[Seite 1]
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Arbeitszeit:
Zur Sicherung der Termineinhaltung erklärt sich der AN bereit und kalkuliert, das bei Bedarf eine Arbeitszeitregelung von werktags 6.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 7.00 bis 16.00 Uhr durch den AN gesichert ist.
10.2 Bauwasser / Baustrom / Bauwesenversicherung:
Bauwasser, Baustrom, und Bauwesenversicherung werden vom Bauherrn gestellt bzw. abgeschlos- sen. Die Verbrauchskosten werden mit einem Betrag von insgesamt 0,5% der Bruttoschlussrech- nungssumme in Abzug gebracht.
10.3 Stundenlohnleistungen
Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell notwendige Stundenlohnarbeiten vor Ausführung dem AG anzuzeigen sind. Der benötigte Zeitaufwand ist dabei zu schätzen und ebenfalls vor Ausführung dem AG anzuzeigen.
Stundennachweiszettel sind tagaktuell zu schreiben und müssen folgende Angaben enthalten: Baustellenbezeichnung, Ausführungstag, beauftragte und ausgeführte Arbeiten, Arbeitsstunden mit Anzahl der Arbeiter und namentliche Benennung, Bezeichnung der Berufsgruppe, Stundenlohn entsprechend der Berufsgruppe, Materialverbrauch, Fahrzeug- und Geräteeinsatz. Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
10.4 Nachträge
Nachträge sind vor Ausführung dem AG anzuzeigen. Nachtragsangebote sind innerhalb von 14 Tagen mit Nachweis der Kalkulationsgrundlage an den AG zu übermitteln.
10.5 Teilnahme an Bauberatungen
Bauberatungen finden wöchentlich statt. Eine Teilnahme ist zwingend sicher zu stellen. Mindestens 2 Wochen vor Beginn der eigenen Leistung ist eine Teilnahme abzusichern.
10.6 Festlegungen auf der Baustelle
In den Baubesprechungsprotokollen und/oder Bautagebüchern getroffene (festgehaltene) Festlegungen bzw. Feststellungen gelten als vertragsrelevant!
10.7 Führen von Bautagesberichten
Der Auftragnehmer hat ein komplett ausgefülltes Baustellentagebuch zu führen. Es hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Anzahl und Namen der am Tag auf der Baustelle anwesenden Arbeiter, die erbrachten Leistungen, Witterung, eventuell besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sowie getroffene Absprachen und Kopien von Abnahmeberichten. Die Bautagebücher des Ausführenden sind mindestens wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
10.8 Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle ist ständig sauber zu halten. Bei Verstößen wird der Auftraggeber auf Kosten aller Auftragnehmer eine Reinigungsfirma beauftragen.
[Seite 2]
10.9 Rechnungen und Abrechnung
Rechnungslegungen in Form von Abschlagszahlungen sind möglich, jedoch nur mit beigefügtem, von der Bauleitung vorher geprüftem Aufmaß, nach Bautenstand. Die Abrechnung erfolgt nach Haushaltsjahren (Januar-Dezember). Alle erbrachten Leistungen sind spätestens zum 31.12 eines jeweiligen Kalenderjahres abzurechnen.
"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen"