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Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Karl-Liebknecht-Str. 130 03046 Cottbus
Verfahrensbrief
(Offenes Verfahren)
zur Ausschreibung
des Projekts HotSpots Cottbus
Errichtung der Schalt- und Schutzstation Parzellenstraße
hier: Abriss, Demontage, Entsorgung –
Komplettabbruch Schaltstation (Los 2.2)
Stand: 29. Oktober 2026
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Verfahrensbrief Komplettabbruch Schaltstation Stand: 29.10.2026
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Informationen ................................................................................................. 4
-
Angaben zum Verfahren ................................................................................................... 4
-
Auftragsgegenstand .......................................................................................................... 5
-
Verfahrensablauf ............................................................................................................... 5
-
Einreichung der Angebote ................................................................................................ 6
-
Fragen durch die Bieter .................................................................................................... 8
-
Ortstermin .......................................................................................................................... 8
-
Anforderungen an die Eignung ........................................................................................ 8
-
Angebotswertung .............................................................................................................. 9
-
Angebotsunterlagen .......................................................................................................... 9
9.3 Leistungsverzeichnis, Angabe der Preise ....................................................................... 9
-
Formblatt Vertragsangaben ............................................................................................ 10
-
Ausführungszeitraum ..................................................................................................... 10
-
Ergänzende Vergabebedingungen BbgVerG ................................................................. 10
-
Unteraufträge ................................................................................................................... 10
-
Bindefrist ......................................................................................................................... 11
-
Bietergemeinschaften und Nachunternehmereinsatz................................................... 11
II. Sonstige Informationen................................................................................................... 13
-
Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ......................................................... 13
-
Vertraulichkeitserklärung ............................................................................................... 13
-
Information nicht berücksichtigter Bieter ...................................................................... 13
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Verfahrensbrief Komplettabbruch Schaltstation Stand: 29.10.2026
- Keine Entschädigung ...................................................................................................... 13
III. Datenverarbeitung ........................................................................................................... 14 IV. Anlagen zum Verfahrensbrief ......................................................................................... 17 V. Einlegung von Rechtsbehelfen ...................................................................................... 17
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Verfahrensbrief Komplettabbruch Schaltstation Stand: 29.10.2026
I. Allgemeine Informationen
- Angaben zum Verfahren
1.1 Auftraggeberin
Auftraggeberin ist die
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Karl-Liebknecht-Str. 130 03046 Cottbus
(im Folgenden: „EVC“ oder „Auftraggeberin“)
1.2 Allgemeine Angaben zum Verfahren
1.2.1 Die EVC führt ein offenes Verfahren für die Vergabe des Komplettabbruches der Schaltstation für die Errichtung der neuen Schalt- und Schutzstation Parzellenstraße, nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Ver- kehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) durch.
Dieses Verfahren basiert auf der EU-weiten Bekanntmachung der EVC im Supplement des EU-Amtsblattes (Tag der Absendung 29.10.2026) zum Vergabeverfahren EVC-HS-18-2026 der Plattform „Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg“ (nachfolgend: „EU-Bekanntma- chung“).
Gegenstand dieses Verfahrensbriefes ist der Aufruf zur Einreichung von Angeboten.
1.2.2 Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwort- schreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
1.2.3 Bei den in diesem Verfahrensbrief verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht aus- drücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ im Weiteren sowohl natürliche als auch juristi- sche Personen bzw. Bietergemeinschaften gemeint.
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- Auftragsgegenstand
Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier wer- den umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiter- entwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mit- telspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforde- rungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind.
In diesem Kontext ist der Neubau einer Schalt- und Schutzstation an der Parzellenstraße vorgesehen. Eine Untersuchung verschiedener Standortvarianten ergab die nunmehr favo- risierte Lösung, welche den Neubau einer Schaltstation als Ersatz für die bereits bestehen- den Gebäude 0059 und 0059a vorsieht. Die neue Schaltstation entsteht an der Stelle der bisherigen Trafostation (0059a), für die für die Bauzeit eine Übergangslösung errichtet wird. Nach Fertig-stellung des neuen Gebäudes wird auch die alte Schaltstation abgerissen (0059). Diese Lösung ist die Grundlage vorliegender Entwurfsplanung. Gegenstand der vor- liegenden Ausschreibung ist der Abriss, die Demontage sowie die Entsorgung der alten Schaltstation.
Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) entnommen werden.
- Verfahrensablauf
3.1 Mit diesem Verfahrensbrief erhalten die Interessenten in Ergänzung der EU-Bekanntma- chung weitere Informationen zum Verfahren, zum Verfahrensablauf und zu den Bedingun- gen für die Einreichung ihrer Angebote.
Die Auftraggeberin hat durch die EU-Bekanntmachung eine unbeschränkte Anzahl von Bie- tern zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Jeder interessierte Bieter kann auf Basis der Vergabeunterlagen ein Angebot innerhalb der unter Ziff. I. 4 des Verfahrensbriefs genannten Angebotsfrist abgeben.
3.2 Diesem Verfahrensbrief liegt ein Bieterbogen (Anlage 2) bei, dieser ist zwingend zu ver- wenden und mit dem Angebot einzureichen. Durch den Bieterbogen sollen die Bieter insbe- sondere ihre Eignung zur Durchführung des Auftrags nachweisen.
Alle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind entsprechend auszufüllen, wo notwen- dig und vorgesehen zu ergänzen und an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen des Erklärenden zu versehen/zu unterzeichnen.
3.3 Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
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Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Erklärenden zu versehen/zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot vorzulegen.
3.4 Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Bieterbogen beige- fügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
3.5 Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihrer Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäfts- geheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
3.6 Die eingegangenen Angebote und Bieterbögen wird die Auftraggeberin prüfen und bewerten. Unklarheiten über das Angebot oder die Eignung der Bieter wird die Auftraggeberin ggf. auf- klären.
Zunächst wird die Auftraggeberin prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe bestehen. Anschließend werden Angebote dahingehend überprüft, ob sämtliche geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen vollständig vorgelegt wurden. Schließlich erfolgt die Prüfung, ob der Bieter für die Ausführung der Leistung geeignet ist.
Anschließend wird das wirtschaftlichsten Angebot ermittelt und der entsprechende Bieter be- zuschlagt. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand des Wertungskriteriums/ der Wer- tungskriterien. Der Zuschlag soll nach vorläufiger Planung im August 2026 erfolgen.
3.7 Verhandlungen über die Angebote finden nicht statt.
- Einreichung der Angebote
4.1 Die Bieter müssen ihre Angebote bis spätestens
- November 2026 (Ortszeit 16:00 Uhr)
einreichen.
4.2 Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Angebote muss in Textform über die Vergabeplattform
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBYH3V5
erfolgen.
4.3 Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor. Ebenso genügt die Übersendung der Angebote per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe.
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Nicht fristgerecht eingereichte Angebote oder nur per Telefax oder E-Mail eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Hinweis: Eine Einreichung der Angebote über die "Nachrichtenfunktion" der Vergabe- plattform, o. ä. ist nicht zulässig.
4.4 Die Bieter müssen berücksichtigen, dass das Hochladen der Unterlagen des elektronischen Angebots einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sodass für das Hochladen der Unterlage auf die Vergabeplattform ausreichend Zeit vor Ablauf der Angebotsfrist eingeplant werden soll.
4.5 Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass vor der späteren Beauftragung von dem bezu- schlagten Bieter ein Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen ist.
4.6 Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- bezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende oder unvollständige leis- tungsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
4.7 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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- Fragen durch die Bieter
Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Verfahrensunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 16. November 2026 (Ortszeit: 12.00 Uhr) mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren“ über die Nachrichtenfunktion unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beant- wortung nicht sichergestellt werden.
Die Fragen und Antworten werden anonymisiert auf der Vergabeplattform https://vergabe- marktplatz.brandenburg.de zur Beantwortung veröffentlicht, soweit sie für alle Bieter von In- teresse sind. Andernfalls erfolgt eine Beantwortung individuell für den jeweiligen Bieter. Bie- ter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren In- halte zu berücksichtigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollstän- digkeit des Bieterbogens betreffen, so hat der Bieter die EVC umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind unmittelbar an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten.
- Ortstermin
Bieter, die eine Ortsbesichtigung wahrnehmen wollen, haben dies der Auftraggeberin in Text- form spätestens bis zum 9. November 2026 (Ortszeit: 12:00 Uhr) über die Nachrichten- funktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
mit dem Betreff „Ortstermin“ mitzuteilen. Die EVC wird die interessierten Bieter entsprechend zu einem Ortstermin einladen.
- Anforderungen an die Eignung
Zum Nachweis der Eignung sind alle im Bieterbogen (Anlage 1) aufgeführten Nachweise vollständig vorzulegen.
Geeignet sind die Bieter, die die Unterlagen und Erklärungen vollständig vorgelegt haben und folgende Mindestanforderungen erfüllen:
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7.1 Mindestanforderungen:
Jeder Bieter muss mindestens 3 vergleichbare erfolgreich in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Angebotsfrist) abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen (Einzel- heiten siehe Ziff. 3.3.1 des Bieterbogens).
- Angebotswertung
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind in der Anlage 6 dargestellt.
- Angebotsunterlagen
9.1 Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden.
Alle Angebotsteile und Bestandteile müssen eindeutig strukturiert und gekennzeichnet sein. Die mit dem Verfahrensbrief übersandten und entsprechend von der Auftraggeberin vorge- gebenen Unterlagen (z.B. Leistungsverzeichnisse) sind zu verwenden, (soweit erforderlich) inhaltlich zu vervollständigen und – sofern nicht anders in diesem Verfahrensbrief beschrie- ben – in die Angebote des Anbieters zu integrieren und an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9.2 Vertrag
9.2.1 Die Auftraggeberin wird den als Anlage 3 beiliegenden Vertrag abschließen. Die Bieter ver- pflichten sich mit der Abgabe des Angebots den Vertrag zu den dort enthaltenen Bedingun- gen im Falle der Zuschlagserteilung mit der Auftraggeberin abzuschließen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige vom Vertrag abweichende Bedin- gungen der Bieter werden nicht Bestandteil des Vertrags.
9.3 Leistungsverzeichnis, Angabe der Preise
9.3.1 Die Bieter haben zur Darstellung der angebotenen Preise zwingend das als Anlage 1 beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden und zwingend das Langtext-LV einzu- reichen.
9.3.2 Die Bieter werden auf die äußerste Wichtigkeit der Vollständigkeit der Preisangaben hinge- wiesen. Alle für die Bepreisung vorgesehenen Positionen der Leistungsverzeichnisse müs- sen daher ausgefüllt werden.
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9.3.3 Die bepreisten Leistungsverzeichnisse müssen jeweils als GAEB- uns als PDF-Datei einge- reicht werden.
9.3.4 Durch die angebotenen Preise werden sämtliche vertragsgemäß vom Bieter zu erbringenden Leistungen und Pflichten vergütet und sämtliche Aufwendungen des Bieters hierzu, insbe- sondere alle gegenwärtigen und künftigen Steuern (ausgenommen Umsatzsteuer), Abgaben und Gebühren, Versicherungskosten, die sachlichen und persönlichen Kosten und Aufwen- dungen abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Preisnachlässe mit Bedingungen (z. B. für die Zahlungsfrist (Skonti)) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des An- gebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
9.3.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
- Formblatt Vertragsangaben
Die Bieter haben das Formblatt Vertragsangaben (Anlage 4) auszufüllen. Hieraus ergeben sich die für die Zuschlagswertung (Anlage 6) relevanten Angaben.
- Abfallkonzept
Die Bieter haben mit ihrem Angebot ein ausgefülltes Abfallkonzept einzureichen (vgl. An- lage V 1.1.5 zum Vertrag)
- Ausführungszeitraum
Die Leistungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Januar 2027 auszuführen. Nach dem aktuellen Zeitplan ist ein Leistungsbeginn ab dem 11. Januar 2027 vorgesehen, sofern die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Ein früherer oder späterer Abruf der Leistungen durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
- Ergänzende Vergabebedingungen BbgVerG
Die Bieter haben die in Anlage 5 ergänzenden Vergabebedingungen nach dem Branden- burgischen Vergabegesetzt (BbgVergG), soweit zu treffend, zu unterzeichnen.
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- Unteraufträge
Die Auftraggeberin behält sich vor abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beab- sichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Be- nennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
- Bindefrist
Der Zuschlag soll nach vorläufiger Planung im <…> 2026 erfolgen. Die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden sein soll, endet nicht vor dem Ablauf von 2 Monaten nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote. Die Bieter erklären ihre Angebote als verbindlich bis zu diesem Termin.
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmereinsatz
Neben Einzelbietern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft.
16.1 Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiede- nen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bieterge- meinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei de- nen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durchrechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide be- troffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieterbüros.
15.2 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Bieterbogen eine von allen Mitgliedern rechtsverbind- lich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
• die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
• alle Mitglieder aufgeführt sind,
• ein von allen Mitgliedern gegenüber der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmäch- tigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und
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• die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
15.3 Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Bieterbo- gen (Anlage 1) abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachun- ternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die näheren Ein- zelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem als Anlage 1 beigefügten Bieterbo- gen erläutert.
Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nach- weisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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II. Sonstige Informationen
- Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbe- schränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbe- werbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Vertraulichkeitserklärung
Jeder Bieter verpflichtet sich, sämtliche in diesem Verfahren der EVC bzw. ihren Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behan- deln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung verwen- det und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin zur Ver- fügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Ver- schwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bieters er- folgt.
Jeder Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die der EVC aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und die Auftraggeberin von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Diese Verpflichtung gilt verschul- densunabhängig. Jeder Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulich- keitserklärung selbständig sicherzustellen.
- Information nicht berücksichtigter Bieter
Die EVC wird die nicht berücksichtigen Bieter entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren.
- Keine Entschädigung
Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadener- satzansprüche sind ausgeschlossen.
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III. Datenverarbeitung
- Datenverarbeitende Stelle und Datenschutzbeauftragter
1.1 Die datenverarbeitende Stelle ist die
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Karl-Liebknecht-Str. 130 03046 Cottbus
1.2 Datenschutzbeauftragte(-r) ist
Stadtwerke Cottbus GmbH Wolfgang Will Karl-Liebknecht-Straße 130 03046 Cottbus 0355 351 118 datenschutz@stadtwerke-cottbus.de
- Art der erhobenen Daten
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden bei den Bietern, Bietergemein- schaften und Nachunternehmern bzw. den für diese im Verfahren tätigen natürlichen Perso- nen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft die Namen, Adressan- gaben, ggf. Geburtsdaten und Daten zu sonstigen Kommunikationswegen sowie Angaben zur beruflichen Qualifikation und Tätigkeit. Personenbezogene Daten können auch in Doku- menten enthalten sein, die der Auftraggeberin von den Bietern zur Verfügung gestellt/ über- sandt werden.
- Zweck der Datenverarbeitung
Es besteht keine Rechtspflicht zur Angabe von personenbezogenen Daten. Die im Verfahren geforderten personenbezogenen Daten sind jedoch erforderlich, um das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchführen und nach den gesetzlichen Bestimmungen dokumentieren so- wie ggf. dem Bestbieter den Zuschlag erteilen zu können (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Die Erhebung der Daten ist insbesondere auch erforderlich, um die Eignung der Bieter und die Angebote prüfen sowie das Verhandlungsverfahren insgesamt durchfüh- ren zu können, Bieterfragen beantworten zu können und die Vertragsabwicklung durchfüh- ren zu können.
Ohne die Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten können sich für die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens Nachteile ergeben (z. B. bei der Wertung der mitarbei- terbezogenen Angaben) bis hin zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren (insbeson- dere bei unvollständigen Angeboten).
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- Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO. Rechtliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin ergeben sich insbesondere aus dem Ge- setz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der SektVO.
- Rechte der Betroffenen
Die Betroffenen haben nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) folgende Rechte:
▪ Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
▪ Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
▪ Recht auf Löschung (Art. 17DSGVO),
▪ das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
▪ das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
▪ das Recht, die erteilte Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),
▪ das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) und
▪ das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).
- Empfänger
Innerhalb der EVC erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese für die Zwecke der Durchführung dieses Vergabeverfahrens und der Vertragsabwick- lung benötigen. Die personenbezogenen Daten können von der Auftraggeberin im Einzelfall auch an Dritte, insbesondere Berater der Auftraggeberin, (z. B. rechtliche Berater, Gewerbe- zentralregister, Referenzgeber, IT-Dienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) für die Zwecke des Vergabeverfahrens übermittelt und von diesen hierfür verarbeitet werden. Eine solche Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Bieter, gesetzlicher Bestim- mungen, vertraglicher Vereinbarung oder zur Wahrung berechtigter Interessen.
- Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden während der Verfahrensdurchführung verarbeitet und gespeichert sowie innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auch danach gespeichert. Vergabeun- terlagen werden insbesondere nach handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, Geldwäschegesetz), d. h. regelmäßig 6 bzw. 10 Jahre, sowie bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufbewahrt, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung (vgl. § 8 SektVO). Zudem sind verjährungs- sowie förderrechtliche Bestimmungen zu Aufbewahrung zu beachten.
- Datenschutzaufsichtsbehörde
Die Datenschutzaufsichtsbehörde ist
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Poststelle@LDA.Brandenburg.de Tel.: +49 33203 356 - 0 Fax: +49 33203 356 - 49
- Der jeweilige Bieter willigt mit Abgabe des Angebots in die vorbenannte Datenverarbeitung ein und hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seiner Sphäre Betroffenen entsprechend auf- geklärt werden und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt werden.
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IV. Anlagen zum Verfahrensbrief
Anlage 1 – Bieterbogen
Anlage 2 – Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen
Anlage 3 – Vertrag
Anlage 4 – Formblatt Vertragsangaben
Anlage 5 – Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG
Anlage 6 – Zuschlagskriterien
V. Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zu- gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.