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| Hygieneplan - Durchführung von Baumaßnahmen | HP | |
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| Stand: 28.05.2019 Geprüft am: 28.05.2019 | ||
| Hygienische Absicherung von Baumaßnahmen | ||
| A) Grundsätzliches | 1. Rechtzeitige und angemessene Information der betroffenen Station bzw. des betroffenen Funktionsbereiches. | |
| 2. Rechtzeitige Schaffung bzw. Bereitstellung funktionsgerechter Ausweichmöglichkeiten, wenn eine Nutzung bestimmter Räume oder Bereiche während der Baumaßnahme nicht möglich ist. Dies ist selbstverständlich auch dann der Fall, wenn diese Räume/Bereiche nur durch die Baustelle erreicht werden könnten. | ||
| 3. Alle verantwortlichen Mitarbeiter der an der Maßnahme beteiligten Firmen müssen über die besonderen Bedingungen, die in einem Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe gegeben sind, informiert sein. Die Verantwortung für die Einhaltung der hygienischen Rahmenbedingungen liegt bei den durchführenden Firmen bzw. bei den Baustellenleitern. Die Namen der vor Ort persönlich Verantwortlichen sind mit Nennung der Handynummer aufzulisten und im Vorfeld allen involvierten Klinikstellen und der Zentralen Krankenhaushygiene mitzuteilen. Diese Liste ist laufend zu aktualisieren. | ||
| B) Abschottung | ||
| Aufbau von Staubschutz- wänden | 4. Rechtzeitige und während der gesamten Baumaßnahme wirksame Abschottung durch geeignete Staubschutzwände. Anpassarbeiten vor Ort beim Erstellen der Schutzwände sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Die Schutzwände sind bis zur Rohdecke zu führen, durchgeführte Installationen ausreichend abzudichten. Die Staubschutzwände werden nach Fertigstellung von der Zentralen Krankenhaushygiene abgenommen. | |
| Wirksamkeit der Staubschutzwände | 5. Die Staubschutzmaßnahmen müssen jederzeit und bei allen möglichen Wetterlagen bzw. Windbedingungen ausreichend wirksam sein. | |
| 6. Falls während einer Baumaßnahme mit starker Staubentwicklung zu rechnen ist und ein Eintrag in andere Ebenen/Bereiche über die Fassade oder Schächte nicht ausgeschlossen werden kann, sind alle möglicherweise betroffenen Bereiche rechtzeitig zu informieren. Solange ein Staubeintrag befürchtet werden muss, sind Fenster und Türen geschlossen zu halten, Schächte sind im Vorfeld adäquat abzudichten. | ||
| Baumaßnahmen in sensiblen Bereichen | 7. Zur Vermeidung einer Kontamination bei Baumaßnahmen, die an besonders sensible Bereiche (z. B. OP, Intensivstationen, onkologische Stationen) angrenzen, ist mittels geeigneter Geräte im Baustellenbereich ein Unterdruck herzustellen. Die unterbrechungsfreie Einhaltung des |
ein Unterdruck herzustellen. Die unterbrechungsfreie Einhaltung des
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| Unterdrucks ist über die Einrichtung von Schleusen im Zugangsbereich der Baustelle abzusichern. Die Festlegung, ob es sich um besonders sensible Bereiche handelt, erfolgt als Einzelfallentscheidung durch die Krankenhaushygiene. | ||||
| Durchgänge | 8. Staubschutzwände sind ohne jederzeit begehbare Durchgänge herzustellen. Falls eine Fluchttür installiert werden muss, ist sie von innen adäquat abzudichten und mit einer Alarmsicherung zu versehen. Sie darf nur im Notfall benutzt werden. | |||
| Demontage von Staubschutz- wänden | 9. Bevor eine Staubschutzwand demontiert wird, ist eine desinfizierende Reinigung des bisherigen Baustellenbereiches durchzuführen. In sensiblen Bereichen ist vor Demontage der Staubschutzwand stationsseitig eine Plastikfolie so zu platzieren, dass Staubeintrag unterbunden wird. Nach Demontage der Staubschutzwand ist erneut eine desinfizierende Reinigung durchzuführen. | |||
| Ver- und Entsorgung von Baustellen | 10. Die Ver- und Entsorgung ist vorrangig über Außenzugänge (Fassadenöffnung etc.) zu realisieren. Ist eine Ver- und Entsorgung der Baustelle von außen nicht möglich, muss in enger Abstimmung mit dem Nutzer, der Krankenhaushygiene und der Feuerwehr eine geeignete Alternative gefunden werden. Beispielsweise durch die Vereinbarung von definierten Zeitfenstern und Korridoren, in welchen der Transport von staubdicht verpacktem Bauschutt oder Material stattfindet. Die Transportkorridore wären dann direkt im Anschluss desinfizierend zu reinigen. | |||
| Durchführung kleinerer Baumaßnahmen | 11. Bei Durchführung kleinerer Maßnahmen und/oder bei schnell wechselndem Einsatzort (z.B. Verlegen von Kabeln in Zwischendecken, Setzen von Dübeln in Deckenbereichen) sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Rechtzeitige Information des Nutzers. - Vorbereitung der betroffenen Räume/Bereiche/Zonen durch dichte Abdeckung von sensiblen Oberflächen mit Folien etc. - Auslagerung von Materialien in Bereiche mit hygienisch einwandfreien Bedingungen. - Auslagerung von Funktionen aus dem Baustellenbereich - Eventuelle Abstimmung von Ersatzverkehrswegen - Dauernde Aufsicht bei Maßnahmen in Flurbereichen mit Patienten-/ Publikumsverkehr und Ausschluss von Kontaminationsrisiken (Dies ist im Einzelfall der der Zentralen Krankenhaushygiene abzustimmen). - Ausschließlicher Einsatz von Geräten und Methoden, die anfallenden Bohr-/Baustaub - soweit technisch möglich - am Ort des Entstehens aufnehmen und adäquat sammeln. - Abschließende bzw. begleitende desinfizierende Reinigungen sind in Absprache mit dem Nutzer zu organisieren. | |||
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| Arbeiten im Patientenzimmer | 12. Müssen im Patientenzimmer selbst Arbeiten durchgeführt werden, muss: • es zu diesem Zeitpunkt geräumt sein, • unmittelbar im Anschluss an die Maßnahme eine desinfizierende Reinigung durchgeführt werden • bei erwarteter o. wahrscheinlicher Belastung benachbarter Räume Rücksprache mit der ZKHH für geeignete Maßnahmen gehalten werden. | |
| 13. Ist es nicht möglich die Baumaßnahme angemessen abzuschotten, ist der Patient über ein eventuell gegebenes, zusätzliches Risiko aufzuklären (z.B. durch behandelndes ärztliches Personal). | ||
| Anordnung eines Baustopps | 14. Falls durch den Bauablauf eine Gefährdungssituation bzw. ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann oder sich deren Entstehung abzeichnet, sind zusätzlich zu den sonstigen Bauherrenvertretern der Medfacilities GmbH folgende Personen berechtigt einen sofortigen Baustopp anzuordnen: i. Verantwortliche Mitarbeiter der Medfacilities-Betrieb. ii. Ärztliche Mitarbeiter der Krankenhaushygiene, bautechnische Mitarbeiter und Hygienefachschwestern bzw. Hygienefachpfleger iii. Der Nutzer der betroffenen Einrichtung iv. Die Betriebsfeuerwehr Ein Baustopp ist dem Sekretariat der Medfacilities GmbH oder der Leitwarte schnellstmöglich mitzuteilen. In einem Protokoll sind die Gründe für die Maßnahme niederzuschreiben. | |
| C) Sicherung technischer Anlagen | ||
| Lüftungsanlagen | 1. Sind Lüftungsanlagen betroffen, müssen im Vorfeld ausreichende Maßnahmen getroffen werden, um einerseits: • eine Verschmutzung der Anlagen über die Baustelle zu verhindern (z.B. Abdichtung von Zu- und Abluftkanälen, Stilllegung betroffener Anlagenteile /-abschnitte), und andererseits • eine Beeinträchtigung anderer, hygienisch sensibler Klinikbereiche, die ebenfalls von der Lüftungsanlage versorgt werden, zu unterbinden. | |
| 2. Hygienerelevante Teile neu zu errichtender Raumlufttechnischer Anlagen, müssen sich bei Einbau in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Bei Lagerung, Transport und Montage sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Frisch montierte Anlagenteile sind so zu |
Schutzmaßnahmen zu treffen. Frisch montierte Anlagenteile sind so zu
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| sichern, dass eine nachträgliche, nachteilige Beeinflussung durch den weiteren Baustellenbetrieb sicher vermieden wird. | ||
| 3. Von Raumlufttechnischen Anlagen angesaugte Außenluft darf durch Baumaßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Sind Erdarbeiten oder andere mit starker Staub- bzw. Partikelemission verbundene Maßnahmen im Ansaugbereich notwendig, so sind mit der zuständigen Abteilung der Medfacilities GmbH und dem Team der Zentralen Krankenhaushygiene im Vorfeld die gegebenenfalls notwendigen flankierenden Maßnahmen zu klären. | ||
| 4. Eine Belastung der angesaugten Außenluft mit chemisch bedenklichen und/oder stark belästigenden Gasen/Stoffen (z.B. Abgase, Rauch, Treibstoffe) ist zu vermeiden. Im Vorfeld sind ausreichend abschirmende Maßnahmen zu treffen (z.B. keine laufenden Maschinen vor Außenluftansaugung). | ||
| Andere Anlagen | 5. Grundsätzlich sind diese Forderungen auch bei anderen technischen Anlagen zu erfüllen, vor allem, wenn sie hygienisch sensible Medien herstellen oder transportieren (z.B. Druckluft, Medizinische Gase, Kalt- und Warmwasser, Umkehrosmosewasser). Dieser Aspekt besitzt vor allem dort große Bedeutung, wo nachträgliche (desinfizierende) Reinigungsmaßnahmen nicht ausreichend oder nur unter großem Aufwand durchgeführt werden können. | |
| Wasserführende Anlagen | 6. Vorübergehend (länger als drei Tage) nicht genutzte Kalt- oder Warmwasserstränge sind entweder vom Hauptstrang zu trennen und zu entleeren oder regelmäßig gemäß Trinkwasserverordnung bis zum Erreichen des Temperaturminimums (Kaltwasser) bzw. -maximums (Warmwasser) anzuspülen. | |
| 7. Neu installierte Leitungen sind mittels Druckluft bzw. Stickstoff auf Dichtigkeit zu prüfen. | ||
| 8. Eine Befüllung mit Wasser darf erst unmittelbar vor Inbetriebnahme und sichergestellter, regelmäßiger Nutzung/Anspülung erfolgen. Das Entstehen von Stagnationswasser ist sowohl im Kaltwasser-, als auch im Warmwassernetz weitest möglich zu vermeiden. |
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| 9. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist eine Spülung aller wieder angeschlossenen bzw. neu installierten Netzteile erforderlich. Diese Spülung soll so kurz wie möglich vor Inbetriebnahme erfolgen, es muss jedoch ausreichend Zeit (s. Terminschiene) verbleiben, um die notwendigen mikrobiologischen Untersuchungen durchzuführen. Vor Anwendung am Patienten ist durch mikrobiologische Kontrollen, die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Wassers nachzuweisen. | ||
| D) Bauend- und Umzugsphase | ||
| Grundsätzliches | 1. Überprüfung, ob Hygieneausstattung vorhanden und komplett ist. - Desinfektionsmittelspender an allen relevanten Stellen (nach Rücksprache mit der Zentralen Krankenhaushygiene) in der richtigen Höhe (Anhaltswert Bedienelement auf 1,3 m) - Seifenspender - Handtuchspender - Abwurf | |
| 2. Überprüfung, ob Perlatoren gegen Strahlbrecher getauscht wurden. | ||
| 3. Überprüfung, ob der Armaturauslaufstrahl nicht direkt in den Ablauf erfolgt | ||
| 4. Überprüfung der Vollständigkeit der Silikonverfugung - Sanitärkeramik - Spülen - Schränke - Sonstige Einbauten | ||
| 5. Überprüfung, ob deckenbündige Abschlüsse ausgebildet wurden (Staubflächenvermeidung). | ||
| Terminschiene | 1. Mindestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin - Vorabnahme Fußbodenverlegung (mit „Neutraler Stelle“ Reinigung UKK) - Übergabe der Pflegeanleitung für Oberflächen (Böden, Wände, Schränke, etc.) | |
| 2. Mindestens vier Wochen vor dem Umzugstermin - Information über hygienerelevante Geräte Spülmaschine / Waschmaschine o DG 1 Geräte o Steckbeckenspüle o Zahnbehandlungs- oder HNO- Einheiten o |
o Zahnbehandlungs- oder HNO- Einheiten
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| - Festlegung der Probeentnahmestellen für Wasser (Dies sollte bereits im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen). | ||
| 3. Vor Einbringung von Mobiliar und loser Einrichtung - Hygienevorabnahme | ||
| 4. Drei Wochen vor dem Umzugstermin - Wasserprobennahme | ||
| 5. Fünf Tage vor dem Umzugstermin - Hygieneabnahme | ||
| 6. Drei Tage vor dem Umzugstermin - Abdruckuntersuchung in Hochrisikobereichen (wird durch die Krankenhaushygiene festgelegt; Voraussetzung ist die vorangegangene desinfizierende Reinigung) | ||
| 7. 1.-3. Tag nach dem Umzug - Vor-Ort-Treffen mit allen Beteiligten Patientenservice, Pflege, UKR, Logistik, Krankenhaushygiene etc.) zur Kontrolle der Abläufe des Betriebskonzeptes. | ||
| Verantwortung | Alle an Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Auftrag der Uniklinik Köln beteiligte Personen | |
| Geltungsbereich | Alle Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Auftrag der Uniklinik Köln | |
| Normen, Leitlinien, Evidenz, Empfehlungen | Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) | |
| Mitgeltende Unterlagen |
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