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- Die Waren sind so zu verpacken, dass Schäden vermieden Vertragsbedingungen werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Stand: August 2026 Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden; umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen. A. Bauleistungen Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer auf Verlangen Für Bauverträge gelten die folgenden Regelungen. des Auftraggebers unentgeltlich zurückzunehmen.
- Bestandteile des Vertrages werden und gelten bei 6. Die Gefahr der Beschädigung oder eines zufälligen Unterganges Widersprüchen in nachstehender Rangfolge: geht bei Liefergeschäften mit der Annahme (Entgegennahme) der 1.1. die Bestellung, Lieferung auf den Auftraggeber über; im Übrigen bleibt die 1.2. die Leistungsbeschreibung, weitergehende Vorschrift des § 644 BGB unberührt. Der Entgegen- 1.3. die Gesamtheit der „Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)“ und Abnahme steht es bei Gattungsschulden jeweils gleich, wenn des Auftraggebers, falls sie Bestandteil der dem Angebot zugrunde der Auftraggeber mit der Entgegen- oder Abnahme in liegenden Vergabeunterlagen sind, Annahmeverzug gerät. 1.4. diese Vertragsbedingungen
- Mit der Abnahme durch den Auftraggeber geht das Eigentum an 1.5. die folgenden Vertragsbedingungen gelten in der jeweils der Lieferung oder Leistung über.
- Der Auftragnehmer ist für die Lieferungen und Leistungen letzten Fassung, die bei Abgabe des beauftragten Angebots bekannt gemacht worden ist: seiner Nachunternehmer wie für eigene verantwortlich. Er steht 1.5.1. die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung für Mängelansprüche ein, falls nicht anders vereinbart, gemäß den von Bauleistungen VOB/B“, gesetzlichen Bestimmungen. 1.5.2. die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
- Die Preise sind Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer und Bauleistungen VOB C“. gelten frei Empfangsstelle einschließlich Verpackung und
- Sämtliche Zahlungen (inkl. auch Voraus-, Abschlags-, Raten- und Transportversicherung, falls nichts anders vereinbart.
- Sämtliche Zahlungen (inkl. auch Voraus-, Abschlags-, Raten- Schlusszahlungen) können durch den AG bargeldlos mittels Banküberweisung erfolgen, bei innerhalb von 14 Kalender-Tagen und Schlusszahlungen) können durch den Auftraggeber bargeldlos mittels Banküberweisung erfolgen, bei innerhalb von 14. Kalender- nach Zugang einer prüfbaren Rechnung (Vorauszahlungs-, Ab- schlags- oder Schlussrechnung) erbrachten Zahlungen jeweils un- Tagen nach Zugang einer prüfbaren Rechnung (Vorauszahlungs-, Abschlags- oder Schlussrechnung) jeweils unter Abzug von 3% ter Abzug von 3% Skonto. Zahlungen gelten jeweils als zu dem Tag Skonto. Zahlungen gelten jeweils als zu dem Tag erbracht, zu dem erbracht, zu dem sie auf dem Konto des Auftragnehmers ein- sie auf dem Konto des Auftragnehmers eingehen. gehen.
- Bei der Rechnungslegung für Bauleistungen wird auf die gesetzlich geregelte Abführungspflicht von 15% des nach Prüfung C. Allgemeines
- Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften usw., festgestellten Bruttorechnungsbetrages an das für den Bauleistenden zuständige Finanzamt hingewiesen. Diese Pflicht die dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung des Auftrages überlassen wurden, bleiben Eigentum entfällt für den Auftraggeber, wenn der Bauleistende dem Auftraggeber eine zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige des Auftraggebers. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet und nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung vervielfältigt oder Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat. Dritten zugänglich gemacht werden. B. Lieferungen und Leistungen – ausgen. Bauleistungen – 2. Soweit die Leistung im Wege eines öffentlichen Für Verträge über Lieferungen und Leistungen, die keine Vergabeverfahrens vergeben wird, erfolgt der Vertragsschluss Bauverträge sind, gelten die folgenden Regelungen. durch Zuschlag. Darüber hinaus ist jede Bestellung innerhalb von
- Bestandteile des Vertrages werden und gelten bei 14 Tagen digital oder schriftlich durch den Auftragnehmer zu Widersprüchen in nachstehender Rangfolge: bestätigen. Die Bestätigung hat auf demselben Weg zu erfolgen, 1.1. die Bestellung, auf dem die Bestellung bei dem Auftragnehmer eingegangen ist (z. 1.2. die Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis und B. über das Bestellmodul der Vergabeplattform, per E-Mail oder postalisch). den damit verbundenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen 1.3. die Gesamtheit der Besonderen Vertragsbedingungen zur
- Liefer-, Zahlungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn der VOL/B des Auftraggebers, falls sie Bestandteil der dem Angebot Auftraggeber Ihnen nicht gesondert widerspricht. zugrunde liegenden Vergabeunterlagen sind. 1.4. die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
- Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung dieses Vertrages bedarf der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für die von Leistungen VOL/B“. in der jeweils letzten Fassung, die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst. spätestens 2 Monate vor Abgabe des beauftragten Angebots
- Den Rechnungen sind sämtliche für die Prüfung erforderlichen bekannt gemacht worden ist.
- Die in der Bestellung genannten Lieferfristen oder –termine Unterlagen wie Aufmaßberechnungen und -zeichnungen, Arbeitszeitnachweise, Lieferscheine, Wiegekarten, sind verbindlich und verstehen sich eintreffend Empfangsstelle.
- Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe der jeweiligen Fremdrechnungen etc. beizufügen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Abruf-Bestellnummer, der Lieferanschrift, dem Namen des Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt Insbesondere Warenempfängers und dem Inhalt der jeweiligen Liefersendung vor, wenn der Auftragnehmer Beschäftigten des Auftraggebers beizufügen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und Geschenke oder andere Vorteile im Sinne der §§ 331 ff. StGB verspricht, anbietet oder gewährt. auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen
- Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber ist nur der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umwelt- mit dessen schriftlicher Zustimmung wirksam. freundliche Produkte und Verfahren bevorzugt einzusetzen.
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- Leistungsort (Erfüllungsort) ist die vom Auftraggeber benannte Empfangsstelle.
- Bei Verträgen, in die die VOB/B einbezogen ist, bestimmt sich der Gerichtsstand nach § 18 VOB/B. Bei allen übrigen Verträgen im Verkehr mit Kaufleuten ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Soweit die Parteien bei der Erfüllung des Vertrages personen- bezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung („DSGVO“) der jeweils anderen Partei gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO verarbeiten, handeln sie als daten- schutzrechtlich Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Als datenschutzrechtlich Verantwortliche sind die Parteien gemäß Art. 24 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre jeweilige Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt und bei ihrer Verarbeitung die Vorschriften der DSGVO und – soweit anwendbar – die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Berliner Datenschutzgesetzes und anderer anwendbarer Datenschutzregelungen beachtet werden.
- Werden nach der Schlusszahlung bei der abschließenden Rechnungsprüfung bzw. von der Rechnungsprüfungsbehörde Überzahlungen festgestellt, so ist der Auftragnehmer zur Rück- zahlung der überzahlten Beträge verpflichtet.
- Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Be- stimmungen nicht berührt.
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