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Leistungsverzeichnis
Los 1 - Abbrucharbeiten
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins David-Goldberg-Str. 27 02779 Großschönau
Auftraggeber: Gemeinde Großschönau Hauptstraße 54 02779 Großschönau
Erstellt von: IHR Bauplan Ingenieurbüro für Bauplanung und Bauüberwachung Breite Straße 1 02763 Zittau
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Vergabenummer: 2026/18
Angebotseröffnung: Datum: 29.10.2026 Uhrzeit: 14:00
Ort: Gemeinde Großschönau
Sitzungssaal
Hauptstraße 54
02779 Großschönau
Ende Zuschlagsfrist: Datum: 20.11.2026
Ausführungsfrist: Beginn: 23.11.2026 Ende: 18.06.2027
Bieter: ____________________________________________________ Summe netto: .............................. EUR
____________________________________________________ zzgl. 19% MwSt: .............................. EUR
____________________________________________________ Summe inkl. MwSt: .............................. EUR
(Ort und Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel)
Das Dokument umfasst 50 Seiten Druck-Datum: 08.10.2026
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
Inhaltsverzeichnis
01 ABBRUCHARBEITEN 9
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG 9
01.02 ABBRUCHMAßNAHMEN 18
01.03 MATERIALENTSORGUNG 32
02 AUßENANLAGEN 41
02.01 BODENARBEITEN 41
02.02 STRASSEN 44
02.03 RASEN UND ANSAATEN 48
Zusammenstellung (Ebene 2) 49
Zusammenstellung 50
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 2
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils ' wöchentlich ' statt.
Die Baumaßnahmen Abbruch Gebäudekomplex ehem. Gurtweberei David-Goldberg-Str. 27 in Großschönau ist im Zeitraum vom
23.11.2026 bis 18.06.2027 geplant.
Die Einzelfristen werden durch die Bauleitung und den BAP präzisiert.
Zur Ausführung der Arbeiten sollen die Samstage unbedingt mit einbezogen werden.
Die Baustelle Abbruch Gebäudekomplex ehem. Gurtweberei befindet sich an der David-Goldberg-Str. 27 in Großschönau.
- Zufahrtswege eingeschränkt
- Schmiedebrücke Tonnagebegrenzung 16 t
- örtliche Gegebenheiten (angrenzende Bebauung, enge Straßen, etc.)
- Erläuterung des Bauvorhabens
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 3
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Für den derzeit leerstehenden Gebäudekomplex ehem. Gurtweberei an der David-Goldberg-Str. 27 in Großschönau wird eine Abbruch der Gebäude geplant. Die hangseitigen Rückwände vom Kesselhaus und vom Niederschlagsraum sollen als Hangsicherung stehen bleiben und werden im Los 2 verankert.
- Kurzbeschreibung des Bestandsgebäudes
Der gesamte Gebäudekomplex besteht aus 4 Gebäuden sowie einem Industrieschornstein, die wie folgt bezeichnet werden:
- Gebäude 1: Fabrikgebäude
- Gebäude 2: Kesselhaus(Rückwand erhalten) mit Schornstein
- Gebäude 3: Niederlagsraum(Rückwand erhalten) mit Öllager (Nebengebäude)
- Gebäude 4: Kohleschuppen (Nebengebäude)
- Gebäude umgebende, befestigte Flächen
- auf der Vorderseite befindet sich die David-Goldberg-Straße - Bitumenbelag
- rechts und links befinden sich Wohnhäuser
- hinter dem Kesselhaus und dem Niederschlagsraum befindet sich eine Wiese in Hanglage, die Rückwände des Kesselhauses und des Nierdschlagsraumes
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 4
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
sollen zur Hangsicherung erhalten werden
- der Kohleschuppen ist umlaufend mit Bitumenbelag versehen
- Rückbau von Medienleitungen
- Auffüllung / Geländeprofilierung
- Mutterbodenandeckung / Raseneinsaat
- Einfriedung entlang der Grundstücksgrenze
Die David-Goldbergstraße ist derzeit, auf Grund vin Einsturzgefahr, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Vor Beginn der Bauarbeiten sind die vorh. Bauzäune der GV Großschönau abzubauen und an den Bauherrn zurückzugeben. Danach ist der ausgeschriebene Bauzaun nach Baustellenerfordernis aufzubauen, zu unterhalten und nach den Abbrucharbeiten wieder abzubauen.
Abfallrecht / Bodenschutz
-
Alle im Zuge der Abbruchmaßnahme anfallenden Abfälle sind gesondert auszuweisen, z.B. Holzabfälle A I - A IV, Bauschutt, Baustellenabfälle, Eisenschrott, Kabelschrott, Glasbruch, Kunststoffe, Dämmmaterial, Sperrmüll, Dachpappe, Gipskarton und Asbest (Sokalit)
-
Grundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung bildet die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV-Abfallverzeichnis-Ordnung)vom 10.12.2001Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweis- verordnung - NachwV) vom 17.06.2002 Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV - Altholzverordnung) vom 15.08.2002.
-
Der Nachweis über die geordnete Entsorgung gem. § 2 Abs. 1 NachwV in Verbindung mit § 34 der NachwV ist aufzubewahren und nach Beendigung der Abbruchmaßname dem Ingenieurbüro vorzulegen.
-
Das anfallende Bau- und Abbruchholz gemäß Zuordnung A IV, welches nicht nachweislich als Bauholz verwertet wird, ist gemäß der ASN 170204 in einer zugelassenen Verbrennungsanlage zu entsorgen.
-
Für das optisch unbehandelte Holz der Sorte A IV besteht die Möglichkeit einer kostengünstigeren Verwertung bzw. Entsorgung. Dafür ist es zu separieren sowie im Rahmen der ingenieur- technischen Abrissbegleitung eine Analyse auf der Grundlage der Altholzverordnung durchzuführen und zu dokumentieren.
-
Im Rahmen der Abbruchmaßnahme anfallende Holzabfälle aus dem Innenausbau, z.B. Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen
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LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
(ohne schädliche Verunreinigungen),
-
Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigungen),
-
Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele Zierbalken (ohne schädliche Verunreinigung), u.a. sind der Altholzkategorie A II-verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogen-organische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel zuzuordnen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Holzabfälle aus tragenden Bereichen, wie:
-
Holzfachwerk und Dachsparren,
-
Fenster, Fensterstöcke Außentüren,
-
imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, u.a. behandelte Hölzer (Altholzkategorie A IV) sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Ein anderer Entsorgungsweg kann nur gewählt werden, wenn zweifelsfrei labortechnisch nachgewiesen wird, dass diese Holzabfälle keine umweltrelevanten Schadstoffe (z.B. Holzschutzmittel) u.a. enthalten.
Der Bauschutt ist komplett abzufahren! Es sind keine Beton- oder Ziegelreste zurückzulassen! Es sollen keine sichtbare Beton- und Ziegelreste auf den Grundstück verbleiben! Wenn nötig ist der verbleibende Erdstoff durch aussieben oder ablesen von Restschutt zu säubern! Vor der Verfüllung mit Erdstoff ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem AG durchzuführen!
Die Abbrucharbeiten an dem Objekt dürfen grundsätzlich erst ausgeführt werden, nachdem eine komplette Schadstoffsanierung mit der entsprechenden Freimessung stattgefunden hat und die kompletten Leichtbauwände (Zwischenwände und Außenwände) entfernt sind. Grundsätzlich bedarf es der Freigabe durch das überwachende Ingenieurbüro.
Die anfallenden Abfälle bzw. verwertbaren Materialien dürfen nicht vermischt werden.
Sollten während der Abbruchmaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannte Bodenkontaminationen auftreten, sind die Arbeiten sofort einzustellen und das Landratsamt des Landkreises Görlitz, Fachdienst Planung, Bau, Umwelt, SG Abfallrecht/Immissionsschutz ist unverzüglich zu benachrichtigen (§ 10 Abs. 2 SächsABG).
Bautätigkeit und Baustellenverkehr sind auf das Gelände der abzubrechenden Bereiche zu beschränken. Freiflächen
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LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
sind vom Baustellenverkehr freizuhalten (§ 7 SächsABG).
Nebeneinrichtungen, wie Zufahrten, Ablagerungsplätze für Bau- und Abbruchmaterial und Baustellencamps sind nach Bauende vollständig und unter Herstellung nutzungsgerechter Bodenverhältnisse zu beseitigen.
Verunreinigungen der Böden bzw. Bodenmieten mit Abfällen und Schadstoffen sind zu verhindern bzw. zu beseitigen. Dies betrifft auch die Verunreinigung von Verkehrsflächen.
Die Abbruchmaßnahme ist vom AN so durchzuführen, dass keine unzumutbaren Belästigungen der Umwelt bzw. von Anwohnern durch Lärm, Staub und Abgase auftreten.
Beim Betrieb von Baumaschinen, -fahrzeugen und -geräten ist in der schutzbedürftigen Nachbarschaft der in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen für Mischgebiete festgelegte Immissionsrichtwert für den Tag (7.30 bis 20.00 Uhr) von 60 dB(A) sind insbesondere wegen dem angrenzenden Wohngebäude einzuhalten. Einzelne kurzzeizige Gräuschspitzen dürfen diesen Richtwert um nicht mehr als 30 db(A) überschreiten.
Die Abbrucharbeiten dürfen nur Werktags und in der Tagzeit (max. im Zeitraum von 7.30-20.00 Uhr) durchgeführt werden.
Die bei den Abbrucharbeiten entstehenden Staubemmissionen sollen durch geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik auf ein Minimum begrenzt werden, z.B. durch intensives Befeuchten mit C - Schläuchen der Abbruchstelle oder von staubenden Materialien, Reinigen der Fahrwege, Umhüllung von Übergabe- und Abwurfstellen.
Im Rahmen der Maßnahme Abbruch Gebäudekomplex ehem. Gurtweberei David-Goldberg-Str. 27 in Großschönau beinhaltet nachfolgendes Leistungsverzeichnis die Schadstoffsanierung, den Abbruch und die Entsorgung der Gebäudesubstanz sowie das Herrichten der Geländeoberfläche.
Aufwendungen für die Baustelleneinrichtung sind, wenn nicht gesondert aufgeführt, mit den Einheitspreisen abgegolten. Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom sind durch den Auftragnehmer zu schaffen. Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom sind in die Preise einzukalkulieren.
Es ist Aufgabe des AN, sich vor Beginn der
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Abbrucharbeiten alle Informationen, die zur reibungslosen Durchführung der Abbruchmaßnahme erforderlich sind, bei den einschlägigen Stellen zu beschaffen.
Auf Grund der innerstädtischen Lage der Abbruchbaustelle und der auf Grund der Förderbedingungen sehr kurzen Ausführungszeit sollte vom Bieter eine örtliche Besichtigung der Abbruchbaustelle erfolgen. Die Besichtigung ist jederzeit möglich, das Gebäude ist offen!
Hier wird ausdrücklich auf § 6, Abs. 2, Punkt 2, VOB/B verwiesen.
Schrott geht in Eigentum des AN über und ist zu verwerten.
Sämtliche Beräumungsarbeiten sind in Handarbeit auszuführen. Der maschinelle Abbruch erfolgt erst nach Freigabe durch die Bauleitung.
Baustelleneinrichtung, die in den Positionen der Baustelleneinrichtung nicht beschrieben wurde, aber für die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme benötigt wird, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche erforderliche Zwischentransporte, Zwischenlagerungen usw. auf dem Gelände der Baustelle, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme aufgrund der gewählten Technologie bzw. der notwendigen Arbeitsunterbrechungen erforderlich werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Mit dem Leistungsverzeichnis erhält jeder der Bieter ein aussagekräftige Entsorgungskonzeption des Umweltbüros Ullrich vom 13.12.2023. Dieses Entsorgungskonzept bildet die Grundlage für diese Ausschreibung und den anschließenden Abbruch.
Zu beachten ist, dass für die gefährliche Abfälle zwingend das elektronische Nachweisverfahren anzuwenden ist.
Der Bieter muss den Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb erbringen.
Bieter ohne entsprechenden Nachweis finden keine Berücksichtigung.
Einer Pauschalisierung des Leistungsverzeichnisses wird auf Grund der Förderung in keinem Fall zugestimmt.
Mit dem Angebot hat der Bieter den Nachweis für die
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Sachkunde für Arbeiten im kontaminierten Bereich (BGR 128) und TRGS 519/521 sowie die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen seiner Mitarbeiter zu erbringen.
Mit dem Angebot hat der Bieter mindestens 6 entsprechende Referenzobjekte mit Ansprechpartnern, Telefonnummern, Ausführungsumfang (größen- und wertmäßig) abzuliefern.
01 ABBRUCHARBEITEN
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01.0010 Baustelleneinrichtung
Einrichten, Vorhalten über die gesamte Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Verunreinigung, mit folgenden in den Preis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:
- Freimachen des Geländes
- Baustraßen, Bauwege
- Schutz von angrenzenden Gehwegen
- Herrichten der erforderl. Lager- und Arbeitsplätze
- notwendige Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel
- Material-Vorhaltekosten
- Lohnkosten
- Personalkosten
- alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungs- gemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat, sofern nicht nach gesondert ausgeschrieben;
- Sicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten, Bürgersteigen, einschl. Säuberung und Schneeräumung usw.; für eine ausreichende Wegebeleuchtung ist zu sorgen;
- Begehbare Abdeckungen, Schutzgeländer
- Stellen des Sicherheitsingenieurs;
- ebenso sind die Nachbargrundstücke an der Grenze absolut zuverlässig und unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe zu schützen; maßgeblich sind ebenso die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Baube- rufsgenossenschaften und sonst mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften.
- Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften anders geregelt
- Leistungen, die der Auftraggeber über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet.
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 9
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Vorhaltedauer : max. 7 Monate
1 psch ...................... ..............................
01.01.0020 Verkehrssicherung, entlang Baustelle
Baustelle und alle zugehörigen Baustellenteile nach den Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen kennzeichnen, einschl. der Abtrennung der David-Goldberg-Straße und der Parkplatzfläche entlang der Abbruchstelle; Vorhalten und Beleuchten der hierfür benötigten Geräte einschl. der Betriebskosten für die gesamte Bauzeit bis zur Verkehrsfreigabe. Bauzeit : max. 7 Monate
Achtung: Die Parkplätze und die David-Goldberg-Straße sind für die gesamte Bauzeit der Abbrucharbeiten voll zu sperren.
60 m ...................... ..............................
01.01.0030 Baustromanschluss und Baustromnetz
Baustromanschluss mit Zähler, ausreichend dimensioniert und abgesichert, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung abbauen; Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für Einrichtung und Beseitigung der Anlage zu stellen, ohne Mitwirken des Auftraggebers. Gebühren und Nebenkosten sind in den Preis einzurechnen. Bauzeit : max. 7 Monate
1 St ...................... ..............................
01.01.0040 Bauwasseranschluss
Bauwasseranschluss mit Messeinrichtung, ausreichend dimensioniert für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes, einrichten, über die gesamte Bauzeit vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen. Während der Bauzeit gegen unbefugte Entnahme sichern. IDer Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage ohne Mitwirkung des Auftraggebers zu stellen, Gebühren und Nebenkosten sind im Pauschalpreis einzurechnen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Bauwasseranschluss abzubauen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Bauzeit : max. 7 Monate
1 St ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 10
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.01.0050 WC-Toilette einzeln, aufst.+unterh.
WC-Kabine antransportieren, aufstellen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen. Für die Nutzung durch die am Bau beteiligten Firmen. Tägliche Ver- und Entsorgung nach Erfordernis. Ausstattung:
- Innenleuchte
- Spiegel
- WC-Anlage und Wasserbecken mit Zubehör Bauzeit : max. 7 Monate
Fabrikat: TOI® Water – Waschkomfort der Extraklasse, oglw. Eine Kombi-Lösung für hohe Ansprüche: TOI® Water verbindet moderne Hygienestandards und ein durchdachtes Raumkonzept mit zusätzlichem Waschkomfort. Die mobile Toilette bietet damit alles, was die Nutzer heute erwarten – ob auf der Baustelle oder bei Ihrer Veranstaltung. Zur Ausstattung gehören neben WC und Urinal ein extra großes Waschbecken mit 60-Liter-Wasservorrat und stabiler Fußpumpe, ein Seifenspender sowie ein Papierhandtuchhalter. Das System ist platzsparend in die Seitenwand integriert. Eine robuste Verarbeitung, helle Farben und ein ansprechendes Design runden das hochwertige Angebot ab.
1 St ...................... ..............................
01.01.0060 Bauzaun, Kunsstoffrahmen (mobil), h=1,00 m, abbauen und abfahren
Bauzaun aus mobilen Kunststoffelementen mit Stützfüßen, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., sind vor Beginn aller Bauarbeiten abbauen, abfahren und an den Bauherrn (GV Großschönau)zurück zu geben. Zaunhöhe : 1,00 m
50 m ...................... ..............................
01.01.0070 Bauzaun, Stahlrahmen (mobil), h=2,00 m
Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., aufstellen und nach Abschluss aller Bauarbeiten abbauen. Zaunhöhe : 2,00 m
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 11
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Vorhaltedauer : max. 7 Monate
80 m ...................... ..............................
01.01.0080 Bautafel mit Grundgerüst
Bautafel komplett, aus Bautafel-Grundgerüst, bestehend aus Rahmen, Verbindungsteilen und Streben, einschl. aller Befestigungen herstellen, stabil, verwindungsfrei, aus einer Holz- oder Metallkonstruktion (rostfrei), gestrichen, mit glatter Oberfläche, sowie Lackierung, mehr/einfarbig, Beschriftung nach Angaben des Bauherrn liefern und standsicher aufstellen, über den Zeitraum der Arbeiten vorhalten, nach Fertigstellung der Arbeiten demontieren und entsorgen.
Bautafel für Gesamtbaumaßnahme mit folgender Beschriftung:
- Bezeichnung der Abbruchmaßnahme,
- Förderer der Abbruchmaßnahme,
- Bauherr der Abbruchmaßnahme,
- beauftragtes Planungsbüro für die Maßnahme,
- ausführender Abbruchbetrieb.
Größe Bautafelgrundgerüst : bxh 2000 x 3500 mm Material Holz Größe der Bautafel: 2000 x 2500 mm Material : Kunststoff 6 mm Bauzeit : max. 7 Monate
1 St ...................... ..............................
01.01.0090 Grenzpunkte sichern
Sicherung vorhandener Grenzsteine, Grenzpunkte, Festpunkte u.ä., vor Beginn der Arbeiten; Punkte einmessen.
10 St ...................... ..............................
01.01.0100 Brunnen sichern
Sicherung vorhandenen 8,00 m tiefen Brunnen, mit Initialen(C.W.) und Datum (18xx) vor Beginn der Arbeiten mit Stahlplatte abdecken und bei den Arbeiten vor Beschädigung schützen. Der Brunnen soll in der nachfolgenden Gestaltung der Außenanlage seinen Platz und Verwndung finden.
1 St ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 12
[Seite 13]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.01.0110 Baumschutz, Polsterung, U=200 cm
Baum während der Bauzeit durch die Erstellung einer senkrechten Bretterschalung mit einer Polsterung zwischen Baum und Schalung aus geeignetem Material (gepresstes Stroh, Matratzen o.ä.) gegen mechanische Beschädigungen schützen, einschl. Vorhaltung und Beseitigung. Schutzhöhe : mind. 4,0 m über Gelände Stammumfang in 1,0 m Höhe : ca. 200 cm Polsterungsdicke : mind. 10 cm Einbauort: Westgiebel Vorhaltedauer : max. 7 Monate
1 St ...................... ..............................
01.01.0120 Baustelleneinrichtung, KMF- Abbruch
Baustelleneinrichtung für den Abbruch von Baustoffen aus KMF- (biopersistente künstliche Mineralfaser) Abbruch, wie folgt:
- Anliefern, Einrichten, Vorhalten und Räumen aller für die vorgesehenen Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen
- erforderliche Container für die Zwischenlagerung des Abbruchmaterials
- Durchführung aller erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Durchführung aller zur Baustellen- und Verkehrssicherung erforderlicher Maßnahmen.
1 psch ...................... ..............................
01.01.0130 Anzeigen, Genehmigung, KMF- Abbruch
Anzeigen von KMF- Abbruchmaßnahmen (KMF, biopersistente künstliche Mineralfaser) und Einholen von ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen, inkl. Übernahme der diesbezüglichen Gebühren und die Vorlage geforderter Nachweise etc.
1 psch ...................... ..............................
01.01.0140 Anweisung, Dokumentation, KMF- Abbruch
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 13
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Betriebsanweisungen und Dokumentationen für KMF- Abbrucharbeiten (KMF, biopersistente künstliche Mineralfaser) sowie Sicherheitsmaßnahmen für Transport und Entsorgung des Abbruchmaterials.
1 psch ...................... ..............................
01.01.0150 Türen und Fenster abkleben, KMF- Abbruch
Abkleben der Randfugen von Türen und Fenstern bei KMF- Abbruchmaßnahmen (KMF, biopersistente künstliche Mineralfaser) mit auf den Untergrund abgestimmten Klebeband. Fugen umlaufend lückenlos und staubdicht abkleben, inkl. Beseitigung und Entsorgung des Materials nach Fertigstellung der Arbeiten. Expositionskategorie : 2 Türgröße : bis 1500/2500 mm
11 m² ...................... ..............................
01.01.0160 Schutzwand/Abschottung, KMF- Abbruch
Schutzwand (Abschottung) des Bereichs der KMF- Asanierung (KMF, biopersistente künstliche Mineralfaser), wie folgt:
- Tragkonstruktion aus Kanthölzern und/oder Latten oder anderer geeigneter Konstruktion nach Wahl des Bieters
- standsichere, möglichst beschädigungsfreie Befestigung an angrenzende Bauteile (z.B. durch Verkeilen)
- Bekleidung mit Kunststofffolie oder Hartfaser- oder Spanplatten
- staubdichtes Abkleben aller Stöße der Bekleidung und der Randanschlüsse an angrenzende Bauteile
- Aufbauen, Vorhalten sowie Abbauen und Entsorgen der Schutzwand Wandhöhe : bis 3,20 m Expositionskategorie : 2
10 m² ...................... ..............................
01.01.0170 Erstellen einer Anzeige, Gefährdungsbeurteilung,
Erstellen einer Anzeige, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und eines Arbeitsplanes für das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz und der
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 14
[Seite 15]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Berufsgenossenschaft für die Asbestentsorgung.
1 psch ...................... ..............................
01.01.0180 Aufbauen und Betreiben einer 1-Kammer-Personen-Schleuse
Aufbauen und Betreiben einer 1-Kammer- Personen-Schleuse
1 St ...................... ..............................
01.01.0190 Umsetzen der 1-Kammer-Personen-Schleuse
Umsetzen der 1-Kammer-Personen-Schleuse
3 St ...................... ..............................
01.01.0200 Aufbau und Betreiben eines Unterdruckhaltegerätes
Aufbau und Betreiben eines Unterdruckhaltegerätes 600 m3/h
1 St ...................... ..............................
01.01.0210 Umsetzen eines Unterdruckhaltegerätes
Umsetzen eines Unterdruckhaltegerätes 600 m3/h
3 St ...................... ..............................
01.01.0220 Betreiben eines Industriestaubsaugers Kat. H
Betreiben eines Industriestaubsaugers Kat. H
1 St ...................... ..............................
01.01.0230 Umsetzen eines Industriestaubsaugers Kat. H
Umsetzen eines Industriestaubsaugers Kat. H
3 St ...................... ..............................
01.01.0240 Freimessung nach Abschluss der Asbestabbrucharbeiten
Freimessung nach Abschluss der Asbestabbrucharbeiten
3 St ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 15
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.01.0250 Fassadengerüst, Lastklasse 6, W09, Aufbau
Längenorientiertes Standgerüst für Fassadenarbeiten, ohne Bekleidung, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1 aufbauen. Bauart: längenorientiertes Standgerüst Leistungsumfang: Aufbau Einsatzort: außen Standfläche: eben, normal belastbar Einzurüstende Fläche: senkrecht, keine Vorsprünge Höhe einzurüstende Fläche:14 m Abstand Bauwerk/Gerüstbelag: 30 cm Höhenklasse: H2 Bekleidung: A (ohne Bekleidung) Zugang: LA (mit Leiter) Lastklasse: 6 (bis 6 kN/m²) System-/Breitenklasse: W09 Einbauort: als Schutzgerüst vor Nachbargebäude an der Ostseite
210 m² ...................... ..............................
01.01.0260 Fassadengerüst, Lastklasse 6, W09, Abbau
Längenorientiertes Standgerüst für Fassadenarbeiten, ohne Bekleidung, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1 abbauen. Bauart: längenorientiertes Standgerüst Leistungsumfang: Abbau Einsatzort: außen Höhenklasse: H2 Bekleidung: A (ohne Bekleidung) Zugang: LA (mit Leiter) Lastklasse: 6 (bis 6 kN/m²) System-/Breitenklasse: W09
210 m² ...................... ..............................
01.01.0270 Fassadengerüst, Lastklasse 6, W09, Gebrauchsüberlassung
Gebrauchsüberlassung des längenorientierten Standgerüsts für Fassadenarbeiten. Bauart: längenorientiertes Standgerüst Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Verwendungszweck: Schutz des Nachbargebäudes Lastklasse: 6 (bis 6 kN/m²) System-/Breitenklasse: W09 Vorhaltedauer: 4 Monate
840 m²Wo ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 16
[Seite 17]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.01.0280 Gerüstbekleidung, armierte Baufolie, Anbringen
Anbringen einer vollflächigen Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 als Sicht-, Witterungs- und Staubschutz mit armierter Baufolie (Kederplane), gitterverstärkt, UV-stabilisiert, mit beidseitigem Kedersaum, einschl. erforderlicher Kederschienen mit Gerüstbefestigung. Leistungsumfang: Anbringen Baustoffklasse: B1 Flächengewicht: 300 g/m²
210 m² ...................... ..............................
01.01.0290 Gerüstbekleidung, armierte Baufolie, Entfernen
Entfernen einer vollflächigen Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 aus armierter Baufolie (Kederplane).
210 m² ...................... ..............................
01.01.0300 Gerüstbekleidung, armierte Baufolie, Gebrauchsüberlassung
Gebrauchsüberlassung für die vollflächige Gerüstbekleidung mit armierter Baufolie. Leistungsumfang: Gebrauchsüberlassung Vorhaltedauer: 4 Monate
840 m²Wo ...................... ..............................
01.01.0310 Stundenlohnarbeit Facharbeiter Baustelleneinrichtung
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG oder der Bauleitung ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Die Ausführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt nur in Abstimmung mit dem AG und der Bauleitung zum Nachweis! Facharbeiter Baustelleneinrichtung
10 h ...................... ..............................
Summe 01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 17
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.02 ABBRUCHMAßNAHMEN
Abbrucharbeiten
2.0 Erforderliche Maßnahmen vor bzw. beim Abriss sowie konkrete Abfalldekllaration
Vor dem Abriss der Gebäude ist der gesamte Müll ordnungsgemäß zu separieren und getrennt zu entsorgen. Das betrifft besonders die ordnungsgemäße Separierung der gefährlichen Abfälle.
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -, den Technischen Vorschriften für Abbruch- arbeiten (TV-Abbrucharbeiten), herausgegeben vom Deutschen Abbruchverband e.V. (DA), Düsseldorf, und den folgenden technischen Regeln. Zusätzlich sind folgende Normen und Regeln zu beachten: DIN 18007 - Abbrucharbeiten - Begriffe, Verfahren, Anwendungs- bereiche Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: BGR 163 - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen. BGI 664 - Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. BGI 665 - Abbrucharbeiten. BGI 699 - Unfallverhütungsvorschrift "Sprengarbeiten" (VBG 46) mit Kommentar. TRGS 519 - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungs- arbeiten. TRGS 521 - Faserstäube. TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen. TRGS 555 - Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV.
2.2 Schuttbeseitigung
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten.
2.3 Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechts- träger einzuholen. Der Auftraggeber sorgt für die Freischaltung der abzubrechenden
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 18
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Bauteile bezüglich vorhandener Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die Einhaltung dieser Maßnahmen zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern. Grundsätzlich gilt für alle Abbrucharbeiten "Erhalten geht vor Zerstören". Bei Abbrucharbeiten, bei denen auch Putzflächen oder Teile von diesen entfernt werden, sind die Putzanschlüsse zu den entsprechenden Bauteilen, Durchbrüchen etc. durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.Diese Verpflichtung gilt auch im Zweifelsfall.
Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbar- grundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
Besteht die Gefahr, dass durch die Abbrucharbeiten Schäden an benachbarten Grundstücken - auch im öffentlichen Bereich - entstehen können, ist nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung ein Bestandsprotokoll zu erstellen.
Während der Abbrucharbeiten muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar
- muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen vom Verlauf und Zustand der Leitungen überzeugen.
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht insoweit, dass durch Abbrucharbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden können.
2.4 Preisinhalte
Bei ausschließlicher Beauftragung von Abbrucharbeiten gelten für Nebenleistungen und Besondere Leistungen die Regelungen von Abschnitt 4.1 und 4.2 der TV-Abbruch. Bei der Beauftragung von Abbrucharbeiten im Zusammenhang mit anderen Arbeiten, z.B. bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, nach einer ATV der VOB/C gelten die entsprechenden Regelungen der betreffenden ATV.
2.5 Abrechnungshinweise
Bei ausschließlicher Beauftragung von Abbrucharbeiten gelten für die Abrechnung die Regelungen von Abschnitt 5 der TV-Abbruch. Bei der Beauftragung von Abbrucharbeiten im Zusammenhang mit anderen Arbeiten, z.B. bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, nach einer ATV der VOB/C gelten die entsprechenden Regelungen der betreffenden ATV, sofern sich diese auf die abzurechnende Leistung übertragen lassen, ansonsten gelten ebenfalls die Abrechnungsregeln der TV-Abbruch.
01.02.0010 Kostenaufwand für Medientrennung
Pauschaler Kostenaufwand für die Koordination zwischen Abbruchunternehmer und Mediumträger zwecks Ausführung der Medientrennung! Die Medienträger wurden zur Stellungnahme zum Abbruch angeschrieben und führen die Leistungen selbst aus! Medienträger: Telekom, SOWAG, ENSO
1 psch ...................... ..............................
01.02.0020 Kopflöcher als Handschachtung, unbefestigt, manuell
Kopflöcher für Medientrennung in nicht befestigten Flächen, in Handschachtung als komplette Leistung herstellen und wieder schließen, Aushub ist ggf. seitlich zu lagern; incl. Wiederverfüllung, die Verfüllung hat schichtweise und gut verdichtet mit steinfreiem Material zu erfolgen, die Abrechnung erfolgt analog senkrechter Baugrubenwände, manuell. Einschl. dem Wiederhherstellen des Altzustandes und dem Anpassen an den Bestand. Bodenklasse : 3-5 Abmessung : l x b x t - 1,50 x 1,50 x 1,50 m Medienträger : Trinkwasser, Elt, Telekom, Erdgas, Abwasser
5 St ...................... ..............................
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.02.0030 Natursteintürstock, ausbauen / lagern
Natursteintürstock ausbauen, Mörtelreste entfernen und reinigen, bis zur Wiederverwendung auf der Baustelle lagern. Ausbauort : hinter einer Verkleidung im Aufgang zum 1. OG im Fabrikgebäude
1 St ...................... ..............................
01.02.0040 Metallsäulen, ausbauen / lagern
Metallsäulen ausbauen, reinigen und bis zur Wiederverwendung auf der Baustelle lagern. Ausbauort : 2. OG im Fabrikgebäude
3 St ...................... ..............................
01.02.0050 Entnahme von Mischproben
Entnahme von Mischproben.
5 St ...................... ..............................
01.02.0060 Bauschuttbeprobung nach LAGA
Bauschuttbeprobung gemäß LAGA, Tab. II 1.4-1, Feststoff und Eluat zuzügl. PCB TOC, EOX, LCWK.
5 St ...................... ..............................
01.02.0070 Abbruch Gebäude 1 Fabrikgebäude komplett RC-1
Komplett-Abbruch, einschl. Fundamente des Gebäudes 1 Fabrikgebäude mit Separierung der einzelnen Baustoffe, Aufladen und zum Baustoffrecycling bzw. zur Deponie abfahren, nur wenn konkret darauf hingewiesen wird, sind Ausbau und Entsorgung in sep. Positionen erfasst (gefährlicher Abfall), incl. aller Genehmigungen, Kippgebühren, etc.! Abrechnungseinheit ist m³ umbauter Raum. Entsorgung der Abbruchmassen ist mit einzukalkulieren! ASN 17 01 07 Material: Bauschuttgemisch opt. unbelasteter Beton und Fliesen Fußböden Gebäude 1 gemäß Vorbeprobung RC-1
Das Abbruchmaterial wird, soweit nicht separat aufgeführt Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. aller anfallenden Transportkosten und Deponiegebühren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu trennen. In den Einheitspreis sind alle gegebenenfalls erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen, Gerüste oder Arbeitsbühnen
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 21
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
einzukalkulieren. Der maschinelle Gebäudeabbruch erfolgt nach Freigabe durch die Bauleitung.
Entsprechend dem Untersuchungsbericht zur Beprobung wird davon ausgegangen, das die Bauschuttdeklarierung anhand von Mischproben vom Haufwerk eine Verwertung RC-1 nach LAGA ergibt. Die Probennahme hat in Absprache mit und im Beisein der Bauleitung zu erfolgen!
Abbruchtechnologie nach Wahl des AN unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften!
Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist im elektronischen Nachweisverfahren nachzuweisen. Dafür ist die Registrierung der Baustelle im Länder-eANV sowie die Nachweisführung mittels Signaturkarte im System erforderlich.
Der Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung Abfallerzeuger im Sinne des Abfallrechts! Somit hat die Registrierung und Nachweisführung durch den Auftragnehmer (AN) zu erfolgen. Der Auftraggeber ist über die ordnungsgemäße Abwicklung zu informieren! Mit dem Abschluss der Maßnahme sind dem Auftraggeber die Systemdateien sowie alle weiteren relevanten Dokumenete und Unterlagen wie Transport-, Lieferscheine u.ä. als PDF-Datei in einer Dokumentation auf CD zu übergeben! Die Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle ist mit Wiegeschein nachzuweisen!
Der Bauschutt ist komplett abzufahren! Es sind keine Beton- oder Ziegelreste zurückzulassen! Es dürfen keine sichtbare Beton- und Ziegelreste auf den Grundstück verbleiben! Wenn nötig ist der verbleibende Erdstoff durch aussieben oder ablesen von Rest- schutt zu säubern! Vor der Verfüllung mit Erdstoff ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem AG durchzuführen!
Allgemeines
Demontage der alten Sanitär- und Elektroinstallation ist auszuführen, der Rückbau und die Entsorgung ist mit einzukalkulieren!
Bei starker Staubentwicklung während der Abbrucharbeiten sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen! (intensives Befeuchtung der Abbruchmassen, Reinigung der Fahrwege, Umhüllung der Übergabe- und Abwurfstellen)
Die Nachbarhäuser sind bei den maschinellen Abbrucharbeiten besonders zu schützen.
4100 m³ ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 22
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.02.0080 Abbruch Gebäude 1 Fabrikgebäude komplett RC-2
Komplett-Abbruch, einschl. Fundamente des Gebäudes 1 Fabrikgebäude mit Separierung der einzelnen Baustoffe, Aufladen und zum Baustoffrecycling bzw. zur Deponie abfahren, nur wenn konkret darauf hingewiesen wird, sind Ausbau und Entsorgung in sep. Positionen erfasst (gefährlicher Abfall), incl. aller Genehmigungen, Kippgebühren, etc.! Abrechnungseinheit ist m³ umbauter Raum. Entsorgung der Abbruchmassen ist mit einzukalkulieren! ASN 17 01 07 Material: Bauschuttgemisch Mauerwerksbauschutt, Bauschutt-Schlacke-Gemisch Gebäude 1 gemäß Vorbeprobung RC-2
Das Abbruchmaterial wird, soweit nicht separat aufgeführt Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. aller anfallenden Transportkosten und Deponiegebühren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu trennen. In den Einheitspreis sind alle gegebenenfalls erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen, Gerüste oder Arbeitsbühnen einzukalkulieren. Der maschinelle Gebäudeabbruch erfolgt nach Freigabe durch die Bauleitung.
Entsprechend dem Untersuchungsbericht zur Beprobung wird davon ausgegangen, das die Bauschuttdeklarierung anhand von Mischproben vom Haufwerk eine Verwertung RC-2 nach LAGA ergibt. Die Probennahme hat in Absprache mit und im Beisein der Bauleitung zu erfolgen!
Abbruchtechnologie nach Wahl des AN unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften!
Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist im elektronischen Nachweisverfahren nachzuweisen. Dafür ist die Registrierung der Baustelle im Länder-eANV sowie die Nachweisführung mittels Signaturkarte im System erforderlich.
Der Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung Abfallerzeuger im Sinne des Abfallrechts! Somit hat die Registrierung und Nachweisführung durch den Auftragnehmer (AN) zu erfolgen. Der Auftraggeber ist über die ordnungsgemäße Abwicklung zu informieren! Mit dem Abschluss der Maßnahme sind dem Auftraggeber die Systemdateien sowie alle weiteren relevanten Dokumenete und Unterlagen wie Transport-, Lieferscheine u.ä. als PDF-Datei in einer Dokumentation auf CD zu übergeben! Die Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle ist mit Wiegeschein nachzuweisen!
Der Bauschutt ist komplett abzufahren! Es sind keine Beton- oder
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 23
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Ziegelreste zurückzulassen! Es dürfen keine sichtbare Beton- und Ziegelreste auf den Grundstück verbleiben! Wenn nötig ist der verbleibende Erdstoff durch aussieben oder ablesen von Rest- schutt zu säubern! Vor der Verfüllung mit Erdstoff ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem AG durchzuführen!
Allgemeines
Demontage der alten Sanitär- und Elektroinstallation ist auszuführen, der Rückbau und die Entsorgung ist mit einzukalkulieren!
Bei starker Staubentwicklung während der Abbrucharbeiten sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen! (intensives Befeuchtung der Abbruchmassen, Reinigung der Fahrwege, Umhüllung der Übergabe- und Abwurfstellen)
Die Nachbarhäuser sind bei den maschinellen Abbrucharbeiten besonders zu schützen.
4100 m³ ...................... ..............................
01.02.0090 Abbruch Gebäude 2+3 Kesselhaus+Niederlagsraum komplett RC-2
Komplett-Abbruch, einschl. Fundamente des Gebäudes 2+3 Kesselhaus+ Niederlagsraum mit Separierung der einzelnen Baustoffe, Aufladen und zum Baustoffrecycling bzw. zur Deponie abfahren, nur wenn konkret darauf hingewiesen wird, sind Ausbau und Entsorgung in sep. Positionen erfasst (gefährlicher Abfall), incl. aller Genehmigungen, Kippgebühren, etc.! Abrechnungseinheit ist m³ umbauter Raum. Entsorgung der Abbruchmassen ist mit einzukalkulieren! ASN 17 01 02 Material: Bauschutt Ziegeln, Mauerwerksbauschutt Gebäude 2+3, Fußboden EG Gebäude 3 Gebäude 1 gemäß Vorbeprobung RC-2
Das Abbruchmaterial wird, soweit nicht separat aufgeführt Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. aller anfallenden Transportkosten und Deponiegebühren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu trennen. In den Einheitspreis sind alle gegebenenfalls erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen, Gerüste oder Arbeitsbühnen einzukalkulieren. Der maschinelle Gebäudeabbruch erfolgt nach Freigabe durch die Bauleitung.
Entsprechend dem Untersuchungsbericht zur Beprobung wird davon ausgegangen, das die Bauschuttdeklarierung anhand von Mischproben vom Haufwerk eine Verwertung RC-2 nach LAGA ergibt. Die Probennahme hat in Absprache mit und im Beisein der Bauleitung zu erfolgen!
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 24
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Abbruchtechnologie nach Wahl des AN unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften!
Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist im elektronischen Nachweisverfahren nachzuweisen. Dafür ist die Registrierung der Baustelle im Länder-eANV sowie die Nachweisführung mittels Signaturkarte im System erforderlich.
Der Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung Abfallerzeuger im Sinne des Abfallrechts! Somit hat die Registrierung und Nachweisführung durch den Auftragnehmer (AN) zu erfolgen. Der Auftraggeber ist über die ordnungsgemäße Abwicklung zu informieren! Mit dem Abschluss der Maßnahme sind dem Auftraggeber die Systemdateien sowie alle weiteren relevanten Dokumenete und Unterlagen wie Transport-, Lieferscheine u.ä. als PDF-Datei in einer Dokumentation auf CD zu übergeben! Die Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle ist mit Wiegeschein nachzuweisen!
Der Bauschutt ist komplett abzufahren! Es sind keine Beton- oder Ziegelreste zurückzulassen! Es dürfen keine sichtbare Beton- und Ziegelreste auf den Grundstück verbleiben! Wenn nötig ist der verbleibende Erdstoff durch aussieben oder ablesen von Rest- schutt zu säubern! Vor der Verfüllung mit Erdstoff ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem AG durchzuführen!
Allgemeines
Demontage des alten Heizkessels und Elektroinstallation ist auszuführen, der Rückbau und die Entsorgung ist mit einzukalkulieren!
Bei starker Staubentwicklung während der Abbrucharbeiten sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen! (intensives Befeuchtung der Abbruchmassen, Reinigung der Fahrwege, Umhüllung der Übergabe- und Abwurfstellen)
Die Nachbarhäuser sind bei den maschinellen Abbrucharbeiten besonders zu schützen.
400 m³ ...................... ..............................
01.02.0100 Abbruch Gebäude 2+4 Kesselhaus+Kohleschuppen komplett RC-3
Komplett-Abbruch, einschl. Fundamente des Gebäudes 2+4 Kesselhaus+ Kohleschuppen mit Separierung der einzelnen Baustoffe, Aufladen und zum Baustoffrecycling bzw. zur Deponie abfahren, nur wenn konkret darauf hingewiesen wird, sind Ausbau und Entsorgung in sep. Positionen erfasst (gefährlicher Abfall), incl. aller Genehmigungen, Kippgebühren, etc.! Abrechnungseinheit ist m³ umbauter Raum. Entsorgung der Abbruchmassen ist mit einzukalkulieren! ASN 17 01 02
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 25
[Seite 26]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Material: Bauschutt Ziegeln, Fußboden Gebäude 2, Mauerwerksbauschutt Gebäude 4 Gebäude 1 gemäß Vorbeprobung RC-3
Das Abbruchmaterial wird, soweit nicht separat aufgeführt Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. aller anfallenden Transportkosten und Deponiegebühren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu trennen. In den Einheitspreis sind alle gegebenenfalls erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen, Gerüste oder Arbeitsbühnen einzukalkulieren. Der maschinelle Gebäudeabbruch erfolgt nach Freigabe durch die Bauleitung.
Entsprechend dem Untersuchungsbericht zur Beprobung wird davon ausgegangen, das die Bauschuttdeklarierung anhand von Mischproben vom Haufwerk eine Verwertung RC-3 nach LAGA ergibt. Die Probennahme hat in Absprache mit und im Beisein der Bauleitung zu erfolgen!
Abbruchtechnologie nach Wahl des AN unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften!
Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist im elektronischen Nachweisverfahren nachzuweisen. Dafür ist die Registrierung der Baustelle im Länder-eANV sowie die Nachweisführung mittels Signaturkarte im System erforderlich.
Der Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung Abfallerzeuger im Sinne des Abfallrechts! Somit hat die Registrierung und Nachweisführung durch den Auftragnehmer (AN) zu erfolgen. Der Auftraggeber ist über die ordnungsgemäße Abwicklung zu informieren! Mit dem Abschluss der Maßnahme sind dem Auftraggeber die Systemdateien sowie alle weiteren relevanten Dokumenete und Unterlagen wie Transport-, Lieferscheine u.ä. als PDF-Datei in einer Dokumentation auf CD zu übergeben! Die Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle ist mit Wiegeschein nachzuweisen!
Der Bauschutt ist komplett abzufahren! Es sind keine Beton- oder Ziegelreste zurückzulassen! Es dürfen keine sichtbare Beton- und Ziegelreste auf den Grundstück verbleiben! Wenn nötig ist der verbleibende Erdstoff durch aussieben oder ablesen von Rest- schutt zu säubern! Vor der Verfüllung mit Erdstoff ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem AG durchzuführen!
Allgemeines
Demontage des alten Heizkessels und Elektroinstallation ist auszuführen, der Rückbau und die Entsorgung ist mit einzukalkulieren!
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 26
[Seite 27]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Bei starker Staubentwicklung während der Abbrucharbeiten sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen! (intensives Befeuchtung der Abbruchmassen, Reinigung der Fahrwege, Umhüllung der Übergabe- und Abwurfstellen)
Die Nachbarhäuser sind bei den maschinellen Abbrucharbeiten besonders zu schützen.
500 m³ ...................... ..............................
01.02.0110 Abbruch Gebäude 3 Niederlagsraum komplett RC-3
Komplett-Abbruch, einschl. Fundamente des Gebäudes 3 Niederlagsraum mit Separierung der einzelnen Baustoffe, Aufladen und zum Baustoffrecycling bzw. zur Deponie abfahren, nur wenn konkret darauf hingewiesen wird, sind Ausbau und Entsorgung in sep. Positionen erfasst (gefährlicher Abfall), incl. aller Genehmigungen, Kippgebühren, etc.! Abrechnungseinheit ist m³ umbauter Raum. Entsorgung der Abbruchmassen ist mit einzukalkulieren! ASN 17 01 02 Material: Schlackebeton Mauerwerksbauschutt Innenwände Gebäude 3 gemäß Vorbeprobung RC-3
Das Abbruchmaterial wird, soweit nicht separat aufgeführt Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. aller anfallenden Transportkosten und Deponiegebühren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu trennen. In den Einheitspreis sind alle gegebenenfalls erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen, Gerüste oder Arbeitsbühnen einzukalkulieren. Der maschinelle Gebäudeabbruch erfolgt nach Freigabe durch die Bauleitung.
Entsprechend dem Untersuchungsbericht zur Beprobung wird davon ausgegangen, das die Bauschuttdeklarierung anhand von Mischproben vom Haufwerk eine Verwertung RC-3 nach LAGA ergibt. Die Probennahme hat in Absprache mit und im Beisein der Bauleitung zu erfolgen!
Abbruchtechnologie nach Wahl des AN unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften!
Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist im elektronischen Nachweisverfahren nachzuweisen. Dafür ist die Registrierung der Baustelle im Länder-eANV sowie die Nachweisführung mittels Signaturkarte im System erforderlich.
Der Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung Abfallerzeuger im Sinne des Abfallrechts! Somit hat die Registrierung und
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 27
[Seite 28]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Nachweisführung durch den Auftragnehmer (AN) zu erfolgen. Der Auftraggeber ist über die ordnungsgemäße Abwicklung zu informieren! Mit dem Abschluss der Maßnahme sind dem Auftraggeber die Systemdateien sowie alle weiteren relevanten Dokumenete und Unterlagen wie Transport-, Lieferscheine u.ä. als PDF-Datei in einer Dokumentation auf CD zu übergeben! Die Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle ist mit Wiegeschein nachzuweisen!
Der Bauschutt ist komplett abzufahren! Es sind keine Beton- oder Ziegelreste zurückzulassen! Es dürfen keine sichtbare Beton- und Ziegelreste auf den Grundstück verbleiben! Wenn nötig ist der verbleibende Erdstoff durch aussieben oder ablesen von Rest- schutt zu säubern! Vor der Verfüllung mit Erdstoff ist eine Sichtabnahme mit der Bauleitung und dem AG durchzuführen!
Allgemeines
Demontage der alten Elektroinstallation ist auszuführen, der Rückbau und die Entsorgung ist mit einzukalkulieren!
Bei starker Staubentwicklung während der Abbrucharbeiten sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen! (intensives Befeuchtung der Abbruchmassen, Reinigung der Fahrwege, Umhüllung der Übergabe- und Abwurfstellen)
Die Nachbarhäuser sind bei den maschinellen Abbrucharbeiten besonders zu schützen.
200 m³ ...................... ..............................
01.02.0120 Dachpappe, nicht teerhaltig, ASN 17 03 02 bergen
Auf dem Gebäude (Dachfläche) vorhandene nicht teerhaltige 3-lagige Dachpappe (ASN 17 03 02), im Rahmen des Gebäudeabbruchs separieren und bergen. Ausbauort : - Sperrbahn WC und Büro EG links Fabrikgebäude
- Dachpappe Dach und Hofüberdachung Fabrikgebäude
- Dachpappe Heizhaus
- Dachpappe Kohleschuppen
600 m² ...................... ..............................
01.02.0130 Steinholzboden, ASN 17 01 06* abbrechen
Steinholzboden in seiner Gesamtdicke abbrechen, separieren und bergen. ASN : 17 01 06* Dicke : ca. 3,5 cm Abbruchort : Fußboden Büro EG links KB 9 Fabrikgebäude
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 28
[Seite 29]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
30 m² ...................... ..............................
01.02.0140 Ausbau Mineralwolle, ASN 17 06 03*
Ausbau von Mineralwolledämmstoff, (ASN 17 06 03*), zur Entsorgung bereitstellen, folgendermaßen:
- Entfernen der Dämmstoffe, es sind möglichst wenig Fasern freizusetzen, die Materialien sind im Arbeitsraum so zu verpacken, das ein Freisetzen der Fasern beim Transport vom Anfall- zum Entsorgungsort ausgeschlossen ist, nach TRGS 521, angelehnt an TRGS 519,
- Persönliche Schutzausrüstung nach TRGS 521 ist zu verwenden!
- Die Arbeiten haben innerhalb des Schwarzbereiches nach TRGS 519 zu erfolgen,
- Sicherheitstechnische Maßnahmen und Vorsorgemaßnahmen nach TRGS 521 sind einzuhalten!
- Die Arbeiten sind bei der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Beginn anzuzeigen, dabei ist ein Arbeitsplan nach TRGS 521, angelehnt an TRGS 519 vorzulegen!
- Die Arbeiten dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von den zuständigen Behörden dazu zugelassen sind, die Zulassung ist vor Beginn der Arbeiten vorzulegen!
- Die mit der Ausführung der Arbeiten betrauten Arbeitskräfte müssen über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltens- regeln vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden. Hierfür ist eine Betriebsanweisung gemäß § 20 GefStoffV/ TRGS 555 zu erstellen. Ausbau und Verpackung nach TRGS 521 !
- Schutzstufe 2, siehe Pkt. 4.1.3 der Tab. 1a "Tätigkeiten - Bereich Hochbau" Anlage 4 zu TRGS 521,
- Alle Maßnahmen nach Tab. 2 Anlage 4 zu TRGS 521 sind anzuwenden, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht extra erwähnt werden! Ausbauort: - Mineralische Dämmung gelb und graugrün im Büro EG links Fabrikgebäude
Entsorgungsanlage(n): _____________________
50 m² ...................... ..............................
01.02.0150 Dachpappe, teerhaltig, ASN 17 03 03* bergen
Auf dem Gebäude (Dachfläche) vorhandene teerhaltige 3-lagige Dachpappe (ASN 17 03 03*), im Rahmen des Gebäudeabbruchs separieren und bergen. Ausbauort : Dachflächen Gebäude 3 Niederlagsraum
50 m² ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 29
[Seite 30]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.02.0160 Asbestplatten, schwach gebunden, ASN 17 06 05* bergen
Asbestplatten im gesamten Gebäude entfernen, im Zuge der Abbruchmaßnahme, einschl. Verpackung in geeignete Behältnisse (Big Bags). ASN : 17 06 05* Maßnahme: schwach gebundene asbesthaltig Platten, gefährlicher Abfall zwingend separieren
Ausbauorte: - abgelagerte Asbestplatten im Dachboden Fabrikgebäude
Material: Chrysotil
Achtung:
Beim Rückbau sind die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien, u.a. TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und die Asbest-Richtlinie (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden) Fassung vom Januar 1996 zu beachten
Verwertungs-/Entsorgungsanlage :
10 m² ...................... ..............................
01.02.0170 Asbestschnüre, schwach gebunden, ASN 17 06 01* bergen
Asbestschnüre im gesamten Gebäude entfernen, im Zuge der Abbruchmaßnahme, einschl. Verpackung in geeignete Behältnisse (Big Bags). ASN : 17 06 01* Maßnahme: schwach gebundene asbesthaltig Schnüre, gefährlicher Abfall zwingend separieren
Ausbauorte: Kesselisolierung Heizhaus und im OG Gebäude 3 Niederlagsraum abgelagerte Asbestschnur
Material: Chrysotil
Achtung:
Beim Rückbau sind die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien, u.a. TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und die Asbest-Richtlinie (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden) Fassung vom Januar 1996 zu beachten
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 30
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Verwertungs-/Entsorgungsanlage :
100 m ...................... ..............................
01.02.0180 Stundenlohnarbeit Abbrucharbeiten
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG oder der Bauleitung ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die Ausführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt nur in Abstimmung mit dem AG und der Bauleitung zum Nachweis! Facharbeiter Abbrucharbeiten
10 h ...................... ..............................
Summe 01.02 ABBRUCHMAßNAHMEN ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 31
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.03 MATERIALENTSORGUNG
01.03.0010 Grundstück entrümpeln
Grundstück von Sperrmüll aller Art entrümpeln, in bereitstehenden Schuttcontainer entsorgen, einschl. Inventarisierung vor Beginn der Arbeiten. Abrechnung nach Lieferschein des Entsorgungsunternehmens, ohne Deponie- und Entsorgungsgebühren. ASN 20 03 07 Größe des Grundstückes : 2000 m² Transportweg Demontageort zum Schuttcontainer : ca. 100 m
10 t ...................... ..............................
01.03.0020 Gebäude entrümpeln
Gebäude entrümpeln durch Herausschaffen von Sperrmüll aller Art, inkl. Schuttbeseitigung zum Container, Abtransport und der Deponiegebühren. Abrechnung der gefüllten Container nach Lieferschein eines Entsorgungsunternehmens. ASN 20 03 07 Geschosse : KG, EG, 1.+2.OG, Dachboden Fabrikgebäude, Kesselhaus, Niederlagsraum und Kohlenschuppen
20 t ...................... ..............................
01.03.0030 Entkernung
Entkernen des Gebäudes vor dem maschinellen Gebäudeabbruch wie folgt:
- Entkernung des Gebäudes, Demontage von leichten Trenn- wänden, Leuchten, Dämmstoffe, Fenster, Türen und dgl., soweit nicht separat in den Folgepositionen aufgeführt,
- Demontage und Separierung Elektroinstallation, Sanitär- installationen, Dachrinnen, Fallrohre, Blitzschutz usw. soweit noch vorhanden, incl. Transport, Verwertung bzw. Entsorgung; außer für separat aufgeführte Abfälle, für diese wird die Entsorgung bzw. Verwertung gesondert abgerechnet, Transport und Laden in die Container ist einzukalkulieren, Entsorgung und Verwertung sind nachzuweisen. Entkernungsorte: Gebäude 1-4
8000 m³ ...................... ..............................
01.03.0040 Entsorgung Fußboden mit Anhaftungen >RC-3
Entsorgung von Fußboden mit Kleberanhaftungen, bewehrt oder unbewehrt AVV-Nr.: 17 01 01, Zuordnung : >RC-3
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 32
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
incl. Transport, Deponierung. Entsorgungsteil: Beton und Putz mit Anhaftungen, PAK-belastet gemäß Vorbeprobung >RC-3.
Ausbauorte: - Fußboden der neu geflieste Räume im WC EG links
- Fußboden im Büro EG links
- Wände mit schwarzen Anstrich EG alte Toilette
- Wandanstrich hinter den Heizungsrohren im Wohnraum 2. OG
- Schacht hinter Fabrikgebäude
Verwertungs-/Entsorgungsanlage :
....................................................
75 t ...................... ..............................
01.03.0050 Ausbau und Entsorgung Schlackenschicht >RC-3
Ausbau und Entsorgung von Schlackeschichten ASN: 10 01 01, >RC-3 incl. Transport, Deponierung. Maßnahme: zwingend separieren vor dem Gebäudeabbruch Ausbauaort: Fußbodenschüttung im OG Gebäude 3 Niederlagsraum Material: gemäß Vorbeprobung >DK III und 51,9 mg/kg TS PAK
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.....................................................
10 t ...................... ..............................
01.03.0060 Schornsteinbauschutt, Material RC-1 bis RC 3, 17 01 02
Abbruch feste Masse Schornstein-, Kessel und Fuchsmauerwerk. Bauschuttbeseitigung, Material RC-1 bis RC-3, Abfallschlüssel 17 01 02, für Schornsteinbauschutt, einschließlich Aufbereitung (Brechen), Abtransport zur Abnahmestelle und Entsorgungsnachweis. Verwertungsklasse RC-1 bis RC-3, ohne Zustimmung des Bauüberwachers (Protokoll) entsorgte Güter, die über diese Position abgerechnet werden sollen, werden nicht anerkannt.
Entsorgungsanlage(n):..............................................
400 t ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 33
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.03.0070 Schornsteinbauschutt, Material >RC 3, 17 01 02
Abbruch feste Masse Schornstein-, Kessel und Fuchsmauerwerk. Bauschuttbeseitigung, Material >RC-3, Abfallschlüssel 17 01 02, für Schornsteinbauschutt, einschließlich Aufbereitung (Brechen), Abtransport zur Abnahmestelle und Entsorgungsnachweis. Verwertungsklasse >RC-3, ohne Zustimmung des Bauüberwachers (Protokoll) entsorgte Güter, die über diese Position abgerechnet werden sollen, werden nicht anerkannt.
Entsorgungsanlage(n):..............................................
10 t ...................... ..............................
01.03.0080 Ausbau und Entsorgung von gipshaltigen Bauabfällen, 17 08 02
Ausbau und Entsorgung von gipshaltigen Bauabfällen, Abfallschlüssel 17 08 02, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport, vor Abfuhr ist das bauüberwachende IB zu informieren, einschließlich Entsorgungsnachweise.
Entsorgungsteil: GKP aus WC-Wänden und -Decke EG links und Gipskartonverkleidung an Trägern im Fabrikgebäude GKP Wand im Kohleschuppen
Entsorgungsanlage(n): .............................................
10 t ...................... ..............................
01.03.0090 Ausbau und Entsorgung von Glas 17 02 02
Ausbau und Entsorgung von Glas ASN : 17 02 02, aus den Fenstern und Türen im Gebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport, vor Abfuhr ist das bauüberwachende IB zu informieren, einschließlich Entsorgungsnachweise.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
30 t ...................... ..............................
01.03.0100 Ausbau und Entsorgung von Kunststoffen 17 02 03
Ausbau und Entsorgung von Kunststoffen ASN : 17 02 02, als Isolierung der Heizungsleitungen
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 34
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
im Gebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport, vor Abfuhr ist das bauüberwachende IB zu informieren, einschließlich Entsorgungsnachweise.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
10 t ...................... ..............................
01.03.0110 Ausbau und Entsorgung FE-Schrott 17 04 05
Ausbau und Entsorgung von FE-Schrott ASN : 17 04 05, aus dem Gebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport zur Deponie. Entsorgungsteil: Stahlträger, Stahlstützen, Treppen, Hofüberdachung, Tore, Heizungskessel, Aufzug, Schachabdeckungen, ...
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.....................................................
100 t ...................... ..............................
01.03.0120 Ausbau und Entsorgung AL-Schrott 17 04 02
Ausbau und Entsorgung von AL-Schrott ASN : 17 04 02, aus dem Gebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport zur Deponie. Entsorgungsteil: Dachrinnen, Fallrohre, ...
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.....................................................
10 t ...................... ..............................
01.03.0130 Ausbau und Entsorgung Styropordämmung, ASN 17 06 04
Ausbau und Entsorgung von Styropordämmung, Abfall: Dämmaterial mit nichtgefährlichen Stoffen ASN : 17 06 04 incl. Transport, Deponierung. Ausbauort : - im Fußboden WC EG links, Tor mit Styropordämmung von innen im Fabrikgebäude gedämmt,
- abgelagerte Platten im Kohleschuppen
Entsorgungsanlage(n) : .................................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 35
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
1 t ...................... ..............................
01.03.0140 Ausbau und Entsorgung Kabel-Schrott 17 04 11
Ausbau und Entsorgung von Kabel-Schrott ASN : 17 04 02, aus dem Gebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport zur Deponie. Entsorgungsteil: Schaltraumverteiler EG rechts, Aufzugsraum DG, ...
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.....................................................
10 t ...................... ..............................
01.03.0150 Entsorgung gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Entsorgung gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfall, Fußbodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, usw.) AVV-Nr.: 17 09 04 incl. Transport, Deponierung.
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.....................................................
50 t ...................... ..............................
01.03.0160 Entsorgung MKW- belasteter Bauschutt >RC-3, >2500 mg/kg MKW
Entsorgung von MKW- belasteter Bauschutt, bewehrt oder unbewehrt ASN: 17 01 06*, Zuordnung : > RC-3, >2500 mg/kg MKW incl. Transport, Deponierung. Maßnahme: Separieren und dem gesamten MKW- und PAK- belasteten Bauschutt zuordnen; Entsorgung in mikrobiologischer Behandlungsanlage
Ausbauorte: Fußboden-Bauschutt ölverunreinigt EG rechts Fabrikgebäude KB 1, 2, 3, 13, 14 und ölverunreinigte Wände im Dampfmachinen- und Lagerräumen
Verwertungs-/Entsorgungsanlage :
....................................................
80 t ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 36
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.03.0170 Ausbau und Entsorgung Altholz AIV, ASN 17 02 04*
Ausbau und Entsorgung, Demontage und Separierung von Holzspanplatten und Dielungen, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Decken, Dachstuhl, Fenster und Außentüren usw. mit schädlichen Verunreinigungen. Einordnung : Bau- und Abbruchholz A IV gestriche und tragende Hölzer, Entsorgung von Altholz A IV Abfallschlüssel : 17 02 04* incl. Transport.
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.................................
750 t ...................... ..............................
01.03.0180 Dachpappe, nicht teerhaltig, ASN 17 03 02 entsorgen
Fachgerechte Entsorgung der vorgenannten nicht teerhaltigen Dachpappe, ASN : 17 03 02 als nicht gefährlicher Abfall.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
10 t ...................... ..............................
01.03.0190 Dachpappe, teerhaltig, ASN 17 03 03* entsorgen
Fachgerechte Entsorgung der vorgenannten teerhaltigen Dachpappe, ASN : 17 03 03* als gefährlicher Abfall.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
1 t ...................... ..............................
01.03.0200 Steinholzboden, ASN 17 01 06* entsorgen
Fachgerechte Entsorgung des vorgenannten Steinholzfußbodens, ASN : 17 01 06* als gefährlicher Abfall.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
5 t ...................... ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 37
[Seite 38]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
01.03.0210 Entsorgung Mineralwolledämmstoffe, ASN 17 06 03*
Entsorgung von vorgenanntem Mineralwolledämmstoffen (ASN 17 06 03*) als besonders überwachungsbedürftigen Abfall durch eine zugelassene Entsorgungsfirma, incl. Entsorgungsnachweis, mit allen anfallenden Kosten. Das Entsorgungsunternehmen hat die entsprechenden Berechtigungsnachweise für Transport, Entsorgung etc. vorzulegen. Die mit der Ausführung der Arbeiten betrauten Arbeitskräfte müssen über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltens- regeln vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden. Hierfür ist eine Betriebsanweisung gemäß § 20 GefStoffV/ TRGS 555 zu erstellen. Entsorgung nach TRGS 521 ! Ausbauort: - Mineralische Dämmung gelb und graugrün im Büro EG links Fabrikgebäude
Entsorgungsanlage :..................................................
1 t ...................... ..............................
01.03.0220 Ausbau und Entsorgung Altölen, ASN 13 02 05*
Ausbau und Entsorgung von Altölen, Abfall: Altöle als gefährlichen Stoff lt. Entsorgungstabelle ASN : ASN 13 02 05* incl. Transport, Deponierung. Ausbauort : - im Öllager EG Gebäude 3 Niederlagsraum vorh. Altölfässer
Entsorgungsanlage(n) : .................................
1 t ...................... ..............................
01.03.0230 Ausbau und Entsorgung Altfarben, ASN 08 01 11*
Ausbau und Entsorgung von Altfarben, Abfall: Altfarben als gefährlichen Stoff lt. Entsorgungstabelle ASN : ASN 08 01 11* incl. Transport, Deponierung. Ausbauort : - im Öllager EG Gebäude 3 Niederlagsraum vorh. Altfarben
Entsorgungsanlage(n) : .................................
1 t ...................... ..............................
01.03.0240 Ausbau und Entsorgung Verpackungen, ASN 15 01 10*
Ausbau und Entsorgung von Verpackungen,
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 38
[Seite 39]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Abfall: Verpackungen die Rückstände gef. Stoffe enthalten oder durch gef. Stoffe verunreinigt sind lt. Entsorgungstabelle ASN : ASN 15 01 10* incl. Transport, Deponierung. Ausbauort : aus allen Gebäuden 1-4
Entsorgungsanlage(n) : .................................
1 t ...................... ..............................
01.03.0250 Ausbau und Entsorgung Leuchtstoffröhren, ASN 20 01 21*
Ausbauen und Entsorgung von Leuchtstoffröhren, der Transport und das Laden in die Container ist einzukalkulieren. ASN 20 01 21* Ausbauort : aus allen Gebäuden 1-4
Entsorgungsanlage(n): _____________________
500 St ...................... ..............................
01.03.0260 Ausbau und Entsorgung von elekt./elektron.Geräten, ASN 16 02 14
Ausbau und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten ASN : 16 02 14, im Gebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport, vor Abfuhr ist das bauüberwachende IB zu informieren, einschließlich Entsorgungsnachweise. Ausbauort: EG-DG in allen Gebäuden
Entsorgungsanlage(n): _____________________
5 t ...................... ..............................
01.03.0270 Asbestplatten, schwach gebunden, ASN 17 06 05* entsorgen
Fachgerechte Entsorgung der vorgenannten Asbestplatten, schwach gebunden, ASN : 17 06 05* als gefährlicher Abfall.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 39
[Seite 40]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
1 t ...................... ..............................
01.03.0280 Asbestschnüre, schwach gebunden, ASN 17 06 01* entsorgen
Fachgerechte Entsorgung der vorgenannten Asbestschnüre, schwach gebunden, ASN : 17 06 01* als gefährlicher Abfall.
Entsorgungsanlage(n): _____________________
1 t ...................... ..............................
01.03.0290 Entsorgung gef. Bestandteile enth. gebrauchter Geräte, ASN 16 02 13*
Entsorgung gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchter Geräte (Schalt- und Verteilerkästen im Schalt- und Aufzugsraum, Nachtspeichreofen mit gefährliche Bestandteile, Aufzugsmaschine) AVV-Nr.: 16 02 13* incl. Transport, Ausbauort: EG-DG in allen Gebäuden
Verwertungs-/Entsorgungsanlage:
.................................
50 St ...................... ..............................
01.03.0300 Ausbau und Entsorgung von Kohleherden
Ausbau und Entsorgung von Kohleherden im Fabrikgebäude, einschließlich Separierung, verladen in Containern und Transport, vor Abfuhr ist das bauüberwachende IB zu informieren, einschließlich Entsorgungsnachweise. Ausbauort: Küchen- und Dauerbrandofen 1. + 2. OG links, abgestellter Dauerbrandofen im 3. OG
1 t ...................... ..............................
Summe 01.03 MATERIALENTSORGUNG ..............................
Summe 01 ABBRUCHARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 40
[Seite 41]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
02 AUßENANLAGEN
02.01 BODENARBEITEN
02.01.0010 Strauch roden, entsorgen
Strauch einschl. Wurzelstock roden, anfallendes Material entfernen und entsorgen. Breite: bis 2,00 m Höhe: bis 4,00 m Ausbauort: um den ehem. Schornstein
10 St ...................... ..............................
02.01.0020 Baum/Strauch, einzelstehend, roden, häckseln
Strauch oder einzeln stehenden Baum einschl. Wurzelstock roden. Anfallendes Material einschl. Wurzeln häckseln und Häckselgut im Baubereich lagern. Breite: bis 2,00 m Höhe: bis 4,00 m Stammdurchmesser: 10-30 cm/Stück Ausbauort: um den ehem. Schornstein
10 St ...................... ..............................
02.01.0030 Wurzelstock entfernen, mit Gerät
Wurzelstock vollständig entfernen, Anfallendes Material entsorgen. Standortbedingungen: für mobiles Hilfsgerät zugänglich Abmessungen: D = 10-30 cm/Stück Ausbauort: um den ehem. Schornstein
10 St ...................... ..............................
02.01.0040 Unterboden für Vegetationsflächen
Unterboden für Vegetationsflächen, vor Oberbodenauftrag höhengerecht auf +/-5 cm grobplanieren. Massenausgleich innerhalb der Bearbeitungsfläche +/- 25 cm. Überschüssiges Material laden und abfahren. Abrechnung erfolgt nach m2 tatsächlicher fertiger Vegetationsfläche. Einbauort: Fläche ehem. Fabrikgebäude
1200 m² ...................... ..............................
02.01.0050 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, liefern und andecken
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, liefern, im Baustellenbereich verteilen und lagenweise einbauen und verdichten.
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 41
[Seite 42]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Baugrubenaushub frei von sichtbaren Verunreinigungen, arm an größeren Steinen, frei von Wurzelwerk und Ästen mit Durchmesser über 2 cm, einschl. Planie mit +/- 5 cm über die Fläche. im Bereich Gebäudeabbruch, Keller und abgebrochener Fundamente. Einbauort: Fläche ehem. Fabrikgebäude
2000 m³ ...................... ..............................
02.01.0060 Zulage, Untergrund Verkehrsfläche verd., DPr 1,0
Untergrund von Verkehrsflächen beim Bodeneinbau verdichten als Zulage. Verdichtungsgrad DPr : 1,00 Art des Bodens : nichtbindig, kein Fels Einbauort: Fläche ehemaliger Kohleschuppen
150 m² ...................... ..............................
02.01.0070 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplattendruckversuch nach DIN 18134 durch unabhängiges Prüflabor; einschl. Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge/Geräte, Prüfprotokolle in dreifacher Ausfertigung. Geforderter Verdichtungsgrad DPr : 1,0
1 St ...................... ..............................
02.01.0080 Bodeneinbau, Dammböschung, Kiessand 0/56, 1:1,8, 75 cm
Bodeneinbau auf Dammböschungen mit Liefermaterial; maschineller Einbau in Lagen/Teilflächen, einschl. Verdichten. Mengenermittlung nach örtlichem Aufmaß.Material : Kiessand 0/56 Einbaudicke : 75 cm Böschungsneigung : bis 1:1,8 Böschungshöhe : bis 10 m Einbauort : Hangböschung Richtung Hutberg hinter dem ehem. Gebäuden
400 m² ...................... ..............................
02.01.0090 Oberboden liefern und andecken, d=20 cm
Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1, geruchsneutral bestehend aus einem Humus, Kies, Sand, Schluff und Tongemisch liefern, im Baustellenbereich verteilen und profilgerecht andecken, incl. erforderliche Planie, Oberboden muss frei von groben Bestandteilen, Unkraut, Wurzeln, Steinen und sonstigen Materialien sein, unter Beachtung DIN 18915.
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 42
[Seite 43]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Recyclingmaterial oder wiederaufbereiteter Boden ist nicht zugelassen. Vor der Lieferung ist eine zeitnahe Deklarationsanalyse des Materials aus 2016/2017 zur Freigabe vorzulegen, Ausführung auf geraden Flächen und Böschungen. Auftragsdicke : i. M. 20 cm Einbauort : im gesamten Abbruchbereich
250 m³ ...................... ..............................
02.01.0100 Erosionsschutz, Böschung, Kokosfaser
Erosionsschutz für Böschung, aus Kokosfasergewebe, chemisch unbehandelt und offenmaschig, mit Nadelholzpflöcken in Boden einbauen. Neigung : 1:2 Mattengewicht : ca. 300 g/m² Pflocklänge : ca. 25 cm Einbauort : Hangböschung Richtung Hutberg hinter dem ehem. Gebäuden
400 m² ...................... ..............................
Summe 02.01 BODENARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 43
[Seite 44]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
02.02 STRASSEN
02.02.0010 Bitumenbelag einschneiden/abkanten
Bitumenbelag (Asphaltbeton, Gussasphalt, Asphaltbinder, bitum. Tragschicht) einschneiden oder abkanten, Schutt entsorgen. Schichtdicke : 4-10 cm Ausbauort: um den ehem. Kohleschuppen
35 m ...................... ..............................
02.02.0020 Bitumenbelag aufbrechen,Fahrbahn
Bituminösen Belag auf der Zufahrtsstraße aufbrechen, aufladen, abtransportieren, incl. Kippgebühren. Belagsdicke : 4-10 cm Ausbauort: um den ehem. Kohleschuppen
35 m² ...................... ..............................
02.02.0030 Wegaufbruch/ungeb.Befestigung aufnehmen und entsorgen
Ungebundene Wegbefestigung aufnehmen, abfahren und entsorgen. Die Abbruchmassen werden Eigentum des AN! Material : Tragschicht im Straßenbereich Grobkies/Schotter Schichtdicke : 60 cm Ausbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0040 Planum wiederherstellen, +/- 2 cm
Planum wiederherstellen nach ZTVE-StB zur Aufnahme einer ungebundenen Tragschicht, Auf- und Abtrag bis 10 cm. Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0050 Frostschutzschicht herstellen
Frostschutzschicht herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk0,3. Baustoffgemisch 0/32. Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 44
[Seite 45]
Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
mindestens 100 MPa. Einbaudicke nach Unterlagen des AG. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. 40 cm Frostschutzschicht - Ev2 >= 45 MPa auf dem Erdplanum Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
35 m³ ...................... ..............................
02.02.0060 Schottertragschicht herstellen
Schottertragschicht herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk0,3. Baustoffgemisch 0/32. Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mindestens 120 MPa. Einbaudicke = 15 cm. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0070 Asphalttragschicht aus AC 22 T N herstellen
Asphalttragschicht aus AC 22 T N herstellen Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 22 T N herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk0,3 und Bk1,0. Gefälle: Quergefälle zur Rinne bzw. zum Bankett 2,5 % Einbaudicke = 8 cm. Bindemittel = 70/100. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0080 Unterlage reinigen
Unterlage reinigen. Anfallendes Kehrgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Unterlage = Asphaltbefestigung. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0090 Bitumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes aufsprühen. In Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk0,3 bis Bk1,8. Unterlage = Asphaltbefestigung. Bindemittel = C40BF1-S. Bindemittelmenge = 300 g/m2. Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 45
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Vor Einbau Asphaltdeckschicht. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0100 Asphaltdeckschicht aus AC 11 D N herstellen
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 11 D N herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk0,3. Gefälle: Quergefälle zur Rinne bzw. zum Bankett 2,5 % Einbaudicke = 4 cm. Bindemittel = 50/70. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0110 Abstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3. Abstreumenge = 1,0 kg/m2. Maschinell aufstreuen. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
85 m² ...................... ..............................
02.02.0120 Naht in Asphaltschicht herstellen
Naht in Asphaltschicht herstellen. Naht in Asphaltdeckschicht. Längsnaht und Quernaht um die Standfläche des ehem. Kohleschuppens. Herstellen der Nahtflanke durch Kantenandrückrolle. Heiß aufzubringendes Polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A auf die Nahtflanke volldeckend auftragen oder anspritzen, Menge 50 g/m je cm Schichtdicke. Dicke der Schicht über 2,5 bis 3,5 cm. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
35 m ...................... ..............................
02.02.0130 TOK-Band einlegen
TOK-Band zwischen alter und neuer Bitumenfläche, liefern und einbauen. Einbauort: Fläche ehem. Kohleschuppen
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 46
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
35 m ...................... ..............................
02.02.0140 Bankettdeckschicht, 0/32, DPr0,98 D15cm EV2 80MPa
Bankettdeckschicht, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/32, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98, Einbaudicke 15 cm, Einbaubreite: 50 cm Verformungsmodul mind. EV2 80 MPa
40 m ...................... ..............................
02.02.0150 Stundenlohnarbeit Straßenbauarbeiten
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG oder der Bauleitung ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die Ausführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt nur in Abstimmung mit dem AG und der Bauleitung zum Nachweis! Facharbeiter Straßenbauarbeiten
10 h ...................... ..............................
Summe 02.02 STRASSEN ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 47
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
02.03 RASEN UND ANSAATEN
02.03.0010 Feinplanie für Rasenansaat
Feinplanie für Rasenansaat herstellen; Steine größer als 3 cm, Wurzeln, Unkräuter und sonstigen Unrat aufnehmen und entsorgen. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2 cm. Einbauort: Fläche ehem. Fabrikgebäude
1200 m² ...................... ..............................
02.03.0020 Rasenansaat, Gebrauchsrasen
Rasenansaat, Gebrauchsrasen RSM 5.1 - Standart ohne Kräuter, Saatgut ohne Entmischung ausbringen und einarbeiten. Anfallenden Abfall ablesen. Ggf. vorwüchsiche Kräuter ausmähen. Abfall und Mähgut entsorgen. Saatgutmenge : 20 g/m² Ausführung in geraden Flächen und Böschungen. Einbauort: Fläche ehem. Fabrikgebäude
1200 m² ...................... ..............................
Summe 02.03 RASEN UND ANSAATEN ..............................
Summe 02 AUßENANLAGEN ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 48
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Zusammenstellung (Ebene 2) Summe EUR
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
01.02 ABBRUCHMAßNAHMEN ..............................
01.03 MATERIALENTSORGUNG ..............................
Summe 01 ABBRUCHARBEITEN ..............................
02.01 BODENARBEITEN ..............................
02.02 STRASSEN ..............................
02.03 RASEN UND ANSAATEN ..............................
Summe 02 AUßENANLAGEN ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 49
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Projekt: Abbruch der Industriebrache der ehem. „Gurtweberei“/ Textilfabrik bestehend aus vier Gebäudeteilen und eines Fabrikschornsteins
LV-Bezeichnung: Los 1 - Abbrucharbeiten
OZ Zusammenstellung Summe EUR
01 ABBRUCHARBEITEN ..............................
02 AUßENANLAGEN ..............................
Summe Zusammenstellung: ..............................
Summe netto: ..............................
zzgl. 19% MwSt: ..............................
Summe inkl. MwSt: ..............................
Druck-Datum: 08.10.2026 Seite 50