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Liegenschaftskarte_152589-003-00041_0001_LK_AK_F_10A4_1_1.pdf

Abbruch- und Entkernungsarbeiten für die Sanierung der Kritzinger Villa

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 10:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Landesamt für Vermessung und Geoinformation Auszug aus dem

Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Liegenschaftskataster

Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg

Standort: Neustädter Passage 15, 06122 Halle Liegenschaftskarte 1:1000

Flurstück: 41/1 Gemeinde: Droyßig Erstellt am 19.08.2024 Flur: 3 Kreis: Burgenlandkreis Aktualität der Daten: 13.08.2024 Gemarkung: Droyßig

Maßstab: 1:1000 0 10 20 30 Meter

Dieser Auszug ist gesetzlich geschützt. Es gelten die Nutzungsbedingungen für die Daten der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters, des Geobasisinformationssystems und der Grundstückswertermittlung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo). 0.11.2.01 :noisreV krewnetraK

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926 oeGmreVL 42/10

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)
Erläuterungen zum Auszug aus dem Liegenschaftskataster Die Daten des Liegenschaftskatasters des Landes Sachsen-Anhalt werden im Fachverfahren ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) strukturiert geführt. Die Angaben des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch [als Liegenschaftsbeschreibung im Fachverfahren ALKIS®]) werden grundsätzlich nur antragsbezogen fortgeführt; verwaltungsinterne Überprüfungen finden in der Regel nicht statt. Die Angaben zur tatsächlichen Nutzung, zur Lagebezeichnung (z. B. Straße und Hausnummer) des Flurstücks und Lauben in Kleingartenanlagen nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 20 a Nr. 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes werden vom LVermGeo überprüft. Darüber hinaus werden diese Angaben aktualisiert, wenn auf Antrag eines Eigentümers die Überprüfung der Angaben oder im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung eine Aktualisierung vorgenommen wurde. Die Aktualität der Gebäudeangaben richtet sich nach einem vom jeweiligen Eigentümer oder von der jeweiligen Eigentümerin zu veranlassenden Antragsverfahren. Ein örtlicher Vergleich wird empfohlen. Die Eigentums- und die Grundbuchangaben sowie die Angaben zur gesetzlichen Festlegung, Klassifizierung und zur Bodenschätzung werden von den dafür zuständigen Behörden dem LVermGeo mitgeteilt. Für die Erhebung, Qualität, Bedeutung und Aktualität dieser Angaben übernimmt das LVermGeo keine Gewähr; es empfiehlt sich, bei Bedarf besondere Auskunft einzuholen.
Liegenschaftsbeschreibungen Die Liegenschaftsbeschreibung ist die Beschreibung der Liegenschaften mit bezeichnenden und beschreibenden Angaben sowie Grundbuch- und Eigentumsangaben. Die Genauigkeit, mit der die Flächeninhalte in der Liegenschaftsbeschreibung angegeben sind, hängt von dem jeweils zugrunde liegenden Erfassungsverfahren ab.
Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete Darstellung der Liegenschaften. Die Genauigkeit, mit der die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt sind, richtet sich nach der Erkennbarkeitsgrenze der analogen Kartendarstellung (ca. 0,2 mm). Bei dem Darstellungsmaßstab der Liegenschaftskarte von 1:1 000 entspricht dies 20 cm in der Natur. Die Darstellung der Liegenschaften in der Liegenschaftskarte wird von dem jeweils zugrunde liegenden Erfassungsverfahren bestimmt. Für die präzise Übertragung des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit ist die Liegenschaftskarte nicht vorgesehen. Hierzu empfiehlt es sich, eine Grenzfeststellung zu beantragen.
Darstellung der Liegenschaftskarte (Auszug aus dem Signaturenkatalog 2.0.1 der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok); https://www.adv-online.de/GeoInfoDok/Signaturenkataloge/AAA-Signaturenkatalog-2.0/)
Flurstücksgrenzen und Grenzpunkte Flurstücksgrenze streitige Grenze Grenzpunkt mit Abmarkung Grenzpunkt ohne Abmarkung Grenzpunkt (Abmarkung unbekannt) Grenzpunkt (Abmarkung zeitweilig ausgesetzt) Abmarkung ist das nichtförmliche Verwaltungsverfahren, mit dem Grenzpunkte in der Örtlichkeit hoheitlich ge- kennzeichnet werden. 467/19 4 1 6 9 7 Flurstücksnummer Zuordnungspfeil Überhaken Bei besonders kleinen oder dicht bebauten Flurstücken kann auf einzelne Darstellungen verzichtet worden sein. Gebäude Wohngebäude öffentliches Gebäude Gebäude für Wirtschaft oder GewerbeTatsächliche Nutzung Wohnbaufläche Industrie und Gewerbe Sport- Freizeit- und Erholungsfläche Verkehr Landwirtschaft Wald Gewässer (hier: Fließgewässer) Gesetzliche Festlegungen Bundesautobahn; Bundesstraße Landes- oder Staatsstraße Bodenordnungs-, Sanierungsverfahren u. a. Naturschutzgebiet oder Nationalpark Bodenschätzung Klassenflächengrenze Klassenabschnittsgrenze sL4Lö Ackerland Angaben 60/56 ISIIa2 Grünland Angaben 40/38Lagebezeichnung Flur 10 Flur Erlenweg Straßen, Wege 20 Hausnummer I m E s c h Gewannbezeichnung Blautopf Gewässername Administrative Grenzen Grenze des Bundeslandes Grenze des Landkreises Grenze der Gemeinde Katasterrechtliche Zusatzangaben Grenze der Gemarkung Grenze der Flur
Vermessungszahlen (Punktliste) Punktkennung Die Punktkennung von Objektpunkten setzt sich aus dem Nummerierungsbezirk (NBZ) und der Punktnummer zusammen. Der NBZ leitet sich aus den Lagekoordinaten der Objektpunkte im ETRS89_UTM32 oder 33 ab und entspricht der Fläche, die durch die 1-km-Gitterlinien des ETRS89_UTM-Koordinatensystems begrenzt wird. Punktkennungen mit vorangestelltem „G“ verweisen darauf, dass der Nummerierungsbezirk der Gauß-Krüger-NBZ-Systematik entspricht (Gauß-Krüger-Abbildung, Datum Pulkowo 42/83, Krassowski-Ellipsoid, 3°- Meridianstreifensystem). Abmarkung Die Bezeichnung entsprechend der codierten Verschlüsselung ist dem ALKIS®-Objektartenkatalog Land Sachsen-Anhalt (ALKIS®-OK-LSA) zu entnehmen (geodatenportal.sachsen-anhalt.de oder lvermgeo.sachsen-anhalt.de). Amtliche Bezugssysteme Lage: ETRS89_UTM32 bzw. UTM33 - Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989, Universale Transversale Mercator-Abbildung in der Zone 32 bzw. 33 Höhe: DE_DHHN2016_NH - Deutschen Haupthöhennetzes 2016, Normalhöhe Qualitätsangaben Die Qualitätsangaben beinhalten u.a. Angaben zur Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Informationen. Die „Genauigkeitsstufe“ ist die Stufe der Standardabweichung (S) als Ergebnis einer Schätzung (i. d. R. nach der Methode der kleinsten Quadrate), in welche die Messelemente der gleichzeitig berechneten Punkte einbezogen und in der Regel die Ausgangspunkte als fehlerfrei eingeführt wurden. Genauigkeitsstufe: 1200 S ≤ 1 cm 2000 S ≤ 2 cm 2100 S ≤ 3 cm 2200 S ≤ 6 cm 2300 S ≤ 10 cm 3000 S ≤ 30 cm 3300 S ≤ 500 cm Vertrauenswürdigkeit: 1100 Ausgleichung 1200 Berechnung 1300 Bestimmungsverfahren 1400 ohne Kontrollen
Allgemeine Hinweise Die Auszüge sind maschinell erstellt und gelten als unterschrieben und gesiegelt.
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