Abdichtungsarbeiten an der THW-Regionalstelle Tübingen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Staatl. Hochbauamt Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
- Nicht angegeben
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a0623da062-25e705a058f94ac2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart hat Abdichtungsarbeiten an der Regionalstelle des Technischen Hilfswerks (THW) in Tübingen, Hegelstraße 1/1, vergeben. Den Auftrag erhielt die Jentz & Jentz Bau GmbH aus Reutlingen; weitere Angaben zum Umfang oder Ausführungszeitraum sind nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Abdichtungsarbeiten b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Staatl. Hochbauamt Stuttgart / Ossietzkystr. 3 / 70174 Stuttgart Telefonnummer: +49 711 21802 800 E-Mail: poststelle.hbas@vbv.bwl.de Faxnummer: +49 711 21802 899 Internet: https://www.bundesbau-bw.de Freihändige Vergabe Abdichtungsarbeiten Tübingen, 748, THW Regionalstelle Tübingen, Hegelstraße 1/1 1. Auftragnehmer: Jentz & Jentz Bau GmbH / Birnenweg 15 / 72766 Reutlingen
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.