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ppa-Gesamtbaumaßnahme
Um- und Anbau des Verwaltungsgebäude B
Baustellenordnung
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Allgemeine Hinweise
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Diese Baustellenordnung ist von allen ausführenden Firmen, deren Beschäftigten sowie Nachunternehmern verbindlich einzuhalten.
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Jeder Handwerker bestätigt mit Betreten der Baustelle, dass er die geltenden Vorschriften (UVV, DGUV, ArbSchG, BauStellV, etc.) kennt und beachtet.
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Den Anweisungen des Bauherrn, Bauleiters, Brandschutzbeauftragten und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist Folge zu leisten.
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Sicherheit auf der Baustelle
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist der Arbeit angemessen zu tragen. Jeder Beschäf- tigte verantwortet sein eigenes Handeln.
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Das Betreten von gesperrten oder nicht freigegebenen Bereichen ist untersagt (Server- räume, Versorgungräume, Lagerflächen anderer Unternehmen, etc.)
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Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.
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Elektrische Anlagen und Maschinen dürfen nur von befugtem, qualifiziertem Personal be- nutzt werden.
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Ordnung und Sauberkeit sind sicherzustellen – Stolperstellen und herumliegendes Material sind sofort zu beseitigen.
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Brandschutz.
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Feuerlöscher und andere Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt oder entfernt wer- den.
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Brennbare Materialien sind nur in zugelassenen Behältern und in ausreichender Entfernung zu Zündquellen zu lagern.
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Elektrische Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein; beschädigte Geräte sind sofort außer Betrieb zu nehmen.
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Notrufnummern und Sammelplätze sind bekannt zu halten.
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Rauchen
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Rauchen ist auf der gesamten Baustelle grundsätzlich verboten, außer an dem ausge- wiesenen Raucherplatz vor Gebäude B, welcher durch Schilder gekennzeichnet ist.
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Zigarettenreste sind ausschließlich in bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
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Als ausgewiesene Raucherbereiche gelten ausschließlich die in den der Bauordnung beige- fügten Bildern entsprechend beschilderten Bereiche.
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Pfälzische Pensions Anstalt ● ppa-duew.de Sonnenwendstraße 2 ● 67098 Bad Dürkheim ● info@ppa-duew.de
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Außentüren und Gebäudeöffnungen
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Alle Außentüren, Zugänge und Fenster sind, bei Nichtnutzung des Gebäudes, ge- schlossen zu halten, um Witterungsschäden, unbefugtes Betreten und Energieverluste zu vermeiden.
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Türen, die aus logistischen Gründen geöffnet bleiben müssen, sind durch die Bauleitung frei- zugeben.
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Manipulationen an Schließsystemen sind streng verboten.
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Das ausführende Unternehmen, deren Beschäftigte und Nachunternehmer erhalten von der ppa einen Schlüssel zum Ver- und Entriegeln der Hauseingangstür. Bei Verlust des Schlüs- sels haftet das Unternehmen.
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Die Fenster werden nicht ausgetauscht und müssen vor Beschädigung geschützt werden.
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Schutz sensibler und fertiggestellter Bereiche
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Bereiche, die bereits fertiggestellt oder besonders empfindlich sind (z. B. Böden, Fassaden, Einbauten, Technikräume), dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder zweckentfremdet genutzt werden.
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Schutzabdeckungen dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden.
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Materialablagerungen, Werkzeuge und Maschinen sind in diesen Bereichen verboten, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
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Bei Beschädigungen ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren – Verursacher werden haftbar gemacht.
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Verhalten bei Unfällen und Schäden
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Unfälle, Verletzungen und Beinaheunfälle sind der Bauleitung (Herr Kollmayer, 06322 936
- und dem eigenen Betrieb sofort zu melden.
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Sachschäden, Beschädigungen an Bauteilen oder technische Störungen müssen unverzüg- lich der Bauleitung (Herr Kollmayer, 06322 936 268) und dem eigenen Betrieb angezeigt werden.
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Ordnung und Umweltschutz
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Abfälle sind sortenrein zu trennen und über das eigene Unternehmen unverzüglich zu ent- sorgen. Das Lagern von Müll auf der Baustelle wird nicht geduldet.
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Öl, Treibstoffe und andere Gefahrstoffe dürfen nicht ins Erdreich oder in Abläufe gelangen.
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Lärm- und Staubentwicklung ist möglichst gering zu halten.
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Nach Arbeitsende sind sämtliche Beleuchtungen und Heizungen auf der Baustelle auszu- schalten
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Konsequenzen bei Verstößen
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Verstöße gegen diese Baustellenordnung stellen eine Vertragsverletzung im Sinne der VOB/B dar. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Auftraggeber berech- tigt, nach vorheriger Abmahnung auf Kosten des Auftragnehmers geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers nach VOB/B bleiben unberührt.
Bestätigung Mit Betreten der Baustelle bestätigen alle Beschäftigten, diese Baustellenordnung zur Kenntnis ge- nommen zu haben und einzuhalten. Dieses Dokument ist Vertragsbestandteil!
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