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EINGEGANGEN 20.10.2025
Erl. durch: 46-30/4 Abbr. St
WERRE-WASSERVERBAND
Gebäudeschadstoff-Kataster
für die Gebäude auf dem Grundstück
Wülfermühle 1-2 in 32107 Bad Salzuflen
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband Bügelstraße 2 32052 Herford |
|---|---|
| Bearbeiter | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38 48145 Münster |
| Datum | 17.10.2025 |
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Inhalt Seite
- Vorbemerkung _______________________________ 3
- Gebäudebeschreibung _________________________ 4 2.1 Halle _____________________________________________ 4 2.2 Garage ___________________________________________ 6 2.3 Wohnhaus _________________________________________ 7
- Durchgeführte Untersuchungen __________________ 8 3.1 Probenahme _______________________________________ 8 3.2 Probenauswahl und Analysenumfang ____________________ 9
- Analysenergebnisse __________________________ 10 4.1 Asbest ___________________________________________ 10 4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) _______________________ 15 4.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ______ 15 4.4 Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW) __________________ 17 4.5 Polychlorierte Biphenyle (PCB) ________________________ 18 4.6 Schwermetalle ____________________________________ 18 4.7 Holzschutzmittel ___________________________________ 20 4.8 Mineralischer Bauschutt _____________________________ 20
- Bewertung und Rückbauszenario ________________ 21
- Arbeitsschutz _______________________________ 26
- Entsorgung _________________________________ 26 7.1 Asbest ___________________________________________ 27 7.2 KMF _____________________________________________ 27 7.3 Teer/Bitumen _____________________________________ 28 7.4 PCB _____________________________________________ 29 7.5 Hölzer ___________________________________________ 29 7.6 Leuchtmittel und Kondensatoren ______________________ 30 7.7 Mineralische Bausubstanz ____________________________ 30 7.8 Abfallfraktionen/-massen ____________________________ 31
- Zusammenfassung ___________________________ 32
Anlagen
Anlage 1 Lage der Untersuchungsfläche Anlage 2 Probenahmeprotokolle
Anlage 3 Analysenergebnisse
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1. Vorbemerkung
Die Gebäude auf dem Grundstück Wülfermühle 1 - 2 in Bad Salzuflen (Anlage 1)
sollen vollständig rückgebaut werden.
Zur weiteren Planung ist durch den Werre-Wasserband, Herford, der Auftrag er-
teilt worden, die Gebäude im Vorlauf zu den anstehenden Rückbau-Maßnahmen
gutachterlich zu untersuchen. Bei der Untersuchung der Gebäude geht es darum,
verbaute Problembaustoffe oder durch die Nutzung kontaminierte Bauteile zu de-
tektieren, um diese im Rahmen eines Abbruchs, ggf. unter notwendigen, erhöh-
ten Arbeitsschutzmaßnahmen, zu separieren und einer ordnungsgemäßen Ent-
sorgung zuzuführen.
Für das vorliegende Kataster wurden im Einzelnen sind folgende Teilschritte
durchgeführt:
Begehung der Gebäude mit Aufnahme der Bausubstanz
Beprobung und chemische Analytik von potenziell schadstoffhaltigen Bauma-
terialien
Zusammenstellung der Ergebnisse
Bewertung aller Erkenntnisse in Hinsicht auf Separierung, Arbeitsschutz und
Entsorgung belasteter (Bau-)Materialien
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2. Gebäudebeschreibung
Nachfolgend sollen die zum Rückbau anstehende Gebäude kurz in Bezug auf die
grundlegenden konstruktiven Elemente beschrieben werden.
Halle
Garage
Wohnhaus
5 10 15m
Foto 1: Luftbild mit Gebäudebezeichnung Quelle: TIMonline
2.1 Halle
Fläche: ca. 375 m² Grundfläche
Höhe: ca. 4,5 m und ca. 6 m First
Volumen: ca. 1.780 m³
Gründung: nicht bekannt
Konstruktion: Massivbauweise
Außenwände: Mauerwerk, verputzt
Innenwände: keine
Dach: hölzerner Dachstuhl mit Welleternit-Eindeckung
Deckenverkleidungen: keine
Fußboden: Beton
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Fenster: Holz und Kunststoff
Außenfensterbänke: Stein
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Foto 10: Ansicht von Norden auf die Halle
Foto 11/12: Dachkonstruktion (links) und östliche Fassadenseite
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2.2 Garage
Fläche: ca. 48 m² Grundfläche
Höhe: ca. 3 m
Volumen: ca. 144 m³
Gründung: nicht bekannt
Konstruktion: Massivbauweise
Außenwände: Mauerwerk, verputzt
Innenwände: massiv
Dach: Holzkonstruktion mit mehrlagiger Dachpappe auf Brettern
Fußboden: Beton
Türen: Holz, Metall
Foto 9: Garage zwischen Halle (rechts) und Wohnhaus
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2.3 Wohnhaus
Fläche: ca. 145 m² Grundfläche
Höhe: Hauptteil: ca. 7 m und ca. 10 m First
Volumen: ca. 1.380 m³ (mit Keller)
Gründung: Streifenfundamente
Konstruktion: Massivbauweise
Außenwände: Mauerwerk, verputzt; mit Wärmedämm-Verbundsystem
Innenwände: massiv, verputzt
Dach: Satteldach mit hölzernem Dachstuhl, nicht gedämmt, Dach- ziegel
Zwischendecken: Stahlbeton
Fußböden: verschiedene Bodenbeläge (Parkett, PVC, Teppichboden) auf Gussasphalt-Estrich
Fenster: Holz
Türen: Holz
Innenfensterbänke: Kunststein
Außenfensterbänke: Stein
Treppen: gefliester Stahlbeton
Anlagenteile: Heizungsanlage mit Öltank und Rohrleitungen (KMF- gedämmt)
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Foto 3/4: Nordseite des Wohnhauses und Übergang vom Kellergeschoss zur gedämmten Fas- sade (rechts)
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Foto 3/4: Dachstuhl (links) und Treppenhaus
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Foto 7/8: östlicher Kellerraum (links) und Heizungsraum
3. Durchgeführte Untersuchungen
3.1 Probenahme
Bei der Begehung des Objektes am 20.08.2025 wurden Materialien lokalisiert, die
als potenziell schadstoffhaltig angesprochen, sortenrein unter Vermeidung von
Verschleppungseffekten beprobt und in fest verschließbare PE-Beutel verpackt,
beschriftet und fotografiert wurden. In der Anlage 2 sind die Probenahmeproto-
kolle zu den einzelnen Proben zusammengestellt.
Offensichtlich baugleiche Räume, Bauteile oder Bauelemente wurden stichpro-
benartig, sofern erforderlich, durch die Entnahme von Materialproben überprüft.
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Zum Zeitpunkt der Probenahme war die Wohnung im 1. OG, rechts, noch in Nut-
zung und wurde nicht im Detail untersucht – die Erkenntnisse aus den übrigen
Bereichen des Wohngebäudes sind aber zu spiegeln.
Wegen der verschiedenen Materialien erfolgten die Probenahme der Bausubstanz
mittels verschiedener Werkzeuge wie Hammer, Cutter, Meißel und Zange.
Aufgrund der Erkenntnisse, die im Rahmen der Begehungen gewonnen wurden,
ist auf die Beprobung/Untersuchung einiger Materialien verzichtet worden, da das
Vorhandensein von entsprechenden Schadstoffen offensichtlich ist (z.B. Künstli-
che Mineralwolle).
In den Gebäuden und Anlagen ist, entsprechend der Bauzeit, mit dem Vorkom-
men von verdeckten oder bauzeitbedingten Schadstoffvorkommen zu rechnen,
auf die, bei Allgemeingültigkeit, nicht im Detail eingegangen wird. Hierbei handelt
es sich z.B. um asbesthaltige Pappen/Platten an elektrischen Bauteilen (NH-
Sicherungen, Heizungsanlagen etc.) oder teerhaltige Feuchtigkeitssperren oder
Abdichtungen als Rollschichten im Mauerwerk oder Beschichtungen von Kellerau-
ßenwänden/Fundamenten. Das Vorhandensein der Schadstoffe ist bei der Aus-
führung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
3.2 Probenauswahl und Analysenumfang
Im Rahmen der Bausubstanzbeprobung wurden alle die Materialien beprobt, die
als Problembaustoffe mit entsprechendem Schadstoffpotenzial in Betracht gezo-
gen wurden, wobei auf eine repräsentative und umfassende Erfassung des mög-
lichen Schadstoffinventars geachtet wurde. Die untersuchten Proben und die ent-
sprechenden Analysenparameter sind in der folgenden Tabelle zusammenge-
stellt:
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| Probe | Parameter1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| P 1 – Halle, MP Putz | Asbest | ||||
| P 2 – Fliesenkleber, Küche, 1. OG links | Asbest | ||||
| P 3 – Ausgleichsschicht auf Guss | Asbest | ||||
| P 4 – Gussasphalt-Estrich, 1. OG | PAK | ||||
| P 5 – Fliese, Bad, EG rechts | Schwermetalle | ||||
| P 6 – Kleber unter Parkett, EG | PAK | ||||
| P 7 – MP Putz | Asbest | ||||
| P 8 – Dachpappe | PAK | ||||
| P 9 – Halle, Fensterkitt, Holz | Asbest |
Die Untersuchungsprotokolle der Umweltlabor ACB GmbH, Münster, mit den
durchgeführten Bausubstanzanalysen sind in der Anlage 3 zusammengestellt.
4. Analysenergebnisse
4.1 Asbest
Asbest ist ein natürliches faserförmiges Mineral, das verstärkt in der Nachkriegs-
zeit bis Anfang der 1990er Jahre, insbesondere in der Bauwirtschaft und Anla-
gentechnik, zur Optimierung von Materialeigenschaften eingesetzt wurde. Hierbei
handelt es sich z. B. um die Herstellung von Wärme- und Schallschutz, die Erhö-
hung der Feuerfestigkeit sowie die Verbesserung von Bruch- und Biegeverhalten.
Hierfür werden dem Baustoff Asbestfasern in hochkonzentriertem Umfang beige-
mischt oder Asbestfaserbewehrungen in niedrigkonzentriertem Umfang auf mik-
roskopischer Ebene im Materialgefüge hergestellt. Beiden vorgenannten Baustoff-
gruppen wurden somit absichtlich Asbestfasern zugesetzt, sodass ein technisches
1 Die Beschreibung der Parameter erfolgt in Kapitel 4
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Asbestprodukt entstand. Mit Blick auf die Bindungsart und das Faserfreisetzungs-
potenzial wird zwischen schwach gebundenen Asbestprodukten (z.B. Brand-
schutzplatten, materialtypisch mit Asbestanteilen von 20% bis 50%) und fest ge-
bundenen Asbestprodukten (i.W. Asbestzementprodukte, materialtypisch mit As-
bestanteilen von 5% bis 20%) unterschieden. Mit vergleichbarem Faserfreiset-
zungspotenzial kommen z.B. Floor-Flex-Platten, Kleber und Kitte als fest gebun-
dene Asbestprodukte häufig mit Asbestgehalten von 1 bis 5% vor. Auch bei Put-
zen und Spachtelmassen, Klebern, Anstrichstoffen sowie Dachbahnen und Ab-
dichtungen ist zumeist von einer festen Einbindung der Asbestfasern in der Bin-
demittelmatrix auszugehen. Bei diesen Baustoffen sind Asbestgehalte zwischen
0,1% und 5% zu erwarten.
Neben den zuvor beschriebenen Asbestprodukten können Baumaterialien mit na-
türlich bedingten Asbestanteilen festgestellt werden. Hierbei handelt es sich nicht
um ein technisches Asbestprodukt. Bei diesen Materialien sind mineralische Roh-
stoffe eingesetzt worden, die sehr geringe Asbestmassengehalte enthalten. Hier-
bei handelt es sich z. B. in der Asphaltherstellung um basische Ausgangsgesteine,
die natürliche, geogen bedingte Asbestfasern als gesteinsbildendes Mineral ent-
halten und auch als Grundstoff für Putze und Spachtelmassen zum Einsatz kom-
men. Andererseits können auch zufällige Verunreinigungen von Baustoffen, z. B.
in Form von Anflugfasern während der Errichtung des Gebäudes, zu sehr niedri-
gen Asbestfaserkonzentrationen in Baustoffen führen. Hiervon ist insbesondere
bei unsystematischen, zufälligen Befunden bei der Untersuchung auszugehen. Die
natürlich bedingten Asbestanteile in mineralischen Rohstoffen und unsystemati-
schen Asbestfunde werden aufgrund der sehr geringen Massengehalte deutlich
unter 0,1% in den Baustoffen nicht von dem Herstellungs- und Verwendungsver-
bot für Asbest erfasst.
Zusätzlich stellt sich aktuell die Frage nach potenziell Asbest-haltigen Abstands-
haltern in Betonteilen eines Gebäudes. Diese Abstandshalter in verschiedenen
Formen und aus verschiedenen Materialien (Asbestzement, Kunststoff) sollten bei
der Produktion der Beton-Elemente die Verschalung und/oder die Armierungen
auf Abstand halten. Ein Erkennen dieser Abstandshalter an der Oberfläche der
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Betonelemente ist nur in Einzelfällen und i.d.R. nicht vollumfassend möglich, so
dass erst durch den Abbruch oder eine vorgeschaltete Öffnung der Beton-Bauteile
bis zur Freilegung der ersten Armierungslage eine Detektion (und Einstu-
fung/Analytik) möglich ist.
Die Arbeits- und Immissionsschutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Asbest und
asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbei- ten und bei der Abfallbeseitigung werden maßgeblich in der TRGS 5192 geregelt.
Hier werden die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umge-
setzt. Darüber hinaus gilt unter Berücksichtigung der vorliegenden Asbestpro-
dukte die Asbestrichtlinie der Länder.
Asbesthaltige Abfälle sind als gefährlicher Abfall nach gültigem Abfallrecht einzu-
stufen, wenn der Massengehalt an Asbest 0,1 % übersteigt. Die Zuordnung as- besthaltiger Abfälle zum AVV3-Abfallschlüssel erfolgt unter Berücksichtigung der LAGA-Mitteilung 234.
Insgesamt wurden die folgenden fünf Proben auf Asbest untersucht:
P 1 – Halle, MP Putz
P 2 – Fliesenkleber, Küche, 1. OG links
P 3 – Ausgleichsschicht auf Guss
P 7 – MP Putz
P 9 – Halle, Fensterkitt, Holz
2 TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal- tungsarbeiten 3 AVV: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung
4 LAGA M 23: Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthal- tiger Abfälle
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Von den untersuchten Proben konnten Asbestfasern in der Probe P 1 in sehr ge-
ringer Konzentration nachgewiesen werden.
Die anderen untersuchten Proben weisen keine Asbestfasern auf, aufgrund des
optischen Eindrucks ist aber mit Asbest in folgenden Materialien zu rechnen:
• Dacheindeckung Halle (Welleternit) und Schindelverkleidung
• alte Rippenheizkörper
• alte Brandschutztüren
• Dichtungen an Kamin-Revisionsklappen
Foto 16/17: Kamin-Revisionsklappe mit vermutlich Asbest-haltiger Dichtung und alte Rippenheiz- körper
Foto 24/25: Welleternit-Eindeckung der Halle und Schindelverkleidung im Bereich der Garagen
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Die Leitungsinstallationen im gesamten Gebäude weisen Flanschdichtungen auf,
bei denen aufgrund des Alters und der Optik ebenfalls davon ausgegangen wer-
den muss, dass diese Asbestfasern enthalten.
Die Fliesenspiegel von Sanitärbereichen, in denen kein Fliesenkleber beprobt und
untersucht wurde, sind jeweils in einem Mörtelbett verlegt, so dass hier keine
Problematik durch potenziell Asbest-haltige Fliesenkleber gegeben ist.
Foto 9: Fliese im Mörtelbett ohne Kleber
Die Putze des Wohnhauses weisen einen sehr sandig-bröseligen Charakter mit
einem sehr geringen inneren Verbund (lediglich Sand mit etwas Zement) auf. Hier
ist aufgrund der vorgenannten Produkteigenschaften nicht von einer Herstel-
lungs-bedingten Asbestzufuhr auszugehen, so dass diese Materialien, auch basie-
rend auf Erfahrungen bei anderen Projekten, lediglich mit einer Mischprobe un-
tersucht wurde – Asbest konnte trotz sehr geringer Nachweisgrenze nicht nach-
gewiesen werden.
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Das potenzielle Vorkommen von möglicherweise Asbest-haltige Abstandshalter
zwischen den Armierungen bzw. zwischen Armierung und ehemaliger Verscha-
lung von Beton-Bauteilen konnte vor Ort nicht erkundet werden.
4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF)
Bei KMF, die vor Juni 2000 verbaut wurde, geht der deutsche Gesetzgeber davon
aus, dass die Fasern auf Grund ihrer Beschaffenheit lungengängig sein können.
Somit besteht beim Ausbau dieser Materialien grundsätzlich die Gefahr der Einat-
mung entsprechender Fasern. Bei entsprechender Länge und Dicke der Fasern
können diese krebserzeugend sein, so dass beim Umgang mit KMF grundsätzlich
das Vorsorgeprinzip gelten sollte.
Aufgrund des Alters der Gebäude ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die
KMF in der Isolierung der Rohrleitungen und Heizungsanlage sowie in Dachisolie-
rungen und in vereinzelten Leichtbauwänden nicht den Anforderungen der Ge-
fahrstoffverordnung hinsichtlich der sogenannten Freizeichnungskriterien (d. h.
nicht Krebs erzeugend) entsprechen. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt,
dass auch jüngere KMF lungengängige Fasern aufweisen können, so dass übli-
cherweise keine Unterscheidung bei Künstlichen Mineralfasern in „alt“ (=Krebs
erzeugend) und „jung“ (= nicht Krebs erzeugend) mehr gemacht wird und das
Material grundsätzlich als gefährlicher Abfall separiert und ordnungsgemäß ent-
sorgt wird.
4.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Die PAK sind Bestandteile von Teer, Erdöl und Kohle und entstehen z.B. bei einer
unvollständigen Verbrennung von organischem Material bzw. fossilen Brennstof-
fen. Der natürliche Abbauprozess und die Wasserlöslichkeit von PAK sind gering.
Einige Einzelsubstanzen dieser Stoffgruppe besitzen eine krebsauslösende Wir-
kung. PAK-haltige Bauprodukte (z.B. Dichtbahnen, Kleber) werden in der Regel
auf Steinkohlenteerölbasis hergestellt.
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Im Baubereich wurden teerhaltige (PAK-haltige) Baustoffe häufig in Dichtungs-
und Dachbahnen (z. B. Teerpappe), in Kleber und Vergussmassen, als Asphalt,
Gussasphalt oder Hochdruckasphaltplatten (HDAP) sowie als Teerkork verwen-
det.
Der Gussasphalt im OG (Probe P 4), der baugleich auch im Erdgeschoss als Estrich
zu erkennen ist, weist keine PAK auf, so dass das Material als bituminös einzu-
stufen wird.
Die Dacheindeckungen des Garagen-Zwischenbaus besteht aus einer mehrlagi-
gen Dachpappe auf Holzbrettern. Die Probe P 8 weist für dieses Material mit
9,4 mg/kg PAK eine geringe Konzentration dieses Schadstoffes auf, so dass auch
die Dachpappe als bituminös einzustufen ist.
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Foto 9: Mehrlagige Dachpappe auf dem Dach der Garage
Als sehr deutlich Teer-haltig ist der Kleber unter dem Parkett auf Gussasphalt-
Estrich im Wohnzimmer, EG rechts, zu bezeichnen. Hier konnte eine Konzentra-
tion von 2.703,1 mg/kg PAK nachgewiesen werden, so dass dieses Material im
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Zuge des Gebäude-Rückbaus zu separieren und als gefährlicher Abfall einer ord-
nungsgemäßen Entsorgung zuzuführen ist.
4.4 Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW)
Bituminöse Baustoffe oder neue Polymerprodukte sind i. d. R. auf Erdölbasis her-
gestellt und meist frei von PAK, es kommen aber auch Produkte vor, die eine
Mischung aus Kohlenteer und Bitumen beinhalten. Während bituminöse Produkte
und Polymerabdichtungen im Wesentlichen MKW enthalten, sind teerhaltige Pro-
dukte durch einen hohen Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasser-
stoffen (PAK) gekennzeichnet und als kritisch einzustufen.
Neben den bituminösen Dachpappen zeigt sich im Heizungskeller des Wohnhau-
ses in direktem Umfeld zudem Öltank ein deutlich wahrnehmbarer MKW-Geruch.
Sollte nach Ausbau des Öltanks eine Beaufschlagung der mineralischen Bausub-
stanz in diesem Bereich festgestellt werden, so sind diese Massen separat zu hal-
ten und Rückbau-begleitend einer abfallrechtlichen Bewertung zu unterziehen.
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Foto 9: Heizungskeller mit Öltank
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4.5 Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Die PCB zählen zu den chlorierten Kohlenwasserstoffen und sind eine der stabils-
ten organischen Verbindungen, wodurch sie kaum natürlich abgebaut werden und
bioakkumulierend sind. PCB finden Verwendung in Weichmachern und sind des-
halb häufig in Fugendichtmassen vorhanden, Farben und Lacken, Flammschutz-
und Kühlmitteln und wegen der guten Isoliereigenschaften in Kondensatoren und
Transformatoren. PCB sind giftig und krebsauslösend.
Im Rahmen des Ortstermins ergaben sich keine Hinweise auf potenziell PCB-
haltige Materialien, so dass auf eine Probung diesbezüglich verzichtet wurde.
PCBs sind aber in den Kondensatoren/Startern von Leuchtstofflampen zu vermu-
ten, so dass diese beim Rückbau- und Entsorgungsszenario zu beachten sind.
4.6 Schwermetalle
Arsen (As) und seine Verbindungen werden als Legierungszusatz in der Glasin-
dustrie, in Zinkhütten und als Holzschutzmittel für den Außenanstrich verwendet.
Arsen wirkt krebserzeugend.
Blei (Pb) ist ein sehr häufig vorkommendes Schwermetall und findet Verwendung
u.a. in Ummantelungen von Kabeln, als Leitungsrohre, Akkumulatorenplatten,
Munition, Legierungen und als Zusatzstoff in der chemischen Industrie. Die chro-
nische Aufnahme von Blei führt zur Beeinträchtigung der Blutbildung und des
Nervensystems.
Cadmium (Cd) wird, wie Zink, von Pflanzen leicht aufgenommen und wirkt in
höheren Konzentrationen wachstumshemmend. In Legierungen, Elektromaterial,
Akkumulatorenplatten, Munition und als Pigmente für Kunststoffe finden Cadmi-
umverbindungen Verwendung. Man vermutet eine krebserzeugende Wirkung.
Chrom (Cr) dient als Legierungsmaterial, zum Oberflächenschutz und als Hol-
zimprägnierung. Dreiwertiges Chrom ist ein wichtiges Spurenelement für den
Menschen, wohingegen sechswertiges Chrom allergische und asthmatische Re-
aktionen auslöst und als krebserzeugend gilt.
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Kupfer (Cu) ist ebenfalls ein essenzielles Spurenelement für den Menschen und
findet Verwendung als Draht-, Röhren und Blechmaterial, zur Konservierung von
Holz, Geweben und Farben, als Legierung und als Reagenz in der analytischen
Chemie.
Obwohl auch Nickel (Ni) zu den essenziellen Spurenelementen gehört, gelten Ni-
ckeldämpfe und -stäube als kanzerogen. Verwendung finden Nickelverbindungen
als Edelstahllegierungen, in der Elektroindustrie und für Rüstungszwecke.
Quecksilber (Hg) ist bei Raumtemperatur flüssig und besitzt eine geringe Leitfä-
higkeit bei hoher chemischer Widerstandsfähigkeit. Das Metall dient als Füllung
in Thermometern, Sperrflüssigkeit in physikalischen und chemischen Apparaturen
und als Konservierungsmittel. Quecksilber ist giftig, in organischen Verbindungen
hochtoxisch.
Zink (Zn) wird in Batterien, Blechen, Haushaltsgeräten, Legierungen und Leucht-
farben verwendet. Als Spurenelement ist die Toxizität relativ gering, Zinkstaub
und –oxide können aber Reizungen der Atemwege bewirken.
Schwermetalle wurden nur in der Probe P 5 (Fliese Bad, EG recht) aufgrund der
sehr intensiven blauen Färbung untersucht, die nachfolgende Tabelle zeigt die
ermittelten Daten im Vergleich zu den Überwachungswerten der Ersatzbaustoff-
Verordnung für recyclingfähigen Bauschutt.
| Probe | As | Pb | Cd | Cr | Cu | Ni | Hg | Zn | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P 5 | <5 | 3.740 | <0,05 | <10 | 28,8 | <10 | <0,05 | 17,8 | ||||||||||||||||||
| Überwachungswerte | 40 | 140 | 2 | 120 | 80 | 100 | 0,6 | 300 | ||||||||||||||||||
| Bauschutt |
Tab. 1: Schwermetall-Gehalte alle Angaben in mg/kg
Wie aus der Tabelle ersichtlich, zeigt die Probe eine deutlich erhöhte Bleibelas-
tung, so dass die farblich intensiven Fliesenspiegel vor Beginn des maschinellen
Rückbaus zu separieren und als gefährlicher Bauschutt einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zuzuführen sind.
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4.7 Holzschutzmittel
Aufgrund der Konstruktion ist in dem Gebäude eine Vielzahl von Hölzern verbaut.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bau- und Konstruktionshölzer. Die
Entsorgung von Althölzern ist unter Berücksichtigung der Altholzverordnung (Alt-
holzV) vorzunehmen, die in der Regel keine physikalisch-chemischen Untersu-
chungen von Hölzern am Entstehungsort (beim Abbruch) vorsieht, sofern keine
Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen des Holzes mit polychlorierten Biphe-
nylen (PCB) vorliegen. Bei den hier vorliegenden Hölzern wurde keine Überprü-
fung hinsichtlich einer Beeinträchtigung mit PCB durchgeführt, da sich hierzu
keine Hinweise ergaben.
Da bis 1990 für alle hölzernen, tragenden Bauteile ein chemischer Holzschutz
gefordert war (DIN 68800, Teil 3), ist bei dem vorliegenden Objekt davon auszu-
gehen, dass alle Balken der Dachstühle und die hölzerne Dachkonstruktion der
Garage aus so alten Hölzern bestehen, dass von einer Verwendung von ver-
schiedensten Holzschutzmitteln ausgegangen werden muss. Unter dieser Vor-
gabe sind die vorgenannten Hölzer als belastetes A IV-Holz einzustufen und einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
4.8 Mineralischer Bauschutt
Die im Zuge von Rückbau-/Abbrucharbeiten anfallende mineralische Bausubstanz
(z.B. Bodenplatten/Fundamente/Decken/Wandelemente aus Mauerwerk aus
KS/Ziegel, Putz, Mörtel, etc.) kann nach dem gezielten Rückbau von Bauschad-
stoffen/ schadstoffhaltigen Baustoffen und der notwendigen Separation von nicht
mineralischen Baumaterialien bei entsprechender Eignung dem Bauschuttrecyc-
ling zugeführt werden, um eine Verwertung dieser Materialien erreichen zu kön-
nen.
Ob in den Beton-Bauteilen möglicherweise Asbest-haltige Abstandshalter zwi-
schen den Armierungen bzw. zwischen Armierung und ehemaliger Verschalung
verbaut wurden, konnte vor Ort nicht erkundet werden. Hier ist ggf. Rückbau-
begleitend eine entsprechende Dokumentation notwendig.
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Die grundsätzliche Verwertungsmöglichkeit des mineralischen Bauschutts ent-
sprechend der Ersatzbaustoff-Verordnung ist nach dem Rückbau des Gebäudes
analytisch zu überprüfen.
5. Bewertung und Rückbauszenario
Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen gilt es in der vorliegenden
Stellungnahme, rückbaurelevante Schadstoffe zu ermitteln und darzustellen. So-
mit ist zum derzeitigen Punkt nicht eine potenzielle Gefährdung von Nutzern, son-
dern eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsprechende Vorgabe zur Separie-
rung von Problembaustoffen und schadstoffhaltigen Abfällen notwendig. Hierzu
wurde durch intensive Begehungen eine analysenunterstützte Aufnahme mögli-
cher Problembaustoffe durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in
dem Kapitel 4 dargestellt.
Nachfolgend sind die Materialien zusammengestellt, die im Rahmen eines Rück-
baus aus Gründen der Entsorgung und/oder des Arbeitsschutzes grundsätzlich
eine besondere Bedeutung haben:
| Baustoff | Lage | Untersuchungs- befund, Methode | Klassifizie- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| rung/Handlungs- | |||||
| anweisung | |||||
| Putz Halle | Innenputz der Halle | Asbest-haltig, Probe P 1 | Gering Asbest-halti- ger, nicht gefährli- cher Abfall | ||
| Brandschutztüren, alt | vereinzelt | Asbest-haltig, Vermutung | Asbest, schwach gebunden, aber ge- kapselt | ||
| Asbestzementplatten /-schindeln | Dach der Halle; rück- seitiger Übergang Halle-Garage | Asbest-haltig, visuelle Prüfung | Asbest, fest gebun- den | ||
| Dichtungen Rippen- heizkörper | Wohngebäude, ge- samt | Asbest-haltig, Vermutung | Asbest, schwach gebunden, aber ge- kapselt |
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| Baustoff | Lage | Untersuchungs- befund, Methode | Klassifizie- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| rung/Handlungs- | |||||
| anweisung | |||||
| Dichtungen Kamin- Revisionsklappen | Wohngebäude, ver- einzelt | Asbest-haltig, Vermutung | Asbest, schwach gebunden, aber ge- kapselt | ||
| KMF-Dämmung Rohr- leitung | Wohngebäude | KMF-Produkt, visuelle Prü- fung | KMF-Produkt, Kate- gorie 2 (krebserzeu- gend) | ||
| KMF-Dämmung Dach/Leichtbau | Wohngebäude | KMF-Produkt, visuelle Prü- fung | KMF-Produkt, Kate- gorie 2 (krebserzeu- gend) | ||
| Kleber unter Parkett | Wohngebäude | Teer-haltig, Probe P 6 – 2.703,1 mg/kg PAK | Teer-haltig; Entsor- gung als gefährli- cher Abfall | ||
| Dachpappe | Garagendach | bituminös, P 8 – 9,4 mg/kg PAK | bituminös | ||
| farbintensive Wand- fliesen | Wohngebäude, ver- einzelt | Schwermetall-haltig, Probe P 5 – 3.740 mg/kg Blei | Blei-haltig; Entsor- gung als gefährli- cher Abfall | ||
| Kleinkondensatoren, Leuchtmittel | Halle, Keller Wohnge- bäude | PCB- und/oder Quecksil- ber-haltig, Vermutung | potenziell PCB- haltig, Hg-haltig | ||
| belastete Hölzer | Dachstühle, Parkett | A IV-Holz, visuelle Prü- fung | A IV-Holz nach Alt- holzverordnung (gefährlicher Abfall) | ||
| belasteter Bauschutt | Sohle Kellerraum Öltank | Mineralöl-haltig; Vermu- tung | rückbaubegleitend zu prüfen und ggf. abfallrechtlich zu bewerten |
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist entsprechend den Vorgaben der Nachweisverordnung5 durchzuführen. Sofern
die Abfallmengen der gefährlichen Abfallarten die Menge von 20 Tonnen je Ab-
fallschlüssel und Kalenderjahr gemäß Nachweisverordnung (§ 9, Sammelentsor-
gungsnachweis) nicht überschreiten, kann die Entsorgung über einen Sam-
melentsorgungsnachweis und Führung der Übernahmescheine geführt werden.
5 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (20. Oktober 2006)
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Zur Durchführung der Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie bei der Entsorgung
der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sind die regionalen Bestimmungen zu
beachten.
Meldepflichtige Arbeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest) sind mindestens 7 Tage
vor Beginn der Arbeiten durch das ausführende Unternehmen bei der zuständigen
Bezirksregierung (Arbeitsschutz) anzuzeigen.
Die aufgehende mineralische Bausubstanz weist keine organoleptischen Hinweise
auf, die auf eine nachhaltige Schadstoffakkumulation schließen lässt. Nach einer
ordnungsgemäßen Separierung der einzelnen o.g. Problembaustoffe sowie der
unproblematischen, nicht mineralischen Baustoffe (z.B. Holz, Metall, Glas) kann
die mineralische Bausubstanz einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, so-
fern keine Asbest-haltigen Abstandshalter in den Beton-Bauteilen (Sohlen, Ge-
schossdecken) Rückbau-begleitend erkannt werden. Sollte festgestellt werden,
dass entsprechende Abstandshalter aus Asbest vorhanden sind, kann der Bau-
schutt nach aktueller Rechtslage nicht recycelt werden, sondern muss dem Stoff-
kreislauf durch eine Deponierung entzogen werden.
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Gewerbeabfall-Verordnung für den Umgang
mit nicht gefährlichen Abfällen und die Ersatzbaustoff-Verordnung für die Verwer-
tung von mineralischen Abfällen vollumfänglich zu berücksichtigen, die eine wei-
testgehende Verwertung der Abfälle vorsehen.
Die vorliegenden Erkenntnisse sind Ergebnis einer intensiven Begehung und Be-
probungen von typischen Verwendungsbereichen der entsprechenden Materialien
durch den Unterzeichner. Auf der bisherigen Datengrundlage ist aber nicht voll-
ständig auszuschließen, dass im Rahmen des Rückbaus
a) die dargestellten Problembaustoffe auch an anderen Stellen
(noch) auftreten
und
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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 24
b) bisher nicht detektierte Materialien mit einem relevanten Schad-
stoffpotenzial freigelegt werden.
Aus diesen Gründen wird folgende grundsätzliche Vorgehensweise für den Rück-
bau empfohlen (Chronologie nicht zwingend einzuhalten):
-
Sicherung des Grundstücks gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum.
-
Entrümpelung der Gebäude mit Entfernung aller losen Einbauten und des
gesamten Inventars.
- Schaffung der Medienfreiheit für die Gebäude durch direkten Kontakt des
Abbruchunternehmens mit den zuständigen Versorgungsträgern bzw. Lei-
tungseigentümern.
- Außerbetriebnahme sämtlicher technischer Einrichtungen innerhalb der
Gebäude wie Heizungs- und Lüftungsaggregate durch entsprechende
Fachfirmen inklusive der Sicherung und fachgerechten Entsorgung von Be-
triebsmitteln.
- Entkernung der Gebäude von unproblematischen Materialien wie Wand-
verkleidungen, Bodenbeläge, Einbauten, u.ä.
-
Ausbau der künstlichen Mineralfasern unter entsprechendem Arbeitsschutz nach TRGS 5216 und ordnungsgemäße Entsorgung.
-
Zerstörungsfreier Ausbau der Brandschutztüren, Rippenheizkörper und Ka-
min-Revisionsklappen „am Stück“ und ordnungsgemäße Entsorgung als
asbesthaltige Baustoffe.
6 TRGS 521: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsar- beiten mit alter Mineralwolle
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- Fachgerechter Ausbau der Materialien mit fest gebundenem Asbest (Wel- leternit, Schindeln) entsprechend den Vorgaben der TRGS 5197 und ord-
nungsgemäße Entsorgung.
- Separierung des gering Asbest-haltigen Innenputzes der Halle unter ent-
sprechenden Arbeitsschutz-Vorgaben nach TRGS 519, Anlage 9, und ord-
nungsgemäße Entsorgung als nicht gefährlicher, gering Asbest-haltiger
Bauschutt.
- Zerstörungsfreier Ausbau der Leuchtstoffröhren inklusive aller Starter/Kon-
densatoren und ordnungsgemäße Entsorgung.
- Separierung des PAK-haltigen Klebers unter dem Parkett und ordnungsge-
mäße Entsorgung als kohlenteerhaltiges Bitumen.
- Ggf. Separation des potenziell MKW-beaufschlagten Sohlbereiches im Öl-
keller des Wohnhauses und gesicherte Bereitstellung des Materials zur ab-
fallrechtlichen Bewertung durch den begleitenden Gutachter
- Kontrollierter Abbruch des teilentkernten Gebäudeteils und Separation der
verbliebenen Fremdmaterialien wie Dachpappen, Metalle und Holz.
- Verwertung des sauberen mineralischen Bauschutts extern oder zur Ver-
füllung von entstandenen Hohlformen bzw. als Unterbau für nachfolgende
Baumaßnahmen auf der Liegenschaft.
7 TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal- tungsarbeiten
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6. Arbeitsschutz
Beim Rückbau von Gebäuden gilt es, schadstoffhaltige Baumaterialien zu sepa-
rieren, um sie anschließend einer entsprechenden Entsorgung zuführen zu kön-
nen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für die Arbeitssicherheit und
den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter die ausführenden Firmen die direkte Ver-
antwortung tragen.
Da die in Kapitel 5 beschriebenen Separierungsarbeiten z.T. mit kontaminierten
Materialien erfolgen, sind die Arbeiten z.T. meldepflichtig und unter Einhaltung
der entsprechenden Vorlaufzeiten den zuständigen Institutionen (Berufsgenos-
senschaft, Bezirksregierung) anzuzeigen.
Bei dem hier vorliegenden Objekt gelten die Vorgaben insbesondere für Arbeiten
mit faserförmigen Baustoffen (TRGS 519 und 521) sowie Blei- und PAK-haltige
Materialien (TRGS 524). Darüber hinaus sind übrige Arbeitsschutz- und Emissi-
onsschutzbestimmungen, auf die hier nicht weiter eingegangen wird, zu beach-
ten.
Auf eine Beschreibung möglicher Arbeitsschutzbestimmungen und Maßnahmen
wird hier verzichtet, da diese in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitstechnik
deutlich variieren können. Hier sind ggf. erforderliche Gefährdungsbeurteilungen
und ein daraus resultierender Arbeits- und Sicherheitsplan durch fachkundige Per-
sonen der ausführenden Unternehmen zu erstellen.
7. Entsorgung
Bei dem anstehenden Rückbau der Gebäude an der Wülfermühle 1-2 in Bad Sal-
zuflen sind verschiedene Materialien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes vor dem
eigentlichen Abbruch des Gebäudes zu separieren und einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zuzuführen.
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7.1 Asbest
Für anfallende asbesthaltige Baustoffe (Abfallschlüssel: 170605*; gefährlicher Ab-
fall) ist eine Ablagerung auf einer zugelassenen Deponie, i.d.R. der nächsten
Hausmülldeponie, vorzunehmen. Für asbesthaltige Baustoffe besteht ein An-
schluss- und Benutzungszwang (Andienungspflicht), ferner ist die genaue Anlie-
ferungsform mit dem Deponiebetreiber abzustimmen.
Das mengenmäßig relevanteste Asbest-Vorkommen des Objektes findet sich in
der Dacheindeckung aus Asbestzement-Welleternitplatten.
Asbesthaltige Baustoffe wurden in den überprüften Gebäuden in geringem Um-
fang als schwach gebunden, aber in gekapselter Form vorliegend, bei Brand-
schutztüren festgestellt. Auf potenziell asbesthaltige Dichtungen an gekapselten
Pressmuffen zwischen Heizkörperrippen und an Rohrflanschen wird verwiesen.
Der Putz der Halle ist als gering Asbest-haltiger Bauschutt zu generieren – z.B.
durch entsprechendes Schleifen/Fräsen mit zugelassenen Geräten und durch eine
entsprechende Fachfirma. Da es sich bei dem Putz nicht um einen gefährlichen
Abfall handelt, kann das Material unter der Abfallschlüsselnummer 170107 auf
einer Deponie dem Stoffkreislauf entzogen werden – eine Verwertung im Rahmen
eines Bauschutt-Recyclings ist ausgeschlossen.
7.2 KMF
Die Entsorgung der Dämmmaterialien mit dem Abfallschlüssel 170603* unterliegt
der Überwachungspflicht gemäß Nachweisverordnung. Dieses bedeutet, dass
künstliche Mineralfaserprodukte als gefährlicher Abfall einzustufen und nachweis-
pflichtig zu entsorgen sind. Für Mineralfaserabfälle besteht in der Regel ein An-
schluss- und Benutzungszwang (Andienungspflicht). Dieses ist im Einzelfall mit
den zuständigen Aufsichtsbehörden und der Entsorgungsstelle abzustimmen.
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7.3 Teer/Bitumen
Die Klassifizierung von teer- und/oder bituminösen Materialien erfolgt unter Be-
rücksichtigung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Hiernach sind bitumen-
haltige Baustoffe mit einem Benzo-a-pyren-Gehalt bis 50 mg/kg und/oder einem
PAK-Gehalt <1.000 mg/kg als bituminös (= nicht gefährlicher Abfall) einzustufen.
Bei Überschreitung der vorgenannten Gehalte liegt ein teerhaltiges Produkt vor,
das als gefährlicher Abfall einzustufen ist.
Die Einstufung nach AVV darf jedoch nicht mit den Annahmekriterien der Entsor-
gungsanlage verwechselt werden, die i.d.R. einen deutlich geringeren PAK-Gehalt
für die Einstufung in eine konkrete Verwertung nutzen.
Teerhaltige Baustoffe (= gefährliche Abfälle) sind im Rahmen eines Rückbaus zu
separieren, in geeigneten Transporteinheiten bereit zu stellen und unter dem Ab-
fallschlüssel 170303* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) bzw. 170301* (koh-
lenteerhaltige Bitumengemische) einer geregelten Entsorgung zuzuführen. Hierzu
zählt bei dem Untersuchungsobjekt der Kleber unter dem Parkett.
Baustoffe auf Basis von Bitumen (hier: Dachpappe) sind unter dem Abfallschlüssel
170302 (Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen)
der geregelten Entsorgung zuzuführen.
Der bei dem vorliegenden Wohngebäude vorhandene Kamin kann als typischer
Haus- und Kleinkamin bezeichnet werden. Auf eine Untersuchung des Kamins
wurde verzichtet, da sich keine Hinweise hinsichtlich einer nachhaltigen schädli-
chen Beeinträchtigung, die eine Verschlechterung des anfallenden RC-Materials
befürchten lassen, ergaben. Daher ist ein separater, kontrollierter Rückbau des
Kamins aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich.
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7.4 PCB
Die PCB-haltigen Baustoffe sind im Vorfeld des Rückbaus nach dem Stand der
Technik von einem zugelassenen Fachunternehmen rückstandslos auszubauen
und zu separieren. Anhaftungen an die angrenzende Gebäudesubstanz sind voll-
ständig aufzunehmen bzw. Ausbau-Stäube zu verhindern, da schon Restanhaf-
tungen im Bauschutt bei PCB-Gehalten >0,15 mg/kg (Σ 6 Kongenere) dazu füh-
ren, dass der Bauschutt nicht mehr verwertet werden kann.
Hinweise auf PCB-haltige Baumaterialien konnten vor Ort nicht erkannt werden,
Kleinkondensatoren in den Leuchtstoffröhren sind aber potenziell PCB-haltig und
bei Aufnahme bzw. Ausbau als solche zu entsorgen. Weisen die Kleinkondensa-
toren ein Herstellungsdatum auf, so kann davon ausgegangen werden, dass diese
ab dem Jahre 1983 keine PCB-haltigen Öle mehr beinhalten. Darüber hinaus wei-
sen Kennzeichnungen wie MKA, MKK, MKP, MP, MPP, MKV, MFV, MPK sowie LK
und LP auf PCB-freie Kleinkondensatoren hin, wohingegen die Typenschilder von
PCB-haltigen Kleinkondensatoren mit CL, CD, CP, A30 oder A40 gekennzeichnet
wurden.
7.5 Hölzer
Im Zuge der Rückbaumaßnahme anfallende Hölzer, sind in die jeweiligen Altholz-
kategorien der Altholz-Verordnung (AltholzV) einzustufen und entsprechend einer
geregelten Entsorgung zuzuführen. Für die Entsorgung bieten sich eine stoffliche
oder thermische Verwertung gemäß der AltholzV oder vergleichbare Maßnahmen
an.
Lässt sich Altholz nicht eindeutig einer Kategorie zuordnen, ist es in eine nächst
höhere (hier: A IV) Altholzkategorie einzustufen.
Da bis 1990 alle statisch relevanten Hölzer einem chemischen Holzschutz zu un-
ter-ziehen waren, sind die Hölzer der Dachstühle als belastetes Holz der Kategorie
IV ordnungsgemäß unter dem Abfallschlüssel 170204* („Glas, Kunststoff, Holz,
die gefährliche Stoffe enthalten“) einer geregelten Entsorgung zuzuführen.
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7.6 Leuchtmittel und Kondensatoren
Bei einem Rückbau sind aus den vorhandenen Leuchtstofflampen die Leuchtstoff-
röhren (Abfallschlüssel 200121*; Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhal-
tige Abfälle) sowie die Kleinkondensatoren - sofern vorhanden – insbesondere,
wenn es sich um PCB-haltige, ältere Kondensatoren handelt (Abfallschlüssel
170902*, Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten), auszubauen und im An-
schluss einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Energiesparlampen sind ebenfalls zu separieren und unter dem Abfallschlüssel
200121 (Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle) zu entsorgen.
Für die Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können die Möglichkeiten der
Abgabe an Sammelstellen gemäß ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen,
die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektro-
nikgeräten) genutzt werden.
Weisen die möglichen Kondensatoren ein Herstellungsdatum auf, so kann davon
ausgegangen werden, dass diese ab dem Jahre 1983 keine PCB-haltigen Öle mehr
beinhalten.
7.7 Mineralische Bausubstanz
Der im Fall einer vollständigen Entkernung bzw. nach einem gezielten Rückbau
von Bauschadstoffen bzw. schadstoffhaltigen Baustoffen anfallende Bauschutt
sollte dem Bauschuttrecycling zugeführt werden, um eine Verwertung dieser Ma-
terialien für den Wiedereinbau im Straßenbau etc. erreichen zu können.
Eine vorlaufende Verwertungsprüfung ist nicht durchgeführt worden.
Im Hinblick auf die chemische Qualität der bei einem Rückbau/Abbruch anfallen-
den sonstigen mineralischen Fraktionen ist i. d. R. von einer normalüblichen Ver-
wertung (EBV RC 1-3) auszugehen, sofern Rückbau-begleitend keine Asbest-hal-
tigen Abstandshalter in den Beton-Bauteilen festgestellt werden.
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Der Abbruchunternehmer beeinflusst bzw. bestimmt die chemische Qualität der
mineralischen Abbruchsubstanz selbst durch Art und Umfang der Entkernungs-
und Ausbauarbeiten bei Bauschadstoffen und schadstoffhaltigen Baustoffen.
7.8 Abfallfraktionen/-massen
Auf der Grundlage aller bisher vorliegenden Erkenntnisse handelt es sich im We-
sentlichen um die Abfallfraktionen, die in der folgenden Tabelle mit dem entspre-
chenden Abfallschlüssel aufgeführt sind.
| Abfall | AVV-Nummer | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (KMF) | 170603* | ||||
| Asbesthaltige Baustoffe | 170605* | ||||
| Bitumengemische | 170302 | ||||
| Kohlenteer-haltige Bitumengemische (Kleber unter Parkett) | 170301* | ||||
| Gemische aus […] von Beton, Ziegeln, Fliesen und Ke- ramik (Blei-haltige Fliesen) | 170106* | ||||
| Gemische aus von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik […] (gering Asbest-haltiger Putz) | 170107 | ||||
| Leuchtstoffröhren, die Quecksilber enthalten | 200121* | ||||
| Kondensatoren/Starter, die PCB enthalten | 160209* | ||||
| Altholz, Kategorie IV (Dachstühle) | 170204* |
Die vorgenannten Materialien sind zu separieren und mit einer eigenen Abfall-
schlüsselnummer einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen - Detail-Vor-
gaben sind vor Umsetzung des Abbruchs mit den zuständigen Fachbehörden und
den Entsorgungsstellen zu klären.
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8. Zusammenfassung
Der Unterzeichner führte im Auftrag des Werre-Wasserverbandes, Herford, im
Vorfeld einer geplanten Rückbaumaßnahme der Gebäude auf dem Standort „Wül-
fermühle 1-2 in 32107 Bad Salzuflen“, eine Begehung mit Beprobungen
(20.08.2025) durch und erstellte auf Basis der Ergebnisse dieser Begehung und
der Analysen ein Bauschadstoffkataster.
Wie im vorliegenden Bericht dokumentiert, handelt es sich bei den Gebäuden
direkt nach der Brücke über die Werre um eine Halle mit Betonsohle, verputzten
Mauerwerkswänden und einer hölzerner Dachkonstruktion mit einer Eindeckung
aus Asbest-haltigen Welleternit-Platten. Direkt östlich angrenzend befindet sich
als Verbindungsgebäude zum Wohnhaus eine Garage aus gemauerten, verputz-
ten Wänden und Betonboden sowie einem Dachpappen-Flachdach. Das zweige-
schossige, voll unterkellerte Wohnhaus mit Satteldach (ungedämmter, hölzerner
Dachstuhl und handelsübliche Dachziegel) ist in Massiv-Bauweise errichtet und
weist an der Fassade vor dem verputzten Mauerwerk ein Wärmedämm-Verbund-
system auf. In/an den Gebäuden sind verschiedene Problembaustoffe (Asbest /
Schwermetalle / PAK) verbaut, so dass erst nach einer Entkernung / Separierung
und ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Materialien ein konventioneller Rück-
bau der Gebäude mittels Bagger / Abbruchgreifer und eine Verwertung des sau-
beren mineralischen Bauschutts möglich ist.
Münster, 17.10.2025
Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller
Dipl.-Geograph Jens-Henning Müller • Cloppenburgstraße 38 24 • 48145 Münster
[Seite 33]
| Heerser- beide Bekamp Auf der Huneke Wülfer Holzhausen 200 400 600m | ||
|---|---|---|
| Jens-Henning Dipl.-Geograph Cloppenburgstr. 38 (cid:127) 48145 Münster Tel.: 0251 9730102 (cid:127) Mobil: 0173 3608805 www.jhm-net.de (cid:127) mail@jhm-net.de Quelle: TIMonline | Projekt | Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 |
| Lage der Untersuchungsfläche | ||
| Maßstab | ohne Maßstab |
[Seite 34]
Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | □ Einzelprobe | IX MIischprobe |
| Uhrzeit | 9.00 | aus 4 Einzelproben | |
| Entnahmegerät | Hammer, Stanze |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 1 – Halle, MP Putz | |
| Art der Lagerung | Putz auf Mauerwerk |
| Mächtigkeit | ca. 2 cm |
| Farbe | graubraun |
| Geruch | neutral |
| Konsistenz | fest-bröselig |
| Probenmenge | ca. 50 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | Asbest (NWG 0,001%) |
| ■ .... ' t * ■< < ‘ k> . < (cid:127) < .. \ ■ ' - (cid:127) ■" ' v< . r;< ■'< |
[Seite 35]
Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | Einzelprobe | □ Mischprobe |
| Uhrzeit | 9.25 | ||
| Entnahmegerät | Hammer, Spatel |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 2 – Fliesenkleber Küche, 1. OG links | |
| Art der Lagerung | Kleber hinter Wandfliesen auf Putz |
| Mächtigkeit | ca. 0,1 cm |
| Farbe | grau |
| Geruch | neutral |
| Konsistenz | fest |
| Probenmenge | ca. 10 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | Asbest (NWG 0,1%) |
[Seite 36]
Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | Einzelprobe | Mischprobe |
| Uhrzeit | 9.30 | ||
| Entnahmegerät | Hammer, Meißel, Spatel |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 3 – Ausgleichsschicht auf Guss | |
| Art der Lagerung | Ausgleichsschicht unter PVC-Auslegeware auf Gussasphalt-Estrich auf Sisal auf Beton |
| Mächtigkeit | ca. 0,2 cm |
| Farbe | hellgrau |
| Geruch | neutral |
| Konsistenz | fest |
| Probenmenge | ca. 10 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | Asbest (NWG 0,1%) |
| . w seJ .’ä)-'*p |
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | tx] Einzelprobe | □ Mischprobe |
| Uhrzeit | 9.35 | ||
| Entnahmegerät | Hammer, Meißel |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 4 – Gussasphalt-Estrich, 1. OG | |
| Art der Lagerung | Gussasphalt-Estrich auf Sisal auf Beton unter Ausgleichsschicht unter PVC-Auslegeware |
| Mächtigkeit | ca. 3-4 cm |
| Farbe | schwarz |
| Geruch | schwach bituminös |
| Konsistenz | fest |
| Probenmenge | ca. 100 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | PAK |
| r '■ 1 (cid:127) JP <<>.:■■- r l(cid:127) ■ ■;. ' RBx < > XV./ t. i ' - i» ■ ' __—--->X . -' r ; ; !► _i z‘ . ' < r >T ’ (cid:127) . + « ’ ‘ ' ’ U ' ‘1 K<‘. ' * J.:(cid:127) |
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | Einzelprobe | Mischprobe |
| Uhrzeit | 9.40 | ||
| Entnahmegerät | Hammer |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 5 – Fliese Bad, EG rechts | |
| Art der Lagerung | Wandfliese im Mörtelbett |
| Mächtigkeit | ca. 0,5 cm |
| Farbe | hellgrau, blau emailiert |
| Geruch | neutral |
| Konsistenz | fest |
| Probenmenge | ca. 50 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | Schwermetalle |
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | ixi Einzelprobe | □ Mischprobe |
| Uhrzeit | 9.45 | ||
| Entnahmegerät | Hammer, Meißel |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 6 – Kleber unter Parkett, EG | |
| Art der Lagerung | Kleber unter Parkett auf Guss-Asphalt auf Sisal auf Beton |
| Mächtigkeit | ca. 0,5 cm |
| Farbe | schwarz |
| Geruch | nach Teer |
| Konsistenz | zäh |
| Probenmenge | ca. 50 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | PAK |
| r R i w |
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | □ Einzelprobe | ixi Mischprobe |
| Uhrzeit | 9.55 | aus 5 Einzelproben | |
| Entnahmegerät | Hammer, Stanze |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 7 – MP Putz | |
| Art der Lagerung | Putz auf Mauerwerk im Wohnhaus, z.T. unter Tapete |
| Mächtigkeit | ca. 2 cm |
| Farbe | graubraun |
| Geruch | neutral |
| Konsistenz | fest-bröselig |
| Probenmenge | ca. 50 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | Asbest (NWG 0,001%) |
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | ixi Einzelprobe | □ Mischprobe |
| Uhrzeit | 10.10 | ||
| Entnahmegerät | Hammer, Spatel |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 8 - Dachpappe | |
| Art der Lagerung | Mehrlagige Dachpappe auf der Garage über Holz/PU- Schaum |
| Mächtigkeit | ca. 2 cm |
| Farbe | schwarz |
| Geruch | schwach bituminös |
| Konsistenz | zäh |
| Probenmenge | ca. 100 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | PAK |
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben
| Entnehmende Stelle | Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de |
|---|---|
| Auftraggeber | Werre-Wasserverband, Herford |
| Ort der Probenahme | Wülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen |
| Art der Probe(n) | Bausubstanz |
| Zeitpunkt der Probenahme | Art der Probenahme | ||
|---|---|---|---|
| Datum | 20.08.2025 | [xi Einzelprobe | □ Mischprobe |
| Uhrzeit | 10.15 | ||
| Entnahmegerät | Spatel, Zange |
| Entnahmedaten | |
|---|---|
| P 9 – Fensterkitt Holzfenster, Halle | |
| Art der Lagerung | Kitt zwischen Glasscheibe und Holzrahmen |
| Mächtigkeit | ca. 1 cm |
| Farbe | hellgrau |
| Geruch | neutral |
| Konsistenz | fest-spröde |
| Probenmenge | ca. 30 g |
| Probenbehälter | verschließbarer PE-Beutel |
| Labor-Parameter | Asbest (NWG 0,1%) |
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Albrecht-Thaer- Straße 14, 48147 Münster Tel 0251 28 52-0, Fax 0251 2 30 10 45
(JJJ UMWELTLABOR ACB
GmbH buero@umweltlabor-acb.de, www.umweltlabor-acb.de
Umweltlabor ACB GmbH, Albrecht-Thaer-Straße 14, 48147 Münster 09.09.2025 Prüfbericht als E-Mail: mail@jhm-net.de
Jens-Henning Müller Ansprechpartner/in Dipl.-Geograph M. Dieckmann Herrn Jens-Henning Müller 0251 2852-228 Cloppenburgstraße 38 48145 Münster
Prüfberichts-Nr.: 180894BS25
| Auftraggeber | Jens-Henning Müller, Münster |
|---|---|
| Projekt ° | Bad Salzuflen, Wülfermühle |
| Projekt-Nr. ° | / |
| Auftragseingang | 22.08.2025 |
| Probenart | Baustoff |
| Angaben zum Gefäß | PE-Beutel |
| Bemerkungen | / |
| Probenahme ° | durch Auftraggeber |
|---|---|
| Probenahmedatum ° | 20.08.2025 |
| Probeneingang | 22.08.2025 |
| Prüfbeginn | 22.08.2025 |
| Prüfende | 08.09.2025 |
| Probenaufbewahrung | Die Feststoffproben werden unsererseits 3 Monate archiviert und dann einer geregelten Entsorgung zugeführt, sofern Sie uns nicht binnen 4 Wochen nach Eingang dieses Schreibens eine andere Nachricht zukommen lassen. |
Anlage mpa GmbH, Leipzig, Untersuchungsbericht ACB 8219/25, 4 Seiten
Verteiler /
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkundenanlage [D‐PL‐14312‐01‐00] aufgeführten Verfahren. Die Messergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die uns vorliegenden Prüfmaterialien. Für eine Probenahme, die nicht durch unsere Mitarbeiter oder in unserem Auftrag durchgeführt wurde, übernehmen wir keine Verantwortung. Die Veröffentlichung unserer Prüfberichte und Gutachten zu Werbezwecken sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Melanie Dieckmann; Dipl.-Geol. Andre Ising Prokurist: M.Sc. Geowissenschaften Patrick Vinkelau eingetragen: AG Münster, HRB 2984, Ustr-IdNr: DE 126114056, Steuernummer 337/5902/0188 Bankverbindungen: Volksbank Baumberge, IBAN: DE 32 4006 9408 0026 8509 00 / BIC: GENODEM1BAU Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 65 4005 0150 0009 0044 66 / BIC: WELADED1MST
N:\Labor\Befunde\2025$B\180894BS25 Seite 1 von 5
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Albrecht-Thaer- Straße 14, 48147 Münster Tel 0251 28 52-0, Fax 0251 2 30 10 45
(JJJ UMWELTLABOR ACB
GmbH buero@umweltlabor-acb.de, www.umweltlabor-acb.de
Bad Salzuflen, Wülfermühle ° / ° Jens-Henning Müller, Münster
09.09.2025
Prüfberichts-Nr.: 180894BS25
- Feststoff -
| Labornummer | 180895BS25 | 180896BS25 | 180902BS25 | |
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) ° | P 2 Fliesenkleber Küche, 1. OG links | P 3 Ausgleichs- schicht auf Guss | P 9 Fensterkitt Holzfenster Halle | |
| Materialart ° | Baustoff | Baustoff | Baustoff | |
| Asbest *** VDI 3866 Blatt 4:2002-02 (Phasenkontrastmikroskop) | / | / | / | |
| Asbest ** VDI 3866 Blatt 5:2017-06 (Rasterelektronenmikroskop) | negativ | negativ | negativ | |
| Faservarietät ** | / | / | / | |
| Massenanteile ** | % | < 0,1 | < 0,1 | < 0,1 |
| Einstufung/Beschreibung *** | kein technisches Asbest- produkt | kein technisches Asbest- produkt | kein technisches Asbest- produkt | |
| Stoffbestand ** | Baustoff ohne Fasern | Baustoff ohne Fasern | Kunststoff mit an- organischen Füllstoffen ohne Fasern | |
| Einstufung nach LAGA-Mitteilung 23 (Mai 2023) i. V. m. TRGS 519 (März 2022) *** | asbestfrei | asbestfrei | asbestfrei |
N:\Labor\Befunde\2025$B\180894BS25 Seite 2 von 5
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Albrecht-Thaer- Straße 14, 48147 Münster Tel 0251 28 52-0, Fax 0251 2 30 10 45
(JJJ UMWELTLABOR ACB
GmbH buero@umweltlabor-acb.de, www.umweltlabor-acb.de
Bad Salzuflen, Wülfermühle ° / ° Jens-Henning Müller, Münster
09.09.2025
Prüfberichts-Nr.: 180894BS25
- Feststoff -
| Labornummer | 180894BS25 | 180900BS25 | |
|---|---|---|---|
| Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) ° | P 1 Halle MP Putz | P 7 MP Putz | |
| Materialart ° | Baustoff | Baustoff | |
| Asbest * VDI 3866 Blatt 5:2017-06 in Anlehnung an das BIA-Verfahren 7487:1997-04 (Rasterelektronenmikroskop) | % | 0,017 | < 0,001 |
| Faservarietät * | Tremolit | / | |
| Einstufung/Beschreibung *** | kein technisches Asbest- produkt | kein technisches Asbest- produkt | |
| Bindungsart *** | / | / | |
| Kurzbeurteilung | |||
| abfallrechtliche Einstufung nach LAGA-Merkblatt 23 (Mai 2023) *** | gering asbest- haltiger, nicht gefährlicher Abfall | asbestfreier, nicht gefährlicher Abfall | |
| arbeits- und immissionsschutz- rechtliche Einstufung nach TRGS 519 (März 2022) *** | risiko- bezogene Maßnahmen nach Anl. 9 TRGS 519 | keine erweiterten Maßnahmen |
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Albrecht-Thaer- Straße 14, 48147 Münster Tel 0251 28 52-0, Fax 0251 2 30 10 45
(JJJ UMWELTLABOR ACB
GmbH buero@umweltlabor-acb.de, www.umweltlabor-acb.de
Bad Salzuflen, Wülfermühle ° / ° Jens-Henning Müller, Münster
09.09.2025
Prüfberichts-Nr.: 180894BS25
- Feststoff -
| Labornummer | 180897BS25 | 180899BS25 | 180901BS25 | |
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) ° | P 4 Gussasphalt- Estrich 1. OG | P 6 Kleber unter Parkett, EG | P 8 Dachpappe | |
| Materialart ° | Baustoff | Baustoff | Baustoff | |
| Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) DIN ISO 18287:2006-05 | ||||
| Naphthalin | mg/kg | < 0,1 | 104,4 | 0,4 |
| Acenaphthylen | mg/kg | < 0,1 | 1,5 | < 0,1 |
| Acenaphthen | mg/kg | < 0,1 | 92,9 | 0,3 |
| Fluoren | mg/kg | < 0,1 | 105,3 | 0,4 |
| Phenanthren | mg/kg | < 0,1 | 413,6 | 1,1 |
| Anthracen | mg/kg | < 0,1 | 82,1 | 0,1 |
| Fluoranthen | mg/kg | < 0,1 | 405,8 | 0,6 |
| Pyren | mg/kg | < 0,1 | 296,3 | 1,0 |
| Benzo(a)anthracen | mg/kg | < 0,1 | 239,0 | 0,7 |
| Chrysen | mg/kg | < 0,1 | 219,5 | 1,4 |
| Benzo(b)fluoranthen | mg/kg | < 0,1 | 283,4 | 1,3 |
| Benzo(k)fluoranthen | mg/kg | < 0,1 | 104,2 | 0,1 |
| Benzo(a)pyren | mg/kg | < 0,1 | 194,2 | 0,7 |
| di-Benzo(a,h)anthracen | mg/kg | < 0,1 | 24,5 | 0,3 |
| Benzo(ghi)perylen | mg/kg | < 0,1 | 57,3 | 0,8 |
| Indeno(1,2,3)pyren | mg/kg | < 0,1 | 79,1 | 0,2 |
| Summe PAK (EPA) | mg/kg | n. n. | 2703,1 | 9,4 |
N:\Labor\Befunde\2025$B\180894BS25 Seite 4 von 5
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Albrecht-Thaer- Straße 14, 48147 Münster Tel 0251 28 52-0, Fax 0251 2 30 10 45
(JJJ UMWELTLABOR ACB
GmbH buero@umweltlabor-acb.de, www.umweltlabor-acb.de
Bad Salzuflen, Wülfermühle ° / ° Jens-Henning Müller, Münster
09.09.2025
Prüfberichts-Nr.: 180894BS25
- Feststoff -
| Labornummer | 180898BS25 | |
|---|---|---|
| Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) ° | P 5 Fliese Bad, EG rechts | |
| Materialart ° | Baustoff | |
| Extraktion in Königswasser löslicher Spurenelemente DIN ISO 11466:1997-06 | ||
| Arsen DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | < 5 |
| Blei DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | 3740 |
| Cadmium DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | < 0,05 |
| Chrom ges. DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | < 10 |
| Kupfer DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | 28,8 |
| Nickel DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | < 10 |
| Quecksilber DIN EN 1483:1997-08 | mg/kg | < 0,05 |
| Zink DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29) | mg/kg | 17,8 |
- Untersuchung durch externen Anbieter ** Untersuchung durch externen Anbieter; nicht akkreditiertes Prüfverfahren *** nicht akkreditiertes Prüfverfahren Ort der Labortätigkeiten ist der Standort Münster. Abweichend mit D gekennzeichnete Verfahren werden am Standort Dülmen durchgeführt. ° Angabe des Auftraggebers n. n. = nicht nachweisbar; n. b. = nicht bestimmbar Es gilt eine vereinfachte Form der Berichterstattung ohne Angabe der Messunsicherheit im Prüfbericht. Sollten diese vom Auftraggeber für eigene Zwecke benötigt werden, kann die Messunsicherheit als Anlage zum Prüfbericht zur Verfügung gestellt werden. Es gilt als Entscheidungsregel für die Bewertung der Konformität mit den Regelwerken oder Spezifikationen, dass die Messunsicherheit nicht berücksichtigt wird soweit dies nicht vom Auftraggeber bzw. aufgrund normativer oder anderer Vorgaben gefordert wird.
Dipl.-Ing. Melanie Dieckmann Geschäftsführerin
N:\Labor\Befunde\2025$B\180894BS25 Seite 5 von 5
[Seite 48]
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I LABOR FÜR MATERIALPRÜFUNG UND -ANALYSE GMBH
LABOR
Untersuchung von Materialproben auf Asbestfasern / KMF
Untersuchungsbericht ACB 8219/25
Proben: 180895BS25 180896BS25 180902BS25
Auftrag: 180895BS25
Auftraggeber: Umweltlabor ACB GmbH Albrecht-Thaer-Straße 14 48147 MÜNSTER
Auftrag vom: 22.08.25
Probenübergabe: 25.08.25
Berichtsdatum: 04.09.25
Bearbeiter: mpa - Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Dipl.-Krist. B. Werner Plaußiger Dorfstr. 12 04349 LEIPZIG Tel.: 034298/30 270 info@mpalabor.de
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mpa-Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Seite 1 Bericht MP ACB 8219/25 Umweltlabor ACB GmbH
Untersuchungsmethode:
Die Auswertung der angelieferten Materialproben erfolgte mittels REM/EDX in Anlehnung an die VDI - Richtlinie 3866, Blatt 5: 2017-06. Die Proben wurden im Licht- und Elektronenmikroskop nach Fasern durchmustert. Die chemische Charakterisierung einzelner Faserzusammensetzungen erfolgte mittels EDX-Noran System Six mit Ultradry - Detektor. Es handelt sich dabei um ein energiedispersives standardloses Mikroanalyseverfahren (Punktanalysen), gekoppelt an ein Rasterelektronenmikroskop Jeol JSM -IT 100. (NWG - 0,1 M.-%)
Untersuchungsergebnisse: 180895BS25
(a) makroskopische Beschreibung: grauer Baustoff (Fliesenkleber)
(b) Stoffbestand: Baustoff ohne Fasern (Abb. 1) keine Asbestfasern, keine KMF nachweisbar (Gehalt < NWG)
Abb. 1: ACB 180895BS25
180896BS25
(a) makroskopische Beschreibung: grauer Baustoff (Ausgleichsschicht)
(b) Stoffbestand: Baustoff ohne Fasern (Abb. 2) keine Asbestfasern, keine KMF nachweisbar (Gehalt < NWG)
mpa-GmbH Sep. 25
[Seite 50]
mpa-Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Seite 2 Bericht MP ACB 8219/25 Umweltlabor ACB GmbH
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< 1 Abb. 2: ACB 180896BS25
180902BS25
(a) makroskopische Beschreibung: graues Fugenmaterial
(b) Stoffbestand: Kunststoff mit anorganischen Füllstoffen ohne Fasern (Abb. 3) keine Asbestfasern, keine KMF nachweisbar (Gehalt < NWG)
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i l r 5 Abb. 3: ACB 180902BS25
mpa-GmbH Sep. 25
[Seite 51]
mpa-Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Seite 3 Bericht MP ACB 8219/25 Umweltlabor ACB GmbH
Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das angelieferte Probenmaterial.
Leipzig, den 04.09.25
mpa - Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH
Dipl.-Krist. B. Werner Geschäftsführerin
mpa-GmbH Sep. 25