LV_Los 01_02.11.26.pdf

Abbrucharbeiten am DGZ Weskow

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Leistungsverzeichnis

Gewerk / Los: 01 Abbrucharbeiten

Bauvorhaben: Errichtung eines Dorfgemeinschaftszentrums in Weskow

Bauort: 03130 Spremberg/OT Weskow Liebigstraße 6

Bauherr: Stadt Spremberg

Am Markt 1 03130 Spremberg

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Inhaltsverzeichnis

1 VORBEREITUNG, BAUSTELLENEINRICHTUNG.................................. 19

1.1 TECHNISCHE VORBEREITUNG............................................................ 19

1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN............................................................... 19

2 ABBRUCHARBEITEN, ENTKERNUNG.................................................. 21

2.1 ABBRUCH DECKEN-, WAND- UND BODENBELÄGE........................... 21

2.1.1 ABBRUCHARBEITEN, FUSSBODENAUFBAUTEN ERDGESCHOSSE 21

2.2 ABBRUCH, SCHORNSTEINE................................................................. 24

2.2.1 ABBRUCHARBEITEN, SCHORNSTEINE............................................... 24

2.3 ABBRUCH DACHDECKEN..................................................................... 26

2.3.1 ABBRUCHARBEITEN, DACHGESCHOSSE, SONST............................ 26

2.4 ABBRUCH, WAND, FENSTER................................................................ 27

2.4.1 ABBRUCHARBEITEN, WANDBEKLEIDUNGEN, FENSTERBÄNKE.... 27

2.5 ABBRUCH, HOLZ UND TÜREN.............................................................. 28

2.5.1 DEMONTAGE TÜRVERSCHLÄGE, HOLZVERHAU, INNENTÜREN..... 28

2.6 ABBRUCH, BODENBELÄGE, Hauptgebäude, Dachgeschoß............. 30

2.6.1 ABBRUCHARBEITEN, PVC, TEPPICH, FLIESEN................................. 30

2.7 ABBRUCH, DECKEN, DREMPEL........................................................... 31

2.7.1 ABBRUCHARBEITEN, DECKENBEKLEIDUNG, -EINSCHUB, 31 DREMPEL................................................................................................

2.8 ABBRUCH, DEMONTAGE...................................................................... 33

2.8.1 SONSTIGES............................................................................................ 33

2.9 ENTSORGUNG........................................................................................ 34

2.9.1 SORTIERUNG UND ENTSORGUNG...................................................... 34

3 ABBRUCH, TECHNISCHE EINRICHTUNG............................................ 38

3.1 ABBRUCH, TGA...................................................................................... 38

3.1.1 DEMONTAGEARBEITEN, SANITÄR...................................................... 39

3.1.2 DEMONTAGEARBEITEN, HEIZUNG...................................................... 41

3.1.3 DEMONTAGEARBEITEN, ELEKTRO..................................................... 43

3.1.4 ENTSORGUNG........................................................................................ 45

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4 STUNDENLOHNARBEITEN.................................................................... 48

4.1 STUNDENLÖHNE.................................................................................... 48

4.1.1 STUNDENLOHNARBEITEN.................................................................... 48

Zusammenstellung................................................................................. 49

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Baubeschreibung

  1. Lage

Die Stadt Spremberg plant in ihrem Ortsteil Weskow auf dem Gelände einer ehemaligen Schule ein Dorfgemein- schaftszentrum zu errichten. Hierzu werden die Bestandsgebäude mit einbezogen und grundsaniert sowie moderni- siert. (Adresse: Liebigstraße 6, 03130 Spremberg, OT Weskow)

Hierbei handelt es sich um die Umnutzung des vorderen Hauptgebäudes „Alte Schule“ (teilunterkellert) mit ihrem rückwärtig gelegenen Nebengelass (nicht unterkellert), beides Steildächer. Ein zwischen dem größeren in massiver Ziegelbauweise errichteten Vorderhaus und dem in gleicher Bauweise errichteten Hinterhaus entsteht ein neu zu er- richtender Verbindungsbaukörper in gedämmter Kalksandsteinbauweise (Flachdach) mit Holzleistenverschalung so- wie Bodenplatte mit Frostschürze.

Letzterer nimmt den Eingangsbereich und die WC-Räume auf. Das straßenseitige bestehende Hauptgebäude der „Alten Schule“ nimmt das Gemeinschaftshaus (Versammlung, Teeküche, Vereinsraum, Ortschronik, Multifunktions- raum) und das hofseitige bestehende Nebengebäude den Jugendclub sowie die Sommerküche auf.

Das Dachgeschoss des Vorderhauses wird bis auf den Innenausbau und die Haustechnik mit saniert und moderni- siert. Der Dachboden des Hinterhaus wird zwar saniert und modernisiert aber nicht für eine Nutzung vorgerichtet.

Der Keller wird lediglich in Stand gesetzt für die Modernisierung der Haus(-anschluß)technik.

  1. Baugelände

Die Umnutzung des Geländes mit dem Bestandsgebäude liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet und ist 2-seitig von der entsprechenden Nachbarbebauung und 2-seitig von der Liebigstraße (Haupt- und Nebenstraße eingefasst).

Die Exposition des Geländes kann als nahezu eben mit einem leichten Gefälle sowohl zur nördlichen als auch zur südlichen Liebigstraße wahrgenommen werden.

Baustelle : Baustelleneinrichtung siehe BE-Plan. Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich innerhalb des Bauzaunes.

Medien : Medienleitungen liegen z. T. im Grundstück

Eine Besichtigung des Objekts wird generell empfohlen.

  1. Baugrund

Folgende Aussagen mit Relevanz für den Hochbau gibt es im Baugrundgutachten:

  • Nach Mutterboden (0,20m OH/Mu) Aufweisung von Beton- und Ziegelstücken.

  • Überwiegend enggestufte Sande der Bodengruppe SE. Kornband von Feinsand mit Feinkies.

  • Unterhalb 1,3 m Tiefe wird ein 20 cm dicker bindiger Horizont aus tonig, stark sandigen Schluffen (UM) ange-

troffen.

  • Nachverdichtung der Sohle mit 30 cm Kiessand 0/32 (Kiesanteil > 30%) empfohlen.

  • Wasserspiegel unter 6,0 m Tiefe.

  • Frostschürze bis 0.80 m ausreichend.

  1. Kurzbeschreibung Tragwerksplanung

Das Bauvorhaben gliedert sich in drei Bauteile:

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  • Bauteil 1 – Bestandsgebäude Alte Schule - Vordergebäude
  • Bauteil 2 – Neubau Eingangsbereich / WC-Anlage - Zwischengebäude
  • Bauteil 3 – Bestandsgebäude Nebengelass - Nebengebäude Die Bauteile reihen sich aneinander und sind jeweils durch eine Baufuge voneinander getrennt.

Bestandsgebäude Vorderhaus und Hinterhaus: Dachkonstruktion:

  • Die vorhandene Dachkonstruktion bleibt nur im Bestand lediglich im Vorderhaus erhalten.
  • Einzelne Tragglieder werden hier für neu geplante Belastungen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit geprüft und wer- den bei Bedarf verstärkt.
  • Im Hinterhaus-Bestand wird diese aufgrund des zu erwartenden Sanierungsaufwandes ganz ausgetauscht. Außen- und Innenwände:
  • Außenwände bleiben im alle erhalten, (auch tragende) bestehende Innenwände werden herausgenommen. Geschossdecken:
  • Bleiben im Wesentlichen unverändert (im Hinterhaus erstmals eine geschlossene Decke über EG).
  • Einzelne Tragglieder werden für neu geplante Belastungen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit geprüft und bei Be- darf verstärkt oder ersetzt. Gründung:
  • Bleibt im Wesentlichen in Bestand erhalten und wird durch eine konsequente Betonunterfangung unter den erdgeschossigen Wänden so stabilisiert, daß das Gesamtgefüge gestützt wird. (Siehe Hinweise und Anlagen von Bodengutachter und Tragwerksplaner.)
  • Nichttragende Böden (auf Erdsohle) im Erdgeschoß werden neu hergestellt.

Neubau Flachdach-Verbindungsbau (Zwischengebäude):

  • Flachdach als Stb.- Decke (mind. H=20 cm) mit umlaufender Stb.-Attika.
  • Tragende Wände Kalksandsteinmauerwerk D = 20 cm mit vorgehängter Holzverschalung Anmerkungen:
  • Ausbildung mit zusätzlichen Stb.-Stützen an den Gebäudeecken.
  • Gründung mit Stahlbetonbodenplatte (mind. H=25 cm) und umlaufender Frostschürze (40/100cm). Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein

Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke, soweit diese in den jeweiligen Leistungsbereich eingreifen:

1 Allgemeine Hinweise Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Herstel- ler für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allge- mein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart.

Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart.

Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten.

Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.

2 Baustelleneinrichtung 2.1 Flächen der Baustelleneinrichtung Abweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Baustel- leneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebau- ungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus Gründen des Bauablaufs er- forderlich wird.

2.2 Zusätzlicher Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung Der AN überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der an ihn beauftragten Leistungen zusätzlich zu den vom AG etwaig zur Verfügung gestellten Flächen weitere Baustelleneinrichtungsflächen für Verkehr, Zuwe

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g ung, Logistik, Lagerung oder Personalunterkünfte benötigt. Werden private Flächen wie Nachbarland und/oder öf- fentliche Flächen wie Straßen und Wege zusätzlich als Einrichtungsfläche vom AN benötigt, so trägt der AN sämtli- che erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nut- zungsgebühren.

2.3 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen.

2.4 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden oder reichen deren Kapazitäten für den Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich der AN im Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen.

2.5 Erscheinungsbild Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustellenein- richtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, or- dentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune. Auf Verlangen des AG hat der AN optisch minderwertige Bestandteile der Baustelleneinrichtung zu lackieren. Eventuell auftretende Graffitis sind bis zum Ende einer Arbeitswoche zu entfernen.

2.6 Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege Mit der Feuerwehr sind die Erfordernis und die Lage einer Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfalls Umfahrmög- lichkeit für die gesamte Dauer der Bauzeit abzustimmen und vom AN in erforderlichem Umfang über die Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege.

2.7 Arbeitsgerüste Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzuse- hen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.

2.8 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen.

2.9 Bauzwischen- und Montagezustände Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage.

3 Beweissicherungsverfahren Soweit dem AN Schäden während des Baudurchführungszeitraumes an benachbarten baulichen Anlagen und Ver- sorgungsleitungen gemeldet werden, hat er zu veranlassen, diese Schäden umgehend zu dokumentieren und erfor- derlichenfalls weiterhin dokumentarisch zu begleiten.

Eventuell entstandene Schäden sind unverzüglich nach deren Bekanntwerden, spätestens jedoch bis zur Übergabe des Bauwerkes an den AG, zu beseitigen. Ein Entlastungszeugnis bzw. eine Bestätigung des Geschädigten ist vor- zulegen. Diese Belege sind Voraussetzungen für eine ungeminderte Schlusszahlung des AG.

Bei jeglichen Beschädigungen an Fläche, Bauteilen, baulichen Anlagen und Versorgungsleitungen, die durch den Baubetrieb verursacht wurden, wird unterstellt, dass der AN sich schadensverursachend verhalten hat.

Insofern stellt der AN den AG von jeglicher Haftung für Schäden am Eigentum Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten des AN entstanden sein könnten, frei.

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4 Planung 4.1 Vorleistungen des AG Der AG hat Planungsleistungen in mindestens solchem Umfang erbringen zu lassen, wie sie den Auslobungsunter- lagen beigefügt sind.

Der AN prüft diese und teilt eventuelle, bei verantwortlicher Prüfung der Unterlagen bereits zum Angebotsabgabe- zeitpunkt erkennbare Bedenken gegen die AG-seitige Planung mit Angebotsabgabe mit. Mit Annahme des Auftrags tritt der AN in die Planung des AG ein. Der AG tritt seine Rechte gegen die von ihm beauftragten Planer an den AN ab, der diese Rechte mit Annahme des Auftrags annimmt.

Dem AN obliegt jegliche über die den Auslobungsunterlagen beigefügten Planungen und Berechnungen hinausge- hende Planungsleistung in erforderlichem, mindestens jedoch in beschriebenem Umfang.

4.2 Werkplanung/Montageplanung; Ausführungsstatik Der AN fertigt vor Ausführung seiner Arbeiten zunächst eine Planlieferliste und einen Planungsablaufplan und so- dann mittels CAD eine Werkstatt- und Montageplanung/Zeichnungen an, die die zu erbringenden Leistungen insbe- sondere in Bezug auf folgende Inhalte umfänglich darstellen: · Lage, · alle statisch relevanten Anschlüsse, Verbindungen, Halterungen, Befestigungen, Absteifungen, Verankerungen, Auflager, · Detailausbildungen, · Höhen bzw. Anschlusshöhen, · Fugenplan und -arten, Stöße, Teilungen, Verlegerichtungen, · Aufteilungen, Befestigungs-punkte und -linien, · Querschnitte, Dimensionierungen, Bemaßungen, · Revisionsöffnungen, · Dehnungs- und Montagestöße, · Montagelastfälle, Bau-, Transport- und Zwischenzustände, · Einbauabfolge, · Lasthaken und -ösen/ Anhängelasten, · Fenster-/Tür- und Stücklisten, · bauphysikalische Anforderungen und Berechnungen, · Brand- und schallschutztechnische Anforderungen.

Zur Werkstatt- und Montageplanung gehört - soweit erforderlich - auch die Erstellung einer prüffähigen Ausfüh- rungsstatik mit allen erforderlichen statischen Nachweisen als Einzel- und Systemnachweise, die rechtzeitig zur Prüfung einzureichen sind.

Bei der Planung sind die hohen gestalterischen Anforderungen des AG höher zu werten als die Effizienz des Materi- aleinsatzes des AN. Material- oder verschnittoptimierte Planungen sind nicht akzeptabel, wenn damit gestalterische Einschränkungen einhergehen.

Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Eventuell vom AG in den Ausschrei- bungsunterlagen oder Plänen getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich nur als Kalkulati- onshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren.

Die Anfertigung der Zeichnungen des AN erfolgt mittels CAD und wird im Format DWG und PDF an den AG durch Upload in den Internet-Projektraum zur Sichtung übergeben. Zusätzlich sind die Zeichnungen in 3-facher Papier- ausgabe gefaltet zu übergeben.

Mit den Zeichnungen sind dem AG die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und -zulassungen aller Produkte, die solche Zulassungen benötigen, zu übergeben.

Nach Abschluss der Arbeiten sind die Revisionsunterlagen, Revisionspläne bzw. -zeichnungen mittels CAD (in v. g. Formaten) und zusätzlich in 3-facher Papierausgabe gefaltet an den AG zu übergeben.

Der AN erstellt prinzipiell örtliche Aufmaße als Grundlage seiner Planungen, Bestellungen, Fertigungen und Monta- gen.

4.3 Sichtung der Planung des AN durch den AG

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D er AG behält sich vor, jegliche vom AN erstellte Planung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu sichten und Prüfanmerkungen in der Planung des AN zu tätigen.

Der AN ist verpflichtet, die Prüfanmerkungen des AG innerhalb von 5 Tagen in seine Planungen einzuarbeiten. Der AN erstellt seine Planungen daher so frühzeitig, dass er eventuelle Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materi- aldisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planungen einarbeiten kann.

Soweit der AN der Auffassung ist, dass die Umsetzung der Prüfanmerkungen des AG nicht seinem vertraglich ge- schuldeten Leistungssoll entspricht oder Bedenken gegen den Planungswillen des AG sprechen, zeigt der AN dem AG dies innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Prüfanmerkungen schriftlich an.

Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht und von seiner Planungsverantwortung. Diese bleiben unberührt.

4.4 Projektkommunikation Sofern der AG eine Internet-Projektplattform als Kommunikationsbasis fordert oder dieser zustimmt, ist diese vom AN für den Projektschriftverkehr und die Ablage von Plänen und Berechnungen sowie aller zur Dokumentation er- forderlichen Unterlagen ausschließlich zu verwenden.

Nachrichten und Informationen, die über die Internetplattform versendet werden, gelten wechselseitig als mit Upload-Zeitpunkt zugestellt.

Dem AN obliegt in diesem Fall wie allen übrigen Projektbeteiligten eine Informationsholschuld durch arbeitstägli- chen Aufruf der Inhalte des Internet-Projektraums.

Jeglicher projektrelevanter Schriftverkehr ist vom AN über den Internetprojektraum zu versenden und zu dokumen- tieren.

5 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren 5.1 Prüfungen und Abnahmen Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht erfolgten bzw. noch ausstehenden behördlich oder öffent- lich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen. Alle hierbei entstehenden Aufwendungen für Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche etc. sind vom AN zu tragen. Dies betrifft auch und insbesondere Prüfungen, die behördlicherseits zur Abnahme des Gebäudes gefordert wer- den. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung der Prüfungen verantwortlich.

5.2 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnun- gen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen.

6 Muster, Probeflächen Im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung stimmt der AN eigenverantwortlich mit dem AG ab, ob und in wel- chem Umfang Musterbauteile herzustellen sind. Grundsätzlich gilt, dass das eingebaute Material dem freigegebe- nen Muster entsprechen muss.

Der AN stellt unter baustellengerechten Bedingungen Musterbauteile (> 1,00 m2) mit den geforderten Oberflächen- qualitäten für alle sichtbar verbleibenden Bauteile, Verbindungen und Strukturen her. Hierzu zählen insbesondere Sichtbetonflächen, Farb- und Materialflächen, Metallbauverbindungen. Die Musterfassade zeigt neben einem Fassadenausschnitt auch die Unterkonstruktionen, den Schichtaufbau, die Fugenausbildung, die Fassadenoberfläche sowie eine Außenecke samt allseitiger Anarbeitung an ein Fensterele- ment.

Für alle lack- oder pulverbeschichteten Oberflächen sind Musterflächen für alle RAL-Töne nach Wunsch des AG anzufertigen.

Alle Designoberflächen und Bodenbeläge sind aus dem Farbprogramm der Materialhersteller nach Wahl des AG

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a ls Musterflächen zu liefern. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur und dergleichen.

Vor der endgültigen Lieferung auf die Baustelle sind dem AG von allen sichtbaren Einbauteilen oder Materialien (z. B. Beschläge, Schalter, Schlösser, Dachziegel, Lüftungsgitter etc.) und sonstigen Objekten Muster zur Ansicht und Freigabe vorzulegen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder, Schlösser) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.

Der AN lässt sich Musterbauteile und Probeflächen vor der Ausführung vom AG zur Montage freigeben. Eigen- mächtig vom AN angeordnete und nicht vom AG bestätigte Verlegemuster gelten als Mangel und sind auf Verlan- gen des AG zu entfernen.

7 Dokumentation Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabri- kat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen.

Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen.

Der AN übergibt dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme von Bodenbelägen (z. B. Natursteinbelägen) eine Rei- nigungsanweisung, aus der im Hinblick auf den Erhalt der Rutschhemmung zulässige Reinigungsarten und -mittel ersichtlich sind. Die Übergabe der Reinigungsanweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren.

Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bau- produkte und Bauarten.

8 Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und um- gehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen.

Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen.

9 Bauausführung/Leistungsumfang 9.1 Schnittstellen Jegliche Bauleistungen, -stoffe und -elemente des AN, die als Vorleistung oder Einbausituation für Leistungen an- derer (Nach-)Unternehmer dienen, sind rechtzeitig vor Ausführung in Bezug auf die Herstellung der zugelassenen Einbaubedingungen vom AN zu prüfen.

Insoweit fordert der AN unaufgefordert von den anderen Gewerken deren Zulassungen, Prüfzeugnisse und Monta- geanleitungen ab, um in seinem Gewerk die Einbaubedingungen einbauanleitungsgerecht herstellen zu können.

Soweit der AN Leistungen erbringt, an die erkennbar Leistungen anderer (Nach-)Unternehmer angearbeitet werden sollen und die hierfür nicht geeignet sind, trägt der AN die Aufwendungen zur - auch nachträglichen - Herstellung der zulassungskonformen Einbaubedingungen.

9.2 Vorleistungen Soweit Vorleistungen zur beschriebenen Leistung angegeben sind, gelten diese als bauseitige Schnittstelle zur zu erbringenden Leistung des AN. Der AN erbringt alle erkennbar oder üblicherweise nötigen Vorbehandlungen, Zwi- schenschritte, Beschichtungen, Untergrundvorbehandlungen usw., um auf der im Leistungspositionstext beschrie- benen Leistung aufbauen zu können im Rahmen seiner Leistung.

9.3 Anpassungen Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktio- nen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten, soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe er- kennbar ist.

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9.4 Aufmaß und Maßabweichungen Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur Geltendmachung von Mehraufwendungen. Kalkulationsgrundlage ist in- sofern ein örtliches Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige Bauteile oder Öffnungen.

9.5 Demontagen/Erneuerung Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen be- schrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Be- standteil der Leistungen des AN.

10 Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie müssen al- le Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren.

11 Stundenlohnarbeiten 11.1 Abforderung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stunden- lohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.

Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.

Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:

  1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen,
  2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe,
  3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.

Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautage- buch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.

11.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung!

11.3 Vergütung von Stundenlohnaufwendungen Nicht vergütet werden · Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. Ä.), · Überstundenzuschläge, · Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung, · Materialtransport, Gerätetransport, · sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä.

Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächli- chen Lohn einschließlich: · Lohn- und Gehaltskosten, · alle Sozialkosten, · Erschwernis- und sonstige Zuschläge, · Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.), · Wagnis und Gewinn.

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Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausfüh- rung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausge- ber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,

2 Vorbereitung und Planung Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sind die öffentlichen Leitungsämter sowie Post und Feuerwehr über die geplan- ten Arbeiten zu unterrichten. Der AN hat sich über die Lage von Ver- und Entsorgungsanlagen eigenverantwortlich zu informieren. Etwaige Auflagen der Leitungsträger sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Werden Versorgungsan- schlüsse getrennt, so sind diese ordnungsgemäß zu sichern und die Trennstellen im amtlichen Lageplan festzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten ist im Beisein der Bauleitung und des zuständigen Tiefbauamtes ein Pflasterprotokoll zu er- stellen, falls dies noch nicht vorliegt.

3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der AG ist unverzüglich vom AN zu informieren, wenn Rechte Dritter (insbesondere von Nachbarn) durch die Baustel- leneinrichtung kurzfristig oder vorübergehend im Verlauf der Baumaßnahme beeinträchtigt werden. Die Informationspflicht gilt auch, wenn Beeinträchtigungen vermutet, vorhandene Bauwerke und Bauteile beschädigt werden oder Zweifel über das Vorliegen von Rechten bestehen.

Der AN trifft alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden. Hierzu gehören auch die ggf. erforderli- che Baustellenkontrolle sowie, unabhängig von der Rechtsträgerschaft, der Schutz von Messeinrichtungen.

Alle statischen und gründungstechnischen Berechnungen für das Aufstellen von AN-eigenen Kränen, Aufzügen, Silos und baulichen Ausführungen sind Leistung des AN.

Eine Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht zulässig. Der AN gewährleistet, dass die Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung erfolgen kann.

Die Planung für die Baustelleneinrichtung hinsichtlich Zusammensetzung und Anzahl von Containern ist dem AG nach Abstimmung mit allen Beteiligten, Betroffenen und zuständigen Ansprechpartnern und deren Genehmigungen rechtzei- tig zur Freigabe vorzulegen.

Die Baustelleneinrichtung ist von Baubeginn bis zur mängelfreien Schlussabnahme der Leistung des AN im erforderli- chen Umfang vorzuhalten und zu betreiben. Vor dem teilweisen oder vollständigen Abbau der Baustelleneinrichtung ist der AG rechtzeitig zu informieren. Teile der BE, die nicht mehr benötigt werden, sind nach Aufforderung durch den AG umgehend zu entfernen.

Der ursprüngliche Zustand des genutzten Geländes, bauliche Anlagen und/oder Gebäude nach Abbau der Baustellen- einrichtung sind wieder herzustellen. Die BE ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Aufforde- rung durch den AG zurückzubauen.

Die Mitbenutzung von Teilen der Baustelleneinrichtung durch andere AN oder den AG wird durch den AN ermöglicht und zugesagt. Der AN rechnet hierbei anfallende Gebühren direkt mit den jeweiligen Kostenverursachern ab und stellt den AG von jeglichen Drittschuldneransprüchen hieraus frei.

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Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen, die bereits vorhanden sind, zu sichern.

3.2 Ausführung 3.2.1 Zuwegungen/Verkehrsführung und -sicherung Die komplette Baustelle, Baustraßen, Überfahrten und sonstige Zuwegungen sind entsprechend dem zu erwartenden Verkehr vom AN herzustellen, für die Dauer der Gesamtmaßnahme vorzuhalten, verkehrssicher zu unterhalten, den Anforderungen entsprechend während der Bauzeit umzubauen sowie zu reinigen.

Die Verkehrsführung für die Transporte von und zur Baustelle ist mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Aufla- gen zur Verkehrsführung, auch hinsichtlich zeitlicher Eingrenzung, sind vom AN zu berücksichtigen.

Der AN gewährleistet Ordnung und Sauberkeit auf und im Zufahrtsbereich vor der Baustelle. Darüber hinaus über- nimmt er die Verkehrssicherungspflicht für diese Bereiche samt Schmutz- und Schneebeseitigung. Die Straßenreini- gung, erforderlichenfalls auch die Gestellung einer Reifenwaschanlage, obliegen gleichfalls dem AN.

3.2.2 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung von Baustelle und Baustelleneinrichtung mit allen für die Baumaßnahme und die BE erforder- lichen Medien gehört zur Leistung des AN. Ihm obliegen Abstimmungen mit den zuständigen Versorgungsträgern, den zuständigen Behörden und den betroffenen Anliegern. Der AN trägt alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit jeglicher Ver- und Entsorgung von Baustelle und Baustelleneinrichtung, so u. a. für Beantragungen, Gebühren, Ver- bräuche, Entsorgungskosten, Mietkosten etc. bis zur Schlussabnahme.

Zur Aufrechterhaltung einer ständigen und betriebsbereiten Versorgung sind die Anlagen entsprechend auszulegen, abzusichern und durch geeignete leistungsfähige Ersatzmaßnahmen zu ergänzen.

Zum Leistungsumfang des ANs gehört die Herstellung frostsicherer Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie Elektro-, Telefon- und Internetanschlüsse, soweit für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlich oder in Leistungspositionen beschrieben.

Etwaige Auflagen der Träger öffentlicher Belange sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Soweit noch nicht bestehende Anschlüsse an das Trinkwassernetz vom AN erstellt werden, lässt dieser rechtzeitig vor Ausführungsbeginn und nach Ausführungsende von einer hierfür zugelassenen Stelle Trinkwasser-Hygieneproben er- stellen.

3.2.3 Räumlichkeiten und Arbeitsmittel für den AG Soweit durch Leistungspositionen gefordert, sind dem AG ohne gesonderte Vergütung Räumlichkeiten und Arbeitsmit- tel zur uneingeschränkten Nutzung in angemessenem Umfang und in erforderlicher Anzahl, ständig betriebsbereit und funktionsfertig, von der Auftragserteilung bis zur mängelfreien Abnahme der Gesamtleistung zur Verfügung zu stellen und zu überlassen in dem vom AG benötigten Umfang. Neben den Einrichtungs- und Räumungskosten sind die Vor- halte- und Unterhaltskosten sowie alle Betriebs-, Reinigungs-, Verbrauchs- und, soweit erforderlich, Bewachungskos- ten, ferner alle Gebühren und Abgaben für die Räumlichkeiten und alle Arbeitsmittel in den Gesamtpreis Baustellenein- richtung einzurechnen.

3.2.4 Brandschutz Durch Leistungen des AN erforderliche provisorische Brandschutzmaßnahmen während der Bauausführung, auch an bestehenden oder in Betrieb befindlichen Bauteilen des AG, sind vom AN zu seinen Lasten zu planen und in Bauabläu- fen und Kostenplanungen zu berücksichtigen. Dies betrifft auch alle Aufwendungen für Provisorien während der Bau- zeit, Brandwachen usw.

3.2.5 Benachbarte Grundstücke Betriebsabläufe auf benachbarten Grundstücken dürfen durch den Baustellenbetrieb nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. Der AN trägt hierfür die Verantwortung und stellt den AG insofern von allen Ansprüchen der Grundstücksnachbarn und Dritter frei. Etwa erforderliche Genehmigungen von Nachbarn etc. für Kranüberschwenkun- gen, Gerüststellungen usw. sind vom AN auf sein Risiko und auf seine Kosten zu beschaffen.

3.2.6 Bauzaun Vom AN ist ein ca. 2,00 m hoher, blickdichter Bauzaun als Metallgitterzaun mit Gewebebespannung zu errichten. Der

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Z aun muss statisch dafür ausgelegt sein, vollflächig vom AG beigestellte Blow-up-Poster aufzunehmen. Passanten- schutzeinrichtungen sind in allen erforderlichen Bereichen vorzusehen. Schlupftüren und Einfahrtstore für Baustellen- verkehr und Fluchtwege sind vom AN in erforderlicher Anzahl und Größe vorzusehen. Dem AN unterliegt der Unterhalt des Bauzauns über die gesamte Dauer der Bauzeit nicht nur in funktionaler, sondern auch in repräsentativer Hinsicht. Darin enthalten ist auch die sofortige Graffiti-Entfernung.

3.2.7 Bauschild Soweit in Leistungspositionen beschrieben, ist umgehend nach Auftragserteilung eine Bauschildanlage aufzustellen, während der Bauzeit vorzuhalten, zu betreiben und zu unterhalten sowie nach Beendigung der Baumaßnahmen voll- ständig rückzubauen. Falls nicht anderweitig beschrieben, ist ein nach Motivvorgaben des AG 4-farbig bedrucktes Hauptschild mit Zusatzleisten für die AN in großer, repräsentativer Ausführung vom AN aufzustellen.

3.2.8 Werbung Jegliche Werbung, am Bauvorhaben selbst oder an der Baustelleneinrichtung des AN, bedarf der ausdrücklichen vor- herigen Zustimmung des AG.

Der AN wird Werbung für sein Unternehmen nur in angemessenem Umfang und in repräsentativer Art am Bauvorha- ben und an der Baustelleneinrichtung anbringen.

3.2.9 Baustelleneinrichtungsplan Der AN plant die Baustelleneinrichtung und stellt, in Absprache mit dem AG, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsab- schluss seine BE-Planung, unter Berücksichtigung möglicher AG-Vorgaben, mit Kennzeichnung aller (auch Mobil- Kran-) Standorte (mit Maximallast, Schwenkradien und Angaben evtl. erforderlicher Kranfundamente) Lagerplätze, Ein- zäunungen, Containerstandorte und -stellplätze, Logistikflächen etc., zur Prüfung und Freigabe vor. Dieser gegebenenfalls bauablaufphasenbezogene Plan ist nach Abstimmung durch den AN mit Behörden und Versor- gern dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sind Träger öffentlicher Belange über die geplanten Arbeiten zu unterrichten.

3.2.10 Behandlung der Bauabfallmaterialien Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen.

Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Contai- nern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt und behördliche Auflagen nicht entgegenstehen. Gefüllte Container sind ohne Aufforde- rung und unverzüglich vom AN abfahren zu lassen.

Vor Abtransport des Abbruchmaterials ist die abzurechnende Menge durch Unterschrift vom AG auf dem Übernahme- schein / Begleitschein vom AN bestätigen zu lassen.

Soweit kontaminiertes Abbruchmaterial oder kontaminierte Stoffe vorgefunden werden, sind diese durch den AN unter gutachterlicher Begleitung zu entsorgen. Hierzu zählen auch sämtliche schadstoffbelasteten Baustoffe in Form von Dämm-, Dicht- und Isolierstoffen sowie Brandschutzverkleidungen (z. B. aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen).

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt auf Grundlage genehmigter Entsorgungsnachweise / Sammelentsorgungs- nachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nachweisverordnung (NachwV) durch zugelas- sene Spediteure. Dem AG ist die Entsorgung durch Mitteilung seiner bei der ZKS-Abfall registrierten behördlichen Nummer und Rolle nachzuweisen.

Das nicht gefährliche Abbruchmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs- /Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrech- nung.

4 Abrechnung/Rechnungslegung Soweit die Baustelleneinrichtung als Bestandteil eines Leistungsverzeichnisses beschrieben und beauftragt ist und über den Zeitraum der Leistungserbringung des AN für die Bauleistungen hinaus vorgehalten werden soll, steht dem AN das Recht zur Teilabnahme und Teilschlussrechnungslegung mit Fertigstellung der Bauleistungen zu, auch wenn der Leistungsbestandteil der Baustelleneinrichtung noch nicht vollständig geleistet ist bzw. abgebaut wurde.

Sofern die Baustelleneinrichtung nicht in gesonderten Leistungspositionen nach Auf- und Abbau, Vorhalten und Betrei

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b en beschrieben ist, berechnet der AN einen Anteil in Höhe von maximal 50 % der Gesamtvergütung nach Aufbau der vollständigen Baustelleneinrichtung. Die Restvergütung erfolgt dann für Vorhaltung und Rückbau der Baustelleneinrich- tung.

Baustellenordnung (für alle Gewerke)

1 Vorbemerkung Für die nachfolgend ausgeschriebene Baumaßnahme wird nachstehende Baustellenordnung vereinbart. Ferner gelten die spezielle Projekt-Baustellenordnung und der aktuelle Leitfaden für Fremdfirmen des AG. Diese soll einen störungs- freien Bauablauf ermöglichen und die Sicherheit für Beschäftigte und Anlagen gewährleisten. Sie enthält Regeln zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit. Je- der AN hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung und des Leitfadens zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist ein Teil der Vertragserfüllung.

2 Allgemeines Das Personal des ANs hat den Anweisungen des AG Folge zu leisten. Im nicht gerechtfertigten Weigerungsfall hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen zulasten des ANs zu veranlassen.

Der AG wird bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften oder bei bestehenden Unfallgefahren die sofortige Einstellung der Arbeiten veranlassen. Die Unterbrechung dauert so lange an, bis die Gefahrenquelle be- seitigt ist. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen zulasten des verursachenden ANs. Der vereinbarte Fertigstellungstermin bleibt von dieser Maßnahme unberührt.

Der AN verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die Arbeitserlaubnis vom AG erteilt wurde. Die in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis erteilten Auflagen bezüglich der Arbeitssicherheit usw. sind einzuhalten.

Den Beschäftigten des ANs ist ausschließlich der Aufenthalt innerhalb der ihnen vom AG zugewiesenen Bereiche ge- stattet. Der Zugang zu anderen Bereichen des Gebäudes bzw. dem zum Gebäude gehörenden Gelände ist ausdrück- lich untersagt.

Die Bauleitung ist berechtigt, gegen die Baustellenordnung zuwiderhandelnde Personen nach einmaliger Abmahnung von der Baustelle zu weisen.

3 Verantwortung des ANs Der AN hat das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung einzuhal- ten. Das von ihm eingesetzte Personal ist entsprechend der für seinen Arbeitsbereich gültigen Unfallverhütungsvor- schrift zu unterweisen. Bei Arbeitsunfällen ist, unabhängig von der unternehmensinternen und arbeitsrechtlichen Mel- depflicht, grundsätzlich der AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4 Persönliche Schutzausrüstung Für alle Arbeiten hat der AN seinem Personal die notwendigen Schutzausrüstungen bereitzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Schutzausrüstungen nutzen. Prinzipiell besteht auf der Baustelle Schutzhelm- und Sicherheitsschuhpflicht.

Der AN ist dafür verantwortlich, dass der gesamte Bereich seiner Bau- und Montagestelle auch bei vorübergehender Abwesenheit des Personals so gesichert ist, dass keine Unfallgefährdungen bestehen.

5 Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, elektrische Anlagen und Geräte, Krane und der- gleichen, haben den geltenden Regeln und Unfallverhütungsvorschriften sowie den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Vorgeschriebene Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfprotokolle müssen vom AN rechtzeitig vorgenommen werden, sie sind einschl. aller sonstigen notwendigen Nachweise auf der Baustelle zur Ein- sicht vorzuhalten.

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6 Hebezeuge und Montagefahrzeuge Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der AN für ordnungsgemäße Handhabung und Schutzvorkehrung ver- antwortlich. Das gilt auch für eingesetzte Anschlagmittel. Es dürfen nur für den beabsichtigten Transport zugelassene und sicherheitstechnisch einwandfreie Lastaufnahmemittel eingesetzt werden.

7 Absturzsicherungen Gerüste sind nach DIN 4420 zu errichten. Vom Gerüstbauer ist dies durch das Anbringen eines oder mehrerer Gerüst- kennzeichnungen, aus denen die zulässige Belastbarkeit, die Gerüstgruppe sowie DIN-4420-Konformität hervorgehen, zu dokumentieren. Für die betriebssichere Herstellung und den Aufbau von Gerüsten ist die Fachfirma verantwortlich. Für die Erhaltung des Gerüsts ist der Benutzer verantwortlich. Es dürfen keine Absturzsicherungen ohne die Zustim- mung der Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden. Die Benutzung von beschädigten oder nicht den Vor- schriften entsprechenden Gerüsten ist nicht gestattet. Vor der Freigabe ist die Zustimmung zur Nutzung von der Bau- leitung bzw. SiGeKo einzuholen.

8 Arbeiten in mehreren Ebenen Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche Übereinanderarbeiten mehrer Personen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, so sind alternative Maßnahmen zur Sicherung der Gefahrenbereiche wie Absperrungen vorzusehen.

9 Elektrosicherheit/Baustromversorgung Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von zugelasse- nen und gem. UVV geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Geräten gestattet. Ab der Hauptverteilung sind für die Arbeiten des ANs erforderliche Unterverteilungen Sache des ANs.

10 Baustellenbeleuchtung Der AN stellt eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen Arbeitsbereichen im Rahmen sei- ner Leistungen zur Baustelleneinrichtung für sein Gewerk zur Verfügung.

11 Brand- und Explosionsschutz Arbeiten in und an genutzten oder bewohnten Gebäuden stellen neben einer erhöhten Brandgefahr auch eine beson- ders hohe Gefährdung für die Nutzer und Bewohner der Gebäude dar. Aus diesem Grund sind alle Gerüstlagen ar- beitstäglich von Materialresten zu säubern, brennbare Materialien, insbesondere Polystyroldämmstoffe, dürfen nur in solcher Menge auf Gerüsten gelagert werden, wie sie innerhalb der nächsten zwei Stunden verarbeitet werden sollen.

Aufgrund des äußerst hohen Risikos für Leib und Leben der Gebäudebewohner während der Ausführung von WDVS mit Polystyrol gilt: Werden Fassaden genutzter oder bewohnter Gebäude mit Polystyroldämmstoffen bekleidet, sind diese zu Ende jeden Arbeitstags so weit mit Armierungsputz zu versehen, dass nach Feierabend, nachts und am Wo- chenende nur in unumgänglich erforderlichem Umfang ungeputzte Dämmstoffflächen an den Fassaden verbleiben, um eine eventuelle Brandausbreitung zu minimieren.

Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr vermieden wird. Dar- über hinaus hat der AN bei Arbeiten mit Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine evtl. Brandbekämpfung zu tref- fen. Der AN verpflichtet sich, im Vorfeld und eigenverantwortlich entsprechende Erlaubnisscheine (z. B. bei Schweißar- beiten) bei dem entsprechenden Gebäudeverantwortlichen einzuholen. Bei vorhandener Brand- und Explosionsgefahr ist eine Schweißerlaubnis beim AG einzuholen.

Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine größere Anzahl von Gasflaschen sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten.

12 Verkehrswege Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN permanent freizuhalten.

13 Sozialeinrichtungen Waschräume und Toiletten werden durch den AN Rohbau bereitgestellt und regelmäßig gereinigt.

14 Fernsprechstelle Ein Fernsprechgerät mit Notrufeinrichtung hat bei der örtlichen Fachbauleitung zur Verfügung zu stehen.

15 Umgang mit Gefahrstoffen

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B eabsichtigt der AN den Einsatz bzw. Umgang mit Gefahrenstoffen entsprechend der Gefahrenstoffverordnung bzw. den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, so hat der AN vor Aufnahme der Arbeiten:

  1. den Nachweis der Sachkunde,
  2. eine Anzeige des beabsichtigten Umganges mit dem Gefahrenstoff,
  3. das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebsanweisung gem. den Vorschriften der Gefahrenstoffverordnung,
  4. das Vorhandensein von EU-Sicherheitsdatenblättern schriftlich zu erbringen.

Andernfalls behält sich der AG vor, die Arbeiten zu unterbinden bzw. auf Kosten des ANs an einen Dritten weiterzuver- geben.

16 Abfallbeseitigung/Sauberkeit auf der Baustelle Es ist besonders zu beachten, dass der Straßenverkehr nicht durch Verschmutzung oder sonstige baustellentypische Beeinflussung gestört wird. Auf der Baustelle wird die Abfallbeseitigung nach dem Verursacherprinzip organisiert.

Es wird während der gesamten Bauzeit immer eine saubere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Baustel- le verlangt.

Schutt ist grundsätzlich nach Anfall in die Schuttcontainer zu laden. Verpackungsmaterialien und leere Gebinde etc. sind grundsätzlich nach Anfall durch den jeweiligen AN zu sammeln und täglich eigenverantwortlich in Eigenregie von der Baustelle zu transportieren und zu entsorgen. Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch Schutt, Staub und sonstige Verschmutzungen nachfolgende Gewerke in ihrer Qualität nicht dau- erhaft beeinträchtigt sind. Die Bauleitung hält sich bei Nichteinhaltung dieser Forderungen, nach Setzung einer ange- messenen Frist, ohne weitere Ankündigung die Ersatzvornahme vor.

17 Alkohol Im Bereich der Baustelle sowie im gesamten Betriebsgelände gilt absolutes Alkoholverbot. Sollten an der Baustelle Be- schäftigte während der Arbeitszeit alkoholisiert angetroffen werden, behält sich der AG vor, die entsprechenden Perso- nen ohne Abmahnung von der Baustelle zu verweisen.

18 Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit Der AN ist selbst für die Erfüllung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

19 Sonstiges Vor Beginn der Arbeiten ist die vorliegende Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben. Die Baustellenordnung tritt bei Baubeginn mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abbruch- und Rückbauarbeiten

1 Grundlagen Weiterhin gelten insbesondere ATV DIN 18459 Abbruch-/Rückbauarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend hierzu gelten dann die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Aus- führung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:

· BDE: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., · Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., · DA: Deutscher Abbruchverband e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., · VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., · VdS Schadenverhütung GmbH, · Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.

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2 Vorleistung und Planung Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabeln, Kanälen, Ver- markungen und dergleichen, zu informieren und ggf. eine Ausgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.

Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen, so u. a. auf Medienfreischaltungen.

Der AN erstellt vor Ausführung der Abbrucharbeiten ein Aufmaß über die ausführenden Leistungen. Nach Leistungser- bringung ist die Abrechnung von Abbruchleistungen nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.

Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bau- ablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützun- gen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812) etc. integraler Leistungsbe- standteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.

Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN eine Abbruchplanung und ein Abbruchkonzept zu erstellen und dem AG vor Aus- führung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil dieser Planungen sind u. a.:

Der AN prüft vor Beginn der Abbrucharbeiten unaufgefordert und eigenverantwortlich:

  • erfolgte Medienfreischaltung,
  • offensichtlich vorhandene Bestandsmedien auf dem Grundstück,
  • Schadstofffreiheit von Trafos, Klimananlagen, Öltanks sowie allen anderen leicht zu vermutenden und vor Durchfüh- rung der Abbrucharbeiten zu entsorgenden Gefahrstoffen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Straßensperrung, Gehwegumlegung, Baustelleneinrichtung, insbesondere mit der erforderlichen Anzahl von Contai- nerstellplätzen und Containern zur sortenreinen Trennung,
  • Erstellung einer Rückbaustatik mit allen Rückbau-Zwischenständen samt ggf. erforderlicher Absteifungen, Unterstüt- zungen etc., Emission in Bezug auf u. a. Anforderungen nach BimschG und deren Vermeidung,
  • Erstellung eines Abbruchkonzeptes, soweit nicht vorhanden.

Der AN fordert vom AG unaufgefordert Einsicht in die Bestandsstatik und Bestandspläne des abzubrechenden Bau- werkes.

Der AN klärt ggf. vorhandene Einschränkungen an Decken- und Flächenlasten auf, die z. B. offensichtlich erkennbar bzw. leicht zu vermuten sind aufgrund von Unterkellerungen und Tiefgaragen im Bereich der Abbruchstelle.

Angrenzende Bauteile. Gehwege, Nachbargrundstücke sind in ausreichender Form durch den AN für die gesamte Dauer der Abbrucharbeiten zu schützen.

3 Ausführung 3.1 Allgemeine Aufgaben

Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge „Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr“ nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Nor- men der ATV-VOB Teil C als beschrieben.

Der AN trifft alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden. Weiterhin gehören hierzu auch die ggf. erforderliche Baustellenkontrolle sowie unabhängig von der Rechtsträgerschaft der Schutz von Messeinrichtungen.

Vor Arbeitsunterbrechungen ist dafür zu sorgen, daß keine Gefahr für Dritte besteht aufgrund von Zwischenrückbauzu- ständen (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen).

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E rforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom AN in Ab- hängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung für die Durchführung der Abbrucharbeiten einzu- rechnen.

Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen, ohne das statische Gefüge des Abbruchbauwerks hierbei zu beeinträchtigen.

Treten trotz sorgfältiger Abbrucharbeiten Risse, Setzungen o. Ä. im Umfeld der Abbruchmaßnahme auf, ist der AG durch den AN sofort zu informieren. Über den weiteren Verlauf der Arbeiten muß der AN dann mit dem AG gesonderte Vereinbarungen treffen.

Bei einer Baubegehung sind gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile vor Beginn der Abbrucharbeiten vom AG festzulegen und sorgfältig vor Beschädigung zu schützen.

Wird im Zuge der Arbeiten eine Entfernung notwendig, sind diese Bauteile sorgsam zu demontieren. Die zu erhaltenen Bauteile sind für einen späteren Einbau zu sichern und fachgerecht in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auf dem Baugrundstück zwischenzulagern.

Grundsätzlich gilt für alle Abbrucharbeiten „Erhalten geht vor Zerstören“.

Bei Abbruchmaßnahmen für Decken und Wände sowie für das Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen usw. gilt, daß das Abbrechen und Beseitigen von Wand- und Deckenbekleidungen (Putz, Fliesen, Tapete, Beschichtungen, Schalun- gen u. Ä.) mit dem Preis abgegolten ist. Ebenso sind das Abbrechen und Entsorgen der unter oder auf Putz liegenden Leitungs- und Elektroinstallationen, soweit diese auf den abzubrechenden Flächen liegen, im Preis enthalten.

Während des Abbruchs sind Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder in ihren ur- sprünglichen Aufbau (z. B. Fachwerk, Holzbalkendecken etc.) errichtet oder eingebaut werden, in ihrem Aufbausche- ma zu skizzieren und schriftlich festzuhalten. Diese Unterlagen sind dem AG jeweils vor Abschluß der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben.

3.2 Ausführung

3.2.1 Abbruch im Bestand

Beim Abbruch ist die Standsicherheit der restlichen Bauteile im Bauzustand vom AN zu gewährleisten. Soweit erforder- lich, sind statische Nachweise für Bauzwischenzustände, Abfanggerüste etc. durch den AN zu erbringen.

Für Abbruchkanten von Decken und Unterzügen, die mit der neuen Konstruktion verbunden werden, ist die Bewehrung nach Maßgabe des Statikers freizulegen und zu schützen. Die Vergütung hierfür erfolgt in einer gesonderten Position.

Das vorhandene Gebäude ist vollständig zu entrümpeln. Gerümpel, Schutt, Müll sind vom AN abzufahren. Sofern er- forderlich, gehört das Laden von Hand zum Leistungsumfang.

3.2.2 Behandlung des Abbruchgutes

Das gesamte Abbruchmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Contai- nern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen.

Vor Abtransport des Abbruchmaterials ist vom AN die abzurechnende Menge durch Unterschrift vom AG auf dem Übernahmeschein/Begleitschein bestätigen zu lassen, zumindest die Anzahl, Größe und Inhalt abzufahrender Contai- ner sind so vom AN dokumentieren zu lassen.

Soweit kontaminiertes Abbruchmaterial oder kontaminierte Stoffe vorgefunden werden, sind diese durch den AN unter gutachterlicher Begleitung zu entsorgen. Hierzu zählen auch sämtliche schadstoffbelasteten Baustoffe in Form von Dämm-, Dicht- und Isolierstoffen sowie Brandschutzverkleidungen (z. B. Asbest, asbesthaltigen Stoffen).

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt auf Grundlage genehmigter Entsorgungsnachweise /Sammelentsorgungsnachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nachweisverordnung (NachwV) durch zugelassene Spediteure. Dem AG ist die Entsorgung durch Mitteilung seiner bei der ZKS-Abfall regis- trierten behördlichen Nummer und Rolle nachzuweisen.

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D as nicht gefährliche Abbruchmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs- /Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrech- nung des AN gegenüber dem AG.

3.2.3 Abbruch von Rohrleitungen

Nach dem Rückbau von Leitungen sind die im Wandquerschnitt verbleibenden Rohrstücke und Leitungsreste aus dem Wandquerschnitt herauszuschlagen. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt das Abtrennen der Leitungen mindestens 2 cm hinter der Oberfläche massiver Wandbaustoffe, um anschließend ungehindertes Verputzen der Wandoberflächen zu ermöglichen.

3.3 Gefahrstoffsanierung

3.3.1 Allgemeines

Die Gefahrstoffsanierung erfolgt unter Beachtung des Gefahrstoff-Untersuchungsberichtes, der Gefahrstoffverord- nung, der TRGS 150, TRGS 500, TRGS 521 und TRGS 551 sowie BGR 128.

Nach erfolgter Schadstoffsanierung und Entkernung ist die Freigabe für den Maschinenabbruch durch den AG im Zuge einer Begehung zu erwirken. Gegebenenfalls erforderliche Freimessungen bei der Demontage der asbesthaltigen Bau- stoffe durch einen Asbest-Sachverständigen sind zu berücksichtigen und werden dem AN vom AG nicht gesondert vergütet.

3.3.2 Anzeigepflicht

Der AN verpflichtet sich, rechtzeitig seiner Anzeigepflicht gemäß GefStoffV bei den zuständigen Behörden nachzukom- men sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Existenz einer Objekt bezogenen Abfall- /Transportgenehmigung ist dem AG vom AN nachzuweisen. Diese Genehmigungen/Anzeigen sind dem AG bei Aus- führungsbeginn in Kopie zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Asbest-, KMF-, PCB- und PAK-Sanierungsarbeiten.

3.3.3 Sicherheitstechnische Abnahme

Die Sicherheitstechnik und die Unterlagen gemäß TRGS 519 unterliegen der Abnahme durch den AG. Der Abnahme- wunsch ist mindestens 3 Werktage im Voraus bei dem AG anzumelden.

3.3.4 Sichtabnahme durch den AG

In den Sanierungsbereichen erfolgt nach Abschluß der Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten eine Sichtabnahme, vi- suelle Kontrolle gemäß TRGS 519 Ziffer 14.3, durch den AG. Die Sichtabnahme des AG befreit den AN nicht von sei- ner eigenverantwortlichen Kontrollpflicht und Gewährleistung. Das Begehren zur Sichtabnahme ist dem AG vom AN mindestens 3 Werktage im Voraus bekannt zu geben.

3.3.5 Dokumentation des Unterdrucks

Die Protokollstreifen von Differenzdruckmessgeräten sind für jeden Sanierungsbereich über den gesamten Sanie- rungszeitraum vollständig zu sammeln und monatlich zu übergeben (aufgeklebt, beschriftet mit Sanierungsbereich, Messstelle, Geschoss, Raumnummer etc. und sind mit Datum und Uhrzeit zu versehen). Besonderheiten vom AN an den AG, z. B. bei Abfall des Unterdrucks, sind zu vermerken.

3.3.6 Unterlagen

Der AN hat bei Arbeitsbeginn folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen (die Unterlagen sind entsprechend den deut- schen Vorschriften und in deutscher Sprache abzufassen):

  1. Zulassungen (BIA-Prüfzeugnisse für die Filter der Unterdruckgeräte, Schutzmasken sowie die Bescheinigung der Verwendungskategorie K1 für ortsveränderliche Entstauber/HVS-Geräte) für die bei der Asbestentsorgung eingesetzten Geräte,

  2. Berichte über die Abluftmessungen und Prüfungen durch einen Gerätesachkundigen für die UD-Geräte, mobi

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le HVS-Sauger, Verfestigungsanlage,

  1. Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen (bereits bei Auftragserteilung),

  2. Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baustelle tätigen Arbeiter (Asbestsanierung: G1.2 und G26),

  3. Zulassung des Betriebes gemäß Gefahrstoffverordnung § 39 (1),

  4. Zeugnis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Ziffer 2.7 Anlage 3 der Aufsichtsführenden,

  5. Zertifikat nach Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) des eigenen Betriebes oder des als Entsorger vor- gesehenen Subunternehmers,

  6. Transportgenehmigung für Asbestabfälle,

  7. Anzeige des Asbestumgangs beim Gewerbeaufsichtsamt und bei der Berufsgenossenschaft.

Die genannten Unterlagen sind ständig auf der Baustelle zu belassen bzw. bei Transporten mitzuführen. Zu Beginn der Arbeiten sind folgende Unterlagen zu erstellen und anzubringen:

  1. Schriftlicher Arbeitsplan; gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanierungsbereich,

  2. Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notdiensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster Umgebung, aushängend im Sanierungsbereich,

  3. Täglich schichtweise zu führendes Bautagebuch, in dem neben den Angaben gemäß VOB sämtliche Angaben zu Personaleinsatz, Arbeitszeit und Stundenlohnarbeitsbeauftragungen zu dokumentieren sind,

  4. Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl allgemein über den Umgang mit Asbest und weiteren Schadstoffen, als auch baustellenbezogen an Hand des Arbeitsplans der Baustellenordnung und der Leis- tungsbeschreibung, durch Unterschrift der Belehrten. Die Unterweisung hat in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten zu erfolgen.

3.3.7 Haftung

Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften werden Asbestfaserkonzentrationsmes- sungen der Raumluft und eine Untersuchung auf eine etwaige Asbestfaserverschleppung auf Kosten des AN durchge- führt.

Alle Folgekosten gehen zulasten des ANs. Sämtliche Geräte und Zubehörteile dürfen nur mit den gültigen Zulassun- gen und Prüfzeugnissen (z. B. maschinen- und ablufttechnische Prüfung von Lufttauschgeräten) verwendet werden. Der AN verpflichtet sich, alle Mängel, die auf fehlerhaftes Material oder fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, unverzüglich und ohne Aufforderung zu beheben.

Zur Vermeidung von Wasserschäden sind sämtliche Wasseranschlüsse des AN in der betriebsfreien Zeit abzuklem- men und drucklos zu machen.

4 Abrechnung Abbruch- und Rückbauarbeiten

Ein Aufmaß für die Abbruchmaßnahme erfolgt nach den Bestandsbauteilen.

Vor Ausführung der Abbruchmaßnahmen ist rechtzeitig mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß mit Darstellungen der Ab- bruchleistung zu erstellen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Erst nach Bestätigung des Aufmaszes durch die Bauleitung können die Abbruchmaßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Bauteile/Leistungen werden nicht vergütet. Dem AG steht ein Prüfzeitraum von mindestens 10 Werktagen zu.

Werden Pauschalpreise für qm Gebäudefläche, qm Raumfläche oder cbm umbauter Raum vereinbar, so gelten die

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Begriffe und Berechnungsgrundlagen der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau – Teil 1: Hochbau.

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 VORBEREITUNG, BAUSTELLENEINRICHTUNG

1.1 TECHNISCHE VORBEREITUNG

1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN

1.1.1.1 Medienfreischaltung Medienfreischaltung als Veranlassung des AN.

Leistungsbestandteile · Sichtung und Sicherung Übergabepunkte · Freischaltung aller Medien, auch außerhalb des Gebäudes im gesamten Baufeld · Leitungsentleerung und ggf. -verschluss · Alle Beantragungen, Abstimmungen und Koordination mit Versorgern · ggf. entstehende Gebühren und Beträge

Zweck: Sicherung für Baumaßnahme Vorleistung: angeschlossenes Gebäude Folgeleistung: Abbruchmaßnahmen psch ....................

1.1.1.2 Beweissicherung vor Baubeginn im Außenbereich Eine Fotodokumentation (mind. 40 Fotos) über den baulichen Zustand der im Baustellenzufahrts- und im Baustellenbereich befindlichen Gebäude, Wege, Straßen, Umwehrungen, Zäune und sonstigen Anlagen einschließlich der Umgebung im Umkreis von 5 m ab Zaun ist vom AN als Beweissicherung zu erstellen. Sind Risse oder andere Schädigungen vorhanden, so sind diese zu dokumen- tieren.

Die Dokumentation ist vor Baubeginn dem AG in 2-facher Ausführung sowie digital (CD, 1-fach) vorzulegen. Alle dafür anfallenden Kosten sind einzurechnen.

Name des Gutachters: .............................................................. psch ....................

1.1.1.3 Beweissicherung vor Baubeginn im Innenbereich Eine Fotodokumentation (mind. 40 Fotos) über den baulichen Zustand der im Bestand verbleibenden Wände und Decken, hier im speziellen die obere " "Tragschicht" (Dielung bzw. Estrich auf Schwalbenschwanzplatten ). Ggf. sind dafür Zwischenbegutachtungen ( z. Bsp. nach Ausbau der Fußboden- nutzschicht ) durchzuführen. Hierfür anfallende Aufwendungen sind entsprechend in den EP einzukalkulie- ren.

Bei der Ausführung der Beweisaufnahme sind die entsprechenden Ausfüh- rungspläne für den Abbruch zu beachten. Sind Risse oder andere Schädigungen vorhanden, so sind diese zu dokumen- tieren.

Die Dokumentation ist vor Baubeginn dem AG in 2-facher Ausführung sowie di- gital (CD, 1-fach) vorzulegen. Alle dafür anfallenden Kosten sind einzurechnen.

Name des Gutachters: .............................................................. psch ....................

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 1 .1.1.4 Beweissicherung nach Ende der Abrissarbeiten Eine Fotodokumentation (mind. 40 Fotos) über den baulichen Zustand der im Baustellenzufahrts- und im Baustellenbereich befindlichen Gebäude, Wege, Straßen, Umwehrungen, Zäune und sonstigen Anlagen einschließlich der Umgebung im Umkreis von 5 m ab Zaun ist vom AN als Beweissicherung zu erstellen. Sind Risse oder andere Schädigungen vorhanden, so sind diese zu dokumentieren.

Die Dokumentation ist nach Abschluss der Abbrucharbeiten dem AG in 2-facher Ausführung sowie digital (CD, 1-fach) vorzulegen. Alle dafür anfallenden Kosten sind einzurechnen.

Name des Gutachters: .............................................................. psch ....................

1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN ....................

1.1 TECHNISCHE VORBEREITUNG ....................

1 VORBEREITUNG, BAUSTELLENEINRICHTUNG ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2 ABBRUCHARBEITEN, ENTKERNUNG

2.1 ABBRUCH FUNDAMENTE, BODENPLATTEN, WÄNDE

2.1.1 ABBRUCHARBEITEN, FUSSBODENAUFBAUTEN, ERDGESCHOSSE

2.1.1.1 Aufnahme Pflaster,Sand, (HAUPTGEBÄUDE, EG) Abbruch Bodenbeläge, einschl. Sockelleisten (nach AVV-Schlüssel).

Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Ziegelpflaster, 60mm
  • Sand und Bauschutt, ca. 150-250mm

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Erdgeschoss ("Alte Schule"), Raum "Flur 1". (B1-Erkundung) 9 m² .................... ....................

2.1.1.2 Aufnahme Linol.,Fliese,Estr.,Bet.,Zieg.,Bauschutt, (HG, EG) Abbruch Bodenbeläge, einschl. Sockelleisten (nach AVV-Schlüssel). Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Linoleum 5mm auf
  • Fliesen 12mm auf
  • Estrich 20mm auf
  • Magerbeton 40mm auf
  • Ziegel 70mm auf
  • Sand und Bauschutt, ca. 150-250mm Untergrund: gemauerte preuß. Kappendecke (=Kellerdecke)

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Erdgeschoss ("Alte Schule"), Räume "Multifunktion" und "Ortschronik". (B3-Erkundung-Annahme) 33 m² .................... ....................

2.1.1.3 Aufnahme Pflaster,Sand,Bauschutt, (HG, EG) Abbruch Bodenbeläge, einschl. Sockelleisten (nach AVV-Schlüssel). Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Ziegelpflaster, 60mm auf Untergrund: Sand und Bauschutt

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Erdgeschoss ("Alte Schule"), Raum "Flur 2". (B1-Erkundung) 15 m² .................... ....................

2.1.1.4 Aufnahme Linol.,Fliese,Estr.,Beton,Zieg.,Bauschutt,Feldstein, (HG, EG)

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Abbruch Bodenbeläge verklebt, einschl. Sockelleisten (nach AVV-Schlüssel). Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Linoleum 5mm auf
  • Fliesen 12mm auf
  • Estrich 20mm auf
  • Magerbeton 40mm auf
  • Ziegel 70mm auf
  • Bauschutt-Sand-Gemisch 50-80mm auf
  • Feldsteinpacklage mind. 90mm Untergrund: auf gewachsenem Boden.

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Erdgeschoss ("Alte Schule"), Räume "Teeküche" und "Vereinsraum". (B3 Erkun dung) 25 m² .................... ....................

2.1.1.5 Aufnahme Linol.,Holzbretter, (HG, EG) Abbruch Bodenbeläge verklebt, einschl. Sockelleisten (nach AVV-Schlüssel). Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Linoleum, 3mm auf
  • Hartholzfaserplatten, 22mm auf
  • Kierfernholzdielen, 20mm auf
  • best. Holzbalkenlagen (ca. 180/280mm) Untergrund: Hohlraum (ca.500mm über Sandboden).

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Erdgeschoss ("Alte Schule"), Raum "Versammlung". (B2-Erkundung) 55 m² .................... ....................

2.1.1.6 Aufnahme Ziegelpflaster, (NEBENGEBÄUDE-Jugendclub) Abbruch Bodenbeläge, einschl. Sockelleisten (nach AVV-Schlüssel).

Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Ziegelpflaster, 65mm Untergrund: Sand

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: "Nebengelass/Stall+Lager" Raum "Jugendclub"+"Flur". (B4-Erkundung) 42 m² .................... ....................

2.1.1.7 Aufnahme Estrich,Ziegelplaster, (NG-Sommerküche) Abbruch Bodenbeläge, einschl. Sockelleiste (nach AVV-Schlüssel).

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Zweck: Komplettabbruch Bodenaufbau Vorleistung: Entrümpelung Folgeleistung: neuer (Fuß-) Bodenaufbau Aufbau:

  • Betonestrich, 40mm auf
  • Ziegelpflasterschicht 1, 70mm auf
  • Ziegelpflasterschicht 2, 50mm Untergrund: Sand

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: "Nebengelass/Anbau" Raum "Sommerküche". (B5-Erkundung) 11 m² .................... ....................

2.1.1.8 Aufnahme alte Mineralwolle, Fehlboden ("Dachspitz") Abbruch Dämmauflage, (nach AVV-Schlüssel). Zweck: Komplettabbruch Fehlboden Folgeleistung: neuer Deckenaufbau Aufbau:

  • Steinwolle, bis 10cm Untergrund: Holzschalung Fehlboden

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Fehlboden/Dachspitz Hauptgebäude 50 m² .................... ....................

2.1.1 ABBRUCHARBEITEN, FUSSBODENAUFBAUTEN ERDGESCHOSSE ....................

2.1 ABBRUCH DECKEN-, WAND- UND BODENBELÄGE ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 24 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.2 ABBRUCH, SCHORNSTEINE

2.2.1 ABBRUCHARBEITEN, SCHORNSTEINE

Hinweis Die Heizung und somit der Schornstein sind zur Zeit der vorgezogenen Ab- bruchmaßnahmen nicht mehr im Betrieb und können somit unverzüglich zurück- gebaut werden.

2.2.1.1 Arbeitsgerüst für Abbruch Schornsteine, Metallgerüst, LK 3 Gerüst als Arbeitsstandgerüst aus Stahlrohr zur Ausführung:

  • der Abbrucharbeiten des Dachaufbaues (Satteldach)

Gerüst aufbauen, vorhalten und wieder abbauen, einschließlich der Herrichtung der entsprechenden Aufstellfläche für das Arbeitsgerüst.

OK Schornsteinkopf ca. 4,80 m über OKFB DG bzw. 75 cm über First Außenmaße B/T (cm) : ca. 86 cm / 1,17 cm

Die Aufwendungen für Absturzsicherung ist in den EP mit einzurechnen. psch ....................

2.2.1.2 Schornsteine abbrechen, Geschosse EG+DG Schornsteinmauerwerk aller Steinformate bis Steinfestigkeitsklasse 20 und bis Mörtelgruppe MG 3 oberhalb der Dachfläche abbrechen.

Anzahl der Züge : 2 Wangendicke : ab verbleibender Wand: 4,5 cm; umlaufend: 17,5/8,2/17,5 cm Grundfläche : 0,42 m² Ziegelart : Mauerziegel Arbeitshöhe : z. T. bis 3,55 m

Entsorgung erfolgt unter Positionen 2.9 ff 11 m³ .................... ....................

2.2.1.3 Dachöffnung provisorisch verschließen Entstandene Dachöffnungen (Dachdurchdringung) fachgerecht wie angrenzen- den Dachaufbau bestehend aus:

  • Unterspannbahn
  • 30x50 mm Konterlattung
  • 30x50 mm Dachlattung
  • Biberschwanz-Doppeldeckung wetterdicht verschließen. Grundfläche Schornstein ca. 0,86 m x 1,45 m zuzüglich der Aufstellfläche für das Arbeitsgerüst Dachneigung: ca. 45,0° psch ....................

2.2.1.4 Sicherung Deckenöffnungen Entstandene Deckenöffnungen mit Grobspanplatten abdecken Ausführungsbereiche: Decke über KG/EG Größe der Deckenöffnungen B/ T (cm ) : ca. 120 / 85 4 m² .................... ....................

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 2.2.1 ABBRUCHARBEITEN, SCHORNSTEINE ....................

2.2 ABBRUCH, SCHORNSTEINE ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.3 ABBRUCH, DACH/DECKEN

2.3.1 ABBRUCHARBEITEN, DACHGESCHOSSE, SONST.

2.3.1.1 Abbruch Aufbau Deckenbereiche, HG-DG Abbruch des best. Holzbalkendeckenaufbaus, komplett einschl. Bodenbelag, Fußleisten, Dämmlagen, Fehlbodeninhalt etc. Zweck: Komplettabbruch Deckenaufbau Vorleistung: Holzbalkendeckenaufbau Bestand Folgeleistung: neuer Fußbodenaufbau auf best. Holzbalken(decke) Untergrund: Fehlbodenuntergrund zw. Holzbalken Konstruktionshöhe: bis ca. 15cm

Entsorgung gem. Nachpositionen

Abbruchort: Dachgeschoßboden, Hauptgebäude 26 m³ .................... ....................

2.3.1 ABBRUCHARBEITEN, DACHGESCHOSSE, SONST. ....................

2.3 ABBRUCH DACHDECKEN ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.4 ABBRUCH, WAND, FENSTER

2.4.1 ABBRUCHARBEITEN, WANDBEKLEIDUNGEN, FENSTERBÄNKE

2.4.1.1 Wandfliesen im Dickbett abbrechen Keramische Wandfliesen in allen Formaten einschließlich Mörtelbett (Dickbett aus Zementmörtel bis 20mm Dicke ) abbrechen, Bauteil: Wände Untergrund: geputztes Mauerwerk

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: EG und OG vom Hauptgebäude 20 m² .................... ....................

2.4.1.2 Fensterbänke demontieren Fensterbänke aus Betonwerkstein/Naturwerkstein bis A=0,36 m²/ca. 22 kg/St demontieren im Zuge des Abbruchs Innenputz, Länge : 0,76 m bis ca. 1,43 m Breite : ca. 13 bis 37 cm Dicke : bis ca. 3 cm Fläche : bis ca. 0,36 m² (entspr. ca. 22 kg/St)

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort : EG, OG von HG sowie NG und Lager 23 St .................... ....................

2.4.1 ABBRUCHARBEITEN, WANDBEKLEIDUNGEN, FENSTERBÄNKE ....................

2.4 ABBRUCH, WAND, FENSTER ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 28 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.5 ABBRUCH, TÜREN UND HOLZ

2.5.1 DEMONTAGE TÜRVERSCHLÄGE, HOLZVERHAU, INNENTÜREN

2.5.1.1 Holztüren, innen, 1-flüglig, 90 -110/200, Demontage - HG Innentürelemente aus Holz / Holzwerkstoffen bestehend aus Blendrahmen - oder Futterrahmen und Türblatt demontieren / ausbauen, separieren, Türgröße Breite / Höhe (cm): 90 /200 - 110/200, Maulweiten 30 - 55cm,

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: UG, EG, DG Hauptgebäude

24 St .................... ....................

2.5.1.2 Holztüren, innen, 1-flüglig, 110/200, Demontage - NG Innentürelemente aus Holz / Holzwerkstoffen bestehend aus Blendrahmen - oder Futterrahmen und Türblatt demontieren / ausbauen, separieren, Türgröße B/H (cm): 81/200 - 110/200 Maulweiten: 30-55cm

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: EG Nebengebäude 8 St .................... ....................

2.5.1.3 Türelement, Kunststoff/Glas, außen, 1-flüglig, ca. 98/210, ausbauen Rahmentür mit Verglasung, Thermoverglasung, 1-flüglig ausbauen, Elementgröße B/H: ca. 98/210 cm

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: Hauptgebäude, Hinterausgang, Erdgeschoss 1 St .................... ....................

2.5.1.4 Trennwandverhau, Holz, massiv, Demontage WC-Trennwandverhau, Massivholz einschließlich Zwischenwände und Türele- mente abbauen, bestehend aus alten Holzständern und -planken. Anlagenhöhe ges.: bis 2800 mm Türelementgröße B/H: ca. 98/210 cm

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: Nebengebäude, ehem. WC-Räume und ehem. Stallverhau. 18 m² .................... ....................

2.5.1.5 Zulage für Türblätter mit Verglasung für alle Glasarten (Normalglas, ESG bzw. VSG ) und Glasstärken 3 St .................... ....................

2.5.1.6 Stahltüren, innen, 1-flüglig, 90/200, Demontage Innentürelemente aus Stahl bestehend aus Blendrahmen bzw. Eckzarge und Türblatt demontieren /ausbauen, separieren, Türgröße B/H (cm): 90 /200 - 100/200

Entsorgung gem. Nachpositionen

Übertrag: ....................

[Seite 32]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 29 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Ausführungsort: Hauptgebäude, Untergeschoß

5 St .................... ....................

2.5.1 DEMONTAGE TÜRVERSCHLÄGE, HOLZVERHAU, INNENTÜREN ....................

2.5 ABBRUCH, HOLZ UND TÜREN ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 30 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.6 ABBRUCH, BODENBELÄGE, Dachgeschoß

2.6.1 ABBRUCHARBEITEN, PVC, TEPPICH, FLIESEN

2.6.1.1 PVC-/Textilbeläge, bis 2 Lagen ausbauen Entfernen und Ausbau der vorhandenen Fußbodennutzschicht bestehend aus Kunststoffbelag, PVC - Belag, Teppichbelag bzw. Laminatbelag bis zu zwei Lagen einschließlich Klebe- und Ausgleichsmasse Die Leistung umfasst die rückstandsfreie Beseitigung aller Kleberreste u. dgl. sowie die Besenreinigung der Flächen nach Abbruch.

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude Obergeschoss und Nebengebäude (Lager) 187 m² .................... ....................

2.6.1.2 PVC-/Teppich-/Holz-Sockelleiste,entfernen Holzsockelleisten, Sockelleiste für PVC,- Teppich - oder Laminatbelag aufnehmen und entfernen,

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: Räume im EG und OG vom Hauptgebäude sowie EG von Ne bengebäude und Lager. 121 m .................... ....................

2.6.1.3 Fliesenbelag aufnehmen Fliesen- und Plattenbelag aller Stärken auf Estrich im Dünnbett verlegt, ein - schließlich aller Silikon- oder Acrylfugen sowie Trenn- oder Übergangschienen, abbrechen, Klebe/Mörtelreste sind vollflächig abzustoßen und entfernen,

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausnahme: Haupthaus, Obergeschoss-WC 21 m² .................... ....................

2.6.1.4 Sockelfliesen entfernen Sockelfliesen aus keramischen Fliesen oder Naturstein aller Stärken im Dünnbett bzw. Dickbett verlegt abbrechen und entfernen, Sockelhöhe bis 100 mm

Entsorgung gem. Nachpositionen 29 m .................... ....................

2.6.1 ABBRUCHARBEITEN, PVC, TEPPICH, FLIESEN ....................

2.6 ABBRUCH, BODENBELÄGE, Hauptgebäude, Dachgeschoß ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 31 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.7 ABBRUCH, DECKEN

2.7.1 ABBRUCHARBEITEN, DECKENBEKLEIDUNG, -EINSCHUB, DREMPEL

2.7.1.1 Deckenbekleidungen abbrechen, HG, Erdgeschossdecke Deckenbekleidungen in Trockenbauweise/abgehangene GK-Decken in verschiedenen Abhanghöhen inklusive Deckenbekleidung aus Tapete, Wandpaneelen etc. einschließlich aller Revisionsöffnungen und Einbauteile. abbrechen, Deckenaufbau (von unten):

  • GKB-Platten/Akustikplatten bis 2 - lagig
  • Grund - und Traglattung aus Metall/Holz
  • Dämmung bis 50 mm

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Decken über EG 59 m² .................... ....................

2.7.1.2 Deckenbekl. als best. Putzlage u. HBD aufnehmen, HG, EG/DG-Decke Deckenbekleidung bestehend aus Lattung, imprägniert, ca. 100 x 25 mm, an Unterseite der Holzdeckenbalken montiert zur Fixierung der Balkenzwischen- dämmung aus Mineralwolle zwischen den Deckenbalkenlagen in geeigneter Weise und von unten aufnehmen, Dämmung: Mineralwolle, teils alukaschiert Dämmstärke: ca. 40 mm Höhe UK Deckenbalken: ca. 2,85 m ab OK FFB

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: Unterseite der Holzbalkendecken über dem EG 135 m² .................... ....................

2.7.1.3 Einschub d. Fehlbodens, aufnehmen Fußbodendielung als Fehlboden bis ca. 30 mm stark einschließlich der erforderlichen Lagerhölzer B/H ca. 5/5 cm zwischen den Deckenbalkenlagen im Abstand von ca. 1,05-1,20 m in geeigneter Weise und von unten abbrechen, Bauschutt aufnehmen, transportieren, laden, Deckenbalkenabstand: ca. 70 cm Fehlboden: bis 30 mm Dicke Aufwendungen für Gerüststellungen sind in den EP einzukalkulieren! Höhe UK Deckenbalken EG und OG: ca. 2,85 m ab OK FFB Hinweis: Schüttung aus Sand / Quarzsand / Schlacke o. ä. oberhalb des Fehlbodens beachten - siehe Folgepositionen.

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: Holzbalkendecken über dem EG und DG (Hauptgebäude) 135 m² .................... ....................

2.7.1.4 Schüttung, Fehlboden, aufnehmen Schüttung aus Sand / Quarzsand o. ä. z. T. auch organische Bestandteile oberhalb des Fehlbodens in der Holzbalkendecke in geeigneter Weise und von unten z. B. durch Aussaugen, aufnehmen, transportieren und laden. Schütthöhe: ca. 8-10cm Deckenbalkenabstand: ca. 70cm

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 32 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausführungsort: Holzbalkendecken über dem EG (Hauptgebäude) 10 m³ .................... ....................

2.7.1.5 Trockenbau-Vorsatzschalen abbauen Innenseitige Trockenbauvorsatzschale als Drempel- / Dachschrägen-/ Kehlbal- ken-Bekleidung einschließlich Unterkonstruktion aus Holz oder Metall, ein- schließlich Dampfbremse, Wärmedämmung und Beplankung aus GKB-/GKF-Platten (1 - 2 lagig), aller Revisionsöffnungen und fester Einbauten sowie Wandbekleidung aus Tapete, Fliesen, Wandpaneelen etc. abbauen, transportieren, laden, Dämmmaterial: Mineralwolle, teils mehrlagig (lose gestellt im Drempel) Annahme: schadstoffbelastet Dachneigung: ca. 45°

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: ehemalige Nutzungseinheit im Dachgeschoss des Hauptgebäude mit der großen Gaube. 10 m² .................... ....................

2.7.1 ABBRUCHARBEITEN, DECKENBEKLEIDUNG, -EINSCHUB, DREM- .................... PEL

2.7 ABBRUCH, DECKEN, DREMPEL ....................

[Seite 36]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 33 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.8 ABBRUCH, DEMONTAGE

2.8.1 SONSTIGES

2.8.1.1 Vordach-Rückfassade, abbauen An der Außenwand auf Höhe Decke über Erdgeschoss an der Rückfassade montiertes Vordach (Metallgestell mit Plexiglaseindeckung) demontieren Außenmaß Breite/Höhe: ca. 2x175+100cm,

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, Hintereingang

1 St .................... ....................

2.8.1.2 Kleineisenteile i. d. Fassade ausbauen Kleineisenteile aus Stahl - z. B. Mauerhaken, Elt - Isolatoren, Blitzableiter etc. in der Fassade befestigt, rückstandsfrei ausbauen.

Entsorgung gem. Nachpositionen 100 St .................... ....................

2.8.1 SONSTIGES ....................

2.8 ABBRUCH, DEMONTAGE ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 34 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2.9 ENTSORGUNG

2.9.1 SORTIERUNG UND ENTSORGUNG

2.9.1.1 Absetzcontainer, 7,00m3 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall.

Leistungsbestandteile · Aufstellen, An- und Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) · Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 6 St .................... ....................

2.9.1.2 Abrollcontainer, 10,00m3, An- und Abfuhr, Grundstandzeit Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall.

Leistungsbestandteile · Aufstellen, An- und Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) · Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Abrollcontainers für Baumisch Containerart: Abrollcontainer Containerinhalt: 10,00 m3 6 St .................... ....................

2.9.1.3 Sortierung/Entsorgung, Baumisch, mineralisch, AVV 170107 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 35 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Abfallschlüssel: AVV 17 01 07 5 t .................... ....................

2.9.1.4 Sortierung/Entsorgung, Baumisch, AVV 170904 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Stoffgemische aus mineralischen und nichtminerali- schen Abfällen (Baumischabfall) Abfallschlüssel: AVV 17 09 04 15 t .................... ....................

2.9.1.5 Sortierung/Entsorgung, Bitumen, AVV 170302 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Bitumengemisch Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Bitumen Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Bitumengemische Abfallschlüssel: AVV 17 03 02 1 t .................... ....................

2.9.1.6 Sortierung/Entsorgung, Gips, AVV 170802 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage,

Übertrag: ....................

[Seite 39]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 36 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Gipsabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für gipshaltigen Bauschutt Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Baustoffe auf Gipsbasis Abfallschlüssel: AVV 17 08 02 3 t .................... ....................

2.9.1.7 Sortierung/Entsorgung, Holz, AVV 170201 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Bauholzabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Holzabfall Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Holz Abfallschlüssel: AVV 17 02 01 2 t .................... ....................

2.9.1.8 Sortierung/Entsorgung, Eisen + Stahl, AVV 170405 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baustahl- und Eisenabfallprodukten Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Abfallprodukte aus Eisen und Stahl Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel

Übertrag: ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 37 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Eisen und Stahl Abfallschlüssel: AVV 17 04 05 10 t .................... ....................

2.9.1.9 Sortierung/Entsorgung, Dämmung (belast.), AVV 170604 Sortieren und Entsorgung von belasteten Dämmabbruchmaterial

Leistungsbestandteile · Anfallende Dämstoffe nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, laden · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheits- preis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von möglicherweise belasteten Dämmma terial Vorleistung: Abbruch der Trockenbauschale Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für belast. Dämmmaterial Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Dämmmaterial (KMF-Abfälle), aus Rückbaumaßnah- men, Abfallschlüssel: AVV 17 06 04 3 t .................... ....................

2.9.1 SORTIERUNG UND ENTSORGUNG ....................

2.9 ENTSORGUNG ....................

2 ABBRUCHARBEITEN, ENTKERNUNG ....................

[Seite 41]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 38 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3 ABBRUCH, TECHNISCHE EINRICHTUNG

3.1 ABBRUCH, TGA Die ausgebauten technischen Installationen wie Rohrleitungen, Armaturen, Dämmung, Kabel, Leitungen, Beleuchtungskörper, Geräte usw. sind aus den Gebäuden zu transportieren, bei Bedarf an einer Sammel stelle in Gebäudenähe in Behältern des AN zwischenzulagern, danach abzufahren und gemäß den ge- setzlichen Bestimmungen auf Nachweis zu entsorgen. Vor Beginn der Demontagearbeiten sind die zu demontierenden Materialien mit der örtlichen Bauleitung aufzumessen. Umweltschädliche Materialien, wie PCB-haltige Kleinkondensatoren, asbesthaltige Abfälle, Leuchtmittel und Akkumulatoren sind den Vorschriften entsprechend zu demontieren und zu entsorgen. Die Entsorgung des Sonderabfalls muss mittels Begleitschein nachweisbar gemacht werden.

[Seite 42]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 39 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.1.1 DEMONTAGEARBEITEN, SANITÄR

3.1.1.1 TW-Anlage entleeren,Inhalt 200 l Anlage/Rohrleitung entleeren, Betriebsmedium Trinkwasser DIN 1988-200, Anlageninhalt '200' Liter.

Entsorgung gem. Nachpositionen 1 St .................... ....................

3.1.1.2 Rohrleitung Formstück, Armatur Stahl, DN 15-40,o. Dämmg. abbr. Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigun- gen und Armaturen, aus verzinktem Stahl, Nenndurchmesser DN 15 bis DN 40, im Gebäude, Ausführung im Erd- und Obergeschoss, Höhe bis 3,5 m, ohne Dämmung, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Entsorgung gem. Nachpositionen 30 m .................... ....................

3.1.1.3 wie vor, jedoch DN 15-40 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigun- gen und Armaturen, aus verzinktem Stahl, Nenndurchmesser DN 15 bis DN 40, im Gebäude, Ausführung im Erd- und Obergeschoss, Höhe bis 3,5 m, mit Däm- mung, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgung gem. Nachpositionen 20 m .................... ....................

3.1.1.4 Ausgussbecken Stahl demont. Ausgussbecken aus Stahl, demontieren, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, einschl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armatu- ren, Verschraubungen und Anschlussleitungen.

Entsorgung gem. Nachpositionen 1 St .................... ....................

3.1.1.5 W.becken San.porzellan demont. trennen,sortieren,laden Waschbecken aus Sanitärporzellan, demontieren, trennen und sortieren, ein- schl. Auf- und Abladen in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, einschl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und Anschlussleitungen.

Entsorgung gem. Nachpositionen 3 St .................... ....................

3.1.1.6 WC-San.porzellan inkl. Halt. demont., trennen, sortieren, laden WC aus Sanitärporzellan, demontieren, trennen und sortieren, einschl. Auf- und Abladen in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, einschl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und An- schlussleitungen.

Entsorgung gem. Nachpositionen 2 St .................... ....................

Übertrag: ....................

[Seite 43]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 40 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 3 .1.1.7 wie vor, jedoch Urinal San.porzellan Urinal aus Sanitärporzellan, demontieren, trennen und sortieren, einschl. Auf- und Abladen in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, ein- schl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und An- schlussleitungen.

Entsorgung gem. Nachpositionen 1 St .................... ....................

3.1.1.8 Abfall AVV170107 Keramik, entsorgen Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Fliesen, Ziegel und Keramik, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN 200 kg .................... ....................

3.1.1.9 Abfall AVV170405 Stahl/Eisen, entsorgen Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße nach Wahl des AN, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN, 300 kg .................... ....................

3.1.1.10 Abfall AVV170604 Dämmstoff, entsorgen Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße nach Wahl des AN, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN 100 kg .................... ....................

3.1.1.11 Abfall AVV170203 Kunststoff, entsorgen Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau-/Abbruchabfall, Kunststoff, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht bis 12 t, Behältergröße nach Wahl des AN, zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN 50 kg .................... ....................

3.1.1 DEMONTAGEARBEITEN, SANITÄR ....................

[Seite 44]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 41 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.1.2 DEMONTAGEARBEITEN, HEIZUNG

3.1.2.1 Anlage entleeren,300 Liter Anlage/Rohrleitung entleeren, Betriebsmedium Heizungswasser, Anlageninhalt ca. 300 Liter.

Entsorgung gem. Nachpositionen 1 St .................... ....................

3.1.2.2 Rohrleitung Formst., abbrechen Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigun- gen und Armaturen, aus Stahl, Nenndurchmesser DN 15 bis DN 40, im Gebäu- de, Ausführung im Erdgeschoss, Höhe bis 3,5 m, ohne Dämmung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Entsorgung gem. Nachpositionen

50 m .................... ....................

3.1.2.3 Wie Position 3.1.2.2, jedoch wie vor, jedoch DN 40-80, abbrechen Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigun- gen und Armaturen, aus Stahl, ohne Dämmung, Nenndurchmesser über DN 40 bis DN 80.

Entsorgung gem. Nachpositionen 15 m .................... ....................

3.1.2.4 wie vor, jedoch DN 15-40, abbrechen

Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigun- gen und Armaturen, aus Stahl, Nenndurchmesser DN 15 bis DN 40, im Gebäu- de, Ausführung im Erdgeschoss, Höhe bis 3,5 m, mit Dämmung, Abbruch der Dämmung wird nicht gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaß- nahme, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Entsorgung gem. Nachpositionen 50 m .................... ....................

3.1.2.5 Wie Position 3.1.2.4, jedoch wie vor, jedoch DN 40-80 m. Däm. abbrechen Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigun- gen und Armaturen, aus Stahl, Nenndurchmesser über DN 40 bis DN 80.

Entsorgung gem. Nachpositionen 15 m .................... ....................

3.1.2.6 P.heizkörper Stahl, 1200-1500mm, abbrechen Abbruch Plattenheizkörper, aus Stahl, Baulänge über 1200 bis 1500 mm, Ein- zelgewicht über 20 bis 50 kg.

Übertrag: ....................

[Seite 45]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 42 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Entsorgung gem. Nachpositionen 12 St .................... ....................

3.1.2.7 Heizkessel ausbauen, Stahl, bis 50kW Heizkessel ausbauen und entsorgen, sowie eingebundene Leitungen verschlie- ßen. Wärmeleistung: bis 50kW

Entsorgung gem. Nachpositionen

Aufstellort: Keller, Hauptgebäude 1 St .................... ....................

3.1.2.8 Abbruch Kachelofen Demontage und Abbruch, bestehend aus Demontage Ofenkomponenten (Metall): Vorsichtiger Ausbau aller metallischen Einbauteile wie Ofentüren, Ascheklap- pen, Guss-Heizeinsätze, Nachschaltheizflächen sowie Ofenrohre/Verbindungsstücke zum Schornstein, Transport aus dem Gebäude, Rückbau der Kachel- und Ofenhülle: Abbruch der äußeren Ofenhülle bestehend aus Ofenkacheln, Verfugung und Untermauerung. Trennung der mineralischen Stoffe von anhaftenden Verunreinigungen, Transport aus dem Gebäude, Abbruch Schamotte(belastet): Abbruch des inneren Speicherkerns (Schamottesteine, Ofenstreich) und der in- neren Züge. Hinweis: Aufgrund von Ruß- und Teerablagerungen sind diese Materialien se- parat als verunreinigter Bauschutt zu erfassen und dürfen nicht mit normalem Bauschutt vermischt werden. Rückbau Dämmstoffe (falls vorhanden): Fachgerechter Ausbau und staubdichtes Verpacken von inneren Dämmstoffen (z.B. alte Mineralwolle/Kaminwolle) in zugelassene Big-Bags nach TRGS 521.

Entsorgung gem. Nachpositionen

Ausbauort: Hauptgebäude, EG, "Versammlungsraum" 1 St .................... ....................

3.1.2 DEMONTAGEARBEITEN, HEIZUNG ....................

[Seite 46]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 43 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.1.3 DEMONTAGEARBEITEN, ELEKTRO

3.1.3.1 Kennzeichnung "spannungsführend" Kennzeichnung spannungsführender Kabel und Leitungen in Teilbereichen. Hierbei ist durch kenntlichmachen der Kabel und Leitungen zu gewährleisten, dass kein versehentliches Beschädigen während der Abbrucharbeiten erfolgen kann. Geeignete Mittel sind dabei Farbspray oder Warnband 5 St .................... ....................

3.1.3.2 Zählerplatz, abklemmen, demontieren Verteilung klein aus Stahlblech, (B x H x T: ca. 500 x 1100 x 220) inkl. abklemmen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 2 St .................... ....................

3.1.3.3 Sicherungsverteiler u. P.,abklemmen, demontieren bestückt mit Sicherungs- und Steuerelementen Maße bis: (H x B x T: 0,75 x 0,30 x 0,25) inkl. abklemmen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 2 St .................... ....................

3.1.3.4 Sicherungs-Kleinverteiler, abklemmen, demontieren aus Kunststoff a. P., 2-reihig, inkl. abklemmen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 1 St .................... ....................

3.1.3.5 Schwachstromverteiler, abklemmen, demontieren aus Stahlblech a.P. (H x B x T: 0,30 x 0,25 x 0,07) inkl. abklemmen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 2 St .................... ....................

3.1.3.6 Deckenleuchte, demontieren (Wand/Decke) mit Schutzglas, inkl. Leuchtmittel, inkl. abklemmen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 8 St .................... ....................

3.1.3.7 Metallschienen, demontieren oder dgl. inkl. Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 5 m .................... ....................

3.1.3.8 Schaltern, Steckdosen,bis 25 A, demontieren

Übertrag: ....................

[Seite 47]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 44 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Motorschutzschaltern, Abzweigdosen und dgl. bis 25 A (auch in Kanalsystemen) als Aufbau- und Einbaugeräte, einschl. Abklemmen sämtlicher Leitungen, De- montage,

Entsorgung gem. Nachpositionen 50 St .................... ....................

3.1.3.9 Wie Position 3.1.3.8, jedoch Schaltern, Steckdosen, 35-100 A, demontieren

wie vor Position jedoch 35-100 A einschl. Abklemmen sämtlicher Leitungen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 2 St .................... ....................

3.1.3.10 Potentialausgleichsschienen demontieren Entsorgung gem. Nachpositionen 2 St .................... ....................

3.1.3.11 Kabel, Leitungen, bis 5x4 mm², demontieren teils in Rohr oder auf Putz verlegt, auf Kabelrinnen in Zwischendecken, in Kanä- len, einschließlich des zugehörigen Befestigungsmaterials abklemmen, Demon- tage

Entsorgung gem. Nachpositionen 100 m .................... ....................

3.1.3.12 Wie Position 3.1.3.11, jedoch Kabel und Leitungen bis 25 mm², demontieren wie vor, jedoch bis 5 x 25 mm² einschl. Abklemmen sämtlicher Leitungen, Demontage

Entsorgung gem. Nachpositionen 10 m .................... ....................

3.1.3.13 Stahlrohre bis PG 21, demontieren Stahlrohre bis PG 21, einschließlich Schellen und Montagezubehör einschl. Demontage,

Entsorgung gem. Nachpositionen 3 m .................... ....................

3.1.3 DEMONTAGEARBEITEN, ELEKTRO ....................

[Seite 48]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 45 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.1.4 ENTSORGUNG

3.1.4.1 Absetzcontainer, 7,00m3 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall.

Leistungsbestandteile · Aufstellen, An- und Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) · Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 1 St .................... ....................

3.1.4.2 Abrollcontainer, 10,00m3, An- und Abfuhr, Grundstandzeit Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Abfall.

Leistungsbestandteile · Aufstellen, An- und Abfahrt der Container (Beschreibung und Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in gesonderter Position) · Transport auf zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Abrollcontainers für Baumisch Containerart: Abrollcontainer Containerinhalt: 10,00 m3 1 St .................... ....................

3.1.4.3 Sortierung/Entsorgung, Baumisch, mineralisch, AVV 170107 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Abfallschlüssel: AVV 17 01 07 1 t .................... ....................

Übertrag: ....................

[Seite 49]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 46 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 3 .1.4.4 Sortierung/Entsorgung, Baumisch, AVV 170904 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baumischabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Baumisch Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Stoffgemische aus mineralischen und nichtminerali- schen Abfällen (Baumischabfall) Abfallschlüssel: AVV 17 09 04 1 t .................... ....................

3.1.4.5 Sortierung/Entsorgung, Eisen + Stahl, AVV 170405 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Baustahl- und Eisenabfallprodukten Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Abfallprodukte aus Eisen und Stahl Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Eisen und Stahl Abfallschlüssel: AVV 17 04 05 3 t .................... ....................

3.1.4.6 Sortierung/Entsorgung, Dämmung (neu), AVV 170604 Sortieren und Entsorgung von Reststoffen und Bauabfälle über die Nebenleis- tungen gem. VOB/C hinausgehend.

Leistungsbestandteile · Anfallende Reststoffe und Schutt nach Abfallschlüssel (AVV) sortieren, la- den · Entsorgung nach den landesrechtlichen Bestimmungen einschl. Entsor- gungsnachweis als Vergütungsgrundlage, · Gebühren der Verwertung/Entsorgung sind vom AN zu übernehmen und in

Übertrag: ....................

[Seite 50]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 47 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... den Einheitspreis einzurechnen.

Zweck: Entsorgung von nicht gefährlichem, sortenreinen Dämmmaterialabfall Vorleistung: Zwischenreinigung der Baustelle Folgeleistung: Bestellung eines neuen Absetzcontainers für Dämmmaterial Containerart: Absetzcontainer (Mulde) ohne Deckel Containerinhalt: 7,00 m3 Abfallart: Dämmmaterial (KMF-Abfälle), aus Neubaumaßnah- men, wie z. B. Verschnitte, Reste von Neuwaren Abfallschlüssel: AVV 17 06 04 1 t .................... ....................

3.1.4 ENTSORGUNG ....................

3.1 ABBRUCH, TGA ....................

3 ABBRUCH, TECHNISCHE EINRICHTUNG ....................

[Seite 51]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 48 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

4 STUNDENLOHNARBEITEN

4.1 STUNDENLÖHNE

4.1.1 STUNDENLOHNARBEITEN

ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsar- beit sowie für Überstunden.

Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Ver- pflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.

Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht ge- nerell nicht.

Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraus- sichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.

Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbei- ten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrech- nung.

Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.

4.1.1.1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.

Fachwerker 24 h .................... ....................

4.1.1 STUNDENLOHNARBEITEN ....................

4.1 STUNDENLÖHNE ....................

4 STUNDENLOHNARBEITEN ....................

[Seite 52]

0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 49 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

Zusammenstellung

1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN .................... 1.1 TECHNISCHE VORBEREITUNG .................... 1 VORBEREITUNG, BAUSTELLENEINRICHTUNG ....................

2.1.1 ABBRUCHARBEITEN, FUSSBODENAUFBAUTEN .................... ERDGESCHOSSE 2.1 ABBRUCH DECKEN-, WAND- UND BODENBELÄGE .................... 2.2.1 ABBRUCHARBEITEN, SCHORNSTEINE .................... 2.2 ABBRUCH, SCHORNSTEINE .................... 2.3.1 ABBRUCHARBEITEN, DACHGESCHOSSE, SONST. .................... 2.3 ABBRUCH DACHDECKEN .................... 2.4.1 ABBRUCHARBEITEN, WANDBEKLEIDUNGEN, .................... FENSTERBÄNKE 2.4 ABBRUCH, WAND, FENSTER .................... 2.5.1 DEMONTAGE TÜRVERSCHLÄGE, HOLZVERHAU, .................... INNENTÜREN 2.5 ABBRUCH, HOLZ UND TÜREN .................... 2.6.1 ABBRUCHARBEITEN, PVC, TEPPICH, FLIESEN .................... 2.6 ABBRUCH, BODENBELÄGE, Hauptgebäude, Dachgeschoß .................... 2.7.1 ABBRUCHARBEITEN, DECKENBEKLEIDUNG, -EINSCHUB, .................... DREMPEL 2.7 ABBRUCH, DECKEN, DREMPEL .................... 2.8.1 SONSTIGES .................... 2.8 ABBRUCH, DEMONTAGE .................... 2.9.1 SORTIERUNG UND ENTSORGUNG .................... 2.9 ENTSORGUNG .................... 2 ABBRUCHARBEITEN, ENTKERNUNG ....................

3.1.1 DEMONTAGEARBEITEN, SANITÄR .................... 3.1.2 DEMONTAGEARBEITEN, HEIZUNG .................... 3.1.3 DEMONTAGEARBEITEN, ELEKTRO .................... 3.1.4 ENTSORGUNG .................... 3.1 ABBRUCH, TGA .................... 3 ABBRUCH, TECHNISCHE EINRICHTUNG ....................

4.1.1 STUNDENLOHNARBEITEN .................... 4.1 STUNDENLÖHNE .................... 4 STUNDENLOHNARBEITEN ....................

Summe ....................

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0 2.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 50 von 50 629 DGZ Weskow Los 01 Abbrucharbeiten

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

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