[Seite 1]
Größe des Wirtschaftsteilnehmer
Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:
Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.