[Seite 1]
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________ (Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle) BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel+: 4(093 (03)0 )9 09106166 | 6 - 19 9 1 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 1 6 .1 0 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Clara Ha n n in g |
Baumaßnahme D om in ic usstr. 12 in 10823 Berlin H er ri ch t ung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Angebot für: A bb r uc h - und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung P 2 10 3 1 -3_0_5_4_0_0_0_0-0_0_1-3_9_4_-0_1__________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren vergeben werden.
- Auftraggebende L a n d B erlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Stelle: c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
- Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor- druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge- sehen /angefordert werden.
- Auskunft über Ver- D H B T . Architekten GmbH gabeunterlagen, etwa- K ö rn e r s tr . 1 2 10785 Berlin ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax: gungen, Anforderung E-Mail: in fo . b er lin@dhbt-architekten.eu zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung lagen u. dergl.:
Version 18.10.2018 Seite 1 von 4
[Seite 2]
- Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 1 7 .1 1 . 2 0 2 6 um 1 0 :5 0 Uhr vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt- form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots- übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber- lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
Version 18.10.2018 Seite 2 von 4
[Seite 3]
- Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei- fung: sen. Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll- ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
geführt werden. Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
N a c h w eis DGUV Regel 101-104, Sachkunde TRGS 519, F a c h ku nde 521 + 524 Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
- Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los mehrere Lose alle Lose
- Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.
-
Bindefrist Die Bindefrist endet am 16.01.2027
-
Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen
Version 18.10.2018 Seite 3 von 4
[Seite 4]
- Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 100 |
-
Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 1 6 .1 0 . 2026 EU-Richtlinien:
-
Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe- Richtlinien stimmungen: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol- len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti- ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Clara Hanning Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Version 18.10.2018 Seite 4 von 4
[Seite 5]
Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR netto)
• Nachweis DGUV Regel 101-104, Sachkunde TRGS 519, Fachkunde 521 + 524
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 6]
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Sonstige Nachweise:
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 7]
Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 1 von 5
[Seite 8]
4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 2 von 5
[Seite 9]
Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Version 05.09.2025 Seite 3 von 5
[Seite 10]
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.
Version 05.09.2025 Seite 4 von 5
[Seite 11]
8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
Version 05.09.2025 Seite 5 von 5
[Seite 12]
Angebot (Bauleistungen)
Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)
An Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 16.01.2027 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Baumaßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für: P21031-30540000-001-394-01
- Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000,- EUR netto)
- Nachweis DGUV Regel 101-104, Sachkunde TRGS 519, Fachkunde 521 + 524
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
Version 20.07.2026 Seite 1 von 6
[Seite 13]
Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016
- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
[Seite 14]
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
[Seite 15]
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
Version 20.07.2026 Seite 4 von 6
[Seite 16]
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
Version 20.07.2026 Seite 5 von 6
[Seite 17]
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Version 20.07.2026 Seite 6 von 6
[Seite 18]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 1 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Vorbemerkungen Vorbemerkungen
- Angaben zum Bauvorhaben
Das Gebäude befindet sich in der Fritz - Elsass -Straße / Dominicusstraße in 10825 Berlin. Die ursprüngliche Baugenehmigung wurde 1983 erteilt. Für den geplanten und umzusetzenden Umbau wird die Baugenehmigung zu Baubeginn vorliegen.
Im Rahmen der Maßnahme erfolgen eine Schadstoffsanierung, Rückbauarbeiten sowie Um- und Ausbauarbeiten einschließlich der vollständigen Erneuerung der Haustechnik.
Das Gebäude Dominicusstraße wird für die Durchführung der Bauleistungen vollständig freigezogen.
Nach Abschluss der Sanierungs- und Umbauarbeiten ist eine Nutzung durch das Landeskriminalamt (LKA) vorgesehen.
Zusätzlich sind Baumaßnahmen in den Räumen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie in den Räumen des LKA im angrenzenden Gebäude Martin-Luther-Straße 105 geplant.
Die Leistungen werden in mehreren Bauphasen erbracht: Bauphasen 1 und 2 (eingefriedet, nicht durchgängig bewacht): Durchführung der Schadstoffsanierung und des Rückbaus. Die erforderliche Gerüsthöhe ergibt sich aus dem jeweiligen Baustelleneinrichtungsplan.
Bauphase 3 (bewacht): Durchführung der Ausbauarbeiten, Fassadenarbeiten sowie Arbeiten am Dachtragwerk. Hierfür sind die zuvor nur bis zur 4. Gerüstlage errichteten Gerüstbereiche auf die jeweilige Endhöhe nachzurüsten. Dies gilt ebenfalls für Gerüsttreppen und Gerüstleitergänge.
- Denkmalschutz
Das Gebäude Dominicusstraße unterliegt keinen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben.
Das Gebäude Martin-Luther-Straße steht unter Denkmalschutz und ist entsprechend den geltenden Bestimmungen zu behandeln.
- Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung erfolgt gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan. Die verfügbare Fläche ist begrenzt. Als Baustelleneinrichtungsfläche können der Bereich zwischen Gebäude und Fritz-Elsass-Straße sowie der Innenhof bzw. die Parkpalette genutzt werden. Die Nutzbarkeit dieser Flächen ist aufgrund der geringen Durchfahrtshöhen unter der Parkpalette (2,00m) eingeschränkt.
Für die Baustelleneinrichtung gemäß Baustelleneinrichtungsplan liegt eine Sondernutzungsgenehmigung vor. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung des Bezirksamtes. Anfallende Gebühren werden vom Auftraggeber (AG) separat vergütet.
PKW-Stellplätze stehen innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche nicht zur Verfügung.
- Aufenthaltsräume, Lagerräume
Lagerräume können in Abstimmung mit den Fachbauleitungen im Kellergeschoss eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
- Sanitärräume
Die Sanitäranlagen im Gebäude können nicht genutzt werden. Durch den AG wird ein Sanitärcontainer für alle Gewerke kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Baustrom, Bauwasser
Baustrom und Bauwasser werden durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Sicherheitsmaßnahmen, Besonderheiten, Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Absperrung von Gefahrenbereichen im Arbeitsbereich obliegt der Verantwortung des AN. Bei Unterbrechung der Arbeiten und beim Verlassen der Arbeitsstelle sind Gefahrenstellen ordnungsgemäß zu sichern.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind die Sicherheitsauflagen der
[Seite 19]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 2 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge der Arbeits | Einheit stelle sind Gefahrenstellen ordnungsgemäß zu sicher | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| n. | EUR |
Nr.) EUR EUR Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind die Sicherheitsauflagen der Polizei Berlin zu beachten, insbesondere die Anmeldung von Mitarbeitern und die Beantragung von Zutrittsausweisen für die Räumlichkeiten des LKA.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜ) durch das LKA zu unterziehen sowie die einzusetzenden Fahrzeuge anzumelden. Die Überprüfung dauert derzeit ca. 16 Wochen.
Für jeden Mitarbeiter ist ein Antragsformular auszufüllen und im Original unterschrieben an die Polizei zu übermitteln. Die Formulare sind beim Auftraggeber oder dem beauftragten Planungsbüro anzufordern.
Grundsätzlich müssen Antragstellende ihren Zutrittsausweis (Pol A400) persönlich von der Dienststelle am Tempelhofer Damm 12 abholen.
Alternativ kann auch ein Mitarbeiter mit Vollmacht und dem Original des für die ZÜ - Überprüfung eingereichten Personaldokuments alle fertigen Zutrittsausweise abholen.
Die Polizei wird auf der Baustelle Stichproben zur ZÜ durchführen.
Die Zutrittsausweise haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden.
Die Zutrittsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn vorliegen.
Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zutrittsausweis sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis) mit sich zu führen. Ohne gültigen Zutrittsausweis ist der Zugang zur Liegenschaft nicht gestattet.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Für das Einrichten von Bauwasser und Baustrom, Baustelleneinrichtung und Gerüstbau, für die Schadstoffsanierung und den Erweiterten Rohbau gilt: ZÜ erforderlich, der Baubeginn kann aber schon vor Abschluss der ZÜ beginnen.
Bis zur Ausbauphase erfolgt der Zutritt zur Baustelle über die Türen und Tore der Baustelleneinfriedung. Diese sind während des Betriebs geschlossen zu halten und nach Arbeitsschluss zu verschließen.
Die Schlüssel sind beim Pförtner des Senatsgebäudes SenWEB in der in Nachbarschaft gelegenen Martin-Luther-Str. 105 abzugeben und vor Arbeitsbeginn dort wieder abzuholen. Diese Dienststelle ist durchgängig besetzt.
Für den Zugang zu den Räumen der Polizei Berlin in der Martin-Luther- Straße 105 ist jederzeit ein gültiger Zutrittsausweis erforderlich.
Mit Beginn der Ausbauphase erfolgt ein kontrollierter Zutritt zur Baustelle über ein transpondergesteuertes Drehkreuz.
Die persönliche Ausgabe der Zutrittstransponder erfolgt über genannte Dienststelle unter Vorlage des Zutrittsausweises und Hinterlegung eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Führerschein). Die Transponder sind täglich nach Arbeitsschluss beim Pförtner abzugeben.
Der Aufwand für die tägliche und persönliche Abholung und Rückgabe der Transponder ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Zufahrtstore sind zu diesem Zeitpunkt dauerhaft verschlossen zu halten und nur zu dem Zwecken des An- und Abtransportes zu öffnen. Die Schlüssel sind beim Pförtner abzuholen und unmittelbar nach Beendigung des An- und Abtransportes zurückzugeben.
- Lieferverkehr
Zufahrt zum Innenhof kann nur über die Fritz-Elsass-Straße erfolgen.
max. Durchfahrtshöhe: 2,45 m, max. Durchfahrtsbreite: 3,00 m,
Im Innenbereich ist die Durchfahrtshöhe im Bereich der Parkpalette nur 2,0 m.
Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich zwischen
[Seite 20]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 3 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 2,0 m. | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich zwischen Gebäude und Fritz-Elsass-Straße unterliegt keinen Breiten- oder Höhenbeschränkungen.
Materialanlieferungen und Abtransport von Materialien jeglicher Art sind durch den AN vor Ort zu koordinieren bzw. in Empfang zu nehmen. Die BE-Tore sind bestenfalls während, zwingend aber unmittelbar nach dem Liefern bzw. des Abtransportes wieder zu schließen.
Die Anlieferung sowie der Abtransport haben in permanenter Begleitung eines zuverlässigkeitsüberprüften Mitarbeiters des AN zu erfolgen. Dieser ist mit der Anmeldung der Anlieferung / des Abtransportes namentlich zu benennen.
Transporte und Anlieferungen sind unter Angabe des Fahrzeugs sowie Name und Geburtstag des Fahrers mit einem Vorlauf eines Werktages über die BIM, BM beim Wachschutz Martin-Luther-Straße 105 anzumelden.
- Arbeitssicherheit, Bauleitung, Baubesprechungen
Der Auftragnehmer oder ein von ihm bestellter Vertreter mit guten Kenntnissen der deutschen Sprache muss auf der Baustelle anwesend oder stets kurzfristig erreichbar sein.
Es werden im Abstand von 1 - 2 Wochen Baubesprechungen zwischen den am Bau Beteiligten durchgeführt, zu denen die Bauleitung einlädt. Alle Teilnehmer müssen hierzu einen kompetenten Partner entsenden.
Über jede Baubesprechung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von ca. 48 Stunden an die Auftragnehmer versandt.
Gemäß Baustellenverordnung wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator (SiGeKo) bestellt. Der SiGeKo nimmt ausschließlich koordinierende Aufgaben wahr.
- Baureinigung, Schuttbeseitigung
Reinigung der Baustelle bzw. des Arbeitsbereiches hat täglich und am Ende der Arbeiten besenrein bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen.
- Allgemeines
Der AG übernimmt keine Haftung bei Diebstahl und Beschädigungen von Material oder Maschinen des AN. Sämtliche Leistungen sind vollständig und gebrauchsfertig zu erbringen, einschließlich Lieferung, Verbringung, Montage, Müllentsorgung sowie aller Neben- und Begleitarbeiten.
Maschinen und Geräte müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.
Alle v. g. Bedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat sich vor Angebotserstellung über die Der Bieter hat sich vor Angebotserstellung über die Örtlichkeiten der Leistungserbringung vor Ort zu informieren und mit Angebotsabgabe schriftlich zu bestätigen. Eine spätere Einrede aufgrund der besonderen Umstände ist ausgeschlossen. Für die Ausführung aller Leistungen gilt die VOB in ihrer aktuellen Fassung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Sämtliche Vorbemerkungen und Allgemeine Angaben sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Weitere Kalkulationsgrundlagen sind der beigelegten weiteren besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der Baustellen und Montageordnung zu entnehmen. Die Einheitspreise verstehen sich für vollständige Leistungen, Herstellung, Lieferung, Montage/Einbau, einschl. aller Nebenkosten. 01 Demontageleistungen Elektro
01.01 Freischaltung Bestandsanlage
01.01.0010 Freischaltung und Prüfung Freischaltung und Prüfung der Gesamtanlage auf Spannungsfreiheit
[Seite 21]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 4 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Freischaltung und Prüfung EUR EUR der Gesamtanlage auf Spannungsfreiheit
Die elektrotechnische Versorgung des gesamten Gebäudes erfolgt von der Gebäudse-Hauptverteilung im KG, Raum -002. Hier befindet sich auch die Mittelspannungsanlage, von der der nutzereigene Trafo eingespeist wird.
Da die Stromversorgung während der Bauphase zur Baustromversorgung weiter genutzt werden soll, sind die Schaltanlagen MS und NS in betriebsfähigem Zustand zu halten.
Zur Freischaltung des Gebäudes sind alle abgehenden Leitungen sind aus der NS-HV auszuklemmen und zu entfernen.
Die NS-HV ist in abgeschaltetem, jedoch weiterhin betriebsfähigen Zustand zu hinterlassen.
Warnhinweise und Warnschilder sind anzubringen.
Die MS-Schaltanlage bleibt von den Demontagearbeiten unberührt. Sie ist in Betrieb zu belassen und während der Demontagearbeiten vor Beschädigungen zu schützen.
Die Spannungsfreiheit der Gebäudeinstallation ist zu prüfen und der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 22]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 5 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.02 Demontage Leuchten
Leuchten sind einschließlich Leuchtmittel zu demontieren und zu entsorgen. Die Leuchtmittel, Leuchtstofflampen in Stabform oder Kompaktleuchtstofflampen sind aus den Leuchten zu entfernen und getrennt fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten, insbesondre für schadstoffhaltige Leuchtmittel, sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die Deckenhöhe beträgt durchschnittlich 2,75 m. Zugangsmittel, wie Leitern, Gerüste, u.ä. sind bei der kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
01.02.0010 Einbau- / Anbauleuchten bis ca.1,50 m Länge Einbau- / Anbauleuchten bis ca.1,50 m Länge verschiedene Bauformen bestückt mit 1 bis 2 Leichtstofflampen T5 oder T8 demontieren und entsorgen
560,000 St 01.02.0020 Anbauleuchten bis ca. 50 cm Größe Anbauleuchten bis ca. 50 cm Größe verschiedener Bauformen, wie z.B Spiegelleuchten bis ca. 50 cm Größe demontieren und entsorgen
20,000 St 01.02.0030 Wandanbauleuchte rund, bis 40 cm Durchmesser Wandanbauleuchte rund, bis 40 cm Durchmesser bestückt mit Kompaktleuchtstofflampen, Montageort: Treppenhäuser demontieren und entsorgen
90,000 St 01.02.0040 Deckenanbau- bzw. Einbauleuchte rund, bis 40 cm Deckenanbau- bzw. Einbauleuchte rund, bis 40 cm Durchmesser bestückt mit Kompaktleuchtstofflampen, demontieren und entsorgen
140,000 St 01.02.0050 Rasterleuchte 62,5 x 62,5 cm in Abhangdecke Rasterleuchte 62,5 x 62,5 cm in Abhangdecke bestückt mit 3 bis 4 Leuchtstofflampen 18W demontieren und entsorgen
310,000 St 01.02.0060 Außenleuchte am Parkdeck, Mastleuchte Außenleuchte am Parkdeck, Mastleuchte Höhe ca. 2,50 m mit kugelfürmigem Leuchtenkörper Durchm. ca. 30 cm, bestückt mit Kompaktleuchtstofflampen demontieren und entsorgen
12,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 23]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 6 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.03 Demontage Elt.-Installation
01.03.0010 Elt.-Verteiler bis ca. 100 x 80 cm,demontieren und entsorgen Elt.-Verteiler bis ca. 100 x 80 cm, Stahlblechgehäuse mit Tür, auf bzw. unter Putz, bestück zu ca. 80% mit Sicherungen, Relais, Klemmen und ähnlichen Eingbauteilen, einschl. Einbauteilen demontieren und entsorgen
15,000 St 01.03.0020 Datenverteiler Schränke in 19" Technik Datenverteiler Schränke in 19" Technik Hühe bis 2 m, bestückt zu ca. 30 % mit datentechnischen Einbauten wie Patchfeldern, Rangierfeldern u.ä. demontieren und entsorgen
14,000 St
Installationsgeräte wie Schalter, Steckdosen, u.ä. überwiegend in Unterputzinstallation sind komplett zu demontieren und zu entsorgen.
Achtung, es ist folgender Hinweis zu beachten:
Die an den Fensterfronten befindlichen Drehschalter der Sonnenschutzanlage sorgsam auszuklemmen und die Leitungen sowie Einbaudosen unbeschädigt zu hinterlassen, so dass sie für eine spätere Wiederverwendung zue Verfügung bestehen bleiben. Die Schalter selbst können entsorgt werden.
01.03.0030 Installationsschalter, Steckvorrichtungen, demontieren und entsorgen Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Kleingeräte bis 20 x 20 cm wie z.B. Installationsschalter, Steckvorrichtungen, Abzweigdosen, Signalgeräte und Melder von Alarmanlagen und ähnliche, auf bzw. unter Putz demontieren und entsorgen
1.600,000 St 01.03.0040 Bodenmontierte Anschlußgarnituren, Bodenmontierte Anschlußgarnituren, Größe ca. 30 x 10 x 10 cm, bestückt mit 2x Doppelsteckdose 230V 4x Datendose RJ45 ahnlich "Teli-Tank" demontieren und entsorgen
350,000 St 01.03.0050 Wandanbaugeräte aller Art bis ca. 50 x 50 cm Größe Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Wandanbaugeräte aller Art bis ca. 50 x 50 cm Größe demontieren und entsorgen
50,000 St 01.03.0060 Leitungskanäle, Kunststoff bis 40x60mm, demontieren und entsorgen Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Leitungskanäle, Kunststoff bis 40x60mm, demontieren und entsorgen
200,000 m 01.03.0070 Leitungskanäle, Kunststoff bis 170x60mm, demontieren und entsorgen Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Leitungskanäle, Kunststoff bis 170x60mm,
[Seite 24]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 7 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Teile aus elektrotechnischen Anlagen, EUR EUR Leitungskanäle, Kunststoff bis 170x60mm, demontieren und entsorgen
60,000 m 01.03.0080 Fußbodenkanäle Stahlblech Fußbodenkanäle Stahlblech in Estrichbündiger Verlegung Breite ca. 200 mm, Hohe ca. 30 mm einschließlich Bodenauslässen demontieren und entsorgen
3.200,000 m 01.03.0090 Installationsrohre, Kunststoff bis 40mm, demontieren und entsorgen Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Installationsrohre, Kunststoff bis 40mm, demontieren und entsorgen
500,000 m 01.03.0100 Kabelrinne mit Wandkonsolen 100x60mm, Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Kabelrinne bis 400x60mm, einschl. Tragelementen wie Wand- Deckenkonsolen, Stielen, Formteilen usw. demontieren und entsorgen
100,000 m 01.03.0110 Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Fernmeldetechnisache Anlagen, wie z.B. Zählerkästen, Zentralen der Einbruchmelde- bzw. Brandmeldeanlage Freischalten, an Zentraleinrichtungen abmelden, demontieren und entsorgen
30,000 St 01.03.0120 Freischalten und Ausklemmen von RWA-Antrieben, Freischalten und Ausklemmen von RWA-Antrieben, Antriebe sind zur Weiterverwendung beschädigungsfrei vor Ort zu belassen Montageort: Treppenhäuser, Höhe ca. 3 m über FB
3,000 St
Kabel und Leitungen, die einzeln oder in Bündeln mit Einzelbefestigungen, wie Schellen, Lochbänder, Kabelsammelhalter oder ähnlichen befestigt sind, sind einschließlich dieser Befestigungen zu demontieren und zu entsorgen.
Die Demontage der Befestigungselemente is tn den Einheitspreis der Kabeldemontage einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
01.03.0130 Fernmeldeleitungen bis 8 mm Durchmesser Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Fernmeldeleitungen bis 8 mm Durchmesser wie Datebleitungen Cat3, Cat5, Cat7 oder ähnliche Leitungen aus Zwischendecken, Leitungskanälen usw. demontieren und entsorgen
12.000,000 m 01.03.0140 Mantelleitungen bis 15mm Außendurchmesser Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Mantelleitungen bis 5x6qmm bzw. Fernmeldeleitungen bis 10x2x0,8 oder ähnliche Leitungen bis 15mm Außendurchmesser aus Zwischendecken, Leitungskanälen usw.
[Seite 25]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 8 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge bzw. Fernme | Einheit ldeleitungen bis 10x2x0,8 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) oder ähnliche Leitungen bis 15mm Außendurchmesser EUR EUR aus Zwischendecken, Leitungskanälen usw. demontieren und entsorgen
8.000,000 m 01.03.0150 Mantelleitungen bis 40mm Außendurchmesser Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Mantelleitungen bis 5x35qmm bzw. Fernmeldeleitungen bis 100x2x0,8 oder ähnliche Leitungen bis 40mm Außendurchmesser aus Zwischendecken, Leitungskanälen usw. demontieren und entsorgen
1.500,000 m 01.03.0160 Kabel bis 50mm Durchmesser Teile aus elektrotechnischen Anlagen, Kabel bis 5x95qmm oder ähnliche Leitungen bis 50mm Außendurchmesser aus Zwischendecken, Leitungskanälen usw. demontieren und entsorgen
40,000 m
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 26]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 9 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 Demontageleistungen HLS, 490. sonstige M
02.01 491. Baustelleneinrichtung, zusätzliche
02.01.0010 Gefährdungsbeurteilung und A+S-Plan TRGS 524, 519 Durchführung und Übergabe (an den AG) der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten. einschl. A+S-Plan nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmenbei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" und insbesondere nach TRGS 519 "Asbest, Abbruch-, Sanierungs-oder Instandsetzungsarbeiten" für die Entsorgung von schwach gebundenen Asbest oder Asbestzementprodukten erstellen. Dieser muss alle Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und zum Bauablaufenthalten insbesondere:- Baustellenabgrenzung-Baustelleneinrichtung- Schleusenanordnung(Personen-/Materialschleuse)- Arbeitsfolge mit Planung derAbschottungsbereiche- Maschienen und Geräteiensatz zurUnterdruckhaltung und Asbestentsorgung-Abfallentsorgung-Beschreibung des Bauablaufes
Überwachung und Protokollierung der Sanierung gem. DGUV
R 101-004 und Anzeige der Maßnahme bei der BG
Aufhebung der Sanierungsbereiche nach erfolgreicher Erfolgskontrollmessung VDI 3492
1,000 St 02.01.0020 Baustelleneinrichtung (BE) für Schadstoffsanierung herstellen Anlieferung, Aufstellung, Umsetzen der BE und Rückbau nach Beendigung der Arbeiten, umfasst sämtliche Schutzeinrichtungen (Zweikammerschleuse, Industriestaubsauger, Befeuchtungsgeräte, Folienschotts, Schutzabdeckungen, etc.) für die Schadstoffsanierung
8,000 St 02.01.0030 Zweikammerpersonalschleuse mit Bau-, Hilfs- und Verbrauchsmittel Zweikammerpersonalschleuse mit allen dazu notwendigen Bau-, Hilfs- und Verbrauchsmaterialien, Abdichtungen und luftdichten Anschlüssen gemäß Vorbemerkungen liefern, aufstellen, vorhalten und betreiben für die Dauer der Sanierungsmaßnahme und nach Beendigung der Arbeiten dekontaminieren, abbauen, abtransportieren und wieder herstellen in den ursprünglichen Zustand.
8,000 St 02.01.0040 Industriestaubsauger für den Arbeitsbereich als Raumluftfilteranlage Industriestaubsauger für den Arbeitsbereich (Grundfläche: 2,0 m2, Raumhöhe: 2,92m) als Raumluftfilteranlage/ gerichtete Luftführung, mind.750 m³/h u. 200 mbar, BIA-geprüft. Die Größe des Industriestaubsaugers muss so ausgelegt sein, dass ein 2-facher Luftwechsel für den Arbeitsbereich möglich ist. Verwendungskategorie H, inkl. erforderlicher Schlauchleitungen bis 10,0m Länge liefern, im Sanierungsbereich aufstellen, installieren, vorhalten und betreiben inkl. fachgerechter Filterwechsel, Neufilter und Filterentsorgung, nach Erfordernis etagenweise umsetzen, Abluftweiterleitung ins Freie, nach Abschluss der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und abfahren.
1,000 St 02.01.0050 Industriestaubsauger für P-Schleuse Industriestaubsauger für P-Schleuse, 250 m³/h, 200 mbar inkl. erforderlicher Schlauchleitungen liefern, im Sanierungsbereich aufstellen, installieren, vorhalten und betreiben inkl. fachgerechter Filterwechsel, Neufilter und Filterentsorgung, nach Erfordernis etagenweise umsetzen, Abluftweiterleitung ins Freie, nach Abschluss der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und abfahren.
[Seite 27]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 10 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge etagenweise | Einheit umsetzen, Abluftweiterleitung ins Freie, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) nach Abschluss der Arbeiten dekontaminieren, abbauen EUR EUR und abfahren.
1,000 St 02.01.0060 Befeuchtungsgeräte Befeuchtungsgeräte liefern, im Sanierungsbereich aufstellen, installieren, vorhalten und betreiben, nach Erfordernis etagenweise umsetzen, nach Abschluss der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und abfahren.
1,000 St 02.01.0070 Schutzabdeckung Kunststofffolie Bei sämtlichen Arbeiten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Boden und Wandbeläge, sowie sämtlicher Einrichtungsgegenstände zu treffen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeits- und Transport flächen vollflächig mit dicker Schutzfolie auszulegen und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Kunststofffolie liefern und Fußboden- u. Wandflächen sowie vorh. Einbauten stoßüberdeckt abdecken, geeignet befestigen und nach Fertigstellung der Arbeiten fachgerecht entsorgen.
300,000 m2 02.01.0080 Verpackungsmaterial geeignetes Verpackungsmaterial zum sichen Transport der Schadstoffe liefern, im Sanierungsbereich vorhalten und nach Erfordernis umsetzen.
1,000 St 02.01.0090 Container mit Deckel als Zwischenlager Anliefern, Vorhalten und Entsorgen von Schadstoff- Container über die gesamte Bauzeit. Mit 15 m³ Inhalt, Container verschließbar. An- und Abfahren sowie Entsorgung inkl. Entsorgungs- nachweis. Je nach Erfordernis Container mehrfach entleeren.
1,000 St 02.01.0100 Sanierungsbereich abschotten gegenüber benachbarten Bereich Sanierungsbereich abschotten durch raumhohe Folienschotts
100,000 m2 02.01.0110 Restfaserbindung Wand-, Decken- und Bodenflächen incl. verbleibender Einbauten mit Restfaserbindemittel benetzen
500,000 m2 02.01.0120 Reinigung horizontale und vertikale Flächen sowie Rohrleitungen im Sanierungsbereich gründlich reinigen, Abrechnung nach m² der betroffenen Raum-Grundfläche.
500,000 m2 02.01.0130 persönliche Schutzausrüstung Personen-Schutz-Ausrüstung (PSA) -AN für Schadstoffsanierung nach TRGS 519 bestehend aus: Schutzkleidung Atemschutzgerät
10,000 St
[Seite 28]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 11 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.01.0140 Erfolgskontrollmessung nach VDI 3492 Erfolgskontrollmessung nach VDI 3492 mit Dokumentation der Messergebnisse, für alle Sanierungsbereiche
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 29]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 12 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.02 494. Abbruchmaßnahmen Sanitäranlagen und
02.02.0010 Rohrltg Formstück Befest. dukt.Guss AD 100-150mm abbrechen nicht schad STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus duktilem Gusseisen, Außendurchmesser über 100 bis 150 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
77,000 m 02.02.0020 Rohrltg Formstück Befest. Faserzementrohr AD 60-80mm abbrechen schadst Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Faserzement, Außendurchmesser über 60 bis 80 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet TRGS 519 , Abfall ist gefährlich (K 1 A),Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im verschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
134,000 m 02.02.0030 Rohrltg Formstück Befest. Faserzementrohr AD 80-100mm abbrechen schads Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Faserzement, Außendurchmesser über 80 bis 100 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet TRGS 519 , Abfall ist gefährlich (K 1 A),Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im verschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
589,000 m 02.02.0040 Rohrltg Formstück Befest. Faserzementrohr AD 100-150mm abbrechen schad Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Faserzement, Außendurchmesser über 100 bis 150 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet TRGS 519 , Abfall ist gefährlich (K 1 A),Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im verschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
77,000 m 02.02.0050 Rohrltg Formstück Befest. Faserzementrohr AD 150-200mm abbrechen schad Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Faserzement, Außendurchmesser über 150 bis 200 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen
[Seite 30]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 13 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Verbindungs | Einheit stücke und Befestigungen, aus Faserzement, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Außendurchmesser über 150 bis 200 mm, im Gebäude, EUR EUR Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet TRGS 519 , Abfall ist gefährlich (K 1 A),Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im verschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
13,000 m 02.02.0060 Rohrltg Formstück Befest. Kunststoff AD 60-80mm abbrechen nicht schads STLB-Bau 2026-04 084 6523 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Kunststoff, Außendurchmesser über 60 bis 80 mm, im Gebäude, in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
71,000 m 02.02.0070 Rohrltg Formstück Befest. Kunststoff AD 80-100mm abbrechen nicht schad STLB-Bau 2026-04 084 6523 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Kunststoff, Außendurchmesser über 80 bis 100 mm, im Gebäude, in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
48,000 m 02.02.0080 Rohrltg Formstück Befest. Kupfer AD 20-40mm abbrechen nicht schadstoff STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Kupfer, Außendurchmesser über 20 bis 40 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
730,000 m 02.02.0090 Rohrltg Formstück Befest. Kupfer AD 40-60mm abbrechen nicht schadstoff STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Kupfer, Außendurchmesser über 40 bis 60 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
[Seite 31]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 14 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge lagern, Beh | Einheit ältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des EUR EUR AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
65,000 m 02.02.0100 Dämmung Rohrltg DN20-40 Mineralwolle kaschiert Alufolie abbrechen scha STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 20 bis DN 40, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
730,000 m 02.02.0110 Dämmung Rohrltg DN40-60 Mineralwolle kaschiert Alufolie abbrechen scha STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 40 bis DN 60, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
65,000 m 02.02.0120 Installationsel. Blechprofil nicht schadstoffbelastet abbrechen maxB 6 STLB-Bau 2026-04 084 8836 Abbruch Installationselement aus Blechprofil, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,max. Breite Installationselement 600 mm, Ausführung in allen Geschossen,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
86,000 St 02.02.0130 Spültisch Stahl niro abbrechen nicht schadstoffbelastet B 800-1000mm A STLB-Bau 2026-04 084 9024 Abbruch Spültisch, aus nichtrostendem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite über 800 bis 1000 mm, Ausladung über 550 bis 600 mm, Einzelgewicht über 3 bis 4 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
[Seite 32]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 15 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7,000 St 02.02.0140 Waschbecken Mineralwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 800- STLB-Bau 2026-04 084 9023 Abbruch Waschbecken, aus Mineralwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Konsolen, Halterungen und Armaturen, Breite über 800 bis 1000 mm, Ausladung über 400 bis 450 mm, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
15,000 St 02.02.0150 Waschbecken Sanitärporzellan abbrechen nicht schadstoffbelastet B 600- STLB-Bau 2026-04 084 9023 Abbruch Waschbecken, aus Sanitärporzellan, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Konsolen, Halterungen und Armaturen, Breite über 600 bis 650 mm, Ausladung über 400 bis 450 mm, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
18,000 St 02.02.0160 Urinal Sanitärporzellan abbrechen nicht schadstoffbelastet 10-15kg v.H STLB-Bau 2026-04 084 9025 Abbruch Urinal, aus Sanitärporzellan, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Armaturen, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
16,000 St 02.02.0170 WC Sanitärporzellan abbrechen nicht schadstoffbelastet H bis 350mm Aus STLB-Bau 2026-04 084 9025 Abbruch WC, aus Sanitärporzellan, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Höhe bis 350 mm, Ausladung über 650 bis 700 mm, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
37,000 St 02.02.0180 Ausgussbecken Stahl emailliert abbrechen nicht schadstoffbelastet B 50 STLB-Bau 2026-04 084 9024 Abbruch Ausgussbecken, aus emailliertem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Konsolen, Halterungen und Armaturen, Breite über 500 bis 550 mm, Ausladung über 350 bis 400 mm, Einzelgewicht über 3 bis 4 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße über 5 bis 7 m3, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird
[Seite 33]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 16 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge staubarm TR | Einheit GS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße über 5 bis EUR EUR 7 m3, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
5,000 St 02.02.0190 Niederspannungskabel Kupfer 1,5mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht s STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Niederspannungskabel, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt 1,5 mm2,max. Leiteranzahl 5 St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart auf vorh. Kabelrinne/in offenen Kanal, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 02.02.0200 Installationskanal Kunststoff B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht schads STLB-Bau 2026-04 084 8868 Abbruch des Installationskanals aus Kunststoff,Innenmaß Breite 450 mm,Innenmaß Höhe '120' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 02.02.0210 Display/Tableau/Panel AP abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe lad STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Displays/Tableaus/Panels, Aufputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 02.02.0220 Abwasserhebeanlage abbrechen nicht schadstoffbelastet 50-100kg v.Hand STLB-Bau 2026-04 084 8396 Abbruch Abwasserhebeanlage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 50 bis 100 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 02.02.0230 Rinnenablauf Stahl verz L 950-1000mm abbrechen nicht schadstoffbelaste STLB-Bau 2026-04 084 6525 Abbruch des Rinnenablaufs aus verzinktem Stahl, Baulänge über 950 bis 1000 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
15,000 St
[Seite 34]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 17 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 35]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 18 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.03 494. Abbruchmaßnahmen Heizungsanlagen un
Die Heizungsanlage soll noch bis zum Ende der Heizperiode 2026/27 in Betrieb bleiben. Für die Fassadenöffnungen zur Schadstoffsanierung (Materialabtransport) müssen in 6 Geschossen die Heizkörper vor den entsprechenden Fensteröffnungen zum frühen Zeitpunkt abgenommen werden.
02.03.0010 Rohrltg Formstück Befest. Armatur Stahl AD 20-40mm abbrechen nicht sch STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen und Armaturen, aus Stahl, Außendurchmesser über 20 bis 40 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2.100,000 m 02.03.0020 Rohrltg Formstück Befest. Armatur Stahl AD 40-60mm abbrechen nicht sch STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen und Armaturen, aus Stahl, Außendurchmesser über 40 bis 60 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
60,000 m 02.03.0030 Rohrltg Formstück Befest. Armatur Stahl AD 60-80mm abbrechen nicht sch STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen und Armaturen, aus Stahl, Außendurchmesser über 60 bis 80 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
30,000 m 02.03.0040 Rohrltg Formstück Befest. Armatur Stahl AD 80-100mm abbrechen nicht sc STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen und Armaturen, aus Stahl, Außendurchmesser über 80 bis 100 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
[Seite 36]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 19 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 120,000 m 02.03.0050 Dämmung Rohrltg DN20-40 Mineralwolle kaschiert Alufolie Mantel Kunstst STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 20 bis DN 40, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, Ummantelung aus Kunststofffolie, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1.638,000 m 02.03.0060 Dämmung Rohrltg DN40-60 Mineralwolle kaschiert Alufolie Mantel Kunstst STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 40 bis DN 60, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, Ummantelung aus Kunststofffolie, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
30,000 m 02.03.0070 Dämmung Rohrltg DN60-80 Mineralwolle kaschiert Alufolie Mantel Kunstst STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 60 bis DN 80, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, Ummantelung aus Kunststofffolie, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
30,000 m 02.03.0080 Dämmung Rohrltg DN80-100 Mineralwolle kaschiert Alufolie Mantel Kunsts STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 80 bis DN 100, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, Ummantelung aus Kunststofffolie, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten
[Seite 37]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 20 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge kN/m3, Dämm | Einheit schichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe EUR EUR bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
120,000 m 02.03.0090 Gliederheizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm STLB-Bau 2026-04 084 8696 Abbruch Gliederheizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Entleerung, Bauhöhe über 550 bis 600 mm, Bautiefe über 100 bis 150 mm, Baulänge über 950 bis 1000 mm, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
240,000 St 02.03.0100 Gliederheizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm STLB-Bau 2026-04 084 8696 Abbruch Gliederheizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Entleerung, Bauhöhe über 550 bis 600 mm, Bautiefe über 100 bis 150 mm, Baulänge über 1500 bis 1750 mm, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
60,000 St 02.03.0110 Gliederheizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 2400-2500 STLB-Bau 2026-04 084 8696 Abbruch Gliederheizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Entleerung, Bauhöhe über 2400 bis 2500 mm, Bautiefe über 75 bis 100 mm, Baulänge über 400 bis 450 mm, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
10,000 St 02.03.0120 Heizkessel Stahl emailliert abbrechen nicht schadstoffbelastet 50-100k STLB-Bau 2026-04 084 8399 Abbruch Heizkessel, aus Stahl, emailliert, Kompaktbauweise, mit Dämmung, Abbruch der Dämmung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 50 bis 100 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
[Seite 38]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 21 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Behältergrö | Einheit ße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) die Entsorgung wird gesondert vergütet. EUR EUR
1,000 St 02.03.0130 Pumpe abbrechen nicht schadstoffbelastet 10-15kg v.Hand Stoffe laden L STLB-Bau 2026-04 084 8695 Abbruch Pumpe, Fördermedium Heizwasser, Gehäuse aus Gusseisen, Motorpumpe, mit Elektromotor, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.03.0140 Tank/Behälter Stahl verz WD außen 3mm Wasser abbrechen nicht schadstof STLB-Bau 2026-04 084 8357 Abbruch Tank/Behälter, aus verzinktem Stahl, einwandig, Wanddicke außen 3 mm, genutzt für Wasser, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Inhalt/Volumen Behälter mind. 100 l, ohne Innenbeschichtung, ohne Einbauteile, ohne Anbauteile, Behälter geleert, gereinigt, auf Konsolen, geschraubt, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, vor Ort zerlegbar, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.03.0150 Niederspannungskabel Kupfer 1,5mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht s STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Niederspannungskabel, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt 1,5 mm2,max. Leiteranzahl 5 St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart auf vorh. Kabelrinne/in offenen Kanal, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
60,000 m 02.03.0160 Installationskanal Kunststoff B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht schads STLB-Bau 2026-04 084 8868 Abbruch des Installationskanals aus Kunststoff,Innenmaß Breite 450 mm,Innenmaß Höhe '120' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 02.03.0170 Display/Tableau/Panel AP abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe lad STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Displays/Tableaus/Panels, Aufputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
[Seite 39]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 22 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Stoffe samm | Einheit eln, in vom AN gestellten Behälter lagern, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, EUR EUR Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 02.03.0180 Schaltschrank bestückt abbrechen nicht schadstoffbelastet 15-20kg Stof STLB-Bau 2026-04 084 8401 Abbruch des Schaltschranks, bestückt, Abbruch Bestückung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St
Entleerung Heizkörper, druckfester Verschluss der beiden Rohrleitungsanschlüsse 1/2"
02.03.0190 Anlage entleeren Heizungswasser Inhalt 50 l STLB-Bau 2026-04 041 2798 Anlage/Rohrleitung entleeren, Betriebsmedium Heizungswasser,Anlageninhalt 50 l,Anzahl Rohrverschlüsse 2 Stck a 1/2"
6,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 40]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 23 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.04 494. Abbruchmaßnahmen Lüftungsanlagen un
02.04.0010 Luftltg Stahl niro Kanten-L 500-1000mm abbrechen nicht schadstoffbelas STLB-Bau 2026-04 084 8626 Abbruch der Luftleitung aus nichtrostendem Stahl, Kantenlänge über 500 bis 1000 mm, Ausführung im Kellergeschoss, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, im Gebäude, Höhe bis 2 m,Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
100,000 m 02.04.0020 Luftltg Stahl niro DN200-250 abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräte STLB-Bau 2026-04 084 8626 Abbruch der Luftleitung aus nichtrostendem Stahl, Nenndurchmesser über DN 200 bis DN 250, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, im Gebäude, Höhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 02.04.0030 Brandschutzklappe RLT Gehäuse Stahl besch B 550mm H 600mm abbrechen sc STLB-Bau 2026-04 084 8619 Abbruch der Brandschutzklappe RLT, Gehäuse beschichtetem Stahl, Nennbreite 550 mm, Nennhöhe 600 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519,Abfall ist gefährlich, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, vor Ort zerlegbar, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, verpacken, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.04.0040 Radialventilator abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe lade STLB-Bau 2026-04 084 8623 Abbruch des Radialventilators, mit Schwingungsdämpfer, mit Elektromotor, Gehäuse aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht über 50 bis 100 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, vor Ort zerlegbar, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
5,000 St 02.04.0050 Raumlufttechnisches Zentralgerät abbrechen nicht schadstoffbelastet St STLB-Bau 2026-04 084 8400 Abbruch Raumlufttechnisches Zentralgerät, für Ab- und Fortluft, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, mit Stellklappe, eckig,Höhe 500 mm,Breite '600' mm, Klappe aus verzinktem Stahl, mit Inspektions- und Wartungstür, 1 St, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 150 bis 250 kg, auf Fundament, Ausführung
[Seite 41]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 24 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Klappe aus | Einheit verzinktem Stahl, mit Inspektions- und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Wartungstür, 1 St, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht EUR EUR über 150 bis 250 kg, auf Fundament, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.04.0060 Ablufteintritt abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden STLB-Bau 2026-04 084 8609 Abbruch des Ablufteintrittes, aus Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, vor Ort zerlegbar, Ausführung in allen Geschossen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
5,000 St 02.04.0070 Dämmung Luftltg rechteckig Kanten-L 1000-1500mm Mineralwolle kaschiert STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Luftleitung, rechteckig, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle, mit Folie aus Aluminium kaschiert, Ummantelung aus Kunststofffolie, als Platte, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 02.04.0080 Niederspannungskabel Kupfer 1,5mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht s STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Niederspannungskabel, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt 1,5 mm2,max. Leiteranzahl 5 St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart auf vorh. Kabelrinne/in offenen Kanal, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
60,000 m 02.04.0090 Installationskanal Kunststoff B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht schads STLB-Bau 2026-04 084 8868 Abbruch des Installationskanals aus Kunststoff,Innenmaß Breite 450 mm,Innenmaß Höhe '120' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
[Seite 42]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 25 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
20,000 m 02.04.0100 Display/Tableau/Panel AP abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe lad STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Displays/Tableaus/Panels, Aufputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 02.04.0110 Schaltschrank bestückt abbrechen nicht schadstoffbelastet 15-20kg Stof STLB-Bau 2026-04 084 8401 Abbruch des Schaltschranks, bestückt, Abbruch Bestückung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 43]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 26 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.05 494. Abbruchmaßnahmen Kältetechnische An
02.05.0010 Rohrltg Formstück Befest. Stahl AD 20-40mm abbrechen nicht schadstoffb STLB-Bau 2026-04 084 6522 Abbruch der Rohrleitung einschl. der Form- und Verbindungsstücke und Befestigungen, aus Stahl, Außendurchmesser über 20 bis 40 mm, im Gebäude, Ausführung in allen Geschossen, Höhe bis 4 m, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
350,000 m 02.05.0020 Dämmung Rohrltg DN20-40 flexibler Elastomerschaum kaschiert Alufolie a STLB-Bau 2026-04 084 6238 Abbruch der Dämmung der Rohrleitung, Nenndurchmesser über DN 20 bis DN 40, Dämmschicht aus flexiblem Elastomerschaum, mit Folie aus Aluminium kaschiert, als Schale, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
350,000 m 02.05.0030 Luftkühler abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden LKW STLB-Bau 2026-04 084 8614 Abbruch des Kälteerzeugers, Luftkühler als Direktverdampfer, Wärmeübertrager aus Aluminiumrohren und -lamellen, Rahmen und Lamellen aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht über 150 bis 250 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, vor Ort zerlegbar, Ausführung im Kellergeschoss, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.05.0040 Verflüssiger abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden LK STLB-Bau 2026-04 084 8610 Abbruch des Verflüssigers, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht über 50 bis 100 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,Arbeitshöhebis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, vor Ort zerlegbar, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.05.0050 Niederspannungskabel Kupfer 1,5mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht s STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Niederspannungskabel, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt 1,5 mm2,max. Leiteranzahl 5 St, im
[Seite 44]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 27 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abbruch Niederspannungskabel, Kabelleiter aus Kupfer, EUR EUR Leiterquerschnitt 1,5 mm2,max. Leiteranzahl 5 St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart auf vorh. Kabelrinne/in offenen Kanal, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
60,000 m 02.05.0060 Installationskanal Kunststoff B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht schads STLB-Bau 2026-04 084 8868 Abbruch des Installationskanals aus Kunststoff,Innenmaß Breite 450 mm,Innenmaß Höhe '120' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
60,000 m 02.05.0070 Display/Tableau/Panel AP abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe lad STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Displays/Tableaus/Panels, Aufputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 02.05.0080 Schaltschrank bestückt abbrechen nicht schadstoffbelastet 15-20kg Stof STLB-Bau 2026-04 084 8401 Abbruch des Schaltschranks, bestückt, Abbruch Bestückung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
3,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 45]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 28 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.06 494. Abbruchmaßnahmen Aufzugsanlagen
02.06.0010 Akten-Aufzug nicht schadstoffbelastet abbrechen 100kg 2Türen Hydraul.T Abbruch Akten-Aufzug, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Kabinenabmaße: 800 x 600 mm, Nennlast 100 kg,Fabrik-Nr 4NG1111Baujahr 1984Hersteller und Typ OTISmit 2 Türen, sämtliche durch die Demontage entstandenen Öffnungen unmittelbar absichern gemäß DGUV Information 209-053, mit Hydraulischem Triebwerk im Schacht, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 02.06.0020 Niederspannungskabel Kupfer 1,5mm2 maxAnzLeiter 5 St abbrechen nicht s STLB-Bau 2026-04 084 8360 Abbruch Niederspannungskabel, Kabelleiter aus Kupfer, Leiterquerschnitt 1,5 mm2,max. Leiteranzahl 5 St, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vorwiegende Verlegeart auf vorh. Kabelrinne/in offenen Kanal, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 02.06.0030 Installationskanal Kunststoff B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht schads STLB-Bau 2026-04 084 8868 Abbruch des Installationskanals aus Kunststoff,Innenmaß Breite 450 mm,Innenmaß Höhe '120' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,die Entsorgung wird gesondert vergütet.
5,000 m 02.06.0040 Display/Tableau/Panel AP abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe lad STLB-Bau 2026-04 084 8866 Abbruch des Displays/Tableaus/Panels, Aufputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 02.06.0050 Schaltschrank bestückt abbrechen nicht schadstoffbelastet 15-20kg Stof STLB-Bau 2026-04 084 8401 Abbruch des Schaltschranks, bestückt, Abbruch Bestückung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559,aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St
[Seite 46]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 29 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 47]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 30 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.07 496. Materialentsorgung SAN
02.07.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170102 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN t STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel,nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau),in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
2.613,000 kg 02.07.0020 Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer/Bronze/Messing,nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
700,000 kg 02.07.0030 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
960,000 kg 02.07.0040 Abfall nicht gefährlich AVV170411 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170411 Kabel,nicht schadstoffbelastet,auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
100,000 kg 02.07.0050 Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet Bahnwagen A STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- /Abbruchabfall, Kunststoff,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit Bahnwagen des AN transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
100,000 kg 02.07.0060 Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorg STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle,gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,schadstoffbelastet, Schadstoff alte
[Seite 48]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 31 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Bau- und Ab | Einheit bruchabfälle,gefährlich, Abfallschlüssel | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* EUR EUR Dämmstoff,schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2.150,000 kg 02.07.0070 Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN transp. en STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle,gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff, asbesthaltig,schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für DK II, Schadstoff Asbest TRGS 519,auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
3.390,000 kg
Gesamtbetrag:
[Seite 49]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 32 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.08 496. Materialentsorgung HZG
02.08.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170102 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN t STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel,nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau),in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
4.500,000 kg 02.08.0020 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
12.500,000 kg 02.08.0030 Abfall gefährlich schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertu STLB-Bau 2026-04 087 6106 gefährlich,schadstoffbelastet,Abfall eingestuft als festgebundenes Astbestzementprodukt gemäß Parameterliste ohne Analytik Schadstoff Asbest TRGS 519,in Behälter auf Baustelle lagernd, auf LKW des AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
5.800,000 kg 02.08.0040 Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN transp. en STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle,gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff, asbesthaltig,schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für DK II, Schadstoff Asbest TRGS 519,auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
100,000 kg
Gesamtbetrag:
[Seite 50]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 33 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.09 496. Materialentsorgung RLT
02.09.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
200,000 kg 02.09.0020 Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN transp. en STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle,gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff, asbesthaltig,schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für DK II, Schadstoff Asbest TRGS 519,auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
100,000 kg
Gesamtbetrag:
[Seite 51]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 34 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.10 496. Materialentsorgung KÄL
02.10.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer/Bronze/Messing,nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
350,000 kg 02.10.0020 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
250,000 kg 02.10.0030 Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,nicht schadstoffbelastet,auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
200,000 kg 02.10.0040 Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet Bahnwagen A STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- /Abbruchabfall, Kunststoff,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit Bahnwagen des AN transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
50,000 kg 02.10.0050 Abfall gefährlich AVV160211* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorg STLB-Bau 2026-04 087 6106 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis
Verordnung) 160211* gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten , schadstoffbelastet, Schadstoff FCKW,auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
[Seite 52]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 35 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
50,000 kg
Gesamtbetrag:
[Seite 53]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 36 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.11 496. Materialentsorgung AUF
02.11.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN tran STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl,nicht schadstoffbelastet,in Behälter auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
450,000 kg
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 54]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 37 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 Separation sowie Entsorgung Schadstoffe
Vorbemerkungen zur Schadstoffsanierung
Die nachfolgend genannten Anforderungen bzw. Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
1.1 Unterlagen Der Unternehmer hat mit Abgabe des Angebotes folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen:
- Sachkundenachweis für den Sachkundigen der Abbruchmaßnahme gem. DGUV101-004, TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524. Der Unternehmer hat auf Anforderung der Vergabestelle, oder der AG-Bauleitung, spätestens jedoch bei der Auftragserteilung, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassung (z. B. Schutzmasken, sowie die Bescheinigung der Staubklasse für ortsveränderliche Sauger) für die bei der Sanierung eingesetzten Geräte und Entstauber,
- Benennung des Gerätesachkundigen,
- Auflistung der Entsorgungsanlagen (verbindliche Benennung) für alle Abfälle unter Berücksichtigung der Forderungen Schadstoffuntersuchung. Genannte Unterlagen sind ständig auf der Baustelle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Anzeigen bei Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft. Vor der Ausführung der Arbeiten sind folgende Unterlagen anzubringen, bzw. während der Ausführung zu führen:
- Schriftliche Betriebsanweisung sowie Abbruchanweisung gut sichtbar auf der Baustelle,
- Täglich schichtenweise zu führendes Bautagebuch, in dem neben den Aufgaben gem. VOB sämtliche Angaben zu Personaleinsatz, Arbeitszeit und Beauftragung nach Stundennachweisen zu dokumentieren sind,
- Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notdiensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten (Betriebsarzt) in nächster Umgebung
- Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl allgemein über den Umgang mit Asbest, künstlichen Mineralfasern und polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen, als auch baustellenbezogen anhand des Arbeitsplanes und der Leistungsbeschreibung durch Unterschrift der Belehrten. Die Unterweisung hat in deutscher Sprache, ggf. zusätzlich in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten, zu erfolgen.
- Der Bearbeiter der Schadstoffuntersuchung wird eine Fachbauleitung für die Sanierung der gefährlichen Abfälle stellen.Die Fachbauleitung wird eine Einweisung auf der Baustelle durchführen und die Sanierungsmaßnahme bis zur Fertigstellung des Teilrückbaues betreuen.
2.1 Bauablaufplan 2.2 Arbeitsverfahren, Materialtrennung Die Abbruchmaßnahme ist unter Beachtung eines strikten Gebotes der Getrennthaltung der verschiedenen Fraktionen durchzuführen. Fraktionen, die nicht wiederverwendet oder verwertet werden können, sind auf die umweltverträglichste Weise zu entsorgen. Für die Getrennthaltung sind abschließbare Container in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Bauschutt mit Verdacht auf Verunreinigung durch Gefahrstoffe ist fachgerecht zu separieren und auf Haufwerk zu setzen. Probenahme und Deklaration erfolgen bauseits.
2.3 Anzeigepflicht Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungspflicht gem. GefStoffV rechtzeitig bei den zuständigen Behörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass durch den AN die Transportgenehmigungen für alle dem Umfang der Arbeiten nach nötigen Fahrzeuge ebenso
[Seite 55]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 38 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge besonders d | Einheit arauf hingewiesen, dass | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) durch den AN die Transportgenehmigungen für alle dem EUR EUR Umfang der Arbeiten nach nötigen Fahrzeuge ebenso einzuholen sind, wie die ggf. erforderlichen Genehmigungen zur Einrichtung der Baustelle auf öffentlichem Straßenland. Diese Genehmigungen / Anzeigen sind der AG-Bauleitung spätestens 7 Tage vor Ausführungsbeginn in Kopie zu übergeben.
2.4 Haftung des Auftragnehmers Die Sanierungs-, Entsorgungsarbeiten sind mit größter Sorgfalt und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
2.5 Sichtabnahme Sanierung durch die AG-Bauleitung Die Sichtabnahme durch die AG-Bauleitung befreit den AN nicht von seiner eigenverantwortlichen Kontrollpflicht und Haftung / Gewährleistung. Der Abnahmewunsch ist mindestens 2 Werktage im voraus bekannt zu geben.
- Entsorgung Beauftragung Dritter Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, geeignete Dritte mit der Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass die durch ihn beauftragten Dritten die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages beachten und im Besitz aller Genehmigungen sind, welche zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erforderlich sind. Für Abfallentsorgungsleistungen sind ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits-- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Verfahrensweise Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt in der Regel über Einzelentsorgungsnachweise. Mengen bis 20 t können über einen Sammelentsorgungsnachweis des AN / Transporteurs / Entsorgers gemäß Vermerk in der Leistungsposition entsorgt werden, der vor Beauftragung einzureichen ist. Der Übernahmeschein wird elektronisch geführt. Schadstoffhaltige Baustoffe bzw. schadstoffhaltige Bauteile, die im Rahmen der Schadstoffsanierung des Gebäuderückbaues anfallen, sind vom AN als "gefährliche Abfälle" zur Entsorgungslage zu transportieren und zu entsorgen.
Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen erfolgt erst nach einer gutachterliche Sichtprüfung bzw. der Freimessung gemäß VDI 3492 nach Abschluss der Reinigung.Das Freimessen erfolgt durch die Fachbauleitung Sanierung gefährlicher Abfälle.
Anlagen: Gutachten Schadstoffuntersuchung vom Büro Wessling vom 13.05.2026
03.01 Unterlagen Seperation und Entsorgung Sch
03.01.0010 Dokumentation / Revisionsunterlagen Der AN hat im Rahmen seines Leistungsumfanges die Revisionsunterlagen und eine Dokumentation aufzustellen und an den AG spätestens zur Abnahme zu übergeben.
[Seite 56]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 39 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Der AN hat | Einheit im Rahmen seines Leistungsumfanges die | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Revisionsunterlagen und eine Dokumentation aufzustellen EUR EUR und an den AG spätestens zur Abnahme zu übergeben. Die geprüfte und fertiggestellte Projektdokumentation ist eine Voraussetzung für die Abnahme der Gesamtleistung und die Begleichung der Schlussrechnung. Kosten für notwendige Gutachten, Prüfungen und Abnahmen sind in die EP`s einzurechnen. Die Projektdokumentation ist mit Inhaltsverzeichnis und in maschinell beschrifteten Ordnern dem AG zu übergeben: -2fach farbig -1fach farbig auf Datenträger (CD-ROM) -in DIN A4-Ordnern Die Projektdokumentation ist in deutscher Sprache in Maschinenschrift zu erstellen. Sie muss nach DIN-Normen hergestellt sein
Organisation und Verwaltung des Datenaustausches gemäß Vorgaben des AG. Folgende Festlegungen für die Datenübergabe von Texten, Berechnungen und Datenbänken sind einzuhalten: -Dokumentationen sind als Textdateien des Textverarbeitungsprogrammes (MS Office) zu übergeben. Eventuell notwendige Dokumentvorlagen müssen den Beteiligten zur Verfügung gestellt werden bzw. sind in den Textdateien beizufügen. -Berechnungen, Datenbänke und Tabellenkalkulationen im Format .xls des Tabellenkalkulationsprogramms Microsoft Excel (MS Office), -Zeichnungen im Format DWG und PDF. Soweit für die erbrachte Leistung maßgeblich, muss die Projektdokumentation folgende Unterlagen enthalten: -Revisionszeichnungen aller Elemente -alle vom AN erstellten oder weiter bearbeiteten Planunterlagen, auch Werkstatt- und Montagepläne, Türlisten. -Auflistung der Ersatz- / Einbauteile und Beschlägen mit Herstellerangabe und Art.-Nr., -Technische Nachweise zum Korrosionsschutz und Beschichten von Stahlteilen, -Schweißnachweise, -Nachweise über verbaute Stoffe, -Nachweise der geforderten Eigenschaften für alle Elemente,
-bauaufsichtliche Zulassungen mit Bescheinigungen, Prüfzeugnisse, sonstige Brandschutznachweise, Nachweis der Widerstandsklassen und Glasgüten, -Übereinstimmungserklärungen, Unternehmerbescheinigungen, -Abnahmeprotokolle, Errichterbescheinigungen, TÜV-Abnahmen, -statische und Wärmeschutznachweise.
- Gewerkeliste mit Firmenanschriften der Nachauftragnehmer,
- Bautagebuch,
- Lieferscheine und Entsorgungsnachweise,
- Protokolle der Materialprüfergebnisse / Datenblätter
1,000 St 03.01.0020 Anzeige Umgang Asbest Erstellen einer Anzeige bezüglich des Umgangs mit asbesthaltigen Gefahrstoffen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) - Asbest - für die gesamte Abbruchmaßnahme. Die Anzeige hat alle geforderten Punkte des Abschnitts 3.2 (Anzeige) und 4.2 (Arbeitsplan) einschl. eines Abschottungsplans nach Abschnitt 14.1 der TRGS 519 zu enthalten und ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Auftragsvergabe bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit nachweislich einzureichen sowie dem AG in Kopie zu übergeben.
1,000 St 03.01.0030 Anzeige Arbeiten in kontam. Bereichen Erstellen einer Anzeige bezüglich der Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. DGUV 101-004 - für die gesamte Abbruchmaßnahme. Die Anzeige hat alle geforderten Punkte des gemäß Abschnitt 11.2 (Anzeigepflicht) der DGUV Regel 101-004 zu enthalten und ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach
[Seite 57]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 40 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge geforderten | Einheit Punkte des gemäß Abschnitt 11.2 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) (Anzeigepflicht) der DGUV Regel 101-004 zu enthalten EUR EUR und ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Auftragsvergabe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachweislich einzureichen sowie dem AG in Kopie zu übergeben.
1,000 St 03.01.0040 Entsorgungskonzept Aufstellen und Fortschreiben eines tabellarischen Entsorgungskonzepts nach Vorgaben des Merkblatts "Entsorgung von Bauabfällen" des Senates. Vorlegen des Entsorgungskonzepts vor Beginn der Arbeiten bei der Bauüberwachung und dem Bauherren
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 58]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 41 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.02 Baustelleneinrichtung Sanierung gefährli
Hinweise Separation und Entsorgung Schadstoffe
Auf Grundlage des Schadstoffgutachtens sowie in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und der Fachbauleitung Schadstoffsanierung sind die Leistungen im Bereich nicht konstruktiver Abbruch, Separation und Entsorgung Schadstoffe durchzuführen. Das Gebäude hat ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und sechs Obergeschosse. Die grobe Abfolge der Schadstoffsanierung soll wie folgt erfolgen:
- Ausbau Festmobiliar, Türblätter und Sanitärobjekte
- Ausbau Teppich und Linoleumbeläge
- Rückbau Trockenputzbereiche (ohne KMF-Befund)
- Demontage Leuchten
- Rückbau der Abhang- und Unterdecken
- Freilegung der Deckeninstallation (KMF)
- Öffnung der Leichtbauwände
- Rückbau der Wandfüllungen
- Rückbau der Leichtbauwände
- Rückbau der Fliesenbeläge und festgelegten FB- Aufbauten inkl. Elt-Fußbodenkanäle
- Rückbau der RW- und AW-Sammelleitungen (AZ- Rohrsysteme)
- Rückbau der TA-Installation (Zeitpunkt Rückbau Hzg-Anlage in Rücksprache Fach-BL)
Die Schadstoffsanierung erfolgt in mehreren Abschnitten. Alle sich daraus ergebenden Maßnahmen sowie der abschnittsweisen Ausführung sind entsprechend einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Es werden pro Geschoss zwei Sanierungsbereiche eingerichtet. Sanierungsbereich 1 entspricht dem BauteiI I und Sanierungsbereich 2 Bauteil II. Die Zuwegung zu den Sanierungsbereichen erfolgt über das Haupttreppenhaus. Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis zu führen, dass es sich um ein fachlich autorisiertes Unternehmen nach GefStoffV Anlage III Nr. 2.4.2 Abs. 3 und 4 handelt.
Kontamination und Schadstoffe
Anfallende Baustoffe sollen fachgerecht entsorgt werden. Schadstoffhaltige Bauteile (z.B. Asbestzementprodukte, "alte Mineralwolle" etc.) müssen unter Einhaltung besonderer Arbeitsschutzbedingungen ausgebaut werden. Ziel des durchzuführenden kontrollierten Rückbaus bzw. der Sanierungsarbeiten ist die ordnungsgemäße Verwertung (gem. KrWG) eines möglichst hohen Anteils des Abbruchmaterials. Darüber hinaus sollen die verschiedenen Baumaterialien mit höchstmöglicher Sortenreinheit getrennt werden. So ist z.B. strikt darauf zu achten, dass organisches Material von anorganischem Material getrennt ausgebaut wird. Die verschiedenen Baustoffe werden erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet. Schadstoffe müssen vor den Abbrucharbeiten separiert werden. Beim Umgang mit Schadstoffen sind besondere Arbeitsschutzbedingungen erforderlich. Die Vorgaben des Arbeits- und Sicherheitsplans (A+S-Plan) sind zu berücksichtigen. Folgende Bauschadstoffe sind hinsichtlich des besonderen Arbeitsschutzes der Mitarbeiter und der Anforderungen an die Entsorgung zu beachten:
Bauschadstoffe:
Asbestfasern -Brandschutztüren und Faserplatten,
Künstliche Mineralfasern (KMF) - Dämmung (Wände und Decken) im gesamten Gebäude,
HBCD und FCKW-haltige Dämmung - Styropordämmung Fußboden,
Entsorgung von Bauabfällen
[Seite 59]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 42 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Entsorgung von Bauabfällen EUR EUR
Die vom AN geplante Abbruchtechnologie muss im Vorfeld sicherstellen, dass ausreichende Kapazitäten für den Abtransport der verschiedenen Stoffe gemäß Entsorgungskonzept und Ablaufplan zur Verfügung stehen, um Abfallvermischungen durch häufigen Umschlag auf der Baustelle zu vermeiden. In Hinblick auf die Entsorgung muss eine strikte stoffliche Trennung der Materialien: Metalle, Holz, Kunststoffe, mineralische Bestandteile (z.B. Keramik und Fliesen), Glas, Restmüll usw. durchgeführt werden. Vorgaben durch den AG/die ÖBÜ in Hinblick auf die Bereitstellung der Abfälle ist Folge zu leisten. Die Metalle gehen in das Eigentum des AN über. Für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle muss die elektronische Nachweisführung im Sinne der NachwV angewandt werden. Das Vorgehen zur Anwendung der elektronischen Nachweisführung ist mit dem AG bzw. dem bevollmächtigten Dritten rechtzeitig abzustimmen. Der AN übernimmt die Kosten für die Entsorgungsleistungen und muss dies in den Einzelpreisen berücksichtigen.
Die Kosten der Behältnisse (Big-Bags, Container, etc.) sind in die Einheitspreise der Entsorgungsleistungen einzukalkulieren. Die Behältnisse für die Bereitstellung der Abfälle zur Entsorgung sind vom AN zu wählen. Der Ausbau und die Entsorgung der Asbestabfälle hat entsprechend der TRGS 519, der Ausbau und die Entsorgung der KMF-Abfälle nach TRGS 521 zu erfolgen.
Vorab wurde eine Begutachtung der Gebäudesubstanz in Hinblick auf bautechnische und nutzungsbedingte Schadstoffe durchgeführt (siehe beiliegende Schadstoffgutachten). Dabei wurden verschiedenen schadstoffhaltige Bauteile festgestellt, die unter Einhaltung besonderer Arbeitsschutzbedingungen auszubauen und zu entsorgen sind.
Die festgestellten asbesthaltigen Baustoffe müssen der AVV Abfallschlüsselnummer Brandschutztüren AVV 17 06 01* und Faserplatten AVV 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe zugeordnet werden und sind gemäß der Gefahrstoffverordnung gefährlicher Abfall. Die Entsorgung hat im Sinne der TRGS 519 zu erfolgen.
Die festgestellten KMF-haltigen Baustoffe müssen der AVV Abfallschlüsselnummer AVV 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält zugeordnet werden und sind gemäß der Gefahrstoffverordnung gefährlicher Abfall. Die Entsorgung hat im Sinne der TRGS 521 zu erfolgen.
Die festgestellte Styropordämmung -haltigen Baustoffe, HBCD und FCKW-haltig, müssen der AVV Abfallschlüsselnummer AVV 17 09 03* Dämmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält zugeordnet werden und sind gemäß der Gefahrstoffverordnung gefährlicher Abfall. Die Entsorgung hat im Sinne der TRGS 500 und TRGS 900 zu erfolgen.
03.02.0010 Spezielle Baustelleneinrichtung Sanierung gefährl. Abfälle An- und Abfuhr aller für die vertragsgemäße Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistung, Sanierung gefährlicher Abfälle,benötigten Stoffe, Geräte, Maschinen und Einrichtungen,soweit sie in der folgenden Leistungsbeschreibung nicht gesondert aufgeführt sind sowie deren Vorhaltung und Betrieb über die Dauer der Bauzeit. Maßnahmen für alle Teile der Abbruchmaßnahme im Zusammenhang mit dem Rückbau, der Separierung, dem Einsammeln von "Gefährlichen Abfällen" u. a. Beachtung der unterschiedlichen Anforderungen an den Atemschutz und Schutzanzügen. nach TRGS 519. Asbest - Produkte: nach TRGS 521 KMF - Produkte. Berücksichtigung der Forderungen entsprechend ATV 18448
[Seite 60]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 43 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge nach TRGS 5 | Einheit 21 KMF - Produkte. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Berücksichtigung der Forderungen entsprechend ATV 18448 EUR EUR
Arbeiten an Schadstoffbelasteten baulichen ud technischen Anlagen. Die Kosten für die PSA-Persönliche Schutzausrüstung der Angestellten mit den unterschiedlichen Anforderungen, sind in den Kosten zu berücksichtigen.
1,000 psch 03.02.0020 Personendekontaminationseinheit aufbauen Personendekontaminationseinheit nach TRGS 519 als 2-Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Person, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Verriegelungssystem aufstellen, anschließen und betreiben.
1,000 St 03.02.0030 Personendekontaminationseinheit vorhalten Personendekontaminationseinheit nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 2,0 Stück (Vorhaltemenge) mal '20,0 Wochen'(Vorhaltedauer)
20,000 StWo 03.02.0040 Personendekontaminationseinheit abbauen, transport und wieder aufbauen Personendekontaminationseinheit nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem im Gebäude abbauen, transportieren im nächsten Sanierungsbereich wieder funktionstüchtig aufstellen,
6,000 St 03.02.0050 Personendekontaminationseinheit abbauen und abfahren Personendekontaminationseinheit nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem abbauen und abfahren,
1,000 St 03.02.0060 Materialschleuse aufbauen Materialschleuse nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem aufstellen, anschließen und betreiben.
2,000 St 03.02.0070 Materialschleuse vorhalten Materialschleuse nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen,
[Seite 61]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 44 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Materialsch | Einheit leuse nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche EUR EUR befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 2,0 Stück (Vorhaltemenge) mal '20,0 Wochen'(Vorhaltedauer)
40,000 StWo 03.02.0080 Materialschleuse abbauen, transportieren im Gebäude u.wieder aufbauen Materialschleuse nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem im Gebäude abbauen, transportieren im nächsten Sanierungsbereich wieder funktionstüchtig aufstellen,
12,000 St 03.02.0090 Materialschleuse abbauen und abfahren Materialschleuse nach TRGS 519, 2 - Kammerschleuse, Aufstellung im Innenbereich, als 2 Untergrundfläche befestigt und versiegelt, aus vorgefertigten Elementen, für Schleusung von Big Bags, mit selbstständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlagklappen und selbstschließenden Türen mit Vierregelungssystem abbauen und abfahren,
2,000 St 03.02.0100 Unterdruckanlage Raum 1000-2000m3 5Luftwechsel/h aufbauen STLB-Bau 2025-10 000 1904 Unterdruckanlage mit Schwebstofffilter, einschl. Vor- und Zwischenfilter, mit nachgeschalteter Filtereinrichtung zur Absorption gasförmiger Stoffe, für einen Unterdruck von mind. 10 Pa, Abscheidegrad nach TRGS 519, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Größe des Abschottungsraumes über 1000 bis 2000 m3, mind. 5-facher Luftwechsel/Stunde, aufbauen, Aufstellung in Gebäuden, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Filterklasse H14 DIN EN 1822-1, -Größe des Sanierungsbereiches Bauteil I ca. 1.660,0 m3 und Sanierungsbereich Bauteil 2ca. 1.166,0 m3.-In jedem Sanierungsbereich wird eine Unterdruckanlage aufgebaut. -Anlage installieren, reinigen und betreiben einschließlich Entsorgung des Filters und andereranlagenspezifischer Abfallstoffe. .
2,000 St 03.02.0110 Unterdruckanlage Raum 1000-2000m3 vorhalten STLB-Bau 2025-10 000 1904 Unterdruckanlage mit Schwebstofffilter, einschl. Vor- und Zwischenfilter, mit nachgeschalteter Filtereinrichtung zur Absorption gasförmiger Stoffe, für einen Unterdruck von mind. 10 Pa, Abscheidegrad nach TRGS 519, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Größe des Abschottungsraumes über 1000 bis 2000 m3, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 2,0 Stück (Vorhaltemenge) mal 20,0 Wochen (Vorhaltedauer) Aufstellung in Gebäuden, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Filterklasse H14 DIN EN 1822-1, -Größe des Sanierungsbereiches Bauteil I ca. 1.660,0 m3 und Sanierungsbereich Bauteil 2ca. 1.166,0 m3.-In jedem Sanierungsbereich wird eine Unterdruckanlage aufgebaut. -Anlage installieren, reinigen und betreiben einschließlich Entsorgung des Filters und andereranlagenspezifischer Abfallstoffe. .
40,000 StWo
[Seite 62]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 45 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.02.0120 Unterdruckanlage Raum 1000-2000m3 5Luftwechsel/h geschossweise umsetze STLB-Bau 2025-10 000 1904 Unterdruckanlage mit Schwebstofffilter, einschl. Vor- und Zwischenfilter, mit nachgeschalteter Filtereinrichtung zur Absorption gasförmiger Stoffe, für einen Unterdruck von mind. 10 Pa, Abscheidegrad nach TRGS 519, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Größe des Abschottungsraumes über 1000 bis 2000 m3, mind. 5-facher Luftwechsel/Stunde, geschossweise umsetzen, Aufstellung in Gebäuden, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Filterklasse H14 DIN EN 1822-1, -Größe des Sanierungsbereiches Bauteil I ca. 1.660,0 m3 und Sanierungsbereich Bauteil 2ca. 1.166,0 m3.-In jedem Sanierungsbereich wird eine Unterdruckanlage aufgebaut. -Anlage installieren, reinigen und betreiben einschließlich Entsorgung des Filters und andereranlagenspezifischer Abfallstoffe. .
12,000 St 03.02.0130 Unterdruckanlage Raum 1000-2000m3 5Luftwechsel/h reinigen abbauen STLB-Bau 2025-10 000 1904 Unterdruckanlage mit Schwebstofffilter, einschl. Vor- und Zwischenfilter, mit nachgeschalteter Filtereinrichtung zur Absorption gasförmiger Stoffe, für einen Unterdruck von mind. 10 Pa, Abscheidegrad nach TRGS 519, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Größe des Abschottungsraumes über 1000 bis 2000 m3, mind. 5-facher Luftwechsel/Stunde, reinigen und abbauen, anfallende Abfälle werden gesondert vergütet, Aufstellung in Gebäuden, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Filterklasse H14 DIN EN 1822-1, -Größe des Sanierungsbereiches Bauteil I ca. 1.660,0 m3 und Sanierungsbereich Bauteil 2ca. 1.166,0 m3.-In jedem Sanierungsbereich wird eine Unterdruckanlage aufgebaut. -Anlage installieren, reinigen und betreiben einschließlich Entsorgung des Filters und andereranlagenspezifischer Abfallstoffe. .
2,000 St 03.02.0140 Kennzeichnung des Sanierungsbereiches Kennzeichnung des Sanierungsbereiches Hinweisschilder gem. TRGS 524: "Zutritt verboten!" Sperrung des Zugangs durch Flatterband (Fluchtweg) Leistung inkl. liefern, aufbauen, für die Dauer der Sanierungsmaßnahme unterhalten, ggf. erneuern und nach Beendigung der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und entsorgen.
21,000 St 03.02.0150 Behälter Schutzbekleidung Behälter, mit Deckel verschließbar, zur Aufbewahrung der abgelegten -Einweg-Schutzkleidung -Schutzhandschuhe -Einweg-Überschuhe -Einweg-Füßlinge aufstellen, für die Bauzeit vorhalten, umsetzen und wieder entfernen incl. Entsorgung des Inhaltes. Aufstellen in der Personendekontaminationseinheit und auch umsetzen.
2,000 St 03.02.0160 Aufstellen Betriebsanweisung Aufstellen der auf der Baustelle geltenden Betriebsanweisung und gefahrstoffbezogene Einweisung der auf der Baustelle beschäftigten Personen in die Betriebsanweisung, den Gebrauch der Schutzausrüstung und Unterweisung gem.TRGS 524.
[Seite 63]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 46 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1,000 St 03.02.0170 Verpackungsmaterial Staubdichtes Verpackungsmaterial (Big Bags) für die bei der Schadstoffsanierung anfallenden schadstoffhaltigen Abfälle in ausreichender Zahl vorhalten und bereitstellen
1,000 psch 03.02.0180 Sauger Aufbauen, Vorhalten, incl. alle erforderlichen Umsetzungen und Abbauen und Abfahren von ortsveränderlichen Saugern, Staubklasse entsprechend den Angaben in der Schadstoffuntersuchung.(alte Mineralwolle Expositonskategorie 3) Vorhaltezeit über die Dauer der Sanierungsmaßnahme. Einsatz im Sanierungsbereich sowie in den Schleusen Position beinhaltet ggf. notwendige Filterwechsel und Wartungsarbeiten. Die Installation, Vorhaltung, Reinigung und Demontage notwendiger Saugschläuche vom Aufstellort bis zum Arbeitsbereich ist ebenfalls mit in den Einheitspreis einzukalkulieren. Liefern, Vorhalten (20,0 Wochen), Umsetzen im Sanierungsbereich, Reinigen und Abtransportieren
1,000 psch 03.02.0190 Abkleben/Schutz von nicht reinigbaren Oberflächen Abkleben / Schutz von nicht reinigbaren Oberflächen vor Beginn der KMF / Asbest-Sanierung.mit Folie. Nach Beendigung der Arbeiten diese rückstandslos entfernen, ggf. verpacken, transportieren und entsorgen. Kosten der Entsorgung übernimmt der AN
1.500,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 64]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 47 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.03 Separation sowie Entsorgung Asbest
Vorbemerkung Schadstoffsanierung
Sämtliche Arbeiten sind unter Einhaltung der jeweils gültigen Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. nach TRGS 519 Asbest und 521 bei Arbeiten mit alter Mineralwolle) auszuführen. Schutzmaßnahmen (z.B. zur Sicherung / Abschottung von Schwarz-Bereichen) sind in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren. Folgende Forderungen sind vom AN im Vorfeld mit dem SiGeKo-Beauftragten abzustimmen:
- Erstellen eines Arbeitsplans
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung mit Art und Umfang der vorgesehenen Tätigkeiten
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Arbeitsbereich-Kennzeichnung und -Abgrenzung (Einhausung,Schwarz-/Weiß-Bereich)
- Staubarme Bearbeitung
- Staubarme Reinigung (feucht wischen und mit Staubsauger der Staubklasse M absaugen)
- Benutzung geschlossener Einmalanzüge Typ 5, inkl. Handschuhe
- Atemschutz: mind. Halbmasken mit P2-Filter oder partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder Filtergeräte mit Gebläse TM 2P (Maske) oder TH 2P (Haube) geeignet.
- Waschmöglichkeit vorsehen
- Staubdichte Verpackung der Abfälle
03.03.0010 Abbruch von Brandschutztür, Innentür einflügelig, 800 / 2010 mm Abbruch der Tür, Innentür einflügelig, Stahlblechtür als Brandschutztür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Abfall ist gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 800 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Füllung aus Blech, einschl. Beschlag, Türblattdicke ca. 60 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24' m, horizontaler Förderweg '100' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest, Anlage (Bezeichnung/Ort) '.....................' vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei den in dem Gebäude vorhandenen Stahltüren handelt es sich um ältere FH-Türen. Die FH-Türen enthalten schwach gebundene Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl. auch im Türblattbereich. Die Einstufung erfolgte visuell. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich
[Seite 65]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 48 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge sowie der T | Einheit RGS 519 sind zu beachten. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf EUR EUR ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen
1,000 St 03.03.0020 Abbruch von Brandschutztür, Innentür einflügelig, 885 / 2010 mm Abbruch der Tür, Innentür einflügelig, Stahlblechtür als Brandschutztür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Abfall ist gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 885 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Füllung aus Blech, einschl. Beschlag, Türblattdicke ca. 60 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im KG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24' m, horizontaler Förderweg '100' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest, Anlage (Bezeichnung/Ort) '.................' vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei den in dem Gebäude vorhandenen Stahltüren handelt es sich um ältere FH-Türen. Die FH-Türen enthalten schwach gebundene Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl. auch im Türblattbereich. Die Einstufung erfolgte visuell. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen
1,000 St 03.03.0030 Abbruch von Brandschutztür, Innentür einflügelig, 1010 / 2010 mm Abbruch der Tür, Innentür einflügelig, Stahlblechtür als Brandschutztür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Abfall ist gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Füllung aus Blech, einschl. Beschlag, Türblattdicke ca. 60 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im KG, 6. OG und DG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24' m, horizontaler Förderweg '100' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne
[Seite 66]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 49 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abbruch von | Einheit Hand/mit handgeführten Kleingeräten, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und EUR EUR zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest, Anlage (Bezeichnung/Ort) '...' vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei den in dem Gebäude vorhandenen Stahltüren handelt es sich um ältere FH-Türen. Die FH-Türen enthalten schwach gebundene Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl. auch im Türblattbereich. Die Einstufung erfolgte visuell. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen
16,000 St 03.03.0040 Abbruch von Brandschutztür, Innentür 2-flügelig, 1510 / 2010 mm Abbruch der Tür, Innentür 2-flügelig, Stahlblechtür als Brandschutztür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Abfall ist gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1510 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Füllung aus Blech, einschl. Beschlag, Türblattdicke ca. 60 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im KG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24' m, horizontaler Förderweg '100' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest, Anlage ( Bezeichnung/Ort) '...' vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei den in dem Gebäude vorhandenen Stahltüren handelt es sich um ältere FH-Türen. Die FH-Türen enthalten schwach gebundene Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl. auch im Türblattbereich. Die Einstufung erfolgte visuell. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit
[Seite 67]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 50 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Bei allen E | Einheit ingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die EUR EUR Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen
2,000 St 03.03.0050 Abbruch von Brandschutztür, Innentür einflügelig, 1010 / 2135 mm Abbruch der Tür, Innentür einflügelig, Stahlblechtür als Brandschutztür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Abfall ist gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 800 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Füllung aus Blech, einschl. Beschlag, Türblattdicke ca. 60 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. OG bis 5.OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24' m, horizontaler Förderweg '100' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest, Anlage (Bezeichnung/Ort) '...' vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei den in dem Gebäude vorhandenen Stahltüren handelt es sich um ältere FH-Türen. Die FH-Türen enthalten schwach gebundene Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl. auch im Türblattbereich. Die Einstufung erfolgte visuell. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen
6,000 St 03.03.0060 Abbruch von Brandschutztür, Innentür 2-flügelig, 1510 / 2135 mm Abbruch der Tür, Innentür 2-flügelig, Stahlblechtür als Brandschutztür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519, Abfall ist gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1510 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Füllung aus Blech, einschl. Beschlag, Türblattdicke ca. 60 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im EG bis 5. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz,
[Seite 68]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 51 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge im EG bis 5 | Einheit . OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) durch horizontale und vertikale Förderwege von der EUR EUR Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24' m, horizontaler Förderweg '100' m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Tür, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest, Anlage ( Bezeichnung/Ort) '...' vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei den in dem Gebäude vorhandenen Stahltüren handelt es sich um ältere FH-Türen. Die FH-Türen enthalten schwach gebundene Asbestprodukte im Schlossbereich, evtl. auch im Türblattbereich. Die Einstufung erfolgte visuell. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen
7,000 St 03.03.0070 Faserplatte, abbrechen, schadstoffbelastet Abbruch Faserplatte, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Schadstoff Asbest TRGS 519, Die Faserplatte über den Fenstern, an Decke befestigt, im 1. OG Bauteil I und Bauteil II, Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,25 kN/m2, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung 1. OG, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 15 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150 und zerstörungsfreier Ausbau der Faserplatte einschließlich Unterkonstruktion, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, entsprechenden geschlossene Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport- und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von Asbest,
Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170605* asbesthaltige Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Faserplatte an Lüftungsschacht (fest gebundenes Asbestprodukt). Im 1. OG wurde eine asbesthaltige Faserzementplatte über den Fenstern an der Decke
[Seite 69]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 52 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Asbestprodu | Einheit kt). | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Im 1. OG wurde eine asbesthaltige EUR EUR Faserzementplatte über den Fenstern an der Decke identifiziert, die Fasern sind fest gebunden. Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist die Asbesthaltigkeit zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 sind zu beachten. Der zerstörungsfreie Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
25,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 70]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 53 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.04 Separation sowie Entsorgung KMF
03.04.0010 Abbruch von Bekleidungsplatten aus KMF Unterdecke Deckenplatten Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Deckenplatten Mineralwolle, Platten einzeln herausnehmbar, einlagig, mit Beschichtung einschließlich der Unterkonstruktion / Abhangkonstruktion, Abhanghöhe ca. 38 cm, Rasterdecke 62,5 x 62,5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 20 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
3.000,000 m2 03.04.0020 Abbruch von Dämmauflagen aus KMF auf Glattfries / GK- Abhangdecken Abbruch von Dämmauflagen aus KMF auf Glattfries / GK- Abhangdecken Randausbildung im Bereich der Rasterdecken Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis 3,0 cm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort)
[Seite 71]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 54 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Nachweisver | Einheit fahrens sofern erforderlich, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, EUR EUR Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
740,000 m2 03.04.0030 Abbruch von Dämmauflagen aus KMF auf GK- Decke als Abhangdecken, Abbruch von Dämmauflagen aus KMF auf GK- Decke als Abhangdecken, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis 4,0 cm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
130,000 m2 03.04.0040 Abbruch von Dämmauflagen aus KMF Blechpaneel - Decke als Abhangdecken, Abbruch von Dämmauflagen aus KMF Blechpaneel - Decke als Abhangdecken, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis 4,0 cm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m,
[Seite 72]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 55 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge und vertika | Einheit le Förderwege von der Abbruchstelle zur | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, EUR EUR vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
415,000 m2 03.04.0050 Abbruch Dämmauflagen aus KMF auf GK - Decken, Styroporplatten Abbruch von Dämmauflagen aus KMF auf GK- Decke als Abhangdecken, einseitig mit Styroporplatten verkleidet. Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis 4,0 cm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
[Seite 73]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 56 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 130,000 m2 03.04.0060 Abbruch der Dämmung der Trockenbauinnenwand, Dämmschicht aus Abbruch der Dämmung der Trockenbauinnenwand, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 50 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
120,000 m2 03.04.0070 Abbruch der Dämmung der Trockenbauinnenwand, Dämmschicht aus Abbruch der Dämmung der Trockenbauinnenwand, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 75 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN,
[Seite 74]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 57 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 170603* Däm | Einheit mung mit Schadstoffe Materialien, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Mengenermittlung nach Aufmaß, EUR EUR Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
2.935,000 m2 03.04.0080 Abbruch der Dämmung der Trockenbauinnenwand, Dämmschicht aus Abbruch der Dämmung der Trockenbauinnenwand, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 125 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
150,000 m2 03.04.0090 Abbruch der Dämmung der Dachschrägen / Abseitenwand Abbruch der Dämmung der Dachschrägen / Abseitenwand, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke 2 x 50 mm = 100 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung,
[Seite 75]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 58 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge erschütteru | Einheit ngsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne EUR EUR Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
420,000 m2 03.04.0100 Abbruch der Dämmung der Leibungsflächen der Gauben Abbruch der Dämmung der Leibungsflächen der Gauben, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke 2 x 40 mm = 80 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage(Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
100,000 m2 03.04.0110 Zwischensparrendämmung Mineralwolle abbrechen schadstoffbelastet 2,5kN Abbruch der Zwischensparrendämmung, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte, lose verlegt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
[Seite 76]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 59 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abbruch der | Einheit Zwischensparrendämmung, Dämmschicht aus | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Mineralwolle, als Platte, lose verlegt, im Rahmen einer EUR EUR Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke 50,0 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
420,000 m2 03.04.0120 Abbruch der Dämmung der mobilen Trennwände, Abbruch der Dämmung der mobilen Trennwände, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 60 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder
[Seite 77]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 60 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Ausführung | Einheit gemäß Einzelbeschreibung, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einzelbeschreibungs-Nr: EUR EUR Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
75,000 m2 03.04.0130 Abbruch der Dämmung der VHF Abbruch der Dämmung der Vorhangfassade, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte verlegt an Stahlbetonwand befestigt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,0 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 60 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff KMF gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung außerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von KMF, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff KMF zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten. Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
30,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 78]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 61 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.05 Separation sowie Entsorgung HBCD- haltig
03.05.0010 Abbruch der Fußbodendämmung, Dämmschicht aus Polystyrol-Hartschaum, Abbruch der Fußbodendämmung, Dämmschicht aus Polystyrol
Hartschaum, als Platte, lose verlegt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff HBCD, Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,3 kN/m3, Abbruchdicke bis ca. 35 mm, schadstoffbelastet, Schadstoff HBCD gemäß TRGS 905 Kategorie 1b, Separation nach TRGS 521, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im DG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, Container für diesen Schadstoff bereitstellen und vorhalten, Behältergröße nach Wahl des AN, Ordnungsgemäßes Verpacken und Entsorgen sowie Transport
und alle Entsorgungskosten sowie aller damit verbundene Nebenkosten inkl. Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens sofern erforderlich, Anlage mit der Zulassung für die Entsorgung von HBCD, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmung mit Schadstoffe Materialien, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Bei allen Eingriffen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)) ist der Schadstoff HBCD zu beachten, es sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 905 und TRGS 521 sind zu beachten.Ausbau zerstörungsfrei, Der Ausbau der Materialien darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
250,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 79]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 62 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.06 Zusätzliche Leistungen Schadstoffsanieru
03.06.0010 Grund- und Feinreinigung Bodenflächen, Sanierungsbereiche Grund- und Feinreinigung aller Bodenflächen und aller Einbauten im Raum: Feinreinigung sämtlicher Oberflächen nach erfolgter Asbest / KMF/ -Sanierung, d.h. Folienabschottungen, Einbauten, Fußböden etc. Reinigung wie folgt: Trockenreinigung; Absaugung mit Industriesauger mit Bürstenvorsatz. Feuchtreinigung; Vollständiges und gründliches feuchtes Abwaschen/Abbürsten aller Oberflächen mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (alkalisch/tensidhaltig) und anschließendem Abspülen mit entspanntem Wasser. Das zur Reinigung verwendete Wasser muss gefiltert oder gesondert entsorgt werden (z.B. über die Dusche der Personendekontaminationseinheit). Die Sanierungsbereiche werden durch einen vom AG beauftragten AN freigemessen. Die Freimessung ist 48 h vorher anzumelden und mit dem durchführenden Messinstitut abzusprechen. Die Bearbeitungsdauer von 3 AT ist einzuplanen und einzukalkulieren. Wiederholungsmessungen wegen schlechter Reinigungsleistung (Überschreiten der Grenzwerte oder Überbelegung der Filter mit Staub) gehen zu Lasten des AN. Alle hierzu erforderlichen Aufwendungen sind in die Preise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
5.800,000 m2 03.06.0020 Grund- und Feinreinigung Wandflächen, Sanierungsbereiche Grund- und Feinreinigung aller Wandflächen im Raum: Feinreinigung sämtlicher Oberflächen nach erfolgter Asbest / KMF /-Sanierung im Raum, auf Anweisung der Fachbauleitung, d.h. auch Türen, Fenster, Folienabschottungen, etc. Reinigung wie folgt: Trockenreinigung; Absaugung mit Industriesauger Staubklasse H (Abluft ins Freie) mit Bürstenvorsatz Feuchtreinigung; Vollständiges und gründliches feuchtes Abwaschen/Abbürsten aller Oberflächen mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (alkalisch/tensidhaltig) und anschließendem Abspülen mit entspanntem Wasser. Das zur Reinigung verwendete Wasser muss gefiltert oder gesondert entsorgt werden (z.B. über die Dusche der Personendekontaminationseinheit). Die Sanierungsbereiche werden durch einen vom AG beauftragten AN freigemessen. Die Freimessung ist 48 h vorher anzumelden und mit dem durchführenden Messinstitut abzusprechen. Die Bearbeitungsdauer von 3 AT ist einzuplanen und einzukalkulieren. Wiederholungsmessungen wegen schlechter Reinigungsleistung (Überschreiten der Grenzwerte oder Überbelegung der Filter mit Staub) gehen zu Lasten des AN. Alle hierzu erforderlichen Aufwendungen sind in die Preise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Arbeitshöhe bis ca. 3,5 m.
5.000,000 m2 03.06.0030 Grund- und Feinreinigung Deckenflächen, Sanierungsbereiche Grund- und Feinreinigung Deckenflächen, Sanierungsbereiche Feinreinigung aller Deckenflächen im Raum: Feinreinigung sämtlicher Oberflächen nach erfolgter Asbest / KMF / -Sanierung im Raum, auf Anweisung der Fachbauleitung, d.h. Türen, Fenster,
[Seite 80]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 63 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Feinreinigu | Einheit ng sämtlicher Oberflächen nach erfolgter | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Asbest / KMF / -Sanierung im Raum, auf Anweisung der EUR EUR Fachbauleitung, d.h. Türen, Fenster, Folienabschottungen, etc. Reinigung wie folgt: Trockenreinigung; Absaugung mit Industriesauger Staubklasse H (Abluft ins Freie) mit Bürstenvorsatz Feuchtreinigung; Vollständiges und gründliches feuchtes Abwaschen/Abbürsten aller Oberflächen mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (alkalisch/tensidhaltig) und anschließendem Abspülen mit entspanntem Wasser. Das zur Reinigung verwendete Wasser muss gefiltert oder gesondert entsorgt werden (z.B. über die Dusche der Personendekontaminationseinheit). Die Sanierungsbereiche werden durch einen vom AG beauftragten AN freigemessen. Die Freimessung ist 48 h vorher anzumelden und mit dem durchführenden Messinstitut abzusprechen. Die Bearbeitungsdauer von 3 AT ist einzuplanen und einzukalkulieren. Wiederholungsmessungen wegen schlechter Reinigungsleistung (Überschreiten der Grenzwerte oder Überbelegung der Filter mit Staub) gehen zu Lasten des AN. Alle hierzu erforderlichen Aufwendungen sind in die Preise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Arbeitshöhe bis ca. 3,5 m. Druckdatum
5.800,000 m2
Trockenputz und auch die GK - Wände und Verkleidungen sind im Bestand zum großen Teil mit einem Glasgewebe bzw. mit Tapeten bekleidet. Das ist in den EP zu berücksichtigen
03.06.0040 Zulage Grund- und Feinreinigung Bekleidungsplatten Wand-u. Decken Zulage zum Abbruch und Entsorgung der Trockenbauwände und Abhangdecken aus GK - Platten für die einseitige Reinigung der Platten die unmittelbar an die KMF - Dämmung stoßen. Grund- und Feinreinigung der GK - Plattenseite mit Kontakt zur KMF - Dämmung im Raum: Feinreinigung sämtlicher Oberflächen nach erfolgter Demontage der Konstruktion auf Anweisung der Fachbauleitung, Trockenreinigung; Absaugung mit Industriesauger Staubklasse H (Abluft ins Freie) mit Bürstenvorsatz Feuchtreinigung; Vollständiges und gründliches feuchtes Abwaschen/Abbürsten aller Oberflächen mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (alkalisch/tensidhaltig) und anschließendem Abspülen mit entspanntem Wasser. Das zur Reinigung verwendete Wasser muss gefiltert oder gesondert entsorgt werden (z.B. über die Dusche der Personendekontaminationseinheit). Die Sanierungsbereiche werden durch einen vom AG beauftragten AN freigemessen. Die Freimessung ist 48 h vorher anzumelden und mit dem durchführenden Messinstitut abzusprechen. Die Bearbeitungsdauer von 3 AT ist einzuplanen und einzukalkulieren. Wiederholungsmessungen wegen schlechter Reinigungsleistung (Überschreiten der Grenzwerte oder Überbelegung der Filter mit Staub) gehen zu Lasten des AN. Alle hierzu erforderlichen Aufwendungen sind in die Preise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Arbeitshöhe bis ca. 3,5 m.
10.000,000 m2
[Seite 81]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 64 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.06.0050 Raumluftmessung Freigabemessung Asbest Raumluftmessung, Freigabemessung zur Aufhebung der Schutzmaßnahme, im Schwarzbereich, Schadstoff Asbest TRGS 519 und KMF TRGS 521, Einzelmessung durchführen, auswerten, dokumentieren, je Messung an den einzelnen Messstellen, die Messungen dürfen nur von einer benannten Messstelle durchgeführt werden, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr: Nach Abschluss der Schadstoffsanierung ist vor Aufhebung des Schwarzbereichs eine Freimessung durchzuführen. Die Ergebnisse der Freimessung sind dem AG / der ÖBÜ vorzulegen. Die Freimessung hat direkt nach Abschluss der Rückbauarbeiten sowie nach der erfolgten Reinigung im Schwarzbereich zu erfolgen. Der Schwarzbereich wird erst nach erfolgreicher ?Freimessung? (mit positivem Befund) aufgehoben. Sollte die Faserkonzentration in der Raumluft zu hoch sein, muss eine Nachreinigung und im Anschluss eine weitere Freimessung erfolgen. Die Kosten für die Nachreinigung und die zusätzliche Freimessung werden nicht gesondert vergütet. Die Messungen dürfen nur von einer akkreditierten Messstelle durchgeführt werden.
14,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 82]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 65 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04 Hochbauleistungen Entkernung und nicht k
04.01 Baustelleneinrichtung Hochbauleistungen
Hinweistext
Bauzaun im Gebäude 1. OG als Absturzsicherung nach Demontage ALU-Glas- Konstruktion in Außenfassade Bauteil I und Bauteil II.
04.01.0010 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen STLB-Bau 2025-10 000 638 Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, als Absturzsicherung aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Bauzaun als Absturzsicherung nach Demontage Alu - Glas - Konstruktion im Bereich Außenfassade.-Bauzaun, engmaschig, verzinkt, - Maschenweite MW 50 / 300 mm,-Drahtstärke 2,4 mm bzw. 3,8 mm,-mit Verbindungsschellen und Abreißmuttern, -mit Standfüßen, .
55,000 m 04.01.0020 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten STLB-Bau 2025-10 000 638 Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, als Absturzsicherung aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 55,0 m (Vorhaltemenge) mal 20,0 Wochen (Vorhaltedauer) Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Bauzaun als Absturzsicherung nach Demontage Alu - Glas - Konstruktion im Bereich Außenfassade.-Bauzaun, engmaschig, verzinkt, - Maschenweite MW 50 / 300 mm,-Drahtstärke 2,4 mm bzw. 3,8 mm,-mit Verbindungsschellen und Abreißmuttern, -mit Standfüßen, .
740,000 mWo 04.01.0030 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m räumen STLB-Bau 2025-10 000 638 Bauzaun, auf befestigtem Untergrund, als Absturzsicherung aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, räumen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Bauzaun als Absturzsicherung nach Demontage Alu - Glas - Konstruktion im Bereich Außenfassade.-Bauzaun, engmaschig, verzinkt, - Maschenweite MW 50 / 300 mm,-Drahtstärke 2,4 mm bzw. 3,8 mm,-mit Verbindungsschellen und Abreißmuttern, -mit Standfüßen, .
55,000 m
Hinweistext
Fensterflügel 3 - teilig, von unten nach oben: Kippflügel, Drehflügel, Oberlicht als Kippflügel, Drehflügel ausglasen und eine OSB - Platte 18 mm (1,20 m x 1,50 m) einbauen. mit Ausschnitt für Durchführung prov. Regenentwässerung,
04.01.0040 Drehflügel entglasen eines Alu-Bestandsfensters 3-teiligen Drehflügel entglasen eines Alu-Bestandsfensters 3- teiligen als Einfachfensters, VSG - Glas, Materialstärke ca. 10 mm, Höhe Drehflügel ca. 1,50 m, Breite Drehflügel ca. 1,20 m, Ausführung der Leistungen 5. OG,
[Seite 83]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 66 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Höhe Drehfl | Einheit ügel ca. 1,50 m, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Breite Drehflügel ca. 1,20 m, EUR EUR Ausführung der Leistungen 5. OG, Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die Bestandsfenster ausgebaut und durch neue Fenster ersetzt.
8,000 St 04.01.0050 OSB - Platte in Drehflügel einbauen, OSB - Platte in Drehflügel einbauen, In den ausgeglasten Drehflügel des 3-teiligen Bestandsfensters eine OSB - Platte 18,0 mm stark einbauen einschließlich mit Befestigung am Flügelrahmen und Unterkonstruktion. Größe der OSB - Platte in m: 1,20 x 1,50, einschließlich Ausschnitt in der OSB - Platte Durchmesser 120 mm für die Durchführung der provisorischen Regenentwässerung,
8,000 St 04.01.0060 Schutzabdeck. Treppenbelag Vlies 400g/m2 Abdeck. Hartfaserpl. D 3-6mm STLB-Bau 2025-10 034 947 Begehbare Schutzabdeckung des Treppenbelages, Abdeckung aus Vlies, Masse 400 g/m2, Stöße überlappen, Ränder hochziehen und kleben, zusätzliche Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 3 bis 6 mm, herstellen und beseitigen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Schutzabdeckung Bestandstreppenhaus mit Natursteinbelag. - Schutzabdecken aufbauen, vorhalten und nach Beendigung der Leistungserbringung abbauen und entsorgen. Entsorgungskosten übernimmt der AN.-Einbau im Bereich Treppenhaus Podeste und Treppenläufe. .
160,000 m2 04.01.0070 Zulage zur Schutzabdeckung Treppenbelag Bestandstreppenhaus Zulage zur Schutzabdeckung Treppenbelag Bestandstreppenhaus für das Schützen des Natursteinbelages um Bereich der Treppenstufen. Treppenstufen: Steigung 18 / 27 cm, Breite der Treppenstufe ca. 1,26 m
155,000 St 04.01.0080 Schutz der Türen des Bestandsaufzuges, Schutz der Türen des Bestandsaufzuges, Schutzwand aus OSB - Platten, 18,0 mm stark, herstellen incl. UK und Drehflügeltür aus OSB - Platte, Tür einschließlich Beschläge, Größe der Tür H / B ca. 2,01 m / 0,80 m Größe der Wand H / B ca. 2,40 / 1,60, Durch den Einbau der OSB - Tür muss die Zugänglichkeit des Bestandsaufzuges gewährleistet werden. herstellen, vorhalten und abbauen und abfahren, Entsorgungskosten übernimmt AN.
14,000 St 04.01.0090 Schutzwand OSB-Platten im Bereich Fassade von innen, ohne Tür Schutzwand B / H in m, ca. 3,10 / 3,40 im Gebäude zum verschließen Öffnung in der Fassade. Schutzwand aus OSB - Platten d 28 mm auf Holzrahmen 6 / 12 cm, incl. aller Befestigungen und eventuell erforderlichen zusätzlichen Aussteifungen, herstellen, vorhalten und abbauen, Abrechnung m 2 Wandfläche, Ausführung im EG Bauteil I
11,500 m2 04.01.0100 Schutzwand OSB-Platten im Bereich Fassade von innen, mit Tür Schutzwand B / H in m, ca. 3,10 / 3,40 im Gebäude zum verschließen Öffnung in der Fassade und Baustellentür verschließbar B / H in m 1,25 / 2,135. Schutzwand aus OSB - Platten d 28 mm auf Holzrahmen 6 / 12 cm, incl. aller Befestigungen und eventuell
[Seite 84]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 67 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge verschließb | Einheit ar B / H in m 1,25 / 2,135. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Schutzwand aus OSB - Platten d 28 mm auf Holzrahmen 6 / EUR EUR 12 cm, incl. aller Befestigungen und eventuell erforderlichen zusätzlichen Aussteifungen, herstellen, vorhalten und abbauen, Abrechnung m 2 Wandfläche, Ausführung im EG Bauteil I
11,500 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 85]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 68 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.02 Entrümpelung
04.02.0010 Stellen von Containern für Entrümpelung Stellen von Containern mit einem Fassungsvermögen von ca. 20 m3 zur Entrümpelung des Gebäudes. Zur Entrümpelung gehören alle beweglichen und eingebauten bzw. an Wänden befestigte Teile. Die Demontage der eingebauten bzw. an Wänden befestigten Ausstattungen sind mit zu Berücksichtigen. Mit einzurechnen in diese Position ist der Transport des Materials in die Container, Vorhalten und Abtransport der Container, Entsorgung der Materialien, inkl. aller Transport-und Entsorgungskosten sowie aller Nebenkosten. Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. Einzelbeschreibung: Es sind z. B. folgende Möbel und Einrichtungen zu entsorgen: -Küchenzeilen mit Oberschränke 2,0 Stück, 1 x Länge ca. 3,0 m und 1 x Länge ca. 4,20 m -Pantry 8,0 Stück, 5 x Länge ca. 1,29 m, 2 x Länge ca. 2,115 m, 1 x Länge ca. 1,60 m, Einbauschrank 1 x 4,05 m x ca. 0,50 m, 1 x 3,0 m x 0,50 m, 1 x 11,0 m x ca. 0,50 m, Es werden auch alle E - Geräte im Bereich der Küchen und Pantry entsorgt z. B. Herd, Mikrowelle, Kühlschrank usw.
5,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 86]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 69 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.03 Abbruch Trockenbaukonstruktionen
Trockenputz und auch die GK - Wände und Verkleidungen sind im Bestand zum großen Teil mit einem Glasgewebe bzw. mit Tapeten bekleidet. Das ist in den EP zu berücksichtigen.
Trockenputz aus Bekleidungsplatten mit Wand verklebt abbrechen
04.03.0010 Bekleidungspl Wand Gipsverbundpl abbrechen nicht schadstoffbelastet 10 STLB-Bau 2025-10 084 6264 Abbruch von Bekleidungsplatten an Wand, aus Gipsverbundplatten, einlagig, befestigt im Dünnbettverfahren, einschl. Beschichtung, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :Trockenputz aus Bekleidungsplatten mit Wand verklebt abbrechen. .
2.900,000 m2
Trockenbauwand d = 75 mm, Beplankung einseitig,
04.03.0020 Einfachständerwerk Trennwand Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm STLB-Bau 2025-10 084 6269 Abbruch des Einfachständerwerks der Trennwand, aus Stahlprofil, verzinkt, Ständerachsabstand 625 mm, CW/UW 50, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Befestigungsmittel, auf Beton gedübelt, entfernen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
[Seite 87]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 70 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge ........... | Einheit ......................................... v | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) om Bieter einzutragen, EUR EUR Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 75 mm, Beplankung je Seite 1 Lage. .
120,000 m2 04.03.0030 Bekleidungspl Montagewand Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 1 STLB-Bau 2025-10 084 6264 Abbruch von Bekleidungsplatten an Montagewand, aus Gipsplatten, einlagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 75 mm, Beplankung je Seite 1 Lage.-Dämmeinlage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. .
120,000 m2
Trockenbauwand d = 100 mm, Beplankung einseitig
04.03.0040 Einfachständerwerk Trennwand Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm STLB-Bau 2025-10 084 6269 Abbruch des Einfachständerwerks der Trennwand, aus Stahlprofil, verzinkt, Ständerachsabstand 625 mm, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Befestigungsmittel, auf Beton gedübelt, entfernen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
[Seite 88]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 71 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 170407 Meta | Einheit ll, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß EUR EUR Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 100 mm, Beplankung je Seite 1 Lage. .
2.600,000 m2 04.03.0050 Bekleidungspl Montagewand Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 1 STLB-Bau 2025-10 084 6264 Abbruch von Bekleidungsplatten an Montagewand, aus Gipsplatten, einlagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 100 mm, Beplankung je Seite 1 Lage.-Dämmeinlage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. .
2.600,000 m2
Trockenbauwand d = 125 mm, Beplankung 2 - lagig,
04.03.0060 Einfachständerwerk Trennwand Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm STLB-Bau 2025-10 084 6269 Abbruch des Einfachständerwerks der Trennwand, aus Stahlprofil, verzinkt, Ständerachsabstand 625 mm, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Befestigungsmittel, auf Beton gedübelt, entfernen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 125 mm, Beplankung je Seite 2 Lage. .
[Seite 89]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 72 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Einzelbesch | Einheit reibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 125 mm, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Beplankung je Seite 2 Lage. . EUR EUR
335,000 m2 04.03.0070 Bekleidungspl Montagewand Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 1 STLB-Bau 2025-10 084 6264 Abbruch von Bekleidungsplatten an Montagewand, aus Gipsplatten, 2-lagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 125 mm, Beplankung je Seite 2 Lage.-Dämmeinlage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. .
335,000 m2
Trockenbauwand d = 175 mm, Beplankung 2 - lagig
04.03.0080 Einfachständerwerk Trennwand Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm STLB-Bau 2025-10 084 6269 Abbruch des Einfachständerwerks der Trennwand, aus Stahlprofil, verzinkt, Ständerachsabstand 625 mm, CW/UW 125, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Befestigungsmittel, auf Beton gedübelt, entfernen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 175 mm, Beplankung je Seite 2 Lage. .
[Seite 90]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 73 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 150,000 m2 04.03.0090 Bekleidungspl Montagewand Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 1 STLB-Bau 2025-10 084 6264 Abbruch von Bekleidungsplatten an Montagewand, aus Gipsplatten, 2-lagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Trockenbauwand d = 125 mm, Beplankung je Seite 2 Lage.--Dämmeinlage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. .
150,000 m2
Abbruch Glattfries / GK -Abhangdecken im Randbereich Ra 04.03.0100 Grund-Tragprofil Unterdecke Stahlprofil verz CW/UW75 D 0,7mm abbrechen STLB-Bau 2025-10 084 6271 Abbruch des Grund- und Tragprofils der Unterdecke, aus Stahlprofil, verzinkt, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Abhängung, Direktabhänger, auf Stahlbeton gedübelt, entfernen, Abhängehöhe 380 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-UK Glattfries / GK - Abhangdecke im Randbereich Rasterdecke. .
740,000 m2 04.03.0110 Bekleidungspl Unterdecke Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 10 STLB-Bau 2025-10 084 6265
[Seite 91]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 74 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Gipsplatten, einlagig, einschl. Beschichtung, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Dämmauflage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst.-GK - Abhangdecke im Randbereich Rasterdecke. .
740,000 m2
Abbruch GK - Decke, Abhangdecke 04.03.0120 Grund-Tragprofil Unterdecke Stahlprofil verz CW/UW75 D 0,7mm abbrechen STLB-Bau 2025-10 084 6271 Abbruch des Grund- und Tragprofils der Unterdecke, aus Stahlprofil, verzinkt, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Abhängung, Direktabhänger, auf Stahlbeton gedübelt, entfernen, Abhängehöhe 380 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-GK - Abhangdecke in den Räumen. .
130,000 m2 04.03.0130 Bekleidungspl Unterdecke Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 10 STLB-Bau 2025-10 084 6265 Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Gipsplatten, einlagig, einschl. Beschichtung, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion
[Seite 92]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 75 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge einseitig, | Einheit im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) schadstoffbelastet, EUR EUR Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Dämmauflage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst.-GK - Abhangdecken in den Räumen. .
130,000 m2
Abbruch GK - Decke, einseitig mit Styroporplatten verkl 04.03.0140 Grund-Tragprofil Unterdecke Stahlprofil verz CW/UW75 D 0,7mm abbrechen STLB-Bau 2025-10 084 6271 Abbruch des Grund- und Tragprofils der Unterdecke, aus Stahlprofil, verzinkt, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Abhängung, Direktabhänger, auf Stahlbeton gedübelt, entfernen, Abhängehöhe 380 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-GK - Abhangdecke einseitig mit Styroporplatten verkleidet. .
25,000 m2 04.03.0150 Bekleidungspl Unterdecke Gipspl. einseitig Styroporplatten verkleidet Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Gipsplatten, einlagig, einschl. Beschichtung, einseitig mit Styroporplatten verkleidet, verklebt auf Gipsplatte, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
[Seite 93]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 76 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abbruchstof | Einheit fes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abbruchdicke 1,25 cm, Ausführung innerhalb des EUR EUR Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Dämmauflage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst.-GK - Abhangdecken einseitig mit Styroporplatte verkleidet.
25,000 m2
Abbruch Abhangdecke aus Blechpaneelen 04.03.0160 Grund-Tragprofil Unterdecke Stahlprofil verz CW/UW75 D 0,7mm abbrechen STLB-Bau 2025-10 084 6271 Abbruch des Grund- und Tragprofils der Unterdecke, aus Stahlprofil, verzinkt, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, einschl. Abhängung, Direktabhänger, auf Stahlbeton gedübelt, entfernen, Abhängehöhe 380 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-UK für Abhangdecke aus Blechpaneelen in den Räumen. .
415,000 m2 04.03.0170 Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Blechpaneelen, Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Blechpaneelen, einlagig, einschl. Beschichtung, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 0,75 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
[Seite 94]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 77 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge vertikaler | Einheit Förderweg 24 m, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) horizontaler Förderweg 100 m, EUR EUR Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr : -Dämmauflage unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. -Abhangdecke aus Blechpaneelen.
415,000 m2
Abbruch Dachbekleidung 6. OG von innen 04.03.0180 Abbruch des Grund- und Tragprofils aus Holz der Dachschrägen Abbruch des Grund- und Tragprofils aus Holz der Dachschrägen / Abseitenwand, aus Holz, Lattung 30 / 50 mm Abstand 420 mm und Konterlattung 60 / 40 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,0 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. Obergeschoss, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr : -UK für Dachschräge und Abseitenwand.
420,000 m2 04.03.0190 Abbruch von Bekleidungsplatten Dachschrägen / Abseitenwand aus GKF Abbruch von Bekleidungsplatten Dachschrägen / Abseitenwand aus GKF - Platten ( Gipskarton - Feuerschutzplatten) zweilagig, einschl. Beschichtung, einseitig, 1. Lage GKF ist ALU - kaschiert, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke: 2 x 12,5 mm = 25,0 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort)
[Seite 95]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 78 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge transportie | Einheit ren, entsorgen, Behälter nach Leerung | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, EUR EUR Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr : -Dämmung unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. -Dachschräge / Abseitenwand.
420,000 m2
Abbruch Leibungsflächen der Gauben 6. OG von innen 04.03.0200 Abbruch des Grund- und Tragprofils aus Holz der Dachschrägen Abbruch des Grund- und Tragprofils aus Holz der Leibungsflächen der Gauben, aus Holz, Lattung 30 / 50 mm und Konterlattung 60 / 40 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,0 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. Obergeschoss, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr : -UK für Leibungsflächen der Gauben von innen.
100,000 m2 04.03.0210 Abbruch von Bekleidungsplatten Leibungsflächen der Gauben aus GKF Abbruch von Bekleidungsplatten Leibungsflächen der Gauben aus GKF - Platten ( Gipskarton - Feuerschutzplatten) zweilagig, einschl. Beschichtung, einseitig, 1. Lage GKF ist ALU - kaschiert, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke: 2 x 12,5 mm = 25,0 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr : -Dämmung unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. -Dachschräge / Abseitenwand.
[Seite 96]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 79 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Einzelbesch | Einheit reibungs-Nr : | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) -Dämmung unter Separation und Entsorgung KMF erfasst. EUR EUR -Dachschräge / Abseitenwand.
100,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 97]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 80 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.04 Abbruch Holzvertäfelung
04.04.0010 Wandbekl. Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet 7,5kN/ STLB-Bau 2025-10 084 6197 Abbruch der Wandbekleidung aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Abbruchdicke 4 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :--Abbruch Holzvertäfelung einschließlich Unterkonstruktion undallen Verbindungsmitteln. Gesamtstärke der Konstruktion ca. 4,0 cm.-Holzvertäfelung an Bestandswänden massiv und Trockenbaukonstruktionen. -Ausführung in Ebene EG, 1. OG und 5. OG. .
110,000 m2 04.04.0020 Wandbekl. Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet 7,5kN/ STLB-Bau 2025-10 084 6197 Abbruch der Wandbekleidung aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Abbruchdicke 6 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. Obergeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :--Abbruch Holzvertäfelung einschließlich Unterkonstruktion undallen Verbindungsmitteln. Gesamtstärke der Konstruktion ca. 6,0 cm.-Holzvertäfelung an Bestandswänden massiv und Trockenbaukonstruktionen. -Ausführung in Ebene 1. OG. .
30,000 m2
[Seite 98]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 81 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 99]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 82 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.05 Abbruch Sanitärtrennwände
04.05.0010 Sanitärtrennwand Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet D 1, STLB-Bau 2025-10 084 6177 Abbruch der Sanitärtrennwand aus Holzwerkstoff, aus kunstharzgebundenen Holzspanplatten, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Abbruchdicke 1,5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Incl. Abbruch Sanitärtrennwandtüren, Metallrahmen der Sanitärtrennwände, WC - Garnitur mit Rosette, Drehverriegelung und alle Befestigungsmittel.- Ausführung in Ebene 1 bis Ebene 6. .
120,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 100]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 83 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.06 Abbruch Holztüren
04.06.0010 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 635 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 635 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2,000 St 04.06.0020 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 760 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 760 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2,000 St 04.06.0030 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 885 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 885 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m,
[Seite 101]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 84 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abbruchstel | Einheit le zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) vertikaler Förderweg 24 m, EUR EUR horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
6,000 St 04.06.0040 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1,000 St 04.06.0050 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 635 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 635 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
[Seite 102]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 85 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
37,000 St 04.06.0060 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 885 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 885 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
6,000 St 04.06.0070 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 960 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 960 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2445 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1,000 St 04.06.0080 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m,
[Seite 103]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 86 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge durch horiz | Einheit ontale und vertikale Förderwege von der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, EUR EUR vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
96,000 St 04.06.0090 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, einflügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2635 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr .-Tür mit Oberlicht ca. H 0,50 m. .
3,000 St 04.06.0100 Tür Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1380 mm STLB-Bau 2025-10 084 6194 Abbruch der Tür, Innentür, 2-flügelig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Breite Nennmaß Wandöffnung 1380 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, Türblattdicke 40 mm, Beschlag abbrechen, einschl. Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
[Seite 104]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 87 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge ........... | Einheit ......................................... v | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) om Bieter einzutragen, EUR EUR Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 105]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 88 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.07 Abbruch Rohrrahmentüren
04.07.0010 Tür Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1250 mm H 2100 mm Rahmen- STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür einflügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1250 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2100 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. Obergeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Rohrrahmentür aus ALU mit Füllung aus VSG - Verglasung. .
1,000 St 04.07.0020 Tür Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 885 mm H 2620 mm Rahmen-D STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür einflügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 885 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2620 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Rohrrahmentür aus ALU mit Füllung aus VSG - Verglasung. .
1,000 St 04.07.0030 Tür Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1260 mm H 2640 mm Rahmen- STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür einflügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
[Seite 106]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 89 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abbruch der | Einheit Tür, mit Füllung, der Innentür einflügelig, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, EUR EUR nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1260 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2640 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Rohrrahmentür aus ALU mit Füllung aus VSG - Verglasung.-Ausführung in Ebene 2. OG bis 5. OG. .
4,000 St 04.07.0040 Tür Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1385 mm H 2135 mm Rahmen- STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür 2-flügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1385 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Rohrrahmentür aus ALU mit Füllung aus VSG - Verglasung.-Ausführung in Ebene 2. OG bis 5. OG. .
4,000 St 04.07.0050 Tür Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1385 mm H 2640 mm Rahmen- STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür 2-flügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1385 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2640 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm,
[Seite 107]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 90 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Breite Nenn | Einheit maß Wandöffnung 1385 mm, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Höhe Nennmaß Wandöffnung 2640 mm, einschl. Zarge, EUR EUR Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Rohrrahmentür aus ALU mit Füllung aus VSG - Verglasung.-Ausführung in Ebene 1. OG bis 3. OG. .
4,000 St 04.07.0060 Tür Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1510 mm H 2640 mm Rahmen- STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür 2-flügelig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1510 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2640 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Rohrrahmentür aus ALU mit Füllung aus VSG - Verglasung.-Ausführung in Ebene EG bis 5. OG. .
14,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 108]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 91 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.08 Abbruch Alu - Glas - Konstruktion
04.08.0010 Alu - Glas - Konstruktionen über zwei Geschosse, EG und 1. OG, Alu-Glas-Konstruktionen über zwei Geschosse, EG und 1. OG,abbrechen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Unterschiedliche Rahmenstärken,Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Rohbaubreite: ca. 4500 mm, Rohbauhöhe: ca. 7000 mm, über EG und 1. OG, Element bestehend aus 3 Teilen vertikal durch Anordnung Rahmen getrennt und waagerecht aus 8 Teilen durch Anordnung von waagerechten Querriegel getrennt. Füllungen: als transparenten/transluzenten Füllungen und nicht transparenten Füllungen als ALU - Blech - Paneele, einschl. entfernen der Abdichtung, abgedichtet mit Dichtstoff, Dichtprofilen und Glashalteleisten, Glashalteleiste aus Stahl, befestigt mit Schrauben, Dichtprofile aus EPDM, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im EG und
- OG, Arbeitshöhe bis 3,00 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '24' m, horizontaler Förderweg '100' m, aufgenommene Stoffe sammeln, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
365,000 m2 04.08.0020 Alu-Glas-Konstruktionen im EG, abbrechen Alu-Glas-Konstruktionen im EG, abbrechen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Unterschiedliche Rahmenstärken,Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Rohbaubreite: ca. 2900 mm, Rohbauhöhe: ca. 3600 mm, Element mehrteilig vertikal durch Anordnung Rahmen getrennt und waagerecht durch Anordnung von waagerechten Querriegel getrennt. Füllungen: als transparenten/transluzenten Füllungen und nicht transparenten Füllungen als ALU - Blech - Paneele, mit und ohne Türen. einschl. entfernen der Abdichtung, abgedichtet mit Dichtstoff, Dichtprofilen und Glashalteleisten, Glashalteleiste aus Stahl, befestigt mit Schrauben, Dichtprofile aus EPDM, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im EG, Arbeitshöhe bis 3,00 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '24' m, horizontaler Förderweg '100' m, aufgenommene Stoffe sammeln, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
[Seite 109]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 92 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 22,000 m2 04.08.0030 Alu-Glas-Konstruktionen im 1. OG, abbrechen Alu-Glas-Konstruktionen im 1. OG, abbrechen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Unterschiedliche Rahmenstärken,Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Rohbaubreite: ca. 2700 mm, Rohbauhöhe: ca. 2450 mm, Element mehrteilig vertikal durch Anordnung Rahmen getrennt und waagerecht durch Anordnung von waagerechten Querriegel getrennt. Füllungen: als transparenten/transluzenten Füllungen und nicht transparenten Füllungen als ALU - Blech - Paneele, einschl. entfernen der Abdichtung, abgedichtet mit Dichtstoff, Dichtprofilen und Glashalteleisten, Glashalteleiste aus Stahl, befestigt mit Schrauben, Dichtprofile aus EPDM, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. OG, Arbeitshöhe bis 3,00 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '24' m, horizontaler Förderweg '100' m, aufgenommene Stoffe sammeln, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
15,000 m2 04.08.0040 Alu-Glas-Konstruktionen im 2. OG, abbrechen, Alu-Glas-Konstruktionen im 2. OG, abbrechen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Unterschiedliche Rahmenstärken,Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Rohbaubreite: ca. 2700 mm, Rohbauhöhe: ca. 2450 mm, Element mehrteilig vertikal durch Anordnung Rahmen getrennt und waagerecht durch Anordnung von waagerechten Querriegel getrennt. Füllungen: als transparenten/transluzenten Füllungen und nicht transparenten Füllungen als ALU - Blech - Paneele, einschl. entfernen der Abdichtung, abgedichtet mit Dichtstoff, Dichtprofilen und Glashalteleisten, Glashalteleiste aus Stahl, befestigt mit Schrauben, Dichtprofile aus EPDM, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 2. OG, Arbeitshöhe bis 3,00 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '24' m, horizontaler Förderweg '100' m, aufgenommene Stoffe sammeln, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
15,000 m2
[Seite 110]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 93 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.08.0050 Alu-Glas-Konstruktionen im 3. OG, abbrechen, Alu-Glas-Konstruktionen im 3. OG, abbrechen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Unterschiedliche Rahmenstärken,Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Rohbaubreite: ca. 2700 mm, Rohbauhöhe: ca. 3000 mm, Element mehrteilig vertikal durch Anordnung Rahmen getrennt und waagerecht durch Anordnung von waagerechten Querriegel getrennt. Füllungen: als transparenten/transluzenten Füllungen und nicht transparenten Füllungen als ALU - Blech - Paneele, einschl. entfernen der Abdichtung, abgedichtet mit Dichtstoff, Dichtprofilen und Glashalteleisten, Glashalteleiste aus Stahl, befestigt mit Schrauben, Dichtprofile aus EPDM, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 3. OG, Arbeitshöhe bis 3,00 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '24' m, horizontaler Förderweg '100' m, aufgenommene Stoffe sammeln, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
17,500 m2 04.08.0060 Alu-Glas-Konstruktionen im EG, abbrechen Alu-Glas-Konstruktionen im EG, innere Trennwände als ALU - Glas - Konstruktionen, abbrechen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Unterschiedliche Rahmenstärken,Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Rohbaubreite: ca. 2900 mm, Rohbauhöhe: ca. 3600 mm, Element mehrteilig vertikal durch Anordnung Rahmen getrennt und waagerecht durch Anordnung von waagerechten Querriegel getrennt. Füllungen: als transparenten/transluzenten Füllungen und nicht transparenten Füllungen als ALU - Blech - Paneele, mit und ohne Türen. einschl. entfernen der Abdichtung, abgedichtet mit Dichtstoff, Dichtprofilen und Glashalteleisten, Glashalteleiste aus Stahl, befestigt mit Schrauben, Dichtprofile aus EPDM, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im EG, Arbeitshöhe bis 3,00 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg '24' m, horizontaler Förderweg '100' m, aufgenommene Stoffe sammeln, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
60,000 m2
[Seite 111]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 94 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 112]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 95 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.09 Abbruch Zuluftgitter, Lüftungsgitter und
04.09.0010 Fenster Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet H 400 mm B 1260 mm Rahm STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch des Fensters, des Kellerfensters, mit Füllung, einteilig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe Blendrahmen 400 mm, Breite Blendrahmen 1260 mm, einschl. Blendrahmen, Dicke Rahmen 40 mm, Dicke Füllung 4 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1,000 St 04.09.0020 Abbruch Zuluftgitter im Bereich der Kellerfenster, Abbruch Zuluftgitter im Bereich der Kellerfenster, einteilig, als Pressrost, Maschenweite 30 x 30 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe Zuluftgitter 500 mm, Breite Blendrahmen 1260 mm, einschl. Rahmenanteil, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
3,000 St 04.09.0030 Abbruch Lüftungsgitter im Bereich der Kellerfenster, Abbruch Lüftungsgitter im Bereich der Kellerfenster, einteilig, als Pressrost, Maschenweite 30 x 30 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe Zuluftgitter 400 mm, Breite Blendrahmen 1100 mm, einschl. Rahmenanteil, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
[Seite 113]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 96 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge horizontale | Einheit r Förderweg 100 m, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, EUR EUR Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 114]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 97 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.10 Abbruch Drahtgitterkonstruktionen
04.10.0010 Tür Stahl verz abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010 mm H 2010 mm STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Tür, mit Füllung, der Innentür einflügelig, aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, einschl. Zarge, Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Füllung 10 mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Türfüllung als Drahtgitter. .
1,000 St 04.10.0020 Abbruch Drahtgitterverbau aus Füllung Drahtgitter und umlaufenden Rahm Abbruch Drahtgitterverbau aus Füllung Drahtgitter und umlaufenden Rahmen aus Stahl verzinkt,incl. Abbruch Tür mit Beschlägen und Bänder, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruchdicke ca. 365 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 Gemische Bau - und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr : -Höhe Drahtgitterverbau ca. 2,40 m. Beidseitig verankert in Wänden und mit dem Boden.. -Ausführung in Ebene im KG.
20,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 115]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 98 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.11 Abbruch Wärmedämmung Porestamit Wand- un
04.11.0010 Dämmung unter Decke Holzwolle-Mehrschichtpl. abbrechen nicht schadstof STLB-Bau 2025-10 084 6235 Abbruch der Dämmung unter Decke, Dämmschicht aus Holzwolle-Mehrschichtplatten, als Platte, mechanisch befestigt und verklebt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 5 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Deckendämmung Porestamit (HWL Mehrschichtplatte mit EPS - Kern). Dämmung an Massivdecke von unten eingebaut.-Einseitig mit ca. 15,0 mm Putz beschichtet. .
2,500 m2 04.11.0020 Dämmung Innenwand Holzwolle-Mehrschichtpl. abbrechen nicht schadstoffb STLB-Bau 2025-10 084 6234 Abbruch der Dämmung der Innenwand, Dämmschicht aus Holzwolle-Mehrschichtplatten, als Platte, mechanisch befestigt und verklebt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 5 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Wandinnendämmung Porestamit (HWL Mehrschichtplatte mit EPS - Kern). Dämmung an Innenwänden. .
10,000 m2 04.11.0030 Trennschnitt herstellen Trennschnitt herstellen, Dämmung aus Holzwolle - Mehrschichtplatten senkrecht zur Untergrundfläche einschneiden.
[Seite 116]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 99 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Trennschnit | Einheit t herstellen, Dämmung aus Holzwolle - | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Mehrschichtplatten senkrecht zur Untergrundfläche EUR EUR einschneiden. Tiefe Schnitt ca. 50 mm, Zulage zum Abbruch der Wand- und Deckendämmung. Ausführung im KG, Höhe bis ca. 3,65 m, ohne Untergrundbeschädigung, Mengenermittlung nach Aufmaß,
45,000 m 04.11.0040 Dämmung unter Decke Holzwolle-Mehrschichtpl. abbrechen nicht schadstof STLB-Bau 2025-10 084 6235 Abbruch der Dämmung unter Decke, Dämmschicht aus Holzwolle-Mehrschichtplatten, als Platte, mechanisch befestigt und verklebt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 7,5 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Deckendämmung Porestamit (HWL Mehrschichtplatte mit EPS - Kern). Dämmung an Massivdecke von unten eingebaut.-Ausführung im Bereich KG / Tiefgarage.-Einseitig mit 15,0 mm Putz beschichtet. .
250,000 m2 04.11.0050 Zulage für den Transport aus dem Gebäude Zulage zu den Positionen unter Titel Abbruch Bodenbelag für den Transport aus dem Gebäude.
3.905,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 117]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 100 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.12 Abbruch mobile Trennwand
04.12.0010 Mobile Trennwand / flexible Trennwand abbrechen Abbruch mobile Trennwand / flexible Trennwand, Mechanisch bewegliche Trennwand bestehend aus verfahrbaren Einzelelementen, die zu einer festen Wand zusammengeschoben werden können abbrechen und entsorgen, inkl. Deckenschiene und Unterkonstruktion. Bestehend aus 10 Elemente, Element B x H x T in m: 1,15 x 3,00 x 0,10, Bodenfreiheit: Die Anlage hat keine Bodenlaufschiene, Deckenschiene: Hängendes System aus Aluminium Stahl mit kugelgelagerten Laufrollen. Beplankung: Beidseitig mit Gütespanplatten verkleidet, Trennwanddämmung: ca. 60 mm KMF - Dämmung, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. OG, Raum 102, Einbauhöhe ca. 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN Ausführung gemäß Einzelbeschreibung: -Trennwanddämmung unter Separation und Entsorgung KMF erfasst.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 118]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 101 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.13 Abbruch Rollregale
04.13.0010 Abbruch von Rollregale Fa. Pohlschröder, Typ 8900 - 2. Abbruch von Rollregale Fa. Pohlschröder, Typ 8900 - 2. Baujahr 1985, zul. Nutzlast je Regelachse 2160 kg, zul. Nutzlast je Regelfeld 360 / 480 kg, max. Nutzlast je Regelfach 30 / 40 kg, Die Rollregale werden mechanisch betrieben. Durch die Schienenverlegung im Fußbodenaufbau ist das Verfahren der Regale möglich. Die Oberkante der Schienen sind flächenbündig mit dem Bodenbelag. Es sind insgesamt 4,0 Stück Rollschienen vorhanden. Jede Rollschiene ist ca. 15,50 m lang. Die Rollschienen werden auch demontiert. Der Fußbodenaufbau muss erhalten werden. Es sind insgesamt 10 Stück Rollregale und ein feststehendes Regal. L x B in m: ca. 5,60 x ca. 0,60, feststehendes Regal L x B in m: ca. 5,60 x ca. 0,30, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Einbauhöhe ca. 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 119]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 102 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.14 Abbruch Rollgitter
04.14.0010 Abbruch von Rollgitter im Außenbereich über 2,0 Geschosse Abbruch von Rollgitter im Außenbereich über 2,0 Geschosse (EG und 1. OG), Größe ca. 3,90 m x 7,0 m, elektrischer Antrieb, Freischalten durch das Gewerk Elektro, Montage Fassade 1. OG, umlaufender stabile ALU
Rahmenkonstruktion beschichtet und Füllung Gitterstruktur, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung außerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. OG, Einbauhöhe ca. 7,0 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
11,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 120]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 103 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.15 Abbruch deckenhängende Leinwand
04.15.0010 Abbruch von deckenhängende Leinwand, Größe ca. 3,0 m x 3,0 m, elektris Abbruch von deckenhängende Leinwand, Größe ca. 3,0 m x 3,0 m, elektrischer Antrieb, Freischalten durch das Gewerk Elektro, Deckenmontage mit formstabiles pulverbeschichtetes Aluminiumgehäuse, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 1. OG, Raum 102, Einbauhöhe ca. 3,65 m,Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
3,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 121]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 104 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.16 Abbruch Vertikallamellen
04.16.0010 Abbruch von Vertikallamellen im Gebäude Abbruch von Vertikallamellem bestehend aus beschichteten Stoff. Einbau im Innenbereich, EG und 1. OG. Größe ca. 4,50 m x 3,40 m, Vertikallamellen dreigeteilt auch Führungsschiene, Demontage aller Bestandteile der Vertikallamellen, Lamellen, Führungsschiene, Schnellmontageclips oder Wandhalter, Zugschnur oder Wendekette. im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einbauhöhe ca. 3,40 m m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
22,000 St 04.16.0020 Abbruch von Vertikallamellen im Gebäude Abbruch von Vertikallamellem bestehend aus beschichteten Stoff. Einbau im Innenbereich, 3. OG und 4. OG. Größe ca. 2,60 m x 3,00 m, Vertikallamellen auch Führungsschiene, Demontage aller Bestandteile der Vertikallamellen, Lamellen, Führungsschiene, Schnellmontageclips oder Wandhalter, Zugschnur oder Wendekette. im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einbauhöhe ca. 3,00 m , Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
2,000 St 04.16.0030 Abbruch von Vertikallamellen im Gebäude Abbruch von Vertikallamellem bestehend aus beschichteten Stoff. Einbau im Innenbereich, 5. OG. diverse Anlagen h=3,00 m mit einer Gesamtlänge von 20 m. Vertikallamellen auch Führungsschiene, Demontage aller Bestandteile der Vertikallamellen, Lamellen, Führungsschiene, Schnellmontageclips oder Wandhalter, Zugschnur oder Wendekette. im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
[Seite 122]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 105 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Wandhalter, | Einheit Zugschnur oder Wendekette. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht EUR EUR schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Einbauhöhe ca. 3,00 m , Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
60,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 123]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 106 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.17 Untersuchung Bauschutt Fliesen, Beton, E
04.17.0010 Bauschutt Untersuchung EBV Anl.1 Tab.1 Untersuchung nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Durchführen einer Probenahme, Analyse und Auswertung für den anfallenden Bauschutt Fliesen, Beton , Estrich und Mauerwerk-Der Bauschutt entsprechend den Bestimmungen der Ersatzbaustoffverordnung 2023 untersuchen. -Im Ergebnis der Analyse den Bauschutt entsprechend den Bestimmungen der EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einer RC
Klasse zuordnen..
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 124]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 107 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.18 Abbruch Mauerwerk 11,5 cm und 24,0 cm st
04.18.0010 Innenwand KS abbrechen nicht schadstoffbelastet 18kN/m3 D 11,5 cm v.Ha STLB-Bau 2025-10 084 6023 Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Kalksandstein, einschl. Putz, 2-seitig, mit Beschichtung, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 18 kN/m3, Abbruchdicke 11,5 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Abmauerung Schacht, Schornstein und Trennwände.-Ausführung in Ebene KG bis DG. .
120,000 m2 04.18.0020 Innenwand KS abbrechen nicht schadstoffbelastet 18kN/m3 D 24 cm v.Hand STLB-Bau 2025-10 084 6023 Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Kalksandstein, einschl. Putz, 2-seitig, mit Beschichtung, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 18 kN/m3, Abbruchdicke 24 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Dachgeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
5,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 125]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 108 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.19 Abbruch Schornsteinanlage
04.19.0010 Schornstein/Abgasanlage Beton abbrechen nicht schadstoffbelastet 15kN/ Abbruch des Schornsteins/der Abgasanlage aus Mauersteinen aufgemauert, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 18 kN/m3, Abmessungen Schornsteinanlage: B x L x H in m: 0,50 x 1,0 x 31,0, Anzahl Züge: 3,0 Stück, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :
- Mengenermittlung 0,50 m x 1,0 m x 33,0 m = 16,50 m3. . -Einschließlich Kragplatte und Schornsteinkopf.
16,500 m3
Gesamtbetrag:
[Seite 126]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 109 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.20 Abbruch Fenster und Wandkonstruktion
Abbruch Fassadendämmung unter Separation sowie Entsorgung KMF erfasst.
04.20.0010 Fenster Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet H 2200 mm B 1440 mm Rah Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, 3-teilig, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe Blendrahmen 2200 mm, Breite Blendrahmen 1440 mm, einschl. Blendrahmen, Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Verglasung 10 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr . -3 - teilig, von unten nach oben: Kippflügel, Drehflügel, Oberlicht als Kippflügel, -Füllung aus Glas. .
11,000 St 04.20.0020 Fensterbank Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 45cm L 1,4-1,5m D STLB-Bau 2025-10 084 6521 Abbruch der Fensterbank, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite 45 cm, Einzellänge über 1,4 bis 1,5 m, Dicke 0,7 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
11,000 St 04.20.0030 Rückbau und Einlagerung zum Wiedereinbau Natursteinplatten im Bereich Rückbau und Einlagerung zum Wiedereinbau Natursteinplatten im Bereich Vorhangfassade, Materialstärke 30,0 mm, einschließlich Einlagerung auf dem Baugrundstück im Bereich Innenhof Parkpalette, incl aller notwendigen Geräte und Hebezeuge für die
[Seite 127]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 110 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Einlagerung | Einheit auf dem Baugrundstück im Bereich Innenhof | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Parkpalette, EUR EUR incl aller notwendigen Geräte und Hebezeuge für die Demontage. Gewicht ca. 80,0 kg pro m 2. Größe ca. B x H in m: 1,44 x 0,90,
11,000 St 04.20.0040 Brüstung Stahlbeton H bis 1m abbrechen nicht schadstoffbelastet 24kN/m STLB-Bau 2025-10 084 6089 Abbruch der Brüstung aus Stahlbeton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw. charakteristische Festigkeiten) bis zu 2 Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren, Betonfestigkeitsklasse B25 Höhe bis 1 m, einschl. Beschichtung, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruchdicke 12,5 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Bauschutt Stahlbeton Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen. .
15,000 m2 04.20.0050 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt Beton RC 1 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Beton RC 1 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
1,000 m3 04.20.0060 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt Beton RC 2 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Beton RC 2 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
1,000 m3 04.20.0070 Trennschnitt herstellen Betonbrüstung, beidseitig bis 125 mm Trennschnitt herstellen, Betonbrüstung beidseitig senkrecht zur Untergrundfläche einschneiden. Tiefe Schnitt ca. 125 mm, Ausführung in alen geschossen, Höhe bis ca. 3,65 m, Mengenermittlung nach Aufmaß,
[Seite 128]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 111 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 20,000 m 04.20.0080 Fenster Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet H 2200 mm B 1440 mm Rah Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, aus Aluminium, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe Blendrahmen 2300 mm, Breite Blendrahmen 940 mm, einschl. Blendrahmen, Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Dicke Rahmen 68 mm, Dicke Verglasung 10 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr . -Füllung aus Glas. .
2,000 St 04.20.0090 Fensterbank Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet B 35cm L 1,4-1,5m D Abbruch der Fensterbank, aus Naturstein, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite 35 cm, Einzellänge ca. 0,94 m, Dicke ca. 20,0 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. OG, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2,000 St 04.20.0100 VHF zurückbauen VHF zurückbauen, Aufbau: -30 mm Natursteinplatte, -60 mm Wärmedämmung, -30 mm Luftschicht, Abbruch Fassadendämmung unter Separation sowie Entsorgung KMF erfasst, Rückbau und Einlagerung zum Wiedereinbau Natursteinplatten im Bereich Vorhangfassade, Materialstärke 30,0 mm, einschließlich Einlagerung auf dem Baugrundstück im Bereich Innenhof Parkpalette, incl aller notwendigen Geräte und Hebezeuge für die Demontage. Gewicht ca. 80,0 kg pro m 2.
[Seite 129]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 112 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge incl aller | Einheit notwendigen Geräte und Hebezeuge für die | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Demontage. EUR EUR Gewicht ca. 80,0 kg pro m 2. Größe der Fläche ca. 5,70 m x 2,60 m
15,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 130]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 113 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.21 Abbruch Bodenbeläge
04.21.0010 Bodenbelag Nadelvliesbodenbelag abbrechen nicht schadstoffbelastet 10k STLB-Bau 2025-10 084 6240 Abbruch von Bodenbelag aus Nadelvliesbodenbelag, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 0,65 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Einschließlich ausbauen und entsorgen der Sockelleisten. .
3.750,000 m2 04.21.0020 Bodenbelag PVC-Bodenbelag abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D STLB-Bau 2025-10 084 6240 Abbruch von Bodenbelag aus PVC, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 0,3 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Einschließlich ausbauen und entsorgen der Sockelleisten. .
35,000 m2 04.21.0030 Bodenbelag Kautschuk-Bodenbelag abbrechen nicht schadstoffbelastet 10k STLB-Bau 2025-10 084 6240 Abbruch von Bodenbelag aus Kautschuk-Bodenbelag, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke 0,3 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz,
[Seite 131]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 114 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Bauwerks, A | Einheit usführung in allen Geschossen, Erschwernis | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) durch horizontale und vertikale Förderwege von der EUR EUR Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Einschließlich ausbauen und entsorgen der Sockelleisten. .
80,000 m2 04.21.0040 Lamparkett Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet D 1,5 STLB-Bau 2025-10 084 6185 Abbruch von Belag aus Lamparkett aus Holz/Holzwerkstoff, schwimmend verlegt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Abbruchdicke 1,5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im 6. Obergeschoss, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 5 bis 7 m3, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Einschließlich ausbauen und entsorgen der Sockelleisten und der Trittschalldämmung. .
40,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 132]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 115 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.22 Abbruch Wandfliesen
04.22.0010 Fliesen/Platten Wand Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen nicht schadstoffb STLB-Bau 2025-10 084 6245 Abbruch von Fliesen/Platten an Wand, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Bauschutt Fliesenbelag Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen. .
790,000 m2 04.22.0020 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt WandfliesenRC 1 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Wandfliesen RC 1 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
5,000 m3 04.22.0030 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt Wandfliesen RC 2 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Wandfliesen RC 2 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
3,000 m3
Gesamtbetrag:
[Seite 133]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 116 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.23 Abbruch Estrich
04.23.0010 Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 5 cm 22k STLB-Bau 2025-10 084 6109 Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Verbundestrich, einschl. Fliesen, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Abbruchdicke 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Natursteinbelag ca. 2,0 cm stark und Verbundestrich 3,0 cm. Insgesamt Fußbodenaufbau 5,0 cm.-Bauschutt Estrich mit Natursteinbelag Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen. .
105,000 m2 04.23.0020 Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 4,2 cm 2 STLB-Bau 2025-10 084 6109 Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Verbundestrich, einschl. Fliesen, einseitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Abbruchdicke 4,2 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Fußbodenfliesen ca. 0,7 cm bis 1,20 cm stark und Verbundestrich 3,0 cm. Insgesamt Fußbodenaufbau 4,,2 cm.-Bauschutt Estrich mit Belag aus Fußbodenfliesen Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen. .
400,000 m2 04.23.0030 Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 22k STLB-Bau 2025-10 084 6109 Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Abbruchdicke 3 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
[Seite 134]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 117 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge horizontale | Einheit r Förderweg 100 m, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, EUR EUR Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Estrich ohne Belag. Fußbodenaufbau 3,0 cm.-Bauschutt Estrich ohne Belag, Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen. .
15,000 m2 04.23.0040 Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 4,5 cm 2 STLB-Bau 2025-10 084 6109 Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Estrich auf Dämmschicht, ohne Abbruch Dämmung, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Abbruchdicke 4,5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Dachgeschoss, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Fußbodenaufbau 4,5 cm Estrich.-Bauschutt Estrich ohne Belag, Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen.-35mm Trittschall + Wärmedämmung unter Separation und Entsorgung HBCD erfasst. .
250,000 m2 04.23.0050 Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 5 cm 22k STLB-Bau 2025-10 084 6109 Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Abbruchdicke 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Bauschutt Estrich ohne Belag, Beprobung durch AN und anschließend entsprechend den Bestimmungen EBV 2023 Anlage 1 Tabelle 1 einerRC - Klasse zuordnen.-35mm Trittschall + Wärmedämmung unter Separation und Entsorgung HBCD erfasst. .
7,000 m2 04.23.0060 Zulage Bodenbelag Estrich abbrechen, Mehrstärke Zulage Bodenbelag Estrich abbrechen, Mehrstärke Estrich von 1,0 cm
[Seite 135]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 118 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
100,000 m2 04.23.0070 Zulage Bodenbelag Estrich abbrechen, Mehrstärke Zulage Bodenbelag Estrich abbrechen, Mehrstärke Estrich von 2,0 cm
100,000 m2 04.23.0080 Zulage Bodenbelag Estrich abbrechen, Mehrstärke Zulage Bodenbelag Estrich abbrechen, Mehrstärke Estrich von 3,0 cm
100,000 m2 04.23.0090 Trennschicht Bitumenpapier abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand S Abbruch der Trennschicht unter Estrich, Ethafoam als Trennlage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) '....................................................'v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
400,000 m2 04.23.0100 Sperrschicht Fußboden einlagig D 4-5mm abbrechen nicht schadstoffbelas STLB-Bau 2025-10 084 6537 Abbruch der Sperrschicht unter Fußboden, einlagig, Bahnendicke über 4 bis 5 mm, geschweißt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, vertikaler Förderweg 24 m, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-ca. 5,0 mm Abdichtung, Schweißbahn, 1 lagig .
400,000 m2 04.23.0110 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt Estrich RC 1 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Estrich RC 1 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1.
[Seite 136]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 119 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Zulage Abtr | Einheit ansport und Entsorgung des mineralischen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bauschuttes Estrich RC 1 entsprechend Untersuchung nach EUR EUR EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
30,000 m3 04.23.0120 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt Estrich RC 2 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Estrich RC 2 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
5,000 m3 04.23.0130 Zulage für Abtransport und Entsorgung Bauschutt Estrich RC 3 Zulage Abtransport und Entsorgung des mineralischen Bauschuttes Estrich RC 3 entsprechend Untersuchung nach EBV Anlage 1 Tabelle 1. Einschließlich aller Kosten für Laden, Transport und Entsorgung, inkl. aller Nebenkosten
5,000 m3 04.23.0140 Zulage für den Transport aus dem Gebäude Zulage zu den Positionen unter Titel Abbruch Estrich für den Transport aus dem Gebäude.
770,000 m2 04.23.0150 Zulage zum Abbruch Zementestrich mit Natursteinplatten Bodenbelag aus Natursteinplatten ausbauen und für den Wiedereinbau einlagern. Materialstärke 20,0 mm, unterschiedliche Formate ca. 60 x 30 cm, Einlagerung auf dem Baugrundstück im Bereich Innenhof Parkpalette,
40,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 137]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 120 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04.24 Rückbau Außenanlagen und Flächenbefestig
04.24.0010 Asphaltoberbau schneiden D 10-15cm STLB-Bau 2025-10 080 919 Asphaltoberbau schneiden, Dicke der Befestigung über 10 bis 15 cm, Ausführung mit Fugenschneidgerät, Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr :-Leistungserbringung in vier Teilflächen, .
35,000 m 04.24.0020 abbrechen Asphaltdeckschicht Asphaltbeton Fläche ruhender Verkehr nich Teilabbruch der Asphaltdeckschicht, -binderschicht und
tragschicht aus Asphaltbeton, in Flächen des ruhenden Verkehrs, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,23 kN/m2/cm, Dicke über 10 bis15 cm, Erschwernis durch horizontale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung. -Leistungserbringung in 4 Teilflächen.
12,500 m2 04.24.0030 abbrechen Schicht Gemisch FSS nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 60-70 STLB-Bau 2025-10 084 6386 Teilabbruch der Schicht Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke über 60 bis 70 cm, Erschwernis durch horizontale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, horizontaler Förderweg 100 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf Bahnwagen des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) .................................................... v om Bieter einzutragen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr .-Ausführung in 4 Teilflächen mit unterschiedlicher Schichtstärke.-Teilfläche 2 bis 4 Rückbau bis OKRD. .
5,000 m3 04.24.0040 Zulage zum Teilabbruch in Handarbeit der Schicht Baustoffgemisch Zulage zum Teilabbruch in Handarbeit der Schicht Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
[Seite 138]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 121 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Baustoffgem | Einheit isch für Frostschutzschicht, nicht | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) schadstoffbelastet, EUR EUR Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke über 60 bis 70 cm, Erschwernis durch horizontale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf Bahnwagen des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr . -Ausführung in 4 Teilflächen mit unterschiedlicher Schichtstärke. -Teilfläche 2 bis 4 Rückbau bis OKRD. .
3,000 m3 04.24.0050 Rückbau des Pflasterbelages außen, aus Betonpflaster, Dicke 80 mm, Rückbau des Pflasterbelages außen, aus Betonpflaster, Dicke 80 mm, einschl. Bettung aus Brechsand-Splitt- Gemisch,Tragschicht und Frostschutzschicht in Flächen des ruhenden Verkehrs, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruchstärke Unterbau ca. 60 cm bis OKRD, Erschwernis durch horizontale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, horizontaler Förderweg 100 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf Bahnwagen des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN Anlage (Bezeichnung/Ort) ... vom Bieter einzutragen Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
6,000 m2 04.24.0060 abbrechen Blockstufe Stahlbeton Setzstufen-H 18cm Trittstufen-B 30cm S STLB-Bau 2025-10 084 6094 Teilabbruch der Blockstufe, aus Stahlbeton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw. charakteristische Festigkeiten) bis zu 2 Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren, Betonfestigkeitsklasse C 25 / 30 Setzstufenhöhe 18 cm, Trittstufenbreite 30 cm, Stufenlänge 120 cm, einschl. Bettung aus Brechsand- Splitt-Gemisch, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis durch horizontale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, horizontaler Förderweg 100 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen,
[Seite 139]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 122 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge aufgenommen | Einheit e Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, EUR EUR auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2,000 St 04.24.0070 abbrechen Blockstufe Stahlbeton Setzstufen-H 18cm Trittstufen-B 30cm S Teilabbruch der Stahlbetonbrüstung Treppenanlage, aus Stahlbeton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse als Annahme, eine Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) bis zu 2 Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren, Betonfestigkeitsklasse 'C 25 / 30' Stahlbetonbrüstung B / H in m 0,20 / 0,70. nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis durch horizontale Förderwege von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum Ladeplatz, horizontaler Förderweg 100 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 140]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 123 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.25 Stundenlohnarbeiten
04.25.0010 Arbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2025-10 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Arbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
15,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 141]
LV: Schadstoffsanierung / Rückbauarbeiten Seite: 124 Datum: 16.10.2026 LV-Datum: 25.06.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 Demontageleistungen Elektro 01.01 Freischaltung Bestandsanlage 01.02 Demontage Leuchten 01.03 Demontage Elt.-Installation 02 Demontageleistungen HLS, 490. sonstige M 02.01 491. Baustelleneinrichtung, zusätzliche 02.02 494. Abbruchmaßnahmen Sanitäranlagen und 02.03 494. Abbruchmaßnahmen Heizungsanlagen un 02.04 494. Abbruchmaßnahmen Lüftungsanlagen un 02.05 494. Abbruchmaßnahmen Kältetechnische An 02.06 494. Abbruchmaßnahmen Aufzugsanlagen 02.07 496. Materialentsorgung SAN 02.08 496. Materialentsorgung HZG 02.09 496. Materialentsorgung RLT 02.10 496. Materialentsorgung KÄL 02.11 496. Materialentsorgung AUF 03 Separation sowie Entsorgung Schadstoffe 03.01 Unterlagen Seperation und Entsorgung Sch 03.02 Baustelleneinrichtung Sanierung gefährli 03.03 Separation sowie Entsorgung Asbest 03.04 Separation sowie Entsorgung KMF 03.05 Separation sowie Entsorgung HBCD- haltig 03.06 Zusätzliche Leistungen Schadstoffsanieru 04 Hochbauleistungen Entkernung und nicht k 04.01 Baustelleneinrichtung Hochbauleistungen 04.02 Entrümpelung 04.03 Abbruch Trockenbaukonstruktionen 04.04 Abbruch Holzvertäfelung 04.05 Abbruch Sanitärtrennwände 04.06 Abbruch Holztüren 04.07 Abbruch Rohrrahmentüren 04.08 Abbruch Alu - Glas - Konstruktion 04.09 Abbruch Zuluftgitter, Lüftungsgitter und 04.10 Abbruch Drahtgitterkonstruktionen 04.11 Abbruch Wärmedämmung Porestamit Wand- un 04.12 Abbruch mobile Trennwand 04.13 Abbruch Rollregale 04.14 Abbruch Rollgitter 04.15 Abbruch deckenhängende Leinwand 04.16 Abbruch Vertikallamellen 04.17 Untersuchung Bauschutt Fliesen, Beton, E 04.18 Abbruch Mauerwerk 11,5 cm und 24,0 cm st 04.19 Abbruch Schornsteinanlage 04.20 Abbruch Fenster und Wandkonstruktion 04.21 Abbruch Bodenbeläge 04.22 Abbruch Wandfliesen 04.23 Abbruch Estrich 04.24 Rückbau Außenanlagen und Flächenbefestig 04.25 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 142]
Baumaßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2
Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P21031-30540000-001-394-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
Version 25.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 143]
- Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:
DHBT. Architekten GmbH Körnerstr. 12
10785 Berlin Tel.: (Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 14.12.2026 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 26.03.2027 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B: Ereignis: Frist:
Version 25.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 144]
- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
-
Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
-
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
Version 25.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 145]
Maßnahme: D om in ic usstr. 12 in 10823 Berlin H er ri c h tung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P 2 1 0 3 1 -30540000-001-394-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil B) zur Frauenförderung
Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich, wenn der Auftragswert mehr als 500.000 Euro/netto beträgt,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 1 von 4
[Seite 146]
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hinweis: Die Erklärung ist auszufüllen. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von mehr als 500.000,00 Euro (netto) wird sie Bestandteil des Vertrags.
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja ☐
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) ☐
B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
| - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) | ☐ |
|---|---|
| - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 147]
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| 1. | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | ☐ |
|---|---|---|
| 2. | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | ☐ |
| 3. | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen | ☐ |
| 4. | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | ☐ |
| 5. | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | ☐ |
| 6. | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | ☐ |
| 7. | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente | ☐ |
| 8. | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | ☐ |
| 9. | Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen | ☐ |
| 10. | spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen | ☐ |
| 11. | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 12. | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 13. | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | ☐ |
| 14. | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit | ☐ |
| 15. | Angebot alternierender Telearbeit | ☐ |
| 16. | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | ☐ |
| 17. | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit | ☐ |
| 18. | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | ☐ |
| 19. | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | ☐ |
| 20. | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze | ☐ |
| 21. | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen | ☐ |
Version 15.07.2026 Seite 3 von 4
[Seite 148]
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
-
Der oder die Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/-innen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
-
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 149]
Maßnahme: D o m in ic usstr. 12 in 10823 Berlin H e rr ic h tung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P 21 0 3 1 -30540000-001-394-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
Version 15.07.2026 Seite 1 von 4
[Seite 150]
1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 151]
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 3 von 4
[Seite 152]
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
A bbruch- und Abwrackgewerbe
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 153]
Maßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin H e rr ic h tung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P 21 0 3 1 -30540000-001-394-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
über Umweltschutzanforderungen
Die Auftragnehmer verpflichten sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Ziff. 2 zu verpflichten.
3.2 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmer eine Vereinbarung nach Ziff. 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2 die Auftragnehmer bzw. die weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen der Unterauftragnehmer anerkennen müssen, um die Leistung erfüllen zu können,
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 154]
3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4 Die Auftragnehmer haben über die Übertragung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach Ziff. 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
3.5 Verstoßen Unterauftragnehmer der Auftragnehmer gegen ihre nach Ziff. 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Ziff. 2, so werden diese den Auftragnehmern zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 155]
Maßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.
Version 05.12.2023 Seite 1 von 1
[Seite 156]
Maßnahme: D o m in ic usstr. 12 in 10823 Berlin H e rr ic h tung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P 21 0 3 1 -30540000-001-394-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver- bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag- nehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver- tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 157]
2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin- gen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti- onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 158]
Maßnahme: D o m in ic usstr. 12 in 10823 Berlin H e rr ic h tung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P 21 0 3 1 -30540000-001-394-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
Version 15.07.2026 Seite 1 von 8
[Seite 159]
§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 8
[Seite 160]
1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
Version 15.07.2026 Seite 3 von 8
[Seite 161]
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
Version 15.07.2026 Seite 4 von 8
[Seite 162]
terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
Version 15.07.2026 Seite 5 von 8
[Seite 163]
2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
Version 15.07.2026 Seite 6 von 8
[Seite 164]
barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).
Version 15.07.2026 Seite 7 von 8
[Seite 165]
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
Version 15.07.2026 Seite 8 von 8
[Seite 166]
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
Version 06.07.2026 Seite 1 von 17
[Seite 167]
- Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
- Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
- Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
Version 06.07.2026 Seite 2 von 17
[Seite 168]
Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
- Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.
- Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
Version 06.07.2026 Seite 3 von 17
[Seite 169]
(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
Version 06.07.2026 Seite 4 von 17
[Seite 170]
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“
- Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,
Version 06.07.2026 Seite 5 von 17
[Seite 171]
• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
- Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
- Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
- Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.
Version 06.07.2026 Seite 6 von 17
[Seite 172]
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie
oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
- Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
Version 06.07.2026 Seite 7 von 17
[Seite 173]
Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
- Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
- Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Version 06.07.2026 Seite 8 von 17
[Seite 174]
(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Version 06.07.2026 Seite 9 von 17
[Seite 175]
http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Version 06.07.2026 Seite 10 von 17
[Seite 176]
(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
Version 06.07.2026 Seite 11 von 17
[Seite 177]
Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
- Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
Version 06.07.2026 Seite 12 von 17
[Seite 178]
abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
Version 06.07.2026 Seite 13 von 17
[Seite 179]
• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
Version 06.07.2026 Seite 14 von 17
[Seite 180]
Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
- Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
Version 06.07.2026 Seite 15 von 17
[Seite 181]
- Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
Version 06.07.2026 Seite 16 von 17
[Seite 182]
| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
- Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.
- Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
Version 06.07.2026 Seite 17 von 17
[Seite 183]
Maßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 Teilnahmeantrag/ Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P21031-30540000-001-394-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
[Seite 184]
In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:
Version 24.11.2022 Seite 2 von 2
[Seite 185]
Maßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2
Teilnahmeantrag/ Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung Angebot für:
P21031-30540000-001-394-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
- Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Version 09.07.2026 Seite 1 von 3
[Seite 186]
- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
- Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
- Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.
Version 09.07.2026 Seite 2 von 3
[Seite 187]
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
Version 09.07.2026 Seite 3 von 3
[Seite 188]
P21031-30540000-001-394-01
Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2
B B B B B B B B
B B B
170401 Kupfer/Bronze/Messing B 170405 Eisen/Stahl B 170411 Kabel B 170407 Metall, gemischt B
[Seite 189]
P21031-30540000-001-394-01 Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2
160211* FCKW
[Seite 190]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 191]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 192]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 193]
Maßnahme: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2
Angebot für: Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung
P21031-30540000-001-394-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
-
nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
-
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Version 30.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 194]
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
-
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
Version 30.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 195]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 196]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Dominicusstr. 12 in 10823 Berlin Herrichtung Dominicusstr. 12-14 für das LKA 2 P21031-30540000-001-394-01 Maßnahme: Abbruch- und Rückbauarbeiten_Abbruch, Schadstoffsanierung
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
- Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
Version 21.03.2024 Seite 1 von 5
[Seite 197]
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
- Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Version 21.03.2024 Seite 2 von 5
[Seite 198]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
- Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
Version 21.03.2024 Seite 3 von 5
[Seite 199]
d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden.
- Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
Version 21.03.2024 Seite 4 von 5
[Seite 200]
IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen, dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)
Version 21.03.2024 Seite 5 von 5
[Seite 201]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
Version 14.03.2024 1
[Seite 202]
Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
Version 14.03.2024 2
[Seite 203]
- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).
Version 14.03.2024 3
[Seite 204]
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1