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AOK Baden-Württemberg Anlage 13.1 Verpflichtungserklärung Ausschreibung Briefbeförderung aus zur Wahrung des Postgeheimnisses Zentraldruck
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des
Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses gemäß
Art. 28, 29, 32 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
in dem Vergabeverfahren Az. AOKBW-2026-GB9.04/PDL-05 mit der Bezeichnung „Briefbeförderung aus Zentraldruck“ der AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
Wir verpflichten uns hiermit verbindlich, das Postgeheimnis und das Datengeheimnis zu wahren.
Uns ist bekannt, dass wir bei der Erbringung der Postdienstleistungen zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet sind und den datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegen. Das Postgeheimnis gilt auch innerhalb unseres Unternehmens.
Unseren Mitarbeitern ist das Merkblatt „Postgeheimnis und Datenschutz“ ausgehändigt worden. Außerdem ist unseren Mitarbeitern der wesentliche Inhalt der Vorschriften der DSGVO, des BDSG und des Postgesetzes erläutert und eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen übergeben worden.
Unsere Mitarbeiter sind darauf hingewiesen worden, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder zu nutzen.
Diese Verpflichtungen bestehen für unsere Mitarbeiter auch nach Beendigung der Tätigkeit in unserem Unternehmen fort.
Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses umfasst insbesondere folgende Punkte:
▪ Daten und andere Informationen dürfen nicht zu einem anderen als dem geschäftlichen Zweck vervielfältigt werden; insbesondere ist es untersagt, das Datenmaterial für private Zwecke zu kopieren und/oder an Dritte – auch innerhalb des eigenen Unternehmens - weiterzugeben
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AOK Baden-Württemberg Anlage 13.1 Verpflichtungserklärung Ausschreibung Briefbeförderung aus zur Wahrung des Postgeheimnisses Zentraldruck
▪ es dürfen nur die für die konkrete Aufgabenerfüllung notwendigen Daten abgerufen werden ▪ es ist untersagt, Daten zu verfälschen, unechte Daten herzustellen sowie vorsätzlich unechte oder verfälschte Daten zu gebrauchen ▪ Unterlagen mit personenbezogenen Daten sind sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren ▪ die aufgezählten Punkte sind sinngemäß auch beim Umgang mit Programmen zu beachten
Unsere Mitarbeiter sind darüber belehrt worden, dass Verstöße gegen das Postgeheimnis oder das Datengeheimnis nach § 206 des Strafgesetzbuches (StGB), § 42 BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. §§ 202a, 303a StGB) mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können.
Wir verpflichten uns unwiderruflich, dem Datenschutzbeauftragten oder einem Vertreter des Auftraggebers auf Verlangen Zutritt zu unseren Geschäftsräumen und Einsicht in bestehende Verpflichtungserklärungen unserer Mitarbeiter zu gewähren, um die Einhaltung sämtlicher Pflichten aus dieser Erklärung prüfen zu können.
Alle Regelungen aus dieser Verpflichtungserklärung gelten gleichermaßen auch für die von uns eingesetzten Nachunternehmer. Wir sind gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den von uns eingesetzten Nachunternehmern zu überwachen.
Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder fahrlässige falsche Aussage in dieser Erklärung den Ausschluss unseres Unternehmens vom Vergabeverfahren hat.
Ort, Datum
Unterschrift der vertretungsberechtigten Person (bitte Name in Druckbuchstaben daneben schreiben)
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Sofern die Eigenerklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
, den
Ort, Datum Name der erklärenden Person (in Druckbuchstaben)