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Leistungsbeschreibung
„Briefbeförderung aus
Zentraldruck“
Offenes Verfahren mit der Vergabe-Nr.
AOKBW-2026-GB9.04/PDL-05
zur Beförderung und Zustellung der täglichen Briefpost
der
Baden-Württemberg
Stand: 28.10.2026
(Änderungen sind rot unterstrichen dargestellt)
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Inhaltsverzeichnis zur Leistungsbeschreibung (Stand: 07 28.10.2026) „Briefbeförderung aus Zentraldruck“
Vorbemerkung ............................................................................................................................... 3
- Auftraggeber und Ausschreibungsgegenstand .............................................................. 3 1.1 Auftraggeber ...................................................................................................................................... 3 1.2 Gegenstand der Leistungsbeschreibung .................................................................................. 4 1.3. Aufteilung nach Losen ................................................................................................................... 4 1.4. Allgemeine Verfahrensbeschreibung ...................................................................................... 5 1.6. Zusammenfassende Anforderungen ........................................................................................ 6
- Leistungsbeschreibung im Detail .................................................................................... 7 2.1. Grundsätzliche Anforderungen .................................................................................................. 7 2.2. Beschreibung Versandstücke ..................................................................................................... 8 2.2.1. Formate und Gewichte für Tagespostsendungen ........................................................................ 8 2.2.2. Umhüllung .................................................................................................................................................... 8 2.2.3. Adressierung ............................................................................................................................................... 9 2.2.4. Automationsfähigkeit .............................................................................................................................. 9 2.2.5. Empfänger .................................................................................................................................................... 9 2.2.6. Verteilung innerhalb des Bundesgebietes ................................................................................... 10 2.3. Bereitstellung ................................................................................................................................ 11 2.4. Abholung ......................................................................................................................................... 12 2.5. Frankatur und Codierung .......................................................................................................... 13 2.6. Briefpostbeförderung und Zustellung Inland .................................................................... 15 2.6.1. Sortierung und Beförderung ............................................................................................................. 15 2.6.2. Zustellfristen ............................................................................................................................................. 15 2.6.3. Zustellung durch Einwurf ................................................................................................................... 16 2.6.5. Unzustellbare Sendungen ................................................................................................................... 17 2.6.6. CO -neutraler Versand ......................................................................................................................... 18 2 2.7. Briefsendungen Ausland (nur Los 4) .................................................................................... 18 2.8. Kundenbetreuung ........................................................................................................................ 19
- Mengen und Struktur ........................................................................................................... 20
- Service-Level-Agreement (SLA) ........................................................................................ 25
- Migration .................................................................................................................................. 26
- Ausfallsicherheit .................................................................................................................... 27
- Erfüllungsort ........................................................................................................................... 27
Das vorliegende Dokument ist Eigentum von portoconsult Marcus Weber, Kriftel. Alle Inhalte in dieser Leistungsbeschreibung wie Aufbau, Texte, Grafiken etc., sind urheberrechtlich geschützt. Eine (auch teilweise) Nutzung für andere oder zukünftige Ausschreibungen oder sonstige Zwecke, eine vollständige oder teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung oder sonstige Nutzung ist strafbar. Dies wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
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Vorbemerkung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der
Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen und diskriminierungsfrei für alle
Geschlechter.
Sofern in dieser Leistungsbeschreibung Begriffe verwendet werden, die
typischerweise dem Universaldienstleister Deutsche Post AG (DP AG) zugeordnet
werden können, gelten diese Begriffe diskriminierungsfrei auch für alle anderen
Anbieter. Mit der Nutzung solcher Begriffe ist weder die Vorwegnahme des
Vergabeergebnisses noch eine anderweitige Bevorzugung eines Bieters verbunden.
1. Auftraggeber und Ausschreibungsgegenstand
1.1 Auftraggeber
Die AOK Baden-Württemberg (Auftraggeberin) ist eine rechtsfähige Körperschaft
des öffentlichen Rechts mit Sitz
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Die Auftraggeberin ist eine in Baden-Württemberg wählbare gesetzliche
Krankenkasse und gehört zum Verband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Rund 10.500 Mitarbeiter betreuen ca. 4.600.000 Versicherte mit einem
Haushaltsvolumen von ca. 26 Mrd. Euro. Damit ist die Auftraggeberin die
fünftgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands und die größte Krankenkasse
in Baden-Württemberg. Vertreten wird die Auftraggeberin durch den
Vorstandsvorsitzenden, Herr Johannes Bauernfeind.
Die Auftraggeberin ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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1.2 Gegenstand der Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung (gegebenenfalls
Frankierung), Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten
Briefsendungen aus dem Zentraldruck der Auftraggeberin gemäß den
Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie
dieser Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um
Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1, Ziffer 1. und Ziffer 4. PostG
(Universaldienstleistung). Presseerzeugnisse und inhaltsgleiche Massensendungen
mit verlängerten Zustellfristen sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Das jährliche Briefvolumen über alle Lose beläuft sich durchschnittlich auf ca.
14.800.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich
im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.
Die Briefbeförderung gemäß dieser Leistungsbeschreibung ist mit Wirkung zum
- April 2027 zu erbringen.
1.3. Aufteilung nach Losen
Ausschreibung, Zuschlag und Vertragsabschluss erfolgen in 4 Losen. Die
Losbildung orientiert sich an den postalischen Leitregionen bzw. Postleitzahlen in
Deutschland und den sich hieraus ergebenden Zustellgebieten.
Los 1 („BaWü Nord“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 70, 71,
und 72. Das Sendungsvolumen umfasst ca. 3.730.000 Tagespost-
Sendungen pro Jahr.
Los 2 („BaWü West“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 78 und
- Das Sendungsvolumen umfasst ca. 2.100.000 Tagespost-Sendungen
pro Jahr.
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Los 3 („BaWü Ost“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 88 und
- Das Sendungsvolumen umfasst ca. 1.550.000 Tagespost-Sendungen
pro Jahr.
Los 4 („Rest BRD“): Die Zieladressen liegen in den Leitregionen 01 - 69,
73 - 77, 80 - 87, 90 - 99 und im Ausland. Das Sendungsvolumen umfasst ca.
7.400.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr.
Diese Leistungsbeschreibung gilt in gleicher Weise für alle Lose. Unterscheidungen
in den Losen sind in der jeweiligen Gliederungsposition vermerkt/beschrieben.
Wenn in der Leistungsbeschreibung von „dem Briefpostdienstleister“ (BDL) die
Rede ist, gilt dies in gleicher Weise auch für die Mehrzahl an Briefpostdienstleistern,
da es durchaus möglich (nicht jedoch zwingend) ist, dass die Leistungserbringung
von unterschiedlichen Dienstleistern (für jeweils ein Los) ausgeführt wird.
1.4. Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Die Auftraggeberin betreibt eine Vielzahl von Geschäftsstellen in Baden-
Württemberg, die Hauptverwaltung befindet sich in Stuttgart. Zur schriftlichen
Kommunikation mit Arbeitgebern und Versicherten nutzt die Auftraggeberin ein
Dokumenten-Management-System. Der Druckoutput wird heute überwiegend
zentral beim Druckdienstleister der Auftraggeberin erzeugt. Daneben werden
Dokumente, die sich nicht zur zentralen Produktion eignen, in der Hauptverwaltung
und den AOK-Bezirksdirektionen erstellt.
Der zukünftige Briefpostdienstleister (BDL) holt die fertig kuvertierten
Briefsendungen täglich am Abholort ab und stellt die Sendungen den Empfängern
durch Einwurf zu. Die Briefsendungen aus dem Zentraldruck können - im Rahmen
der technischen Möglichkeiten - bereits frankiert übergeben werden. Bei den
Briefsendungen handelt es sich um Sendungen bis 1.000g mit innerdeutscher
Zustelladresse. In geringem Maße sind Briefe mit ausländischer Zustelladresse
zuzustellen.
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1.6. Zusammenfassende Anforderungen
Vom zukünftigen Briefpostdienstleister werden zusammengefasst folgende Leistungen
erwartet (Details ergeben sich aus den folgenden Kapiteln dieser Leistungsbeschreibung):
| Leistungsbezeichnung | Anforderung | |
|---|---|---|
| Kundenbetreuung | fester Ansprechpartner für Steuerung, Abstimmung, Qualitätskontrolle, Trouble-Shooting | |
| Transportbehältnisse | Bereitstellung von sauberen Transportbehältern im Austausch nach Absprache | |
| Abholung | Los 1 - 4: täglich Montag - Freitag in Weingarten | |
| Frankiervorbereitung durch Auftraggeber | Los 1 - 4: DV-Freimachung oder UPOC-Freimachung durch Druckdienstleister oder unfrankiert | |
| Briefvarianten | - DIN C6/5 bis 20g (Brief „Standard“) - DIN C6/5 bis 50g (Brief „Kompakt“) - DIN C4 bis 1.000g (Brief „Groß“) | |
| Zustellung | Los 1: ca. 3.700.000 Zustellungen p.a. Los 2: ca. 2.100.000 Zustellungen p.a. Los 3: ca. 1.550.000 Zustellungen p.a. Los 4: ca. 7.400.000 Zustellungen p.a. | |
| Zustellgebiet | Los 1: LR 70, 71 und 72 Los 2: LR 78 und 79 Los 3: LR 88 und 89 Los 4: 01 - 69, 73 - 77, 80 - 87, 90 - 99, Auslandsbriefe | |
| Servicelevel Zustellfrist Tagespost | mindestens 95% E+3 und 99% E+4 | |
| Servicelevel Zustelltage | mindestens 5 Tage pro Woche | |
| Vertragsbeginn | 01.04.2027 |
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2. Leistungsbeschreibung im Detail
2.1. Grundsätzliche Anforderungen
Die Korrespondenz zwischen der Auftraggeberin, ihren Versicherten, Arbeitgebern
und Sonstigen unterliegt den strengen gesetzlichen Anforderungen des
Sozialgesetzbuches (SGB) und den datenschutzrechtlichen Anforderungen,
insbesondere der DSGVO sowie dem BDSG. Um diesen Anforderungen - aber auch
dem Selbstverständnis der Auftraggeberin im Umgang mit ihren Kunden - gerecht
zu werden, wird vom Dienstleister eine sehr hohe Termintreue, Sorgfalt und
Zuverlässigkeit erwartet.
Die Erfüllung dieser Attribute kann nur gewährleistet werden, wenn die technischen
und organisatorischen Einrichtungen/Maßnahmen entsprechend vorhanden sind
und der Briefpostdienstleister über ausreichend Erfahrung im Bereich
Briefpostzustellung verfügt.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, alle in dieser
Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität
und Güte in der vereinbarten Zeit erbringen zu können.
Grundlage zur Überprüfung der Anforderungen sind die Kriterien zur Eignung und
Zuverlässigkeit sowie die Wertungsfragen (A-/B-Kriterien) gemäß den
Vergabebedingungen zu dieser Leistungsbeschreibung.
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2.2. Beschreibung Versandstücke
Zur Beförderung und Zustellung durch den Briefpostdienstleister sind die nachfolgend
beschriebenen Briefarten vorgesehen.
2.2.1. Formate und Gewichte für Tagespostsendungen
a) Brief „Standard“ adressierte Briefsendung bis 20g,
Format DIN C6/5, max. 2351255mm
b) Brief „Kompakt“ adressierte Briefsendung bis 50g,
Format DIN C6/5, max. 23512510mm
c) Brief „Groß“ adressierte Briefsendung bis 1.000g,
Format DIN C4, max. 35325030mm
2.2.2. Umhüllung
Alle Briefe werden in geschlossenen Fensterversandtaschen/-hüllen mit einem
Flächengewicht von § mindestens 75 g/m2 für das Format DIN C6/5 § mindestens 100 g/m2 für das Format DIN C4
zur Abholung bereitgestellt. Folierte Sendungen werden nicht eingesetzt.
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2.2.3. Adressierung
Die Adressierung erfolgt in einer maschinenlesbaren Schrift mindestens in der
Schriftgröße 9 pt. Der Adressaufbau erfolgt einheitlich nach dem folgenden Muster:
Privatanschrift Firmenanschrift Inland Ausland Inland Ausland
Zeile 1 Anrede Anrede Firma 1 Firma 1 Zeile 2 Vorname Nachname Vorname Nachname Firma 2 Firma 2 Zeile 3 Adresszusatz 1 Adresszusatz 1 Firma 3 Firma 3 Zeile 4 Straße Nummer Straße Nummer Firma 4 Firma 4 Zeile 5 Straßenzusatz Straßenzusatz Straße Nummer Straße Nummer Zeile 6 PLZ Ort PLZ Ort Straßenzusatz PLZ Ort Zeile 7 Land PLZ Ort Land
Die Anschriften-/Lesezone ist mindestens 15 mm vom linken Rand entfernt.
2.2.4. Automationsfähigkeit
Bei den Briefsendungen aus dem Zentraldruck besteht Maschinenfähigkeit,
handschriftliche Adressierungen erfolgen nicht. Die Auftraggeberin akzeptiert daher
bis maximal 0,5% des monatlichen Versandvolumens „nicht maschinenfähige
Sendungen“.
Der Briefpostdienstleister ist verpflichtet, den Nachweis über eine mangelhafte
Maschinenfähigkeit der Briefsendungen zu führen, sofern im Einzelfall ein vom
Angebotspreis abweichender Stückpreis oberhalb der Toleranzgrenze von 0,5%
geltend gemacht wird.
2.2.5. Empfänger
Empfänger der Briefsendungen sind Privatpersonen, Unternehmen und Behörden.
Die Adressierung erfolgt sowohl an Haus-/Lieferadressen (einschließlich Briefkästen
in sog. Klingel- und Schließhäusern) als auch an Postfach-/Großempfänger-
Anschriften.
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2.2.6. Verteilung innerhalb des Bundesgebietes
Die Verteilung der Zieladressen (prozentual) nach postalischen Leitregionen ist der
nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Die tatsächlichen Zustellmengen je
Leitregion können hiervon abweichen.
Abb. 1: Verteilung Zieladressen je Leitregion, Stand 04/2026
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Der Schwerpunkt der Zieladressen liegt mit über 83% im Bereich der Leitregionen
70 - 79 sowie 88 und 89. Die übrigen rund 17% der Sendungen verteilen sich auf
das verbleibende Bundesgebiet sowie das Ausland.
Hinweis: Die Empfänger je Leitregion stellen eine Stichtagsbetrachtung dar.
Aufgrund der laufenden Fluktuation im Mitglieder-/Versicherten-/Arbeitgeberbestand
können die Quoten während der Vertragslaufzeit nicht gewährleistet werden. Die
Auftragnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass die genannten Quoten
tatsächlich abgerufen/ beauftragt werden.
2.3. Bereitstellung
Der zukünftige Briefpostdienstleister stellt dem von der Auftraggeberin beauftragten
Druckdienstleister durchgehend ausreichend saubere Behältnisse im ständigen
Austausch zur Verfügung. Die Bereitstellung der Behältnisse erfolgt am Abholort der
Briefsendungen ohne gesonderte Vergütung und ist mit der Berechnung der
Abholpauschale gemäß Preistabelle abgegolten.
Material und Größe der Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass sie für eine
dauerhafte Nutzung im Kreislauf geeignet sind. Die Behältnisse müssen für eine
automatisierte Befüllung durch Kuvertiersysteme nach dem aktuellen Stand der
Technik (Postboxensystem) geeignet sein. Geeignet sind z.B. Briefbehälter der
DPAG oder Behälter, die kompatibel hierzu sind.
Die Bereitstellung von Kartonagen ist für alle Lose ausgeschlossen und wird aus
ökonomischen und ökologischen Gründen nicht akzeptiert.
Für die Sendungen erfolgt die Vorsortierung der Sendungsarten durch den von der
Auftraggeberin beauftragten DDL wie folgt:
§ Trennung nach Los
§ alle Sendungen werden PLZ-aufsteigend sortiert abgesetzt
§ bei Leitregionswechsel erfolgt ein Behälterwechsel
§ Sendungen im Format DIN C6/5, Brief bis 50g in gesonderten Behältern
§ Sendungen im Format DIN C4, Brief bis 1.000g in gesonderten Behältern
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§ Auslandssendungen in gesonderten Behältern (nur Los 4)
2.4. Abholung
Die Abholung der Briefsendungen erfolgt durch Personal und Fahrzeuge des
Briefpostdienstleisters oder von ihm beauftragte Dritte. Es wird erwartet, dass
Fahrzeuge und Personal in einem gepflegten äußeren Erscheinungsbild auftreten
und sich das eingesetzte Personal mit einem Dienstausweis legitimieren kann.
Um Abstimmungen in der täglichen Zusammenarbeit vornehmen zu können, ist es
erforderlich, dass das Personal zur Abholung der deutschen Sprache in Wort und
Schrift mächtig ist.
Die Beladung des Abholfahrzeugs obliegt dem Briefpostdienstleister. Bei der
täglichen Abholung sind die besonderen innerstädtischen Straßengegebenheiten,
eventuell eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten und/oder der Einsatz von
Fahrzeugen mit Umweltauflagen am Abholort zu beachten. Der
Briefpostdienstleister hat sich über Zufahrts- und Parkmöglichkeiten kundig zu
machen und jeweils ein dafür geeignetes Abholfahrzeug einzusetzen. Die
Abholzeiten sind wie folgt:
§ Los 1 (BaWü Nord): Montag – Freitag: ab 17.00 Uhr
§ Los 2 (BaWü West): Montag – Freitag: ab 16.30 Uhr
§ Los 3 (BaWü Ost): Montag – Freitag: ab 17.30 Uhr
§ Los 4 (Rest BRD): Montag – Freitag: ab 16.30 Uhr
Die Abholadresse für alle Lose lautet:
Josef-Bayer-Str. 5, 88250 Weingarten
Die Bereitstellung der Briefsendungen erfolgt ebenerdig oder über eine Laderampe
bei der Paragon Customer Communications GmbH.
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2.5. Frankatur und Codierung
Die Freimachung der Sendungen ist grundsätzlich Bestandteil dieser
Leistungsbeschreibung und stellt eine vom Briefdienstleister zu erbringende
Leistung dar.
Sofern die technischen Voraussetzungen es ermöglichen, kann zur Steigerung der
Effizienz die Frankatur der Sendungen je Los durch den beauftragten
Druckdienstleister der Auftraggeberin alternativ gemäß den nachfolgenden
Absätzen
a) - c) erfolgen:
a) Sofern es sich bei dem Briefpostdienstleister um einen sogenannten
Konsolidierer handelt und alle Briefsendungen aus dem Zentraldruck mittelbar
über die Deutsche Post AG zugestellt werden, kann die Freimachung der
Briefsendungen durch den von der Auftraggeberin eingesetzten
Druckdienstleister in der Form der sogenannten „DV-Freimachung“ der DPAG
erfolgen. In diesem Fall ist es auch möglich, dass die sogenannte „K-Nummer“
als fixer Bestandteil im Adressfenster durch den DDL mitgedruckt wird.
b) Sollte es sich bei dem BDL um einen „Privaten Briefpostdienstleister“ handeln
und eine alternative Frankatur (z.B. „UPOC“) durch den BDL gewünscht werden,
ist dies im Rahmen der bestehenden Platzhalter der DV-Freimachung möglich.
Änderungen der Platzhalter für die Freimachung oder Änderungen der
Adresspositionierung sind ausgeschlossen.
Für die technische Einsatzfähigkeit der alternativen Frankatur ist der BDL
verantwortlich. Er hat dem Druckdienstleister der Auftraggeberin insbesondere
eine unter Umständen notwendige Software und die zu verarbeitenden Codes
(z.B. „UPOC“) in ausreichender Menge bereitzustellen. Die Auftraggeberin geht
davon aus, dass die prozessualen und drucktechnischen Aufwendungen in
diesem Fall mit der sogenannten „DV-Freimachung“ vergleichbar sind. Ein
prozessualer oder drucktechnischer Mehraufwand beim Druckdienstleister, der
zu Mehrkosten bei der Auftraggeberin führt, ist auszuschließen und geht
gegebenenfalls zu Lasten des Briefdienstleisters.
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c) Alternativ können die Sendungen unfrankiert bereitgestellt werden. Die Frankatur
der Sendungen obliegt in diesem Fall vollständig dem Briefpostdienstleister und
wird nicht gesondert vergütet.
Der Aufdruck von Frankatur, Codierzeilen oder Maschinencodes zur maschinellen
Verarbeitung und/oder Sortierung ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen
Bereichen der Frankier- und Codierzonen zulässig. Zur Gewährleistung der
Automationsfähigkeit besteht eine unbedruckte Codierzone von 209 x 15 mm,
gemessen von der rechten unteren Ecke des Briefumschlags. Dem BDL steht
weiterhin eine Fläche von 119 x 55 mm (zur Frankatur und/oder Codierung),
gemessen von der rechten oberen Ecke des Briefumschlags, zur Verfügung.
Weitere Flächen, auch die Rückseite des Umschlags, dürfen vom BDL nicht
bedruckt oder gelabelt werden.
Aufdrucke mit werblichem Charakter wie z.B. „frankiert und konsolidiert durch …“
sind nicht zulässig.
Abb. 2: Darstellung zulässige Frankier-/Codierzonen Fensterversandumschlag C6/5
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2.6. Briefpostbeförderung und Zustellung Inland
2.6.1. Sortierung und Beförderung
Sortierung, Beförderung und Zustellung der Sendungen werden durch den
Briefpostdienstleister verantwortet. Sofern der Auftragnehmer nur Vorleistungen
erbringt, erfolgt die Zustellung durch den/die beauftragten Nachunternehmer.
Die Briefsendungen sind so zu behandeln, dass ein Verschmutzen, Verknicken
und/oder sonstige Beschädigungen während des Sortier-, Transport- und
Zustellprozesses weitestgehend ausgeschlossen werden können. Die
Beförderungsleistung gilt insgesamt als mangelhaft, wenn 0,25% der Sendungen
oder mehr im Monatsdurchschnitt verschmutzt, verknickt oder beschädigt sind.
Die Briefsendungen der Auftraggeberin enthalten zum Teil hochsensible
Sozialdaten. Die Briefsendungen unterliegen daher einem besonderen
Vertrauensschutz. Vor diesem Hintergrund sind Umladeplätze in der
flächendeckenden Beförderung so zu wählen, dass unbefugte Dritte keine
Möglichkeit des Zugangs während eines eventuell notwendigen
Umladungsvorgangs haben. Eine Umladung im öffentlichen Bereich - von
Notfallsituationen abgesehen - ist nicht zulässig.
2.6.2. Zustellfristen
Als Einlieferungstag im Sinne dieser Leistungsbeschreibung gilt der Tag der
Abholung bei dem beauftragten Druckdienstleister der Auftraggeberin. Als Werktage
gelten die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
sofern sie nicht bundeseinheitlicher oder landesweiter Feiertag am jeweiligen Abhol-
oder Zustellort sind.
Die Beförderungsleistung gilt insgesamt als mangelhaft, wenn die nachstehend
genannten Zustellquoten im Jahresdurchschnitt unterschritten werden.
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Die Auftraggeberin hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Insbesondere wenn
es um Lohnersatzleistungen (Krankengeld) oder die Gewährung ambulanter
Hilfsmittel geht, müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten zügig
Hilfe leisten.
Vor diesem Hintergrund ist die Beförderung der Briefe aus der Tagespost im
„Service-Level E+3“ zu erbringen. In Anlehnung an § 18 PostG müssen daher im
Jahresdurchschnitt mindestens 95 % der eingelieferten (inländischen) Tagespost-
Sendungen an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99% an
dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
Zusätzliche Anforderung: Die Auftraggeberin kann nicht ausschließen, dass
einzelne Versandaktionen aufgrund sachlicher Rahmenbedingungen als besonders
eilige Sendungen deklariert werden müssen. Die Bereitstellung dieser Sendungen
kann getrennt von der übrigen Tagespost erfolgen. Für diese explizit
ausgewiesenen Sendungen gilt für die Beförderung der Tagespost der „Service-
Level E+1“. Diese Sendungen müssen im Jahresdurchschnitt zu mindestens 80 %
an dem ersten und mindestens 90% an dem zweiten auf den Einlieferungstag
folgenden Werktag zugestellt werden.
Die Preisblätter differenzieren Sendungen nach den Service-Level „E+3“ und „E+1“.
2.6.3. Zustellung durch Einwurf
Die Zustellung der Sendungen hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder
Geschäftsadresse durch Einwurf in die vom Empfänger bereitgestellte Vorrichtung
zum Empfang von Briefsendungen oder durch Übergabe an den Empfänger zu
erfolgen (§ 12 Abs. 1 PostG), es sei denn, der Empfänger hat hierfür ein Postfach
eingerichtet.
Beim Einwurf in die bereitgestellte Empfangsvorrichtung oder bei Übergabe ist eine
gewissenhafte Prüfung der Übereinstimmung von Adressaten und Zustelladresse
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vorzunehmen, so dass eine Falschzustellung ausgeschlossen ist. Die Merkmale
unzustellbarer Sendungen gemäß Kapitel 2.6.5. sind zu beachten.
Der BDL hat sicher zu stellen, dass er in der täglichen Zustellung durch Einwurf den
Zugang zu sogenannten Klingel- und Schließhäusern mit innenliegenden
Briefkästen gewährleisten kann.
Der BDL hat ebenfalls sicher zu stellen, dass er in der täglichen Zustellung den
Zugang zu Postfachanlagen der DPAG gewährleisten kann.
2.6.5. Unzustellbare Sendungen
Der Briefdienstleister ist für die Rückgabe nicht zustellbarer Sendungen
verantwortlich. Alle nicht zustellbaren Sendungen sind nach einer fehlgeschlagenen
Zustellung innerhalb von maximal 10 Kalendertagen unverzüglich unter Angabe des
Grundes der Unzustellbarkeit an die Auftraggeberin zurückzugeben.
Als nicht zustellbar gelten Sendungen, wenn
- Adressen falsche oder fehlerhafte Firmenbezeichnungen bzw. Namen
beinhalten
-
Adressbestandteile (Straße, PLZ, Ort) falsch oder unvollständig sind
-
der Empfänger die Annahme verweigert
-
der Empfänger nicht über eine Empfangseinrichtung (Briefkasten) verfügt oder
dessen Empfangseinrichtung wegen eines fehlenden Namensschilds nicht
erkennbar ist oder die Empfangseinrichtung aus sonstigen Gründen nicht
erreichbar ist
-
der Empfänger verstorben ist
-
der Empfänger umgezogen ist
Die Rückgabe unzustellbarer Sendungen und die Angabe des Unzustellbarkeits-
grunds erfolgen ohne zusätzliche Vergütung, sie sind mit dem Beförderungsentgelt
abgegolten (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PostG).
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Die Beförderungsleistung gilt als mangelhaft, wenn die Rücklaufquote wegen
Unzustellbarkeit innerhalb eines PLZ-Gebietes im Monatsdurchschnitt mehr als
0,25% der Sendungen beträgt und nicht auf einem zuvor genannten
Unzustellbarkeitsgrund beruht (unberechtigte Rückläufer).
Hinweis: Spätestens mit Beginn des Jahres 2028 wird die Auftraggeberin eine
digitale Vorausverfügung in der Weise einführen, dass der BDL bei Unzustellbarkeit
die Sendung datenschutzgerecht zu vernichten hat und den Grund der
Unzustellbarkeit für die jeweilige Sendung digital zur Verfügung stellt (analog zu
„Premiumadress Report“ der DPAG). Der BDL muss in der Lage sein, einen
vergleichbaren Service zu bedienen. Das Preisblatt sieht hierfür eine eigene
Preisposition vor.
2.6.6. CO -neutraler Versand 2
Die Gesundheit der Menschen sowie ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen
unseres Planeten gehört zum grundlegenden Selbstverständnis der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Beschaffung
von Fahrzeugen zur Einhaltung des SaubFahrzeugBeschG verpflichtet. Wenn auch
diese gesetzliche Pflicht vom Briefdienstleister nicht gefordert wird, erwartet die
Auftraggeberin zumindest einen CO -neutralen Versand der Tagespostsendungen 2
durch den Briefpostdienstleister. Der CO -Ausgleich ist durch zertifizierte 2
Maßnahmen jährlich nachträglich zu belegen. Die mit dem CO -Ausgleich 2
entstehenden Mehrkosten in der Briefbeförderung sind bei der Kalkulation der
Stückpreise je Versandart zu berücksichtigen.
2.7. Briefsendungen Ausland (nur Los 4)
In geringem Umfang sind Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu
befördern und zuzustellen. Eine Zustellung durch die jeweilige nationale
Postgesellschaft im Zielland wird bevorzugt.
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Briefsendungen in das Ausland müssen als „Priority“-Sendung oder vergleichbar
befördert werden, deren Laufzeit in die an Deutschland angrenzenden Staaten E+3
nicht übersteigen sollte. Um dies zu gewährleisten, hat der Briefdienstleister die
übernommenen Sendungen taggleich zu bearbeiten und eine direkte und
unmittelbare Einschleusung in das Briefnetz des Ziellands zu gewährleisten. Ein
Versand als vergünstigte Massen-/Werbesendung (z.B. "Infopost international",
„Kilopost“ o.ä.) ist nicht zulässig.
2.8. Kundenbetreuung
Für die Migration, Koordination, Abstimmung und Steuerung der Briefbeförderung
und -zustellung stellt der BDL einen qualifizierten festen Ansprechpartner (sowie
einen Vertreter) zur Verfügung. Als qualifiziert gilt der Ansprechpartner, wenn er
mindestens 3 in den letzten 5 Jahren vergleichbare Projekte verantwortlich betreut
hat. Die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber und dem Ansprechpartner
erfolgt in deutscher Sprache.
Der Ansprechpartner oder sein Vertreter muss werktäglich Montag bis Freitag,
ausgenommen sind bundeseinheitliche oder landesweite Feiertage, in der Zeit von
8.30 – 16.30 Uhr für den Auftraggeber per Telefon oder Mail erreichbar sein. Sollte
der Ansprechpartner oder sein Vertreter bei Anfragen nicht unmittelbar zur
Verfügung stehen, müssen Anfragen in einem Zeitraum von maximal 24 Stunden
beantwortet werden. Die Bereitstellung einer zentralen Service-Rufnummer gilt nicht
als Erfüllung der Erreichbarkeit.
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3. Mengen und Struktur
Die Angaben zu Mengen und Struktur der Briefbeförderung basieren auf der
Analyse der Jahre 2024 und 2025. Aus diesen Erkenntnissen sind die Daten für
diese Leistungsbeschreibung abgeleitet. Die Werte wurden nach bestem Wissen
und Gewissen ermittelt, eine Garantie für den Abruf der ausgewiesenen Mengen
wird für die Zukunft jedoch nicht übernommen.
Aktuell geht die Auftraggeberin davon aus, dass die digitale Kommunikation weiter
voranschreiten wird. Hieraus sind Rückgänge im Sendungsvolumen zu erwarten.
Durch eine weitere Steigerung der Zentralisierung (Abbau dezentraler Geschäfts-
prozesse) sowie steigende Auflagen des Gesetzgebers kann dieser Trend
kompensiert werden, so dass auch eine Steigerung des Sendungsvolumens
möglich ist. Die in diesem Kapitel dargestellten IST-Werte wurden in den
Preisblättern aus Gründen der Vorsicht um 20% erhöht. Die erhöhten Werte stellen
den Rahmen der Leistungspflicht dar und bilden die Basis zur Einhaltung der SLA´s.
Das Gesamtvolumen aus dieser Leistungsbeschreibung berücksichtigt aus-
schließlich den Druckoutput der Tagespost aus dem Zentraldruck beim
Druckdienstleister. In den Jahren 2024 und 2025 ergab sich folgende Entwicklung:
Abb. 3: Sendungsvolumina pro Monat 2024 und 2025
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Die Grafik zeigt ein saisonal typisch hohes Sendungsvolumen zum Jahresanfang
mit Umfängen von je ca. 1,6 Mio. Sendungen pro Monat. Eine weitere Häufung im
Oktober eines Jahres mit über 1,0 Mio. Sendungen pro Monat ist zwar in beiden
Jahren aufgetreten, steht aber im Zusammenhang mit unregelmäßig auftretenden
Aktionen und kann somit auch in anderen Zeiträumen anfallen.
Die Versandmengen betrugen im Gesamtjahr 13,65 Mio. (2024) bzw. 14,76 Mio.
Sendungen.
Die Anteile an den Versandformaten, wie sie sich für 2025 ergeben haben, sind der
folgenden Grafik zu entnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese
Quoten auch in den Einzellosen anzutreffen sind (ausgenommen internationale
Sendungen).
Abb. 4: Sendungsstruktur 2025 gesamt
Der Brief im Format DIN C6/5 ist mit einem Anteil von ca. 96,0% das
vorherrschende Versandprodukt. Die verbleibenden ca. 4,0% entfallen auf
Großbriefe bis 500g im Format C4 und internationale Sendungen.
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Die regionalen Zustellgebiete wurden auf Basis der postalischen Leitregionen in 4
Zonen aufgeteilt. Diese Zonen bilden die jeweiligen Zustellgebiete ab und
repräsentieren die Einzellose.
Die Sendungsvolumina haben sich im Jahr 2025 auf die Lose wie folgt aufgeteilt:
Abb. 5: Sendungsvolumina 2025 nach geplantem Loszuschnitt
Differenziert nach Einzellosen werden Mengen und Struktur wie folgt erwartet:
Los 1 („BaWü Nord“):
§ Zustellgebiet Inland (Leitregionen): 70, 71, 72
§ Jahresmenge Tagespost-Sendungen gesamt: ca. 3.730.000
o davon C6/5 bis 20g: ca. 2.745.000 C6/5 bis 50g: ca. 850.000
C4 bis 1.000g: ca. 135.000
o davon Brief Inland: ca. 3.730.000 Brief Ausland: ca. 0
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§ durchschnittliche Sendungsmenge pro Tag: ca. 15.000
§ Versandspitzen pro Tag, bis zu: 60.000
Los 2 („BaWü West“):
§ Zustellgebiet Inland (Leitregionen): 78, 79
§ Jahresmenge Tagespost-Sendungen gesamt: ca. 2.100.000
o davon C6/5 bis 20g: ca. 1.530.000 C6/5 bis 50g: ca. 500.000
C4 bis 1.000g: ca. 70.000
o davon Brief Inland: ca. 2.100.000 Brief Ausland: ca. 0
§ durchschnittliche Sendungsmenge pro Tag: ca. 8.500
§ Versandspitzen pro Tag, bis zu: 35.000
Los 3 („BaWü Ost“):
§ Zustellgebiet Inland (Leitregionen): 88, 89
§ Jahresmenge Tagespost-Sendungen gesamt: ca. 1.550.000
o davon C6/5 bis 20g: ca. 1.150.000 C6/5 bis 50g: ca. 345.000
C4 bis 1.000g: ca. 55.000
o davon Brief Inland: ca. 1.550.000 Brief Ausland: ca. 0
§ durchschnittliche Sendungsmenge pro Tag: ca. 6.000
§ Versandspitzen pro Tag, bis zu: 25.000
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Los 4 („Rest BRD und Ausland“):
§ Zustellgebiet Inland (Leitregionen): 1 - 69, 73 - 77,
80 - 87, 90 - 99
§ Jahresmenge Tagespost-Sendungen gesamt: ca. 7.400.000
o davon C6/5 bis 20g: ca. 5.440.000 C6/5 bis 50g: ca. 1.630.000
C4 bis 1.000g: ca. 240.000
o davon Brief Inland: ca. 7.310.000 Brief Ausland: ca. 90.000
§ durchschnittliche Sendungsmenge pro Tag: ca. 30.000
§ Versandspitzen pro Tag, bis zu: 120.000
Hinweis: Alle Daten wurden mit größter Sorgfalt ermittelt, dennoch werden sie
für die Zukunft nicht garantiert. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes
Auftragsvolumen oder eine bestimmte Versandstruktur besteht nicht. Zur
Abrechnung kommen ausschließlich die von der Auftraggeberin aufgelieferten
und durch den Briefdienstleister zugestellten Sendungen.
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4. Service-Level-Agreement (SLA)
Der Briefpostdienstleister verpflichtet sich im Rahmen des abzuschließenden
Vertrages zur Einhaltung folgender Service-Levels:
§ Abholung o alle Briefsendungen täglich Montag bis Freitag im vereinbarten Zeitfenster gemäß Kapitel 2.4. dieser Leistungsbeschreibung abzuholen
und taggleich vor Annahmeschluss in das jeweilige Zustellnetz
einzuspeisen (ausgenommen sind gesetzliche bundeseinheitliche oder
landesweite Feiertage am Abholort)
§ Zustelltage o im Inland flächendeckend mindestens an 5 Tagen pro Woche die Briefzustellung durchzuführen, sofern Briefsendungen zur Zustellung
vorliegen (ausgenommen sind gesetzliche bundeseinheitliche oder
landesweite Feiertage im Zustellgebiet)
§ Zustellfristen
Tagespost Standard o im Jahresdurchschnitt sind gemäß § 18 Abs. 1 PostG mindestens 95% aller inländischen Briefsendungen am 3. Tag nach der Einlieferung (E+3)
zuzustellen o hat der Briefpostdienstleister im Vergabeverfahren eine Quote E+1/E+2 angeboten, so gilt diese Quote zusätzlich als SLA und verringert die E+3-
Quote entsprechend o im Jahresdurchschnitt sind gemäß § 18 Abs. 1 PostG mindestens 99% aller inländischen Briefsendungen am 4. Tag nach der Einlieferung (E+4)
zuzustellen
Tagespost Prio (ca. 2% der Tagespost-Sendungen) o mindestens 80% der - gesondert deklarierten - Briefsendungen am 1. Tag nach der Einlieferung (E+1) zuzustellen o mindestens 90% der - gesondert deklarierten - Briefsendungen am 2. Tag nach der Einlieferung (E+2) zuzustellen
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o mindestens 99% aller inländischen Briefsendungen am 4. Tag nach der Einlieferung (E+4) zuzustellen
Tag der Einlieferung im Sinne dieser Leistungsbeschreibung ist der Tag der
Abholung bei dem Druckdienstleister der Auftraggeberin.
§ Quote unberechtigter Rückläufer o maximal 0,15% 0,25% pro Monat der beförderten Sendungsmenge
5. Migration
Die ausgeschriebenen Leistungen aus allen Losen werden zurzeit von diversen
Briefpostdienstleistern erbracht. Aufgrund des fortlaufenden Tagesgeschäfts ist eine
unterbrechungsfreie Fortführung bei dem/den neuen Briefpostdienstleister(n) zu
gewährleisten.
Zur Organisation der Migration wird ein Zeitraum von ca. 3 Monaten eingeräumt.
Alle Leistungspflichten aus dieser Leistungsbeschreibung sind vollumfänglich ab
dem 1. April 2027 zu gewährleisten. Die gesamte Planung, Organisation und
Durchführung der Migration obliegt dem neuen Briefpostdienstleister. Der
Auftraggeber wird dies im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Er ist über die
Migration laufend zu informieren.
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6. Ausfallsicherheit
Der Briefpostdienstleister ist für die fortwährende Bereitstellung der nachgefragten
Dienstleistungen verantwortlich. Die Auftraggeberin ist in der schriftlichen
Regelkommunikation somit von der fortlaufenden Beförderungsleistung der/des
Briefpostdienstleister(s) abhängig.
Zur Absicherung des Ausfallrisikos hat der Briefpostdienstleister ein geeignetes
Sicherheits-/Notfallkonzept zu unterhalten, das einerseits den Eintritt eines Notfalls
von vornherein verhindert (durch geeignete Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Schulung
der Mitarbeiter, Vorhalten von Wartungsverträgen für relevanten Maschinenpark,
regelmäßige Wartungsintervalle für den Fuhrpark etc.) und andererseits bei Eintritt
eines Ausfalls sofort geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Wiederherstellung der
Lieferfähigkeit (durch geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen wie z.B.
redundanter Maschinenpark, Vorhaltung von Ersatzfahrzeugen, Umschwenken auf
Backup-Standort etc.) ermöglicht.
Zur Absicherung des Totalausfalls des Briefeingangszentrums hat der
Briefpostdienstleister einen Backup-Standort (Eigen- oder Partnerbetrieb) zu
benennen, der innerhalb von 24 Stunden nach Produktionsausfall die Vorsortierung
und Einschleusung in das jeweilige Briefnetz übernehmen kann.
Zur Beurteilung hat der Anbieter sein Sicherheits-/Notfallkonzept im Rahmen der
Fachkonzepte mit Angebotsabgabe darzulegen.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dieser Leistungsbeschreibung ist die
inländische Zustelladresse des Sendungsempfängers, bei Auslandssendungen die
Übergabe an der Grenze.
Stuttgart, im Oktober 2026
AOK Baden-Württemberg
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