Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

00_Vergabeunterlagen_25.09.2026.pdf

Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten an zwei Schulgebäuden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

VERGABEUNTERLAGEN

FÜR DAS

VERGABEVERFAHREN

„ABBRUCH-, RÜCKBAU- UND SCHADSTOFFSANIE-

RUNGSARBEITEN AN DER MONT-CENIS-GESAMT-

SCHULE IN 44627 HERNE“

Stand: 25.09.2026

[Seite 2]

INHALT

1 Einführung ................................................................................................................ 1 1.1 Auftraggeber .............................................................................................................. 1 1.2 Auftragsgegenstand ................................................................................................... 1 1.3 Ziele ........................................................................................................................... 2 1.4 Losaufteilung.............................................................................................................. 2 2 Bewerbungsbedingungen ....................................................................................... 3 2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens .......................................................................... 3 2.2 Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................................................... 3 2.2.1 Verfahren ........................................................................................................ 3 2.2.2 Ortsbesichtigung ............................................................................................. 3 2.3 Vergabeunterlagen .................................................................................................... 3 2.4 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen ..................................................................... 4 2.5 Gewährleistungsausschluss ....................................................................................... 4 2.6 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung .................................................................... 5 2.7 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote ................................... 5 2.7.1 Angebotsfrist................................................................................................... 5 2.7.2 Formale Vorgaben .......................................................................................... 6 2.7.3 Ansprechpartner der Bieter ............................................................................. 7 2.7.4 Vorzulegende Unterlagen ................................................................................ 7 2.7.5 Anforderungen an das Leistungsverzeichnis .................................................. 7 2.7.6 Preise ............................................................................................................. 7 2.7.7 Abgabe in deutscher Sprache ......................................................................... 8 2.7.8 Verwendung der zur Verfügung gestellten Vordrucke ..................................... 8 2.7.9 Änderungen am Angebot ................................................................................ 8 2.7.10 Eigentumsübertragung und Schutzrecht .......................................................... 8 2.8 Zuschlagskriterien ...................................................................................................... 8 2.9 Vergabekammer und Rügefrist .................................................................................. 9 2.10 Angebotsbindefrist ................................................................................................... 10 2.11 Ausschlussgründe .................................................................................................... 10 2.12 Aufhebung ............................................................................................................... 10 2.13 Nicht berücksichtigte Angebote ................................................................................ 11 2.14 Erstattung von Aufwendungen ................................................................................. 11 2.15 Vertraulichkeit .......................................................................................................... 11 2.16 Datenschutz ............................................................................................................. 11 3 Checkliste für die vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen .. 15 3.1 Angebotserklärung (Anlage 1) .................................................................................. 15 3.2 Leistungsverzeichnis (Anlage 4)............................................................................... 15 3.3 Formblätter zu den Eignungserklärungen (Anlage 5) ............................................... 15 3.4 Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG .......................................................... 15 4 Liste der beigefügten Unterlagen ......................................................................... 15

[Seite 3]

1 Einführung

Die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH ist von der Stadt Herne be- auftragt, im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einen Auftragnehmer für die Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten an der Mont-Cenis-Gesamt- schule in 44627 Herne zu suchen.

1.1 Auftraggeber

Auftraggeber der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die HSM Herner Schulmoder- nisierungsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Auftraggeber“). Im Zuschlagsfall kommt über den ausgeschriebenen Auftrag ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem obsiegenden Bieter als Auftragnehmer zustande.

1.2 Auftragsgegenstand

Die Mont-Cenis-Gesamtschule ist eine städtische Gesamtschule in Herne-Sodingen. Die Gesamtschule besteht aus mehreren Gebäuden: einem zweigeschossigen Ge- bäude von 1955 im Süden, einer Sporthalle von 1973 im Norden, einer zweigeschos- sigen Mensa von 1974 im Westen, einem viergeschossigen Gebäude von 1997 im Os- ten und einem Anbau an der Mensa von 2013. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Ge- samtschule umfassend umzubauen und zu sanieren.

Der Auftraggeber hat die Gesamtmaßnahme in mehrere Teilprojekte (TP) unterteilt:

1

[Seite 4]

Im Rahmen des TP 1 wurde auf der Schulliegenschaft bereits ein Erweiterungsneubau realisiert, der seit dem Schuljahresbeginn 2026/2027 in Betrieb ist. Der Neubau befin- det sich im westlichen Teil des Grundstücks und gliedert sich in drei nahezu quadrati- sche Baukörper, die zu einem kompakten, rechteckigen Gebäude zusammengefügt sind. Der nördliche und der mittlere Gebäudeteil sind dreigeschossig, der südliche Ge- bäudeteil ist zweigeschossig. Der Neubau beherbergt die Sekundarstufe I (Jahrgangs- stufen 5 bis 9) mit Team-, Differenzierungs- und Aufenthaltsräumen sowie die Verwal- tung. Die fünf Jahrgangsstufen sind in sogenannten Lernhäusern (Lerncluster) organi- siert, die sich im nördlichen und im südlichen Gebäudeteil um einen Innenhof gruppie- ren. Der mittlere Gebäudeteil nimmt im Erdgeschoss das Foyer, den Informatikraum und Verwaltungsräume auf. In den Obergeschossen sind die Schulleitung mit Sekre- tariat, das Lehrerzimmer und weitere Verwaltungsräume untergebracht.

Der Auftraggeber beabsichtigt nun, im TP 4 das Gebäude aus den 1990er Jahren (Brut- torauminhalt (BRI) von ca. 16.500 m³) sowie im TP 5 das Gebäude aus den 1950er Jahren (BRI von ca. 14.175 m³) umfangreich zu sanieren. Im Anschluss an diese Sa- nierung plant der Auftraggeber, im TP 7 das Gebäude aus den 1970er Jahren abzurei- ßen und sodann im TP 6 die bestehende Aula durch einen Anbau mit Küche zu erwei- tern. Ferner plant der Auftraggeber, die Frei- und Außenanlagen neu zu gestalten.

Für die auf dem Grundstück in Betrieb befindliche Schule muss der Auftragnehmer über alle Phasen hinweg einen sicheren und möglichst störungsfreien Betrieb gewähr- leisten.

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beabsichtigt der Auftraggeber, die Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten im TP 4 und TP 5 zu vergeben.

Nähere Informationen zum Projekt sowie zu den im Rahmen dieses Vergabeverfah- rens zu beschaffenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis (Anlage 4), zu entnehmen.

1.3 Ziele

Der Auftraggeber will mit dem Vergabeverfahren die wirtschaftlichste Lösung für die Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten im TP 4 und TP 5 der Mont- Cenis-Gesamtschule in 44627 Herne ermitteln. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.

Die wirtschaftlichste Lösung ermittelt der Auftraggeber auf Grundlage des Preises.

1.4 Losaufteilung

Der Auftraggeber unterteilt den Auftrag nicht in Lose.

2

[Seite 5]

2 Bewerbungsbedingungen

2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie Abschnitt 2 der Vergabebestim- mungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (EU VOB/A). Die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz sind tragende Grundsätze von Vergabever- fahren.

2.2 Ablauf des Vergabeverfahrens

2.2.1 Verfahren

Anhand der Anforderungen aus der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt (Be- kanntmachung) und dieser Vergabeunterlagen fordert der Auftraggeber die Bieter un- mittelbar zur Abgabe eines Angebots bis zum

27.10.2026, 12:00 Uhr

auf.

Der Auftraggeber wird gemäß § 16b Abs. 2 EU VOB/A zunächst die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand des Zuschlagskriteriums „Preis“ prüfen. Im Anschluss prüft der Auftraggeber die Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Bieter. Die Grund- lagen für die Eignungsprüfung ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung.

Der Auftraggeber wird den Zuschlag voraussichtlich bis zum 16.11.2026 erteilen.

2.2.2 Ortsbesichtigung

Der Auftraggeber gibt den Bietern die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Ortsbesichti- gung einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Terminanfra- gen für eine Ortsbesichtigung sind per E-Mail an

Herrn Hans-Dieter Protsch Hans-Dieter.Protsch@hsm.herne.de

zu richten.

2.3 Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind während des gesamten Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform abrufbar.

3

[Seite 6]

Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Vergabeplattform unterrichten.

Sofern Schwierigkeiten beim Öffnen von Dateien oder sonstige Probleme im Rahmen des Internetzugangs auftreten, ist der Auftraggeber unverzüglich über das Nachrich- tenmanagement der Vergabeplattform zu informieren.

2.4 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe, schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechts- verstöße nicht berufen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, schriftlich und in deutscher Sprache zu rügen. Der Auftraggeber bittet um Übermittlung der Rügen ausschließlich über das Nachrichtenmanagement der Vergabeplattform.

Kommt ein Bieter seiner Rügepflicht nicht nach, kann er sich auf die behaupteten Ver- stöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tra- gende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.

Fragen der Bieter sind unverzüglich und rechtzeitig in deutscher Sprache ausschließ- lich über das Nachrichtenmanagement der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.

Der Auftraggeber wird ergänzende und berichtigende Angaben allen Bietern in elekt- ronischer Form unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs über die Vergabeplattform mitteilen.

Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden unverzüglich und höchstens bis vier Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Der Auf- traggeber behält sich vor, weniger als vier Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefor- derte Auskünfte nicht mehr zu erteilen, insbesondere dann, wenn er die Anfrage nicht mehr bis vier Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten kann.

2.5 Gewährleistungsausschluss

Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabeunterlagen und etwa- ige einsehbare Unterlagen oder sonstige Informationen eventuelle unzutreffende oder auch unvollständige Angaben enthalten können. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Garantien oder Gewährleistungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe

4

[Seite 7]

Fahrlässigkeit vor. Die Bieter müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen und die Angaben des Auftraggebers entsprechend überprüfen. Die Bieter haben etwa- ige Risiken aus unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalku- lation einzubeziehen.

Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Vo- raussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Er erkennt an, dass der Auftrag- geber im Rahmen des vorstehenden Absatzes keine Gewähr für Richtigkeit und Voll- ständigkeit der Unterlagen übernimmt und ihm insoweit keine Schadensersatzansprü- che zustehen.

Für die Zusammenarbeit der Parteien nach Zuschlag gelten die vertraglichen Regelun- gen.

2.6 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Der Auftraggeber schließt Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbs- beschränkung beteiligen, aus.

2.7 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote

Alle Angebote sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen zum An- gebot sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Schrift- liche Angebote sowie solche, die auf anderem Wege elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) eingehen, sind unzulässig.

Mehrere Hauptangebote und Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Angebote dürfen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter enthalten, andernfalls könnte es sich hierbei um eine unzulässige Vertragsänderung handeln, die zu einem Ausschluss der Angebote führen kann.

2.7.1 Angebotsfrist

Die verbindlichen Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist am

27.10.2026, 12:00 Uhr

elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

5

[Seite 8]

2.7.2 Formale Vorgaben

Es ist ausreichend, wenn die Bieter ihr Angebot in Textform einreichen. Die Bieter müs- sen die Angebote nicht elektronisch signieren. Maßgeblich für die formell ordnungsge- mäße Abgabe des Angebots ist die Angebotserklärung (Anlage 1). Die Angebotserklä- rung muss an der dafür vorgesehenen Stelle die Firma des Bieterunternehmens oder des bevollmächtigten Bietergemeinschaftsmitglieds ausweisen, welches das Angebot abgibt. Dies ist für die Wahrung der Textform ausreichend. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Die formell ordnungsgemäß abgegebene Angebotserklärung bewirkt im Zweifel auch die formell ordnungsgemäße Abgabe aller übrigen mit dem Angebot ein- gereichten Formblätter und sonstigen Unterlagen.

Die übrigen einzureichenden Unterlagen sind in Dateiform im PDF-Format (je Ziffer der Unterlage eine eigenständige Datei) ohne Sicherheitseinstellungen (wie z.B. Kennwort- sperre) abzugeben. Das Leistungsverzeichnis (Anlage 4) ist jeweils im PDF- und GAEB-Format einzureichen.

Das Angebot des Bieters hat sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorga- ben zu erfüllen. Es muss insbesondere alle in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten. Soweit für einzelne vom Bieter zu erbringende Nachweise Formblätter vorgegeben sind, hat der Bieter diese zwingend zu verwenden und auszufüllen. Nachweise und Erklärungen, die nicht in den Vergabeunterlagen ab- gefordert sind, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Der Bieter hat in jedem Fall sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich, eindeutig und damit geeignet sind, die Erfüllung der in den Nachweisspezifikationen genannten Bedingungen zu gewährleisten. Die Nachweise müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein. Die zu- sätzliche Verwendung graphischer Darstellungsformen zum Zwecke der Sicherstellung der Verständlichkeit der vorzulegenden Nachweise ist zulässig.

Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet auf der Verga- beplattform eingehen, wird der Auftraggeber nicht berücksichtigen. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die außer aller Schuld der Bieter liegen, könnte der Auftraggeber berücksichtigen.

Berichtigungen und Änderungen sowie Zurückziehung bereits eingereichter Angebote können die Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vorneh- men. Diese sind wie folgt zu kennzeichnen:

„Änderungen zum Angebot“ bzw. „Rücknahme des Angebots“.

6

[Seite 9]

Einzelne Bestandteile der Angebote sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk „ver- traulich“ zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

2.7.3 Ansprechpartner der Bieter

Der Bieter muss in seinem Angebot für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) ver- antwortliche(n) deutschsprachige(n) Ansprechpartner(in) benennen.

2.7.4 Vorzulegende Unterlagen

Die Angebote müssen die unter Ziffer 3 genannten Angaben und Unterlagen vollstän- dig enthalten.

2.7.5 Anforderungen an das Leistungsverzeichnis

Mit dem Angebot ist insbesondere das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage 4) je- weils im PDF- und GAEB-Format einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist als ver- bindliche Vorgabe zu betrachten.

Bei der Angebotskalkulation sind sämtliche mit der Vertragserfüllung zusammenhän- genden Chancen und Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Fördermittel sind bei der Ermittlung der Preise außer Acht zu lassen.

Hinweis: Erweisen sich die Annahmen, die der Bieter seiner Kalkulation zugrunde ge- legt hat, im Nachhinein als falsch, berechtigt dies den Bieter nicht zu Änderungen des angebotenen Preises für die Erbringung des Leistungsangebots. Der Bieter hat sein Angebot sorgfältig zu kalkulieren und trägt das Risiko eines Kalkulationsirrtums.

Der Auftraggeber übernimmt keine Kalkulationsrisiken mit Ausnahme solcher Kalkula- tionsfehler, die aus einer Hinterlegung des Leistungsverzeichnisses oder eines etwai- gen Kalkulationsschemas mit einer fehlerhaften Formel resultieren.

2.7.6 Preise

Preise sind in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

Der Auftraggeber überprüft die Angebote umfassend auf ihre Auskömmlichkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, dazu von den Bietern eine detaillierte Kostenkalkulation einzufordern. Soweit etwaige Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht ausgeräumt werden können, behält sich der Auftraggeber vor, das betroffene Angebot auszuschließen.

7

[Seite 10]

2.7.7 Abgabe in deutscher Sprache

Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Bieter müssen erforderlichenfalls neben dem Original einer in einer Fremdsprache verfassten Erklärung/eines fremd- sprachigen Nachweises auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklä- rungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tra- gen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.

2.7.8 Verwendung der zur Verfügung gestellten Vordrucke

Für die Angebote sind die von dem Auftraggeber überlassenen Formblätter/Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes geregelt ist. Für die Angebotserklärung sowie die Angebotskalkulation müssen die Bieter die Vordrucke verwenden, die der Auftrag- geber den Bietern gemeinsam mit den Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform zur Verfügung stellt.

2.7.9 Änderungen am Angebot

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderun- gen an den Mindestanforderungen der Vertragsbedingungen nebst Anlagen sind un- zulässig.

2.7.10 Eigentumsübertragung und Schutzrecht

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Rechte des Bie- ters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt, soweit nicht in den Verträgen etwas anderes bestimmt ist.

Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines ge- werblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Ebenso ist im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte des Bieters oder eines Dritten bereits bestehen oder beantragt sind.

2.8 Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber wird den Zuschlag nach Abgabe und Auswertung der eingereichten Angebote gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 16d Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen.

8

[Seite 11]

Die Wertung für das Kriterium „Preis“ wird anhand der Bieterangaben in dem von den Bietern ausgefüllten Leistungsverzeichnis (Anlage 4) ermittelt.

Das Leistungsverzeichnis (Anlage 4) ist vollständig ausgefüllt jeweils im PDF- und GAEB-Format einzureichen. Maßgeblich sind die gemäß Leistungsverzeichnis anzu- gebenden Nettopreise.

Wertungsrelevant ist die Angebotssumme des Leistungsverzeichnisses (netto).

Das Angebot mit dem günstigsten Gesamtwertungspreis (netto) erhält 100 Punkte.

Die Punkteanzahl der übrigen Angebote berechnet sich wie folgt:

Punkte = 100 x Günstigster Gesamtwertungspreis (netto) Gewerteter Gesamtwertungspreis (netto)

Beispiel:

Günstigster Gesamtwertungspreis (netto) Bestbieter A = 1.000, Gesamtwertungspreis (netto) Bieter B = 1.100:

Punktebewertung für Gesamtwertungspreis (netto) Bieter B = Punkte = 100 x 1000 = 90,91 Punkte (gerundet auf die zweite Nachkommastelle) 1100

2.9 Vergabekammer und Rügefrist

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße im Rahmen dieses Vergabever- fahrens richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des GWB. Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. Zuständig ist die Vergabekammer Westfa- len unter folgender Anschrift:

Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland Telefon: (+49) 251/ 411 1604 Telefax: (+49) 251/ 411 2165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommu- nalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html

9

[Seite 12]

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittei- lung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

Auf Ziffer 2.4 wird verwiesen.

2.10 Angebotsbindefrist

Die Bieter sind an ihre verbindlichen Angebote bis zum Ablauf des 26.12.2026 gebun- den (Angebotsbindefrist) und dürfen diese nicht ändern, berichtigen oder zurückziehen.

2.11 Ausschlussgründe

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote auszuschließen, die nicht den in diesen Vergabeunterlagen und ihren Anlagen genannten Vorgaben und Mindestanforderun- gen entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle in den Vergabeunterlagen genannten Anforde- rungen Mindestanforderungen sind, die nicht unterschritten werden dürfen. Angebote, die diese Anforderungen unterschreiten, können ausgeschlossen werden.

Insbesondere die zur Verfügung gestellten Vertragsbedingungen und das Leistungs- verzeichnis sind bis auf einzelne, mit „soll“ oder „kann“ gekennzeichnete Positionen zwingende Mindestanforderungen.

Werden Anforderungen, etwa durch die Formulierung „soll“ oder „kann“, als nicht zwin- gend gekennzeichnet, so handelt es sich dabei nicht um Mindestanforderungen. Bieter dürfen davon abweichen, vorausgesetzt sie erreichen die Ziele des Auftraggebers ebenso gut. Eine Abweichung von diesen Anforderungen führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Abweichungen von den so gekennzeichneten Anforderungen werden nicht gewertet.

Bieter, deren Angebot vom Verfahren ausgeschlossen wird, dürfen ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses nicht weiter am Verfahren teilnehmen.

2.12 Aufhebung

  1. Das Verfahren darf nach § 17 EU VOB/A ganz oder teilweise aufgehoben wer- den. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Auf- hebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.

10

[Seite 13]

  1. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, dieses Verfahren ganz oder teil- weise aufzuheben, wenn die tatsächlichen Gesamtkosten von der Kostenschät- zung so weit abweichen, dass kein wirtschaftliches Ergebnis vorliegt.

  2. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung auch teilweise in Bezug auf einzelne Leistungspositionen analog § 17 EU VOB/A aufzuheben, sofern sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben oder andere schwerwiegende Gründe bestehen und die Teilaufhebung einzelner Leistungspositionen ein milderes Mittel zur Gesamtaufhebung darstellt. Dabei werden die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbe- handlung streng beachtet.

2.13 Nicht berücksichtigte Angebote

Bieter unterliegen mit der Abgabe ihrer Angebote den besonderen Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 EU VOB/A).

2.14 Erstattung von Aufwendungen

Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Vergabe- verfahrens entstehen, werden nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens sind – soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlos- sen.

2.15 Vertraulichkeit

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren über- lassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu ver- pflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Projekt be- auftragten Unternehmen.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, müssen die Vergabeunterlagen auf Verlangen an den Auftraggeber zurückgeben.

Der Auftraggeber bittet die Bieter, für den Fall eines Nachprüfungsverfahrens geheim- haltungsbedürftige Teile und Anlagen ihres Angebots zu kennzeichnen.

2.16 Datenschutz

Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es dazu kommen, dass der Auftraggeber bei den Bietern Informationen abfragt, die personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 der

11

[Seite 14]

Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung per- sonenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden DSGVO) bein- halten.

Im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung obliegt es den Bietern, die abgefragten Infor- mationen bereitzustellen. Sofern sie diese Informationen nicht bereitstellen, muss der Auftraggeber sie gegebenenfalls vom Vergabeverfahren ausschließen.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Auftraggeber gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) und lit. e) DSGVO berechtigt. Er ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und als solcher gesetzlich verpflichtet, Aufträge im Wege eines Vergabeverfahrens zu vergeben. In diesem Zusammenhang kann es insbesondere zur Prüfung der Eignung der Bieter und der späteren Angebote erforderlich sein, perso- nenbezogene Daten, z.B. die Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiter der Bieter, ab- zufragen.

Mit der Einreichung von Unterlagen im Vergabeverfahren erklärt der Bieter gegenüber dem Auftraggeber, dass er bei der Weitergabe der Daten die Regelungen der DSGVO einhält und seinen Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO nachkommt, insbe- sondere die betroffenen Mitarbeiter über die Verarbeitung der Daten vorab informiert und, soweit erforderlich, deren Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt hat. Dazu weist der Auftraggeber auf Folgendes hin:

  1. Der Auftraggeber wird die übermittelten Daten nur für die Zwecke des Verga- beverfahrens verwenden, insbesondere für die Prüfung und Wertung der Ange- bote, die Kommunikation mit den Bietern, die Dokumentation und für Statistik- zwecke nach der Vergabestatistikverordnung sowie bei dem bezuschlagten Bieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung. Dabei unterliegt er den Geheimhaltungsvorschriften des GWB und der EU VOB/A.

  2. Die Daten werden ausschließlich an Mitarbeiter des Auftraggebers sowie an vertraglich gebundene Berater des Auftraggebers, die mit dem Vergabeverfah- ren betraut und zur Geheimhaltung verpflichtet sind, weitergegeben.

  3. Der Auftraggeber wird die Daten nur dann an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) übermitteln, soweit

 dies zur Anbahnung oder Ausführung von Verträgen erforderlich ist (z.B. im Zusammenhang mit Zahlungen an Auftragnehmer mit Bankverbin- dung / Sitz im außereuropäischen Ausland),

 es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder

12

[Seite 15]

 der Betroffene dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat.

Darüber hinaus übermittelt der Auftraggeber keine personenbezogenen Daten an Stellen in Drittstaaten oder internationale Organisationen.

  1. Der Auftraggeber verarbeitet und speichert die Daten nur soweit und solange es für die Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher und behördlicher Pflichten erfor- derlich ist, insbesondere:

 Vergaberechtlich sind gemäß § 20 EU VOB/A i.V.m. § 8 Abs. 4 VgV die Dokumentation und Kopien von Verträgen mit einem Auftragswert von mindestens 1 Million Euro im Fall von Liefer- und Dienstleistungen und mindestens 10 Millionen Euro im Fall von Bauaufträgen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufzubewahren, mindestens jedoch drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags;

 Förderrechtlich können die Aufbewahrungspflichten variieren. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel zehn Jahre nach Ablauf des Förderprogramms;

 Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten insbesondere nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) betragen zwei bis zehn Jahre;

 zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjäh- rungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre;

 zu Zwecken der Rechnungsprüfung.

  1. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht.

  2. Den betroffenen Personen stehen gegenüber dem Auftraggeber alle Ansprüche und Rechte nach den Art. 15 ff. DSGVO zu. Ebenso haben die betroffenen Per- sonen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezoge- nen Daten gegen die DSGVO verstößt, Art. 77 DSGVO. Zuständige Aufsichts- behörde ist:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

13

[Seite 16]

Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Telefax: 0211/38424-10 www.ldi.nrw.de

  1. Der Auftraggeber wird die Daten keiner automatisierten Verarbeitung – ein- schließlich Profiling – zuführen.

  2. Auf die Datenschutzhinweise der für die Durchführung des Vergabeverfahrens verwendeten Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) weist der Auftragge- ber ergänzend hin. Sie können unter www.dtvp.de/datenschutz abgerufen wer- den.

14

[Seite 17]

3 Checkliste für die vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen

Die Bieter werden gebeten, auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen ein Angebot über die abgefragten Leistungen zu erstellen. Das Angebot muss aus den nachfolgend ge- nannten Unterlagen bestehen:

3.1 Angebotserklärung (Anlage 1)

Die Angebotserklärung ist vollständig ausgefüllt und unter Angabe der Firma des Bie- ters oder des Vertreters der Bietergemeinschaft einzureichen.

3.2 Leistungsverzeichnis (Anlage 4)

Der Bieter muss das Leistungsverzeichnis jeweils im PDF- und GAEB-Format vollstän- dig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.

3.3 Formblätter zu den Eignungserklärungen (Anlage 5)

Der Bieter muss mit seinem Angebot alle in der Bekanntmachung geforderten Eigen- erklärungen zum Nachweis seiner Eignung einreichen. Der Auftraggeber stellt dafür Formblätter zur Verfügung.

Hinweis: Den Bietern steht es frei, alternative Formen der Eignungserklärung einzu- reichen (z.B. Angaben aus dem Präqualifikationsverzeichnis). In diesem Fall haben die Bieter sicherzustellen, dass die alternative Form der Eignungserklärung sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Angaben enthält und der Auftraggeber anhand dieser Angaben die Eignung des Bieters prüfen kann.

3.4 Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Der Bieter muss im Hinblick auf die Betätigung im Baugewerbe (Bauabzugssteuer) eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Angebot einreichen.

4 Liste der beigefügten Unterlagen

 Angebotserklärung (Anlage 1)  Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag Abbruch-, Rückbau und Schadstoffsanierungsarbeiten an der Mont-Cenis-Gesamtschule in 44627 Herne (BVB-Bau HSM) (Anlage 2)  Allgemeine Vertragsbedingungen zum Bauvertrag (AVB-Bau HSM) (Anlage 3)  Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen (Anlage 4)  Formblätter Eignungserklärung (Anlage 5)

15

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung