Bewerbungsbedingungen_Stand_20261028.pdf

Abholung, Sortierung, Beförderung und Zustellung adressierter Briefsendungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 09:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bewerbungsbedingungen

in dem Vergabeverfahren

Briefbeförderung aus Zentraldruck

Az. AOKBW-2026-GB9.04/PDL-05

Stand: 28.10.2026

(Änderungen sind rot unterstrichen dargestellt)

[Seite 2]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines zum Vergabeverfahren .......................................................................... 3

1.1 Einleitung ............................................................................................................. 3 1.2 Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 3 1.3 Losvergabe ........................................................................................................... 4 1.4 Auftraggeberin; Kontaktstelle ................................................................................ 5 1.5 Rechtlicher Rahmen/Wahl des Verfahrens .............................................................. 5 1.6 Geheimhaltung/Geheimwettbewerb ...................................................................... 6 1.7 Nebenangebote .................................................................................................... 7 1.8 Bietergemeinschaft ............................................................................................... 7 1.9 Unterauftragnehmer ............................................................................................. 7 1.10 Eignungsleihe ....................................................................................................... 8 1.11 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .............................................................. 9 1.12 Hinweise für ausländische Bieter ............................................................................ 9

  1. Angebotsphase ......................................................................................................... 10

2.1 Hinweise zur Angebotserstellung ......................................................................... 10 2.2 Hinweise zur Einreichung der Angebote............................................................... 11 2.3 Eignungskriterien ................................................................................................ 15 2.4 Öffnung der Angebote ........................................................................................ 19 2.5 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................... 19

  1. Zuschlagsphase ......................................................................................................... 21

3.1 Zuschlagskriterien ............................................................................................... 21 3.2 Zuschlags- und Bindefrist .................................................................................... 21 3.3 Abruf des Wettbewerbsregisterauszuges ............................................................. 21 3.4 Mitteilung über vergebene Aufträge .................................................................... 21

  1. Rechtliche Hinweise .................................................................................................. 22

4.1 Hinweise zur Rügepflicht ..................................................................................... 22 4.2 Rechtsbehelfsbelehrung ...................................................................................... 23 4.3 Vergabekammer/Nachprüfungsverfahren ............................................................. 24

  1. Sonstiges ................................................................................................................... 25

5.1 Termine und Fristen im Überblick......................................................................... 25 5.2 Anlagenverzeichnis ............................................................................................. 26

2 / 26

[Seite 3]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Vorbemerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen

männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten

gleichermaßen und diskriminierungsfrei für alle Geschlechter.

Hinweis: Wenn im Rahmen dieser Bewerbungsbedingungen und der sonstigen Vergabeunterla-

gen von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unter-

scheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.

Wenn und so weit in diesen Vergabebedingungen und allen mitwirkenden Dokumenten Begriffe

verwendet werden, die typischerweise der DPAG zugeordnet werden können, gelten diese Be-

griffe im übertragenen Sinne und diskriminierungsfrei auch für alle anderen Anbieter. Mit der

Nutzung solcher Begriffe ist weder die Vorwegnahme des Vergabeergebnisses noch eine ander-

weitige Bevorzugung eines Bieters verbunden.

1. Allgemeines zum Vergabeverfahren

1.1 Einleitung

Die AOK Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit paritätischer

Selbstverwaltung von Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Mit über 4,6 Mio. Versicher-

ten ist die AOK Baden-Württemberg Marktführer unter den gesetzlichen Krankenkassen in

Baden-Württemberg. Sie ist mit 14 AOK-Bezirksdirektionen und ca. 170 AOK-

KundenCentern flächendeckend in Baden-Württemberg vertreten.

1.2 Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung (gegebenenfalls Frankie-

rung), Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen

aus dem Zentraldruck der AOK Baden-Württemberg gemäß den Bestimmungen des Post-

gesetzes (PostG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie der Leistungsbeschreibung.

Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1,

Ziffer 1. und Ziffer 4. PostG (Universaldienstleistung). Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche

3 / 26

[Seite 4]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Massensendungen mit verlängerten Zustellfristen sind nicht Bestandteil der Leistungsbe-

schreibung.

Das jährliche Briefvolumen über alle Lose beläuft sich durchschnittlich auf ca. 14.800.000

Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In gerin-

gem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.

Der Vertrag beginnt am 01.04.2027 und endet am 28.02.2029. Der Vertrag soll eine Lauf-

zeit von 23 Monaten – mit der zweimaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein (1)

Jahr auf maximal 47 Monate – haben. Die Einzelheiten der jeweils geschuldeten Leistung

ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

1.3 Losvergabe

Der Auftrag wird in vier Losen vergeben. Bewerber können beliebig für jedes Los einzeln,

für mehrere Lose oder für alle Lose ein Angebot abgeben.

Los 1 („BaWü Nord“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 70, 71, und 72. Das

Sendungsvolumen umfasst ca. 3.730.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr.

Los 2 („BaWü West“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 78 und 79. Das Sen-

dungsvolumen umfasst ca. 2.100.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr

Los 3 („BaWü Ost“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 88 und 89. Das Sendungs-

volumen umfasst ca. 1.550.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr.

Los 4 („Rest BRD“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 01 - 69, 73 - 77, 80 - 87, 90 - 99 und im Ausland. Das Sendungsvolumen umfasst ca. 7.400.000

Tagespost-Sendungen pro Jahr.

4 / 26

[Seite 5]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

1.4 Auftraggeberin; Kontaktstelle

Auftraggeberin ist die AOK Baden-Württemberg.

Die Anschrift lautet:

AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung GB 9.03, Beschaffungsmanagement Presselstraße 19 70191 Stuttgart

Kontaktstelle/Ansprechpartner bei der AOK Baden-Württemberg für interessierte Leistungs-

erbringer während des Vergabeverfahrens sind:

GB 9.03 Beschaffungsmanagement der AOK Baden-Württemberg

über die DTVP Plattform

Auskünfte und Antworten anderer Stellen sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb

des dafür vorgesehenen Verfahrens gegeben werden, sind nicht verbindlich.

Die schriftliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform

DTVP.

Auf die auf www.dtvp.de und www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen er- schienene Vergabebekanntmachung wird verwiesen.

1.5 Rechtlicher Rahmen/Wahl des Verfahrens

Die Auftraggeberin ist als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber im Sinne

des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die Ausschreibung erfolgt im Wege des offenen Verfahrens (§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs.

1 VgV) unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabever-

ordnung (VgV). Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese

sich während des Verfahrens ändern sollten.

5 / 26

[Seite 6]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

1.6 Geheimhaltung/Geheimwettbewerb

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung

des Auftrages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Jede Ver-

öffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der

Auftraggeberin zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in

eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Auch nach Beendigung der Angebotsphase haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen

über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu be-

wahren. Sie haben hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitar-

beiter zu verpflichten.

Im Falle der Beteiligung von Unterauftragnehmern und/oder Bietergemeinschaften gelten

diese Bestimmungen entsprechend.

Die Auftraggeberin behandelt die eingehenden Angebotsunterlagen und die dazugehöri-

gen Unterlagen vertraulich und verwahrt sie sorgfältig.

Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Daher können Mitglieder einer Bietergemein-

schaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, nur dann zugleich auch als Ein-

zelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilneh-

men (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote

jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer

Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v.

23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftragge-

berin erbracht, sind alle betroffenen Angebote auszuschließen. Bieter, die als Mitglied einer

Bietergemeinschaft und als Einzelbieter teilnehmen, dürfen nicht darauf vertrauen, dass

ihnen dieser Nachweis gelingt. Er dürfte praktisch nur sehr schwer zu führen sein.

Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düssel-

dorf vom 13.04.2011 – VII-Verg 4/11 zu beachten. Die Bieter werden ferner gebeten, die

Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 11.05.2011 – VII-Verg 1/11 und vom 30.05.2012 – VII-

Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungs-

instanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen.

6 / 26

[Seite 7]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass das Gebot des Geheimwettbewerbs selbstver-

ständlich generell gilt (nicht nur im Zusammenhang mit Doppelbewerbungen als Bieter und

Bietergemeinschaftsmitglied oder im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen).

1.7 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.8 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder

im Einzelfall rechtmäßig ist.

Insoweit wird insbesondere auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (s. u.a. Beschluss

vom 01.07.2015 – VII_Verg 17/15; Beschluss vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11) zur Wett-

bewerbswidrigkeit von Bietergemeinschaften hingewiesen, deren Mitglieder auch alleine in

der Lage wären, ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der

Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, die gewährleistet, dass alle ihre Mitglieder

gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften. Sie haben in den

Angeboten jeweils sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bieterge-

meinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabe-

verfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

Die Bietergemeinschaftserklärung ist entsprechend auszufüllen. Jeder Bieter aus der Bie-

tergemeinschaft hat die Eigenerklärung Ausschlussgründe und Eigenerklärung zur

Eignung und Zuverlässigkeit auszufüllen. Die unter Ziffer 2.3 genannten Eignungskrite-

rien und Nachweise muss die Bietergemeinschaft vorlegen.

1.9 Unterauftragnehmer

Der Bieter hat die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu

vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu be-

nennen. Hierzu hat er das Unterauftragnehmerverzeichnis auszufüllen und einzu-

reichen.

Vom Unterauftragnehmer muss die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer aus-

gefüllt werden.

7 / 26

[Seite 8]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Die Auftraggeberin überprüft vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss

des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt

die Auftraggeberin die Ersetzung des Unterauftragnehmers.

Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Nachweise und Unterlagen zu den Unterauf-

tragnehmern, die beauftragt werden sollen, von dem Bieter nachzufordern.

Hinweis: Sollte der Bieter die Deutsche Post AG (DPAG) teilweise oder vollständig als Nach-

unternehmer einbinden, wird die DPAG ebenfalls als Nachunternehmer betrachtet und ist

als Solcher zu benennen. Aufgrund ihrer anerkannten Eigenschaft als marktbeherrschender

Universal-Postdienstleister wird jedoch auf die Einreichung von Eignungsnachweisen der

DPAG verzichtet.

1.10 Eignungsleihe

Sofern ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunterneh-

mer) im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt, sind die entspre-

chenden Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

sowie zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Sollten Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe durch den Bieter mit einbezogen

werden, so ist die Erklärung Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen.

Das Drittunternehmen hat die Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber (ausgenom-

men DPAG Ziff. 1.9) auszufüllen. Diese ist vom Bieter einzureichen. Ferner hat das Drittun-

ternehmen seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungs-

fähigkeit entsprechend der Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen mithilfe des entspre-

chenden Formblatts Eigenerklärung Ausschlussgründe und Eigenerklärung zur Eig-

nung und Zuverlässigkeit in dem Umfang nachzuweisen, in dem sich der Bieter auf des-

sen Leistung beruft.

Bzgl. der Nachweise der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit, kann der Bieter die

Kapazitäten und Leistungen des Drittunternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn

dieses auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

8 / 26

[Seite 9]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Die Erfüllung der Eignungskriterien des Drittunternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter

für die Erfüllung der Eignungskriterien nutzen möchte, sowie das Vorhandensein von Aus-

schlussgründen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung überprüft.

Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforder-

liche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften beide ge-

samtschuldnerisch entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.

1.11 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Bei hinreichenden Anhaltspunkten, dass der Bieter Vereinbarungen mit anderen Unterneh-

men getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbe-

werbs bezwecken oder bewirken, wird der Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren

ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Auf die Eigenerklärung zur Eignung und

Zuverlässigkeit und die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen für die Bil-

dung von Bietergemeinschaften (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. No-

vember 2011 – VII-Verg 35/11 und vom 11. November 2011/21. März 2012 – VII-Verg

92/11) wird hingewiesen.

1.12 Hinweise für ausländische Bieter

Für Bieter, die ihren Unternehmenssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt

zusätzlich:

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen, ergänzend gelten die deutschen Rechts-

vorschriften.

Ein Unternehmen, das noch nicht Mitglied in einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat

vor Erteilung des Auftrages nachzuweisen, dass es sich, soweit es auf dem Gebiet der Bun-

desrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

Ein Unternehmen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nur zeitlich befristet tätig wird

und keine Personen beschäftigt, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ha-

ben, muss die Anmeldung zum entsprechenden gesetzlichen Versicherungsträger seines

Heimatlandes nachweisen.

9 / 26

[Seite 10]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

1.13 Externe Beratung

Die AOK Baden-Württemberg wird die Firma portoconsult Marcus Weber, die in die Erstel-

lung der Leistungsbeschreibung involviert war, zur Auswertung der Angebote beratend hin-

zuziehen. Der Bieter gewährt mit der Abgabe eines Angebots der AOK Baden-Württemberg

das Recht, dem externen Beratungsunternehmen eine Kopie des eingereichten Angebots

zu überlassen.

Das externe Beratungsunternehmen hat sich schriftlich zur Verschwiegenheit, Geheimhal-

tung und Neutralität verpflichtet.

2. Angebotsphase

2.1 Hinweise zur Angebotserstellung

Vollständigkeit der Unterlagen; Unklarheiten und Anfragen

Die interessierten Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen. Be-

stehen nach Auffassung eines Unternehmens Widersprüche oder Unklarheiten in den Un-

terlagen, sind derartige Fragen an die Vergabestelle über den Kommunikationsbereich der

E-Vergabelösung unverzüglich mitzuteilen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Un-

ternehmens auf www.dtvp.de erforderlich.

Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist be-

antwortet. Um allen Bietern eine angemessene Frist zur Bearbeitung der Angebote einzu-

räumen, werden Fragen, die nach dem 03.10.11.2026 bei der AOK Baden-Württemberg

eingehen, nicht mehr beantwortet.

Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart. Soweit die Fragen auf die Identität

oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragestellers, die dieser ggf. in der Frage zu

kennzeichnen hat, schließen lassen, werden die Fragen entsprechend anonymisiert.

Auf der Internetseite www.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen

Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen

kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der

Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden In-

formationen abzurufen.

10 / 26

[Seite 11]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrages sind

ausschließlich über das DTVP zu richten. Dies gilt auch, wenn die Frage oder der Hin-

weis zuvor schon in anderer Art und Weise übermittelt wurde.

Telefonische Anfragen sowie Auskünfte anderer Stellen werden aus Gründen der

Gleichbehandlung nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt würden – nicht ver-

bindlich.

2.2 Hinweise zur Einreichung der Angebote

Angebotsfrist

Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am

  1. 16.11.2026, 10:00 Uhr MEZ

Form und Bestandteile der Angebote

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Der Bieter darf nur ein Angebot einreichen.

Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin im DTVP eingestellten Vordru-

cke zu verwenden. Das Angebot ist hinsichtlich aller seiner Bestandteile – soweit jeweils

auf den Vordrucken und Formularen vorgesehen – in elektronischer Form (über die E-

Vergabeplattform DTVP) von dem Bieter/der Bietergemeinschaft vollständig und wahr-

heitsgemäß ausgefüllt einzureichen.

Mit dem Angebot einzureichen sind:

  • das gezeichnete Angebotsblatt

  • das/die gezeichnete Preisblatt/Preisblätter (je Los)

  • die gezeichnete Wertungs-/Zuschlagskriterien

  • Bietergemeinschaftserklärung – falls beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden

  • Unterauftragnehmerverzeichnis – falls beabsichtigt ist, einen Unterauftragnehmer zu be-

auftragen (sofern zumutbar)

11 / 26

[Seite 12]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

  • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer – falls beabsichtigt ist, einen Unterauftrag-

nehmer zu beauftragen (sofern zumutbar)

  • Eignungsleihe – falls beabsichtigt ist, eine Eignung zu leihen

  • Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber – falls beabsichtigt ist, eine Eignung zu leihen

  • Eigenerklärung Ausschlussgründe

  • Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit

  • Referenzen

  • Eigenerklärung Russland-Sanktionen

  • Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

  • Verpflichtungserklärung AEntG – falls der Auftrag vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er-

fasst wird

  • Unternehmensdarstellung in frei wählbarer Form

  • Auszug Berufs-/Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)

  • Berufs- und Haftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate)

  • Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur

  • Notfallkonzept in freiwählbarer Form (maximal 10 Seiten inkl. Inhaltsverzeichnis)

  • Logistikkonzept in freiwählbarer Form (maximal 10 Seiten inklusive Inhaltsverzeichnis)

  • Konzept Laufzeitversprechen in freiwählbarer Form

  • Konzept Qualitätsmanagement in freiwählbarer Form (maximal 10 Seiten inklusive Inhalts- verzeichnis)

  • Konzept elektronische Rückläuferbearbeitung in freiwählbarer Form (maximal 5 Seiten in- klusive Inhaltsverzeichnis)

  • Konzept Umweltschutz in freiwählbarer Form (maximal 10 Seiten inklusive Inhaltsver- zeichnis)

12 / 26

[Seite 13]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Die Angebote müssen alle geforderten Angaben und Erklärungen vollständig enthalten. Alle

in den Preisblättern vorgesehenen Positionen sind zwingend auszufüllen. Enthält ein Ange-

bot unvollständig ausgefüllte Preisblätter, wird dieses vom Verfahren ausgeschlossen.

Alle Preise sind in Euro mit 4 Stellen hinter dem Komma, zuzüglich dem jeweils gültigen

Umsatzsteuersatz in den Preisblättern anzugeben. Einzelpositionen, die kostenfrei gewährt

werden, sind mit „0,000 EUR“ auszuweisen. Eine Nichtangabe oder ein Durchstreichen von

wesentlichen Preispositionen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Skonti sind

– falls im Preisblatt abgefragt – separat anzugeben, werden aber nicht bewertet.

Das Preisblatt Excel-Tabelle (Anlage 2.2 Preisblatt) ist vom Bieter vollständig auszufüllen und

an der vorgesehenen Stelle mit dem Namen des Erstellers (keine Unterschrift) zu versehen.

Die Ausfüllhinweise im jeweiligen Preisblatt sind zu beachten. Die Excel-Tabelle ist zusam-

men mit den übrigen einzureichenden Unterlagen in elektronischer Form über die E-

Vergabe-Plattform hochzuladen. Mit der Abgabe des Preisblatts bindet sich der Bieter bis

zum 31.12.2026 an sein Angebot.

Der Gesetzgeber hat ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

und des Postgesetzes eingeleitet. Nach aktuellem Stand erfolgt die Umsetzung zum 1. Ja-

nuar 2027. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass die Briefbeförderung einschließlich Teilleistun-

gen (wieder) dem vollen Regelsteuersatz unterliegt. Da diese Erwartung nicht abschließend

gesichert ist, hat sich die AOK Baden-Württemberg entschieden, im Sinne eines fairen Wett-

bewerbs zur Preiswertung den Nettopreis je Leistungsposition heranzuziehen. Die Angabe

der Mehrwertsteuer erfolgt zu informatorischen Zwecken der Vergabestelle.

Details zur Gültigkeit der Preise ergeben sich aus dem Vertrag.

Mit den angegebenen Preisen sind alle Forderungen des Bieters aus der beschriebenen Tä-

tigkeit abgegolten. Etwaige Nebenleistungen, die zur vollständigen Leistungserbringung

notwendig, aber nicht gesondert bepreist sind, werden nicht gesondert vergütet.

Das Preisblatt ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags.

Die Eignungskriterien und die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (Eigenerklärun-

gen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg des Vorliegens der

Eignungskriterien und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ergeben sich aus der

Vergabebekanntmachung.

13 / 26

[Seite 14]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschluss-

gründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorläufig ak-

zeptiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin bei der Übermittlung der Einheitlichen

Europäischen Eigenerklärung Bieter bzw. Bietergemeinschaften jederzeit während des Ver-

fahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV und ausweis-

lich der Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung beizubringen,

wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2

Satz 1 VgV).

Auf § 50 Abs. 3 VgV wird verwiesen.

Die Auftraggeberin akzeptiert keine Gremienvorbehalte, sonstigen Vorbehalte und keine

allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter. Angebote, die einen solchen Gremien- oder

sonstigen Vorbehalt oder allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten, werden ausge-

schlossen, da sie als Änderungen bzw. Ergänzungen an den Vertragsunterlagen behandelt

werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

Auf anderem Wege als nach Ziffern 2.1 und 2.2 übermittelte Angebote, insbesondere sol-

che per Telefax, E-Mail oder Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.

Ebenso unzulässig und unbeachtlich ist eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per

Telefax, E-Mail oder Fernschreiben.

Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden ausgeschlossen, es sei

denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter

zu vertreten sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).

Angebote, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen, werden ausgeschlossen §

57 Abs. 1 Nr. 5 VgV).

Auf die weiteren Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

14 / 26

[Seite 15]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Einreichung der Angebote

Für die Abgabe der elektronischen Angebote müssen sich die Bieter auf www.dtvp.de re-

gistrieren.

Sollten Sie Hilfe in Bezug auf die E-Vergabe-Lösung „DTVP“ benötigen, steht

Ihnen der Support der cosinex GmbH unter der Rufnummer 0234/29879611 zur

Verfügung.

Änderungen, Berichtigungen, Rücknahme der Angebote

Will der Bieter ein abgegebenes Angebot zurücknehmen oder ändern, hat er – vor Ablauf

der Angebotsfrist – das abgegebene Angebot über die DTVP-Plattform zurückzuziehen.

Will der Bieter ein geändertes Angebot abgeben, hat er dieses vor Ablauf der Angebots-

frist neu über die E-Vergabeplattform DTVP einzureichen.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und alle Eintragungen

dokumentenecht sein. Andernfalls muss das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV ausge-

schlossen werden. Soweit der Bieter Erläuterungen seines Angebots für erforderlich hält,

hat er diese auf eigenen besonderen Anlagen beizufügen. In diesem Fall ist zweifelsfrei

kenntlich zu machen, dass diese Bestandteil des Angebotes sind. Insbesondere sind auch

die Anlagen in Textform zu unterzeichnen.

Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen der Auftraggeberin sind unzu-

lässig und führen zwingend zum Angebotsausschluss § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

Vergütung für die Bearbeitung der Angebote

Für die Erstellung des Angebots werden keine Vergütung und keine Kostenerstattung ge-

währt.

2.3 Eignungskriterien

Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Die Eignungsvoraussetzungen werden im Rahmen der Ausschreibung geprüft.

15 / 26

[Seite 16]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wur-

den, können von der Auftraggeberin bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nach-

gefordert werden. Auf § 56 VgV wird verwiesen.

Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen:

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

• Angaben zur Eintragung in das Berufsregister und zur Berufsgenossenschaft ihres

Sitzes oder Wohnsitzes (Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit (§ 43

– 45 VgV)

• Auszug Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate

• Nachweis über die Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem.

§ 4 PostModG

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung zur

Eignung und Zuverlässigkeit)

Eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssum- men ist nachzuweisen und muss während der Vertragslaufzeit gewährleistet sein:

Personenschäden Euro 5.000.000,--

Sachschäden Euro 1.000.000,--

Vermögensschäden Euro 1.000.000,--

• Umsatz:

Mindestumsatz mit vergleichbaren Briefdienstleistungen:

Der Bieter muss in den vergangenen drei Kalenderjahren mit vergleichbaren Brief-

dienstleistungen, die den in diesem Vergabeverfahren nachgefragten Leistungen

entsprechen, einen Umsatz von mindestens

– 4.000.000 EUR bei einer Bewerbung für Los 1,

– 2.500.000 EUR bei einer Bewerbung für Los 2,

16 / 26

[Seite 17]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

– 1.700.000 EUR bei einer Bewerbung für Los 3 bzw.

– 9.000.000 EUR bei einer Bewerbung für Los 4

erzielt haben.

(Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit)

Wurde der geforderte Umsatz im jeweils beworbenen Los nicht in den letzten 3 Kalender-

jahren erreicht, wird das Angebot ausgeschlossen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Referenzen (Formblatt Referenzen)

Es muss mindestens eine Referenz je Los aus den letzten 3 Kalenderjahren aufgeführt

werden, die in Art und Umfang, mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar

sind. Vergleichbar ist, wenn je Referenz:

Los 1

a) das Versandvolumen aus Tagespost mindestens 3.500.000 Sendungen p.a. beträgt

und

b) eine werktägliche Abholung erfolgt und

c) ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe

oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt

Los 2

a) das Versandvolumen aus Tagespost mindestens 2.000.000 Sendungen p.a. beträgt

und

b) eine werktägliche Abholung erfolgt und

c) ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe

oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt

17 / 26

[Seite 18]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Los 3

a) das Versandvolumen aus Tagespost mindestens 1.500.000 Sendungen p.a. beträgt

und

b) eine werktägliche Abholung erfolgt und

c) ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe

oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt

Los 4

a) das Versandvolumen aus Tagespost mindestens 7.000.000 Sendungen p.a. beträgt

und

b) eine werktägliche Abholung erfolgt und

c) ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe

oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt

Hinweis: Die AOK Baden-Württemberg kann als Referenz angegeben werden, sofern

der Bieter entsprechend den Vorgaben bereits für die AOK Baden-Württemberg tätig

war.

Wird für das jeweils beworbene Los keine Referenz eingereicht oder erfüllt die Referenz

nicht alle Vergleichskriterien, wird das Angebot ausgeschlossen.

• gültiges Zertifikat zur Laufzeitmessung gemäß DIN EN 13850 oder vergleichbar

Hinweis: Die DIN EN 13850 ist ein genormtes Verfahren zur Messung der Laufzeit von

Briefsendungen „end-to-end“. Das genormte Messverfahren stellt ein einheitliches

Verfahren für die Messung der Laufzeit von Ende zu Ende der Postsendungen zur Ver-

fügung. Die Vergabestelle bezweckt mit diesem Eignungskriterium den Nachweis der

Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Bezug auf die Sendungslaufzeit,

wie sie sich aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ergibt. Nur durch den

Nachweis der Norm oder eines gleichwertigen Zertifikates ist sichergestellt, dass die

Eignung des Bieters auf Basis eines verlässlichen Messverfahrens geprüft werden kann.

Darüber hinaus wird nur über die Normierung gewährleistet, dass die Messungen von

einer externen unabhängigen und zertifizierten Prüfstelle überwacht werden und so-

mit die Objektivität der Messung garantiert ist.

18 / 26

[Seite 19]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Das erhebliche Sendungsvolumen in Verbindung mit den Anforderungen an die Sen-

dungslaufzeit erfordern den Nachweis einer gesicherten Laufzeitmessung.

• Notfallkonzept in freiwählbarer Form

Fügen Sie Ihrem Angebot als freigestaltete Anlage ein Notfallkonzept (max. 10 Seiten

inkl. Inhaltsverzeichnis) bei. Das Notfallkonzept muss Betriebsausfällen durch geeignete

Maßnahmen vorbeugen, über technische und personelle Redundanzen verfügen und

gewährleisten, dass innerhalb von 48 24 Stunden nach Ausfall des ersten Sortierzent-

rums die Sendungsbearbeitung an einem Backup-Standort erfolgt.

Gehen Sie insbesondere auf die Themen ein:

▪ Handlungsanweisungen für den Notfall (schriftliche Dokumentation)

▪ Wartung und Redundanz von Maschinen

▪ Sicherung der Abholtouren (Fuhrpark, Personal, Tracking)

▪ das Vorgehen im Falle einer Pandemie

▪ Standort und Funktion des externen Backups

Wird das Notfallkonzept nicht eingereicht oder erfüllt es nicht die o. g. Kriterien, wird

das Angebot ausgeschlossen.

2.4 Öffnung der Angebote

Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

2.5 Prüfung und Wertung der Angebote

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung des §§ 56 ff. VgV in einem vierstufi-

gen Verfahren. Die vier Stufen der Angebotswertung sind:

• Formelle Prüfung der Angebote (§§ 56 ff. VgV),

• Eignungsprüfung (§ 122 GWB),

• Prüfung der Angemessenheit der Preise (§ 60 VgV),

• Wirtschaftlichkeitsbewertung (§ 127 GWB, § 58 VgV).

19 / 26

[Seite 20]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

Die AOK Baden-Württemberg stellt ergänzend hierzu bereits jetzt im Hinblick auf

eine möglicherweise erforderlich werdende Preisprüfung gemäß § 60 VgV folgen-

des klar:

Von Bietern, deren Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich

niedrig erscheint und deren Angebot im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ernst-

hafte Chancen auf den Zuschlag hat, wird die AOK Baden-Württemberg Aufklärung verlan-

gen. Hierzu wird eine kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt werden. Stellungnahmen, die

nach Ablauf dieser Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt.

Das Kriterium der Auskömmlichkeit bezieht sich dabei nur auf die Gesamtheit der Preise

und nicht auf die Einzelpreise. Für diese einzelnen Preise gilt das Erfordernis der Auskömm-

lichkeit also nicht isoliert, sofern das Angebot insgesamt auskömmlich kalkuliert ist.

Die AOK geht davon aus, dass ein Angebot dann unauskömmlich ist und ein Unterkosten-

angebot darstellt, wenn der Erlös, der dem Bieter durch den Vertrag voraussichtlich zuflie-

ßen wird, unterhalb der Selbstkosten liegt, die dem Bieter durch den Vertrag voraussichtlich

entstehen werden.

Als Selbstkosten sind dabei die nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von

Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz. 1953

Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 V v. 25.11.2003, BGBl. I, S. 2304) ermittelten

Selbstkosten ohne Berücksichtigung des kalkulatorischen Gewinns zu verstehen. Die Leit-

sätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten können u. a. im Internet unter der

Adresse http://www.gesetze-im-internet.de/preisls/ abgerufen werden.

20 / 26

[Seite 21]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

3. Zuschlagsphase

3.1 Zuschlagskriterien

• Der Zuschlag erfolgt ausschließlich schriftlich über das DTVP, Nebenabsprachen haben

keinerlei Gültigkeit.

• Nach Öffnung werden die Unterlagen geprüft, ob sie die geforderten Kriterien erfüllen,

bzw. vollständig sind.

Gewichtung der Zuschlagskriterien für alle Lose

In der Gesamtbewertung wird der Preis zu 55% berücksichtigt und die

Qualität zu 45%

Jedes Los wird einzeln gewertet.

Fachliche Bewertung

Bei der fachlichen Wertung werden die qualitativen Kriterien, die der Bewerber vorweisen kann, bewertet. Hierbei erfolgt eine Differenzierung zwischen A-Kriterien (Ausschluss) und B-Kriterien (Bewertung).

Weitere Hinweise können der Anlage Wertungs-/Zuschlagskriterien entnommen wer-

den.

3.2 Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist endet mit Ablauf des

31.12.2026

Die Bieter sind bis zum Ablauf dieser Frist an ihre Angebote gebunden.

3.3 Abruf des Wettbewerbsregisterauszuges

Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zu-

schlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten

Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob

im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter/Bietergemeinschaft, an den die

Auftraggeberin den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

21 / 26

[Seite 22]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

3.4 Mitteilung über vergebene Aufträge

Eine Information der Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Angebote erfolgt nach Maß-

gabe von § 134 Abs. 1 GWB. Die Vorabinformationen gemäß § 134 GWB werden den

Bietern über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP zugänglich ge-

macht.

Der Bieter erhält von der Vergabeplattform eine Hinweismail an die bei der Registrierung

für die Vergabeplattform hinterlegte E-Mail-Adresse mit dem Betreff der eingestellten

Nachricht, sobald die Auftraggeberin eine Nachricht für den jeweiligen Bieter einstellt.

Nach Ablauf der 10-Tages-Frist gem. § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB wird der Zuschlag erteilt.

Eine etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens (ganz oder teilweise) wird den Bietern

schriftlich gemäß § 63 VgV mitgeteilt.

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle

der Zuschlagserteilung auf sein Angebot und unter den Voraussetzungen des § 39 VgV die

Auftraggeberin dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union Mitteilung über

die Auftragsvergabe macht. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Be-

kanntmachung sprechen, entscheidet die Auftraggeberin hierüber nach pflichtgemäßem

Ermessen (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Auftraggeberin übermittelt dem Bieter im Falle des Zu-

schlags ein Zuschlagsschreiben über das DTVP und im Nachgang dazu per Post ein gegen-

gezeichnetes Exemplar des zugehörigen Vertrages samt Anhängen.

4. Rechtliche Hinweise

4.1 Hinweise zur Rügepflicht

Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschrif-

ten im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Punkt 1.1 genann-

ten Vergabestelle (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Ver-

stöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe, d.

22 / 26

[Seite 23]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

h. bis zum Ablauf des 09. 16.11.2026, 10:00 Uhr, gegenüber der Vergabestelle gerügt

werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nach-

prüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

4.2 Rechtsbehelfsbelehrung

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein

(§ 160 Abs. 1 GWB).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder

der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-

standen ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist unzulässig, soweit

• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-

reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht in-

nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-

gabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

23 / 26

[Seite 24]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

4.3 Vergabekammer/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist das

Vergabekammer des Bundes

Kaiser-Friedrich-Str. 16

53113 Bonn

Tel.: +49 (0) 228-9499-0

E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de

Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur

Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).

Die Auftraggeberin ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Verga-

beakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB).

Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 160 ff. GWB haben alle Ver-

fahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht nach § 165 Abs. 1 GWB. Daher hat

jeder Bieter mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen wesent-

lichen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten der Auftraggeberin befindet, von

den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt somit im eige-

nen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach

§ 165 Abs. 3 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen,

insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in seinen An-

gebotsunterlagen kenntlich zu machen.

Auch nach Beendigung der Angebotsphase haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen

über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu be-

wahren. Sie haben hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitar-

beiter zu verpflichten.

Im Falle der Beteiligung von Nach- oder Drittunternehmern gelten diese Bestimmungen ent-

sprechend.

24 / 26

[Seite 25]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

5. Sonstiges

5.1 Termine und Fristen im Überblick

Einstellung der Bekanntmachung: 08.10.2026

Bieterfragen können bis 03.11.2026 10.11.2026

über die E-Vergabeplattform DTVP eingereicht werden

Abgabefrist für das Angebot: 09.11.2026 16.11.2026; 10:00 Uhr

Bekanntgabe der Vergabeentscheidung gemäß § 134 GWB: 27.11.2026

Zuschlagserteilung: 08.12.2026

Bindefrist des Angebotes: 31.12.2026

Vertragsbeginn: 01.04.2027

Die genannten Termine sind nicht verbindlich und dienen nur als Richtwert.

25 / 26

[Seite 26]

AOK Baden-Württemberg Bewerbungsbedingungen Ausschreibung Briefbeförderung aus Zentraldruck

5.2 Anlagenverzeichnis

Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen:

Anlage 1 Angebotsblatt

Anlage 2 Dienstleistungsvertrag

Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung

Anlage 2.2 Preisblatt

Anlage 2.3 Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue

Anlage 3 Wertungs-/Zuschlagskriterien

Anlage 4 Bietergemeinschaftserklärung

Anlage 5 Unterauftragnehmerverzeichnis

Anlage 5.1 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

Anlage 6 Eignungsleihe

Anlage 6.1 Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber

Anlage 7 Eigenerklärung Ausschlussgründe

Anlage 8 Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit

Anlage 9 Referenzen

Anlage 10 Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Anlage 11 Datenschutzerklärung

Anlage 12 Merkblatt LTMG

Anlage 12.1 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

Anlage 12.2 Verpflichtungserklärung AEntG

Anlage 13 Merkblatt „Postgeheimnis und Datenschutz“

Anlage 13.1 Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses

26 / 26

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung