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02_Teilnahmebedingungen, RA.pdf

Abbrucharbeiten zur Kernsanierung eines Verwaltungsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 12:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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2.2 Verwendung 2.2.1 Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Bewerbungsbedingungen und nur im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung verwen- Informationen zur Erhebung det werden. Jede andere Verwendung, Weitergabe oder personenbezogener Daten Veröffentlichung ohne eine ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle ist nicht gestattet. 1 Vergabeverfahren 2.2.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Be- 1.1 Das Vergabeverfahren erfolgt nach werbers/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, welche die Angebotserstellung oder Preisermittlung/-kalkulation ☐ der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, beeinflussen können, so ist er vor Angebotsabgabe ver- Teil A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von pflichtet die ausschreibende Stelle über Vergabeplattform Bauleistungen, Abschnitt 1 (VOB/A) in der jeweils gel- unverzüglich darauf hinzuweisen. tenden Fassung (nationales Vergabeverfahren). 2.2.3 Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen grundsätzlich zum Ausschluss ☒ dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen des Angebotes. (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher 2.2.4 Angaben oder Änderungen des Bieters an seinen Eintra- Aufträge (VgV), Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmun- gungen müssen zweifelsfrei sein, damit das Angebot nicht gen und Kommunikation, Abschnitt 2, Unterabschnitt ausgeschlossen wird. 2 – Besondere Methoden und Instrumente im Verga- beverfahren sowie im Übrigen nach der Vergabe- und 3 Kommunikation im Vergabeverfahren, Bieterfragen Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A – Allge- 3.1 Die textliche Kommunikation (insbesondere Bieterfragen meine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistun- und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) zwi- gen, Abschnitt 2 (VOB/A) in der jeweils geltenden Fas- schen Bewerbern/Bietern und der ausschreibenden Stelle sung (EU-Vergabeverfahren). erfolgt bis zur Angebotsfrist über Vergabeplattform. Eine 1.2 Die zuvor genannten Verfahrensregelungen, ebenso wie andere Kommunikationsform (mündlich, schriftlich, per Te- diese Bewerbungsbedingungen, werden jedoch nicht Ver- lefax oder E-Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig. tragsbestandteil. Stattdessen wird der Teil B - Allgemeine 3.2 Bieterfragen (beantragte Auskünfte zu den Vergabeunter- Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistun- lagen) sind unverzüglich, spätestens 8 Kalendertage vor Ab- gen (VOB/B) sowie der Teil C - Allgemeine Technische Ver- lauf der Angebotsfrist und über die Bieterkommunikation tragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) der Vergabe- in Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu rich- und Vertragsordnung für Bauleistungen Vertragsbestand- ten. teil. 3.3 Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich in deut- 1.3 Ausschreibungsverfahren werden stets nach dem zum Zeit- scher Sprache. punkt der Bekanntmachung gültigen vergaberechtlichen 3.4 Die aufgrund von Bieterfragen erteilten, ergänzenden bzw. Bestimmungen durchgeführt, auch wenn sich diese an- berichtigten Angaben zur Ausschreibung werden durch die schließend im laufenden Vergabeverfahren ändern sollten. ausschreibenden Stelle entsprechend Ziffer 2.1 zum digita- len Abruf bereitgestellt. Auch hierüber werden nur zum je- 2 Vergabeunterlagen weiligen Verfahren registrierte Bewerber/Bieter automa- tisch informiert. 2.1 Veröffentlichung und Abruf 2.1.1 Nach Auftragsbekanntmachung kann ein Bewerber/Bieter 4 Ortsbesichtigungen ausschließlich über die von der ausschreibenden Stelle ge- 4.1 Im Zuge des Vergabeverfahrens sind Ortsbesichtigungen nutzte Vergabeplattform https://subre- grundsätzlich nur möglich, wenn dies in der Bekanntma- port.de/evergabe/subreport-elvis unentgeltlich und ohne chung oder in den Vergabeunterlagen entsprechend vorge- verpflichtende Registrierung die Vergabeunterlagen abru- sehen ist. fen. Dies gilt auch für mögliche nachfolgende Änderun- gen/Ergänzungen sowie Bieterfragen und deren Beantwor- 5 Teilnehmer am Wettbewerb tung und Bieterinformationen. Eine zusätzliche Übersen- dung per Post, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. 5.1 Eignung und Nachweisführung 2.1.2 Den Bewerbern/Bietern wird dennoch die freiwillige und 5.1.1 Öffentliche Aufträge werden an Bewerber/Bieter verge- unentgeltliche Registrierung (auch zum Verfahren) nahege- ben, die unter anderem auch über die erforderliche Eig- legt, da erst hierdurch eine automatische Benachrichtigung nung verfügen. Ergänzend zu den Anforderungen in den über erfolgte Änderungen/Ergänzungen sowie die Beant- Vergabeunterlagen erfüllt der Bewerber/Bieter insbeson- wortung von Bieterfragen und Bieterinformationen erfolgt. dere auch nachfolgende Voraussetzungen: Ohne Registrierung ist der Bewerber/Bieter stets angehal- 5.1.2 Der Bewerber/Bieter muss seine Verpflichtung zur Zahlung ten, sich fortlaufend selbständig und eigenverantwortlich von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzli- über die Aktualität der Vergabeunterlagen und etwaige chen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Antworten zu Bieterfragen sowie Bieterinformationen zu 5.1.3 Der Bewerber/Bieter muss bei der für ihn zuständigen Be- informieren (Holschuld des Bewerbers/Bieters). rufsgenossenschaft angemeldet sein. Bewerber/Bieter, die 2.1.3 Im Falle erfolgter nachträglicher Änderungen oder Ergän- ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zungen der Vergabeunterlagen sowie aufgrund der Ant- haben, haben auf Verlangen der ausschreibenden Stelle/ worten zu Bieterfragen und nachträglicher Bieterinformati- des Auftraggebers eine Bescheinigung des für sie zuständi- onen ist es zwingend erforderlich, dass der Bewerber/Bie- gen Versicherungsträgers vorzulegen. ter prüft, inwieweit sich Auswirkungen auf die Kalkulation 5.1.4 Ein Unternehmen, welches sich um einen Auftrag über seines Angebotes ergeben. Erforderlichenfalls ist ein be- handwerkliche Arbeiten bewirbt, deren Leistungen in der reits eingereichtes Angebot zurückzuziehen und ein neues Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind, wird nur Angebot unter Berücksichtigung der nachträglichen Gege- dann berücksichtigt, wenn es mit dem entsprechenden benheiten abzugeben. Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung in der 2.1.4 Wir behalten uns das Recht vor, die Ihnen übermittelten Handwerksrolle oder in dem entsprechenden Nachweis des Unterlagen in jeder Phase des Verfahrens zu vervollständi- jeweiligen EU - Landes des Unternehmens geführt wird. gen und zu präzisieren, insbesondere aufgrund der Anre- 5.1.5 Zur Prüfung der Eignung des Bewerbers/Bieters können so- gungen, Fragen und Hinweise. wohl in nationalen Vergabeverfahren wie auch in EU- Vergabeverfahren Nachweise oder/und Eigenerklärungen vom Auftraggeber gefordert werden. 5.1.6 Da der Auftraggeber auch andere, auf den konkreten Auf- trag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung

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der Fachkunde geeigneten Angaben verlangen kann, sind Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzug- unter Umständen die Angaben des Präqualifikationsver- ten Unternehmen angebotene und zur Wertung heran- zeichnisses nicht ausreichend bzw. nicht vollständig oder gezogene Preis inhaltlich gleich mit den Anforderungen der konkreten - bei anerkannten Werkstätten für behinderte Men- Vergabeunterlagen zu setzen. Dies ist vom Bewerber/Bie- schen und anerkannten Blindenwerkstätten mit ter eigenverantwortlich zu prüfen und entsprechend der einem Abschlag von 15 %, konkreten Anforderung in der Bekanntmachung / in den - bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Vergabeunterlagen zu ersetzen oder zu ergänzen. Abschlag von 10 % berücksichtigt

5.2 Bietergemeinschaften Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der ange- 5.2.1 Bietergemeinschaften stehen einzelnen Bietern gleich. Die botenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen an Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem den Bieter gelten gleichermaßen für die Bietergemein- Angebot zu führen. schaft und deren Mitglieder. 5.2.2 Eine Bietergemeinschaft hat eine von allen Mitgliedern ver- 2. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben bindliche Erklärung ihrer Bewerbung/ ihrem Angebot bei- Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der zufügen, in der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirt-

  • im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft schaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unterneh- erklärt ist, men bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungs-
  • alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie deren be- plätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstaus- vollmächtigter Vertreter für den Vertragsabschluss bildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser und die Vertragsdurchführung aufgeführt sind sowie Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die führen. Bietergemeinschaft und deren Mitglieder auch nach deren Auflösung rechtsverbindlich vertritt, 3. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenförder-
  • auch nach deren Auflösung Zahlungen an den Vertre- maßnahmen tungsbevollmächtigten der Arbeitsgemeinschaft Erfül- Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der lungswirkung gegenüber allen Mitgliedern der Bieter- vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirt- gemeinschaft entfaltet, schaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unterneh-
  • alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamt- men bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt schuldner haften. der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden 5.2.3 Liegt dem Auftraggeber die Erklärung nach Ziffer 5.2.2 vor, Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Be- sind Änderung bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft schäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung nicht mehr zulässig. der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durch- 5.2.4 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Ange- führt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist bote von Bietergemeinschaften, sie sich erst nach der Auf- durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. forderung zur Angebotsabgabe aus aufgefordert Unterneh- men gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Angebot 5.3 Nachunternehmer 7.1 Abgabe eines Angebotes 5.3.1 Sieht das Angebot des Bieters zum Zeitpunkt der Angebots- 7.1.1 Das gesamte Angebot ist ausnahmslos in deutscher Spra- abgabe einen Nachunternehmereinsatz vor, hat er dies im che einzureichen. Die Abgabe erfolgt sowohl bei nationalen Angebotsschreiben anzugeben. Der Bieter hat die Leistun- Vergabeverfahren wie auch bei EU-Vergabeverfahren aus- gen, die er beabsichtigt an Nachunternehmer weiterzuge- schließlich elektronisch über Vergabeplattform. Soweit die ben, in das Nachunternehmerverzeichnis einzutragen und Vergabeunterlagen nichts Anderes bestimmen, ist das An- das Nachunternehmerverzeichnis mit seinem Angebot ein- gebot in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. zureichen. 7.1.2 Eine Einreichung des Angebots per E-Mail bzw. per Post ist 5.3.2 Nach Aufforderung der ausschreibenden Stelle hat der Bie- nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. ter nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten 7.1.3 Eingereichte Angebotsunterlagen gehen unentgeltlich in der Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Falls das das Eigentum des Auftraggebers über. Nachunternehmerverzeichnis bzw. die Vergabeunterlagen 7.1.4 Für die Erstellung, Bearbeitung und Einreichung eines An- nichts anderes bestimmen sind die Nachunternehmen erst gebotes wird weder eine Vergütung noch eine Entschädi- auf Anforderung der ausschreibenden Stelle namentlich zu gung gewährt, sofern im Einzelfall die Vergabeunterlagen benennen und im Bedarfsfall die entsprechenden Eig- ausdrücklich keine andere Regelung enthalten. nungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser 7.1.5 Zur Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfü- vorzulegen. gung gestellte Vordrucke zu verwenden. Das bepreiste An- 5.3.3 Die ausschreibende Stelle / der Auftraggeber behält sich gebot ist neben dem PDF-Format zusätzlich auch als GAEB vor, die Eignung der Nachunternehmer zu überprüfen. .84-Datei hochzuladen. Sollte dem Bieter das bepreiste 5.3.4 Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bieter Leistungsverzeichnis nicht in der gewünschten Form vorlie- nach Zuschlagserteilung keinen Rechtsanspruch unter Be- gen, wird das Angebot – sofern die Einheitspreise vorliegen rücksichtigung § 4 Abs. 8 VOB/B auf eine Nachunterneh- – nicht ausgeschlossen. merzulassung hat. 7.2 Kurzfassungen 6 Zuschlagskriterien 7.2.1 Mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung ist die Verwen- 6.1 Bei nationalen Vergabeverfahren von Bauleistungen ist dung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und das einzige Zuschlagskriterium – soweit die Vergabeunter- Kurzfassungen grundsätzlich unzulässig. Es können anstelle lagen nicht Anderes bestimmen – der Preis. Die folgenden der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung Kriterien bei nationalen Vergabeverfahren werden jedoch selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwen- – falls sie zutreffen - neben den Preis berücksichtigt: det werden; der Bieter erkennt mit dem Angebotsschrei- ben ausschließlich die vom Auftraggeber verfasste Leis-
  1. Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerk- tungsbeschreibung als allein verbindlich an. stätten und Integrationsprojekte (§§ 215, 219 Abs. 1, 7.2.2 Verwendete Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen 224, 225, 226 SGB IX) (Positionen) analog der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung vollzählig, in derselben Reihenfolge und mit denselben Nummern enthalten. Darüber hinaus

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müssen sie für jede Teilleistung nacheinander die Ord- übermitteln oder bei der Einsichtnahme in die Urkalkula- nungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis sowie tion, die in Räumen des Auftraggebers erfolgt, anwesend zu den Gesamtbetrag und ferner den jeweiligen Kurztext so- sein und die Entschlüsselung der Urkalkulationsdatei per- wie die der Leistungsbeschreibung entsprechenden Zwi- sönlich vorzunehmen. In beiden Fällen erhält der Auftrag- schensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssum- geber spätestens am sechsten Kalendertag nach Anforde- men und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzun- rung des Kennwortes Einblick in die Urkalkulation gen enthalten. 8 Preise, Preisnachlässe, Mehrvergütungsausschluss bei 7.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige eigene Verlängerung der Zuschlagsfrist Bedingungen des Bieters 8.1 Die Preise sind mit zwei Nachkommastellen in Euro anzuge- Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertrags- ben. bedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Dies gilt 8.2 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreis, Verrechnungs- auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa sätze usw.) sind stets ohne Umsatzsteuer (Netto) anzuge- im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist oder diese bei- maßgeblichen Steuersatzes der sich am Ende ergebenden legt. Werden sie dennoch als Bestandteil der Angebotsun- Netto-Angebotssumme hinzuzufügen und die sich hieraus terlagen eingereicht, so kann dies zum Ausschluss des Bie- ergebende Brutto-Angebotssumme ist anschließend in das ters vom Verfahren führen. Angebot zu übernehmen. 7.4 Vollständigkeit des Angebotes 8.3 Preisnachlässe ohne Bedingungen 7.4.1 Das eingereichte Angebot muss vollständig sein. Es muss 8.3.1 Gewährte Preisnachlässe ohne Bedingungen sind an vorge- insbesondere die geforderten Preisangaben sowie die ge- sehener Stelle im Angebot als Vomhundertsatz des Ange- forderten Erklärungen und Nachweise enthalten. botspreises auszuweisen damit sie bei der Wertung berück- 7.4.2 Sind in der Leistungsbeschreibung nationale Normen als sichtigt werden. Technische Spezifikationen aufgeführt und werden statt- 8.3.2 Erfolgt die Ausschreibung nach Losen, so kann der Bieter dessen technische Spezifikationen aus anderen EU-Mit- für jedes einzelne Los, auf welches er ein Angebot abgibt, gliedsstaaten angeboten, so sind diese gleichermaßen zu- einen bedingungslosen Preisnachlass analog Ziffer 8.3.1 gelassen, wenn die Gleichwertigkeit mit den nationalen einräumen. Darüber hinaus steht es dem Bieter frei, für die technischen Spezifikationen mit Angebotsabgabe durch Beauftragung mehrerer namentlich in seinem Angebot an- entsprechende Nachweise belegt wird. zugebender Lose bzw. aller von ihm angebotenen Lose ei- 7.4.3 Soweit neben den Preisangaben auch Fabrikats- und Ty- nen zusätzlichen Nachlass anzubieten. Zusätzliche Nach- penangaben gefordert werden, sind diese an vorgesehener lässe werden auf ggf. bereits eingeräumten bedingungslo- Stelle der jeweiligen Position aufzuführen. sen Preisnachlässen addiert. 7.4.4 Als Qualitätsstandard kann der Auftraggeber in der Leis- 8.3.3 Der Auftraggeber kann mehrere Lose zusammengefasst tungsbeschreibung Fabrikats- und Typenangaben mit dem vergeben, wenn hierdurch bedingt ein zusätzlich einge- Zusatz oder gleichwertig vorgeben. Weicht das angebotene räumter Nachlass einen günstigeren Gesamtpreis zur Folge Produkt von den Fabrikats- und Typenangaben der Leis- hat, als dies bei einer Einzelvergabe der betreffenden Lose tungsbeschreibung ab, ist die Gleichwertigkeit vom Bieter ohne zusätzlichen Nachlass der Fall wäre. nachzuweisen. Macht der Bieter keine Fabrikats- oder Ty- penangaben zu dem von ihm angebotenen Produkt an vor- 8.4 Preisnachlässe mit Bedingungen gesehener Stelle, gilt die Produktvorgabe der Leistungsbe- 8.4.1 Sofern Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungs- schreibung als angeboten. Die ausschreibende Stelle behält frist (Skonti) eingeräumt werden, werden diese bei der sich jedoch vor – falls es vom AG als erforderlich betrachtet Wertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn in den wird - die fehlenden Fabrikats- und Typenangaben nachzu- Vergabeunterlagen eine Skonto-Gewährung zugelassen fordern. wurde und als Zahlungsziel nicht weniger als in den Verga- 7.4.5 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörend ge- beunterlagen angegebenen Kalendertage ab Zugang der kennzeichnet sein. prüffähigen Rechnung eingeräumt werden. 8.4.2 Der Skonto-Betrag errechnet sich aus dem Vomhundertsatz 7.5 EFB-Blätter der Brutto-Abrechnungssumme nach Abzug ggf. weiterer 7.5.1 Mit Abgabe des Angebotes ist das vom Bieter ausgefüllte eingeräumter Preisnachlässe (z. B. weiterer pauschaler EFB-Blatt 221 (bei Zuschlagskalkulation) oder EFB-Blatt 222 Preisnachlässe ohne Bedingungen etc.). Die Skonto-Zah- (bei Endsummenkalkulation) einzureichen, falls dies in den lung gilt als fristgemäß erfolgt, wenn der Überweisungsauf- Vergabeunterlagen gefordert wird (grundsätzlich im Auf- trag beim Kreditinstitut des Auftraggebers innerhalb der forderungsschreiben). Ein fehlendes EFB-Blatt fordert der Skontofrist eingegangen ist. Auf den Zeitpunkt der Gut- Auftraggeber erforderlichenfalls nach. schrift auf dem Konto des Auftragnehmers kommt es nicht 7.5.2 Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben an. im Bedarfsfall, auf gesonderte Anforderung des Auftragge- 8.4.3 Im Auftragsfall werden sämtliche im Angebot eingeräum- bers, das ausgefüllte EFB-Blatt 223 (Aufgliederung der Ein- ten Preisnachlässe Vertragsbestandteil, auch wenn diese heitspreise) einzureichen. bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt wurden. 7.5.3 Die vorgenannten Regelungen gelten gleichermaßen für im 8.4.4 Ist eine Zuschlagserteilung in nationalen Vergabeverfahren Angebot vorgesehene Nachunternehmerleistungen. wie auch in EU-Vergabeverfahren ausnahmsweise nicht in- 7.6 Urkalkulation nerhalb der festgelegten Zuschlagsfrist möglich, gilt folgen- 7.6.1 Fordert der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung des: bzw. in den Vergabeunterlagen die Vorlage der Urkalkula- a. Mit seiner Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- tion, so ist die Urkalkulation mit Abgabe des Angebotes ein- frist erklärt der Bieter gegenüber der ausschreibenden zureichen. Die Urkalkulation ist digital, als kennwortge- Stelle auch ausdrücklich, dass er im Falle einer mit der schützte, separate PDF-Datei mit dem Angebot zu übermit- Zuschlagsfristverlängerung einhergehenden Verschie- teln. Sollte der Bieter die Urkalkulation auf Nachforderung bung des Beginns der Arbeiten, der Ausführungstermine hin, per Post oder per E-Mail einreichen, wird das Angebot bzw. –Zeiträume, der Vertragslaufzeiten etc. keine hö- nicht ausgeschlossen. here Vergütung verlangen wird. 7.6.2 Soweit die Prüfung und Wertung des Angebotes einen Ein- b. Bei EU-Vergabeverfahren gilt dies insbesondere auch, blick des Auftraggebers in die digitale Urkalkulation erfor- wenn eine fristgerechte Zuschlagserteilung aufgrund der derlich macht, fordert dieser vom Bieter das Kennwort zur Rüge eines Mitbewerbers bzw. eines Nachprüfungsver- Entschlüsselung der PDF-Datei an. Dem Bieter steht es frei, fahrens durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz nicht das Kennwort im Anschluss digital an den Auftraggeber zu möglich ist. Will sich der Bieter an sein Angebot nicht über die ursprünglich festgelegte Zuschlagsfrist hinaus

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gebunden halten, darf er der Verlängerung der Zu- Unterlagen etc. nicht vollständig fristgerecht vorgelegt schlagsfrist nicht zustimmen. werden. 10.5 Für eingereichte Bescheinigungen, Urkunden, Zertifikate 8.5 Mischkalkulation und dergleichen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst 8.5.1 Sofern ein Bieter in seinem Angebot die von ihm geforder- sind, ist zusätzlich eine ggf. beglaubigte Übersetzung (wird ten Einheitspreisangaben für ein oder mehrere Leistungs- im Verfahren konkretisiert) in die deutsche Sprache beizu- positionen auf anderer Leistungspositionen verteilt (Misch- fügen. Ist diese den Bewerbungsunterlagen nicht beige- kalkulation), enthält das Angebot nicht die geforderten fügt, gilt auch in diesem Fall Ziffer 10.4 entsprechend. Preisangaben. In Folge dessen werden solche Angebote 10.6 Die Auswertung der Teilnahmeanträge einschließlich der von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eignungsprüfung erfolgt durch den Auftraggeber nach Ab- lauf der Teilnahmefrist anhand der eingereichten Bewer- 9 Nebenangebote bungsunterlagen. Die nach Auswertung am besten geeig- 9.1 Der Auftraggeber legt in seiner Aufforderung zur Angebots- neten Bewerber werden in der Stufe 2 zur Abgabe eines abgabe fest, ob Nebenangebote im Allgemeinen oder aus- Angebotes aufgefordert. nahmsweise nur Nebenangebote in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen sind. Nebenangebote sind nicht zugelassen, wenn eine entsprechende Angabe fehlt. 11 Bedingungen für Verhandlungen bei freihändiger 9.2 Die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind vom Vergabe, Verhandlungsverfahren Bieter eindeutig und vollumfänglich aufzuführen. Sie müs- 11.1 Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot sen sämtliche Leistungen enthalten, die für eine einwand- wird ausgeschlossen. und mangelfreie Ausführung der Bauleistung erforderlich 11.2 Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Er- sind. Das Nebenangebot ist analog der Leistungsbeschrei- stangebot ohne Durchführung von Verhandlungen zu er- bung zu gliedern, soweit dies möglich ist. Die Gleichwertig- teilen. keit der im Nebenangebot angebotenen Leistungen ist mit 11.3 Die Erstangebote müssen rechtsverbindlich und ohne Vor- Angebotsabgabe vom Bieter nachzuweisen. behalte eingereicht werden. 9.3 Enthält das Nebenangebot Leistungen, deren Ausführung 11.4 Nach Einreichung und Prüfung der Erstangebote entschei- weder in den Vergabeunterlagen noch in den Allgemeinen det der Auftraggeber, ob der Auftrag auf Basis dieser An- Technischen Vertragsbedingungen geregelt ist, hat der Bie- gebote vergeben wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wer- ter im Angebot die erforderlichen Angaben zur Ausführung den die Bieter zu einem Verhandlungstermin eingeladen, und Beschaffenheit der Leistung zu machen. zu dem eine separate Einladung erfolgt. 9.4 Nebenangebote sind nach Mengenansätzen und Einzel- 11.5 Ziel der Verhandlungstermine ist es, die Angebote inhalt- preisen aufzugliedern, sofern sie Teilleistungen der Leis- lich zu verbessern. Dabei kann über den gesamten Ange- tungsbeschreibung (Positionen) ändern, ersetzen, zusätz- botsinhalt verhandelt werden, mit Ausnahme der vom lich erfordern, entfallen lassen oder in sonstiger Weise be- Auftraggeber festgelegten Zuschlagskriterien. Nach den einflussen. Dies gilt auch für Vergütungen durch Pauschal- Verhandlungen werden die Bieter grundsätzlich aufgefor- summen. dert, ein finales Angebot abzugeben. Diese finalen Ange- 9.5 Die Anzahl der eingereichten Nebenangebote ist im Ange- bote müssen, ebenso wie die Erstangebote, rechtsver- bot an der vorgesehenen Stelle anzugeben. Nebenange- bindlich und ohne Vorbehalte eingereicht werden. bote sind auf gesonderten Anlagen zum Angebot einzu- 11.6 Der Auftraggeber beabsichtigt grundsätzlich, nur einmal reichen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Sie dürfen finale Angebote einzuholen. Er behält sich jedoch das den Konstruktionsprinzipien und den Planungsvorgaben Recht vor, nach Einreichung der finalen Angebote erneut des Auftraggebers nicht widersprechen. mit den Bietern zu verhandeln und gegebenenfalls weitere 9.6 Sofern die im Nebenangebot enthaltene Leistung von den verbindliche Angebote anzufordern. technischen Spezifikationen der ausgeschriebenen Leis- tung abweicht, darf sie nur angeboten werden, wenn sie 12 Nachprüfungsbehörde bei EU-Vergabeverfahren mit den Schutzanforderungen bzgl. Gebrauchstauglichkeit, 12.1 Zuständig ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Gesundheit und Sicherheit mindestens gleichwertig ist und Ministerium für Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße dies vom Bieter mit dem Angebot nachgewiesen wird. Die 9, 55116 Mainz. Abweichung ist im Angebot eindeutig zu bezeichnen. 12.2 Informationen über die Überprüfungsfristen nach § 160 9.7 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt GWB: sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualita- nur auf Antrag ein. tiv und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inte- der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist resse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes- mit Angebotsabgabe nachzuweisen. sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevor- 10 Bedingungen für Vergabeverfahren mit Teilnahmewett- schriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass bewerb dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung 10.1 Ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahme- der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist wettbewerb ist ein 2-stufiges Vergabeverfahren. In der oder zu entstehen droht. Stufe 1, dem Teilnahmewettbewerb, erfolgt die Prüfung (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Eignung des Bewerbers. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß 10.2 Auf Basis der Bekanntmachung, der veröffentlichten ab- gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des rufbaren Teilnahmeunterlagen und evtl. hierin weiterer Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem geforderter Erklärungen, Unterlagen und Nachweise sind Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn die Teilnahmeanträge zu erstellen und entsprechend der Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Teilnahmebedingungen innerhalb der Teilnahmefrist beim § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Auftraggeber einzureichen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund 10.3 Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahme- der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes- antrag wird ausgeschlossen. tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be- 10.4 Soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, werden feh- nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- lende Erklärungen, Nachweise, Unterlagen etc. - soweit er- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, forderlich - vom Auftraggeber unter Fristsetzung beim Be- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den werber nachgefordert. Ein Teilnahmeantrag wird ausge- Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes- schlossen, sofern nachgeforderte Erklärungen, Nachweise, tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

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zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (1) soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den gerügt werden, geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittei- ten vor der Information nach § 4 Abs. 1 NachprVO er- lung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen kannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner- zu wollen, vergangen sind. halb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat, (2) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Un- grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä- wirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 13 Vergabeprüfstelle für Vergabeverfahren unterhalb der (3) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst EU-Schwelle in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä- 13.1 Zuständig ist die Vergabeprüfstelle beim Ministerium für testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge- 13.2 Die Vergabeprüfstelle weist in ihrer Entscheidung das rügt werden, Nachprüfungsbegehren des beanstanden Bieters oder Be- (4) soweit mehr als sieben Kalendertage nach Absendung werbers zurück, der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlicher für die Verarbeitung per- sonenbezogener Da- tenMeiborg Rechtsanwälte Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz E-Mail: beschaffung@meiborg-rechtsanwaelte.de
Kontaktdaten der/des Datenschutz- beauftragenSECURiON Rheinland-Pfalz GmbH Hindenburgplatz 1, D-55118 Mainz Tel.: 06131-6340930 E-Mail: datenschutz@securion.de
Betroffene PersonenBieter und ggfs. deren Mitarbeiter/Innen
Kategorien personen- bezogener DatenFolgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet: Adressdaten einschl. E-Mail und Telefonnummern, ggf. Qualifikation eingesetzter Mitarbeiter/Innen.
Zweck und Rechts- grundlage für die Verarbeitung perso- nenbezogener DatenZweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens, u.a. zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen, Beantwor- tung von Bieterfragen, Prüfung der Eignung Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO § 22 Gemeindehaushaltsverordnung RLP VV „Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen RLP“ VOB/A, VOL/A, bzw. UVgO, VgV Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Sollten die erforderlichen Angaben nicht bereitgestellt werden, kann das Angebot/der Teilnahmean- trag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Fest- legung der Dauer der Speicherung perso- nenbezogener DatenDie Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den vergabe-, vertrags- und förderrechtlichen Regelungen. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht.
Empfänger von per- sonenbezogenen Da- tenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werde, wenn sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Interne Empfänger: Die jeweiligen Fachabteilungen, die für die Vergabe und Auftragsausführung zuständig sind; Externe Empfänger:  Melde- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen RLP, wenn eine schwere Verfehlung nachgewiesen wird bzw. zur Einholung von Auskünften die Eignung betreffend (Vorliegen von Ausschlussgründen)  Bundeskartellamt zur Einholung von Auskünften aus dem Wettbewerbsregister grundsätz- lich bei einer Auftragssumme ab 30.000 Euro (netto)  Gerichte von Falle von Klagen. Es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung von Daten an ein Land außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.
BetroffenenrechteJede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:  Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)  Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO)
Beschwerderecht bei der Datenschutzauf- sichtsbehördeDie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Rheinland-Pfalz ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit RLP, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Da- ten rechtswidrig verarbeitet werden.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) be- steht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabever- fahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

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