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MINDESTENTGELTERKLÄRUNG
UNTERAUFTRAGNEHMER
Polizeieinsatzfahrzeuge
Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E)
Mehrzweckkraftwagen Bundesautobahn (MZKW BAB)
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Mindestentgelterklärung Unterauftragnehmer zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mehrzweckkraftwagen Einsatz (MZKW E) und Mehrzweckkraftwagen Bundes autobahn (MZKW BAB) für die Polizei Rheinland-Pfalz
Erklärung
nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG), zu- letzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
Informationen zum Landestariftreuegesetz (LTTG) werden bei der hierzu eingerichteten Service- stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Moltkestraße 19, 54292 Trier, Telefon 0651/1447-244 erteilt und können über die Homepage des Landesamtes abgerufen werden.
Der Unterauftragnehmer hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge- währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreue- gesetz-LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreue- gesetzes vom 8. März 2016 (GVBl.S.178), zur Kenntnis genommen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
Der Unterauftragnehmer erklärt hierzu Folgendes:
Ich/wir verpflichte/n mich/uns:
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) unter- fallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Aus- führung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechts- verordnung zu zahlen. Dies gilt nicht, falls ein Unterauftragnehmer beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszu- führen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäf- tigt sind.
- Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Ich/wir bin/sind mir/uns außerdem bewusst, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem LTTG zu Sanktionen nach § 7 LTTG führen kann.
Der Unterauftragnehmer ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Aus- schluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.
Ort, Datum Name des Unterauftragnehmers in Druckbuchstaben
Version 1.0 Geschäftszeichen: 0066-ZB1-2026-fe Seite 2