01 Angebots- und Bewerbungsbedingungen_MZKW E und MZKW BAB 2026_1.0.pdf

Abfallentsorgungsdienst (Müllabfuhr) für Mainz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 20:43 (Europe/Berlin)

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01

ANGEBOTS- UND

BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

Polizeieinsatzfahrzeuge

Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E)

Mehrzweckkraftwagen Bundesautobahn (MZKW BAB)

Hinweis: Dieses Dokument dient zu Ihrer Information und muss nicht zurückgesandt werden!

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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E) und Mehrzweckkraftwagen Bun desautobahn (MZKW BAB) für die Polizei Rheinland-Pfalz

Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort ......................................................................................................................... 3

2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung .................................................................. 4

2.1 Auftraggeber .......................................................................................................................... 4

2.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens ................................................................................. 4

2.3 Ausschreibende Stelle ......................................................................................................... 4

2.4 Aufteilung in Lose ................................................................................................................. 4

2.5 Mindestabnahmemenge und optionale Abnahmemenge ............................................... 4

3 Teilnahme- und Kommunikationsbedingungen ......................................................... 5

3.1 Registrierungspflicht beim Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz ................................... 5

3.2 Kommunikationsgrundsätze ................................................................................................ 5

3.3 Anforderungen an vom Bewerber/Bieter beigelegte Dateien und Dokumente ........... 5

3.4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ............................................................................ 6

3.5 Verfahrenshinweise zur Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung 6

3.6 Sprache .................................................................................................................................. 6

4 Hinweise zum Vergabeverfahren................................................................................. 7

4.1 Art der Vergabe ..................................................................................................................... 7

4.2 Nebenangebote..................................................................................................................... 7

4.3 Erstellen eines Angebots ..................................................................................................... 7

4.4 Preise ...................................................................................................................................... 8

4.5 Angebotsfrist / Abgabe der Angebote................................................................................ 8

4.6 Angebotsöffnung ................................................................................................................... 8

4.7 Prüfung, Bewertung und Zuschlagskriterien des Angebots ........................................... 8

4.8 Bindefrist und Zuschlagserteilung .................................................................................... 10

4.9 Bestimmung über nicht berücksichtigte Angebote ........................................................ 10

4.10 Übersicht zum geplanten Verfahrensablauf ................................................................... 11

5 Sonstige Hinweise .......................................................................................................11

5.1 Bietergemeinschaften ........................................................................................................ 11

5.2 Kapazitäten anderer Unternehmen .................................................................................. 12

5.3 Rügepflicht und Vergabekammer ..................................................................................... 13

5.4 Datenschutzhinweise für die Durchführung von Vergabeverfahren und Verträgen . 14

5.5 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 16

5.6 Kostenerstattung ................................................................................................................. 16

5.7 Änderungen, Berichtigungen ............................................................................................ 16

5.8 Aufklärung ............................................................................................................................ 16

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1 Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Ausschreibungsverfahren. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufmerksam durch, um Fehler bei der Erstellung und Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots zu vermeiden.

Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind nach Möglichkeit deutlich zu kennzeichnen.

Dieses Dokument ist ein Leitfaden, welcher erläutert, wie folgende Ausschreibung durchgeführt wird und welche Angaben, Erklärungen und Unterlagen abzugeben sind. Ferner erhalten Sie wertvolle Hinweise, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie bei Fragen Kontakt mit uns aufnehmen können.

Auch wenn Sie bereits an einem oder mehreren unserer Ausschreibungsverfahren teilgenommen haben, möchten wir Sie bitten dieses Dokument aufmerksam und vollständig zu lesen. Jedes Ausschreibungsverfahren hat seine eigenen Besonderheiten, die stets zu beachten sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Vergabestelle

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2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung

2.1 Auftraggeber Auftraggeber für die ausgeschriebene Leistung ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Integration und Verkehr, dieses vertreten durch die Leitung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT), Dekan-Laist-Str. 7, 55129 Mainz.

2.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über den Kauf von Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E) und Mehrzweckkraftwagen Bundesautobahn (MZKW BAB).

Die Leistungsdetails und Vertragslaufzeit ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen und den sonstigen Vergabeunterlagen.

2.3 Ausschreibende Stelle Ausschreibende Stelle ist das

Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Abteilung Beschaffung und Logistik, Dezernat Zentrale Beschaffung Sachgebiet ZB 1 – Vergabestelle Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz

Bitte beachten Sie die Kommunikationsgrundsätze, welche unter Nummer 3.2 dieser Angebots- und Bewerbungsbedingungen erläutert werden.

2.4 Aufteilung in Lose Die ausgeschriebene Leistung wird in 2 (zwei) Fachlose aufgeteilt:

• Fachlos 1: MZKW E und MZKW BAB - Zweiradantrieb • Fachlos 2: MZKW E und MZKW BAB - Allradantrieb

Angebote können nur in Kombination beider Fachlose (1 + 2) abgegeben werden. Ein vollständiges Angebot umfasst somit sowohl Fachlos 1 als auch Fachlos 2. Angebote welche nur ein Fachlos umfassen werden ausgeschlossen. Es ist nicht möglich, den Zuschlag separat für nur eines der beiden Fachlose zu erhalten. Ein Bieter erhält den Zuschlag für beide Fachlose. Gesamtpreisangaben sind zudem unzulässig (kein Zusammenfassen der Fachlose in einem Preisblatt). Angebote die diese Vorgaben nicht berücksichtigen oder die unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen (siehe auch Nr. 4.7).

2.5 Mindestabnahmemenge und optionale Abnahmemenge Es wird bei einer maximalen Laufzeit des Rahmenvertrages von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung von einer geschätzten maximalen Abnahmemenge (Mindestabnahmemenge + optionale Abnahmemenge) von insgesamt 60 Stück MZKW E und/oder MZKW BAB ausgegangen. Im Rahmen der festgeschriebenen Festlaufzeit des Vertrages von 24 Monaten, nimmt der AG insgesamt mindestens 18 Stück MZKW E und/oder MZKW BAB ab.

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2027202820292030
gesamt
MZKW E + MZKW BABMindestabnahmemenge (in Stück)999936
Maximale1515151560
Abnahmemenge
(in Stück)

Siehe hierzu auch Nr. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB).

3 Teilnahme- und Kommunikationsbedingungen

Es gelten folgende Teilnahme- und Kommunikationsbedingungen.

3.1 Registrierungspflicht beim Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz Die Vergabeunterlagen werden über den VMP-RLP unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren besteht eine dortige Registrierungspflicht. Registrierung und Freischaltung sind für den Bieter kostenlos und unverbindlich. Eine Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten ohne vorherige Registrierung beim VMP-RLP ist nicht möglich.

Der Bieter hat hierzu eine E-Mail-Adresse anzugeben, welche er bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahren regelmäßig auf den Eingang neuer Nachrichten durch den VMP- RLP prüft. Es wird darauf hingewiesen, dass vom Bieter verwendete Drittsoftware, bspw.: E- Mail-Programme Nachrichten vom VMP-RLP falsch vorsortieren oder eigenständig löschen können. Die Verwendung entsprechender E-Mailprogramme geht zu Lasten des Bieters.

3.2 Kommunikationsgrundsätze Fragen und Anmerkungen zum Vergabeverfahren müssen bis spätestens 7 Tage vor Ende der Angebotsfrist über die Kommunikationsplattform des VMP-RLP gestellt werden, damit sie rechtzeitig vor Ende der Teilnahme- und Angebotsfrist beantwortet werden können. Für Fragen ist ausschließlich der Menüpunkt „KOMMUNIKATION“ des Verfahrens zu nutzen. Fragen oder Anmerkungen, welche nicht über den oben geschilderten Weg gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Anfragen, die nach Ablauf der o.g. Frist eingehen, können nicht beantwortet werden.

3.3 Anforderungen an vom Bewerber/Bieter beigelegte Dateien und Dokumente Neben reinen Textnachrichten können Dateianlagen bis zu einer Größe von 50 MB hinzugefügt werden. Diese müssen – sofern nichts Anderes ausdrücklich zugelassen ist - im PDF/A-Dateiformat vorliegen und dürfen keine Multimediaelemente (z.B. eingebettete Audio- oder Videoelemente) enthalten. Ferner muss deren Inhalt auf einem handelsüblichen DIN-A4- oder DIN-A3-Drucker lesbar und ausdruckbar sein.

Weiterhin ist es nicht erlaubt, Dateianhänge mit Einschränkungen - wie z.B. Passworteingabe zum Öffnen, Kopieren oder Drucken - zu versehen.

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3.4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Sind die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters unvollständig oder enthalten sie nach dessen Auffassung Unklarheiten, die Einfluss auf die Preisermittlung haben können, hat der Bieter den Auftraggeber vor Abgabe des Angebots in Textform, entsprechend Nummer 3.2 unverzüglich darauf hinzuweisen.

3.5 Verfahrenshinweise zur Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein elektronisches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen (= Wirtschaftsteilnehmern) über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Mit der Übermittlung der EEE weist das Unternehmen in einem Vergabeverfahren seine Eignung zur Ausführung des öffentlichen Auftrags und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nach. Die europaweit einheitliche Form der EEE wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5. Januar 2016 vorgegeben

Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist der Bieter zur Abgabe von Eigenerklärungen verpflichtet (siehe Nummer 4.3). Bieter können hierzu das veröffentlichte Dokument „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§123 – 125 GWB“ oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Sollte das Dokument „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§123 – 125 GWB“ zusammen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, ist die Abgabe der EEE entbehrlich. Sofern der Bieter mit dem Angebot eine EEE vorlegt, ist das Dokument „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§123 – 125 GWB“ nur einzureichen, wenn er den Zuschlag erhalten soll. Die Anforderung erfolgt durch die Vergabestelle.

Verfahrenshinweise zur Nutzung einer EEE

Sofern der öffentliche Auftraggeber eine elektronische EEE vorausgefüllt und den Vergabeunterlagen beigefügt hat, lädt sich der Bieter die vorausgefüllte EEE herunter und füllt diese aus. Wenn das nicht der Fall ist, wird dem Bieter das elektronische EEE-Formular über den kostenlosen Webdienst der Europäischen Kommission, erreichbar unter folgender Internetadresse https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de%20 zur Verfügung gestellt. Nach seiner Identifikation als „Wirtschaftsteilnehmer“ auf die Frage „Wer sind Sie“ und der Eingabe zur Frage „Was möchten Sie tun?“ bei der Sie die Option „Eine Antwort erstellen“ angeben füllen Sie bitte das Formular aus. Wenn das elektronische EEE-Formular fertig ausgefüllt ist, muss der Bieter auf „Exportieren“ klicken, um die EEE-Datei herunterzuladen und sie als XML- oder PDF-Datei (eventuell über die Funktion „Drucken“ und einen lokal installierten PDF-Druckertreiber) auf seinem Computer zu speichern. Der EEE-Dienst selbst speichert keine Daten. Der Bieter übermittelt dann die ausgefüllte EEE zusammen mit den weiteren Teilen des Angebots elektronisch an den öffentlichen Auftraggeber

3.6 Sprache Die Angebote sowie sämtliche Erklärungen und alle weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung dem Auftragsgegenstand entsprechender, üblicher englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig. In allen anderen Fällen ist Schriftstücken, die in einer fremden Sprache eingereicht werden, eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher angefertigte

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Übersetzung beizufügen. Bei der Auslegung ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich.

4 Hinweise zum Vergabeverfahren

4.1 Art der Vergabe Die Vergabe erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 1, 2 i.V.m. § 15 der Vergabeverordnung (VgV).

4.2 Nebenangebote Nebenangebote oder alternativer Lösungen sind nicht zugelassen.

4.3 Erstellen eines Angebots Für das Angebot sind ausschließlich die vom Auftraggeber im VMP RLP eingestellten Vordrucke zu verwenden.

Neben dem Angebotsschreiben (Dokument 05) sind folgende, vollständig ausgefüllte von der Vergabestelle im VMP-RLP bereitgestellte Vordrucke beizufügen:

• 06a Preisblatt Los 1 - Zweiradantrieb • 06b Preisblatt Los 2 - Allradantrieb • 07a und 07b Fahrzeugbezogene Eigenerklärungen • Auflistung Serien- Sonderausstattung (mittels eigener Vorlage) • EMV Erklärung (Anlage 8 des Dokuments 03 Technische Leistungsbeschreibung) • ggf. 08a Bietergemeinschaftserklärung • ggf. 08b Unterauftragnehmererklärung • 09a Eigenerklärung Bieter • ggf. 09b Eigenerklärung Unterauftragnehmer • 10a Mindestentgelterklärung Bieter • ggf. 10b Mindestentgelterklärung Unterauftragnehmer • 11 Eigenerklärung –VO-2022-833 EU - RUS

Die Verwendung eigener Vordrucke mit Ausnahme der eigenen Vordrucke für die Serien- und Sonderausstattung ist für die oben genannten Dokumente nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften oder Kurzfassungen ist – wenn nicht ausdrücklich im Einzelfall gestattet – nicht zulässig.

Soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf einer gesonderten Anlage beigefügt werden.

Änderungen oder Ergänzungen des Bieters an den von der Vergabestelle bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie das Verweisen oder Beilegen eigener AGBs führen zwingend zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren (siehe § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV). Gleiches gilt für Änderungen und Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen welche nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Absatz 1 Nr. 3 VgV).

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4.4 Preise Preise sind als Nettopreise in Euro (EUR) anzugeben und in Worten zu wiederholen. Angebote mit nicht zweifelsfreien Preiseintragungen werden von der Wertung ausgeschlossen.

Bei Rechenfehlern wird geprüft, ob eine einwandfreie Preiseintragung vorliegt oder in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für eine Verfälschung des Wettbewerbs oder eine Manipulationsabsicht gegeben sind. Gegebenenfalls werden derartige Angebote von der Wertung ausgeschlossen.

Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

4.5 Angebotsfrist / Abgabe der Angebote Der Bieter hat sein Angebot mit den vollständigen Angaben und unter Beifügung der geforderten Unterlagen bis spätestens zum 13.11.2026, 12:00 Uhr über den Menüpunkt „ANGEBOTE“ im VMP-RLP einzureichen.

Angebote, welche nicht über VMP-RLP eingereicht werden – hierzu gehören persönliche, postalische oder per E-Mail erfolgte Abgaben – werden nicht berücksichtigt.

Für die Abgabe des Angebots über den VMP-RLP werden neben einer Registrierung und Freischaltung für das entsprechende Vergabeverfahren (siehe Nummer 3.1) auch Anforderungen an den Webbrowser und an das Betriebssystem gestellt. Es wird dringend empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die entsprechenden technischen Voraussetzungen zu prüfen und ggf. zu schaffen.

Nach Ablauf vorgenannter Frist eingehende Angebote werden zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV.

4.6 Angebotsöffnung Die Öffnung der eingereichten Angebote findet nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

4.7 Prüfung, Bewertung und Zuschlagskriterien des Angebots Die Angebote der Bieter müssen formell ordnungsgemäß und damit vollständig sein und fristgerecht bis zum Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist beim Auftraggeber eingegangen sein.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt – nach Fachlosen getrennt – in 4 Stufen. Jedoch führt der Ausschluss eines Fachloses automatisch zum Ausschluss aus dem gesamten Vergabeverfahren:

  1. Wertungsstufe: Formale Prüfung

Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der festgelegten formalen Anforderungen überprüft. Darüber hinaus werden die Angebote auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft.

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  1. Wertungsstufe: Eignungsprüfung

Auf der zweiten Stufe erfolgt die Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter gemäß §§ 122 ff. GWB in Verbindung mit §§ 42ff. VgV, anhand des ausgefüllten Vordruckes „09a Eigenerklärung Bieter“ und der dort sowie in Abschnitt III.1) der EU-Bekanntmachung dargestellten Kriterien und Erklärungen.

  1. Wertungsstufe: Prüfung der Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angebotspreise und -kosten durchgeführt. Im Wege einer Einzelfallprüfung wird festgestellt, ob der angegebene Preis oder die Kosten im Verhältnis zur ausgeschriebenen Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Stellt der Auftraggeber eine solches „Missverhältnis“ fest, fordert er vom Bieter Aufklärung. Kann der Auftraggeber auch nach der Prüfung der vom Bieter im Rahmen der Aufklärung dargelegten Informationen, die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

  1. Wertungsstufe: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird gem. § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gem. § 58 Abs. 2 VgV auf Grundlage der "erweiterten Richtwertmethode" nach „UfAB 2018“ (einsehbar unter folgender Internetadresse: http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html), deren Ablauf nachfolgend beschrieben wird:

Im ersten Schritt werden für jedes abgegebene Angebot Fachlosweise die erzielten Leistungspunkte (LP) ermittelt.

Grundlage hierfür sind die in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten und in der beiliegenden Bewertungsmatrix ausgewiesenen Bewertungskriterien. Diese werden zunächst anhand der in der Bewertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrade mit Bewertungspunkten (BP) versehen. In einem weiteren Schritt erfolgt die Ermittlung der LP durch Gewichtung der jeweiligen BP. Die in der Bewertungsmatrix ersichtlichen Gewichtungspunkte dokumentieren die unterschiedliche fachtechnische und einsatztaktische Bedeutung der Leistungserfordernisse.

Hinweis: Maximal können je Fachlos 208 LP (Bewertungspunkte * Gewichtung) erzielt werden.

Im zweiten Schritt wird für jedes Angebot das Leistungs-Preis-Verhältnis (LPV) ermittelt.

Es ist das Ergebnis einer Division der erzielten, gemittelten LP ((LP Fachlos 1 + LP Fachlos 2)/2) durch den Wertungspreis (WP); (LP/WP = LPV).

Den WP stellt der Preis pro gefahrenem Kilometer dar, welcher jeweils für Fachlos 1 (WP ) und Fachlos 2 (WP ) ermittelt und anschließend ebenfalls gemittelt wird ((WP + Los1 Los2 Los1 WP )/2) und sich nach der im Anhang befindlichen Bewertungsmatrix i.V.m. der Los2 nachfolgenden Beschreibung berechnet.

Dabei wird der Angebotspreis inkl. aller A-, B- und O-Kriterien/Forderungen in die Berechnungen einbezogen (Eintragungen in den grünen Feldern der Preisblätter) sowie die Angaben aus den fahrzeugbezogenen Eigenerklärungen (Dokumente 07a und 07b der Ausschreibung).

Für die Berechnung gilt zudem:

• Die Kraftstoffverbrauchswerte sind nach dem Messverfahren entsprechend der EG-Verordnung 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung für das Fahrzeug

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als Kombination für inner- und außerorts zu ermitteln und anzugeben. Für die Ermittlung der Energiekosten wird dieser Wert herangezogen.

• Die Kraftstoffkosten je Liter werden bei der Auswertung der Angebote über die Marktübersicht (http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/tanken/zahlen_fakten/die_entwicklung_der_ja ehrlichen_durchschnittspreise_fuer_kraftstoffe/default.asp?quer=auto_motorrad&Co mponentID=4252&SourcePageID=10100) des Allgemeinen Deutschen Automobil- Club e.V. (ADAC) ermittelt (Grundlage: Mittelwert der letzten 6 veröffentlichten monatlichen Durchschnittspreise am Tag der Angebotsauswertung). Dies ist für die Ermittlung der Energiekosten maßgeblich.

• Hinsichtlich der Kosten für Wartung/Instandhaltung, Reifen, Bremsanlagen und Zahnriemen/Steuerkette werden die vom Hersteller mitgeteilten Werte (Wartungsintervall, Ersatzteilkosten, Zeitaufwand) herangezogen und auf ihre Plausibilität geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zweifel entsprechende Nachweise nachzufordern.

• In die Bewertung fließen die Umweltauswirkungen gemäß der Richtlinien 2009/33/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge ein. Das Berechnungsverfahren ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2011, veröffentlicht.

Das Ergebnis des errechneten Leistungs-Preis-Verhältnisses wird anschließend mit dem Faktor 10 multipliziert (Skalierung).

Im letzten Schritt werden diejenigen Angebote ermittelt, welche sich innerhalb eines – mit 15 % festgelegten – Schwankungsbereiches befinden.

Die obere Grenze des Schwankungsbereiches bildet das höchste ermittelte Leistungs-Preis- Verhältnis (LPV) aller Angebote. Die untere Grenze des Schwankungsbereiches entspricht 85 % des höchsten Leistungs-Preis-Verhältnisses (= LPV * 0,85).

Den Zuschlag erhält das Angebot, welches innerhalb des Schwankungsbereiches den niedrigsten Preis aufweist. Sollten mehrere Angebote die gleichen Preise vorweisen, so wird unter diesen Angeboten das mit den meisten erzielten Leistungspunkten bezuschlagt.

4.8 Bindefrist und Zuschlagserteilung Die Zuschlagserteilung erfolgt spätestens am 12.02.2027 über die im VMP-RLP bereitgestellten Kommunikationsmittel.

Bis zum Ablauf der oben genannten Frist ist der Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden und kann es weder ändern noch zurückziehen (Bindefrist).

Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Bindefrist um einen angemessenen Zeitraum verlängern. Dabei holt der Auftraggeber zuvor die Zustimmung des Bieters ein. Erfolgt seitens des Bieters keine Antwort oder eine Ablehnung, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom Vergabeverfahren.

4.9 Bestimmung über nicht berücksichtigte Angebote Der Auftraggeber informiert gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

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Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots darüber hinaus auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

4.10 Übersicht zum geplanten Verfahrensablauf

Versand der EU-Bekanntmachung 06.08.2026

Frist zum Stellen von Bewerberfragen 02.11.2026 - 12:00 Uhr

Beantwortung der fristgerecht eingegangenen Bewerberfragen 06.11.2026 durch die Vergabestelle.

Spätester Eingang Ihres Angebots 13.11.2026 – 12:00 Uhr (Angebots- und Ausschlussfrist)

Absendung Vorinformation gem. § 134 GWB 01.02.2027

Geplante Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle 12.02.2027 (Zuschlagsfrist)

5 Sonstige Hinweise

5.1 Bietergemeinschaften

Einzelne Wirtschaftsteilnehmer können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall haben sie in Anlage „08a – Bietergemeinschaftserklärung“ alle Bietergemeinschaftsmitglieder sowie das federführende Bietergemeinschaftsmitglied (sog. „Konsortialführer“) zu benennen und die in dem Formblatt geforderten Angaben sowie Erklärungen an- und abzugeben.

Die Anlage „09a Eigenerklärung Bieter“ als auch die Anlage „10a Mindestentgelterklärung Bieter“ (vgl. die in Abschnitt III.1.1) sowie Abschnitt III.2.2) und Abschnitt VI.3) der EU- Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen) und das Dokument “11 Eigenerklärung Russlandsanktionen –VO-2022-833” sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.

Bei Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Hinweis der Vergabestelle:

Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung (Umbildung) bzw. Neubildung einer im Teilnahmewettbewerb gebildeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich angezeigt und begründet werden.

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Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (sog. „Bietergemeinschaft“) kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Angebots. Die Vergabestelle wird eine Um- oder Neubildung vergaberechtlich prüfen; der Ausschluss der betroffenen Bietergemeinschaft sowie ihrer Mitglieder und ihres Angebots von dem Vergabeverfahren bleibt dabei ausdrücklich vorbehalten.

Eine parallele Beteiligung an diesem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt zum Ausschluss der betroffenen Angebote.

Dies gilt lediglich dann nicht, wenn die beteiligten Unternehmen unaufgefordert und im Falle einer Bietergemeinschaft spätestens mit Abgabe der verbindlichen bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft spätestens mit Abgabe der verbindlichen Folgeangebote nachweisen können, dass es vorliegend entgegen der aktuellen Vergaberechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl.v.16.09.2003, VII-Verg 52/03) aufgrund gesondert getroffener Maßnahmen ausnahmsweise zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbsprinzips gekommen ist und auch in Zukunft nicht kommen wird. In einem solchen Fall wird die Vergabestelle die entsprechenden Ausführungen der Bietergemeinschaft sowie die tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall prüfen und nach eigenem Ermessen entscheiden, ob das Angebot ausnahmsweise zugelassen werden kann. Das Gleiche gilt für eine parallele Beteiligung zweier oder mehrerer Unterauftragnehmer eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft.

Unabhängig davon sind Angebote von Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft zugleich eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 1 GWB darstellt, da eine solche Vereinbarung geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs einschränken. Anlass für eine Überprüfung der Bildung von Bietergemeinschaften besteht für die Vergabestelle insbesondere dann, wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die auch als Einzelbieter den Auftrag (allein) ausführen könnten.

Die unternehmerischen Entscheidungen der beteiligten Unternehmen für die Bildung einer Bietergemeinschaft müssen insoweit nach wirtschaftlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten nachvollziehbar sein. Dazu werden die entsprechenden Angaben in Anlage „08a – Bietergemeinschaftserklärung“ ausgewertet. Erscheint demgemäß die Bildung der Bietergemeinschaft als wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Entscheidung vertretbar, so wird diese zum Vergabeverfahren zugelassen.

5.2 Kapazitäten anderer Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S.d. § 36 VgV (auch „Nachunternehmer“ oder „Subunternehmer“ genannt) zu erbringen, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsteile entsprechend bereits im Angebot in der zur Verfügung gestellten Anlage „08b Unterauftragnehmererklärung“ anzugeben.

Für jeden Unterauftragnehmer sind jeweils die Dokumente

• 09b Eigenerklärung Unterauftragnehmer

• 10b Mindestentgelterklärung Unterauftragnehmer

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Angebots- und Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E) und Mehrzweckkraftwagen Bun desautobahn (MZKW BAB) für die Polizei Rheinland-Pfalz

mit dem Angebot einzureichen bzw. nachzureichen.

5.3 Rügepflicht und Vergabekammer Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten.

Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen.

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit

• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig.

Zuständige Vergabekammer ist die

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstraße 9, 55116 Mainz Postfach 3269, 55022 Mainz Tel.: 06131/165240, Fax: 06131/162269.

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5.4 Datenschutzhinweise für die Durchführung von Vergabeverfahren und Verträgen Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) und versetzen Sie in die Lage, über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, dass Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 65-0 E-Mail: ppelt@polizei.rlp.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben genannten Postadresse, mit dem Zusatz „An den behördlichen Datenschutzbeauftragten“, der oben genannten Telefonnummer oder unter ppelt.datenschutz@polizei.rlp.de.

Die von Ihnen mitgeteilten Daten einschließlich Ihrer Kommunikationsdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Bankverbindung, ggf. Steuernummer) verarbeiten wir, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können sowie um das Vergabeverfahren durchführen und im Falle einer Auftragserteilung den Vertrag abwickeln zu können.

Dies gilt auch, wenn wir Sie im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens oder der späteren Vertragsabwicklung um die Übermittlung personenbezogener Daten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeholt haben, soweit dies erforderlich ist.

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten für die Durchführung des Vergabeverfahrens und ggf. die Vertragsabwicklung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) der Datenschutzgrundverordnung.

Zu Abrechnungszwecken im Rahmen einer Vertragsabwicklung erfolgt eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten an die Landesoberkasse.

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten der Landesoberkasse können Sie an das Landesamt für Steuern, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

Landesamt für Steuern Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz

Telefon: 0261/4932-0 Mail: Poststelle@lfSt.fin-rlp.de Website: www.lfst.rlp.de

Aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften kann es zudem im Einzelfall erforderlich sein, dass die personenbezogenen Daten auch an das jeweils zuständige inländische Finanzamt (Finanzamt

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am Sitz des Vertragspartners bzw. das für das PP ELT zuständige Finanzamt) weitergegeben werden.

Wir löschen Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre Daten aufgrund bestehender Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben.

• Im Anschluss an ein Vergabeverfahren sind die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessensbestätigungen und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§8 Abs. 4 VgV). • Personenbezogene Daten, die zur Durchführung vergebener Aufträge erforderlich sind, müssen wir bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und eventueller Gewährleistungsfristen speichern. Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches; sie sind von der Art des jeweiligen Vertrags abhängig. • Nach den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen betragen die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Zusammenhang mit einer Zahlung fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem eine Zahlung erfolgte. • Im Falle einer Weiterleitung der Daten an das für das für das PP ELT zuständige Finanzamt beträgt die Speicherfrist nach der Abgabenordnung zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist.

Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für das PP ELT zuständige Behörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Mainz.

Mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz können Sie wie folgt in Kontakt treten:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40 55020 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 8920-0 Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder- themen/der-landesbeauftragte/ .

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5.5 Vertraulichkeit Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zum Zwecke der Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede (auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, sind die Vergabeunterlagen vom Interessenten in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigte Mitarbeiter zu verpflichten, was auf Verlangen nachzuweisen ist.

Im Falle der Beteiligung von Unterauftragnehmern gelten diese Bestimmungen entsprechend.

5.6 Kostenerstattung Die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung eines Angebots wird nicht vergütet.

5.7 Änderungen, Berichtigungen Etwaige Änderungen und/oder Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.

5.8 Aufklärung Nach Öffnung der Angebote kann der Auftraggeber im eigenen Ermessen von den Bietern Aufklärung über den gesamten Inhalt oder einzelne Teile des Angebots verlangen, um etwaige Zweifel zu beseitigen.

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