Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

C.1_Verfahrensbelange.docx

Abfallentsorgung für zwei Max-Planck-Einrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 17:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Verfahrensbelange

Zeitplanung

Dem Vergabeverfahren liegt derzeit folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin/Zeitraum
Bieterfragen sind einzureichen bis16.10.2026
Ende Angebotsfrist20.10.2026 /(12:00 Uhr)
beabsichtigter Zuschlagstermin26.10.2026
Bindefrist für die Angebote31.12.2026
Vertragsbeginn01.11.2026

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von der hier genannten Zeitplanung abzuweichen, wenn der Verfahrensgang dies erfordert. Über maßgebliche Änderungen informiert der Auftraggeber alle Bieter gleichermaßen und unaufgefordert über das Vergabeportal.

Bieterfragen sowie zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen

Fragen zum Vergabeverfahren

Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg – „www.tender24.de“ – (eVergabe-Tool AI Vergabe) einzureichen.

Hinweis: Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren! Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzende versandt. Es wird daher grundsätzlich allen Interessierten/Bietern empfohlen, sich möglichst frühzeitig bei dem Vergabeportal freiwillig zu registrieren.

Bieterfragen werden ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform beantwortet.

Fragen zum Vergabeportal und zur Bietersoftware

Voraussetzung für die Verwendung des eVergabe-Tools – einschließlich einer elektronischen Angebotsabgabe – ist eine kostenlose Registrierung, die Sie bitte gleich zu Beginn vornehmen sollten (vgl. vorstehenden Hinweis).

Bei Fragen zum Vergabeportal (<www.tender24.de>) und zur elektronischen Übermittlung der Angebote und zur verwendeten Software „AI Bietercockpit“ wenden Sie sich bitte an den Bieter-Support des Staatsanzeigers Baden-Württemberg:

Telefon: +49 711 66601-476

E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de

Informationen zu technischen Systemanforderungen für die Nutzung des Bietercockpits des Vergabeportals erhalten Sie

Nachfordern von Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 41 Abs. 2 und 3 UVgO Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.

Verwendung der Vergabeunterlagen und Datenschutz

Die Vergabeunterlagen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.

Für Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DS-GVO bezüglich der personenbezogenen Daten siehe https://www.mpg.de/de/einkauf/datenschutzinformationen.

Angebotsabgabe

Form der Angebote und deren Einreichung

Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (<www.tender24.de>) über die Funktion „Angebotsabgabe“ (nicht über die Nachrichten- bzw. Kommunikationsfunktion) zu erfolgen.

Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst sein.

Bei der Abgabe des Angebots ermöglicht das Bietercockpit die Eingabe eines Preises auf dem Deckblatt. Bitte überspringen Sie diese Eingabe. Sieht die Vergabeplattform für die Übermittlung des Angebots technisch zwingende Eintragungen vor, sind die Pflichtfelder auszufüllen; für die Angebotswertung sind jedoch allein die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Erklärungen im sonstigen Angebot einschließlich des Angebotsschreibens maßgeblich.

Die eingereichten Unterlagen stellen das Angebot des Bieters dar. Das Angebot des Bieters ergeht auf die veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere mit den dort enthaltenen Elementen Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A), sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils maßgeblichen Version.

Mit Hochladen und Einreichen seiner Angebotsunterlagen auf der eVergabe-Plattform erklärt der Bieter, im Falle eines Zuschlags auf sein Angebot in diesem Vergabeverfahren die ausgeschriebene Leistung zu sämtlichen veröffentlichten Modalitäten entsprechend der Vergabeunterlagen, insbesondere den vertraglichen Bedingungen gemäß der Anlage B.1 (Vertrag in der letztgültigen Fassung) zu erbringen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Vertrag alleine durch Zuschlagserteilung auf sein Angebot, das auf den gesamthaften Vergabeunterlagen basiert, geschlossen wird, sowie zusätzlich durch beiderseitige Unterzeichnung des Vertragswerkes.

Wichtige Hinweise: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist im Angebotsschreiben (Anlagenrubrik A) und bei den zutreffenden Eigenerklärungen (Anlagenrubrik D) eine lesbare Erklärung erforderlich, in der der Name der Person, die die Erklärung abgibt, genannt wird. Angebote, die nicht fristgemäß über das Vergabeportal beim Auftraggeber eingegangen sind, sind zwingend auszuschließen, sofern der Bieter – z. B. aufgrund bestehender technischer Probleme auf Bieterseite – den verspäteten Eingang zu vertreten hat. Deshalb bitte für die elektronische Übermittlung und das Hochladen der geforderten Dokumente ausreichend Zeit einplanen.

Die Bieter haben diejenigen Teile ihrer Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, welche Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen. Achtung: Die Vergabeunterlagen dürfen dabei nicht geändert oder ergänzt werden. Es darf nur der Hinweis erfolgen, welche Informationen vertraulich sind.

Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote/ Änderungen an den Vergabeunterlagen

Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch die Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (<www.tender24.de>) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.

Eintragungen des Bieters und Änderungen an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.

Keine Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung des Angebots und die Beteiligung am Verfahren werden keine Aufwendungen erstattet.

Bietergemeinschaften und Einsatz anderer Unternehmen

Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften („BG“)[1] sind zugelassen.

Für den Fall, dass die Teilnahme am Verfahren als BG erfolgt, sind die erforderlichen Angaben zur BG in Anlage D.2 vorzunehmen.

Einsatz anderer Unternehmen

Wie unter vorst. Ziffer zu BG ausgeführt, verhält es sich analog auch hinsichtlich des Einsatzes anderer Unternehmen:

Für den Fall, dass Teile der ausgeschriebenen Leistungen von einem anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) als dem Auftragnehmer oder der BG erbracht werden sollen, ist ebenfalls die Anlage D.2 nach den dortigen Hinweisen auszufüllen und einzureichen.

Eignungsleihe

Bieter, BG oder Mitglieder von BG können im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 34 UVgO) die Fähigkeiten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, um die Eignungskriterien zu erfüllen. Andere Unternehmen meint Unterauftragnehmer (zumeist in der Praxis auch als Drittunternehmen, Nachunternehmer oder Subunternehmer bezeichnet, wobei auch konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeitende etc. davon umfasst sind)[2]. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, wenn sie die Eignungskriterien nicht ohne dieses Unternehmen erfüllen können.

Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:

* Ausgefüllt vom (Haupt-)Bieter: Anlage D.1 sowie Teil A der „Erklärung: Eignungsleihe“ in Anlage D.2, * Ausgefüllt von jedem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der (Haupt-)Bieter beruft: Ebenfalls Anlage D.1 sowie Teil B der der „Erklärung: Eignungsleihe“ in Anlage D.2.

Unterauftragnehmer

Wird der Unterauftragnehmer nur eingesetzt, um, z. B. aus kapazitativen Gründen, Teile der Leistungen auszuführen, während der Bieter die geforderten Eignungskriterien auch ohne diesen Unterauftragnehmer erfüllen kann, handelt es sich um einen sog. „bloßen Unterauftragnehmereinsatz“.

Plant der Bieter, Teile der Leistung von einem Unterauftragnehmer durchführen zu lassen, hat er die „Erklärung: Unterauftragnehmereinsatz“ in Anlage D.2 mit seinem Angebot einzureichen.

Hinweis:

Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung jeder Unterauftragnehmer konkret (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) benannt und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB nachgewiesen werden.

Geht aus den Angaben des Bieters hervor, dass ein wesentlicher Teil der Leistung von einem Unterauftragnehmer erbracht werden soll, behält sich der Auftraggeber vor, die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers zu überprüfen. In diesem Fall wird der Auftraggeber die konkret leistungsbezogenen Eignungsnachweise auch vom Unterauftragnehmer anfordern.

Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Nachweis zu fordern, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieses Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen werden. Dem Bieter steht frei, diese Angaben/Nachweise auch schon früher einzureichen.

  1. „BG“ bedeutet den Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, um gemeinschaftlich für die Auftragsausführung ein Angebot abzugeben sowie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen. Mitglieder einer BG können insbesondere auch Selbständige sein. ↑
  2. Diese Möglichkeit der Eignungsleihe besteht dabei ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen, § 34 Abs. 1 S. 2 UVgO. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100 %iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“ ↑
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung