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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Lang- und Kurztexte
Projekt-Nr. : 175438-007
Bauvorhaben : Verwaltungszentrum Nürnberg Regensburger Straße 104 - 106 90478 Nürnberg
Bauherr : Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht / Vergabe RIM VZ Nürnberg Lina-Ammon-Straße 9 90471 Nürnberg
Leistungsumfang : Abbruch
Ausschreibung vom : 29.09.2026
Ausführungsfrist : 09.11.2026 - 31.05.2027
Angebotsabgabe bis : 20.10.2026, 08:00 Uhr
Angebotsabgabe an: siehe Bauherr
Zuschlagsfrist: 06.11.2026
Bieter: .....................................................
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Angebotssumme netto : EUR .........................................
...............% MWSt : EUR .........................................
Angebotssumme brutto : EUR
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( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift ) (Datum )
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Projekt: 175438-007 Abbruch
Umfang: Abbruch
Ausgabeumfang: OZ Ebene Seite
Baubeschreibung 4
Allgemeine Vorbemerkungen 5
Gewerkespezifische Vorbemerkungen 8
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 9
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 11
Ergänzung der Angebotsanforderung 17
1 Abbrucharbeiten 18
1.1 Vorbereitende Arbeiten 18
1.2 Gerüste 20
1.3 Abbruch Wände 21
1.4 Abbruch Decke 23
1.5 Abbruch Türen 25
1.6 Abbruch Leitungsummantelungen 27
1.7 Sonstiges 29
1.8 Entsorgung 31
1.9 Zulagen 33
1.10 Stundenlohnarbeiten 35
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Projekt: 175438-007 Abbruch
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Baubeschreibung
Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg enthält die zentrale Poststelle, die als wesentlicher Knotenpunkt der deutschlandweiten Verteilung von Post in die Dienststellen dient. Die bestehenden Räumlichkeiten sind deutlich abgenutzt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein angenehmes Arbeitsumfeld, an die Ergonomie und an den Arbeitsschutz.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sanierung und funktionale Neuordnung der Poststelle.
Sämtliche Oberflächen einschließlich Bodenbeläge, Wand- und Deckenflächen werden erneuert. Außerdem erfolgt im Zuge der Maßnahme eine Anpassung der Grundrissstruktur durch den Rückbau bestehender Trennwände sowie die Neuordnung der Funktionsbereiche. Es wird ein abgeschlossener Raum für die Brieföffnung hergestellt. Die bestehende Deckenkonstruktion wird zurückgebaut und durch ein offenes Deckenkonzept mit sichtbaren Installationen und punktuell angeordneten Akustikelementen ersetzt. Die Möblierung wird erneuert. Technische Anpassungen umfassen den Austausch der Beleuchtungstechnik, die Anpassungen der Lüftungsinstallation einschließlich der Überprüfung und Ergänzung brandschutztechnischer Einrichtungen und die Neumontage der Elektroinstallationen.
Aufgrund der zentralen Funktion der Poststelle ist die Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit zwingend erforderlich. Die Ausführung erfolgt daher in zwei räumlich getrennten Bauabschnitten. In Teilbereichen können die Arbeiten zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten stattfinden. Der zentrale Raum der Poststelle wird werktäglich am Nachmittag zur Postsortierung genutzt. Die Arbeiten in diesem Raum finden abschnittsweise am Wochenende statt.
Für das Gewerk Abbrucharbeiten fallen innerhalb der Maßnahme folgende Arbeiten an:
- Abbruch nichttragender Trennwände in Ständerbauweise einschließlich der Hohlraumdämmung aus alter Mineralwolle
- Abbruch der abgehängten Decke (Alu-Bekleidung, Tragprofile, Dämmung) sowie der Dämmung an den Lüftungsleitungen
- Ausbau von Stahltüren, Abbruch von Gussasphaltestrich mit Schüttung, Trennschnitte in Mauerwerk und Estrich
- Sammeln, Verpacken, Ausschleusen und Entsorgen sämtlicher Abbruchstoffe einschließlich der gefährlichen Abfälle nach TRGS 521, Ausführung unter laufendem Betrieb in zwei Bauabschnitten
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Projekt: 175438-007 Abbruch
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitszeiten: Die normalen Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr. Zur Einhaltung des Terminplans können die Arbeitszeiten auf bis zu 22:00 Uhr verlängert werden; ab 20:00 Uhr dürfen nur noch leise Arbeiten ausgeführt werden. Samstagsarbeit ist zulässig und kann zur Einhaltung des Terminplans erforderlich werden. Die Arbeiten im Bauabschnitt 2 können nur zwischen Freitag, 15:30 Uhr, und Montag, 13:00 Uhr, stattfinden. Im Anschluss müssen die Räumlichkeiten durch die Angestellten der Poststelle wieder sicher genutzt werden können. Im Bauabschnitt 1 können die Arbeiten werktags im normalen Zeitrahmen stattfinden, unter Berücksichtigung der Sperrtage und einer Ruhepause zwischen 14:00 und 15:00 Uhr. Diese Einschränkungen erfordern eine komplexe Planung des Bauablaufs und die Bereitstellung größerer Mannschaftskapazitäten am Wochenende. Der hieraus entstehende Mehraufwand ist über die aufgeführte Pauschalposition abzurechnen. Zu beachten ist weiterhin, dass an einzelnen Tagen keine Arbeiten stattfinden können. Diese terminliche Einschränkung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Tage sind der Anlage 04 „Sperrtage" zu entnehmen. Es können vereinzelt weitere Termine hinzukommen (höchstens zwei pro Monat), an denen nicht gearbeitet werden kann oder nur leise Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Die Zeitpunkte werden durch die Bauleitung rechtzeitig mitgeteilt.
Baustellenlogistik: Die Erschließung der Baustelle ist der Anlage 02 „Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass eine große Parallelbaustelle unmittelbar an den Arbeitsbereich angrenzt. Der Koordinationsaufwand sowie evtl. auftretende Wartezeiten durch Anlieferungsengpässe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anlieferungen erfolgen über den Flur bei Raum E38. Anlieferungen, die durch den schmalen Flur nicht möglich sind, können auch über den Posthof bei Raum E40 erfolgen. Diese Lieferungen sind rechtzeitig bei der Bauleitung anzumelden.
Lärmintensive Arbeiten: Die Staub- und Lärmbelästigung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Ab 20:00 Uhr dürfen ausschließlich leise Arbeiten ausgeführt werden. Den Anordnungen der Mitarbeiter des BA- Service-Hauses ist unverzüglich Folge zu leisten. Sollte durch Staub und Lärm eine Beeinträchtigung des Bürobetriebes der Bundesagentur für Arbeit eintreten, sind die lauten Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen und die Belästigung abzustellen. Wartezeiten werden in diesem Zusammenhang nicht vergütet. Sollte ausnahmsweise eine besondere Veranstaltung anberaumt sein, wird dies dem Auftragnehmer durch die Bauleitung mindestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Auch in diesem Fall sind die Arbeiten für einige Stunden zu unterbrechen. Wartezeiten werden in diesen selten vorkommenden Fällen nicht vergütet.
Sperrtage: Bereits bekannte Veranstaltungen in der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Pressekonferenz, Verwaltungsratssitzung) sind in der Anlage 04 „Sperrtage" eingetragen. Während dieser Zeiträume darf nicht gearbeitet werden. Diese „Arbeitspausen" werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Zugangskontrolle: Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine ausgeprägte Zugangskontrolle. Die entsprechenden Zugangsausweise haben jeder Arbeiter und der Bauleiter des Auftragnehmers täglich bei Arbeitsbeginn an der Hauptpforte gegen Vorlage des Personalausweises in Empfang
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Projekt: 175438-007 Abbruch
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
zu nehmen und beim Verlassen des Geländes bzw. des Gebäudes dort wieder abzugeben. Die Hauptpforte ist durchgehend besetzt, auch an Wochenenden. Wartezeiten, die durch das Sicherheitssystem bedingt sind, werden nicht vergütet, sondern sind in den Einheitspreisen enthalten.
Schweißarbeiten / offene Flamme: Schweißarbeiten, Arbeiten mit der Trennscheibe (Flex) sowie Arbeiten mit offener Flamme sind nur eingeschränkt möglich und müssen zwei Tage vorher gesondert in der Leitwarte angemeldet werden (Schweiß-/Feuererlaubnisschein).
Sanitärbereiche: Für das Personal auf der Baustelle werden im Baustellenbereich bauseits eigene sanitäre Anlagen gestellt und vorgehalten. Die Nutzung der WC-Bereiche in den verschiedenen Gebäudeteilen der BA ist während der gesamten Baumaßnahme untersagt. Bei Nichteinhaltung behalten sich die Bauleitung und der Sicherheitsdienst vor, ein Zutrittsverbot auszusprechen.
Kantine: Die Kantine der Bundesagentur für Arbeit im Erdgeschoss, Bauteil VI, kann für die Mittagspause von den Bauarbeitern genutzt werden; vor Betreten des Hauses sind jedoch die Schuhe zu wechseln.
Mitarbeiteranmeldung: Ein Wechsel der eingesetzten Mitarbeiter während der Bauzeit ist zulässig, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Krankheit oder Urlaub) und der Wechsel der Bauleitung mit mindestens einer Woche Vorlauf angezeigt wird. Die vollständige Liste aller vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter ist der Bauleitung eine Woche vor Beginn der Arbeiten zu übermitteln, damit diese beim Sicherheitsdienst der Bundesagentur angemeldet werden können. Ein Zugang zur Liegenschaft ist für nicht angemeldetes Personal nicht möglich. Arbeitsausfälle, die durch eine fehlende oder verspätet übermittelte Personalliste verursacht werden, gehen zulasten des Auftragnehmers. In der Personalliste sind der vollständige Vor- und Nachname aller eingesetzten Mitarbeiter anzugeben. Eine Nachmeldung zusätzlicher Mitarbeiter hat mit mindestens einer Woche Vorlauf zu erfolgen.
Sicherheitseinweisung: Jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers hat sich einer Sicherheitseinweisung durch das BA- Service-Haus zu unterziehen und diese zu unterschreiben.
Rauchverbot: Auf der gesamten Baustelle besteht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen im Erdgeschoss, z. B. im Freibereich vor der Kantine oder auf dem Gehweg der Regensburger Straße außerhalb des Geländes der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitskleidung: Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter stets saubere Arbeitskleidung tragen.
Sauberkeit: Auf der Baustelle ist besonders auf Ordnung zu achten. Den Anweisungen der Bauleitung bezüglich Unordnung ist unverzüglich Folge zu leisten.
Sicherheit: Auf der gesamten Baustelle besteht Helmpflicht. Die Arbeit in Treppenhäusern mit offenem
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Projekt: 175438-007 Abbruch
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Luftraum stellt ein erhebliches Arbeitsrisiko dar; hier sind zusätzlich Absturzsicherungen bzw. PSA gegen Absturz einzusetzen. Zuwiderhandelnde werden einmal ermahnt; beim zweiten Verstoß werden sie der Baustelle verwiesen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird die Baustelle beaufsichtigen und Begehungen durchführen. Die geforderten Vorkehrungen sind vom Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Sie werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Rauchmelder: Bei Staubentwicklung innerhalb des Gebäudes ist stets darauf zu achten, dass die in der Nähe befindlichen Rauchmelder zuvor durch die Leitwarte abgeschaltet werden. Dies hat der Auftragnehmer zu veranlassen (persönlich in der Leitwarte, EG Bauteil III). Nach Abschluss der staubintensiven Arbeiten ist die Wiederinbetriebnahme dort persönlich zu melden. Löst ein Rauchmelder infolge einer Unterlassung des Auftragnehmers aus und hat dies eine Evakuierung des Gebäudes mit Feuerwehreinsatz zur Folge, trägt der Auftragnehmer die hierdurch entstehenden Kosten.
Terminschiene: Der Auftragnehmer hat die straffen Termine erforderlichenfalls durch Überstunden (bis 22:00 Uhr) oder Samstagsarbeit einzuhalten. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
Strom / Wasser: Baustrom und Bauwasser einschließlich Bauverteilung werden bauseits gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Bauherr.
Besprechungen: Es finden wöchentliche Jour-fixe-Baubesprechungen statt, an denen der Auftragnehmer verpflichtend teilzunehmen hat. Es ist stets ein deutschsprachiger Vertreter der ausführenden Firma (Bauleiter oder Vorarbeiter) zu entsenden.
Ausführungstermine: Baubeginn: 09.11.2026 Fertigstellung: 31.05.2027 Bei den vorgenannten Terminen handelt es sich um Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B. Einzelfristen werden nicht vereinbart.
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Gewerkespezifische Vorbemerkungen
Anlagen als PDF, die Bestandteil der Ausschreibung sind:
175438_Anlage 01_Fotoblatt 175438_Anlage 02_Baustelleneinrichtung 175438_Anlage 03_Abbruchplan 175438_Anlage 04_Sperrtage
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Projekt: 175438-007 Abbruch
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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist.
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
Der Einheitspreis ist in EURO anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur funktionsfähigen Fertigstellung der beschriebenen, vertraglichen Leistung gehören.
Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und Transportleistungen
- Vorhaltung und Unterhaltung für Maschinen, Geräte und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe
- Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
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Ende der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
1.1 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigenZustimmung des Auftraggebers.
1.2 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B
1.2.1 Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser stehen auf der Baustellein 10 bis 100 m zur Verfügung Baustromverteiler verfügbar: mind. 16A-Baustrom-Würfel (230V). Bauwasser im Außenbereich am vorhanden. (Innerhalb des Gebäudes sind keine Entnahmestellen vorhanden!) Verteilung von dort aus ist vom Bieter vorzunehmen und einzukalkulieren.
1.2.2 Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG.Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (zB. Containerversorgungetc.). Diese sind vom AN zu tragen. Entsprechende Zwischenzähler sindvom AN zu setzen. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer)sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren.
1.2.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden von der Bauleitungangewiesen.
1.3 Einrichtung von UnterkünftenUnterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeitdürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet,nicht eingerichtet werden.
1.4 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Die Stundenlohnzettel sind w ö c h e n t l i c h einzureichen. Anfahrt und Abfahrt werden nicht gesondert vergütet (nicht nach Aufwand) sondern sind allgemein auf den Stundensatz umzulegen. Eine vom Bauherrn angeordnete und beauftragte Regiearbeit beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeiten tatsächlich auf der Baustelle beginnen und endet dann, wenn die Arbeiten tatsächlich auf der Baustelle beendet wurden. Auf den Stundenlohnzetteln sind die Qualitifikationen der einzelnen Mitarbeiter zu benennen. Erfolgt dies nicht, ist der prüfende Architekt dazu berechtigt, die Qualifikation der Mitarbeiter anhand seines Baustelleneindrucks eigenverantwortlich zu bestimmen und zu benennen.
1.5 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Der vollständige Namen der Person oder Vertretung muss vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung mitgeteilt werden.
1.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zu den regelmäßigen Baustellenbesprechungen zu entsenden, die vom Auftraggeber organisiert werden.Diese Besprechungen finden in festgelegten Abständen statt, wobei ein detaillierter Zeitplan vor Baubeginn erstellt wird. Die Teilnahme an diesen Terminen ist ab sofort bis zur Fertigstellung
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des Projekts obligatorisch.
1.7 Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers
Die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Arbeitsunterlagen sind durch den Auftragnehmer, ohne besondere Vergütung, soweit sie nicht gesondert als LV-Position ausgewiesen sind, herzustellen und rechzeitig vor Beginn der jeweiligen Ausführung von der örtlichen Bauleitung freigeben zu lassen. Diese Unterlagen sind, soweit erforderlich, in einem Maßstab herzustellen, aus dem entsprechend den Erfordernissen des Projektes/Gewerkes eine eindeutige Beurteilung der Leistungen möglich ist. Zu diesem Zweck werden vom Planer Zeichnungen zur Verfügung gestellt. Alle wichtigen Teile sind auf den Arbeitsplänen mind. im Maßstab 1:10/1:20 dargestellt. Alle Ausführungsunterlagen sind 2-fach zu übergeben, soweit an anderer Stelle dieses Leistungsverzeichnisses keine anderen Forderungen vorgegeben sind. Die Übergabe muss ebenfalls in digitaler Form als PDF und DWG erfolgen.
1.8 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichenLeistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertrags- fristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oderterminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sindzu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder beierheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plandurch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben.Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung,bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in einfacher Fertigung und indigitaler Form (Format PDF) zu übergeben.
1.9 Vorauszahlungen Vorauszahlung von einem Drittel der Netto-Auftragssumme zuzüglichder anteiligen Umsatzsteuer bei Auftragserteilung nach Stellungder Sicherheit. Vorauszahlung von einem weiteren Drittel der Netto-Auftragssummezuzüglich der anteiligen Umsatzsteuer bei nachgewiesener Bereitstellungder Bauteile nach Stellung der Sicherheit.Abschlagszahlungen werden über die Vorauszahlung hinaus geleistetentsprechend dem jeweiligen Leistungsstand bis zur Höhe derAuftragssumme unter Anrechnung der Vorauszahlungen.
1.10 Befestigung von Rohrleitungen/Konsolen etc.Die Befestigung von Rohrleitungen, Kabeltrassen, Konsolen etc.beinhaltet auch das Bohren von Löchern und sämtliche erforderlichenzugelassenen Befestigungsmittel. Diese Leistungen sind in diejeweiligen Positionen mit einzukalkulieren.
1.11 Ausführungsbedingungen Grundsätzlich muss die gesamte Baumaßnahme sensibel auf den laufenden Bürobetrieb abgestimmt werden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich während üblicher Arbeitzeiten. Beeinträchtigungen der Benutzung oder des Betriebs vorhandener Anlagensind zu vermeiden.
1.12 Hinweise zur Materialpreiskalkulation
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Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt über einen Zeitraum von ca. einem Jahr. Preissteigerungen jeglicher Art während dieser Zeit sind bereits in die Einheitspreise vollständig einzukalkulieren. Dies gilt auch für etwaige Lohnerhöhungen.
1.13 SiGeKo Durch den Auftraggeber/Bauherrn wurde für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften ein SiGeKo nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bestellt. Der SiGeKO hat gegenüber den auf der Baustelle tätigen Personen im Namen und Auftrag des Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsrecht. Bei der Feststellung von Gefährdungen des Gesundheitsschutzes von Personen auf der Baustelle oder bei der Gefahr von schwerwiegenden Havarien, ist er berechtigt die Leistungsausführungen sofort einstellen zu lassen. Der Auftraggeber und die örtliche Bauleitung wird vom SiGeKo umgehend darüber informiert. Nach Beauftragung des Bieters wird diesem die verabschiedete Baustellenordnung und die SiGeKo-Unterlagen, wie der SiGe-Plan und andere Unterlagen, übergeben. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten.
1.14 Tagesberichte u. Dokumentation Der AN ist während der Leistungsausführung vor Ort verpflichtet, Tagesberichte zu führen, in denen alle wichtigen Arbeiten und Vorkommnisse festgehalten werden müssen, wie: Monteuranzahl, Arbeitsbereich, durchgeführte Arbeiten, Sondereinsätze, Tagelohnarbeiten, Behinderungen, Abnahmen, Prüf- und Messergebnisse etc. Eventuell notwendig werdende Kontrollmessungen im Arbeitsbereich sind vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung durchzuführen und im Tagesbericht zu dokumentieren. Das Tagebuch muss unter anderem beinhalten:
- Tag und Datum
- Wetter
- Arbeitszeiten und Beschreibung der durchgeführten Leistungen
- Angaben und Auflagen von Behörden
- Angaben und Auflagen vom Auftraggeber
- Angaben und Auflagen vom Bauleiter
- Prüf- und Messergebnisse
- Besondere Vorkommnisse
- Terminänderungen
- Sonstiges Wesentliche Vorgänge sind fotografisch festzuhalten. Die Aufsichtsperson und die Mitarbeiter sind namentlich aufzulisten. Mit Fertigstellung der Bauleistungen ist durch den AN eine Bestands- und Leistungsdokumentation zu erstellen und der Bauleitung einfach zur Prüfung in Papier, mindestens 15 AT vor Einreichung der Schlussrechnung, zur Prüfung vorzulegen. Dabei sind die formalen Vorlagen des AGs zur Dokumentation der Revisionsunterlagen zu berücksichtigen. Diese werden dem AN bei Beauftragung übergeben. In der Dokumentation sind unter anderem folgende Unterlagen und Nachweise aufzunehmen:
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Nachweise der eingebauten Materialien, Lieferscheine in Kopie
- bauaufsichtliche Zulassungen von Materialien
- und andere Unterlagen.
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Die vorgenannte Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Nach Abschluss der Prüfung durch die Bauleitung ist diese Dokumentation der Bauleitung 2-fach in Papier, Schriftsätze in A4 Format, Zeichnungen in Originalgröße bis A0- bzw. Sonderformate, und digital zur Weitergabe an den AG zu übergeben. Die Erstellung und Zusammenstellung der Dokumentationsunterlage ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die Erstellung und Vorlage/Übergabe der Dokumentationsunterlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsleistung. Daher erfolgt eine Abnahme der Vertragsleistungen durch den AG erst nach derer Vorlage und Prüfung durch die Fachbauleitung auf Vollständigkeit und sachlich-fachlicher Richtigkeit.
1.15 Montage, Montagehilfsmittel Alle Geräte, Aggregate und Materialien sind in Teilen so zu liefern, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen, evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können.
1.16 Maschinen und Geräte Geräteeinsatz, Gerätschaft und Überwachung Alle zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate und Werkzeuge etc. müssen ihrem Verwendungszweck entsprechende Zulassungen haben und, soweit erforderlich und zuständig, von einem deutschen Institut geprüft sein.
1.17 Abschaltungen Abschaltungen von Strom, Heizung, Wasser etc. sind nur abschnittsweise bei aufrechtzuerhaltendem Gesamtbetrieb möglich. Abschaltungen sind bei der BL des AG schriftlich anzumelden und zu begründen. Durch die BL des AG erfolgt im begründeten Fall die Zustimmung zur Abschlaltung. Nach Erhalt der Zustimmung hat der AN die Ab- und Wiederzuschaltung eigenständig zu organisieren. Die Beantragungen müssen so rechtzeitig vorliegen so dass eventl. notwendige Maßnahmen betrieblicher oder organisatorischer Art eingeleitet bzw. vorgesehen werden können.
1.18 Fluchtwegesicherung Notwendige Fluchtwege auf der Baustelle sind immer die Zu- und Ausfahrten. Diese dürfen durch Geräte und Baufahrzeuge nicht blockiert werden. Rettungswege für Feuerwehr und Krankentransport sind permanent freizuhalten.
1.19 Reinigung verschmutzter Oberflächen Verschmutzte Bereiche und Oberflächen sind durch den AN in Eigenregie und selbstständig zu reinigen. Bauschutt, Baurestmaterialien und anderes ist umgehend von der Baustelle zu entsorgen. Bei Zuwiederhandlung ist der AG berechtigt, nach einmaliger Aufforderung die Entsorgung durch einen Dritten zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
1.20 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung der Leistungen hat abschnittsweise zu erfolgen. Aufmaße sind während der Durchführung der Leistungen nach VOB/C durchzuführen. Abbruchbauteile müssen fotografisch dokumentiert werden, damit das Aufmaß auch nach Entfernen der Bauteile technisch prüfbar ist.
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungs zeichnung, etc.) beim Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen sind kummulierend und fortlaufend aufzustellen. Die Zahlungsfristen beginnen erst mit Eingang der Rechnung beim Architektürbüro. Es wird daher empfohlen, die Rechnungen vorab per Email an das Architekturbüro zu versenden.
1.21 Verbindliche Bietererklärung Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots ausdrücklich, dass er sich mit der Örtlichkeit vertraut gemacht hat. Er erklärt des Weiteren, dass die erforderlichen Gerätschaften und das Personal zur Durchführung dieser Leistungen zur Verfügung stehen und bei Ausfall von Geräten und Personal Ersatz unverzüglich möglich ist. Der Bieter erkennt mit Abgabe seines Angebots die alleinige Gültigkeit der Ausschreibungsunterlagen an.
1.22 Sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten dürfen nur von eigenen, bei dem Bieter fest angestellten Arbeitskräften, ausgeführt werden. Subuntenehmer sind grundsätzlich nicht zugelassen. Jeder Arbeitnehmer hat den Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen.
1.23 Sollte im Ausnahmefall ein Subunternehmer erforderlich sein, so ist das nur dann möglich, wenn der Bauherr sein schriftliches Einverständnis vor Ausführung der betreffenden Arbeiten dazu erteilt hat. Für die Leistungen, auf die der Betrieb des AN eingerichtet ist, besteht zunächst nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Selbstausführungspflicht. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Nachunternehmer, die bereits vor Auftragsvergabe namentlich für konkrete Teilleistungen benannt wurden. Jeglicher Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen. Dabei gilt jede Abweichung zu den zur Vergabe genannten Nachunternehmern als Wechsel. Für die Genehmigung sind die kompletten Eignungsnachweise sowie die Eigenerklärung oder ein Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für jeden einzelnen Nachunternehmer so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Einem Wechsel des Nachunternehmers wird grundsätzlich nur zugestimmt, wenn ein triftiger Grund für einen Wechsel des Nachunternehmers vorliegt. Ein solcher wird unterstellt, wenn eine Kündigung des bisherigen Nachunternehmers durch den Hauptunternehmer nach § 8 VOB/B gerechtfertigt ist. Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu schließen. Verstöße gegen diese Vertragsklausel berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund und führen ggf. zum Verlust der Präqualifikation. Der Vergabe von Leistungen aus dem Vertrag an Nach- Nachunternehmer wird grundsätzlich nicht zugestimmt.
1.24 Auf der gesamten Baustelle herrscht absolutes Rauchverbot.
1.25 Auf dem Gelände der Bundesagentur für Arbeit darf nur die Baustelle u. der unmittelbare Weg von der öffentlichen Straße zur Baustelle sowie die Kantine betreten werden. Für alle anderen Außenbereiche sowie die restlichen Gebäudebereiche ist das Betreten untersagt. Sollte ein Betreten dieser Bereiche doch erforderlich u. unumgänglich sein, so ist eine ausdrückliche Sondergenehmigung der Bauleitung erforderlich, sowie eine separate Anmeldung an der Pforte.
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.26 Der laufende Betrieb der Bundesagentur für Arbeit hat immer Vorrang.
1.27 Die eingesetzte Mannschaft einschließlich Polier darf nicht durch andere Arbeiter ersetzt werden (außer einzeln im Krankheitsfall). Es muss kontinuierlich die gleiche Mannschaft für die gesamte Bauzeit eingesetzt werden.
1.28 Die Baustellencontainer oder der Bauwagen für die Bauarbeitermannschaft ist nach Bedarf aufzustellen, vorzuhalten für die Dauer der Bauzeit u. wieder abzubauen. Dies ist einzukalkulieren.
1.29 Beginn der Leistung ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z.B. Werkstatt- und Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeiten. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
1.30 Nachtragsangebote Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen, begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, etc.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach beim Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen.
1.31 Werbung der Firma/Bautafel Auf der Baustelle ist Firmenwerbung grundsätzlich verboten. Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG.
1.32 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet
1.33 Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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Projekt: 175438-007 Abbruch
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Ergänzung der Angebotsanforderung
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten:
cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter mm Millimeter Mt Monat psch pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr
Ende der Ergänzung der Angebotsanforderung
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1 Abbrucharbeiten
1.1 Vorbereitende Arbeiten
1.1.10 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für die Arbeiten dieses Leistungsverzeichnises liefern, aufstellen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständig entfernen, Vorhaltedauer für die gesamte Bauzeit, Wiederherstellen der in Anspruch genommenen Flächen im Ursprungszustand.
1 psch
1.1.20 Schutzabdeck. Bodenfläche Vlies 200g/m2 herstellen beseitigen Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung aus selbstklebendem Vlies, Masse 200 g/m2, herstellen und beseitigen.
250,00 m²
1.1.30 Abdecken Pfosten-Riegel-Fassade, PE-Folie 0,20 mm Schutzabdeckung liefern, anbringen, vorhalten und entfernen, aus PE-Folie, transparent, Foliendicke 0,20 mm, schwer entflammbar DIN 4102-1 B1, Stöße 100 mm überlappt und staubdicht verklebt, einschließlich Kantenabdeckung der Pfosten und Riegel aus PE- Schaumstoffprofil, Dicke 5 mm, zum Schützen einer Pfosten-Riegel-Fassade, Aluminium, beschichtet, mit Isolierverglasung, Höhe 5,00 m, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Befestigung rückstandsfrei lösbar, ohne Verklebung auf Metalloberflächen und Dichtprofilen, ohne Bohrungen im Bauteil, Verglasung nicht wärmestauend abdecken, Flucht- und Rettungswege sowie RWA-Flächen freihalten, Vorhaltedauer 12 Wochen, Abdeckung wöchentlich kontrollieren und nachbessern, nach Abschluss der Arbeiten vollständig entfernen, Bauteil reinigen, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, das Arbeits- und Schutzgerüst wird gesondert vergütet.
400,00 m²
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 1 Vorbereitende Arbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.1.40 Luftreiniger H14 aufstellen Luftreiniger mit Schwebstofffilter der Klasse H14 nach DIN EN 1822 liefern, im Arbeitsbereich aufstellen, betriebsbereit anschließen und nach Abschluss der Arbeiten entfernen, Nennvolumenstrom mindestens 1.000 m³/h je Gerät, mehrstufige Filterung mit Vorfilter, Gerät zur Unterdruckhaltung geeignet, Betrieb im Umluft- oder Abluftbetrieb, einschließlich Anschlussleitungen, Einweisung des Personals sowie Nachweis der Filterprüfung (Lecktest) vor Inbetriebnahme, Aufstellung und Anordnung nach Erfordernis der Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 521 und nach Abstimmung mit der Bauleitung.
4,00 St
1.1.50 Luftreiniger H14 vorhalten Vorhalten der Luftreiniger je Gerät und angefangene Woche über die Aufstell-/Abbauleistung hinaus, einschließlich Betrieb, Energiebedarf, Wartung, Filterwechsel nach Erfordernis sowie fachgerechter Entsorgung der belasteten Filter als gefährlicher Abfall, einschließlich täglicher Funktionskontrolle und Dokumentation.
12 StWo
1.1 Vorbereitende Arbeiten Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 2 Gerüste Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.2 Gerüste
1.2.10 Fahrbares Arbeitsgerüst Fahrbares Arbeitsgerüst (Rollgerüst) nach DIN EN 1004 aufbauen und nach Abschluss wieder abbauen. Arbeitshöhe bis ca. 6,0 m, Plattform für 2 Personen mit Material ausgelegt, mit lenk- und feststellbaren Vollgummireifen . Aufbau nach Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers mit vollständigem dreiteiligem Seitenschutz (Geländer-, Zwischenholm, Bordbrett), erforderlichen Auslegern/Ballast und standsicherem, lotrechtem Stand. Prüfung und Freigabe (Abnahme) durch eine befähigte Person vor Nutzung, Kennzeichnung mit Freigabe- /Prüfplakette und Gerüstprüfprotokoll gemäß BetrSichV/DGUV.
2,00 St
1.2.20 Vorhalten Arbeitsgerüst Vorhalten des fahrbaren Arbeitsgerüsts je angefangene Woche über die Auf-/Abbauleistung hinaus, einschließlich Erhalt der Betriebs- und Standsicherheit sowie wiederkehrender Sichtkontrolle der Freigabe.
6 StWo
1.2 Gerüste Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 3 Abbruch Wände Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.3 Abbruch Wände
Hinweis zu nachfolgenden Positionen "Abbruch Wände" Die abzubrechenden Trennwände sind in Ständerbauweise errichtet, Gesamtwanddicke 125 mm, Aufbau beidseitig zweilagige Beplankung aus Gipskartonplatten 12,5 mm ohne Stahleinlage, Einfachständerwerk CW/UW 75 aus verzinktem Stahlprofil, Blechdicke 0,7 mm, Ständerachsabstand 625 mm, Hohlraumdämmung aus Mineralwolle 80 mm, Einbau 1985 oder früher. Die Hohlraumdämmung ist alte Mineralwolle im Sinne der TRGS 521. Sämtliche hieraus erforderlichen Schutzmaßnahmen — Abschottung und Kennzeichnung des Arbeitsbereichs, persönliche Schutzausrüstung, emissionsarme Arbeitsverfahren, getrennte Sammlung und staubdichte Verpackung, Reinigung mit Sauger der Staubklasse H — sind in die Einheitspreise dieser Positionen dieses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist durch die vom AN gestellte Bauleitung regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Beschäftigte, die die Schutzmaßnahmen nicht einhalten, sind der Baustelle zu verweisen.
1.3.10 Abbruch Ständerwand, CW/UW 75, beidseitig doppelt beplankt Abbruch der Trennwand in Ständerbauweise, Gesamtwanddicke 125 mm, bestehend aus Beplankung aus Gipskartonplatten, Plattendicke 12,5 mm, zweilagig, beidseitig, ohne Stahleinlage, und Einfachständerwerk aus Stahlprofil, verzinkt, CW/UW 75, Blechdicke 0,7 mm, Ständerachsabstand 625 mm, einschließlich Anschlussprofile und Befestigungsmittel, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte der Abbruchstoffe DIN EN 1991-1-1 Gipskartonplatte 9,0 kN/m3, Stahl 78,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 5 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, Schutzmaßnahmen gemäß Vorbemerkungen einrechnen, die Dämmschicht ist nicht Bestandteil dieser Position und wird vorab gesondert ausgebaut, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, das Arbeits- und Schutzgerüst wird
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 3 Abbruch Wände Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
gesondert vergütet.
420,00 m²
1.3.20 Dämmung Innenwand Mineralwolle abbrechen Abbruch der Dämmung der Innenwand, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Matte/Filz, lose verlegt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 1 kN/m3, Abbruchdicke 8 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 5 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, Schutzmaßnahmen gemäß Vorbemerkungen einrechnen, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, verpacken, ausschleusen, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße über 5 bis 7 m3, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AG, Transportweg bis 50 km, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
420,00 m²
1.3 Abbruch Wände Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 4 Abbruch Decke Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.4 Abbruch Decke
1.4.10 Bekleidungspl Unterdecke Langfeldpl. Alu D 0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch von Bekleidungsplatten an Unterdecke, aus Langfeldplatten aus Aluminium, Dicke 0,7 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
520,00 m²
1.4.20 Grund-Tragprofil Deckenbekl. Alu-profil abbrechen nicht schadstoffbelastet 27kN/m3 im Bauwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Grund- und Tragprofils der Deckenbekleidung, aus Aluminiumprofil, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 27 kN/m3, einschl. Abhängung, Direktabhänger, auf Stahlbeton gedübelt, entfernen,
Abhängehöhe 125 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
520,00 m²
1.4.30 Dämmung abgehängte Decke, alte Mineralwolle abbrechen Abbruch der Dämmung in abgehängter Decke, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Matte/Filz, lose verlegt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Abfall ist gefährlich, Wichte des
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 4 Abbruch Decke Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,2 kN/m³, Abbruchdicke 4 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, verpacken, ausschleusen, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße über 5 bis 7 m³, auf Fahrzeug des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AG, Transportweg bis 50 km, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
520,00 m²
1.4.40 Abbruch Metall-Lineardecke außen, Alu 200 mm, m. UK/Abhängung Abbruch geschlossene Metall-Lineardecke im Außenbereich einschließlich Unterkonstruktion, Abhängern und Randabschlüssen, Aluminium-Langfeldpaneele Breite 200 mm, Werkstoffdicke 0,7 mm, Abhängehöhe bis 1,60 m, nicht schadstoffbelastet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Verankerungen rückstandsfrei entfernen bzw. flächenbündig abtrennen, Untergrund besenrein räumen, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, das Arbeits- und Schutzgerüst wird gesondert vergütet.
64,00 m²
1.4 Abbruch Decke Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 5 Abbruch Türen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.5 Abbruch Türen
1.5.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 084 Tür Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1510 mm H 2135 mm Maulweite/WD 150mm Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Tür, der Innentür 2-flügelig, aus Stahl, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,
Breite Nennmaß Wandöffnung1950mm,
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 150 mm, einschl. Beschlag,
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km, die Entsorgung wird gesondert vergütet. 1,00 St
1.5.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 084 Tür Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2135 mm Maulweite/WD 150mm Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Tür, der Innentür einflügelig, aus Stahl, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm,
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 5 Abbruch Türen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 150 mm, einschl. Beschlag,
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km, die Entsorgung wird gesondert vergütet. 6,00 St
1.5 Abbruch Türen Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 6 Abbruch Leitungsummantelungen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.6 Abbruch Leitungsummantelungen
Hinweis zu nachfolgenden Positionen ;Dämmung an Lüftungsleitungen abbrechen Die Dämmung der Lüftungsleitungen wird nach Leitungslänge, gestaffelt nach Nennweite, abgerechnet. Die Dämmung wurde vor 1996 eingebaut; es ist von alter Mineralwolle (KMF, Kanzerogenitätsindex < 40) auszugehen. Die Arbeiten sind nach TRGS 521 mit den dort geforderten Schutzmaßnahmen auszuführen, der Abfall ist gefährlich und dem Abfallschlüssel AVV 17 06 03* zuzuordnen.
1.6.10 Dämmung an Lüftungsleitungen abbrechen, Ø 10 bis 50 mm Abbruch der Dämmung an Lüftungsleitungen, Dämmschicht aus Mineralwolle, Dämmdicke bis 8 cm, mit Ummantelung, Leitungsdurchmesser 10 bis 50 mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Abfall ist gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sortieren, sammeln, verpacken, ausschleusen, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Leitung verbleibt, Oberfläche rückstandsfrei von Dämmresten und Klebern räumen. Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
200,000 m
1.6.20 Dämmung an Lüftungsleitungen abbrechen, Ø über 50 bis 200 mm Wie vorhergehende Position, jedoch Leitungsdurchmesser über 50 bis 200 mm.
100,000 m
1.6.30 Dämmung an Lüftungsleitungen abbrechen, Ø über 200 bis 450 mm Wie vorhergehende Position, jedoch Leitungsdurchmesser über 200 bis 450 mm.
50,000 m
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 6 Abbruch Leitungsummantelungen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.6 Abbruch Leitungsummantelungen Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 7 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.7 Sonstiges
1.7.10 Estrich mit Dämmung abbrechen Bodenaufbau, bestehend aus Gussasphaltestrich, Dicke 5 cm, und darunterliegender Schüttung aus Glasschaumschotter, Dicke 4 cm, abbrechen und ausbauen. Abbruch überwiegend in Kleinflächen sowie in durchlaufenden Streifen, Streifenbreite 40 cm Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, staubarm TRGS 559. Tragende Rohdecke nicht beschädigen, freigelegten Streifen besenrein räumen. Abbruchgut auf der Baustelle zur Abfuhr bereitstellen und lagern. Entsorgung wird gesondert vergütet.
70,00 m²
1.7.20 Trennschnitt Mauerwerk, Gipsstein, Schnitttiefe 100 mm Trennschnitt herstellen, gerade, vertikal, durchgehend, in Mauerwerk aus Gipsstein, nichttragend, Normalmörtel, Wanddicke 100 mm, Schnitttiefe 100 mm, kantengenau und rechtwinklig zur Wandfläche, Schnittfuge ausbruchfrei, Ausführung mit handgeführtem Diamant-Trennschleifer, Trennscheibendurchmesser 350 mm, einseitig geführt, im Nassschnitt, erschütterungsarm, ohne Schlag- und Stemmarbeiten, staubarm TRGS 559, Schneidwasser und Schneidschlamm auffangen und abführen, angrenzende Bauteile und Bodenflächen abdecken, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 5 m, Standsicherheit der verbleibenden Wandscheibe während der Arbeiten gewährleisten, Schnittgut sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, das Arbeits- und Schutzgerüst wird gesondert vergütet.
10,000 m
1.7.30 Trennschnitt Verbundestrich, Gussasphalt, Schnitttiefe 40 mm Trennschnitt herstellen, gerade, durchgehend, in Verbundestrich aus Gussasphalt, Estrichdicke 40 mm, Schnitttiefe 40 mm, kantengenau und rechtwinklig zur Estrichoberfläche, Untergrund nicht anschneiden, im
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 7 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Nassverfahren, staubarm TRGS 559, Schneidwasser und Schneidschlamm unmittelbar mit Nasssauger aufnehmen und abführen, angrenzende Flächen abdecken, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Schnittgut sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
110,000 m
1.7.40 Abbruch Lamellenvorhang Abbruch Lamellenvorhang, inkl. Führungsschiene und Entsorgung
60,000 m
1.7 Sonstiges Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 8 Entsorgung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.8 Entsorgung
1.8.10 StL-Nr.: STLB-Bau 10/2024 087 Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 5 bis 7 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
18,000 t
1.8.20 StL-Nr.: STLB-Bau 10/2024 087 Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Metalle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170407 Metall, gemischt, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 5 bis 7 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
3,000 t
1.8.30 StL-Nr.: STLB-Bau 10/2024 087 Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Sonstige Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der
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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 8 Entsorgung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Entsorgung übernimmt AN.
2,000 t
1.8.40 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 087 Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170603* Dämmstoff, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
2,500 t
1.8 Entsorgung Summe:
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 9 Zulagen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.9 Zulagen
1.9.10 Zulage Schutz Sortierfachanlage („Klagemauer") Rollbandanlage und angrenzende Tische Die in der Poststelle verbleibende Sortierfachanlage („Klagemauer"), die Rollbandanlage sowie die angrenzenden Tische sind vor dem Deckenabbruch zu schützen. Abdecken mit Folie, mindestens 0,20 mm, überlappend und randseitig abgeklebt, darüber eine tragfähige Abdeckung, die herabfallende Deckenteile sicher aufnimmt. Abdeckung während des abschnittsweisen Bauablaufs vorhalten, um- und rücksetzen, nach Abschluss rückstandsfrei entfernen und entsorgen. Der Aufwand ist pauschal für alle mit dem Abbruch der Decke zusammenhängende Leistungen anzubieten.
1 psch
1.9.20 Zulage für Arbeitseinschränkungen Bauabschnitt 1 - Lärmschutz Die Poststelle ist während der Baumaßnahme teilweise in Betrieb. Tägliche Arbeiten finden dort zwischen 14:00 und 15:00 Uhr statt. In dieser Stunde sind werktags lärm- und erschütterungsreiche Arbeiten in Bauabschnitt 1 zu unterlassen. Für diese Arbeitseinschränkung und den daraus resultierenden Arbeitsausfall ist im Rahmen dieser Position pauschal für alle in diesem Leistungsverzeichnis erfassten Positionen – mit Ausnahme der Stundenlohnarbeiten – eine Zulage anzubieten. Diese Zulage bezieht sich auf die Arbeitseinschränkungen in Baustellenbereich eins (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Für Baustellenbereich 2 gelten hiervon unabhängige, verschärfte Einschränkungen (siehe nächste Position).
1 psch
1.9.30 Zulage für Arbeitseinschränkungen Bauabschnittt 2 - Arbeiten am Wochenende Im Baustellenbereich 1 kann werktags zu den normalen Arbeitszeiten gearbeitet werden – mit den Einschränkungen hinsichtlich der Stunden aus der vorhergehenden Position und der Sperrtage (siehe Anlage). Im Baustellenbereich zwei (siehe Baustelleneinrichtungsplan) können die Arbeiten nur von Freitag 15:30 Uhr bis Montag 13:00 Uhr durchgeführt werden. Es muss mit einem erhöhten Personalaufkommen
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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 9 Zulagen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
kalkuliert werden, um den Terminplan einzuhalten und die Einschränkungen des Betriebs der Poststelle so gering wie möglich zu halten. Für diese Erschwernis (Arbeiten am Wochenende und erhöhter Personalaufwand) ist eine Zulage für die Betroffenen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses anzubieten.
1 psch
1.9 Zulagen Summe:
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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 10 Stundenlohnarbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.10 Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten: Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
- alle An- und Abfahrten
- alle Lohnkosten der An- und Abfahrten
Die Ausführung von Regiearbeiten erfolgt nur im Bedarfsfall auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
Über die ausgeführten Leistungen sind fortlaufend nummerierte Regieberichte anzufertigen, die Art und der Umfang der Arbeiten sind erschöpfend zu beschreiben. Die Berichte sind jeweils spätestens in der nächsten Woche bei der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
1.10.10 Vorarbeiter Vorarbeiter
50 h
1.10.20 Vorarbeiter So Zulage für das Arbeiten am Sonntag
25 h
1.10.30 Facharbeiter Facharbeiter
50 h
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Projekt: 175438-007 Abbruch
1 Abbrucharbeiten 10 Stundenlohnarbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.10.40 Facharbeiter So Zulage für das Arbeiten am Sonntag
25 h
1.10 Stundenlohnarbeiten Summe:
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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt: 175438-007 Abbruch 1 Abbrucharbeiten
Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR
Zusammenstellung
1.1 Vorbereitende Arbeiten
1.2 Gerüste
1.3 Abbruch Wände
1.4 Abbruch Decke
1.5 Abbruch Türen
1.6 Abbruch Leitungsummantelungen
1.7 Sonstiges
1.8 Entsorgung
1.9 Zulagen
1.10 Stundenlohnarbeiten
1 Summe
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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt: 175438-007 Abbruch
Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR
Zusammenstellung
1 Abbrucharbeiten
Summe
- 19 % MwSt.
Bruttosumme Abbruch
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