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Leistungsbeschreibung
für
die Abnahme und Verwertung eines Biomassebrennstoffes 25-160
mm, aus der Grünabfallaufbereitung
- Allgemeines
Der Kreis Euskirchen betreibt am Standort Strempter Heide 1, 53894 Mechernich eine Grünabfallaufbereitung. Hierbei entsteht unter anderem ein Biomasse-Brennstoff.
- Gegenstand der Ausschreibung
Der AG beabsichtigt, die nachstehend benannten Leistungen nur als Gesamtleistung zu vergeben:
• Abholung/Transport des Biomassebrennstoffes 25-160 mm
• ordnungsgemäße Verwertung des Biomassebrennstoffs
Der AN hat bei Angebotsabgabe die Anlage zu benennen, in der der Biomassebrennstoff verwertet wird.
- Beschreibung der Leistung
Bei dem Brennstoff handelt es sich um Biomasse/Siebüberlauf der Körnung 25-160 mm, aus der Aufbereitung von Ast- und Strauchwerk. Überlängen können im Material vorhanden sein. Das spezifische Gewicht liegt bei ca. 0,2 t/m³ in den Sommermonaten teilweise auch darunter. Daher kann eine Ausladung der Fahrzeuge eventuell nicht möglich sein. (In ein Walking Floor Fahrzeug können je nach Materialzusammensetzung ca. 15-20 t Biomasse verladen werden). Für einen ersten Eindruck sind dem LV Bilder beigefügt. Zudem kann (über die Vergabeplattform) ein Besichtigungstermin am Kompostwerk vereinbart werden. Im Jahr 2027 fallen voraussichtlich ca. 1.600 t Biomassebrennstoff an.
Die Abholung des Brennstoffes durch den AN erfolgt nach telefonischer Beauftragung durch Herrn Lenzen oder einen Mitarbeiter des Kompostwerkes innerhalb von 5 - 10 Werktagen. Sollte die Abholung in diesem Zeitraum nicht erfolgen, kann der AG eine weitere Frist von 5 Werktagen zur Abholung setzen. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Abholung erfolgt ist, darf der AG die Leistungen selber oder über Dritte auf Kosten des AN durchführen.
Die Warendeklaration und Erstellung von Begleitscheinen erfolgt durch den AN.
Die Beladung der Container/Walking-Floor-Fahrzeuge erfolgt mittels Radlader (Hochkippschaufel) durch das Personal des AG. Die Zeit für die Beladung eines Containerzuges/Walking Floors beträgt ca. 30 Minuten. Die maximale Beladehöhe
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beträgt 4,00 m (LKW plus Container, Walking-Floor). Falls Container eingesetzt werden sollte das Containervolumen 36 m³ betragen.
Die Abholung des Brennstoffes hat in der Zeit von
Mo-Do. von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
nach Absprache zu erfolgen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Wiegebelege des AWZ Mechernich (Hin- und Rückwägung auf geeichter Betriebswaage).
Der AG kann nicht sicherstellen, dass die o.g. Menge tatsächlich zur Verwertung/Beseitigung durch den AN anfällt. Eine Verpflichtung zur Übergabe bestimmter Mengen an den AN bestehen daher seitens des AG nicht. Der AN ist jedoch verpflichtet alle ihm überlassenen Siebüberläufe ordnungsgemäß zu verwerten/beseitigen.
Die vorgenannten Mengen können nicht garantiert werden. Über- oder Untermengen bis zu 25 % haben keinen Einfluss auf die Preise.
Für Rückfragen zur technischen Abwicklung oder einer Ortsbesichtigung steht Ihnen der Leiter des Kompostwerkes Herr Lenzen unter 0151/12630362 zur Verfügung.
- Vertragslaufzeit, Kündigung
Die Leistungsaufnahme durch den AN erfolgt am 01.01.2027. Der Vertrag endet am 31.12.2027 ohne dass eine vorherige Kündigung erforderlich ist.
Der Vertrag kann vom AG vor Vertragsablauf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ganz oder nur für Teilleistungen gemäß dem Angebot fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der AN
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in Vermögensverfall gerät, insbesondere, wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
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trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung seine Pflichten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht erfüllt.
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wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden
Der Vertrag kann vom AG mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, wenn der AG aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Änderungen in der Abfallwirtschaft durchführen muss, die die Leistungen des AG nach diesem Vertrag maßgeblich verändern oder zum teilweisen oder vollständigen Wegfall der
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Leistung führen. Dies gilt jedoch nur soweit eine Änderung oder Anpassung des Vertrages vergaberechtlich nicht möglich ist.
- Preise
Die Preise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit. In die Preise sind folgende Leistungen einzurechnen.
- Übernahme des Biomassebrennstoffes 25-160 mm am Kompostwerk
- Transportkosten
- eventuelle Aufbereitungskosten
- Verwertungskosten
- eventuelle Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten
- Abrechnung der Leistung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich nach den Wiegescheinen des AWZ. Mit längeren Wartezeiten an der Waage (> 10 Minuten) ist im Regelfall nicht zu rechnen.
Die Rechnung ist 14 Kalendertage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Rechnungen sind bei der auftragserteilenden Dienststelle 3-fach einzureichen.
- Leistungsstörungen
Erfüllt der AN seine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, so kann der AG unbeschadet seiner übrigen gesetzlichen Ansprüche dem AN einmalig schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen setzen. Kommt der AN seinen Pflichten innerhalb dieser Frist nicht nach, so ist der AG berechtigt, die Leistungen auf Kosten des AN selbst durchzuführen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der AN die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- Haftung
Der AN haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der AN oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Auftragserfüllung schuldhaft verschulden.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Regelungen der VOL. Der AN ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages die erforderliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.
Der AN stellt den AG hiermit von allen durch Dritte gegen den AG erhobenen Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – frei, wenn oder soweit diese Ansprüche auf der Nicht- oder Schlechterfüllung der Verpflichtung aus diesem Vertrag gründen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Auftragnehmer die Nicht- oder Schlechterfüllung der Vertragspflichten nicht zu vertreten hat. Die Freistellung sowie die Haftung gegenüber dem AG in Haftpflichtfällen umfasst auch Folgeschäden.
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Preisangabe A:
Die Preisangabe A beinhaltet die Kosten für die Übernahme des Biomassebrennstoffes am AWZ Mechernich sowie für die Transport- und Verwertungslogistik, inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen.
A: Preis für die Übernahme-, Transport- und Verwertungslogistik für eine Menge von 1.200 Mg/a bis 2.000 Mg/a Biomassebrennstoff
| Angebotener Einheitspreis (netto) | Auswertungsgröße | Vom Bieter errechnete Netto-Angebotssumme pro Jahr |
|---|---|---|
| EUR je Mg | 1.600 Mg/a | EUR/a |
Preisangabe B:
Die Preisangabe B beinhaltet die Kosten für die Entsorgung/Verwertung des Biomassebrennstoffes inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen.
B: Preis für die Verwertung/Entsorgung für eine Menge von 1.200 Mg/a bis 2.000 Mg/a Biomassebrennstoff
| Angebotener Einheitspreis (netto) | Auswertungsgröße | Vom Bieter errechnete Netto-Angebotssumme pro Jahr |
|---|---|---|
| EUR je Mg | 1.600 Mg/a | EUR/a |
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
Ggf. angebotene Erlöse sind deutlich mit einem „Minuszeichen“ zu kennzeichnen.
Im Rahmen der Kalkulation der Entsorgung ist der Preis für Emissionszertifikate, die für die vom Bieter genutzten Anlage/-n erworben werden müssen, mit den für 2026 gültigen Werten zu berücksichtigen und in der Rechnung separat auszuweisen.
Summe Biomassebrennstoff (A+B) EUR Bitte übertragen Sie den Angebotspreis in den Angebotsvordruck
Verwertungsanlage (vom Bieter einzutragen):