 Sonstige Vereinbarungen Hinweise für Vertragspartner der Berliner Wasserbetriebe zum Diskriminierungsverbot Die Berliner Wasserbetriebe („BWB“) bekennen sich als größter Wasserver- und Abwasserentsorger Deutschlands sowie als Anstalt des öffentlichen Rechts ausdrücklich zu einer ethischen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung und legen besonderen Wert auf Diversität am Arbeitsplatz sowie einem wertschätzenden, respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang. Diese Überzeugungen sind wesentliche Kernelemente der Berliner Wasserbetriebe. Ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten wird folglich nicht nur von allen Beschäftigten, sondern ebenfalls von allen Vertragspartnern jederzeit erwartet. Vor diesem Hintergrund verurteilen wir Diskriminierungen jeglicher Art. Als Arbeitgeber und Vertragspartner sind wir nicht nur aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG), sondern bereits aus sozialem Verantwortungsbewusstsein verpflichtet, alle unsere Beschäftigten und weitere Vertragspartner vor diskriminierenden Beeinträchtigungen zu schützen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen.
Als Vertragspartner der Berliner Wasserbetriebe verpflichten Sie sich, jegliche Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer
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chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status im Rahmen der Erfüllung Ihres Vertrages gegenüber unseren Beschäftigten und der Geschäftsführung zu unterlassen. Alle Äußerungen im engeren und weiteren Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und den Berliner Wasserbetrieben geschlossenen Vertragsverhältnis sind frei von jeglicher Diskriminierung zu tätigen. Belästigungen und Mobbing, insbesondere unangemessene Witze, Beleidigungen oder sonstige unangemessene Äußerungen über oben genannte Merkmale werden von uns nicht toleriert und sind zu unterlassen. Soweit Sie zur Erfüllung des Vertrages Personal, Verrichtungsgehilfen oder Subunternehmen einsetzen, haben Sie sicherzustellen, dass diese entsprechend verpflichtet werden und für die Einhaltung dieser Pflichten Sorge zu tragen. Bei einer Missachtung dieser Grundsätze behalten sich die BWB das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch bis zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können.
Ergänzend zu Ziffer 4: Kündigung Als wichtiger Grund gilt insbesondere: dass das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers trotz Abmahnung fortgesetzt oder aber in einem diese Interessen erheblich schädigenden Umfang nicht gewissenhaft wahrgenommen hat, dass der Auftragnehmer den Nachweis einer Versicherung auch nach Ablauf einer Nachfrist nicht beigebracht hat, dass der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm bevollmächtigt, beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob solche Vorteile unmittelbar den Personen oder in deren Interesse einem Dritten angeboten oder versprochen wurden, dass durch den Auftragnehmer oder durch einen mit der Ausführung der ihm obliegenden Leistung beauftragten Nachunternehmer gegen Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des § 266 a StGB, des AEntG, MiLoG, BerlAVG und/oder schuldhaft verstoßen wird oder sofern gesicherte konkrete Anhaltspunkte für Verfehlungen des Auftragnehmers oder eines mit der Ausführung der ihm obliegenden Leistung beauftragten Nachunternehmers gegen Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des § 266 a StGB, MiLoG o-der des AEntG oder des BerlAVG vorliegen, der Verstoß des Auftragnehmers gegen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB), sofern dieser im Zusammenhang mit der Vergabe des vorliegenden Auftrags steht, der Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen, mangelhafte Vertragserfüllung schwerwiegender Art, z.B. wiederholte Nichteinhaltung von vertraglichen Vorgaben oder Leistungspflichten oder das Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes. Wird seitens des Auftraggeber aus wichtigen Grund gekündigt und hat der Auftraggeber diesen nicht zu vertreten, so muss der Auftraggeber nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsmäßig erbrachten, nachgewiesenen und verwertbaren Leistungen des Auftragnehmers vergüten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist in diesem Falle berechtigt, die infolge der Kündigung entstandenen oder entstehenden Mehrkosten ersetzt zu verlangen. Die Abrechnung der bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen und Dokumentation. Kann kein Einvernehmen über den Leistungsstand erzielt werden, wird dieser durch den Auftraggeber nach billigem Ermessen bestimmt. Die außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund hat schriftlich zu erfolgen.
Sonstiges Dieser EVB-IT Vertrag beschreibt den vertraglichen Rahmen für die in diesem Vertrag definierten Leistungen. Für Nachträge/Nachkäufe/Verlängerungen gelten dann inhaltlich die hier definierten Vereinbarungen und müssen somit nicht erneut definiert/verhandelt werden. Es bedarf diesbezüglich also keines neuen EVB-IT Vertrages. Es wird lediglich ein Nachtrag zu diesem EVB-IT Vertrag und ggfs. eine neue Bestell-Nr. vom Auftraggeber gefertigt und an den Auftragnehmer gesendet. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber weitere Änderungen (insbesondere Umfirmierungen, Änderung des Firmensitzes) unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen (z.B. Auszug aus dem Handelsregister).
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Veröffentlichungen über den Inhalt des Vertrages oder die Vertragsabwicklung durch den Auftragnehmer oder seine Vertragskräfte (z.B. auf der Webseite) sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dieser Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel. Nebenabreden sind nicht getroffen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für den kaufmännischen Rechtsverkehr und Erfüllungsort wird Berlin vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Insbesondere sind sämtliche nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer abzugebenden Erklärungen, Anzeigen, Mitteilungen und zu übergebende Dokumentationen usw. verständlich in der deutschen Sprache abzugeben. Der Auftraggeber macht darauf aufmerksam, dass die zur Abrechnung erforderlichen Daten und der Schriftverkehr des Auftragnehmers elektronisch gespeichert werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt vielmehr diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten sollte.
Nachunternehmern: Werden Leistungen des Auftragnehmers durch Nachunternehmer erbracht, so ist der Auftragnehmer für diese ebenso verantwortlich wie für eigenes Personal. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von ihm beauftragte Nachunternehmer zur Erledigung der Aufgaben fachlich und persönlich geeignet sind. Der Auftragnehmer steht für die Qualität der durch Nachunternehmer erbrachten Leistungen sowie für die terminliche Erfüllung ein. Die Gesamtverantwortung liegt beim Auftragnehmer. Steht die Einschaltung von Nachunternehmer im Widerspruch zu den oben genannten Vorgaben oder zu gesetzlichen Bestimmungen, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung dieses Rahmenvertrages und des die Leistungen des Nachunternehmers jeweils betreffenden Einzelabrufes berechtigt. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern, die bereits im Vergabeverfahren benannt worden sind, gilt als erteilt. Voraussetzung für die Zustimmung des Auftraggebers ist insbesondere, dass der Nachunternehmer bzw. dessen Mitarbeiter alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Eignungsanforderungen betreffend des Nachunternehmereinsatzes erfüllt/erfüllen. Dies hat der Auftragnehmer im Rahmen des Verfahrens zur Aufnahme eines neuen Nachunternehmers gegenüber dem Aufraggeber nachzuweisen. Die Aufnahme eines Nachunternehmers erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers.
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