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B0303726010_Ausführungsbeschreibung.pdf

Abfallentsorgung an Autobahnanlagen und einer Autobahnmeisterei im Raum Rehau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 17:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Die Autobahn GmbH des Bundes Vergabe-NR. B0303726010 Niederlassung Nordbayern Müllentsorgung Streckenbereich Außenstelle Bayreuth Stand: 27.07.2026

Ausführungsbeschreibung

B0303726010

Abfallentsorgung Betriebsdienst Strecke –

PWC-Anlagen Bärenholz,

der Anschlussstelle Hof/Töpen

und Gehöft der Autobahnmeisterei Rehau

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Inhalt

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung ..................................................................................... 3

  2. Ort der Leistungserbringung ..................................................................................................... 4

  3. Angaben zur Ausführung ........................................................................................................... 5

3.1. Verkehrssicherung ................................................................................................................. 5

3.2. Ablauf der Leistungserbringung ... ....………………………………………………………………………………...5

3.3. Angaben zur Abrechnung ..................................................................................................... .7

3.4. Stoffe und Teile…………………………………………………………………………………………………………………7

  1. Ausführungsunterlagen ............................................................................................................. 8

4.1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen ................................ 8

4.2. Vom Auftragnehmer zu erstellende oder zu beschaffende Ausführungsunterlagen ......... 8

  1. Ergänzende Vertragsbedingungen ........................................................................................ …..9

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  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

Der Vertrag beinhaltet die Kontrolle und Leerung von Halbunterflur/Depotcontainer,

den Transport und die Entsorgung der Reiseabfälle aus den PWC- und Tank- und

Rastanlagen im Streckenbereich sowie die Bereitstellung und Entleerung von Müll-

behältern für gemischten Siedlungsabfall auf dem Gehöft der Autobahnmeisterei

Rehau.

Der Vertrag umfasst den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 30.04.2028

Die Abfallbehälter in den PWC- und Rastanlagen befinden sich an öffentlich zu-

gänglichen Stellen und werden von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt. Hierdurch

kann keine getrennte Sammlung gewährleistet werden. Daher wird unabhängig von

der Behälterbeschriftung der Inhalt als gemischter Siedlungsabfall eingestuft und es

erfolgt keine getrennte Leerung der jeweiligen Abfallfraktionen.

Die Abfälle sind im Leistungsverzeichnis den Abfallschlüsseln entsprechend der

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis als „gemischte Siedlungsab-

fälle“ AVV 20 03 01 eingestuft.

Alle Abfälle der Autobahn GmbH des Bundes (gefährlich und nicht gefährlich) müs-

sen ab dem 01.01.2027 verpflichtend über das eANV Portal abgewickelt werden, in

dem für jede Abfallart die Menge, Datum und Ort der Entsorgung dokumentiert wird.

Alle am Verfahren Beteiligten – Erzeuger, ggf. Bevollmächtigter, Rechnungsbeauf-

tragter, Beförderer und Entsorger – müssen in der Lage sein, das Verfahren durch-

zuführen. Die elektronischen Dokumente sind vom Auftragnehmer vorzubereiten

und dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Verbleikontrolle sind Registerbelege zu

verwenden.

Nimmt der Entsorger nicht am elektronischen Nachweisverfahren für nicht gefährli-

che Abfälle teil, hat der Auftragnehmer die vom Entsorger unterschriebene Annah-

meerklärung einzuholen und dem AG zu übermitteln. Der AN hat die entsorgten

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Abfallmengen auf der Grundlage vorliegender Lieferscheine in der Spalte des Be-

förderers und Entsorgers der verwendeten Registerbelege zu erfassen und diese in

der Rolle des Entsorgers qualifiziert zu signieren.

Für die ordnungsgemäße Verbleibdokumentation der entsorgten nicht gefährlichen

Abfälle ist es ausreichend, wenn der Entsorger durch Signieren der Registerbelege

im eANV die Entgegennahme des Abfalls bestätigt. Eine elektronische Signatur des

Beförderers ist nicht erforderlich.

  1. Ort der Leistungserbringung

Der Vertrag umfasst den Zuständigkeitsbereich der

Autobahnmeisterei Rehau

Regnitzlosauer Str. 1

95111 Rehau

Eine Übersichtskarte über den Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei mit

den Standorten der PWC-Anlagen Bärenholz sowie der AS Hof/Töpen ist als

Anlage 1 beigefügt.

Die Behälterstandorte sind den beiliegenden Lageplänen (Anlage 2 bis 4) zu ent-

nehmen und verteilen sich wie folgt.

Anlage Betr.-km Seite Anzahl Behälter

A72 – AS Hof/Töpen 95,4 Nordseite 1 Depotbehälter

A72 – AS Hof/Töpen 95,4 Südseite 2 Depotbehälter

A93 – PWC Bärenholz 31,6 Westseite 7 Halbunterflurbehälter

6 Depotcontainer

A93 – PWC Bärenholz 31,6 Ostseite 7 Halbunterflurbehälter

Ostseite 6 Depotcontainer

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  1. Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrssicherung

3.1. 1. Warnkleidung

Da die Arbeiten im Verkehrsraum durchgeführt werden, müssen alle vom AN ein-

gesetzten Personen Warnkleidung der Klasse 3 entsprechend der DIN EN ISO

20471 tragen. Die Verantwortung hierfür liegt beim AN.

3.1.2. Verkehrssicherung / Sicherheitskennzeichnung der Fahrzeuge

Auf Antrag wird vom AG eine Bescheinigung für die Wahrnehmung von Sonder-

rechten nach § 35 Abs. 6 StVO ausgestellt. Der Antrag hierfür ist schriftlich vom

AN zu stellen, Kosten hierfür entstehen nicht.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderrechte ist eine rot-weiß-rote

Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 aller Fahrzeuge und Geräte. Wir wei-

sen ausdrücklich darauf hin, dass eine eingeschaltete Warnblinkanlage nicht zur

Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 Abs. 6 StVO berechtigt.

Alle eingesetzten Fahrzeuge des AN müssen außerdem mindestens eine Kenn-

leuchte für gelbes Blinklicht (Rundumlicht gemäß § 52 Abs. 4 StVZO) besitzen. Ist

die Kennleuchte nicht ständig von allen Seiten sichtbar, sind zwei Kennleuchten so

anzubringen, damit das Fahrzeug von vorn und nach hinten wirksam gekennzeich-

net ist.

Der AN unterliegt bei der Leistungserbringung im Bereich von Verkehrsanlagen

auch den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Anweisungen des AG sind zu beach-

ten. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs durchzu-

führen. Der öffentliche Verkehr darf hierbei weder gefährdet noch über das erfor-

derliche Maß hinaus behindert werden.

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3.2. Ablauf der Leistungserbringung

3.2.1 PWC-Anlagen / AS Hof/Töpen

Auf den PWC-Anlagen und der AS Hof/Töpen wird der Müll in Halbunterflurbe-

hältern unterschiedlicher Systeme sowie in Depotcontainer gesammelt.

Die Behälter sind teils mit Ein-, teils mit Zwei-Haken-Systemen ausgestattet.

Art und Ausführung der Einzelbehälter gem. beiliegender Bilddokumentation

(Anlagen 5 bis 7).

Es ist einmal wöchentlich (Donnerstag oder Freitag, bei Feiertagen entspre-

chende Verschiebung in Abstimmung mit der Autobahnmeisterei) alle Behälter

anzufahren, der Füllstand zu kontrollieren und grobe Verunreinigungen im di-

rekten Umfeld der Behälter zu beseitigen.

Die Anfahrt kann dabei nur über die Betriebsstrecke der A72 bzw. A93 erfolgen.

Auf- und Abfahrt über die Betriebsumfahrten ist nicht gestattet.

Diese Leistung wird pro Kontrollfahrt abgerechnet, d.h. 1 St. = einmal alle Be-

hälter auf allen Anlagen anfahren.

Die Kontrollfahrt beginnt und endet in der Autobahnmeisterei.

Die Anzahl dieser Kontrollfahrten kann auf Anweisung der Autobahnmeisterei

erhöht werden.

Ab einem Füllungsgrad des einzelnen Behälters von deutlich über 50% ist der

Behälter im Zuge der Kontrollfahrt zu leeren, siehe LB-Pos. 01.01.0020.

Ebenso kann in Einzelfällen eine Leerung einzelner Behälter außerhalb der

Kontrollfahrt von der AM angeordnet werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem

Fall über LV-Pos. 01.01.0030.

Der Abfall ist in Eigentum des AN zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen

Abfallentsorgung zuzuführen.

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Stellt der AN während seines Einsatzes wilde Müllablagerungen oder andere

Auffälligkeiten fest, so hat er die Autobahnmeisterei hierüber umgehend in

Kenntnis zu setzen.

3.2.2. Gehöft

Für das Meistergehöft sind Müllbehälter bereitzustellen, vorzuhalten und zu

leeren. Die Müllbehälter müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand be-

finden und über einen Verschlussdeckel verfügen. Beschädigte Behälter sind

umgehend auszutauschen.

Für das Gehöft sind voraussichtlich zwei Behälter vorgesehen, Anzahl und

Standort werden von der Autobahnmeisterei festgelegt.

Der Abfall ist analog zu den PWC-Anlagen in Eigentum der AN zu übernehmen

und einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zuzuführen.

3.3. Angaben zur Abrechnung

Die Mengenansätze im Leistungsverzeichnis sind nach Erfahrungswerten und

dem Bezug auf den Leistungszeitraum geschätzt. Die tatsächliche Menge der

zu entsorgenden Abfälle kann von den Angaben im Leistungsverzeichnis ab-

weichen. Mengenänderungen berechtigen den AN nicht zu Nachforderungen.

Eine Preisanpassung infolge geänderter Mengen ist ausgeschlossen.

3.4.Stoffe und Teile

entfällt

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  1. Ausführungsunterlagen

4.1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen

Anlage- Nr.BeschreibungMaßstab
1Streckenbereich der AM Rehauo. M.
2Lageplan PWC-Anlage Bärenholz Ost A931 : 1500
3Lageplan PWC-Anlage Bärenholz West A931 : 1000
4Lageplan AS Hof/Töpen A721 : 1000
5Bilder – PWC - Anlage Bärenholz Ost – (Halbunterflurbehälter u. Depotcontainer)o. M.
6Bilder – PWC - Anlage Bärenholz West – (Halbunterflurbehälter u. Depotcontainer)o. M.
7Bilder – AS Hof/Töpeno. M.

4.2. Vom Auftragnehmer zu erstellende oder zu beschaffende Ausfüh- rungsunterlagen

Der Auftragnehmer hat seine Eignung durch eine Zertifizierung nach § 56

KrWG nachzuweisen.

Die entsprechenden Verwertungs- und Beseitigungsnachweise sind dem

AG vorzulegen. Die Register- und Nachweispflichten sind zu beachten.

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  1. Ergänzende Vertragsbedingungen

Die nachfolgenden Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften und DIN-Nor-

men sind in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen:

  • Gesetze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
  • Sicherungskennzeichnung / Warnmarkierung nach DIN 30710
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
  • Hochsichtbare Warnkleidung EN ISO 20471

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