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(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer: 60/LuD/01
Lieferung/Leistung: Abnahme und Verwertung eines Biomassebrennstoffes 25-160 mm, aus der
Grünabfallaufbereitung
Angebot für: Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
- Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber getroffen werden.
- Anlieferungs- oder Annahmestelle: Ort: 53894 Mechernich, Strempter Heide 1 Gebäude: AWZ Raum:
2.1 Die Lieferungen haben frei Verwendungsstelle zu erfolgen.
- Ausführungsfristen
Beginn: 01.01.2027 Ende: 31.12.2027
Als Einzelfristen werden vereinbart: Siehe Angaben im Leistungsverzeichnis
Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig festzulegen.
- Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche v.H. für jeden Werktag v.H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen: Nr. 4.1 gilt auch bei Überschreitung der festgesetzten Einzelfristen für jeden Werktag.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 vom Hundert der Abrechnungssumme begrenzt.
- Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind bei der auftragserteilenden Dienststelle 3-fach einzureichen.
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- Sicherheitsleistung (§ 18)
6.1 Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andre der vorgenannten ersetzten.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragsnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
6.2 Sicherheitsleistungen durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für • die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft • die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft • vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft zu verwenden.
6.3 Die Bürgschaft ist von einem − in der Europäischen Gemeinschaft oder − einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: − „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. − Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig gestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. − Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. − Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. − Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällig Zahlungen angerechnet worden ist.
- Zahlungsbedingungen (§ 17)
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Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist: ---
- Weitere besondere Vertragsbedingungen
8.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre.
8.2 Versicherungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung unter Einschluss mittelbarer Schäden/ Folgeschäden abzuschließen und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten. Dabei sind die branchenüblichen Mindestdeckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie ggfls. für Transport und Montage bei zweifacher Jahresmaximierung mit dem Versicherungsgeber zu vereinbaren.
Im Hinblick auf Schäden, die dem Auftraggeber zugefügt werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ansprüche gegen die jeweiligen Versicherungsgeber jederzeit an den Auftraggeber abzutreten.
Bei Vertragsabschluss muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung den Abschluss der vereinbarten Versicherungen im geforderten Umfang sowie die erfolgten Prämienzahlungen nachweisen.
8.3 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
8.4 Vertragsänderungen Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
- Hinweise
9.1 Mitteilungsverordnung Aufgrund der Mitteilungsverordnung vom 7.9.1993 (BGBl. I S. 1554), geändert durch Verordnung vom 19.12.1994 (BGBl. I S. 3848), muss der Kreis Euskirchen dem Finanzamt mitteilen, wenn Zahlungen auf ein anderes als das/die angegebene/n Geschäftskonto/-konten erfolgen. Bei Rechnungsstellung muss es sich bei dem/den angegebenen Konto/Konten um das/die Geschäftskonto/-konten handeln. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Mitteilung ihrerseits zwingend erforderlich.
9.2 Unter den Voraussetzungen des § 13 b UStG wird der Auftraggeber bei im Ausland ansässigen Unternehmern die Umsatzsteuer von der Auftragssumme in Abzug bringen und an das für den Auftraggeber zuständige Finanzamt abführen.
9.3 Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn Ihnen bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
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