Abbruch- und Rückbauarbeiten für den Umbau und die Sanierung der GS Neustadt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Celle
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
- Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25997654
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Celle hat Abbruch- und Rückbauarbeiten für den Umbau und die Sanierung der als GS Neustadt bezeichneten Schule vergeben. Die Arbeiten finden im Landkreis Celle in Niedersachsen statt; weitere Angaben zu Umfang und Ausführungszeitraum enthält die Bekanntmachung nicht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Vergebener Auftrag: GS Neustadt Umbau Sanierung-Abbruch- und Rückbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Vergebener Auftrag: GS Neustadt Umbau Sanierung-Abbruch- und Rückbauarbeiten
Vergebener Auftrag: GS Neustadt Umbau Sanierung-Abbruch- und Rückbauarbeiten
Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.