Formular_WebRegAbfrage.pdf

Abbrucharbeiten für den Neubau eines Lehr- und Lerngebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 07:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Wettbewerbsregister

Hinweise über die Abfragepflicht öffentlicher Auftraggeber beim Wettbewerbsregister

Nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber nach

§99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor der Erteilung eines Zuschlags in

einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert

ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen

Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister werden bestimmte Daten benötigt, die nachfolgend

abgefragt werden. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Angaben für Ihr Unternehmen vollständig

aus und fügen Sie dieses Formular Ihren Angebotsunterlagen bei:

Firma

Rechtsform des Unternehmens

Straße Nr.

PLZ Ort Land

Registergericht Registerart Registernummer

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Das Universitätsklinikum Köln ist zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen

Bestimmungen verpflichtet. Soweit von Ihnen personenbezogene Angaben gemacht werden,

werden diese Daten vertraulich behandelt und nur dem für die Bearbeitung des Angebotes

zuständigem Personenkreis zugänglich gemacht. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich

der Durchführung des Vergabeverfahrens.

Rechtsabteilung - Vergabestelle Bau - Stand März 2024

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