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03.04.2025 Blatt1/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Friedrichstädter Chaussee 43, 44, 46 und 48, 25870 Oldenswort Bericht G B247189-1Schadstoffuntersuchung vom 03.04.2025 | |
|---|---|
| Auftrag: | DurchführungeinerorientierendenSchadstoffuntersuchungzur VorbereitungdesAbbruchsfürdasu.g.Bauvorhaben |
| Untersuchungsobjekt: | FriedrichstädterChaussee43,44,46und48,25870Oldenswort |
| Gebäudefoto: | |
| Auftraggeber: | LBV.SHLandesbetriebStraßenbauundVerkehrSchleswig-Holstein HerrHendrikvonRönn HoltenauerStraße183 24118Kiel |
| Auftragnehmer: | |
| Bearbeiter: | |
| Umfang: | inkl.diesemDeckblatt23Seiten |
| Anlagen: | Anlage1: ProbentabelleundZusammenfassungderErgebnisse Anlage2: AllgemeineHinweisezurSchadstoffuntersuchung Anlage3: Analyseberichte: WartigNordAnalytikGmbH GBAPinneberg |
| Berichtsdatum: | 03.04.2025 |
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03.04.2025 Blatt2/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Inhaltsverzeichnis
-
AuftragundAbgrenzung............................................................................................5
-
Bestandsaufnahme/ Ortstermin.................................................................................6
-
Darstellung der Untersuchungsergebnissemit Fotodokumentation............................6
Asbest.....................................................................................................................6
KMF (KünstlicheMineralfasern)...............................................................................9
PAK (Polyzyklische AromatischeKohlenwasserstoffe)............................................10
PCB (PolychlorierteBiphenyle)................................................................................11
Sonstige Schadstoffe...............................................................................................12
- Ergebnis der Gebäudebegehung................................................................................13
Allgemeines.............................................................................................................13
Haus Nr. 43.............................................................................................................13
Fußböden..........................................................................................................13
Wände...............................................................................................................14
Fliesenbeläge.....................................................................................................14
Decken...............................................................................................................14
Deckenbeläge (Farbe, Spachtel, Putz)...............................................................14
Abhangdecken...................................................................................................14
Fenster/Türen....................................................................................................14
Haustechnik.............................................................................................................15
Fassade..................................................................................................................15
Dach..................................................................................................................15
Schuppen................................................................................................................16
Dach..................................................................................................................16
Fassade.............................................................................................................16
Giebelverkleidung..............................................................................................16
Fußboden..........................................................................................................16
Haus Nr. 44.............................................................................................................16
Fußböden..........................................................................................................16
Wände...............................................................................................................17
Wandoberbeläge(Farbe, Spachtel, Putz)..........................................................17
Fliesenbeläge.....................................................................................................17
Decken...............................................................................................................17
Deckenbeläge (Farbe, Spachtel, Putz)...............................................................17
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03.04.2025 Blatt3/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Abhangdecken...................................................................................................17
Fenster/Türen....................................................................................................17
Haustechnik.......................................................................................................18
Fassade.............................................................................................................18
Dach..................................................................................................................18
Brandruinen Haus Nr. 46und 48.............................................................................18
Fußböden................................................................................................................18
Wände.....................................................................................................................18
Wandoberbeläge(Farbe, Spachtel, Putz)..........................................................18
Fliesenbeläge.....................................................................................................18
Decken....................................................................................................................19
Fenster/Türen..........................................................................................................19
Haustechnik.............................................................................................................19
Fassade..................................................................................................................19
Dach........................................................................................................................19
Schuppen beiGebäudeHaus Nr. 46/48..................................................................19
Nicht untersuchte Bereiche......................................................................................20
- Hinweise zu den Schadstofffunden............................................................................20
Asbesthaltige Baustoffe...........................................................................................20
Schwachgebundene Asbestprodukte.................................................................20
Sonstige Asbestmaterialien................................................................................20
Arbeiten anAsbest.............................................................................................21
Materialien aus alter KMF / Mineralwolle.................................................................21
Hinweise zu PAK (Teerprodukte).............................................................................21
Hinweise PCB.........................................................................................................22
Hinweise HBCD (Hexabromcyclododecan)..............................................................22
Quecksilber in Bitumenbahnen................................................................................23
Anlage 1..............................................................................................................................1
Probentabelle und Zusammenfassungder Analysenergebnisse..............................1
Einzelproben Wandputz.....................................................................................2
MischprobenWandputz.....................................................................................2
Anlage 2..............................................................................................................................1
Vorgehen bei der Erstellung von Schadstoffkatastern.............................................1
Vorgehen bei der Untersuchung voneventuell asbesthaltigenWand- und
Deckenoberbelägen................................................................................................2
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03.04.2025 Blatt4/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Wände...............................................................................................................2
Decken...............................................................................................................2
Fliesenschilde....................................................................................................2
Hinweise zu den Schadstoffen.................................................................................2
Asbest................................................................................................................2
Künstliche Mineralfasern(KMF).........................................................................3
Teerhaltige Produktemit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK)...........................................................................................................3
Teerpappe/Bitumenpappe..................................................................................4
PCB-haltige Produkte.........................................................................................4
Schwermetallhaltige Materialien.........................................................................4
Holzschutzmittelbelastete Hölzer.......................................................................4
POP-Stoffe(PersistenteOrganischeSchadstoffe).............................................5
Bauschutt...........................................................................................................5
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03.04.2025 Blatt5/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
- AuftragundAbgrenzung
Die Firma wurdemit der Durchführungeiner orientierenden Asbest- und Schadstoffuntersuchungzur Vorbereitungdes Abbruchs für das Bauvorhaben Friedrichstädter Chaussee 43, 44, 46 und48, 25870 Oldenswort beauftragt.
Für abzubrechendebzw. umzubauendeGebäudegilt gemäßGefahrstoffverordnung, dass bauliche Anlagen vor Beginn von Abbrucharbeiten auf das Vorhandenseinvon asbesthaltigenMaterialien zu untersuchen sind. AsbesthaltigeMaterialien sind dann fach- und sachgerecht gesondert zu entsorgen bzw. bei den Arbeitenist gemäßden Vorschriften der TRGS 519vorzugehen. Für Hamburgist zudemgemäß Bauvorlagenverordnungfür die Beseitigung von baulichen Anlagen ein Verzeichnis über Gefahrstoffe vorzulegen. Für Gefahrstoffe ist dabei die Definition der Gefahrstoffverordnungheranzuziehen, zudem sind auchbiologische Arbeitsstoffeaufzuführen, wie sie inder Biostoffverordnungdefiniert sind.Das Vorgehen bei der Schadstofferkundung und die allgemeinen Hinweise zu den Schadstoffenfinden sich in der Anlage 3. Außer Asbestmaterialien werden dabeivon uns die im Bauwesenhäufigvorkommenden Gefahrstoffe KMF(Künstliche Mineralfasern), Teerprodukte(PAK - Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe), undPCB-Produkte(PolychlorierteBiphenyle) erfasst. Materialien die keine Gefahrstoffedarstellen, allerdings getrennt entsorgenwerdenmüssen (u.a. HBCD-haltiges oder SCCP-haltiges Material), werden entsprechendder Beauftragung dokumentiert. AndereGefahrstoffewieSchimmelpilzbelastungen, Holzschutzmittel, Formaldehyd, Taubenkot undweitere, z.T. nutzungsspezifischeSchadstoffewerdenvonuns im Bericht nur bei Auffälligkeitenmit aufgeführt, eine detaillierteErfassungerfolgt nicht. Insofernes sich um einen Abbruch handelt,werden Holzwerkstoffe in der Regel nicht bezüglich Holzschutzmittelverwendung analysiert, sonderndie Hölzer werdengemäß Altholzverordnungaufgrund ihrer Herkunft zur Entsorgungeingestuft. Zur Festlegung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes für die Abbrucharbeiten kannjedochzur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen eine Analytik erforderlich sein. Eventuellformaldehydhaltige Baustoffe, wie z. B. alteSpanplatten, werdenebenfalls nicht analysiert, sondern nur Produkte, bei denenbeim Abbruch eineGefährdung von Personenmöglich erscheint bzw. bei deren AusbauArbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sein können. Eingebaute GeräteundAnlagen können nur eingeschränkt untersucht und beurteilt werden. Hierzu werden daher inder Regel nur allgemeinHinweise gegeben. Leistungsbestandteil isteine Fotodokumentationder schadstoffhaltigenProdukte. Die Analysen erfolgendurchakkreditierte Prüflabore. Nicht beauftragt bzw. nicht in die Untersuchung einbezogen wurdenzudem dasGelände und die Außenflächen, sowie unter Erdgleiche eingebaute Anlagen underdberührteBauteile.
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03.04.2025 Blatt6/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
- Bestandsaufnahme/Ortstermin
Die Bestandsaufnahmeerfolgteam 04.02.2025durch Asbest-Sachkundige gemäß TRGS 519, zertifiziert für die Probenahmefester Abfälle gem. LAGAPN 98.
Folgende Gebäude/-teile wurden untersucht:
Gebäude anB5 Friedrichsstädter Chaussee 43: Doppelhaus mit größerem Schuppen Friedrichsstädter Chaussee 44: Einfamilienhaus und mehrereSchuppen Friedrichsstädter Chaussee 46: Brandruine Friedrichsstädter Chaussee 48: Brandruine
Es wurden ausschließlich die beauftragtenGebäude /-teile untersucht.
Die Analysenergebnissewerden in der Anlage 1tabellarisch aufgeführt.
- Darstellung der Untersuchungsergebnissemit Fotodokumentation
Asbest
| Untersuchteundalsasbesthaltigeingestufte Materialien/Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck /Bemerkungen | Foto |
| Haus 43, EG, Bad rechts, Fußboden, Bodenbelag, Fliesen, gelb | Fliesenkleber, grau | Probe -002: Chrysotil (Weißasbest) nachweisbar Ca. 11m² | |
| Haus 43, Gaube | Faserzementschindel | Probe -009: Chrysotil (Weißasbest) nachweisbar Ca. 16m² |
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03.04.2025 Blatt7/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Untersuchteundalsasbesthaltigeingestufte Materialien/Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck /Bemerkungen | Foto |
| Haus 43, EG, Dachkasten | Faserzementplatte, weiß | Probe -011: Chrysotil (Weißasbest) nachweisbar Ca.14 m² | |
| Haus 44, EG, Eingang und Küche, Fußboden, Bodenbelag, Fliesen, rot | Fliesenkleber, grau | Probe -012: Chrysotil (Weißasbest) nachweisbar Ca. 16m² | |
| Haus 44, EG, Raum rechts, Fußboden, Bodenbelag, Fliesen, beige/gelb | Fliesenkleber, grau | Probe -015: Chrysotil (Weißasbest) nachweisbar Ca. 12m² | |
| Haus 44, EG, tieferliegendes Bad, Massivwand, Fliesen, gelb/grau | Fliesenkleber, grau | Probe -017: Chrysotil (Weißasbest) nachweisbar Ca.24 m² |
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03.04.2025 Blatt8/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Untersuchteundalsasbesthaltigeingestufte Materialien/Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck /Bemerkungen | Foto |
| Alle untersuchten Grundstücke | Asbestzementplatten als Dach, Bettumrandung, Schuppenwand, Bruchstücke auf dem Gelände | Pauschale Einstufungals asbesthaltiges Material Ca. 400m² |
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteAsbestmaterialien/Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen |
| Heizanlage und Wasserversorgung und Lüftungsanlage | Flansche und Schieber | Dichtungen | z.T. noch Altbestand, Altbestand ist pauschal als asbesthaltig einzustufen, beim Ausbau getrennt entsorgen |
| Diverse Stellen | Altbestand Rippenheizkörper | Dichtungen | Altbestand ist pauschal als asbesthaltig einzustufen, beim Ausbau getrennt entsorgen |
| Diverse Stellen | Asbestpappen in Techniktüren | Brandschutz anT30- Türen | z.T. noch Altbestand, Altbestand ist pauschal als asbesthaltig einzustufen, die Türen enthalten auch alte Mineralwolle |
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03.04.2025 Blatt9/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteAsbestmaterialien/Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen |
| Elektro | Asbestpappen | NH-Sicherungen | alte Sicherungenkönnenmit Asbestpappen ausgeführt sein |
KMF (KünstlicheMineralfasern)
KMF-Materialien wurden bei der Untersuchungvor Ort in ihrer prinzipiellen Verwendung aufgenommen, aber nicht im Einzelnen in die Pläne eingetragen.
Generell ist bei Leichtbauwänden aus Gipskartonund häufig bei Abhangdeckenmit Verwendung vonMineralwollisolierung zu rechnen, Rohrleitungen–soweit isoliert – sindmit Mineralwollummantelungen versehen.
Bei der überwiegendenZahl der Verwendungenhandelt essich offensichtlich um „alte“ Mineralwollen (Einbau vor Juni 2000), das Material ist als krebserzeugendKategorie1B (ehemals K2) einzustufen. Bei später erfolgtenUmbauarbeitenist darauf zu achten, dass das Einbaujahr klar dokumentiert ist, ansonsten ist eine Einstufungals Altprodukt vorzunehmen.
Soweit beim Umbau/ Rückbau in einzelnen Bereichen, z.B. beim Aufnehmen des Estrichs oder ananderenunzugänglichen Stellen eine Mineralwollisolierung festgestellt wird, ist diese ebenfalls als Altprodukteinzustufenund dannordnungsgemäß auszubauen und zu entsorgen.
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteKMF-Materialien/Bereiche | Alte Mineralwollen können pauschal als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft werden | ||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen/ Foto |
| Heizanlage und Wasserversorgung und Lüftungsanlage | Rohrleitungs- isolierungen, Kesselisolierung, Kanalisolierung | Wärmedämmung, Schalldämmung | beim Ausbau getrennt entsorgen |
| Diverse Stellen | Mineralwolle in Techniktüren | Brandschutz anT30- Türen | enthalten oftMineralwolle |
| Diverse Stellen | Mineralwolle in Leichtbauwänden, auf Abhangdecken | Isolierung, Schalldämmung Ca. 200m² | beim Ausbau getrennt entsorgen |
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03.04.2025 Blatt10/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteKMF-Materialien/Bereiche | Alte Mineralwollen können pauschal als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft werden | ||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen/ Foto |
| Diverse Stellen | Mineralwolle als Außenwand- isolierung, z.B. Vorsatzschale | Isolierung | beim Ausbau getrennt entsorgen |
| Diverse Stellen | Mineralwolle als Fußbodendämmung | Trittschalldämmung Ca.120 m² | beim Ausbau getrennt entsorgen |
| Diverse Stellen | Mineralwolle als Stopfmassen | Brandschott aus Mineralwolle | beim Ausbau getrennt entsorgen |
| Dach | Mineralwolle in Dachschrägen | Isolierung, Schalldämmung Ca. 300m² | beim Ausbau getrennt entsorgen |
PAK (PolyzyklischeAromatische Kohlenwasserstoffe)
Es wurdenverschiedeneMaterialien ermittelt, für die eine Untersuchung auf PAK erfolgte. Dabei wurden keineteerhaltigen Produktefestgestellt (siehe Probentabelle). WeitereTeerprodukte, die bei der Untersuchungnicht erfasst wurden, können im Baukörper vorhanden sein: AußenerdberührteBereiche, oder auchSperrbahnen inMauerwerk oder in Nassbereichen, eventuell auch als Teeranstriche/Schwarzanstriche. Beim Abbruch dieser Bauteile ist auf derartigeProduktezu achtenunddiese sind bei Auffälligkeit getrennt zu halten und gegebenenfalls auf ihren PAK-Gehaltzu untersuchen.
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03.04.2025 Blatt11/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteeventuellteerhaltigeMaterialien/ Bereiche | Teerprodukte können krebserzeugend Kategorie1B sein | ||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen |
| Dach | Dachbahnen | Teerpappe | |
| Kleber | Teerhaltige Kleberschichten | ||
| Nassräume | Dichtungsbahnen, Dichtanstriche | ||
| Außenbereich, erdberührteBauteile | Teerhaltige Anstriche | Schwarzanstriche als Abdichtung | |
| Außenbereich, Betonbauteile, Decken u.a. | Teerhaltige Anstriche | Schwarzanstriche als Abdichtung |
PCB (PolychlorierteBiphenyle)
Materialien mit Verdacht auf PCB-Anwendungensind in denGebäuden an verschiedenen Stellen eingebaut. Sie wurden exemplarischuntersucht. Es wurdenkeinePCB-haltigen Materialien festgestellt (siehe Probentabelle).
Kondensatoren: Hinweise auf alte Kondensatoren ergabensich bei der Begehung nicht. Falls in nur selten genutzten Räumen, z.B. in Kriechkellern, nocheinzelnealte Leuchtstofflampen eingebaut sind und dort alte Kondensatorenvorhandensein sollten, soist vorsorglich vonPCB-Haltigkeit auszugehen.
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteeventuellPCB-haltigeMaterialien /Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen/ Foto |
| Außenbereich | Fugendichtmassen | Bauteilfugen, Fensterandichtungen u. ä. | |
| Innenbereich | Fugendichtmassen | Bauteilfugen, Fensterandichtungen Fugen an Türen | |
| Innenbereich | Farben, Lacke, Brandschutz- anstriche, Flammschutzmittel | Soweit nicht Hinweise auf derartige Verwendungen vorliegen erfolgte keine Untersuchung, s.u. |
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03.04.2025 Blatt12/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Sonstige Schadstoffe
| Ort | Produkt | Verwendungszweck /Bemerkungen | Foto |
|---|---|---|---|
| Kein Hinweis auf nutzungsspezifische Schadstoffe |
| Nichtbzw.nichtanjederEinzelstelle untersuchteeventuellholzschutzmittelhaltige Materialien/Bereiche | |||
|---|---|---|---|
| Ort | Produkt | Verwendungszweck | Bemerkungen |
| Dach | Konstruktionshölzer, Sparschalung etc. | Holzschutz wie z.B. PCP, Lindan o.ä. | Keine Untersuchung, soweit kein direkter Hinweis, Einstufung in KategorieA IV gemäß AltholzV |
| Innenbereich | Holzvertäfelungen etc. | Holzschutz wie z.B. PCP, Lindan o.ä. | Keine Untersuchung, soweit Verdacht auf Verwendung von Holzschutzmittel, Einstufung in Kategorie AIV gemäßAltholzV |
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03.04.2025 Blatt13/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
- Ergebnis der Gebäudebegehung
Bei der Untersuchunghandelt es sich um einestichprobenartige Erkundung im undam Gebäude. Daher gilt generell: sollten innicht untersuchtenBereichenabweichende Aufbautenvorhandensein, sind diesevor Bearbeitung zuuntersuchen.
Allgemeines
Es handelt sichum ein Doppelhaus, ein Einfamiliengebäude, zwei Brandruinen ehemaliger Einfamilienhäuser, Schuppen und Nebengebäude.
Haus Nr. 43
Fußböden Die Bodenoberbeläge wurden exemplarischuntersucht. Dietieferen Aufbauten wurdendurch verschiedene Bauteilöffnungen (Kernbohrungen) ebenfalls überprüft. Folgende Bodenbeläge wurden angetroffen:
EG, Bad rechts, Bauteilöffnung1: Weiß/beigeMosaikfliesen mit grauenFliesenkleber: Asbest nachweisbar (Probe-002) Zementestrich, ca. 5 cm: kein Verdacht auf Asbestanwendungen Schwarze Pappe, ca. 0,5cm: kein Asbest nachweisbar, Summe PAK: 6,7mg/kgkein teerhaltiger Abfall(Probe-003) Sand: kein Verdacht aufAsbestanwendungen
EG, Eingang und Küche: Braune Fliesenmit grauen Fliesenkleber: kein Asbest nachweisbar (Probe -006) Zementestrich: keinVerdacht auf Asbestanwendungen
EG, Bad links, Bauteilöffnung 2: Braun/beige Fliesemit grauen Fliesenkleber: keinAsbest nachweisbar (Probe -007) Zementestrich, ca. 4 cm: kein Verdacht auf Asbestanwendungen PE-Folie: kein Verdachtauf Asbestanwendungen EPS-Dämmung, ca. 2cm: eskann sichum nachweispflichtigen POP-Abfall handeln Schwarze Pappe: sieheProbe -003 Sand: kein Verdacht aufAsbestanwendungen
EG, Zimmer: Laminat: es besteht keinVerdacht auf Asbestanwendungen
DG, Zimmer: Teils Teppich: kein Verdacht auf Asbestanwendung Holzdiele: es besteht kein Verdacht auf Asbestanwendungen Mineralwolle: das Material wird als Alt und somitals krebserzeugend Kategorie 1 B eingestuft, Bearbeitungnur gem. TRGS521 Beton: kein Verdacht auf Asbestanwendungen
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03.04.2025 Blatt14/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
AnmerkungenEPS-Material im Bodenaufbau Bei dem verbautenEPS-Material kann essich um einen nachweispflichtigen POP-Abfall handeln, insofern der HBCD-Gehalt > 500mg/kgliegt. Eine Analytik des EPS-Materials erfolgtenicht, dadurchdie Bauteilöffnungen(Kernbohrung) zu wenig Probenmaterial zur Verfügungstand.
Wände
Wandoberbeläge(Farbe, Spachtel, Putz)
Die Wände bestehen aus massivem Mauerwerk/ Beton. DieWandbelägewurden an diversen Stellen überprüft, vonWändenmit Sichtmauerwerk/ Klinker wurden keine Proben entnommen, dahier keinVerdacht besteht. Zudem finden sich Leichtbauwände aus Gipskarton, der Spachtelan denStoßfugen wurde ebenfalls beprobt unduntersucht.In den untersuchten Proben wurde kein Asbest nachgewiesen (Probe: -400, -401), daher ergeben sich keine Hinweise aufasbesthaltigeMaterialien im Wandaufbau.
In denLeichtbauwändensind Füllungen aus Mineralwolle vorhanden, die pauschal als Altmaterial (vor Juni2000 eingebaut) und als krebserzeugend Kategorie1B eingestuft werden.
Fliesenbeläge Ein Teil der Wandfliesenist im Mörtelbett verlegt, hier besteht kein Verdacht auf Asbestanwendungen.
In denuntersuchten Dünnbett-Fliesenklebern ist kein Asbest nachweisbar (Probe: -001, -004, -005).
Es ergibt sich damit keinVerdacht auf asbesthaltige Fliesenbeläge.
Decken
Deckenbeläge (Farbe,Spachtel, Putz) In denuntersuchten Proben wurdekein Asbest nachgewiesen (Probe: -401, -402), daher ergeben sichkeine Hinweise auf asbesthaltige Materialien im Deckenaufbau.
Abhangdecken Bei den Abhangdeckengibt eszum Teil Auflagen aus Mineralwolle. DieMineralwollprodukte sind offensichtlich vor Juni 2000 eingebaut und werden somit als Altmaterial und als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft. Bei Bearbeitung sinddie Vorgaben der TRGS 521 zu berücksichtigen.
Fenster/Türen Fenster und Türensindwie folgt ausgeführt: Kunststofffenster mitGummidichtung: kein Verdacht auf Asbestanwendungen Die Fenster- undTürlaibungen wurden im Zugeder Wandputzuntersuchungen mit überprüft, es wurdekein asbesthaltiges Material festgestellt.
Fensterbänkebestehenaus Steinzeug, kein Verdacht auf Asbestanwendung.
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03.04.2025 Blatt15/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Inwieweit bei den Fenstern undTüreninnenliegende Dichtmaterialien vorhanden sind, wurde im Bestandnicht untersucht. Dies ist bei Demontage zu prüfen.
Haustechnik
Altbestände anFlachdichtungen undTechniktüren können asbesthaltigesMaterial enthalten (Dichtungen, o.ä.), sie werden pauschalals asbesthaltig eingestuft.
Die Rohrleitungen sind zum Teilmit alter Mineralwolle gedämmt, diese wird pauschalals krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft.
Fassade
Die Fassade wurdeexemplarisch geöffnet:
Anbau Küche: Mauerwerk, ca. 20cm: kein Verdacht auf Asbestanwendungen Bitumenbahn: kein Asbest nachweisbar, SummePAK: 9,6mg/kgkein teerhaltiger Abfall (Probe-010) Holzständerwerk: kein Verdacht auf Asbestanwendungen Mineralwolle, ca. 10cm: das Material wirdals Altund somit als krebserzeugend eingestuft, BearbeitungTRGS 521 Gipskarton
Giebelseite Roter Klinker ohne Dämmung: kein Verdacht aufAsbestanwendungen
Traufenseite, Eingangsseite: Riemchen: es besteht kein Verdacht auf Asbestanwendungen EPS-Dämmung, ca. 5cm: eskann sichum nachweispflichtigen POP-Abfall handeln Roter Klinker: es besteht kein Verdacht auf Asbestanwendungen
Gaubenverkleidung: Asbestzementschindeln:Asbest nachweisbar (Probe -009)
Dach Hauptgebäude (von oben nach unten): Steildach (Dachpfanne):kein Verdacht auf Asbestanwendungen Pappdocke: kein Asbestnachweisbar, Summe PAK: 9,5mg/kgkeinteerhaltiger Abfall (Probe-008) Mineralwolle: das Material wird als Alt und somitals krebserzeugend Kategorie 1 B eingestuft, Ausbau TRGS 521
Anbau (Küche): Trapezblech: kein Verdacht auf Asbestanwendung Keine weitereÖffnung: Vermutlich Bitumenbahn+ EPS-Dämmung auf Beton (Produkte neueren Datums)
Dachkasten-Verkleidung: Faserzementplatte, weiß: Asbest nachweisbar, Asbestzementprodukt (Probe -011)
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03.04.2025 Blatt16/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Schuppen
Dach
Asbestzement Wellplatten: wirdpauschal als asbesthaltig eingestuft
Fassade
Mauerwerk, teils Porenbetonsteine: kein Verdacht auf Asbestanwendung
Giebelverkleidung
Bitumenwellplatten: keinVerdacht auf Asbestanwendung
Fußboden
Beton: kein Verdacht auf Asbestanwendung
Haus Nr. 44
Es handelt sichum ein Einfamilienhaus mit Asbestzementwelldach.
Fußböden Die Bodenoberbeläge wurden untersucht. Folgende Bodenbeläge wurdenangetroffen:
EG, Eingang und Küche: Rote Fliesenmit grauenFliesenkleber: Asbest nachweisbar (Probe-012) Zementestrich: keinVerdacht auf Asbestanwendungen
EG, Raum rechts: Beige Fliese mit grauenFliesenkleber: Asbest nachweisbar (Probe-015) Zementestrich: keinVerdacht auf Asbestanwendungen
EG, weitereRäume: Holzdielen: kein Verdacht auf Asbestanwendung
Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnissewerden auch die weiterenFliesenbeläge im Objekt als asbesthaltig eingestuft.
Dachboden: Holzfaserplatten: kein Verdacht auf Asbestanwendungen
AnmerkungenEPS-Material im Bodenaufbau Bei dem verbautenEPS-Material kann essich um einen nachweispflichtigen POP-Abfall handeln, insofern der HBCD-Gehalt > 500mg/kgliegt. Eine Analytik des EPS-Materials erfolgtenicht, dadurchdie Bauteilöffnungen(Kernbohrung) zu wenig Probenmaterial zur Verfügungstand.
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03.04.2025 Blatt17/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Wände
Wandoberbeläge(Farbe, Spachtel, Putz) Die Wände bestehen aus massivem Mauerwerk/ Beton. DieWandbelägewurden an diversen Stellen überprüft, vonWändenmit Sichtmauerwerk/ Klinker wurden keine Proben entnommen, dahier keinVerdacht besteht. Zudem finden sich Leichtbauwände aus Gipskarton, der Spachtelan denStoßfugen wurde ebenfalls beprobt unduntersucht.In den untersuchten Proben wurde kein Asbest nachgewiesen (Mischprobe-402), daher ergeben sich keine Hinweise aufasbesthaltigeMaterialien im Wandaufbau.
In denLeichtbauwändensind teils Füllungen ausMineralwolle vorhanden,die pauschal als Altmaterial (vor Juni2000 eingebaut) und als krebserzeugend Kategorie1B eingestuft werden. Desweiteren wurden Leichtbauwändemit EPS-Dämmungermittelt, dieses wirdals HBCD-haltig eingestuft.
Fliesenbeläge Ein Teil der Wandfliesenist im Mörtelbett verlegt, hier besteht kein Verdacht auf Asbestanwendungen.
In denuntersuchten Fliesenklebern aus Küche und Kammer ist kein Asbest nachweisbar (Probe-013, -014)
Im exemplarisch untersuchten Fliesenkleber des tiefer gelegenen Badezimmers ist Asbest nachweisbar (Probe: -017). Die Fliesen sind hiergemäß TRGS 519zu entfernenvor Abbruch des Gebäudes.
Decken
Deckenbeläge (Farbe,Spachtel, Putz) In denuntersuchten Proben wurdekein Asbest nachgewiesen (Probe: -401, -402), daher ergeben sichkeine Hinweise auf asbesthaltige Materialien im Deckenaufbau.
Abhangdecken Bei den Abhangdeckengibt eszum Teil Auflagen aus Mineralwolle. DieMineralwollprodukte sind offensichtlich vor Juni 2000 eingebaut und werden somit als Altmaterial und als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft. Bei Bearbeitung sinddie Vorgaben der TRGS 521 zu berücksichtigen.
Fenster/Türen Fenster und Türensindwie folgt ausgeführt:
Holzfenstermit Scheibendichtmasse, kein Asbest und keine PCBs nachweisbar (Probe-016)
Die Fenster- undTürlaibungen wurden im Zugeder Wandputzuntersuchungen mit überprüft, es wurdekein asbesthaltiges Material festgestellt.
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03.04.2025 Blatt18/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Haustechnik Altbestände anFlachdichtungen, Rippenheizkörpern undTechniktüren können asbesthaltiges Material enthalten(Dichtungen, o.ä.), sie werden pauschalals asbesthaltig eingestuft.
Die Rohrleitungen sind zum Teilmit alter Mineralwolle gedämmt, diese wird pauschalals krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft.
Fassade Die Fassade besteht größtenteils aus verputztem Mauerwerk, esbestehtkein Verdacht auf Asbestanwendung
Die Fassade wurdenicht geöffnet. Sollte hier, wider Erwarten, eine Dämmung aus Mineralwolle vorhandensein, ist diese pauschalals Altprodukt unddamit als krebserzeugend Kategorie 1Beinzustufen.
Giebelseitig ist dieFassade teils mit Faserzementplatten verkleidet, diesewerden pauschal als Asbestprodukteeingestuft.
Dach Dachaufbau(von obennach unten):
Asbestzement Wellplatten: wirdpauschal als Asbesthaltig eingestuft Mineralwolledämmung, ca. 12cm, alukaschiert: pauschale Einstufungals krebserzeugendes Altprodukt
Beim Eingang ist ein Vordach verbaut, welches ebenfalls aus Asbestzement-(Well-)platten besteht.
BrandruinenHaus Nr. 46 und 48
Fußböden
Diverse Bodenbeläge, konnte nicht geprüft werden, ist beim Rückbauzuprüfen.
Wände
Wandoberbeläge(Farbe, Spachtel, Putz) Diverse Wandbeläge, konnte nicht geprüft werden, ist beim Rückbauzu prüfenim Rahmen von Deklarationsanalysen sowie VDI 3876.
Fliesenbeläge Ein Teil der Wandfliesenist im Mörtelbett verlegt, hier besteht kein Verdacht auf Asbestanwendungen. Es wurdenjedochauchFliesen mit Fliesenkleber ermittelt, diese sind nach Separierungim Rahmen einer VDI 3876 Untersuchungvor Entsorgung zu untersuchen.
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Decken
Die Gebäude 46und 48waren zuzerfallen bzw., ausgebrannt um Abhangdecken Deckenbeläge zu prüfen. Diese sind nachSeparierung im Rahmeneiner VDI 3876 Untersuchungvor Entsorgung zu untersuchen.
Fenster/Türen
Es wurden Holz- undKunststofffenster ermittelt,Produktemit Asbestverdacht wurden hierbei augenscheinlich nicht ermittelt.
Die Fenster- undSohlbänke bestehenteilweise aus Faserzement, diese werden pauschal als Asbestzementprodukte eingestuft.
Haustechnik
Altbestände anFlachdichtungen, Rippenheizkörpern undTechniktüren können asbesthaltiges Material enthalten(Dichtungen, o.ä.), sie werden pauschalals asbesthaltig eingestuft.
Die Rohrleitungen sind zum Teilmit alter Mineralwolle gedämmt, diese wird pauschalals krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft.
Fassade
Die Gebäude sindgrößtenteils eingestürzt. Es wurdenMauerresteaus Rotklinker, Porenbetonsowie Kalksandstein ermittelt. Hinweise auf systematisch verwendete Fugenmassenoder großflächig verwendete Fassadendämmungenergaben sich nicht.
Haus Nr. 46, Brandruine, Restevon Außenwand: Schwarze Beschichtung: kein Asbest nachweisbar, keine PAK (Probe-019)
Dach
Die Dacheindeckungenbestanden aus Asbestzement-Wellplatten, diesesind größtenteils eingestürzt undbefindensich im und um die Gebäude verteilt. Der Rückbau hat gemäß TRGS 519zu erfolgen.
Schuppen bei GebäudeHaus Nr. 46/48
Es sindmehrere Nebengebäude vorhanden, teils einfache Schuppen:
Weißer Schuppen, ca. 50 m², Mauerwerk sowieteils Blechfassade, Bitumeneindeckung: keine Asbest- / Teerprodukte ermittelt (Probe-020) Blechschuppen, grün, ca. 6m²: Teils Asbestzementwellplatte als Eindeckung Blechschuppen, grau, ca. 50m²: kein Verdacht auf Asbestanwendung Holz- / Blechschuppen, schwarz, ca. 80m²:
Die folgenden Probenwurden bei denSchuppengenommen: Hausnummer 44, weißer Schuppen: Bitumenbahn: kein Asbest nachweisbar, SummePAK: 5,3mg/kgkein teerhaltiger Abfall (Probe-020)
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Holz: kein Verdacht aufAsbestanwendung
Hausnummer 44, Schuppen rechts: Reste Bitumenkork in Säcken, ca. 4m³: kein Asbest nachweisbar, Summe PAK: 4,7mg/kgkeinteerhaltiger Abfall(Probe-018)
Nicht untersuchte Bereiche
Brandruinen, innenliegende Bauteile Brandruinen Dächer
- Hinweise zuden Schadstofffunden
Asbesthaltige Baustoffe
Unter dem Begriff Asbest werdenverschiedene,natürlich vorkommendeSilikate zusammengefasst, u.a.Chrysotil (Weißasbest).Asbest ist als krebserzeugender Gefahrstoff in die Kategorie 1A(ehemals K1) eingestuft. EineGesundheitsgefährdungbesteht bei Aufnahmevon lungengängigen Fasern. Eine Faserfreisetzungerfolgt insbesondere bei mechanischer Bearbeitung derartiger Produkte.Bei Materialien mit hohem Faserfreisetzungspotential (schwachgebundeneAsbestprodukte) kannauch ohne eine Bearbeitung eine gesundheitskritischeBelastungder Raumluft nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe ist bis auf wenige Ausnahmenseit dem Jahr 1993 in Deutschland verboten. Invielen älterenGebäuden finden sichdennochverschiedene asbesthaltigeMaterialien.
SchwachgebundeneAsbestprodukte Für die Bewertungvon asbesthaltigen Baustoffenwird zwischenschwach- und festgebundenenAsbestproduktenunterschieden.Schwachgebundene asbesthaltige Produktebesitzenin derRegel einen hohen Asbestanteil undeine Rohdichte von< 1.000 kg/m3. Sie sindmithilfe der „Richtlinie für die Bewertungund Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte inGebäuden (Asbestrichtlinie)“ bezüglich ihrer Sanierungsdringlichkeit zu bewerten. Die hier angetroffenen, schwachgebundenen Asbestprodukte(Pappen inTechniktüren, Dichtungen in Heizkörpern oder Flanschen) werden gemäßAsbestrichtlinie pauschal in DringlichkeitsstufeIII eingestuft, eine Neubewertung ist demnachlangfristig erforderlich. Bei intakten Produkten kannnach unserer Einschätzung auf eine Neubewertung jedoch verzichtet werden. Nicht intakte Bauteile müssenohnehin aus technischenGründen ausgetauscht werden.
SonstigeAsbestmaterialien In denGebäudenwurden z.B. unterschiedliche asbesthaltigeMaterialien, Kleber und Produkteaus Asbestzement etc. festgestellt. Diese Produktefallen nicht unter die Regelungen der Asbest-Richtlinie, in der Regel besteht keine Verpflichtung zur Sanierung, ein Bearbeiten derartiger Produkte ist als Tätigkeit mit Asbest nachGefahrstoffverordnung einzustufen.
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ArbeitenanAsbest Bei Arbeiten anasbesthaltigen Materialien sindSchutzmaßnahmenzu beachten:
Tätigkeitenmit Asbest dürfennur von sachkundigem Personal ausgeführt werden. Dafür sind eine Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zuerstellen, die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeiten zuunterweisen. Die Arbeiten sindbeider genehmigenden Behörde anzuzeigen. Näheresfindet sichin der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 519 und TRGS 517.
Materialienaus alter KMF/ Mineralwolle
Soweit es sichum altekünstliche Mineralfasern(KMF) / Mineralwollen handelt (Einbau vor Juni 2000), sind diesegemäß TRGS 521als krebserzeugend Kategorie1B (ehemals K2) einzustufen, in Zweifelsfällen sind weitere Ermittlungen vorzunehmen, um die Materialien freizeichnen zukönnen, soweit dies nichtmöglich ist, sind bei Tätigkeitenan derartigen Materialien ebenfalls Schutzmaßnahmenzu beachten, Näheresist aus der TRGS 521zu entnehmen. Seit 01.06.2000 durftennur noch neue Mineralwollprodukteeingebaut werden.
Hinweise zuPAK(Teerprodukte)
In denGebäudensindMaterialien verbaut, für dieeine UntersuchungaufPAK erfolgte.
Arbeitsschutz: Nach TRGS 906vom Juli 2005 kann Benzo(a)pyren als Bezugssubstanz für die Einstufung von Tätigkeitenoder Verfahren, bei denenBeschäftigtekrebserzeugenden PAK ausgesetzt sind, gewählt werden. PAK-haltige Materialien sind nach TRGS 905ab einem Benzo(a)pyrengehalt von 50mg/ kgals krebserzeugend einzustufen.
Bei Demontagevon Teerproduktensind die TRGS 551 undTRGS 524zubeachten. Ferner handelt sichumArbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128).
Nutzerschutz Erhöhte PAK-GehalteinBauproduktenkönnen abhängig von PAK-Gehalt und Umfangder Anwendung zu gesundheitsschädlichen Belastungen der Raumluft führen.
Entsorgung Als Orientierungswert für die Abgrenzungvonteerhaltigem Material zunicht teerhaltigem Material kann bei Dachpappen laut Abfallwirtschaftsplanfür Bau- und Abbruchabfälle von Hamburgund Schleswig-Holstein vom 30.05.2006 ein PAK-Gehalt von100 mg/ kgTS herangezogen werden. Nach Festlegung gemäßNorddeutscher Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 werden Beton, Ziegel etc. sowieBoden und Steine, bei denen eines der Eluatkriterien der Deponieklasse I der AbfAblV Anhang I (Zuordnungswert Nr. 4) und/ oder als Feststoffwert für die SummePAK (EPA) 100 mg/ kgüberschrittenwird, als gefährlicher Abfall eingestuft.
Für Niedersachsen gelten StraßenbaustoffeundBitumengemische, dieweniger als 25mg/kg PAK (EPA) aufweisen als nicht teerhaltig undsind unter dem Abfallschlüssel 170302 einzustufen(s. Merkblatt zur Entsorgungvon Straßenaufbruch11/ 2010, NGS).
Bei stark teerhaltigenMaterialien können angrenzende Baustoffedurchden Kontakt
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03.04.2025 Blatt22/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
ebenfalls PAK-haltig geworden sein. AufMassiv-Bauteile aufgebrachtehoch teerhaltige Materialien führenoftmals dazu, dass das Material nicht recycelt werdenkann.
Auch nicht als teerhaltigeingestufteMaterialien können bei Anhaftung anBaustoffen dazu führen, dass diese nicht recycelt werdenkönnenund entsprechendteurer deponiert werden müssen. Beim Abbruchsollte daher darauf geachtet werden, dass Schwarzanstricheund Bitumenpappen entweder komplett abgetrennt werden oder die betroffenen Materialien für eine gesonderteEntsorgung getrennt gehaltenwerden.
Hinweise PCB
Zur Bestimmung des PCB-Gehalts eines Materials werdengemäßDINISO 10382 (entspricht DIN EN 15308) dieGehaltevon 6Leit-Kongeneren(PCB 28, 52, 101, 138, 153, 180) analysiert. Nach Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall(LAGA) ergibt sich ein näherungsweiser PCB-Gesamtgehalt, in dem die Gehalteder 6 Leit-Kongeneremit dem Faktor 5multipliziert werden. Zusätzlich wird ein7tes, dioxinähnliches Kongener (PCB 118) erfasst, das für die Bewertungder Raumluft herangezogen wird.
Arbeitsschutz Bei Tätigkeitenmit PCB-haltigen Materialien sinddie Vorgaben der TRGS524 „SchutzmaßnahmenfürTätigkeiten in kontaminiertenBereichen“ bzw. der DGVU Regel 101- 004 (bisher BGR128) „Arbeiten inkontaminiertenBereichen“ zu beachten.
Nutzerschutz Falls der PCB-Gehalt gemäß LAGA über 0,1% (1.000mg/kg) liegt, handelt es sich um ein PCB-Produkt im Sinne der PCB-Richtlinie. Bei bestehender Nutzungsind,sofernPCB- haltige Produkteermittelt wurden, Raumluftmessungen erforderlich. Die Vorgaben der PCB- Richtlinie sind zu beachten.
Entsorgung Zur Einstufung von PCB-haltigen Abfällen wird der PCB-Gehalt nach LAGA herangezogen: Materialien mit einem PCB-Gehalt von wenigerals 50mg/kg(ppm) werden gemäßPCB- Abfallverordnung nicht als PCB-haltige Abfälle eingestuft.
Bei stark PCB-haltigenMaterialien können angrenzende Baustoffedurchden Kontakt ebenfalls PCB-haltig geworden sein. Auf Massiv-Bauteile aufgebrachte hoch PCB-haltige Materialien führenu. U.dazu, dass dasMaterial nicht recycelt werdenkann.
Hinweise HBCD (Hexabromcyclododecan)
Für die EntsorgungvonHBCD-haltigen Dämmmaterialien (EPS- und XPS-Dämmstoffe, EPS = expandiertesPolystyrol, XPS = extrudiertes Polystyrol) geltengemäß Verordnung(EU) 2022/2400folgende Richtwerte:
< 500mg/kg HBCD: das Material ist als nicht gefährlicher undals nicht nachweispflichtiger Abfall einzustufen(esfällt nicht unter die POP-Abfall-ÜberwV)
zwischen 500mg/kgund30.000mg/kg: das Material ist als nicht gefährlicher jedoch als nachweispflichtiger POP-Abfall einzustufen
> 30.000mg/kg: das Material ist als gefährlicher und nachweispflichtiger Abfall einzustufen Die Abfälle mit einem HBCD-Gehalt > 500mg/kgmüssenauf der Baustelle getrennt erfasst
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03.04.2025 Blatt23/23 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
werden und unterliegeneinem Nachweisverfahren. Die Abfällemüssenthermischverwertet werden, z.B. durch Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen. Erleichterungen hinsichtlich der Trennung vor Ort gibt esdabeifür kleinere Baustellen.
Quecksilber inBitumenbahnen
Für die energetischeVerwertungvon Bitumenbahnen in Zementwerkenist eine Analyse bezüglich Quecksilbers erforderlich. Die Annahmekriteriensind dabei abhängig vom Verwerter. Die Grenzefür eine Verwertungliegt bisher bei 1mg/kg.
Vorbehalt UntersuchungsergebnissebeziehensichausschließlichaufdasunsvorliegendeProbenmaterial;beinichtvonuns entnommenenProbenbeziehensichdieUntersuchungsergebnisseaufdenAnlieferungszustand. AuszugsweiseVeröffentlichungenvonUntersuchungsberichtenundGutachtenbedürfenunsererschriftlichenEinwilligung. Rückstellung, Entsorgung SofernmitdemAuftraggebernichtandersvereinbart,werdenvonunsnichtverwendeteAnteilevonProbenfürdreiMonate nachAusgangdesUntersuchungsberichteszurückgestellt.NachAblaufderRückstellfristwerdenProbenresteverworfen. Fremdaufträge DieAnalytikderProbenaufAsbesterfolgtedurchWartigNordAnalytikGmbH.EswurdenFremdaufträgevergeben.
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03.04.2025 Anlage1 Blatt1/3 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Anlage 1
Analysenergebnisse zur
Schadstoffaufnahme
Probentabelle undZusammenfassung derAnalysenergebnisse
| Proben- Nr. | Probenahmestelle | Probenbeschreibung | Parameter/ Methode | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| B247189- 001 | Haus43,EG,Badrechts, Wand,Massivwand,Fliesen, grau | Fliesenkleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 002 | Haus43,EG,Badrechts, Fußboden,Bodenbelag, Fliesen,gelb | Kleber,grau | AsbestREM | Chrysotil(Weißasbest) enthalten |
| B247189- 003 | Haus43,EG,Badrechts, Fußboden,Untergrund | Bitumenpappe schwarz,0,5cm | AsbestREM PAK | keinAsbest, SummePAK:6,7mg/kg |
| B247189- 004 | Haus43,EG,Küche,Wand, Massivwand,Fliesen,braun | Fliesenkleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 005 | Haus43,EG,Badlinks, Wand,Massivwand,Fliesen, beige | Fliesenkleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 006 | Haus43,EG, Eingangund Küche,Fußboden, Bodenbelag,Fliesen,braun | Kleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 007 | Haus43,EG,Badrechts, Fußboden,Bodenbelag, Fliesen,braun | Kleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 008 | Haus43,1.OG,Dach,Dach, Steildach | Pappdocke | AsbestREM Anh.Bquali PAK Hg | keinAsbest, SummePAK:9,5mg/kg Hg:1,2mg/kg |
| B247189- 009 | Haus43,1.OG,Gaube, Gaube | Schindel | AsbestLiMi | Chrysotil(Weißasbest) enthalten |
| B247189- 010 | Haus43,EG,KücheWand, Massivwand | Bitumenbahn,schwarz | AsbestREM Anh.Bquali PAK Hg | keinAsbest SummePAK:9,6mg/kg Hg:0,41mg/kg |
| B247189- 011 | Haus43,EG, Dachkasten | Faserzementweiss | AsbestLiMi | Chrysotil(Weißasbest) enthalten |
| B247189- 012 | Haus44,EG,Eingangund Küche,Fußboden, Bodenbelag,Fliesen,rot | Kleber,grau | AsbestREM | Chrysotil(Weißasbest) enthalten |
| B247189- 013 | Haus44,EG,Küche,Wand, Leichtbauwand,Fliesen,weiß | Fliesenkleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 014 | Haus44,EG,FlurundBad, Wand,Massivwand,Fliesen, beige | Fliesenkleber,grau | AsbestREM | keinAsbest |
| B247189- 015 | Haus44,EG,Raumrechts, Fußboden,Bodenbelag, Fliesen,beigegelb | Kleber,grau | AsbestREM | Chrysotil(Weißasbest) enthalten |
| B247189- 016 | Haus44,EG,Fenster, Holzfenster | sdm,rot | AsbestREM PCB | keinAsbest, keinePCB |
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03.04.2025 Anlage1 Blatt2/3 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
| Proben- Nr. | Probenahmestelle | Probenbeschreibung | Parameter/ Methode | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| B247189- 017 | Haus44,EG,Tiefbad,Wand, Massivwand,Fliesen,gelb grau | Fliesenkleber,grau | AsbestREM | Chrysotil(Weißasbest) enthalten |
| B247189- 018 | Schuppenganzrechts,EG, Raum,HaufenaufBoden | Teerkork | AsbestREM PAK | keinAsbest, SummePAK:4,7mg/kg |
| B247189- 019 | Brandruine,EG,Außenwand, Wand,Massivwand | Beschichtung,schwarz | AsbestREM PAK | keinAsbest, keinePAK |
| B247189- 020 | Schuppenweiss,EG,Dach, Steildach | BitumenbahnaufHolz | AsbestREM Anh.Bquali PAK Hg | keinAsbest, SummePAK:5,3mg/kg Hg:<0,10mg/kg |
EinzelprobenWandputz
| Proben- Nr. | Gebäude | Etage | Raum | Bauteile | Beschreibung | Ergebnis | MP- Nr. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TL | FL | HN | WM | WE | S | D | T | F | Sp | GK | Gp | Zp | Bet | Asbest | kein Asbest | ||||||
| B247189- 300 | Haus43 | 1.OG | Raum | x | x | x | x | x | x | 400 | |||||||||||
| B247189- 301 | Haus43 | 1.OG | Raum | x | x | x | x | x | x | 400 | |||||||||||
| B247189- 302 | Haus43 | 1.OG | Raum | x | x | x | x | x | x | 400 | |||||||||||
| B247189- 303 | Haus43 | 1.OG | Raum | x | x | x | x | x | x | 400 | |||||||||||
| B247189- 304 | Haus43 | 1.OG | Raum | x | x | x | x | x | x | 400 | |||||||||||
| B247189- 305 | Haus43 | EG | Küche | x | x | x | x | x | x | x | 401 | ||||||||||
| B247189- 306 | Haus43 | EG | Raum | x | x | x | x | x | x | 401 | |||||||||||
| B247189- 307 | Haus43 | EG | Raum | x | x | x | x | x | x | 401 | |||||||||||
| B247189- 308 | Haus43 | EG | Raum | x | x | x | x | x | x | 401 | |||||||||||
| B247189- 309 | Haus43 | EG | Raum | x | x | x | x | x | x | 401 | |||||||||||
| B247189- 310 | Haus44 | EG | Raum | x | x | x | x | x | x | 402 | |||||||||||
| B247189- 311 | Haus44 | EG | Bad | x | x | x | x | x | 402 | ||||||||||||
| B247189- 312 | Haus44 | EG | Raum | x | x | x | x | x | 402 | ||||||||||||
| B247189- 313 | Haus44 | EG | Raum | x | x | x | x | 402 | |||||||||||||
| B247189- 314 | Haus44 | EG | Raum | x | x | x | x | x | x | 402 |
MischprobenWandputz
| Proben-Nr. | enthaltene Einzelproben | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| Asbest | keinAsbest | ||
| B247189-400 | 300,301,302,303,304 | x | |
| B247189-401 | 305,306,307,308,309 | x | |
| B247189-402 | 310,311,312,313,314 | x |
´keinAsbest´:inderProbewurdekeinAsbestnachgewiesen.
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03.04.2025 Anlage1 Blatt3/3 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
´keinePAK/PCB´:inderProbewurdenkeinePAK/PCBnachgewiesen.
ProbenmitSchadstofffundsindfettgedruckt.
TL Türlaibung T Tapete FL Fensterlaibung GF Glasfaser HN Heizungsnische F Farbe WM Wandmitte GK Gipskarton WE/X Wandecke Sp Spachtel D Decke Gp Gipsputz S Säule Zp Zementputz C Chrysotil(Weißasbest) Bet Beton A Amphibolasbest RP Rückstellprobe EP Einzelprobe MP Mischprobe
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03.04.2025 Anlage2 Blatt1/5 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Anlage 2
Allgemeine Hinweise zur Schadstoffuntersuchung
VorgehenbeiderErstellungvonSchadstoffkatastern
FürdieErstellungvonAsbestkatasternhatdasBauordnungsamtHamburg(ABH-B03)mitSchreibenvom05.06.96 MindeststandardsfürdieUntersuchungbaulicherAnlagenaufAsbestaufgestellt,diehierzurGrundlagederUntersuchung gemachtwerden.DieAufnahmebeinhaltetdieUntersuchungderBausubstanz. EntsprechendderBauVorlageVerordnung(BauVorlVO),Stand01.07.2014,§6:istbeiderBeseitigungvonAnlagen(Def.dazu s.§2HBauO)Folgendesvorzulegen: 3.einVerzeichnisüberGefahrstoffeimSinnederGefahrstoffverordnungvom26.November2010(BGBl.IS.1643,1644), zuletztgeändertam15.Juli2013(BGBl.IS.2514,2529),inderjeweilsgeltendenFassungsowiebiologischeArbeitsstoffeim SinnederBiostoffverordnungvom15.Juli2013(BGBl.IS.2514). WeitereVorgabenzurSchadstoffuntersuchunginGebäudenundtechnischenBauwerkenwiedasDiskussionspapier „AsbesthaltigePutze,SpachtelmassenundFliesenkleberinGebäuden“,DiskussionspapierzurErkundung,Bewertungund Sanierung(Juni2015),VDI6202„SchadstoffbelastetebaulicheundtechnischeAnlage,Abbruch-,Sanierungs-und Instandhaltungsarbeiten“undweiteresindGrundlageunsererUntersuchungenwerdenaber,nichtzuletztausKostengründen, nichtvollumfänglichumgesetzt.
AlleRäumewerden–soweitzugänglich–begangen,AnlagenundEinbautenwerdeninStichprobenundnur,soweitohne Demontagenzugänglichüberprüftundbeprobt.EineBegehungerfolgtnursoweitwieeingefahrlosesBetretender Räumlichkeitenmöglichist.
GenerellwerdenbeiderUntersuchungMaterialprobenvonverdächtigenMaterialienentnommen.BeigleichartigerAusführung derMaterialienbzw.BaustoffewerdenStichprobenentnommenunduntersucht,ansonstenwirdvonGleichartigkeit ausgegangen,soweitperAugenscheinkeineAbweichungenerkennbarsind.DiedabeientstehendenBeschädigungenwerden vonunsnichtwiederhergestellt. AusdenentnommenenProbenwerdenzurUntersuchungz.T.MischprobengleichartigerMaterialiengebildet,dabeiwerden insbesondereverdächtigePutzaufbautenwieSpachtelschichten,Strukturputzeoder-farbenaufAsbestuntersucht.
DokumentiertwerdendasGebäudeundderRaum,soweitRaumnummernimGebäudevorhandensind,derOrtder Probenentnahmewirdpauschalaufgenommen(z.B.Flurwand,Trennwand,Außenwandetc.). DieDarstellungderErgebnisseerfolgttabellarisch,eineEinzeichnungderProbenahmestelleninPläneerfolgtnur,wennuns PlänederGebäudevorliegen.
FürdieBegehungwirdzugrundegelegt,dassalleBrandschutztüren,Flanschdichtungen,Stopfbuchsenpackungen, RippenheizkörperohneweitereMaterialuntersuchungalsasbesthaltigeingestuftundentsorgtwerden,daessichhierbeium Altbeständehandelt,dieerfahrungsgemäßasbesthaltigsind.DaherwirdausKostengründenaufeineEinzeluntersuchung verzichtet.AusgenommenhiervonsindAnlagen,dieeindeutigneuerenDatumssind,diesewerdenentsprechendpauschalals asbestfreieingestuft. Dieangetroffenen,pauschalalsasbesthaltigzuklassifizierendenProduktewerdennurtabellarischmitaufgenommen,undnicht inderEinzelverwendungimBerichtaufgeführt.
Verkleidungen(z.B.WändeundDecken)könnengenerellnurdannmitgenügenderAussagekraftuntersuchtwerden,wenn jeweilsderkompletteQuerschnitterfasstwird.DazusindteilweisezerstörendeVerfahrenanzuwenden,somitgrößere Beschädigungenerforderlich,dasichanhandeineskleinenBohrlochesderAufbauimQuerschnittnichtsichergenugbeurteilen lässt.Verkleidungenmüssendazudemontiertwerden.FürdieUntersuchungnotwendigeBeschädigungenwerdennichtwieder hergestellt.WennBeschädigungennichttoleriertwerdenkönnen,wirdkeineUntersuchungderbetreffendenBereiche vorgenommenundimBerichteinentsprechenderHinweisaufgenommen.
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03.04.2025 Anlage2 Blatt2/5 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
AlteFußbodenbelägeundFußbodenaufbautenkönnenasbesthaltigsein.ImAltbestandkönnenunterneuenOberbelägen ältereSchichtenvorhandensein.ZurVorbereitungdesAbbruchs,auchTeilabbruch,wiez.B.Erneuerungmüssendie Oberbelägegeöffnetwerden,umdiedarunterliegendenSchichtenzuüberprüfen.DiedazunötigenBeschädigungensindinder RegelnurbeiungenutztenGebäudenhinnehmbar.Beschädigungenwerdennichtrepariert,Öffnungennichtgeschlossen. DieBeprobungvonDachaufbautenerfolgtdurchÖffnendesDachesineinerStichprobe.Dazumussimmerdergesamte Querschnittuntersuchtwerden.DiegeöffneteDachflächewirdvonunsnurprovisorischverschlossen,eineGewährleitungfür Regendichtheitübernehmenwirdabeiausdrücklichnicht.
VorgehenbeiderUntersuchungvoneventuellasbesthaltigenWand-undDeckenoberbelägen
DerUmfangderUntersuchungorientiertsichanderLeistungsbeschreibung´AsbestuntersuchungvonWand-und DeckenbekleidungeninHamburgerSchulen´Stand16.02.2012.
Wände
BeiderBegutachtungwirdvonunsentsprechenddenVorgabenvonSBHvorgegangen,WändemitKlinkernodermit SichtmauerwerkwerdennichtindieUntersuchungeinbezogen,WändenurmitFarbanstrichaufMauerwerkoderBeton ebenfallsnicht.
DieoberenSchichtenvongeputztenWändenwerdennäheruntersucht:dabeiwirddurchAnkratzenderOberflächenversucht zuermitteln,umwelcheArtvonPutz(Gipsputz,Zementputz)essichhandelt,obSpachtelschichtenerkennbarsind.Klar erkennbareAuffälligkeitenwiez.B.SpachtelschichtenunterdenFarbenoderStrukturputzeno.ä.werdendokumentiert,Proben werdenbauteilbezogenentnommenundalsMischprobenuntersucht.
Decken
Abgehängte,inRastereingelegteAkustikdeckenplattenwurdennichtweiteruntersucht,ebenfallsnichtDeckenplatten,diekeine erkennbareeineSpachtelungerkennenunderwartenlassen.BeigeschlossenenGipsdeckenwirdversucht,Spachtelstellen gezieltzubeproben,vonMassivdeckenwerdenProbenentnommen,wennFarb-/Putzschichtenvorhandensind. AbgehängtegeschlosseneDeckenwerdennichtgeöffnet,umandiedahinterliegendenRohdeckenzugelangen.
Fliesenschilde
BeigefliestenWandflächenwirdexemplarischüberprüft,obimDünnbettverlegteFliesenvorliegen.InStichprobenwerdenje GebäudenureinzelneProbenderMaterialienentnommen.BeiimMörtelbettverlegtenFliesenerfolgtkeineweitere Untersuchung,dawirdavonausgehen,dassimMörtelkeinAsbestalsZuschlagstoffverwendetwurde.
HinweisezudenSchadstoffen
Asbest
DerBaustoffAsbeststellteinepotentielleGesundheitsgefahrdar,sowohlfürdieNutzer,alsauchfürden Arbeitnehmer,dermitdiesemBaustoffumgeht.HierfürexistiertbereitseinumfangreichesRegelwerk,dassowohl dieSchutzbelangederNutzeralsauchdiederArbeitnehmerberücksichtigt.Hiersindu.a.zunennen: -TechnischeBaubestimmung-Asbest-, -Gefahrstoffverordnung, -TechnischeRegelfürGefahrstoffe(TRGS)519.
ImBauwesensindasbesthaltigeBaustoffeaufgrundvonbrandschutztechnischenVorschriftensystematischund regelmäßiganzutreffen. DieVerwendungvonasbesthaltigenProduktenfürdenFeuchte-undWärme-,sowieHitzeschutzund Schallschutzerfolgteerfahrungsgemäßebenfallssystematisch. DemgegenüberisteinebesondereSystematikinderVerwendungvonbauchemischenStoffenundHilfsmitteln wiez.B.KittenundSpachtelmassenusw.nichtzuerkennen,dasieweitläufigeingesetztwurden. UnsystematischeingesetzteProduktesindmeistnurmithohemAufwandoderzufälligzuermitteln.
EinweiteresProblemstellenderzweckentfremdeteEinsatzvonasbesthaltigenProduktenundder Produktwechsel(asbesthaltig/asbestfrei)dar.AuchhiersindverwendungsspezifischeEinsatzgebietenichtdirekt erkennbar,d.h.eswurdenAsbestprodukteauchdortverbaut,woesnichtzuerwartenist.
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03.04.2025 Anlage2 Blatt3/5 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
DieUntersuchungundProbenahmeerfolgtstichprobenartig,inAnlehnungandieRichtlinienzurUntersuchung BaulicherAnlagenaufdasVorhandenseinvonAsbest(Mindestanforderungen)derFreienundHansestadt Hamburg.
BeiasbesthaltigenBauteilenwieNH-Sicherungen,FlanschenundVentilen,beidenendieKosteneiner EinzelfallprüfunginkeinemVerhältniszudenEntsorgungskostenstehen,wirdaufeineEinzelfallüberprüfung verzichtet.BeimAbbruchwerdendiesemeistpauschaloderimStückabgerechnet.Dieseasbesthaltigen KleinteilewerdennichteinzelnerfasstunddaherauchnichtindiePläne/Planskizzeneingetragen.Sofernsolche beiderUntersuchungfestgestelltwerden,gebenwirHinweiseaufAltbestandanasbesthaltigenSicherungen.
FH-TürenwerdenebenfallsnurinStichprobenerfasst,wennessichumgleichartigeAusführungenhandelt. Hierkannversuchtwerden,überdieandenTürenangebrachtenSchildermitderbauaufsichtlichenZulassung dasHerstellungsjahreinzugrenzen.Nach1986hergestellteTürensinderfahrungsgemäßohneEinsatzvon Asbestmaterialienhergestelltworden,enthaltenaberoftnochMineralwollfüllungen,diealsalteMineralwollen (krebserzeugendKategorie1B)einzustufensind.
EineUntersuchungvonBetonbauteilenbezüglichverdeckterAsbestanwendungenwieasbesthaltiger Abstandshalter,verloreneSchalungenausAsbestzementoderHülsenerfolgtnicht.Sofernsichbeider UntersuchungHinweiseaufdieseAnwendungenergeben,wirddiesdokumentiert.Aufgrundderverdeckten AnwendungistjedocheinesystematischeUntersuchungdesBetonsvorAbbruchnichtpraktikabel. ImRahmenderGebäudeuntersuchungwerdenausschließlichMaterialienüberprüft,fürdiederVerdachtaufeine gezielteAsbestanwendung/-beimengungbesteht.MaterialiendieaufGrundihrergeogenenBeschaffenheit Asbestenthaltenkönnen,werdendabeinichtgezieltuntersucht,dahierinderRegelnursehrgeringe Asbestgehaltezuerwartensind.SowerdenbeispielsweiseSteinzeugplatten(z.B.Marmor)oderTerrazzobeläge nichtuntersucht.
KünstlicheMineralfasern(KMF)
IsolierungenauskünstlichenMineralfasernwurdenzumSchall-undWärmeschutzverwendet.Darüberhinaus wurdenkünstlicheMineralfasernalsBrandschutzimHochbauundalstechnischeIsolierungverwendet.Der Abbruchbzw.dieDemontagevonAnlagenmitkünstlichenMineralfasernkannfürdieArbeitnehmerein potentiellesGesundheitsrisikodarstellen,biopersistenteFasernsindalskrebserzeugendeinzustufen.Eine BewertungkannüberdensogenanntenKanzerogenitäts-Index(KI)erfolgen.FasernmiteinemKI30werdenin dieKategorie1B(ehemalsK2)derkrebserzeugendenStoffeeingestuft,FasernmitKI>30undKI<40werdenin dieKategorie2(ehemalsK3)eingestuft,FasernmitKI40werdennichteingestuft.AllerdingskönnenProdukte auchmiteinemKI<30alsnichtkrebserzeugendeingestuftwerden,wennsieübereinengeeigneten Kanzerogenitätsversuch(Peritonealtest)odereinenIn-Vivo-Test(HalbwertszeitimOrganismusbeträgthöchsten 40Tage)freigezeichnetsind.DaherbietetdieBestimmungdesKI-Wertsu.U.nureineeingeschränkte Bewertungsgrundlage. SoweitfüreingebauteProdukteüberdenKIbzw.überdieBiolöslichkeitkeineInformationenvorliegen,mussfür AltprodukteeineEinstufunginKategorie1BvorgenommenwerdenunddieSchutzmaßnahmendanach ausgerichtetwerden. EineweitereMöglichkeitzurEinstufungvonKMFbietetdieRAL-Güteüberwachung,hierbeiwirddasKMF- Produktnasschemischanalysiert,DasErgebniswirdmitbeiderRALgelistetenProduktenverglichen,bei ÜbereinstimmungensindBewertungenmöglich.BeiderAnalytikhandeltessichallerdingsumeinzeit-und kostenaufwändigesVerfahren,welchesbeinichtgelistetenAnalysenergebnissenkeinesichereBewertung zulässt. ProdukteauskünstlichenMineralfasernwerdenbeiderUntersuchungnurinihrerprinzipiellenVerwendung aufgenommen,eineProbenahmeundAnalysedesKIerfolgtnichtbzw.nuraufausdrücklichenWunschdes Auftraggebers.
TeerhaltigeProduktemitpolycyclischenaromatischenKohlenwasserstoffen(PAK)
ImBaubereichwurdenbisindie1980erJahreteerhaltigeProdukteeingesetzt:KleberunterBodenbelägen (Parkett,Holz),Absperrbahnen,BeschichtungengegenFeuchtigkeit,IsolierstoffeaufKorkbasis,diemitTeer gebundenwurdenetc.DieseProdukteenthaltenz.T.größereAnteileanPAK.
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03.04.2025 Anlage2 Blatt4/5 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
Teerpappe/Bitumenpappe
NachdemMerkblattzurAbfallentsorgungbeiAbbrucharbeitenderUmweltbehördeHamburgsind schadstoffhaltigeBauabfälle,hierzuzählenauchTeerpappen,injedemFallgetrenntzuerfassenundzu entsorgen. IsolierpappenkönnenimBodenaufbauerfahrungsgemäßteerhaltigsein.BeiderBegehungwirdimRahmender Asbest-ProbenahmeaufdieVerwendungvonPappenimBodenaufbaugeachtet,eineÜberprüfung,z.B.der Nasszellenbereiche,erfolgtenurinStichproben. ErdberührteBauteilekönnenimRahmenderSchadstoffuntersuchungnichterfasstwerden.BeimAbbruchist daheraufAuffälligkeitenzuachtenundeventuellbelastetesMaterialgetrenntzuhalten.
PCB-haltigeProdukte
ImBaubereichwurdePCBbisindie1970erJahrehineinfürelastischeMassenundalsZusatzzu Flammschutzmittelnverwendet,TrafoölewarenPCB-haltig,Altölwarbisindie1980erJahrehineinz.T.stark PCB-belastet,KondensatorenvonLeuchtenetc.warenz.T.PCB-haltig(bis1982).PCB-haltigeFugenmassen könnensehrhoheAnteileanPCBenthalten(bis70%).FlammschutzanstrichewurdenaufbestimmtenTypenvon Holzfaser-Deckenplatteneingesetzt,EinzelanwendungendurchVerstreichenPCB-haltigerAnstricheoder Anwendungenwiez.B.BelastungvonBetonflächendurchalsSchalöleingesetztesPCB-haltigesAltölsindnur durchsehrhohenUntersuchungsaufwandbeisystematischerUntersuchungzuermitteln.DerartigeErmittlungen werdendaherinderRegelnurbeikonkretemVerdacht,z.B.ausBauunterlagenetc.durchgeführtundkönnen nichtimRahmenderKatastererstellungerfasstwerden. ImRahmenderBegehungwerdensoweitvorhandeninStichprobenMaterialienvonDichtungenausdemBereich derFassadeundderFugenmassenvonSohlbank-undFensterandichtungenimGebäudegenommenundauf PCBhinuntersucht. PCB-haltigeFugenmassensindbeimAbbruchsoweitmöglichabzutrennenundgetrenntzuentsorgen. DurchProduktemiterhöhtemPCB-GehaltkönnengesundheitsschädlicheLuftbelastungeninGebäuden auftreten.BeigenutztenGebäudensinddaherggfs.ergänzendeUntersuchungderRaumluftbezüglichPCB erforderlich.
Kondensatoren
EinedetailliertePrüfungvoneingebautenKondensatorenerfolgtnicht,soweitalteLeuchtenoderauchGerätemit VerdachtaufPCB-haltigeKondensatorenfestgestelltwerden,wirdeinHinweismitindenBerichtaufgenommen, eineEinzeluntersuchungerfolgtnicht,anhandvonAufdruckenkönnenalteKondensatorenz.T.anhandeines Listenvergleichseingestuftwerden.
SchwermetallhaltigeMaterialien
Leuchtstofflampen
LeuchtmittelvonLeuchtstofflampensindquecksilberhaltigundmüssenvorBeginnderArbeitendemontiertund getrenntentsorgtwerden.EineUntersuchungerfolgtdabeinicht.
SchwermetallhaltigeFarben/Anstriche
AlteFarben/Lackekönnenasbesthaltigsein.EineErmittlungistaufgrunddeshohenAufwandesnurbei VorliegeneinesAnfangsverdachtssinnvoll,z.B.BaujahrdesGebäudes(Bleiweißz.B.fürInnenfarbenab1930 verboten).LackanstrichekönnenschwermetallhaltigePigmenteenthalten,eineUntersuchungbezüglicheiner Schwermetallbelastungwirddortnichtdurchgeführt,daMetalltürenoderandereMetallteileinderRegelohne OberflächenbearbeitungalsMetallschrottverwertetwerden.
HolzschutzmittelbelasteteHölzer
HolzabfällewerdenbeimAbbruchentsprechendderAltholzverordnungnachderHerkunftklassifiziert. KonstruktionshölzerundHolzimAußenbereichwerdendabeipauschalalsholzschutzmittelbelasteteingestuft undsindalsAltholzKategorieAIVzuentsorgen.EineEinzelanalyseerfolgtinderRegelnicht.Einevollständige ErfassungderHolzbauteileistimRahmenderSchadstoffaufnahmenichtpraktikabel,jedochwerdenwesentliche Produktesoweitmöglicherfasst.
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03.04.2025 Anlage2 Blatt5/5 GB247189-1Schadstoffuntersuchung
POP-Stoffe(PersistenteOrganischeSchadstoffe)
KurzkettigeChlorparaffine(SCCP)
KurzkettigeChlorparaffine(Short-ChainChlorinatedParaffins,SCCP)wurdenalsErsatzstofffürPCBz.B.in dauerelastischenDicht-oderFugenmasseneingesetzt.Dabeihandeltessichumsogenanntepersistente organischeSchadstoffe(POP).
DieeuropäischePOP-VerordnungEG850/2004verbietetHerstellungundVerwendungsolcherStoffe.Abfälle, dieauspersistentenorganischenSchadstoffenbestehen,sieenthaltenoderdurchsieverunreinigtsind,sindzu ermittelnundanderQuellezutrennen,umdieAusbreitungdieserChemikalieninweiterenAbfällenaufein Minimumzubegrenzen.
InderVerordnung(EU)2015/2030hatdieEuropäischeKommissioneinenGrenzwertvon0,15%Gewichtprozent (1.500mg/kg)festgelegt.MaterialiendiedenGrenzwertüberschreitensinddaherbeimAusbausorgfältig abzutrennenundgetrenntordnungsgemäßzuentsorgen(Sonderabfallverbrennung).
HBCD–Hexabromcyclododecan(FlammschutzmittelinPolystyrol-Dämmstoffen
FürdieEntsorgungvonHBCD-haltigenDämmmaterialien(EPS-undXPS-Dämmstoffe,EPS=expandiertes Polystyrol,XPS=extrudiertesPolystyrol)geltengemäßPOP-Abfall-ÜberwVab1.August2017folgende Richtwerte: • <500mg/kgHBCD:dasMaterialistalsnichtgefährlicherundalsnichtnachweispflichtigerAbfalleinzustufen (esfälltnichtunterdiePOP-Abfall-ÜberwV) • zwischen500mg/kgund30.000mg/kg:dasMaterialistalsnichtgefährlicherjedochalsnachweispflichtiger POP-Abfalleinzustufen • >30.000mg/kg:dasMaterialistalsgefährlicherundnachweispflichtigerAbfalleinzustufen DieAbfällemiteinemHBCD-Gehalt>1.000mg/kgmüssenaufderBaustellegetrennterfasstwerdenund unterliegeneinemNachweisverfahren.DieAbfällemüssenthermischverwertetwerden,z.B.durchVerbrennung inMüllverbrennungsanlagen.ErleichterungenhinsichtlichderTrennungvorOrtgibtesdabeifürkleinere Baustellen.
Bauschutt
BeiGebäuderückbauistzurBestimmungdesEntsorgungswegesfürdenanfallendenBauschuttinderRegeleine UntersuchungzurAbfalldeklarationgemäßTRLAGA(TechnischeRegelBund/LänderArbeitsgemeinschaft Abfall)erforderlich.DieseUntersuchungensindinBestandgebäudenschwerdurchführbarundmitrelativhohen Kostenverbunden,dafürdennotwendigenStichprobenumfangeineVielzahlanBauteilöffnungen (Kernbohrungen)angelegtwerdenmüssen.DesWeiterenistdieAussagekraftbegrenzt.BelastbareErgebnisse zurDeklarationdesBauschuttssindletztendlichnuramMaterialimHaufwerkoderimContainermöglich,dadie QualitätdesBauschuttsauchdurchdievorherigeSchadstoffsanierungundEntkernungbeeinflusstwird. DennochkönnenzurAbschätzungderanfallendenEntsorgungskostenimVorfeldUntersuchungenauchim Bestanddurchgeführtwerden.DabeihandeltessichinderRegelumorientierendeUntersuchungen,diekeine endgültigeAbfalldeklarationliefern.ZudembehaltendieBefundezurAbfalldeklarationnureinhalbesJahr Gültigkeit,danachsindu.U.erneuteUntersuchungenerforderlich. EineUntersuchungvonBauschuttbezüglichAsbesterfolgtnurbeikonkretemVerdachtaufeine Asbestkontamination.