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Baustellenordnung - 2016174 - Neubau Lerngebäude auf dem Gelände der Uniklinik Köln
Teamarbeit für eine sichere Baustelle
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist an der Baustelle ausgehängt bzw. hinterlegt. Es gelten folgende Arbeitsschutzgrundsätze:
Arbeitsmittel /-verfahren: Umgang mit Gefahrstoffen: Arbeitsschutzunterweisungen:
Grundsätze: Persönliche Schutzausrüstung: Baustellenverkehr:
Alle Fremdfirmen und Subunternehmer haben ihre Mitarbeiter
Nur auf zugewiesenen
Auf der Baustelle gilt: Einfahrt nur mit Genehmigung. Für Arbeiten immer
Nur mit richtig
und Mitarbeiter ihrer Subunternehmer in der Sache der
Flächen arbeiten und lagern
geeignete
gekennzeichneten und Arbeitssicherheit selbständig zu unterweisen.
Schutzmaßnahmen treffen.
verpackten Gefahrstoffen
Es gilt die StVO.
umgehen (vgl. Symbole). Sicherheit- und Gesundheitsschutz kann nur dann Warnung vor Gesundheits- Zutritt für Unbefugte verboten
Arbeitsschutzvorschriften Besonders auf Absturz-
Absturzgefahr schädlich geschaffen werden, wenn alle Mitarbeiter wissen, welche kennen und einhalten sicherungen achten. Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen.
Gefahrenhinweise und
Fußschutz benutzen Parkverbote für Zufahrten, Flucht-
Kopfschutz benutzen Wir verweisen hierzu u. a. auf die:
Sicherheitsratschläge auf
und Rettungswege beachten. Nur sichere und geprüfte
Erforderliche Genehmigungen rechtzeitig
Etiketten beachten. BG Vorschriften + Regeln für Sicherheit und
Arbeitsmittel verwenden.
einholen Gesundheitsschutz (DGUV)
Abhängig von Gefährdungen gilt:
Einweisepflicht für Warnung vor Hochentzündlich Besonders gefährliche Arbeiten BG Informationen (DGUV I)
Gefahrstoffe
rückwärtsfahrende LKWs.
Unfälle und gefährliche Situationen dem (z.B. Schweißen) nur mit
ordnungsgemäß lagern. Staatliche Gesetze und Verordnungen gesonderter Erlaubnis
Koordinator melden
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ausführen.
Ladung richtig sichern.
Betriebsanweisungen
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Gefährliche Bereiche abschirmen und
Im sicheren Umgang mit den
Gehörschutz benutzen Augenschutz benutzen vorhalten und beachten. Warnung vor kennzeichnen Technische Regeln für Biologische Abfallstoffe (TRBA)
Geschwindigkeitsbegrenzung Arbeitsmitteln einweisen Hindernissen am Ätzend
Boden
lassen.
einhalten.
Gefährdete Personen in der
Verbote (insbesondere Alkoholverbot) und Die einzelnen Verantwortlichen der Subunternehmen führen
Nähe informieren bzw.
Anweisungen beachten hierzu eine angemessene Unterweisung ihrer Mitarbeiter
Materiallagerung in
10 km/h zulässige warnen.
durch.
Abstimmung mit Bauleitung.
Höchst- Warnung vor
Höchst- Abstimmung mit Bauleitung. Warnung vor Ziel ist es, einen vorsorgenden Arbeitsschutz zu Sehr giftig Quetschgefahr
Nachauftragnehmer informieren geschwindigkeit garantieren!
Eingeschränktes Halteverbot Es wird von allen Firmen eine Gefährdungsbeurteilung und
Schutz von Unbeteiligten beachten
Unterweisungsnachweis verlangt.
| Handschutz benutzen | |
|---|---|
| ACHTUNG: Rettungs- und Evakuierungskonzept erstellen. |
ACHTUNG: Unbedingt Schutz von Unbeteiligten beachten. Baustellenabsicherung gemäß BE-Planung. Straßensperrung gem. Verkehrsrechtlicher Anordnung durchführen. Keine Veränderung an Baustelleneinrichtung vornehmen. Evtl. zusätzliche Sicherheitsbereiche bei Abbruch und Rückbauarbeiten einrichten Siehe hierzu auch "Baustellenverkehr" aus dieser Baustellenordnung.