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MINDESTENTGELT-
ERKLÄRUNG
Polizeieinsatzfahrzeuge
Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E)
Mehrzweckkraftwagen Bundesautobahn (MZKW BAB)
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Mindestentgelterklärung zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E) und Mehrzweckkraftwagen Bun desautobahn (MZKW BAB) für die Polizei Rheinland-Pfalz
Erklärung
nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
Informationen zum Landestariftreuegesetz (LTTG) werden bei der hierzu eingerichteten Service- stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Moltkestraße 19, 54292 Trier, Telefon 0651/1447-244 erteilt und können über die Homepage des Landesamtes abgerufen werden.
Der Bieter hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz- LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegeset- zes vom 8. März 2016 (GVBl.S.178), zur Kenntnis genommen und bestätigt dies mit seiner Unter- schrift.
Der Bieter erklärt hierzu Folgendes:
Ich/wir verpflichte/n mich/uns:
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meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) unter- fallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Aus- führung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechts- verordnung zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer auszuführen.
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Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können.
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Im Falle der Ausführungsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunter- nehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftrag- geber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei ei- nem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
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Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Ich/wir bin/sind mir/uns außerdem bewusst, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem LTTG zu Sanktionen nach § 7 LTTG führen kann.
Version 1.0 Geschäftszeichen: 0066-ZB1-2026-fe Seite 2/3
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Mindestentgelterklärung zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E) und Mehrzweckkraftwagen Bun desautobahn (MZKW BAB) für die Polizei Rheinland-Pfalz
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.
Ort, Datum Name des Bieters in Druckbuchstaben
Version 1.0 Geschäftszeichen: 0066-ZB1-2026-fe Seite 3/3