Abfuhr und Transport von Nassschlamm aus 31 Kläranlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 707.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
- Schlammtransport (90513700)
- Bekanntmachung
- staatsanzeiger-eservices.de
- Bekanntmachungsnummer
- 697088-2026
- Verfahrensnummer
- 4104166e-8195-4e65-8f6c-6c482393ba19
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal beauftragt die Abfuhr von Nassschlamm aus 31 Kläranlagen und dessen Transport zu Einleitstellen in Gera und Ronneburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 707.000 Euro; die Rahmenvereinbarung endet spätestens bei einem Höchstwert von 710.000 Euro netto. Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr und kann jährlich bis zu einer Gesamtdauer von höchstens vier Jahren verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr die Leerung der verbandseigenen Kläranlagen vom Nassschlamm sowie den darauffolgenden Transport des Schlammes zu den Kläranlagen in Gera oder Ronneburg. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die Abfuhr von Nassschlamm aus insgesamt 31 Kläranlagen und den Transport zu den Einleitstellen des Klärwerks Gera, nämlich zu den Faulschlammvorlagebehältern mit einem Gesamtvolumen von rund 6.022 m³ sowie zur Fäkalannahmestation mit einem Volumen von etwa 2.390 m³. Zusätzlich erfolgt die Anlieferung zur Einleitstelle Nassschlammannahme der Kläranlage in Ronneburg mit einem Volumen von rund 3.668 m³. Es handelt sich um Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüsselnummer: 190805). Die Dichte des Nassschlammes wird mit 1 Liter ≙ 1 Kilo festgelegt. Da der Nassschlamm zu unregelmäßigen Zeiten anfällt und dieser abhängig von Wetterereignissen (Niederschlag und erhöhten Temperaturen) sowie der Entwicklung im Verbandsgebiet ist, stellen die angegebenen Mengen nur eine ungefähre Größe dar. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren und führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 710.000 € netto erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Nassschlammtransport707.000 EUR
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr die Leerung der verbandseigenen Kläranlagen vom Nassschlamm sowie den darauffolgenden Transport des Schlammes zu den Kläranlagen in Gera oder Ronneburg. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die Abfuhr von Nassschlamm aus insgesamt 31 Kläranlagen und den Transport zu den Einleitstellen des Klärwerks Gera, nämlich zu den Faulschlammvorlagebehältern mit einem Gesamtvolumen von rund 6.022 m³ sowie zur Fäkalannahmestation mit einem Volumen von etwa 2.390 m³. Zusätzlich erfolgt die Anlieferung zur Einleitstelle Nassschlammannahme der Kläranlage in Ronneburg mit einem Volumen von rund 3.668 m³. Es handelt sich um Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüsselnummer: 190805). Die Dichte des Nassschlammes wird mit 1 Liter ≙ 1 Kilo festgelegt. Da der Nassschlamm zu unregelmäßigen Zeiten anfällt und dieser abhängig von Wetterereignissen (Niederschlag und erhöhten Temperaturen) sowie der Entwicklung im Verbandsgebiet ist, stellen die angegebenen Mengen nur eine ungefähre Größe dar. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren und führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 710.000 € netto erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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LOT-0001 · Nassschlammtransport
- Preis
Vergabeunterlagen
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Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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