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Abluftanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 09:05 (Europe/Berlin)

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Größe des Wirtschaftsteilnehmer

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.

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