[Seite 1]
Grundschule am Hengstbach in
Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung
für den Rückbau
des Hauses 1
und
des Haupteingangsbereiches
Auftraggeber: Kreis O enbach Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Datum: 24. August 2026
[Seite 2]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Inhaltsverzeichnis
Seite
-
Vorgang ................................................................................................................... 4
-
Abkürzungen ............................................................................................................ 4
-
Bestandsteile der Leistungsbeschreibung ................................................................. 5
-
Beschreibung der Lage des Projekts .......................................................................... 5
-
Fristen, Bauzeitenplan und Ablaufkonzept ................................................................ 7
-
Arbeitsschutz ........................................................................................................... 8
-
Angaben zur Baustelle ............................................................................................ 10
7.1 Baustelleneinrichtung und - unterhaltung ................................................................. 10
7.1.1 Baustelleneinrichtungs äche .............................................................................. 10
7.1.2 Randbedingungen des Hauses 1 und Beschreibung des Bestandes ........................ 11
7.1.3 Zufahrten zum Projekt und Baustraßen ................................................................. 14
7.2 Beschreibung des Hauses 1 und des Eingangsbereiches ........................................... 15
7.2.1 Erdgeschoss des Hauses 1 und des Eingangsbereiches ......................................... 15
7.2.2 Kellergeschoss ................................................................................................... 18
7.2.3 Dächer ............................................................................................................... 19
7.2.4 Außenwände ....................................................................................................... 21
7.2.5 Innenwände ........................................................................................................ 22
7.2.6 Bodenplatte KG ................................................................................................... 23
7.2.7 Gründung und Fußbodenaufbau östlicher Bereich des EG Haus 1 ...................... 24
7.2.8 Sanitär und Heizung ............................................................................................ 25
7.2.9 Elektroinstallationen und Beleuchtung ................................................................. 26
7.3 Baugrund- und Bodenbeschreibung ......................................................................... 26
- Angaben zu den durchzuführenden Leistungen. ....................................................... 31
8.1 Allgemeines ........................................................................................................... 31
8.2 Vorbereitende Maßnahmen ..................................................................................... 32
8.3 Ausbau schadsto haltiger Bauteile .......................................................................... 33
24.08.26 Seite 2 / 42
[Seite 3]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
8.4 Entkernung der Gebäude ......................................................................................... 35
8.5 Freigabemessung/Überprüfung im Beisein des AG/ÖB .............................................. 36
8.6 Örtliche Freilegung der Dachkonstruktion................................................................. 38
8.7 Rückbau des mineralischen Bausubstanz Baukonstruktionen unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs. ........................................................ 39
8.8 Erdarbeiten KG ....................................................................................................... 40
8.9 Beprobung und Durchführung der erforderlichen chemischen Analysen ..................... 41
8.10 Laden, Transport und Entsorgung bzw. Verwertung ................................................... 42
24.08.26 Seite 3 / 42
[Seite 4]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
- Vorgang
Der Kreis O enbach plant die Restrukturierung und Erweiterung der Grundschule am Hengst- bach in der Konrad-Adenauer-Straße 22 in Dreieich-Sprendlingen. Dabei sind die Häuser 1 und 3 rückzubauen und durch Neubauten zu ersetzen.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist der fachgerechte, vollständige und kontrollierte Rückbau des Hauses 1 einschließlich des Haupteingangsbereichs auf einer Gesamt äche von 550 m².
Die Durchführung der Rückbauarbeiten ist abschnittsweise parallel zum laufenden Schulbetrieb vorgesehen.
- Abkürzungen
Abkürzungen, die im Rahmen der Baumaßnahme verwendet werden:
AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber BL = Bauleitung (Leitungsorgan des Auftragnehmers) BO = Bauoberleitung (Leitungsorgan des Bauherrn) ÖB = Örtliche Bauüberwachung (Leitungsorgan der BO) VA = Verfahrensanweisung LV = Leistungsverzeichnis BE = Baustelleneinrichtung Pos. = Position AT = Arbeitstage AVV = Abfallverzeichnisverordnung EBV = Ersatzbausto verordnung DepV = Deponieverordnung TRGS = Technische Regeln für Gefahrsto e PSA = Persönliche Schutzausrüstung DG = Dachgeschoss EG = Erdgeschoss KG = Kellergeschoss OG = Obergeschoss KMF = Künstliche Mineralfasern PAK = Polyzyklische aromatische Kohlenwassersto e PCB = Polychlorierte Biphenyle
24.08.26 Seite 4 / 42
[Seite 5]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
- Bestandsteile der Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung umfasst neben den allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben, die Baubeschreibung sowie folgende als Anlage beiliegenden Unterlagen:
Anlage 1 Leistungsverzeichnis im Format PDF, GaebXML (x83)
Anlage 2 Ausführungsplanung mit Planliste
Anlage 3 Visuelle Bestandsaufnahme im Hinblick auf eine Schadsto belastung des Hauses 1, 03.09.2025
Anlage 4 Rückbau- und Entsorgungskonzept des rückzubauenden Hauses 1 einschl. Schad- sto analyse, 10.06.2026
Anlage 5 Grundschule am Hengstbach, Konrad-Adenauer-Straße 22, 63303 Dreieich - Alle Ge- bäude, Kellergeschoss (Grundriss)
Anlage 6 Grundschule am Hengstbach, Konrad-Adenauer-Straße 22, 63303 Dreieich - Alle Ge- bäude, Erdgeschoss (Grundriss)
Anlage 7 Volksschule Sprendlingen (Kreis O enbach), Verwaltung, Grundrisse, M. 1:100, 05.08.1960
Anlage 8 Geotechnische Erkundung für die Erweiterung der Grundschule am Hengstbach in 63303 Dreieich, Konrad-Adenauer-Straße 22, 04.03.2025
Anlage 9 Gutachterliche Stellungnahme; Geotechnische Erkundung für die Erweiterung der Grundschule am Hengstbach in 63303 Dreieich, Konrad-Adenauer-Straße 22 / Abfall- technische Bewertung von Asphalt, 13.03.2025
- Beschreibung der Lage des Projekts
Die Schule liegt in der Konrad-Adenauer-Straße 22 in Dreieich-Sprendlingen mit folgenden An- gaben zu dem Grundstück:
Gemeinde: Dreieich
Gemarkung: Sprendlingen
Flur: 15
Flurstück: 635/6
Im nördlichen Bereich wird das Grundstück durch die Konrad-Adenauer-Straße und im östlichen Bereich wird das Grundstück durch die Poststraße begrenzt. Südlich des Grundstückes be ndet
24.08.26 Seite 5 / 42
[Seite 6]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
sich parallel zur Grundstücksgrenze das Gewässer Hengstbach . An der westlichen Seite be- nden sich mehrere Gebäude der Konrad-Adenauer-Straße 28 bis 38.
Derzeit besteht die Grundschule am Hengstbach aus den folgenden fünf Gebäuden:
-
Ein teilunterkellertes Verwaltungsgebäude mit ehem. Hausmeisterwohnung (Haus 1)
-
Drei Schulgebäude (Haus 2, 3 und 4)
-
Eine Turnhalle (Haus 5)
Abbildung 1: Luftbild - Grundschule am Hengstbach (Quelle: Google Earth)
24.08.26 Seite 6 / 42
[Seite 7]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Abbildung 2: Luftbild Haus 1 min Überdachung Eingangsbereich
- Fristen, Bauzeitenplan und Ablaufkonzept
Nach Auftragserteilung ist vom AN ein detaillierter Bauzeitenplan zu erstellen und dem AG spä- testens 10 AT nach Auftragserteilung vorzulegen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN ein detailliertes Ablaufkonzept für den Rückbau auf Basis des vorgelegten Bauzeitenplanes für die vorgesehenen Leistungen zu erstellen und dem AG zur Prü- fung und Freigabe vorzulegen.
Die Grundschule am Hengstbach ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Schulkernzeit) geö net.
Die Arbeiten dürfen nur außerhalb von Sonn- und Feiertagen zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr ausgeführt werden. Arbeiten an Samstagen sind beim AG anzumelden.
Erforderliche Einschränkungen des Schulbetriebs sind rechtzeitig mit dem AG und der Schullei- tung abzustimmen.
Der Baulärm ist auf das erforderliche Maß zu reduzieren. In den Schulzeiten darf der Beurtei- lungspegel von 55 dB(A) gemessen in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen - nicht über- schritten werden. Bei zu erwartenden Überschreitungen sind geeignete Minderungsmaßnahmen vorzusehen und mit dem AG abzustimmen. Lärmintensive Arbeiten sind mit der ÖB/AG (und Schulleitung) abzustimmen, falls sie nicht außerhalb der Unterrichtszeiten durchgeführt werden können. Die Anforderungen der AVV Baulärm sind einzuhalten.
24.08.26 Seite 7 / 42
[Seite 8]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Der AN hat im Rahmen der Rückbau-, Schadsto sanierungs- und Entsorgungsarbeiten kontinu- ierlich sicherzustellen, dass der laufende Schulbetrieb zu keiner Zeit beeinträchtigt wird. Die Ein- haltung der vorgesehenen Abschottungs-, Staubschutz-, Lärm- und Erschütterungsschutzmaß- nahmen sowie die getrennte Führung von Baustellen- und Schulwegen sind zwingend einzuhal- ten. Ausnahmen und Anpassungen sind mit der Örtlichen Bauüberwachung (AG) abzustimmen.
Im vom AN vorzulegenden Ablaufkonzept sind vorgesehenen Arbeitsabläufe, Bauphasen, Ter- mine, Schnittstellen sowie die wesentlichen Maßnahmen zur Durchführung der Leistungen dar- zustellen.
Hierzu sind im Ablaufkonzept mindestens die nachfolgend aufgeführten Meilensteine und Leis- tungsabschnitte eindeutig darzustellen und terminlich zu hinterlegen:
-
Baustelleneinrichtung
-
Vorbereitende Maßnahmen
-
Freigabemessung/Überprüfung im Beisein des AG/ÖB
-
Rückbauarbeiten je Fraktionen
-
Beprobung und Durchführung der erforderlichen chemischen Analysen
-
Erforderliche Freigaben und Abnahmen durch AG
Der Ablaufplan ist so aufzustellen, dass die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Arbeits- schritten sowie die erforderlichen Prüf-, Freigabe- und Wartezeiten nachvollziehbar dargestellt werden. Die laufende Fortschreibung des Terminplans bis zum Abschluss der Leistungen ist Be- standteil des Leistungsumfangs.
Im vorgesehenen Ausführungszeitraum der Rückbauarbeiten sind keine weiteren Arbeiten im Bereich der Baustelleneinrichtungs äche (BE-Fläche) vorgesehen. Im Ausführungszeitraum für den Abbruch des Hauses 1 sind keine weiteren Bautätigkeiten vorgesehen, so dass der AN die gesamte BE-Fläche zum Aufbau von Aufenthalts- und Materialcontainer nutzen kann.
- Arbeitsschutz
Die Arbeiten nden im Bereich eines Schulstandortes sowie teilweise bei laufendem Schulbe- trieb statt. Der AN hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Un- fallschutzes sowie die einschlägigen Regelwerke der DGUV, der Baustellenverordnung (BaustellV), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Gefahrsto verordnung (GefSto V) sowie der Technischen Regeln für Gefahrsto e (TRGS) einzuhalten. Vor, während und nach den Arbei- ten sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die schädliche Umwelteinwirkungen im
24.08.26 Seite 8 / 42
[Seite 9]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder sonstige erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit zu verhindern helfen.
Bei Dacharbeiten sind insbesondere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz und Durchsturz vorzusehen. Kollektive Schutzeinrichtungen (z. B. Seitenschutz, Schutzgerüste, Fangnetze) sind individuellen Schutzmaßnahmen grundsätzlich vorzuziehen. Nicht durchtrittsi- chere Dach ächen, Lichtkuppeln (Oberlicht) und sonstige Absturzgefahren sind fachgerecht zu sichern.
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und alle erforderli- chen Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen, umzusetzen und während der ge- samten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Die Beschäftigten sind regelmäßig zu unterweisen und mit der erforderlichen PSA auszustatten.
Der vom AG beauftragte SiGe-Koordinator (SiGeKo) prüft die Gefährdungsbeurteilungen und im Rahmen von Baustellenbegehungen die Belange des Arbeitsschutzes.
Zur Gewährleistung eines störungsfreien Schulbetriebs sind Baustellenbereiche vollständig vom Schulbetrieb zu trennen. Der AN hat durch geeignete organisatorische und technische Maßnah- men sicherzustellen, dass Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige Gebäudenutzer zu keiner Zeit ge- fährdet werden. Hierzu gehören insbesondere:
-
Einrichtung und Unterhaltung sicherer Baustellenabsperrungen;
-
Trennung von Baustellen- und Schulwegen;
-
Sicherung aller Zugänge zum Baufeld gegen unbefugtes Betreten;
-
Vermeidung von Gefährdungen durch Baumaschinen, Materiallagerungen und Transport- vorgänge;
-
Minimierung von Staub-, Lärm- und Erschütterungsbelastungen;
-
Abstimmung besonders störender oder lärmintensiver Arbeiten mit dem AG und der Schulleitung.
Der AN hat alle Mitarbeiter (und Lohnunternehmer) sowie alle Nachunternehmer in die Örtlich- keit, die Rückbaumaßnahme und die o.g. Unterlagen vor Arbeitsbeginn entsprechend einzuwei- sen.
Im Zuge der Rückbauarbeiten werden asbesthaltige Bausto e und künstliche Mineralfasern (KMF) zurückgebaut, die Arbeiten sind ausschließlich unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften und Schutzmaßnahmen durch hierfür quali ziertes Fachpersonal auszuführen. Eine Freisetzung von Gefahrsto en in angrenzende Schulbereiche ist durch geeignete Abschot- tungs-, Unterdruck-, Staubschutz- und Reinigungsmaßnahmen auszuschließen.
24.08.26 Seite 9 / 42
[Seite 10]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Im Zuge von Erd- und Aushubarbeiten entstehende Baugruben, Gräben, Schächte, Ö nungen sowie Absturzkanten sind unverzüglich nach ihrer Herstellung durch geeignete technische Schutzmaßnahmen, insbesondere Seitenschutzeinrichtungen, Absperrungen oder belastbare Abdeckungen, gegen Absturz zu sichern. O ene Baugruben und Arbeitsbereiche dürfen außer- halb der Arbeitszeiten nicht frei zugänglich sein.
Es ist während und nach Fertigstellung der Rückbauarbeiten im KG sicherzustellen, eine Ab- sturzsicherung im Bereich der Teilunterkellerung herzustellen und bis Beginn des Rohbaus vor- zuhalten.
Der AN haftet für die Einhaltung sämtlicher Arbeitsschutz- und Sicherungsp ichten während der gesamten Ausführungszeit.
- Angaben zur Baustelle
7.1 Baustelleneinrichtung und - unterhaltung
7.1.1 Baustelleneinrichtungs äche
Für die Baustelleneinrichtung (Lager ächen für Geräte und Materialien, Abstellplätze für Baustellencontainer, usw.) werden dem AN kostenlos Flächen innerhalb des Schulgeländes zur Verfügung gestellt (Plan A1). Die Verantwortung für die Sicherung der Baustelleneinrichtung (ein- schließlich Bausto e und Baumaschinen) liegt ausschließlich beim AN. Der AG und die Schule übernehmen für eventuelle Beschädigungen oder Diebstähle keinerlei Haftung.
Der AN hat alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Container-, Lager- und Baustel- leneinrichtungs ächen eigenverantwortlich mit dem AG abzustimmen.
Container für Abbruchmaterialien, schadsto haltige Abfälle, Geräte, und Aufenthaltszwecke sind innerhalb der zugewiesenen Baustelleneinrichtungs ächen aufzustellen und standsicher zu betreiben. Der Untergrund ist erforderlichenfalls gegen Beschädigungen zu schützen.
Die Stell ächen und die Baustraße sind durch den AN während der gesamten Bauzeit in einem ordnungsgemäßen, sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Nach Abschluss der Ar- beiten sind sämtliche Container, Lager ächen sowie sonstige temporäre Baustelleneinrichtun- gen rückstandslos zu entfernen und die genutzten Flächen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
Die hergestellte Baustraße sowie die BE-Fläche sind hiervon ausgenommen und verbleiben über die Leistungen des AN hinaus auf der Baustelle. Diese werden für die nachfolgenden Rohbauar- beiten weiter genutzt und sind daher in funktionstüchtigem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten.
24.08.26 Seite 10 / 42
[Seite 11]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Bei der Aufstellung von Containern für asbesthaltige Bausto e oder künstliche Mineralfasern (KMF) sind vom AN die einschlägigen Vorschriften zur Gefahrsto lagerung, Kennzeichnung und Entsorgung einzuhalten. Schadsto haltige Abfälle sind in hierfür zugelassenen, gekennzeichne- ten und verschließbaren Behältnissen zu lagern.
Dem AN wird für die Dauer der Rückbaumaßnahme zur Aufstellung von Aufenthalts- und Bü- rocontainer eine unbefestigte Fläche nordwestlich des Hauses 1 zu Verfügung gestellt, die in Abstimmung mit der ÖB mittels Bodenauftrag, Vlies und RC1-Schotter für die Containeranlage zu versehen ist. Alternativ sind 2 Stellen im Plan A1 zur Aufstellung von Aufenthalts- und Bü- rocontainer möglich.
Das Aufstellen von Wohncontainern oder Wohnwagen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt; die Übernachtungsmöglichkeiten für das Personal sind anderweitig zu scha en.
Der Strom für die Aufenthalts- und Bürocontainer (BE-Container) etc. kann vom AG bzw. von den durch den AG Beauftragten mit Anschlusswerten von bis zu 380 V/32 A in ca. 10 m bis 15 m Ent- fernung zur bis zur BE Fläche kostenfrei bezogen werden. In diesem Fall kann vom AN, in Abstim- mung mit dem AG bzw. mit den durch den AG Beauftragten ein nach VDE 0100 geprüfter Baus- tromverteiler mit Zähleinrichtung aufgestellt werden. Mit dem Baustromverteiler ist vom AN auch das dazugehörige Kabelwerk in entsprechender Länge zu liefern und vorzuhalten. Die Ar- beiten für den Anschluss des Baustromverteilers an das schuleigene Stromnetz werden aus- schließlich von den durch den AG Beauftragten durchgeführt.
Der Stromanschluss für Baustrom sowie ggf. für die Beleuchtung be ndet sich nördlich des Hau- ses 1 (siehe Plan A1). Sollte diese für den Baubetrieb nicht ausreichen sein, sind vom AN dann entsprechende Stromaggregate einzusetzen.
Bauwasser kann ebenfalls kostenfrei vom AG bezogen werden. Das Bauwasser kann aus- schließlich im nördlichen Bereich (siehe Plan A1) zur Verfügung gestellt werden.
Das in der BE-Fläche gefasste Abwasser kann nicht auf der Schule angenommen werden. Eine mobile Sanitäranlage ist durch den AN einschließlich aller Nebenleistungen, wie Transport, Auf- stellung, Wartung, regelmäßige Reinigung, Verbrauchsmaterialien, Entleerung sowie abschlie- ßender Abbau und Abtransport, bereitzustellen. Die Entleerung ist durch den AN mindestens einmal wöchentlich sowie zusätzlich nach Bedarf durchzuführen. Der Standort der mobilen Sa- nitäranlage ist mit der ÖB und AG abzustimmen. Die Aufstellung hat innerhalb der Baustellen- einrichtungs äche zu erfolgen. Die mobile Sanitäranlage ist während der gesamten Bauzeit in hygienisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand zu halten.
7.1.2 Randbedingungen des Hauses 1 und Beschreibung des Bestandes
Das Grundstück liegt in einem Bombenabwurfgebiet. Das Haus 1 be ndet sich im nördlichen Teil des Schulgeländes. Zwischen dem Haus 1 und der Konrad-Adenauer-Straße erstreckt sich
24.08.26 Seite 11 / 42
[Seite 12]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
eine Grün äche mit Strauch- und Heckenbewuchs. Entlang der Nordseite von Haus 1 verläuft eine Zaunanlage, die sich bis zur Zufahrt erstreckt.
Zwischen Haus 1 und dem Schulhof be ndet sich eine Grün äche mit zwei Beleuchtungsmas- ten, einem Baum, einem Hochbeet mit Holzumrandung sowie Strauch- und Heckenbewuchs. Entlang des Randes dieser Grün äche sind Bordsteine mit einer Höhe von etwa 15 cm vorhan- den.
Abbildung 3: Schulhofseite, Blickrichtung Nordwest
Der nördliche Schulhofbereich ist überwiegend mit Asphalt befestigt. Augenscheinlich wurden zwei unterschiedliche Asphaltarten festgestellt, die sich hinsichtlich ihrer Ober ächenbeschaf- fenheit und Materialstruktur unterscheiden.
Abbildung 4: Schulhofbereich neben Haus 1, Blickrichtung Nordwest
Der Wegebereich an der westlichen Seite des Gebäudes sowie die Fläche vor dem Eingang der ehemaligen Hausmeisterwohnung sind mit P aster befestigt.
24.08.26 Seite 12 / 42
[Seite 13]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Auf dem Schulhof sind mehrere Ausstattungselemente vorhanden. Hierzu zählen insgesamt sechs Sitzbänke, zwei Tore sowie zwei Basketballkörbe. Darüber hinaus be ndet sich auf dem Gelände eine freistehende Stütze mit einem Sammelpunktzeichen.
Östlich von Haus 1 be nden sich drei weitere Bäume. In diesem Bereich ist derzeit eine tempo- räre Containeranlage aufgestellt. Im Zuge des Umbaus von Haus 3 ist vorgesehen, die Contai- neranlage einschließlich der zugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen umzusetzen und die insgesamt vier Bäume (Stammdurchmesser bis ca. 70 cm) westlich und südlich von Haus 1 zu fällen (separate Ausschreibung).
Abbildung 5: Westliche Seite des Hauses 1, Blickrichtung Nord
24.08.26 Seite 13 / 42
[Seite 14]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Westlich des Hauses 1 be ndet sich der überdachte Bereich des Haupteingangs. Zwischen Haus 1 und 3 entlang der östlichen des Hauses 2 be ndet sich eine Überdachung.
Die östliche und westliche Seite des nicht überdachten Teils des Eingangsbereichs sind durch Zaunanlagen von den angrenzenden Grün ächen getrennt. Der östlich gelegene Zaun ist zu er- halten. Im Zuge der Umbaumaßnahme der vorhandenen Leitungen vor Beginn der Rückbauar- beiten ist der westliche Zaun im Abschnitt zwischen Haus 1 und einem Punkt ca. 5 m nördlich von Haus 1 vollständig zurückzubauen (separate Ausschreibung). Entlang des ö entlichen Geh- wegs be nden sich mehrere Pfosten. Neben der bestehenden Überdachung be ndet sich ein Schacht, der zu erhalten und vor Beschädigungen zu schützen ist.
Abbildung 6: Eingangsbereich Konrad-Adenauer-Straße, Blickrichtung Südwest
7.1.3 Zufahrten zum Projekt und Baustraßen
Eine Zufahrtsmöglichkeit besteht von der Konrad-Adenauer-Straße aus, die Zufahrt zum Haus 1 erfolgt durch den derzeitigen Eingangsbereich der Schule. Eine Zufahrtmöglichkeit zum Schulhof von der Feuerwehrzufahrt ist nur für die Herstellung der BE-Fläche möglich. Die vorgesehenen Stell ächen für die Einrichtung der BE-Fläche sind so anzuordnen, dass der Schulbetrieb sowie vorhandene Rettungs-, Flucht- und Verkehrswege nicht beeinträchtigt werden.
Die Konrad-Adenauer-Straße ist asphaltiert, der ö entliche Gehweg sowie der Gehweg im Ein- gangsbereich ist mit P astersteinen befestigt. Diese dürfen mit Kettenfahrzeugen (Bagger, Raupe und Stamp ußwalze) nicht befahren werden.
24.08.26 Seite 14 / 42
[Seite 15]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Die Nordöstliche Grenze der vorgesehenen BE-Fläche ist entlang des ö entlichen Gehweges herzustellen. Dort ist die Einfahrt durch ein Bauzauntor vorgesehen. Zum Antransport von Bau- maschinen ist diese Einfahrt ausschließlich zu benutzen.
Im nördlichen Bereich der BE-Fläche ist durch den AN eine temporäre Baustraße (RC1-Schotter mit Vlies) herzustellen und für die Dauer der Baumaßnahme zu unterhalten. Hierzu sind vom AN Vlies sowie RC1-Tragschichtmaterialien zu liefern und fachgerecht mit einer Dicke von bis zu 30 cm einzubauen. Im Plan A2 ist die vorgesehene Baustraße dargestellt.
Im nicht überdachten Teil des Eingangsbereichs sind zur Lastverteilung und zum Schutz der vor- handenen querenden Leitungen und des Schachtes im Eingangsbereich Stahlplatten mit ausrei- chender Tragfähigkeit und geeigneter Pro lierung einzubauen. Die Stahlplatten sind so zu di- mensionieren und anzuordnen, dass die während der Bauausführung auftretenden Verkehrs- und Lastbeanspruchungen schadlos aufgenommen und auf den Untergrund verteilt werden.
7.2 Beschreibung des Hauses 1 und des Eingangsbereiches
Die Gebäudebeschreibung erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Bestandspläne und Unterla- gen sowie der Erkenntnisse aus den durchgeführten Bauteilö nungen, der Fotodokumentation und den örtlichen Begehungen.
7.2.1 Erdgeschoss des Hauses 1 und des Eingangsbereiches
Haus 1
Das Haus 1 ist ein eingeschossiger, langgestreckter Baukörper mit rechteckigem Grundriss und einem Flachdach. Das EG weist einen rechteckigen Grundriss mit einer Gebäudelänge von ca. 33,6 m, einer Gebäudebreite von ca. 13,6 m und einer Höhe von ca. 3,1 m auf. Das Gebäude gliedert sich funktional in zwei voneinander abgrenzbare Gebäudeteile.
24.08.26 Seite 15 / 42
[Seite 16]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Abbildung 7: Ausschnitt aus Anlage IV mit unterschiedlicher Farbenmarkierung der Gebäudeteile
Der östliche Gebäudeteil (grün in Abbildung 7 dargestellt) ist nicht unterkellert und wurde zuletzt als Schulverwaltungsbereich genutzt. In diesem Bereich be nden sich unter anderem das Sek- retariat, Büroräume der Schulleitung, Lehrerzimmer, Besprechungsräume, Betreuungsräume, ein Hausmeisterraum, ein Technikraum sowie die zugehörigen Sanitär- und Verkehrs ächen. Die Haupterschließung erfolgt über den an der Ostseite angeordneten Eingangsbereich mit Windfang.
Der westliche Gebäudeteil (rot in Abbildung 7 dargestellt) ist komplett unterkellert und wurde ehemalig als Hausmeisterwohnung genutzt. Derzeit wird dieser Bereich als Lager äche genutzt, er umfasst mehrere Aufenthalts- und Nebenräume sowie einen zentralen Flur mit Treppenhaus als Zugang zum KG.
Den vorliegenden Plänen zufolge handelt es sich um ein massiv errichtetes Gebäude mit tragen- den Außen- und Innenwänden. Die Außenwände verlaufen umlaufend entlang der Gebäude- hülle. Die Fensterö nungen sind überwiegend entlang der Längsseiten des Gebäudes angeord- net. Zur natürlichen Belichtung der innenliegenden Flurbereiche sind im Dach insgesamt sechs Oberlichter angeordnet.
Eingangsbereich
Der Eingangsbereich (gelb in Abbildung 7 dargestellt) liegt östlich des Hauses 1 und weist einen rechteckigen Grundriss mit einer Länge von ca. 11,3 m und einer Breite von ca. 8,0 m auf.
Die Überdachung des Eingangsbereichs ist auf der Westseite vollständig an die Außenwand von Haus 1 angeschlossen. Auf der Ostseite wird die Konstruktion in den nördlichen und mittleren Bereichen durch eine eigenständige Außenwand getragen. Im südlichen Bereich besteht hinge- gen ein direkter baulicher Anschluss an Haus 2. Die Eingangsüberdachung ist somit konstruktiv sowohl mit Haus 1 als auch teilweise mit Haus 2 verbunden und weist im nordöstlichen Ab- schnitt eine eigenständige Wandkonstruktion als Au ager auf. Die Nordseite des
24.08.26 Seite 16 / 42
[Seite 17]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Eingangsbereichs ist vollständig als Windfang geschlossen ausgebildet und verfügt über Tür- und Fensterelemente.
Verbindung Überdachung an Haus 2
Haus 2
Abbildung 8: Eingangsbereich westlich des Hauses 1, Blickrichtung Nordwest
24.08.26 Seite 17 / 42
[Seite 18]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Die Südseite des Eingangsbereiches ist zum Schulhof hin o en gestaltet. Dort be nden sich zwei Doppelstützen zur Abfangung der Überdachung des Eingangsbereichs sowie der entlang von Haus 2 verlaufenden Überdachung. Die Gründung der Doppelstützen konnte im Rahmen der Be- gehungen nicht beurteilt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Stützen auf Einzel- fundamenten gegründet wurden.
Abbildung 9: Überdachung des Eingangsbereichs Blickrichtung Ost
7.2.2 Kellergeschoss
Haus 1
Das Gebäude ist im Bereich des westlichen Gebäudeteils (ehemalige Hausmeisterwohnung) teilunterkellert. Das KG weist einen rechteckigen Grundriss mit einer Länge von ca. 13,6 m, einer Breite von ca. 9,0 m und einer Lichthöhe von ca. 2,2 m auf. Die Erschließung des Kellergeschos- ses erfolgt über ein innenliegendes Treppenhaus. Gemäß Anlage 5 be nden sich im Keller meh- rere Lager- und Nebenräume sowie ein Heizungsraum und Lichtschächte. Derzeit sind alle Räume des KGs leer.
24.08.26 Seite 18 / 42
[Seite 19]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
7.2.3 Dächer
Haus 1
Das Dach des Hauses 1 ist ein Flachdach mit umlaufender Attika. Zur Beurteilung des vorhan- denen Dachaufbaus des Hauses 1 wurde die Dachkonstruktion mittels Kernbohrung vollständig durchörtert. Hierzu wurden die vorliegenden Bestandsunterlagen (Anlage 7) ausgewertet und mit den Ergebnissen einer vor Ort ausgeführten Kernbohrung abgeglichen. Dabei zeigte sich, dass der tatsächlich angetro ene Dachaufbau von den Angaben in den Bestandsplänen ab- weicht.
Aus der Kernbohrung ergibt sich für den untersuchten Dachaufbau eine Gesamtdicke von ca. 38 cm. Auf Grundlage der entnommenen Kernbohrung wurde folgender Dachaufbau festgestellt (von oben nach unten):
-
Dachpappen (I und II)
-
Styropordämmung (III)
-
Aluminiumfolie (IV)
-
Bitumenschweißbahn (IV)
-
Ausgleichsbeton (V)
-
Stahlbeton (VI)
-
Deckenplatte (VII)
Abbildung 10: Kernprobe Dach Haus 1 aus Anlage 4
Die als Schicht III angesprochene Styropordämmung wurde infolge der Bohrarbeiten weitgehend ausgespült und ist im Bohrkern daher nur eingeschränkt nachweisbar. Unter Berücksichtigung der Bohrbefunde ist für die Dämmsto schicht an dieser Stelle von einer Dicke von bis zu ca. 15 cm auszugehen.
24.08.26 Seite 19 / 42
[Seite 20]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Die durchgeführte Kernbohrung bestätigt somit einen abweichenden Schichtenaufbau gegen- über den Bestandsunterlagen. Für die Kalkulation und den Rückbau ist daher der im Zuge der Bauwerksuntersuchung tatsächlich festgestellte Dachaufbau zu berücksichtigen.
Die Dachpappen und die Schweißbitumenbahn wurden nach PAK in Feststo untersucht. Die Ergebnisse in Anlage 4 zeigen, dass in den Dachpappen keine PAK nachweisbar waren, wobei in Schweißbitumenbahn eine PAK-Konzentration von 59,9 mg/kg festgestellt wurde. Diese sind je- doch < 400mg/kg und daher sind die Dachpappen und die Schweißbitumenbahn als nicht ge- fährlich einzustufen.
Eingangsbereich
Zur Beurteilung des vorhandenen Dachaufbaus des Eingangsbereiches wurde die Dachkon- struktion mittels Kernbohrung vollständig durchörtert. Hierzu wurden die vorliegenden Be- standsunterlagen (Anlage 7) ausgewertet und mit den Ergebnissen einer vor Ort ausgeführten Kernbohrung abgeglichen. Dabei zeigte sich, dass der tatsächlich angetro ene Dachaufbau von den Angaben in den Bestandsplänen abweicht.
Aus der Kernbohrung ergibt sich für den untersuchten Dachaufbau eine Gesamtdicke von ca. 21 cm. Auf Grundlage der entnommenen Kernbohrung wurde folgender Dachaufbau festgestellt (von oben nach unten):
-
Dachpappen (I bis IV)
-
Dämmungsplatte (V)
-
Bitumenschweißbahn (VI)
-
Stahlbeton (VII)
-
Mörtel (VIII)
Abbildung 11: Kernprobe Dach Eingangsbereich aus Anlage 4
Die durchgeführte Kernbohrung bestätigt somit einen abweichenden Schichtenaufbau gegen- über den Bestandsunterlagen. Für die Kalkulation und den Rückbau ist daher der im Zuge der Bauwerksuntersuchung tatsächlich festgestellte Dachaufbau zu berücksichtigen.
24.08.26 Seite 20 / 42
[Seite 21]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Die Dachpappen und die Schweißbitumenbahn wurden nach PAK in Feststo untersucht. Die Ergebnisse in Anlage 4 zeigen, dass in den ersten 2 Dachpappen I und II keine PAK nachweisbar waren, wobei in den Dachpappen III und IV PAK Konzentrationen von 41,3 mg/kg bzw. 35,6 mg/kg festgestellt wurden. Diese sind jedoch < 400mg/kg und daher sind die Dachpappen und die Schweißbitumenbahn als nicht gefährlich einzustufen.
7.2.4 Außenwände
Zur Beurteilung des vorhandenen Aufbaus der Außenwände wurden diese mittels Kernbohrun- gen und Ö nungen durchörtert.
Kellergeschoss
Aus der Anlage 5 weisen die Außenwände des Kellergeschosses eine Grund äche von ca. 13,8 m x 9,3 m auf und besitzen eine Wandstärke von etwa 30 bis 36 cm. Die Belüftung des Kel- lergeschosses erfolgt über kleine Metallfenster sowie über Lüftungsschächte.
Die entnommenen Mauerwerksproben aus dem Randbereich des KG bestehen aus einem mas- siven Tonziegel (Vollziegel). Hierzu ist von einem Mauerwerk aus Vollziegeln auszugehen. Von Innen sind die Außenwände verputzt und weisen Abnutzungsspuren auf.
Abbildung 12: Kernproben Außenwände aus Anlage 4
Die Einzelproben der Außenwände des KG wurden zu einer Mischprobe zusammengefasst, che- misch analysiert und in Tabelle 1 der Anlage 4 dargestellt. Die beim Rückbau anfallenden Mate- rialien der Außenwände im KG entsprechen gemäß den vorliegenden orientierenden Untersu- chungen der Materialklasse RC-1, da keine Überschreitung der Zuordnungswerte festgestellt werden konnte.
24.08.26 Seite 21 / 42
[Seite 22]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Erdgeschoss
Aus der Anlage 6 weisen die Außenwände des EG eine Grund äche von ca. 33 m x 13,8 m auf und besitzen eine Wandstärke von etwa 30 cm. Die entnommenen Mauerwerksproben aus dem EG bestehen aus einem massiven Tonziegel (Vollziegel). Aufgrund der vorliegenden Proben ist von einem Mauerwerk aus Vollziegeln auszugehen. Hierzu wurde keine Dämmung angetro en.
Die Einzelproben der Außenwände des EG wurden zu einer Mischprobe zusammengefasst, che- misch analysiert und in Tabelle 1 der Anlage 4 dargestellt. Aufgrund einer Überschreitung der Zuordnungswert RC-2 des Parameters Sulfat ist zu erwarten, dass die beim Rückbau anfallen- den Materialien der Außenwände im KG gemäß den vorliegenden orientierenden Untersuchun- gen der Materialklasse RC-3 entsprechen. Diese sind auf einer eigenen separaten Halde zu set- zen und deutlich als Außenwände EG zu kennzeichnen.
7.2.5 Innenwände
Zur Beurteilung des vorhandenen Aufbaus der Innenwände wurden diese mittels Kernbohrungen und Ö nungen durchörtert.
KG und EG westlicher Bereich, ehem. Hausmeisterwohnung
Aus der Anlage 6 besitzen die Innenwände des KG und EG westlicher Bereich (ehem. Haus- meisterwohnung) eine Wandstärke von etwa 10 bis 24 cm. Die entnommenen Mauerwerkspro- ben aus den inneren Bereichen des KG und des westlichen Bereiches des EG (ehem. Hausmeis- terwohnung) bestehen aus einem massiven Tonziegel (Vollziegel). Hierzu ist von einem Mauer- werk aus Vollziegeln auszugehen.
Abbildung 13: Kernproben Innenwände alt aus Anlage 4
Die Einzelproben der Innenwände des KG und des westlichen Bereiches des EG (ehem. Haus- meisterwohnung) wurden zu einer Mischprobe zusammengefasst, chemisch analysiert und in
24.08.26 Seite 22 / 42
[Seite 23]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Tabelle 1 der Anlage 4 dargestellt. Aufgrund einer Überschreitung der Zuordnungswert RC-1 des Parameters Sulfat ist zu erwarten, dass die beim Rückbau anfallenden Materialien der Außen- wände im KG gemäß den vorliegenden Untersuchungen der Materialklasse RC-2 entsprechen. Diese sind auf einer eigenen separaten Halde zu setzen und deutlich als Innenwände alt zu kennzeichnen.
EG östlicher Bereich, Schulverwaltung
Aus der Anlage 6 besitzen die Innenwände des EG östlicher Bereich (Schulverwaltung) eine Wandstärke von etwa 10 bis 20 cm. Die entnommenen Proben aus Trennwänden des östlichen Bereiches des EG (Schulverwaltung) bestehen aus Leichtbeton.
Abbildung 14: Kernprobe Innenwände neu aus Anlage 4
Die Einzelproben der Innenwände wurden zu einer Mischprobe zusammengefasst, chemisch analysiert und in Tabelle 1 der Anlage 4 dargestellt. Aufgrund einer Überschreitung der Zuord- nungswert RC-3 des Parameters Sulfat ist zu erwarten, dass die beim Rückbau anfallenden Ma- terialien der Außenwände im KG gemäß den vorliegenden orientierenden Untersuchungen der Materialklasse >RC-3 entsprechen. Diese sind nach Au älligkeit auf einer eigenen separaten Halde zu setzen und deutlich als Innenwände neu zu kennzeichnen.
7.2.6 Bodenplatte KG
Die folgenden Beschreibungen dienen nur als Orientierung, da die Bodenplatte des KG erhalten bleiben soll.
Zur Beurteilung des vorhandenen Aufbaus der Bodenplatte im KG wurde die Bodenplatte mittels Kernbohrungen durchörtert. Die Bodenplatte wurde an 2 Stellen durchgebohrt. Die entnomme- nen Proben bestehen aus Beton, keine Bewehrung wurde angetro en. Es ist jedoch davon
24.08.26 Seite 23 / 42
[Seite 24]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
auszugehen, dass die Bodenplatte aus bewehrtem Beton besteht und verschiedenen Dicken (von 13 bis zu 35 cm) aufweist.
Einzelproben der Bodenplatte wurden zu einer Mischprobe zusammengefasst, chemisch analy- siert und in Tabelle 1 der Anlage 4 dargestellt. Die Materialien der Bodenplatte im KG entspre- chen gemäß den vorliegenden Untersuchungen der Materialklasse RC-1, da keine Überschrei- tung der Zuordnungswerte festgestellt werden konnte.
7.2.7 Gründung und Fußbodenaufbau östlicher Bereich des EG Haus 1
Die Gründung besteht im nichtunterkellerten Bereich gemäß den Bestandsunterlagen aus Strei- fenfundamenten mit Tiefen bis zu 1,0 m u GOK und Breiten bis zu 70 cm. Es kann nicht ausge- schlossen werden, dass weitere -nicht bekannte- Gründungsbauteile z.B. lokale Aufvoutungen unter der Fußbodenaufbau oder Ausbreitungen der Fundamente vorhanden sind.
Zur Beurteilung des vorhandenen Fußbodenaufbaus des östlichen Bereiches des EG wurden mehrere Ö nungen und eine Kernbohrung durchgeführt. Hierzu wurden die vorliegenden Be- standsunterlagen ausgewertet und mit den Ergebnissen einer vor Ort ausgeführten Kernbohrung abgeglichen. Dabei zeigte sich, dass der tatsächlich angetro ene Fußbodenaufbau von den An- gaben in den Bestandsplänen abweicht.
Aus der Kernbohrung konnte den Fußbodenaufbau nicht durchgebohrt werden. eine Tiefe von ca. 18 cm konnte erreicht werden.
Auf Grundlage der entnommenen Kernbohrung wurde folgender Fußbodenaufbau festgestellt (von oben nach unten):
-
Fußbodenbelag Dicke ca. 3 mm
-
Asphalt Dicke ca. 4 cm
-
Beton Dicke mehr als 14 cm
24.08.26 Seite 24 / 42
[Seite 25]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Abbildung 15: Kernprobe Fußbodenaufbau
Die durchgeführte Kernbohrung bestätigt somit einen abweichenden Schichtenaufbau gegen- über den Bestandsunterlagen. Für die Kalkulation und den Rückbau ist daher der im Zuge der Bauwerksuntersuchung tatsächlich festgestellte Fußbodenaufbau zu berücksichtigen.
Im östlichen Bereich des Erdgeschosses sind drei unterschiedliche Fußbodenbeläge vorhan- den. Hierbei handelt es sich um einen Kunststo belag, einen Kautschuk- bzw. Gummibelag so- wie einen Teppichbodenbelag.
Die vorhandenen Bodenbeläge wurden auf Asbest sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) unter- sucht. Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurden keine Au älligkeiten festgestellt. Die untersuchten Materialien weisen weder Asbestgehalte noch relevante PCB-Belastungen auf.
7.2.8 Sanitär und Heizung
Im Haus 1 sind Wasser-, Abwasser-, Sanitär- und Heizungsinstallationen unterschiedlicher Ma- terialien, Dimensionen und Bauarten vorhanden. Hierzu zählen unter anderem WC-Becken, Spülkästen, Waschbecken, Armaturen, Abläufe, Kunststo - und Stahlrohrleitungen einschließ- lich Rohrisolierungen, Heizkörper sowie sämtliche Befestigungs- und Unterkonstruktionen. Dar- über hinaus sind Vorwandinstallationselemente vorhanden.
Vorhandene sichtbare Sanitär- und Heizungsausstattungen und Einbauten:
-
WC-Becken: 4 Stück
-
Spülkästen: 4 Stück
24.08.26 Seite 25 / 42
[Seite 26]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
-
Waschbecken: 5 Stück
-
Armaturen: 5 Stück
-
Abläufe: 3 Stück
-
Heizkörper: 30 Stück
7.2.9 Elektroinstallationen und Beleuchtung
Im Gebäude Haus 1 sind Elektroinstallationen vorhanden. Hierzu zählen unter anderem Leitun- gen und Kabel sowie Querschnitte, Schalter, Verteilerdosen, Sicherungen, Leuchten und Leuchtmittel im Innen- und Außenbereich, Leuchtsto lampen, Rastereinbauleuchten, Kugel- lampen, Lampengehäuse, Außenleuchten sowie Sicherungskästen. Darüber hinaus sind Vertei- ler-, Schalt-, Mess- und Regelschränke unterschiedlicher Größen einschließlich aller Unterkon- struktionen, Verrohrungen, Befestigungselemente und des zugehörigen Zubehörs vorhanden.
Vorhandene Bauteile und Ausstattungen:
-
Schalter: ca. 55 Stück
-
Verteilerdosen: ca. 60 Stück
-
Leuchtsto lampen: ca. 10 Stück
-
Rastereinbauleuchten / LED-Paneele: ca. 55 Stück
-
Wandleuchten mit Kunststo abdeckung: ca. 10 Stück
-
Kugellampen: ca. 10 Stück
-
Lampengehäuse: ca. 10 Stück
-
Sicherungskästen: ca. 4 Stück
7.3 Baugrund- und Bodenbeschreibung
Im Gutachten "Geotechnische Erkundung für die Erweiterung der Grundschule am Hengstbach in 63303 Dreieich, Konrad-Adenauer-Straße 22" vom 04.03.2025 ist die Baugrund- und Boden- beschreibung detailliert dokumentiert und bewertet. (Quelle siehe Anlage 8)
Die Geologie des Standortes ist dort zusammenfassend wie folgt beschrieben:
Gemäß der geologischen Karte stehen im Betrachtungsbereich sandig-kiesigen Ter- rassensedimente an, welche erfahrungsgemäß von lehmigen Decksedimenten
24.08.26 Seite 26 / 42
[Seite 27]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
überlagert werden. im Liegenden folgt Festgestein des Rotliegenden. Daneben sind lückenhaft zumeist tonige Sedimente des Oligozäns kartiert. Nutzungsbedingt werden zuerst Au üllungen erwartet.
Auf dem Schulgelände wurden insgesamt 6 Rammkernsondierungen (RKS) und 4 Sondierungen mit der schweren Rammsonde (DPH) durchgeführt. Neben Haus 1 wurden 5 Aufschlüsse (RKS 1 bis 3, DPH 2 und DPH 3) durchgeführt. Dort wurden Au üllungen bis 1,1 m u GOK angetro en.
Abbildung 16: Ausschnitte aus Anlage 8 Bohrpro le RKS 1 bis 3
24.08.26 Seite 27 / 42
[Seite 28]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Die Hydrogeologie des Standortes ist im Gutachten (Anlage 8) zusammenfassend wie folgt be- schrieben:
Im Rahmen der Erkundung fanden sich keine Hinweise auf Grund- oder Schichten- wasser. Der Grundwasserspiegel wird erst ab ca. 25 [m u. GOK] erwartet.
Allgemein muss witterungsabhängig lokal und temporär mit dem Einbau von Sicker- wassern gerechnet werden. Die ist insbesondere über Lehmböden zu besorgen. Dane- ben weisen insbesondere rolligen Leitungsgrabenverfüllungen u.Ä. eine bevorzugte Wasserwegsamkeit auf.
Die Erkundungsergebnisse sind im Gutachten zusammenfassend und beschrieben. Die Schichthorizonte sind im geotechnischen wie folgt eingegeben:
Die Erkundungsergebnisse bestätigen die Vorinformationen. Im Einzelnnen können folgende Schichthorizonte unterschieden werden:
-
Au üllungen
-
Decksedimente
-
Terrassensedimente
-
Schwemmsedimente
Zu den Au üllungen wurde folgendes im Gutachten beschrieben:
24.08.26 Seite 28 / 42
[Seite 29]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Unterhalb der Au üllungen bis ca. 3 m u GOK wurden Decksedimente angetro en. Zu den Deck- sedimenten wurde folgendes im Gutachten beschrieben:
24.08.26 Seite 29 / 42
[Seite 30]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
In der Anlage 8 wurden 2 Homogenbereiche de niert und in der Tabelle 3 zusammengefasst:
24.08.26 Seite 30 / 42
[Seite 31]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
- Angaben zu den durchzuführenden Leistungen
8.1 Allgemeines
Die Leistung umfasst den fachgerechten, vollständigen und kontrollierten Rückbau des Hau- ses 1 einschließlich des Haupteingangsbereichs. Die Rückbauleistungen sind der DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten zuzuordnen.
Die Arbeiten umfassen insbesondere:
-
Einholung aller erforderlichen Anzeigen und Genehmigungen,
-
Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen,
-
Vorbereitende Maßnahmen,
-
Entkernung der Gebäude,
-
Ausbau schadsto haltiger Bauteile,
-
Freigabemessung/Überprüfung im Beisein des AG/ÖB,
-
Rückbau der Baukonstruktionen einschl. Erdarbeiten am Rand des KG,
-
Trennung, Kennzeichnung, Fraktionierung und Vorbereitung der Abfälle in geeignete Be- hälter,
-
Beprobung und Durchführung der erforderlichen chemischen Analysen,
-
Laden, Transport und vollständige Entsorgung bzw. Verwertung Entsorgung aller bei der Entkernung /Schadsto sanierung und beim Gesamtrückbau anfallenden nicht minerali- schen Materialien unter der Abfallerzeugernummer des Bauherrn/Eigentümers,
-
Nachweisführung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht,
-
Reinigung und Übergabe der Rückbau ächen.
Die Abbruchanzeige/ -genehmigung wird durch den AG gestellt.
Die Einholung aller für die fachgerechte Entsorgung/Verwertung der anfallenden Materialien (auch gefährliche Abfälle) erforderlichen Genehmigungen sind vom AN zu erbringen. Die Entsor- gungswege der ordnungsgemäßen Verwertung / Entsorgung aller im Rahmen der Maßnahmen rückzubauenden Materialien sind durch den AN zu klären. Die Unterlagen sind dem AG 3 AT vor Beginn der Abfuhr vorzulegen. Die Entsorgung erfolgt über die Abfallerzeugernummer.
24.08.26 Seite 31 / 42
[Seite 32]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Alle bei der Beräumung, Entkernung, Schadsto sanierung und dem Abbruch anfallenden Mate- rialien sind vom AN ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Die baubegleitende Doku- mentation der Rückbau- und Entsorgungs/Verwertungsmaßnahmen, und die gesamten Entsor- gungsnachweise sind vom AN innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Rückbaumaß- nahme vorzulegen.
Sollten während der Rückbauarbeiten Materialien festgestellt werden, welche im Abbruch- und Entsorgungskonzept bzw. im geotechnischen Bericht (Anlagen 4, 8 und 9) nicht beschrieben wurden, ist der AG bzw. ÖB unverzüglich schriftlich zu informieren.
Das Abbruchmaterial bzw. Aushubmaterial können nicht unmittelbar entsorgt werden. Diese müssen für den Abtransport bereitgestellt werden müssen, diese sind gegen Verwehungen bzw. Vernässen durch eine verwehungssichere und witterungsbeständige Folie zu schützen. Die Baustellenlogistik hinsichtlich der Bereitstellung von zu beprobenden Materialen ist durch den AN zu planen.
Die Einstufung der zu entsorgenden Materialien und Böden erfolgt nach der Ersatzbausto ver- ordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Der Einsatz von mobilen Brecher- und Aufbereitungsanlagen ist nur außerhalb der Schulö - nungszeiten möglich, sofern die genehmigungsrechtlichen Au agen nach der 4. BImSchV und die allgemeinen Lärm- und Staubschutzau agen eingehalten werden.
8.2 Vorbereitende Maßnahmen
Nach der Baustelleneinrichtung und vor Beginn der Rückbauarbeiten sind in den Außenberei- chen folgenden Maßnahmen durchzuführen:
-
Rückbau Pfosten im Eingangsbereich beim ö entlichen Gehweg,
-
Wurzelstock der bereits gefällten Bäume (siehe Abschnitt 7.1.2) entfernen, einschl. Ent- sorgung
-
Sträucher und Hecken roden, einschl. Entsorgung (siehe Abschnitt 7.1.2 und Plan A3)
-
Rückbau der P asterbefestigung, einschl. Entsorgung (siehe Abschnitt 7.1.2 und Plan A3)
-
Rückbau Tiefbordstein, einschl. Entsorgung (siehe Abschnitt 7.1.2 und Plan A3)
-
Rückbau Zäune, einschl. Entsorgung (siehe Abschnitt 7.1.2 und Plan A3)
-
Rückbau Gehwegplatten im Bereich der Überdachung des Haupteingangs, einschl. Ent- sorgung (siehe Abschnitt 7.1.2 und Plan A3)
24.08.26 Seite 32 / 42
[Seite 33]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
-
Rückbau von Sand- und Schotterunterbau unterhalb der befestigten Flächen, einschl. Entsorgung
-
Oberboden Lösen und abtransportieren, einschl. Entsorgung
-
Rückbau Asphaltbefestigung einschl. Trennschnitte im Schulhof, einschl. Entsorgung nach AVV Abfallschlüssel 17 03 02 (siehe Abschnitt 7.1.2, Plan A3 und Anlagen 8 und 9)
-
Rückbau Masten und Fahnenmasten, einschl. Entsorgung der Fundamente
-
Rückbau Sitzbänke und Spielstücke im Schulhofbereich, einschl. Entsorgung
-
Rückbau Hochbeet , einschl. Entsorgung
-
Liefern, Vorhalten, Betreiben, Abbauen und Abtransport einer Befeuchtungsanlage
Der AN kann die Leistungen entweder parallel oder in der Reihenfolge ausführen.
8.3 Ausbau schadsto haltiger Bauteile
Asbesthaltige Bauteile
Im Rahmen der durchgeführten Schadsto untersuchungen wurde im westlichen Bereich des Gebäudes (ehem. Hausmeisterwohnung) asbesthaltiger Fensterkitt nachgewiesen. Betro en ist die folgende Fundstelle:
| Bauteil | Fundstelle | Asbestgehalt | AVV |
|---|---|---|---|
| Fensterkitt | KG und EG der ehem. Hausmeisterwohnung | ca. 10 15 % Chrysotil | 17 06 05* |
Der Ausbau der asbesthaltigen Bausto e ist vom AN gemäß den Anforderungen der TRGS 519 sowie den geltenden arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
-
Einrichtung, Abschottung und Kennzeichnung des Arbeitsbereichs,
-
Ergreifung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519,
-
Fachgerechter vollständiger Ausbau und Aufnahme der asbesthaltigen Fenster als Ge- samtstücke,
-
Staubarme Demontage und Sammlung der asbesthaltigen Abfälle,
-
Verpackung in zugelassene, gekennzeichnete Asbest-Big-Bags bzw. Asbestsäcke,
-
Innerbetrieblicher Transport, Verladung und Abtransport,
24.08.26 Seite 33 / 42
[Seite 34]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
-
Fachgerechte Entsorgung als gefährlicher Abfall mit dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05* (siehe Abschnitt 8.9),
-
Durchführung der erforderlichen Reinigungsmaßnahmen im Arbeitsbereich,
-
Vollständige Nachweisführung einschließlich Entsorgungsnachweisen, Übernahme- scheinen und sonstiger erforderlicher Dokumentationen.
24.08.26 Seite 34 / 42
[Seite 35]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
KMF-haltige Bauteile
Aufgrund des Baualters des Gebäudes sind alle vorhandenen Mineralwolledämmungen als künstliche Mineralfasern (KMF) alter Bauart einzustufen. Die Demontage-, Verpackungs- und Entsorgungsarbeiten sind durch den AN unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtli- chen Bestimmungen, insbesondere der TRGS 521, auszuführen.
-
Einrichtung und Kennzeichnung des Arbeitsbereichs als staubgefährdeter Bereich,
-
Bereitstellung und Verwendung geeigneter Arbeitsschutz und persönlicher Schutzaus- rüstung nach TRGS 521,
-
Fachgerechter, getrennter Ausbau sämtlicher KMF-Dämmsto e einschließlich erforder- licher Befestigungs- und Unterkonstruktionselemente,
-
Staubarme Demontage unter Anwendung geeigneter Schutz- und Minderungsmaßnah- men zur Vermeidung einer Faserfreisetzung,
-
Sammlung und Verpackung der ausgebauten KMF-Materialien in zugelassenen, staub- dichten Big Bags oder geeigneten Entsorgungsgebinden,
-
Innerbetrieblicher Transport, Verladung und Abtransport der anfallenden Abfälle,
-
Fachgerechte Entsorgung als gefährlicher Abfall gemäß Abfallschlüssel AVV 17 06 03* (siehe Abschnitt 11.10),
-
Reinigung der Arbeitsbereiche nach Abschluss der Ausbauarbeiten,
-
Vollständige Nachweisführung einschließlich Übernahme- und Entsorgungsnachweisen.
8.4 Entkernung der Gebäude
Vor Beginn der Rückbaumaßnahme wird Haus 1 durch das Schulpersonal beräumt. Es kann je- doch nicht ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt des Rückbaubeginns noch einzelne Möbelstücke, Einrichtungsgegenstände oder sonstiger Sperrmüll im Gebäude vorhanden sind. Daher ist vorsorglich der Ausbau, die Verladung, der Transport sowie die fachgerechte Entsor- gung von Sperrmüll in einer geschätzten Menge von insgesamt ca. 5 m³ vorgesehen.
Nach Beräumung des Gebäudes hat der AN die vollständige Entkernung des Gebäudes ein- schließlich Ausbau, Demontage, sortenreiner Trennung, Verladung und Vorbereitung zum Ab- fuhr sämtlicher nicht tragender Bauteile und Einbauten durchzuführen. Hierzu zählen insbeson- dere folgende Bauteile und Materialien:
-
Innentüren einschließlich Türzargen,
-
Holzverkleidungen und sonstige Wandbekleidungen,
24.08.26 Seite 35 / 42
[Seite 36]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
-
Bodenbeläge einschließlich Kleberreste und Unterkonstruktionen bis zum Beton,
-
Unterdecken und abgehängte Deckenkonstruktionen,
-
technische Gebäudeinstallationen,
-
Sanitärgegenstände einschließlich Zubehör,
-
Heizkörper einschließlich Befestigungen,
-
Ver- und Entsorgungsleitungen,
-
Elektroinstallationen einschließlich Kabel, Kabeltrassen und Verteilungen,
-
Beleuchtungskörper und Leuchten,
-
Vorhänge, Gardinen, Vorhangschienen, Rolladen sowie sonstige Sonnenschutzanlagen,
-
Fenster einschließlich Beschläge und Nebenbauteile,
-
Oberlichter einschließlich Rahmenkonstruktionen,
-
Dachpappen, Dämmungsplatten und Bitumenbahnen einschließlich Kleberreste,
-
fest eingebaute Möbel und sonstige Einbauten.
Der AN hat vor Beginn sämtlicher Rückbauarbeiten auf dem Flachdach die erforderlichen Maß- nahmen zur Sicherung gegen Absturz und Durchsturz gemäß den geltenden arbeitsschutzrecht- lichen Vorschriften einzurichten und während der gesamten Ausführungsdauer vorzuhalten.
Der AN hat sämtliche anfallenden Materialien, Installationen und Elektroinstallationen ein- schließlich aller zugehörigen Befestigungs- und Hilfskonstruktionen fachgerecht zu demontie- ren, getrennt nach Material- bzw. Sto fraktionen zu erfassen, aufzunehmen, in geeigneten Be- hälter zwischenzulagern und Kennzeichnen und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen so- wie abfallrechtlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzufüh- ren.
Leuchtsto lampen sind aufgrund ihrer schadsto haltigen Bestandteile getrennt auszubauen, bruchsicher zu verpacken und entsprechend den einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
8.5 Freigabemessung/Überprüfung im Beisein des AG/ÖB
Nach Abschluss der Entkernungs- und Schadsto sanierungsarbeiten sowie vor Beginn des ei- gentlichen Gebäuderückbaus ist eine Freigabeprüfung der verbleibenden mineralischen
24.08.26 Seite 36 / 42
[Seite 37]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Bausubstanz durchzuführen und zu dokumentieren. Die Überprüfung erfolgt im Beisein der ÖB und AG.
Ziel der Freigabeprüfung ist der Nachweis, dass sämtliche schadsto haltigen, gefährlichen oder sonstigen Fremdsto e vollständig entfernt wurden und keine Materialien mehr vorhanden sind, die die abfallrechtliche Einstufung, Verwertung oder Entsorgung des mineralischen Abbruchma- terials nachteilig beein ussen könnten.
Erst nach erfolgter Freigabe durch AG und/oder ÖB dürfen die Rückbauarbeiten an der minerali- schen Bausubstanz aufgenommen werden. Eventuell festgestellte Restbelastungen oder ver- bliebene Fremdsto e sind vor Beginn der Abbrucharbeiten vollständig zu entfernen.
24.08.26 Seite 37 / 42
[Seite 38]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
8.6 Örtliche Freilegung der Dachkonstruktion
Anbindung Überdachung des Eingangsbereich zu Haus 2
Vor Beginn der Rückbauarbeiten der Überdachung im Eingangsbereich ist durch den AN eine ört- liche Freilegung der bestehenden Dachkonstruktion im Bereich der Anbindung zu Haus 2 zur Er- kundung des konstruktiven Aufbaus durchzuführen. Hierzu gehören das Ö nen und Freilegen der Stahlbetonkonstruktion für die Beurteilung durch den Tragwerksplaner.
Abbildung 17: Anbindungsbereich zu Haus 2 Blickrichtung Ost
Anbindung Überdachung des Eingangsbereich zu der Überdachung entlang Haus 2
Vor Beginn der Rückbauarbeiten der Überdachung im Eingangsbereich ist durch den AN eine ört- liche Freilegung der bestehenden Dachkonstruktion im Bereich der Doppelstützen durchzufüh- ren, wo die Überdachung des Eingangsbereich und die Überdachung entlang Haus 2 sich be n- den. Hierzu gehören das Ö nen und Freilegen der Holzverkleidung der Überdachung entlang Haus 2 für eine Breite von bis zu 50 cm von unten.
24.08.26 Seite 38 / 42
[Seite 39]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Abbildung 18: Bereich der vorgesehenen Ö nung Blickrichtung Nordost
Nach Freigabe der Tragwerksplaner ist durch den AN die Herstellung von Trennschnitten in Stahlbetonbauteilen mittels Diamantsäge einschließlich Durchtrennen der Bewehrung durch- zuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine Sicherung der Dachkonstruktion in die- sem Bereich eine temporäre Abstützung von unten durchzuführen.
Dicke der Bauteile:
-
Stahlbeton: bis zu 150 mm
-
Träger: bis zu 350 mm
8.7 Rückbau des mineralischen Bausubstanz Baukonstruktionen unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs
Nach erfolgter Freigabe durch AG und/oder ÖB hat der AN den vollständigen Rückbau des zuvor entkernten und beräumten Gebäudes bis Unterkante Gebäudeteile bzw. bis OK Bodenplatte des KG im westlichen Bereich durchzuführen.
Der Rückbau umfasst die vollständige Demontage und den Abbruch sämtlicher verbleibender Bauteile der tragenden und nicht tragenden Gebäudekonstruktion:
-
Dachkonstruktionen einschließlich Attika, Vordächer, Dachabdichtungen und Dachdäm- mungen,
-
Außen- und Innenwände und sonstige konstruktive Bauteile (wie Lichtschächte in KG, etc.)
-
Decken- und Fußbodenaufbau,
24.08.26 Seite 39 / 42
[Seite 40]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
-
Fundamente und sonstige unterirdische Bauteile,
-
Vordächer und sonstige konstruktive Bauteile,
-
verbleibende technische Anlagen sowie Restbausto e.
Die Rückbauarbeiten sind unter besonderer Berücksichtigung des auf dem Schulgelände statt- ndenden laufenden Schulbetriebs durchzuführen. Der AN hat seine Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass Gefährdungen, Behinderungen sowie unzumutbare Beeinträchtigungen des Schulbetriebs vermieden werden. Hierzu sind die erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Koor- dinierungsmaßnahmen eigenverantwortlich vorzusehen und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten.
Die anfallenden Materialien sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen so- wie den Vorgaben der Ersatzbausto verordnung (EBV), der Gewerbeabfallverordnung (Ge- wAbfV) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) getrennt nach Materialfraktionen mit Kenn- zeichnung zu erfassen, auf Haufwerken bzw. in geeigneten Behälter zwischenzulagern und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen (siehe Abschnitt 8.9).
Der AN hat durch geeignete Rückbauverfahren sicherzustellen, dass die einzelnen Materialfrak- tionen getrennt gewonnen und die vorgenannten Materialqualitäten erhalten bleiben. Eine Ver- mischung unterschiedlicher Materialqualitäten ist unzulässig. Die Materialien sind für die Be- probung auf getrennten Halden abzulegen (siehe Abschnitt 8.8).
8.8 Erdarbeiten KG
Das Grundstück liegt in einem Bombenabwurfgebiet. Die vorgesehenen Erdarbeiten werden je- doch ausschließlich innerhalb des Bereichs der ehemaligen Baugrube bzw. der bereits herge- stellten Baugrubensicherung durchgeführt. Da in diesen Bereichen bereits tiefgreifende Boden- eingri e erfolgt sind, ist für die geplanten Erdarbeiten nach derzeitigem Kenntnisstand (Archiv- unterlagen) keine zusätzlichen Kampfmitteluntersuchungen erforderlich.
Für den Rückbau der Kelleraußenwände sind durch den AN die Herstellung der erforderlichen Arbeitsräume sowie die hierzu notwendigen Erdarbeiten auszuführen. Die Baugrube und Bö- schungen sind entsprechend den geotechnischen, statischen und arbeitsschutzrechtlichen An- forderungen herzustellen, zu unterhalten und nach Abschluss der Rückbauarbeiten wieder zu verfüllen. Die Hinweise und Empfehlungen der Anlagen 8 und 9 sind zu beachten.
Der AN hat während und nach Fertigstellung der Rückbauarbeiten eine Absturzsicherung im Be- reich der Baugrube der Teilunterkellerung herzustellen und bis Beginn des Rohbaus vorzuhalten.
Der AN hat die anfallenden Aushubmaterialien auf Haufwerken zwischenzulagern und entspre- chend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben der
24.08.26 Seite 40 / 42
[Seite 41]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
Ersatzbausto verordnung (EBV) einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzufüh- ren (siehe Abschnitt 8.9).
Der AN hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Vermischung unterschiedli- cher Boden- und Materialqualitäten vermieden wird.
Die vorgesehenen Erdarbeiten im Bereich des Kellers sind im Homogenbereich O1 (Oberboden) und A/B2 (Au üllungen, Deck, Terrassen- und Schwemmsedimente) zu erwarten.
8.9 Beprobung und Durchführung der erforderlichen chemischen Analysen
Die im Zuge der Rückbauarbeiten anfallenden und getrennt aufgehaldeten mineralischen Bau- sto e, Aushubmaterialien sowie Asphaltaufbrüche sind repräsentativ durch fachkundiges Per- sonal des AN mit Beisein vom AG bzw. ÖB unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke und Untersuchungsanforderungen zu beproben und hinsichtlich ihrer abfallrechtlichen Einstu- fung von einem akkreditierten Prü abor untersuchen zu lassen wie folgendes:
-
für mineralischen Bausto e: EBV vom 09.07.2021, Anl. 1 Tab 1 Materialwerte für geregelte Ersatzbausto e ohne Gleis- schotter, Bodenmaterial und Baggergut
-
für Aushubmaterialien: EBV vom 09.07.2021, Anl. 1 Tab 3 Materialwerte für Bodenmaterial und Baggergut
-
für Asphaltaufbrüche: PAK im Feststo nach EPA
Eine Abstimmung des Beprobungskonzepts ist vor Probenahme mit dem AG bzw. ÖB zu erfolgen. Die Probenahme ist 3 AT vor Durchführung schriftlich dem AG/ÖB anzumelden.
Die Ergebnisse der chemischen Analysen sind in prü ähiger Form an AG bzw. ÖB zu übergeben. Die Prüfungszeit der Ergebnisse und die Freigabe dauern in der Regel 2 AT, diese sind bei dem Bauzeitenplan zu berücksichtigen.
Die Probenahme- und Analysenergebnisse bilden die Grundlage für die Festlegung der Verwer- tungs- und Entsorgungswege der anfallenden Materialien.
Bis zur Vorlage und Freigabe der Analysenergebnisse sind die beprobten Materialien getrennt nach Fraktionen auf dem Baufeld zwischenzulagern und gegen Vermischung und Witterung zu sichern.
24.08.26 Seite 41 / 42
[Seite 42]
Grundschule am Hengstbach in Konrad-Adenauer-Straße 22, Dreieich
Leistungsbeschreibung für den Rückbau des Hauses 1 und des Haupteingangsbereiches
8.10 Laden, Transport und Entsorgung bzw. Verwertung
Nach Vorlage der Ergebnisse der chemischen Analysen und Freigabe durch den AG bzw. ÖB sind durch den AN die bei der Entkernung, Schadsto sanierung und dem Gesamtrückbau anfallen- den nicht mineralischen und mineralischen Bau- und Abbruchabfälle zu laden, zu transportie- ren, nachweiszuführen und unter der Abfallerzeugernummer des Bauherrn/Eigentümers voll- ständig zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Die Entsorgung hat entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallver- zeichnis-Verordnung (AVV) sowie den Annahmebedingungen der jeweiligen Verwertungs- und Entsorgungsanlagen zu erfolgen.
Die Trennung der einzelnen Abfallfraktionen ist durch den AN bereits beim Ausbau und Rückbau entsprechend den jeweiligen Verwertungs- und Entsorgungswegen durchzuführen.
Der AN hat sämtliche erforderlichen Sammel- und Transportbehälter bereitzustellen sowie das Laden der Materialien, den innerbetrieblichen Transport, erforderliche Zwischenlagerungen und den Abtransport zu zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen eigenverantwortlich durchzuführen.
Die für die gefährliche Abfälle erforderliche Nachweisführung einschließlich elektronischer Nachweisverfahren ist durch den AN sicherzustellen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG bzw. ÖB unaufgefordert vorzulegen.
24.08.26 Seite 42 / 42