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Abbrucharbeiten am DGZ Weskow

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 13:25 (Europe/Berlin)

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Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Arbeitszeit:

Zur Sicherung der Termineinhaltung erklärt sich der AN bereit und kalkuliert, das bei Bedarf eine Arbeitszeitregelung von werktags 6.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 7.00 bis 16.00 Uhr durch den AN gesichert ist.

10.2 Bauwasser / Baustrom / Bauwesenversicherung:

Bauwasser, Baustrom, und Bauwesenversicherung werden vom Bauherrn gestellt bzw. abgeschlos- sen. Die Verbrauchskosten werden mit einem Betrag von insgesamt 0,5% der Bruttoschlussrech- nungssumme in Abzug gebracht.

10.3 Stundenlohnleistungen

Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell notwendige Stundenlohnarbeiten vor Ausführung dem AG anzuzeigen sind. Der benötigte Zeitaufwand ist dabei zu schätzen und ebenfalls vor Ausführung dem AG anzuzeigen.

Stundennachweiszettel sind tagaktuell zu schreiben und müssen folgende Angaben enthalten: Baustellenbezeichnung, Ausführungstag, beauftragte und ausgeführte Arbeiten, Arbeitsstunden mit Anzahl der Arbeiter und namentliche Benennung, Bezeichnung der Berufsgruppe, Stundenlohn entsprechend der Berufsgruppe, Materialverbrauch, Fahrzeug- und Geräteeinsatz. Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.

10.4 Nachträge

Nachträge sind vor Ausführung dem AG anzuzeigen. Nachtragsangebote sind innerhalb von 14 Tagen mit Nachweis der Kalkulationsgrundlage an den AG zu übermitteln.

10.5 Teilnahme an Bauberatungen

Bauberatungen finden wöchentlich statt. Eine Teilnahme ist zwingend sicher zu stellen. Mindestens 2 Wochen vor Beginn der eigenen Leistung ist eine Teilnahme abzusichern.

10.6 Festlegungen auf der Baustelle

In den Baubesprechungsprotokollen und/oder Bautagebüchern getroffene (festgehaltene) Festlegungen bzw. Feststellungen gelten als vertragsrelevant!

10.7 Führen von Bautagesberichten

Der Auftragnehmer hat ein komplett ausgefülltes Baustellentagebuch zu führen. Es hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Anzahl und Namen der am Tag auf der Baustelle anwesenden Arbeiter, die erbrachten Leistungen, Witterung, eventuell besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sowie getroffene Absprachen und Kopien von Abnahmeberichten. Die Bautagebücher des Ausführenden sind mindestens wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.

10.8 Sauberkeit auf der Baustelle

Die Baustelle ist ständig sauber zu halten. Bei Verstößen wird der Auftraggeber auf Kosten aller Auftragnehmer eine Reinigungsfirma beauftragen.

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10.9 Rechnungen und Abrechnung

Rechnungslegungen in Form von Abschlagszahlungen sind möglich, jedoch nur mit beigefügtem, von der Bauleitung vorher geprüftem Aufmaß, nach Bautenstand. Die Abrechnung erfolgt nach Haushaltsjahren (Januar-Dezember). Alle erbrachten Leistungen sind spätestens zum 31.12 eines jeweiligen Kalenderjahres abzurechnen.

"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen"

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