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Abbrucharbeiten für den Neubau eines Lehr- und Lerngebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 07:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Kölner Baustellenfibel

Grundlagen und Hinweise zur Ausführung

von Bauvorhaben im öffentlichen Raum

4. Ausgabe

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Inhalt Herausforder ungen für ein zukunftsfähiges Köln 5 Bauen steht für Veränderung und Gestaltung 6 Bauen mit System 8 Ausnahme Notfall 9 RSA 21 10 Geschäftsbereich „Verkehrsrecht liche Anordnung“ 11 Der Verkehrs zeichenplan 13 Es ist nicht einfach … 14 Qualitäten und Gestaltung 15 Baustellen im Gehwegbereich 16 Radverkehr 17 Baufeldordnung und Sauberkeit 18 Sicherheit und Barrierefreiheit 19 Bauleitung 20 Beschilderung 21 Bauablauf Faktor Zeit 24 Baustellen abschluss 25 Baustellen kontrolldienst 26 Sanktionen 27 Kommunikation 28 FAQ 32 Anlagen 34

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Heraus­ Wir befinden uns gemeinsam in einer Zeit der Veränderungen. Das Ziel sind positive Entwicklungen, bei denen beispielsweise

forderungen

die Transformationsprozesse zur Wärmewende oder Mobilitäts-

für ein zukunfts­

wende entscheidende Rollen spielen. Viele Projekte lassen sich fähiges Köln nicht ohne Eingriff in die verkehrliche Infrastruktur realisieren. Gerade im hochverdichteten Raum einer Großstadt erfordert dies immer eine besondere Sensibilität. Für ein umsichtiges Handeln im öffentlichen Raum gibt die „Kölner Baustellenfibel“ viele wertvolle Hinweise. Denn nur wenn klug gebaut wird und die Anforderungen der Menschen in dieser Stadt beim Bauen im Verkehrsraum im Fokus bleiben, können die Projekte gelingen. Hierzu leisten Sie als Bauende durch die Beachtung unserer Baustellenfibel einen wichtigen Beitrag und sind aktive „Macher*innen für Köln“!

Herzliche Grüße

Ascan Egerer Ascan Egerer Beigeordneter der Stadt Köln für Mobilität

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Bauen steht für 10 Jahre gemeinsames Baustellenmanagement geben Gelegenheit für einen Rückblick.

Veränderung und

Gestaltung Es hat sich seitdem einiges getan. Mehr als 120.000 Maß- nahmen wurden abgewickelt, Prozesse haben sich geändert und Verfahren wurden stabilisiert. Die „bürokratischen“ Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Antrags- verfahren digitalisiert und verschlankt. Gebühren und Vorlaufzeiten wurden angepasst und die Anforderungen aus den ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) und RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeits- stellen an Straßen) umgesetzt.

Bauen auf Kölner Straßen ist und bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Bauen steht aber immer für Veränderung und Gestaltung – am Ende soll es besser sein als vorher. Zunächst beeinträchtigen Bauvorhaben im öffentlichen Raum jedoch das sensible Verkehrssystem in einer Stadt.

Thomas Weil

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Sie schränken die Mobilität und damit die Lebensqualität der Menschen vorübergehend empfindlich ein. Der Anspruch, Baustellen in Köln sowohl stadtverträglich als auch mobilitäts- sichernd zu gestalten, richtet sich als Leitgedanke an alle Beteiligten. Und dies gilt auch für die anstehenden Aufgaben aus Mobilitätswende, Infrastrukturmaßnahmen, Wärmewende und Breitbandausbau. Gemeinsam lässt sich die Zukunft Kölns bereits heute erfolgreich gestalten. Und dazu wünsche ich uns allen viel Erfolg!

Thomas Weil Baustellenmanager Stadt Köln

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Bauen mit Die Vielzahl von unterschiedlichen Bauvorhaben im Kölner Stadtgebiet erfordert gezielte Abstimmungsprozesse zwischen

System

den koordinierenden Stellen. Je größer der Verkehrseingriff, desto früher ist das Baustellenmanagement einzubeziehen. Stimmen Sie bereits im Vorfeld der Ausschreibung die Verkehrsführung und den Bauzeitraum mit den Beteiligten ab, denn nur durch eine ausreichende Vorabstimmung kann sichergestellt werden, dass Sie ihr Bauvorhaben im folgenden Genehmigungsverfahren unter den Ihnen bekannten Bedingungen realisieren können.

Voraussetzung für den Erhalt jeder verkehrsrechtlichen Genehmigung ist dann die rechtzeitige Einreichung aller benötigten Unterlagen beim Baustellenmanagement. Im Regelfall ist der Antrag spätestens drei Wochen vor Baubeginn zu stellen.

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Ausnahme Rohrbrüche, eingebrochene Schachtdeckel oder Straßen- einbrüche sind klassische Beispiele von Notfällen, die im Vorfeld

Notfall

naturgemäß nicht absehbar sind. Wichtig ist, dass aufgrund des Notfalls der Verkehrsbereich nicht mehr sicher passiert werden kann. Hier ist sofortiges Handeln gefragt, denn der Bereich muss umgehend verkehrssicher abgesperrt und Instand gesetzt werden. Zusätzlich ist das Baustellen management unverzüglich zu informieren, denn auch bei Notfällen bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

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RSA 21 Seit dem 14.02.2022 sind die neuen Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) eingeführt.

Das überarbeitete Regelwerk enthält eine Vielzahl an bedeutenden Änderungen, die Auswirkungen auf die Erfordernisse einer verkehrsrechtlichen Anordnung und die Ausführung vor Ort haben. Beispielhaft seien hier nur die Anpassungen der Mindestbreiten bei Geh- und g emeinsamen Geh- und Radwegen (Gehwege im Regelfall 1,30 m, gemein- same Geh- und Radwege im Regelfall 2,50 m), oder die Anpassung hinsichtlich der nun geforderten Reflexionsklassen bei Verkehrszeichen erwähnt.

Für Verantwortliche im Baubereich nicht minder bedeutsam ist das im Standardfall notwendige Erfordernis, die Fach- kenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ nachzuweisen und der deutschen Sprache mächtig zu sein.

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Geschäftsbereich 23.000 Baustellengenehmigungen im öffentlichen Straßenland pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Köln ist eine

„Verkehrsrecht­

wachsende und pulsierende Stadt.

liche Anordnung“

Jede Arbeitsstelle muss verkehrsrechtlich angeordnet und koordiniert werden. Um diese anspruchsvolle Aufgabe kümmern sich im Baustellenmanagement über 20 Mitarbeitende. Diese werden bei Ihrer Arbeit durch ein digitales, georeferenziertes System unterstützt.

In den Sachgebieten werden nicht nur die jeweilige Verkehrs- führung und Absicherung Ihrer Arbeitsstelle, sondern auch mögliche Kollisionen mit anderen Sondernutzungen, wie Veran- staltungen die im öffentlichem Straßenland stattfinden, geprüft.

Aufgrund der Vielzahl der beantragten Arbeitsstellen und der Komplexität der Aufgabe ist eine frühzeitige Einreichung Ihres Antrages, im Regelfall mindestens drei Wochen vor Baubeginn, notwendig. Der Antrag ist per E-Mail an baustellengenehmigung-StVO@stadt-koeln.de zu senden.

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Die notwendigen Mitzeichnungsverfahren werden überwiegend vom Geschäftsbereich durchgeführt. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung und Durchführung des Mitzeichnungsverfahrens die verkehrsrechtliche Anordnung per Mail oder werden aufgefordert Änderungen im Verkehrszeichenplan oder weitere Anpassungen vorzunehmen.

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Der Verkehrs­ Neben einigen anderen Punkten ist für eine schnelle Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung besonders die Qualität des

zeichenplan

von Ihnen eingereichten Verkehrszeichenplans entscheidend. Etwaige Rückfragen oder vom Baustellenmanagement geforderte Anpassungen verzögern die Erteilung der Genehmigung.

Beispielhaft sind nicht nur alle für die Baumaßnahme benötigen Verkehrszeichen und Verkehrsabsicherungen darzustellen, sondern auch die für die Arbeitsstelle relevanten ortsfest vorhandenen Verkehrszeichen. Hierbei sind alle Verkehrsteil- nehmende zu betrachten. Selbstverständlich müssen auch sämtlich notwendige Maßangaben im Plan erkennbar sein und der Verkehrszeichenplan der Örtlichkeit entsprechen.

Bitte beachten Sie hier zwingend die Vorgaben der RSA 21 in Teil A 1.4 „Inhalt der Anordnungen und Verkehrszeichenpläne“ sowie das vom Baustellenmanagement erstellte Informations- blatt „Qualitäten Verkehrszeichenplan“.

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Es ist nicht Die Stadt besteht nicht nur aus den Wegeflächen sondern ist auch durch ihre Infrastruktur geprägt. Das macht Ihre Planung

einfach…

nicht einfach.

Die Vielzahl von Nutzungen durch Einrichtungen wie zum Beispiel Straßenbeleuchtung, Bäume, E-Ladesäulen, Parkscheinautomaten, Sonderparkplätze, Taxi- Stellflächen, Carsharing-Plätzen sind wichtige Elemente die den Genehmigungsprozess beeinflussen. Dies bedeutet für Sie als Antragstellende, dass alle prägenden Elemente in dem der Antragstellung zu Grunde liegenden Verkehrszeichenplan auf- zunehmen sind. Nur so kann zielgenau genehmigt und unange- nehme Über raschungen für Sie können vermieden werden.

Tipp: Machen Sie sich vorher vor Ort schlau. Nichts ist beständiger als der Wandel! Bilder aus dem Internet vermitteln nur selten die aktuelle Realität. Spätestens bei der Straßenverkehrs- behörde droht sonst ein Scheitern Ihres Vorhabens. Klären Sie die Probleme direkt mit den Betroffenen im Vorfeld.

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Qualitäten und Der erste Eindruck zählt. Das gilt auch für Baustellen. Sie p rägen nicht nur bei ihrer Einrichtung, sondern über die gesamte Bau-

Gestaltung

zeit die örtliche Situation. Bauzäune können als r epräsentative Flächen für wertvolle Informationen genutzt werden. Die ansprechende und informative Gestaltung, beispielweise in Form von Bannern an den Bauzäunen, erhöht die Akzeptanz deutlich. Für städtische Baustellen existieren Gestaltungsvor- gaben, die zu beachten sind (Guideline). Anwendung findet die Guideline hauptsächlich dort, wo sich viele Menschen a ufhalten und bewegen. So in den Geschäftszentren der Innenstadt und den Subzentren, sowie in den touristischen Gebieten. Die Gestaltungsvorgaben können Sie beim Baustellenmanagement anfordern. Sollte Ihre Baustelle länger als zwei Monate andauern, bietet sich im Gegensatz zu den Bannern ein fester Bauzaun in ansprechender Gestaltung als bessere Lösung an. Beachten Sie hierzu auch das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln.

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Baustellen im Bei der Einrichtung von Arbeitsstellen auf Gehwegen gilt es, ein starkes Augenmerk auf die besonderen Mobilitätsanforderungen

Gehwegbereich

zu richten. Spezielle Rücksichtnahme gilt hier Kindern, blinden, sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen.

Vollständige Sperrungen von Gehwegen sind daher zu vermeiden und können nur im absoluten Einzelfall das letzte Mittel sein. Gehwege sind in der Regel auf der jeweiligen Straßenseite weiter- zuführen, notfalls über Notgehwege. Die in der RSA genannten Mindestbreiten sollen dabei eingehalten werden.

Gerade bei der Einrichtung von Notgehwegen ist darauf zu achten, dass Bereiche für Zufußgehende frei von Bau- stellen materialien oder Arbeitstätigkeiten bleiben müssen und örtlichkeitsbedingt baulich ausreichende Anrampungen einzurichten sind.

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Radverkehr Bereits die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen heben hervor, dass „die Sicherheit der Zufußgehenden und Radfahrenden im Bereich von Arbeits- stellen nicht beeinträchtigt werden darf“.

An Arbeitsstellen ist für Radfahrende eine durchgängig befahr- bare und geeignete Führung zu realisieren. Aus diesem Grund ist das Zusatzzeichen 1012-32 StVO „Radfahrer absteigen“ nicht zu verwenden. Vielmehr muss eine kluge und realistische Lösung gefunden werden. Fahrbare Anrampungen, verständliche Beschilderungen und sichere Führungen sind herausfordernde, aber wirksame Bausteine. Eine Baustellenführung, die den Radverkehr unzureichend berücksichtigt, ist nicht akzeptabel. Wichtige Hinweise hierzu findet man auch in der Broschüre der Arbeitsgemeinschaft Fußgänger-und Fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise NRW.

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Baufeldordnung Ein chaotisches Baufeld stört nicht nur die öffentliche Wahr- nehmung. Es führt auch zu negativen Rückschlüssen auf die

und Sauberkeit

Qualität der Arbeit an sich und beeinflusst das Image des Auf- tragnehmenden und Auftraggebenden. Ein geöffnetes Baufeld erscheint zwar zu manchen Zeiten praktisch, wirkt aber nicht professionell und stellt eine Gefährdung für alle Verkehrsteil- nehmenden dar. Ihr Baubereich steht nur Ihnen zur Verfügung. Dritte sollen ihn nicht betreten. Halten sie daher ihr Baufeld geschlossen.

Bauen ohne Schmutz? Kaum denkbar. Von Bauarbeiten im öffentlichem Straßenland sind jedoch viele betroffen und alle haben einen Anspruch auf ein sauberes Umfeld. Dazu gehören die Räume, die vorübergehend zur Baustelle werden, aber auch die umliegenden Straßen, die von Baufahrzeugen genutzt werden. Die Lagerung von Material muss daher sinnvoll und ansprechend erfolgen. Abfälle und Baureste sind sofort zu entsorgen und verschmutzte Straßenflächen zu säubern.

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Sicherheit und Beim Bauen im öffentlichem Raum steht die Sicherheit an erster Stelle.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bezieht sich auf den Durchgang für alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Alter oder anderen Faktoren.

Die wichtigsten Mindestanforderungen für barrierefreie S traßenbaustellen sind:

Barrierefreie Verbindungen: Es müssen barrierefreie Verbindungen zwischen den angrenzenden Gehwegen oder Straßen bereitgestellt werden.

Breite Gehwege und Rampen: Gehwege müssen breit genug sein und notfalls mit Rampen versehen werden, um den Durchgang für Menschen im Rollstuhl zu ermöglichen.

Leitlinien: Es müssen sichtbare Leitlinien vorhanden sein, um den Durchgang für Blinde und Sehbehinderte zu erleichtern.

Geeignete Beläge: Der Gehwegbelag muss geeignet sein, um den sicheren Durchgang für alle Menschen zu ermöglichen.

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Bauleitung Für die Sicherheit auf der Baustelle sorgt die Bauleitung. Bei ihr liegt die komplette Verantwortung für die Abwicklung des Vorhabens. Das beginnt bei der Planung und Vorbereitung der Baumaßnahme und endet erst mit der vollständigen Räumung des Baufeldes. Für folgende Punkte ist die Bauleitung in diesem Zeitraum verantwortlich:

– Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung. – Korrekte Ausführung der Anordnung, inklusive Einhaltung aller Auflagen. – Verwendung zugelassener Verkehrszeichen. – Regelmäßige Kontrolle der Absicherung sowie Ordnung auf der Baustelle und dem Umfeld. – Überwachung der Bauabwicklung im Hinblick auf die Bauzeit. – Darüber hinaus ist die Bauleitung Ansprechpartner*in für die Behörde, Polizei und Betroffene. Als solcher muss die Baulei- tung klar benannt und erreichbar sein (Mobilfunknummer und Privatanschrift).

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Beschilderung Verkehrsteilnehmende benötigen eindeutige und klare verkehrs- regelnde Hinweise, um eine baustellenbedingte neue Verkehrs- Eindeutigkeit situation richtig einschätzen zu können. Widersprüchliche und willkürlich aufgestellte Verkehrszeichen führen zu unvorherseh- barem Verhalten und lösen damit Gefahrensituationen aus. Dies gilt für alle sich im Verkehr Bewegenden und somit auch für Sie als Bauende. Decken Sie daher bei Bedarf ortsfest installierte Verkehrszeichen blickdicht ab, die der Baustellenbeschilderung widersprechen, oder Zweifel auslösen können. Das Abdecken von dauerhaften Verkehrszeichen soll stadtbildverträglich durch stabile Umhüllungen in anthrazit oder schwarz erfolgen und darf zur Vermeidung von Beschädigung nicht mit Klebefolie durchgeführt werden. Halten Sie sich bei allen aufzustellenden Verkehrszeichen eng an die Anordnungen und Auflagen des Baustellenmanagements.

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Beschilderung Jedes Verkehrszeichen braucht einen Grund. Vermeiden Sie daher die Aufstellung von unnötiger Beschilderung. Gefahrenstellen Achten Sie bei der Aufstellung der zwingend notwendigen Zeichen, dass diese ausreichend sichtbar, verdreh- und stand- sicher aufgestellt sind. Dafür müssen nicht immer mobile Aufsteller verwendet werden, denn deren Standfüße schränken den ohnehin schon begrenzten Raum ein. Oft lassen sich vorhandene Einrichtungen wie Laternenmaste intelligent und kostengünstig nutzen. Darüber hinaus ist, um Einschränkungen im Gehweg zu vermeiden, auch die Aufstellung in Parktaschen zu prüfen.

Achten Sie auf eine ausreichende Aufstellhöhe und genügend seitlichen Abstand zur Fahrbahn. Muss ein Verkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, sichern Sie dies nach den Vorgaben der RSA 21. Unfälle und Personenschäden können so vermieden werden.

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Beschilderung Haltverbote geben den Verkehrsteilnehmenden wichtige Regelungen und Verhaltensweisen hinsichtlich des ruhenden Haltverbote Verkehrs vor. Bitte setzen Sie daher die in der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffenen Festlegungen genau um und halten Sie sich an die vorgeschrieben Aufstellvorlaufzeit von 96 Stunden. Beachten Sie auch die korrekte Gestaltung etwaiger Zusatz- zeichen, etwa hinsichtlich der zeitlichen Einschränkung und bei der Aufstellung die Einhaltung notwendiger Restgehwegbreiten.

Damit die Stadt Köln ordnungsrechtlich gegen Falschparkende in der von Ihnen aufgestellten Haltverbotszone vorgehen kann, ist neben der Bereithaltung des angeordneten Verkehrs- zeichenplans, ein Aufstellprotokoll zu führen, das Aufstellzeit und -standort genau festhält. Die Kolleg*innen des Amtes für öffentliche Ordnung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0221 221-32000.

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Bauablauf „Man sollte nie so viel zu tun haben, dass man zum Nachdenken keine

Faktor Zeit

Zeit mehr hat.“

Georg Christoph Lichtenberg, 18. Jahrhundert

Dieses Zitat passt auch auf Baumaßnahmen und ihre Genehmigungen. Der beschränkte öffentliche Raum zwingt zur Einhaltung von kalkulierten und abgestimmten Zeitplänen. Und wenn es doch schief geht:

Sofort Kontakt zum Baustellenmanagement aufnehmen. Auch hier bleiben die Anforderungen hoch und wer zu spät kommt den…

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Baustellen­ Abgeschlossen haben Sie eine Baustelle, wenn wirklich alles abgeräumt, wiederhergestellt und gereinigt ist. Dies umfasst

abschluss

selbstverständlich auch das Umfeld, das ebenfalls sauber hinterlassen werden muss. Der Anspruch der Anlieger*innen ist hier maßgebend. Verantwortlich dafür ist die Bauleitung.

Kontrollieren Sie nach Abschluss des Bauvorhabens die Örtlichkeit. Sind alle Verkehrszeichen abgeräumt? Ist die Fläche sauber und wieder hergestellt? Sind alle Baumaterialien entfernt? Erst dann ist die Arbeitsstelle beendet. Vermeiden Sie in Ihrem eigenen Interesse Sanktionen durch den Baustellenkontrolldienst, der die Situation nach Abschluss vor Ort überprüft.

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Baustellen­ Ihre Baumaßnahmen wurden in den letzten Jahren mehrfach verkehrstechnisch kontrolliert? Dann sind Sie mit dem seit

kontrolldienst

2014 eingerichteten Baustellenkontrolldienst (BKD) der Stadt Köln in Berührung gekommen. Sieben Mitarbeitende kümmern sich seitdem um die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung. Insgesamt werden pro Jahr mehr als 900 Arbeitsstellen angefahren. Die meisten ohne Mängel, in knapp 45 Fällen musste im Jahr 2023 jedoch auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Der BKD kümmert sich jedoch nicht nur um die proaktive Kontrolle von Arbeitsstellen und das Abräumen von vergessenen Baustellenschildern, sondern ist auch Ansprechpartner für über 1.700 Anfragen aus der Bürgerschaft zum Thema Baustellen und deren Einrichtung.

Haben Sie Fragen an den BKD? Sie erreichen uns unter: baustellenmanager@stadt-koeln.de

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Sanktionen Im Falle eines Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung oder bei nicht genehmigten Arbeiten verhängt das Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Stellen Sie daher sicher, dass vor Beginn des Bauvorhabens eine verkehrsrechtliche Genehmigung oder Anordnung erteilt wurde und man sich vor Ort auch daran hält. Die Anordnung ist immer auf der Baustelle vorzuhalten und bei Bedarf vorzuzeigen. Kommunizieren Sie unplanmäßige Änderungen in der Baustellensituation umge- hend an das Baustellenmanagement. Bitte halten Sie sich an die genannten Regeln, denn nur so können Sie sich unnötigen Ärger und auch etwaige Zusatzkosten durch Zwangsmaß- nahmen ersparen.

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Kommunikation Baumaßnahmen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum haben, führen bei den Betroffenen zu einer vor Ort ungewollten Anpassung ihrer täglichen Gewohnheiten.

Solch ein Eingriff bietet viel Potenzial für Konflikte.

Die richtige Kommunikation vor Ort hilft dabei, die Akzeptanz zu erhöhen und Beschwerden zu reduzieren. Anregungen und Beschwerden sollten Sie daher ernst nehmen und seriös bearbeiten.

Eine Standardlösung für alle Fälle gibt es leider nicht. Auf die folgenden Grundsätze lässt sich jedoch aufbauen um für mehr Transparenz und weniger Rückfragen zu sorgen:

Informieren Sie betroffene Anlieger*innen im Vorfeld Ihres Bauvorhabens schriftlich über die anstehenden Arbeiten. Der Inhalt der Anliegerinformation soll sich auf die konkrete Baustelle beziehen und auf möglichst alle wesentlichen Details eingehen, die die Situation vor Ort während der

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Bauzeit verändern. Standardformulierungen ohne weiteren Informationsgehalt führen nur zu unerwünschten Nachfragen. Bei Arbeitsstellen größeren Umfangs bieten sich beispielhaft auch Bürgerversammlungen und Baustellenführungen an.

Exemplarisch für eine Anliegerinformation, finden Sie im Anhang die Darstellung eines Bauvorhabens, das eine Vollsperrung erfordert (Anlage 1). Darüber hinaus können nach Abschluss einer Baumaßnahme Nachfragen bei betroffenen Anlieger*innen wertvolle Informationen für zukünftige Projekte liefern.

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Kommunikation Im Jahr 2023 betrug die tägliche Mediennutzung etwa sieben Stunden pro Person pro Tag. Die ständige Verfügbarkeit von Medien Nachrichten und Informationen in einer digitalisierten Welt führt zu einer veränderten Erwartungshaltung. Eine frühzeitige und umfassende Öffentlichkeitsarbeit ist daher bei Baumaßnahmen mit Einschränkungen der Mobilität der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden immer wichtiger.

Bei Bauvorhaben mit Auswirkungen auf den Verkehr, die das mobilitätsrelevante Verkehrsnetz (MRV, Anlage 2) betreffen, ist eine Pressemitteilung erste Grundlage für die ausreichende Information der Stadtgesellschaft.

Diese muss sechs Werktage vor Baubeginn veröffentlicht werden. Bei Maßnahmen mit einer Dauer von mehr als zwei Monaten, muss die Veröffentlichung zwölf Werktage vorher erfolgen und kurz vor Baubeginn nochmals aktualisiert veröffentlicht werden. Die für eine Pressemitteilung zu beachtenden Punkte sind in der Anlage 3 ausführlich beschrieben.

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Je nach Eingriff und Umfang der Arbeitsstelle kann auch ein umfassenderes Kommunikationskonzept notwendig sein. Dazu können Pressekonferenzen, Medienfilme, Pressebaustellen- führungen oder ähnliches gehören. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt und ein „zu viel“ gibt es nicht.

Darüber hinaus sollte auf die veränderte Mediennutzung eingegangen werden und die Informationen über die Kanäle der sozialen Medien kommuniziert werden.

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FAQ 1.Mit welchem zeitlichen Vorlauf muss die Arbeitsstelle beantragt werden?

Mindestens drei Wochen vor Baubeginn muss die Genehmigung unter Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beantragt werden. Bei Bauarbeiten die länger als zwei Monate andauern, muss der Antrag vier Wochen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine frühzeitigere Beantragung ist jedoch zweckmäßig.

2.Was ist das MRV?

Das mobilitätsrelevante Verkehrsnetz (MRV) ist ein Netz von Straßen, die eine hohe Verkehrsbedeutung für Köln besitzen. Finden hier verkehrsbedeutende Baumaßnahmen statt, führt dies zu einer starken Mobilitätseinschränkung.

3.Die Baumaßnahme kann nur nachts ausgeführt werden. Wo und wie kann ich die Nachtarbeitsgenehmigung erhalten?

Die Nachtarbeitsgenehmigung erhalten Sie beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln (Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln).

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  1. Ich werde mit der Arbeitsstelle nicht im genehmigten Zeitraum fertig. Was muss ich veranlassen?

Sobald Ihnen bekannt wird, dass die Arbeitsstelle nicht im genehmigten Zeitraum abgeschlossen werden kann, ist unverzüglich beim Baustellenmanagement ein Verlängerungs- antrag zu stellen.

  1. Für welche Arbeiten benötige ich keine verkehrsrechtliche Genehmigung?

Führen Sie kurzzeitige Arbeiten aus, die dem Bau oder der Unterhaltung der Straßen und Anlagen im Straßenraum dienen und benötigen Sie hierfür zur Gewährleistung der Verkehrs- sicherheit keine Verkehrszeichen und Absperrmaterialien, da die Arbeiten im Schatten eines gekennzeichneten Fahrzeugs ausgeführt werden, wird keine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt (Arbeiten nach § 35 Abs. 6 StVO).

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Anlage 1 Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter Anwohner, wir bauen für ein lebenswertes Köln! Muster Anlieger- Im Zeitraum von .......... bis .......... werden wir, Musterfirma, information/Firma Mustermannstraße 100, 99999 Musterhausen, Telefon (0123 1234567) in der Musterstraße Arbeiten ausführen.

Deshalb muss die Musterstraße ab Hausnummer .......... für den Kraftfahr zeugverkehr gesperrt werden. Die eingerichtete Umleitung führt über den Musterweg und die Mustergasse.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die unvermeidbaren bau- stellenbedingten Beeinträchtigungen.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu diesem Bauvorhaben ist die Bauleitung, Telefon (mobil).

Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann

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Anlage 2 Die Übersicht „Mobilitätsrelevantes Verkehrsnetz (MRV)“ enthält eine detaillierte Aufstellung der Straßen mit großer MRV Bedeutung für den Verkehr. Das MRV können Sie beim Baustellenmanagement anfordern unter:

baustellenmanager@stadt-koeln.de

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Anlage 3 Folgende Punkte sind in einer Pressemitteilung zwingend zu berücksichtigen: Inhalt – Ort, Inhalt und Anlass eines Bauvorhabens sind darzustellen. Pressemitteilung Gegebenenfalls sind die voraussichtlichen Kosten und die Dringlichkeit zu erläutern. – Die Abstimmung zu anderen Bauvorhaben oder Veran- staltungen mit erheblicher Verkehrsauswirkung ist gegebenenfalls darzustellen. – Baubeginn und Dauer des Bauvorhabens sind zu erläutern. Der zeitliche Rahmen hat sich dabei an den Verkehrs- einschränkungen zu orientieren. – Die verkehrlichen Einschränkungen im Verlauf des Bau- vorhabens sind in allen Phasen zu beschreiben. Maßnahmen zur Vermeidung von Schwierigkeiten im Verkehrsablauf sind darzustellen. – Der spezielle Bauablauf während verkehrsstarker Zeiten (zum Beispiel Messe, Weihnachtsverkehr) ist gegebenenfalls zu erläutern. – Die unvermeidbaren negativen Auswirkungen sind darzustellen.

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– Empfehlungen für die Verkehrsteilnehmenden sind auszusprechen. – Soweit möglich ist darzustellen, welche Vorteile die Baumaßnahme für die Bürger*innen mit sich bringt, wenn sie abgeschlossen ist. – Wenn aussagekräftiges Bildmaterial zur Baustelle vorliegt, soll es beigefügt werden (keine Baupläne).

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Die Oberbürgermeisterin

Dezernat für Mobilität Amt für Verkehrsmanagement Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gestaltung und Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln

Bildnachweis © Stadt Köln Seite 24: © PantherMedia/Maxim Kazim, Seite 30: © PantherMedia/David Koschek

13-CS/297-24/Dez III/60/10.2024

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