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Erklärung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren
Voraussetzung für die Angebotsabgabe ist eine entsprechende Teilnahme am Sozialkassenverfahren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 (HVTG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Wir sind Mitglied der nachstehend genannten Sozialkasse (Soka):
Falls wir nicht Mitglied einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Sozialkasse) sind, tragen wir nachfolgend den Namen unserer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ein:
Wir verpflichten uns, sofern unser Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist (engere Wahl), binnen einer Frist von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle den Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Sozialkassenverfahren durch eine Bescheinigung der o. g. Sozialkasse (bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der o. g. Krankenkasse) vorzulegen. Uns ist bekannt, dass dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein darf.
Uns ist bekannt, dass unser Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden muss, sofern wir diesen Nachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist erbringen.
(Ort/Datum) (Firmenbezeichnung/-Stempel) Name des Erklärenden *)
*) Die Erklärung ist in Textform gem. § 126 b BGB abzugeben.