Abgabe e-Angebot.pdf

Abbrucharbeiten für den Neubau eines Lehr- und Lerngebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 07:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bieter-/ Bewerberinformationen e-Vergabe

Hinweise

Elektronische Übermittlung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angebotsunterlagen

Das Universitätsklinikum Köln stellt die Vergabeunterlagen unter www.evergabe.nrw.de unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können direkt und ohne vorherige Registrierung abgerufen werden. Die Abgabe von Angeboten/Teilnahmeanträgen/Interessensbestätigungen ist ausschließlich elektronisch zugelassen. Hierfür ist eine Registrierung des Bieters/Bewerbers erforderlich. Die Registrierung auf das vom Universitätsklinikum Köln eingesetzte Vergabeportal ist kostenlos.

Die registrierten Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, wenn zusätzliche Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zum Abruf bereitgestellt werden, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am Vergabeverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mitteilung befreit die Bieter nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen des Auftraggebers im Internet einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren.

Informationen über die zu verwendenden elektronischen Mittel, den technischen Parametern für die Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angebote sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Alle Vergabeverfahren unter- und oberhalb der EU - Schwelle erfolgen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal.

Dies bedeutet, dass insbesondere

a. alle relevanten Vergabeunterlagen, b. Informationen zur Angebotsabgabe, c. Bieterkommunikation, d. Die Versendung der Informationsschreiben nach § 134 GWB, e. die Auftragserteilung und f. die Versendung der Absageschreiben

elektronisch über das Vergabeportal www.evergabe.nrw.de versendet werden.

Stabsabteilung Recht | Vergabestelle Bau - Stand November 2022

[Seite 2]

Die Angebotsunterlagen/ Interessensbestätigung / der Teilnahmeantrag sind vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist hochzuladen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Upload von Unterlagen nicht mehr möglich.

Bei Rückfragen zur Funktionsfähigkeit des Bietertools wenden Sie sich an das Support-Team der Fa. Cosinex GmbH unter support@cosinex.de oder an die zuständige/-n Sachbearbeiter/-in der Vergabestelle Bau.

Weiterführende Hilfestellungen sowie Schulungsvideos stehen über das elektronische Service- und Support-Center der Cosinex GmbH zur Verfügung.

Formen der Angebotsabgabe

Elektronische Interessensbekundungen/ Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote sind nach § 126 BGB „elektronisch in Textform“ zu unterschreiben. Sie benötigen in der Regel keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung über das Vergabeportal der Fa. Cosinex wird dem Bieter/Bewerber ein sog. „cosinex Bietertool“ zur Verfügung gestellt, welches den Bieter/Bewerber dabei unterstützt, einen „Angebotscontainer incl. Containersignatur“ zusammenzustellen und diesen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu signieren. In Verbindung mit der Containersignatur ist das vorliegende Angebot rechtsverbindlich unterschrieben.

Stabsabteilung Recht | Vergabestelle Bau - Stand November 2022 Seite 2 von 3

[Seite 3]

Beispiel: „juristische Person“ „Fa. Mustermann GmbH“

Beispiel: „natürliche Person“ „Max Mustermann“

Textform nach § 126b BGB:

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, dass

−

es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraumes zugänglich ist, und

−

geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

Mit der elektronischen Einreichung der Vergabeunterlagen über das Bietercockpit des Vergabeportals in Verbindung mit der Containersignatur ist das Angebot/ der Teilnahmeantrag und alle damit eingereichten Unterlagen rechtsverbindlich unterschrieben.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften erfolgt die elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen/ Interessensbestätigungen/ des Teilnahmeantrags über das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft. Auf die Teilnahmebedingungen in Formular 212 bzw. 212 EU wird verwiesen.

Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Erklärungen der Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

  • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
  • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
  • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der Vergabestelle Bau gerne zur Verfügung.

Stabsabteilung Recht | Vergabestelle Bau - Stand November 2022 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung