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3_Gutachten Gebäudeschadstoff-Kataster.pdf

Abbruch eines Zweifamilienhauses, von Nebengebäuden und einer Lagerhalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

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EINGEGANGEN 20.10.2025

Erl. durch: 46-30/4 Abbr. St

WERRE-WASSERVERBAND

Gebäudeschadstoff-Kataster

für die Gebäude auf dem Grundstück

Wülfermühle 1-2 in 32107 Bad Salzuflen

AuftraggeberWerre-Wasserverband Bügelstraße 2 32052 Herford
BearbeiterDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38 48145 Münster
Datum17.10.2025

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 2

Inhalt Seite

  1. Vorbemerkung _______________________________ 3
  2. Gebäudebeschreibung _________________________ 4 2.1 Halle _____________________________________________ 4 2.2 Garage ___________________________________________ 6 2.3 Wohnhaus _________________________________________ 7
  3. Durchgeführte Untersuchungen __________________ 8 3.1 Probenahme _______________________________________ 8 3.2 Probenauswahl und Analysenumfang ____________________ 9
  4. Analysenergebnisse __________________________ 10 4.1 Asbest ___________________________________________ 10 4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) _______________________ 15 4.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ______ 15 4.4 Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW) __________________ 17 4.5 Polychlorierte Biphenyle (PCB) ________________________ 18 4.6 Schwermetalle ____________________________________ 18 4.7 Holzschutzmittel ___________________________________ 20 4.8 Mineralischer Bauschutt _____________________________ 20
  5. Bewertung und Rückbauszenario ________________ 21
  6. Arbeitsschutz _______________________________ 26
  7. Entsorgung _________________________________ 26 7.1 Asbest ___________________________________________ 27 7.2 KMF _____________________________________________ 27 7.3 Teer/Bitumen _____________________________________ 28 7.4 PCB _____________________________________________ 29 7.5 Hölzer ___________________________________________ 29 7.6 Leuchtmittel und Kondensatoren ______________________ 30 7.7 Mineralische Bausubstanz ____________________________ 30 7.8 Abfallfraktionen/-massen ____________________________ 31
  8. Zusammenfassung ___________________________ 32

Anlagen

Anlage 1 Lage der Untersuchungsfläche Anlage 2 Probenahmeprotokolle

Anlage 3 Analysenergebnisse

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1. Vorbemerkung

Die Gebäude auf dem Grundstück Wülfermühle 1 - 2 in Bad Salzuflen (Anlage 1)

sollen vollständig rückgebaut werden.

Zur weiteren Planung ist durch den Werre-Wasserband, Herford, der Auftrag er-

teilt worden, die Gebäude im Vorlauf zu den anstehenden Rückbau-Maßnahmen

gutachterlich zu untersuchen. Bei der Untersuchung der Gebäude geht es darum,

verbaute Problembaustoffe oder durch die Nutzung kontaminierte Bauteile zu de-

tektieren, um diese im Rahmen eines Abbruchs, ggf. unter notwendigen, erhöh-

ten Arbeitsschutzmaßnahmen, zu separieren und einer ordnungsgemäßen Ent-

sorgung zuzuführen.

Für das vorliegende Kataster wurden im Einzelnen sind folgende Teilschritte

durchgeführt:

 Begehung der Gebäude mit Aufnahme der Bausubstanz

 Beprobung und chemische Analytik von potenziell schadstoffhaltigen Bauma-

terialien

 Zusammenstellung der Ergebnisse

 Bewertung aller Erkenntnisse in Hinsicht auf Separierung, Arbeitsschutz und

Entsorgung belasteter (Bau-)Materialien

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2. Gebäudebeschreibung

Nachfolgend sollen die zum Rückbau anstehende Gebäude kurz in Bezug auf die

grundlegenden konstruktiven Elemente beschrieben werden.

Halle

Garage

Wohnhaus

5 10 15m

Foto 1: Luftbild mit Gebäudebezeichnung Quelle: TIMonline

2.1 Halle

Fläche: ca. 375 m² Grundfläche

Höhe: ca. 4,5 m und ca. 6 m First

Volumen: ca. 1.780 m³

Gründung: nicht bekannt

Konstruktion: Massivbauweise

Außenwände: Mauerwerk, verputzt

Innenwände: keine

Dach: hölzerner Dachstuhl mit Welleternit-Eindeckung

Deckenverkleidungen: keine

Fußboden: Beton

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Fenster: Holz und Kunststoff

Außenfensterbänke: Stein

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Foto 10: Ansicht von Norden auf die Halle

Foto 11/12: Dachkonstruktion (links) und östliche Fassadenseite

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2.2 Garage

Fläche: ca. 48 m² Grundfläche

Höhe: ca. 3 m

Volumen: ca. 144 m³

Gründung: nicht bekannt

Konstruktion: Massivbauweise

Außenwände: Mauerwerk, verputzt

Innenwände: massiv

Dach: Holzkonstruktion mit mehrlagiger Dachpappe auf Brettern

Fußboden: Beton

Türen: Holz, Metall

Foto 9: Garage zwischen Halle (rechts) und Wohnhaus

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2.3 Wohnhaus

Fläche: ca. 145 m² Grundfläche

Höhe: Hauptteil: ca. 7 m und ca. 10 m First

Volumen: ca. 1.380 m³ (mit Keller)

Gründung: Streifenfundamente

Konstruktion: Massivbauweise

Außenwände: Mauerwerk, verputzt; mit Wärmedämm-Verbundsystem

Innenwände: massiv, verputzt

Dach: Satteldach mit hölzernem Dachstuhl, nicht gedämmt, Dach- ziegel

Zwischendecken: Stahlbeton

Fußböden: verschiedene Bodenbeläge (Parkett, PVC, Teppichboden) auf Gussasphalt-Estrich

Fenster: Holz

Türen: Holz

Innenfensterbänke: Kunststein

Außenfensterbänke: Stein

Treppen: gefliester Stahlbeton

Anlagenteile: Heizungsanlage mit Öltank und Rohrleitungen (KMF- gedämmt)

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Foto 3/4: Nordseite des Wohnhauses und Übergang vom Kellergeschoss zur gedämmten Fas- sade (rechts)

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Foto 3/4: Dachstuhl (links) und Treppenhaus

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Foto 7/8: östlicher Kellerraum (links) und Heizungsraum

3. Durchgeführte Untersuchungen

3.1 Probenahme

Bei der Begehung des Objektes am 20.08.2025 wurden Materialien lokalisiert, die

als potenziell schadstoffhaltig angesprochen, sortenrein unter Vermeidung von

Verschleppungseffekten beprobt und in fest verschließbare PE-Beutel verpackt,

beschriftet und fotografiert wurden. In der Anlage 2 sind die Probenahmeproto-

kolle zu den einzelnen Proben zusammengestellt.

Offensichtlich baugleiche Räume, Bauteile oder Bauelemente wurden stichpro-

benartig, sofern erforderlich, durch die Entnahme von Materialproben überprüft.

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Zum Zeitpunkt der Probenahme war die Wohnung im 1. OG, rechts, noch in Nut-

zung und wurde nicht im Detail untersucht – die Erkenntnisse aus den übrigen

Bereichen des Wohngebäudes sind aber zu spiegeln.

Wegen der verschiedenen Materialien erfolgten die Probenahme der Bausubstanz

mittels verschiedener Werkzeuge wie Hammer, Cutter, Meißel und Zange.

Aufgrund der Erkenntnisse, die im Rahmen der Begehungen gewonnen wurden,

ist auf die Beprobung/Untersuchung einiger Materialien verzichtet worden, da das

Vorhandensein von entsprechenden Schadstoffen offensichtlich ist (z.B. Künstli-

che Mineralwolle).

In den Gebäuden und Anlagen ist, entsprechend der Bauzeit, mit dem Vorkom-

men von verdeckten oder bauzeitbedingten Schadstoffvorkommen zu rechnen,

auf die, bei Allgemeingültigkeit, nicht im Detail eingegangen wird. Hierbei handelt

es sich z.B. um asbesthaltige Pappen/Platten an elektrischen Bauteilen (NH-

Sicherungen, Heizungsanlagen etc.) oder teerhaltige Feuchtigkeitssperren oder

Abdichtungen als Rollschichten im Mauerwerk oder Beschichtungen von Kellerau-

ßenwänden/Fundamenten. Das Vorhandensein der Schadstoffe ist bei der Aus-

führung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

3.2 Probenauswahl und Analysenumfang

Im Rahmen der Bausubstanzbeprobung wurden alle die Materialien beprobt, die

als Problembaustoffe mit entsprechendem Schadstoffpotenzial in Betracht gezo-

gen wurden, wobei auf eine repräsentative und umfassende Erfassung des mög-

lichen Schadstoffinventars geachtet wurde. Die untersuchten Proben und die ent-

sprechenden Analysenparameter sind in der folgenden Tabelle zusammenge-

stellt:

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ProbeParameter1
P 1 – Halle, MP PutzAsbest
P 2 – Fliesenkleber, Küche, 1. OG linksAsbest
P 3 – Ausgleichsschicht auf GussAsbest
P 4 – Gussasphalt-Estrich, 1. OGPAK
P 5 – Fliese, Bad, EG rechtsSchwermetalle
P 6 – Kleber unter Parkett, EGPAK
P 7 – MP PutzAsbest
P 8 – DachpappePAK
P 9 – Halle, Fensterkitt, HolzAsbest

Die Untersuchungsprotokolle der Umweltlabor ACB GmbH, Münster, mit den

durchgeführten Bausubstanzanalysen sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

4. Analysenergebnisse

4.1 Asbest

Asbest ist ein natürliches faserförmiges Mineral, das verstärkt in der Nachkriegs-

zeit bis Anfang der 1990er Jahre, insbesondere in der Bauwirtschaft und Anla-

gentechnik, zur Optimierung von Materialeigenschaften eingesetzt wurde. Hierbei

handelt es sich z. B. um die Herstellung von Wärme- und Schallschutz, die Erhö-

hung der Feuerfestigkeit sowie die Verbesserung von Bruch- und Biegeverhalten.

Hierfür werden dem Baustoff Asbestfasern in hochkonzentriertem Umfang beige-

mischt oder Asbestfaserbewehrungen in niedrigkonzentriertem Umfang auf mik-

roskopischer Ebene im Materialgefüge hergestellt. Beiden vorgenannten Baustoff-

gruppen wurden somit absichtlich Asbestfasern zugesetzt, sodass ein technisches

1 Die Beschreibung der Parameter erfolgt in Kapitel 4

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Asbestprodukt entstand. Mit Blick auf die Bindungsart und das Faserfreisetzungs-

potenzial wird zwischen schwach gebundenen Asbestprodukten (z.B. Brand-

schutzplatten, materialtypisch mit Asbestanteilen von 20% bis 50%) und fest ge-

bundenen Asbestprodukten (i.W. Asbestzementprodukte, materialtypisch mit As-

bestanteilen von 5% bis 20%) unterschieden. Mit vergleichbarem Faserfreiset-

zungspotenzial kommen z.B. Floor-Flex-Platten, Kleber und Kitte als fest gebun-

dene Asbestprodukte häufig mit Asbestgehalten von 1 bis 5% vor. Auch bei Put-

zen und Spachtelmassen, Klebern, Anstrichstoffen sowie Dachbahnen und Ab-

dichtungen ist zumeist von einer festen Einbindung der Asbestfasern in der Bin-

demittelmatrix auszugehen. Bei diesen Baustoffen sind Asbestgehalte zwischen

0,1% und 5% zu erwarten.

Neben den zuvor beschriebenen Asbestprodukten können Baumaterialien mit na-

türlich bedingten Asbestanteilen festgestellt werden. Hierbei handelt es sich nicht

um ein technisches Asbestprodukt. Bei diesen Materialien sind mineralische Roh-

stoffe eingesetzt worden, die sehr geringe Asbestmassengehalte enthalten. Hier-

bei handelt es sich z. B. in der Asphaltherstellung um basische Ausgangsgesteine,

die natürliche, geogen bedingte Asbestfasern als gesteinsbildendes Mineral ent-

halten und auch als Grundstoff für Putze und Spachtelmassen zum Einsatz kom-

men. Andererseits können auch zufällige Verunreinigungen von Baustoffen, z. B.

in Form von Anflugfasern während der Errichtung des Gebäudes, zu sehr niedri-

gen Asbestfaserkonzentrationen in Baustoffen führen. Hiervon ist insbesondere

bei unsystematischen, zufälligen Befunden bei der Untersuchung auszugehen. Die

natürlich bedingten Asbestanteile in mineralischen Rohstoffen und unsystemati-

schen Asbestfunde werden aufgrund der sehr geringen Massengehalte deutlich

unter 0,1% in den Baustoffen nicht von dem Herstellungs- und Verwendungsver-

bot für Asbest erfasst.

Zusätzlich stellt sich aktuell die Frage nach potenziell Asbest-haltigen Abstands-

haltern in Betonteilen eines Gebäudes. Diese Abstandshalter in verschiedenen

Formen und aus verschiedenen Materialien (Asbestzement, Kunststoff) sollten bei

der Produktion der Beton-Elemente die Verschalung und/oder die Armierungen

auf Abstand halten. Ein Erkennen dieser Abstandshalter an der Oberfläche der

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Betonelemente ist nur in Einzelfällen und i.d.R. nicht vollumfassend möglich, so

dass erst durch den Abbruch oder eine vorgeschaltete Öffnung der Beton-Bauteile

bis zur Freilegung der ersten Armierungslage eine Detektion (und Einstu-

fung/Analytik) möglich ist.

Die Arbeits- und Immissionsschutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Asbest und

asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbei- ten und bei der Abfallbeseitigung werden maßgeblich in der TRGS 5192 geregelt.

Hier werden die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umge-

setzt. Darüber hinaus gilt unter Berücksichtigung der vorliegenden Asbestpro-

dukte die Asbestrichtlinie der Länder.

Asbesthaltige Abfälle sind als gefährlicher Abfall nach gültigem Abfallrecht einzu-

stufen, wenn der Massengehalt an Asbest 0,1 % übersteigt. Die Zuordnung as- besthaltiger Abfälle zum AVV3-Abfallschlüssel erfolgt unter Berücksichtigung der LAGA-Mitteilung 234.

Insgesamt wurden die folgenden fünf Proben auf Asbest untersucht:

P 1 – Halle, MP Putz

P 2 – Fliesenkleber, Küche, 1. OG links

P 3 – Ausgleichsschicht auf Guss

P 7 – MP Putz

P 9 – Halle, Fensterkitt, Holz

2 TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal- tungsarbeiten 3 AVV: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung

4 LAGA M 23: Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthal- tiger Abfälle

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Von den untersuchten Proben konnten Asbestfasern in der Probe P 1 in sehr ge-

ringer Konzentration nachgewiesen werden.

Die anderen untersuchten Proben weisen keine Asbestfasern auf, aufgrund des

optischen Eindrucks ist aber mit Asbest in folgenden Materialien zu rechnen:

• Dacheindeckung Halle (Welleternit) und Schindelverkleidung

• alte Rippenheizkörper

• alte Brandschutztüren

• Dichtungen an Kamin-Revisionsklappen

Foto 16/17: Kamin-Revisionsklappe mit vermutlich Asbest-haltiger Dichtung und alte Rippenheiz- körper

Foto 24/25: Welleternit-Eindeckung der Halle und Schindelverkleidung im Bereich der Garagen

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Die Leitungsinstallationen im gesamten Gebäude weisen Flanschdichtungen auf,

bei denen aufgrund des Alters und der Optik ebenfalls davon ausgegangen wer-

den muss, dass diese Asbestfasern enthalten.

Die Fliesenspiegel von Sanitärbereichen, in denen kein Fliesenkleber beprobt und

untersucht wurde, sind jeweils in einem Mörtelbett verlegt, so dass hier keine

Problematik durch potenziell Asbest-haltige Fliesenkleber gegeben ist.

Foto 9: Fliese im Mörtelbett ohne Kleber

Die Putze des Wohnhauses weisen einen sehr sandig-bröseligen Charakter mit

einem sehr geringen inneren Verbund (lediglich Sand mit etwas Zement) auf. Hier

ist aufgrund der vorgenannten Produkteigenschaften nicht von einer Herstel-

lungs-bedingten Asbestzufuhr auszugehen, so dass diese Materialien, auch basie-

rend auf Erfahrungen bei anderen Projekten, lediglich mit einer Mischprobe un-

tersucht wurde – Asbest konnte trotz sehr geringer Nachweisgrenze nicht nach-

gewiesen werden.

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Das potenzielle Vorkommen von möglicherweise Asbest-haltige Abstandshalter

zwischen den Armierungen bzw. zwischen Armierung und ehemaliger Verscha-

lung von Beton-Bauteilen konnte vor Ort nicht erkundet werden.

4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF)

Bei KMF, die vor Juni 2000 verbaut wurde, geht der deutsche Gesetzgeber davon

aus, dass die Fasern auf Grund ihrer Beschaffenheit lungengängig sein können.

Somit besteht beim Ausbau dieser Materialien grundsätzlich die Gefahr der Einat-

mung entsprechender Fasern. Bei entsprechender Länge und Dicke der Fasern

können diese krebserzeugend sein, so dass beim Umgang mit KMF grundsätzlich

das Vorsorgeprinzip gelten sollte.

Aufgrund des Alters der Gebäude ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die

KMF in der Isolierung der Rohrleitungen und Heizungsanlage sowie in Dachisolie-

rungen und in vereinzelten Leichtbauwänden nicht den Anforderungen der Ge-

fahrstoffverordnung hinsichtlich der sogenannten Freizeichnungskriterien (d. h.

nicht Krebs erzeugend) entsprechen. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt,

dass auch jüngere KMF lungengängige Fasern aufweisen können, so dass übli-

cherweise keine Unterscheidung bei Künstlichen Mineralfasern in „alt“ (=Krebs

erzeugend) und „jung“ (= nicht Krebs erzeugend) mehr gemacht wird und das

Material grundsätzlich als gefährlicher Abfall separiert und ordnungsgemäß ent-

sorgt wird.

4.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die PAK sind Bestandteile von Teer, Erdöl und Kohle und entstehen z.B. bei einer

unvollständigen Verbrennung von organischem Material bzw. fossilen Brennstof-

fen. Der natürliche Abbauprozess und die Wasserlöslichkeit von PAK sind gering.

Einige Einzelsubstanzen dieser Stoffgruppe besitzen eine krebsauslösende Wir-

kung. PAK-haltige Bauprodukte (z.B. Dichtbahnen, Kleber) werden in der Regel

auf Steinkohlenteerölbasis hergestellt.

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Im Baubereich wurden teerhaltige (PAK-haltige) Baustoffe häufig in Dichtungs-

und Dachbahnen (z. B. Teerpappe), in Kleber und Vergussmassen, als Asphalt,

Gussasphalt oder Hochdruckasphaltplatten (HDAP) sowie als Teerkork verwen-

det.

Der Gussasphalt im OG (Probe P 4), der baugleich auch im Erdgeschoss als Estrich

zu erkennen ist, weist keine PAK auf, so dass das Material als bituminös einzu-

stufen wird.

Die Dacheindeckungen des Garagen-Zwischenbaus besteht aus einer mehrlagi-

gen Dachpappe auf Holzbrettern. Die Probe P 8 weist für dieses Material mit

9,4 mg/kg PAK eine geringe Konzentration dieses Schadstoffes auf, so dass auch

die Dachpappe als bituminös einzustufen ist.

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Foto 9: Mehrlagige Dachpappe auf dem Dach der Garage

Als sehr deutlich Teer-haltig ist der Kleber unter dem Parkett auf Gussasphalt-

Estrich im Wohnzimmer, EG rechts, zu bezeichnen. Hier konnte eine Konzentra-

tion von 2.703,1 mg/kg PAK nachgewiesen werden, so dass dieses Material im

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Zuge des Gebäude-Rückbaus zu separieren und als gefährlicher Abfall einer ord-

nungsgemäßen Entsorgung zuzuführen ist.

4.4 Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW)

Bituminöse Baustoffe oder neue Polymerprodukte sind i. d. R. auf Erdölbasis her-

gestellt und meist frei von PAK, es kommen aber auch Produkte vor, die eine

Mischung aus Kohlenteer und Bitumen beinhalten. Während bituminöse Produkte

und Polymerabdichtungen im Wesentlichen MKW enthalten, sind teerhaltige Pro-

dukte durch einen hohen Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasser-

stoffen (PAK) gekennzeichnet und als kritisch einzustufen.

Neben den bituminösen Dachpappen zeigt sich im Heizungskeller des Wohnhau-

ses in direktem Umfeld zudem Öltank ein deutlich wahrnehmbarer MKW-Geruch.

Sollte nach Ausbau des Öltanks eine Beaufschlagung der mineralischen Bausub-

stanz in diesem Bereich festgestellt werden, so sind diese Massen separat zu hal-

ten und Rückbau-begleitend einer abfallrechtlichen Bewertung zu unterziehen.

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Foto 9: Heizungskeller mit Öltank

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4.5 Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Die PCB zählen zu den chlorierten Kohlenwasserstoffen und sind eine der stabils-

ten organischen Verbindungen, wodurch sie kaum natürlich abgebaut werden und

bioakkumulierend sind. PCB finden Verwendung in Weichmachern und sind des-

halb häufig in Fugendichtmassen vorhanden, Farben und Lacken, Flammschutz-

und Kühlmitteln und wegen der guten Isoliereigenschaften in Kondensatoren und

Transformatoren. PCB sind giftig und krebsauslösend.

Im Rahmen des Ortstermins ergaben sich keine Hinweise auf potenziell PCB-

haltige Materialien, so dass auf eine Probung diesbezüglich verzichtet wurde.

PCBs sind aber in den Kondensatoren/Startern von Leuchtstofflampen zu vermu-

ten, so dass diese beim Rückbau- und Entsorgungsszenario zu beachten sind.

4.6 Schwermetalle

Arsen (As) und seine Verbindungen werden als Legierungszusatz in der Glasin-

dustrie, in Zinkhütten und als Holzschutzmittel für den Außenanstrich verwendet.

Arsen wirkt krebserzeugend.

Blei (Pb) ist ein sehr häufig vorkommendes Schwermetall und findet Verwendung

u.a. in Ummantelungen von Kabeln, als Leitungsrohre, Akkumulatorenplatten,

Munition, Legierungen und als Zusatzstoff in der chemischen Industrie. Die chro-

nische Aufnahme von Blei führt zur Beeinträchtigung der Blutbildung und des

Nervensystems.

Cadmium (Cd) wird, wie Zink, von Pflanzen leicht aufgenommen und wirkt in

höheren Konzentrationen wachstumshemmend. In Legierungen, Elektromaterial,

Akkumulatorenplatten, Munition und als Pigmente für Kunststoffe finden Cadmi-

umverbindungen Verwendung. Man vermutet eine krebserzeugende Wirkung.

Chrom (Cr) dient als Legierungsmaterial, zum Oberflächenschutz und als Hol-

zimprägnierung. Dreiwertiges Chrom ist ein wichtiges Spurenelement für den

Menschen, wohingegen sechswertiges Chrom allergische und asthmatische Re-

aktionen auslöst und als krebserzeugend gilt.

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Kupfer (Cu) ist ebenfalls ein essenzielles Spurenelement für den Menschen und

findet Verwendung als Draht-, Röhren und Blechmaterial, zur Konservierung von

Holz, Geweben und Farben, als Legierung und als Reagenz in der analytischen

Chemie.

Obwohl auch Nickel (Ni) zu den essenziellen Spurenelementen gehört, gelten Ni-

ckeldämpfe und -stäube als kanzerogen. Verwendung finden Nickelverbindungen

als Edelstahllegierungen, in der Elektroindustrie und für Rüstungszwecke.

Quecksilber (Hg) ist bei Raumtemperatur flüssig und besitzt eine geringe Leitfä-

higkeit bei hoher chemischer Widerstandsfähigkeit. Das Metall dient als Füllung

in Thermometern, Sperrflüssigkeit in physikalischen und chemischen Apparaturen

und als Konservierungsmittel. Quecksilber ist giftig, in organischen Verbindungen

hochtoxisch.

Zink (Zn) wird in Batterien, Blechen, Haushaltsgeräten, Legierungen und Leucht-

farben verwendet. Als Spurenelement ist die Toxizität relativ gering, Zinkstaub

und –oxide können aber Reizungen der Atemwege bewirken.

Schwermetalle wurden nur in der Probe P 5 (Fliese Bad, EG recht) aufgrund der

sehr intensiven blauen Färbung untersucht, die nachfolgende Tabelle zeigt die

ermittelten Daten im Vergleich zu den Überwachungswerten der Ersatzbaustoff-

Verordnung für recyclingfähigen Bauschutt.

ProbeAsPbCdCrCuNiHgZn
P 5<53.740<0,05<1028,8<10<0,0517,8
Überwachungswerte401402120801000,6300
Bauschutt

Tab. 1: Schwermetall-Gehalte alle Angaben in mg/kg

Wie aus der Tabelle ersichtlich, zeigt die Probe eine deutlich erhöhte Bleibelas-

tung, so dass die farblich intensiven Fliesenspiegel vor Beginn des maschinellen

Rückbaus zu separieren und als gefährlicher Bauschutt einer ordnungsgemäßen

Entsorgung zuzuführen sind.

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4.7 Holzschutzmittel

Aufgrund der Konstruktion ist in dem Gebäude eine Vielzahl von Hölzern verbaut.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bau- und Konstruktionshölzer. Die

Entsorgung von Althölzern ist unter Berücksichtigung der Altholzverordnung (Alt-

holzV) vorzunehmen, die in der Regel keine physikalisch-chemischen Untersu-

chungen von Hölzern am Entstehungsort (beim Abbruch) vorsieht, sofern keine

Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen des Holzes mit polychlorierten Biphe-

nylen (PCB) vorliegen. Bei den hier vorliegenden Hölzern wurde keine Überprü-

fung hinsichtlich einer Beeinträchtigung mit PCB durchgeführt, da sich hierzu

keine Hinweise ergaben.

Da bis 1990 für alle hölzernen, tragenden Bauteile ein chemischer Holzschutz

gefordert war (DIN 68800, Teil 3), ist bei dem vorliegenden Objekt davon auszu-

gehen, dass alle Balken der Dachstühle und die hölzerne Dachkonstruktion der

Garage aus so alten Hölzern bestehen, dass von einer Verwendung von ver-

schiedensten Holzschutzmitteln ausgegangen werden muss. Unter dieser Vor-

gabe sind die vorgenannten Hölzer als belastetes A IV-Holz einzustufen und einer

ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

4.8 Mineralischer Bauschutt

Die im Zuge von Rückbau-/Abbrucharbeiten anfallende mineralische Bausubstanz

(z.B. Bodenplatten/Fundamente/Decken/Wandelemente aus Mauerwerk aus

KS/Ziegel, Putz, Mörtel, etc.) kann nach dem gezielten Rückbau von Bauschad-

stoffen/ schadstoffhaltigen Baustoffen und der notwendigen Separation von nicht

mineralischen Baumaterialien bei entsprechender Eignung dem Bauschuttrecyc-

ling zugeführt werden, um eine Verwertung dieser Materialien erreichen zu kön-

nen.

Ob in den Beton-Bauteilen möglicherweise Asbest-haltige Abstandshalter zwi-

schen den Armierungen bzw. zwischen Armierung und ehemaliger Verschalung

verbaut wurden, konnte vor Ort nicht erkundet werden. Hier ist ggf. Rückbau-

begleitend eine entsprechende Dokumentation notwendig.

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Die grundsätzliche Verwertungsmöglichkeit des mineralischen Bauschutts ent-

sprechend der Ersatzbaustoff-Verordnung ist nach dem Rückbau des Gebäudes

analytisch zu überprüfen.

5. Bewertung und Rückbauszenario

Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen gilt es in der vorliegenden

Stellungnahme, rückbaurelevante Schadstoffe zu ermitteln und darzustellen. So-

mit ist zum derzeitigen Punkt nicht eine potenzielle Gefährdung von Nutzern, son-

dern eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsprechende Vorgabe zur Separie-

rung von Problembaustoffen und schadstoffhaltigen Abfällen notwendig. Hierzu

wurde durch intensive Begehungen eine analysenunterstützte Aufnahme mögli-

cher Problembaustoffe durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in

dem Kapitel 4 dargestellt.

Nachfolgend sind die Materialien zusammengestellt, die im Rahmen eines Rück-

baus aus Gründen der Entsorgung und/oder des Arbeitsschutzes grundsätzlich

eine besondere Bedeutung haben:

BaustoffLageUntersuchungs- befund, MethodeKlassifizie-
rung/Handlungs-
anweisung
Putz HalleInnenputz der HalleAsbest-haltig, Probe P 1Gering Asbest-halti- ger, nicht gefährli- cher Abfall
Brandschutztüren, altvereinzeltAsbest-haltig, VermutungAsbest, schwach gebunden, aber ge- kapselt
Asbestzementplatten /-schindelnDach der Halle; rück- seitiger Übergang Halle-GarageAsbest-haltig, visuelle PrüfungAsbest, fest gebun- den
Dichtungen Rippen- heizkörperWohngebäude, ge- samtAsbest-haltig, VermutungAsbest, schwach gebunden, aber ge- kapselt

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 22

BaustoffLageUntersuchungs- befund, MethodeKlassifizie-
rung/Handlungs-
anweisung
Dichtungen Kamin- RevisionsklappenWohngebäude, ver- einzeltAsbest-haltig, VermutungAsbest, schwach gebunden, aber ge- kapselt
KMF-Dämmung Rohr- leitungWohngebäudeKMF-Produkt, visuelle Prü- fungKMF-Produkt, Kate- gorie 2 (krebserzeu- gend)
KMF-Dämmung Dach/LeichtbauWohngebäudeKMF-Produkt, visuelle Prü- fungKMF-Produkt, Kate- gorie 2 (krebserzeu- gend)
Kleber unter ParkettWohngebäudeTeer-haltig, Probe P 6 – 2.703,1 mg/kg PAKTeer-haltig; Entsor- gung als gefährli- cher Abfall
DachpappeGaragendachbituminös, P 8 – 9,4 mg/kg PAKbituminös
farbintensive Wand- fliesenWohngebäude, ver- einzeltSchwermetall-haltig, Probe P 5 – 3.740 mg/kg BleiBlei-haltig; Entsor- gung als gefährli- cher Abfall
Kleinkondensatoren, LeuchtmittelHalle, Keller Wohnge- bäudePCB- und/oder Quecksil- ber-haltig, Vermutungpotenziell PCB- haltig, Hg-haltig
belastete HölzerDachstühle, ParkettA IV-Holz, visuelle Prü- fungA IV-Holz nach Alt- holzverordnung (gefährlicher Abfall)
belasteter BauschuttSohle Kellerraum ÖltankMineralöl-haltig; Vermu- tungrückbaubegleitend zu prüfen und ggf. abfallrechtlich zu bewerten

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist entsprechend den Vorgaben der Nachweisverordnung5 durchzuführen. Sofern

die Abfallmengen der gefährlichen Abfallarten die Menge von 20 Tonnen je Ab-

fallschlüssel und Kalenderjahr gemäß Nachweisverordnung (§ 9, Sammelentsor-

gungsnachweis) nicht überschreiten, kann die Entsorgung über einen Sam-

melentsorgungsnachweis und Führung der Übernahmescheine geführt werden.

5 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (20. Oktober 2006)

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 23

Zur Durchführung der Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie bei der Entsorgung

der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sind die regionalen Bestimmungen zu

beachten.

Meldepflichtige Arbeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest) sind mindestens 7 Tage

vor Beginn der Arbeiten durch das ausführende Unternehmen bei der zuständigen

Bezirksregierung (Arbeitsschutz) anzuzeigen.

Die aufgehende mineralische Bausubstanz weist keine organoleptischen Hinweise

auf, die auf eine nachhaltige Schadstoffakkumulation schließen lässt. Nach einer

ordnungsgemäßen Separierung der einzelnen o.g. Problembaustoffe sowie der

unproblematischen, nicht mineralischen Baustoffe (z.B. Holz, Metall, Glas) kann

die mineralische Bausubstanz einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, so-

fern keine Asbest-haltigen Abstandshalter in den Beton-Bauteilen (Sohlen, Ge-

schossdecken) Rückbau-begleitend erkannt werden. Sollte festgestellt werden,

dass entsprechende Abstandshalter aus Asbest vorhanden sind, kann der Bau-

schutt nach aktueller Rechtslage nicht recycelt werden, sondern muss dem Stoff-

kreislauf durch eine Deponierung entzogen werden.

Grundsätzlich sind die Vorgaben der Gewerbeabfall-Verordnung für den Umgang

mit nicht gefährlichen Abfällen und die Ersatzbaustoff-Verordnung für die Verwer-

tung von mineralischen Abfällen vollumfänglich zu berücksichtigen, die eine wei-

testgehende Verwertung der Abfälle vorsehen.

Die vorliegenden Erkenntnisse sind Ergebnis einer intensiven Begehung und Be-

probungen von typischen Verwendungsbereichen der entsprechenden Materialien

durch den Unterzeichner. Auf der bisherigen Datengrundlage ist aber nicht voll-

ständig auszuschließen, dass im Rahmen des Rückbaus

a) die dargestellten Problembaustoffe auch an anderen Stellen

(noch) auftreten

und

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 24

b) bisher nicht detektierte Materialien mit einem relevanten Schad-

stoffpotenzial freigelegt werden.

Aus diesen Gründen wird folgende grundsätzliche Vorgehensweise für den Rück-

bau empfohlen (Chronologie nicht zwingend einzuhalten):

  1. Sicherung des Grundstücks gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum.

  2. Entrümpelung der Gebäude mit Entfernung aller losen Einbauten und des

gesamten Inventars.

  1. Schaffung der Medienfreiheit für die Gebäude durch direkten Kontakt des

Abbruchunternehmens mit den zuständigen Versorgungsträgern bzw. Lei-

tungseigentümern.

  1. Außerbetriebnahme sämtlicher technischer Einrichtungen innerhalb der

Gebäude wie Heizungs- und Lüftungsaggregate durch entsprechende

Fachfirmen inklusive der Sicherung und fachgerechten Entsorgung von Be-

triebsmitteln.

  1. Entkernung der Gebäude von unproblematischen Materialien wie Wand-

verkleidungen, Bodenbeläge, Einbauten, u.ä.

  1. Ausbau der künstlichen Mineralfasern unter entsprechendem Arbeitsschutz nach TRGS 5216 und ordnungsgemäße Entsorgung.

  2. Zerstörungsfreier Ausbau der Brandschutztüren, Rippenheizkörper und Ka-

min-Revisionsklappen „am Stück“ und ordnungsgemäße Entsorgung als

asbesthaltige Baustoffe.

6 TRGS 521: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsar- beiten mit alter Mineralwolle

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 25

  1. Fachgerechter Ausbau der Materialien mit fest gebundenem Asbest (Wel- leternit, Schindeln) entsprechend den Vorgaben der TRGS 5197 und ord-

nungsgemäße Entsorgung.

  1. Separierung des gering Asbest-haltigen Innenputzes der Halle unter ent-

sprechenden Arbeitsschutz-Vorgaben nach TRGS 519, Anlage 9, und ord-

nungsgemäße Entsorgung als nicht gefährlicher, gering Asbest-haltiger

Bauschutt.

  1. Zerstörungsfreier Ausbau der Leuchtstoffröhren inklusive aller Starter/Kon-

densatoren und ordnungsgemäße Entsorgung.

  1. Separierung des PAK-haltigen Klebers unter dem Parkett und ordnungsge-

mäße Entsorgung als kohlenteerhaltiges Bitumen.

  1. Ggf. Separation des potenziell MKW-beaufschlagten Sohlbereiches im Öl-

keller des Wohnhauses und gesicherte Bereitstellung des Materials zur ab-

fallrechtlichen Bewertung durch den begleitenden Gutachter

  1. Kontrollierter Abbruch des teilentkernten Gebäudeteils und Separation der

verbliebenen Fremdmaterialien wie Dachpappen, Metalle und Holz.

  1. Verwertung des sauberen mineralischen Bauschutts extern oder zur Ver-

füllung von entstandenen Hohlformen bzw. als Unterbau für nachfolgende

Baumaßnahmen auf der Liegenschaft.

7 TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal- tungsarbeiten

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 26

6. Arbeitsschutz

Beim Rückbau von Gebäuden gilt es, schadstoffhaltige Baumaterialien zu sepa-

rieren, um sie anschließend einer entsprechenden Entsorgung zuführen zu kön-

nen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für die Arbeitssicherheit und

den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter die ausführenden Firmen die direkte Ver-

antwortung tragen.

Da die in Kapitel 5 beschriebenen Separierungsarbeiten z.T. mit kontaminierten

Materialien erfolgen, sind die Arbeiten z.T. meldepflichtig und unter Einhaltung

der entsprechenden Vorlaufzeiten den zuständigen Institutionen (Berufsgenos-

senschaft, Bezirksregierung) anzuzeigen.

Bei dem hier vorliegenden Objekt gelten die Vorgaben insbesondere für Arbeiten

mit faserförmigen Baustoffen (TRGS 519 und 521) sowie Blei- und PAK-haltige

Materialien (TRGS 524). Darüber hinaus sind übrige Arbeitsschutz- und Emissi-

onsschutzbestimmungen, auf die hier nicht weiter eingegangen wird, zu beach-

ten.

Auf eine Beschreibung möglicher Arbeitsschutzbestimmungen und Maßnahmen

wird hier verzichtet, da diese in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitstechnik

deutlich variieren können. Hier sind ggf. erforderliche Gefährdungsbeurteilungen

und ein daraus resultierender Arbeits- und Sicherheitsplan durch fachkundige Per-

sonen der ausführenden Unternehmen zu erstellen.

7. Entsorgung

Bei dem anstehenden Rückbau der Gebäude an der Wülfermühle 1-2 in Bad Sal-

zuflen sind verschiedene Materialien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes vor dem

eigentlichen Abbruch des Gebäudes zu separieren und einer ordnungsgemäßen

Entsorgung zuzuführen.

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 27

7.1 Asbest

Für anfallende asbesthaltige Baustoffe (Abfallschlüssel: 170605*; gefährlicher Ab-

fall) ist eine Ablagerung auf einer zugelassenen Deponie, i.d.R. der nächsten

Hausmülldeponie, vorzunehmen. Für asbesthaltige Baustoffe besteht ein An-

schluss- und Benutzungszwang (Andienungspflicht), ferner ist die genaue Anlie-

ferungsform mit dem Deponiebetreiber abzustimmen.

Das mengenmäßig relevanteste Asbest-Vorkommen des Objektes findet sich in

der Dacheindeckung aus Asbestzement-Welleternitplatten.

Asbesthaltige Baustoffe wurden in den überprüften Gebäuden in geringem Um-

fang als schwach gebunden, aber in gekapselter Form vorliegend, bei Brand-

schutztüren festgestellt. Auf potenziell asbesthaltige Dichtungen an gekapselten

Pressmuffen zwischen Heizkörperrippen und an Rohrflanschen wird verwiesen.

Der Putz der Halle ist als gering Asbest-haltiger Bauschutt zu generieren – z.B.

durch entsprechendes Schleifen/Fräsen mit zugelassenen Geräten und durch eine

entsprechende Fachfirma. Da es sich bei dem Putz nicht um einen gefährlichen

Abfall handelt, kann das Material unter der Abfallschlüsselnummer 170107 auf

einer Deponie dem Stoffkreislauf entzogen werden – eine Verwertung im Rahmen

eines Bauschutt-Recyclings ist ausgeschlossen.

7.2 KMF

Die Entsorgung der Dämmmaterialien mit dem Abfallschlüssel 170603* unterliegt

der Überwachungspflicht gemäß Nachweisverordnung. Dieses bedeutet, dass

künstliche Mineralfaserprodukte als gefährlicher Abfall einzustufen und nachweis-

pflichtig zu entsorgen sind. Für Mineralfaserabfälle besteht in der Regel ein An-

schluss- und Benutzungszwang (Andienungspflicht). Dieses ist im Einzelfall mit

den zuständigen Aufsichtsbehörden und der Entsorgungsstelle abzustimmen.

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 28

7.3 Teer/Bitumen

Die Klassifizierung von teer- und/oder bituminösen Materialien erfolgt unter Be-

rücksichtigung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Hiernach sind bitumen-

haltige Baustoffe mit einem Benzo-a-pyren-Gehalt bis 50 mg/kg und/oder einem

PAK-Gehalt <1.000 mg/kg als bituminös (= nicht gefährlicher Abfall) einzustufen.

Bei Überschreitung der vorgenannten Gehalte liegt ein teerhaltiges Produkt vor,

das als gefährlicher Abfall einzustufen ist.

Die Einstufung nach AVV darf jedoch nicht mit den Annahmekriterien der Entsor-

gungsanlage verwechselt werden, die i.d.R. einen deutlich geringeren PAK-Gehalt

für die Einstufung in eine konkrete Verwertung nutzen.

Teerhaltige Baustoffe (= gefährliche Abfälle) sind im Rahmen eines Rückbaus zu

separieren, in geeigneten Transporteinheiten bereit zu stellen und unter dem Ab-

fallschlüssel 170303* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) bzw. 170301* (koh-

lenteerhaltige Bitumengemische) einer geregelten Entsorgung zuzuführen. Hierzu

zählt bei dem Untersuchungsobjekt der Kleber unter dem Parkett.

Baustoffe auf Basis von Bitumen (hier: Dachpappe) sind unter dem Abfallschlüssel

170302 (Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen)

der geregelten Entsorgung zuzuführen.

Der bei dem vorliegenden Wohngebäude vorhandene Kamin kann als typischer

Haus- und Kleinkamin bezeichnet werden. Auf eine Untersuchung des Kamins

wurde verzichtet, da sich keine Hinweise hinsichtlich einer nachhaltigen schädli-

chen Beeinträchtigung, die eine Verschlechterung des anfallenden RC-Materials

befürchten lassen, ergaben. Daher ist ein separater, kontrollierter Rückbau des

Kamins aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich.

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7.4 PCB

Die PCB-haltigen Baustoffe sind im Vorfeld des Rückbaus nach dem Stand der

Technik von einem zugelassenen Fachunternehmen rückstandslos auszubauen

und zu separieren. Anhaftungen an die angrenzende Gebäudesubstanz sind voll-

ständig aufzunehmen bzw. Ausbau-Stäube zu verhindern, da schon Restanhaf-

tungen im Bauschutt bei PCB-Gehalten >0,15 mg/kg (Σ 6 Kongenere) dazu füh-

ren, dass der Bauschutt nicht mehr verwertet werden kann.

Hinweise auf PCB-haltige Baumaterialien konnten vor Ort nicht erkannt werden,

Kleinkondensatoren in den Leuchtstoffröhren sind aber potenziell PCB-haltig und

bei Aufnahme bzw. Ausbau als solche zu entsorgen. Weisen die Kleinkondensa-

toren ein Herstellungsdatum auf, so kann davon ausgegangen werden, dass diese

ab dem Jahre 1983 keine PCB-haltigen Öle mehr beinhalten. Darüber hinaus wei-

sen Kennzeichnungen wie MKA, MKK, MKP, MP, MPP, MKV, MFV, MPK sowie LK

und LP auf PCB-freie Kleinkondensatoren hin, wohingegen die Typenschilder von

PCB-haltigen Kleinkondensatoren mit CL, CD, CP, A30 oder A40 gekennzeichnet

wurden.

7.5 Hölzer

Im Zuge der Rückbaumaßnahme anfallende Hölzer, sind in die jeweiligen Altholz-

kategorien der Altholz-Verordnung (AltholzV) einzustufen und entsprechend einer

geregelten Entsorgung zuzuführen. Für die Entsorgung bieten sich eine stoffliche

oder thermische Verwertung gemäß der AltholzV oder vergleichbare Maßnahmen

an.

Lässt sich Altholz nicht eindeutig einer Kategorie zuordnen, ist es in eine nächst

höhere (hier: A IV) Altholzkategorie einzustufen.

Da bis 1990 alle statisch relevanten Hölzer einem chemischen Holzschutz zu un-

ter-ziehen waren, sind die Hölzer der Dachstühle als belastetes Holz der Kategorie

IV ordnungsgemäß unter dem Abfallschlüssel 170204* („Glas, Kunststoff, Holz,

die gefährliche Stoffe enthalten“) einer geregelten Entsorgung zuzuführen.

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 30

7.6 Leuchtmittel und Kondensatoren

Bei einem Rückbau sind aus den vorhandenen Leuchtstofflampen die Leuchtstoff-

röhren (Abfallschlüssel 200121*; Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhal-

tige Abfälle) sowie die Kleinkondensatoren - sofern vorhanden – insbesondere,

wenn es sich um PCB-haltige, ältere Kondensatoren handelt (Abfallschlüssel

170902*, Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten), auszubauen und im An-

schluss einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Energiesparlampen sind ebenfalls zu separieren und unter dem Abfallschlüssel

200121 (Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle) zu entsorgen.

Für die Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können die Möglichkeiten der

Abgabe an Sammelstellen gemäß ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen,

die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektro-

nikgeräten) genutzt werden.

Weisen die möglichen Kondensatoren ein Herstellungsdatum auf, so kann davon

ausgegangen werden, dass diese ab dem Jahre 1983 keine PCB-haltigen Öle mehr

beinhalten.

7.7 Mineralische Bausubstanz

Der im Fall einer vollständigen Entkernung bzw. nach einem gezielten Rückbau

von Bauschadstoffen bzw. schadstoffhaltigen Baustoffen anfallende Bauschutt

sollte dem Bauschuttrecycling zugeführt werden, um eine Verwertung dieser Ma-

terialien für den Wiedereinbau im Straßenbau etc. erreichen zu können.

Eine vorlaufende Verwertungsprüfung ist nicht durchgeführt worden.

Im Hinblick auf die chemische Qualität der bei einem Rückbau/Abbruch anfallen-

den sonstigen mineralischen Fraktionen ist i. d. R. von einer normalüblichen Ver-

wertung (EBV RC 1-3) auszugehen, sofern Rückbau-begleitend keine Asbest-hal-

tigen Abstandshalter in den Beton-Bauteilen festgestellt werden.

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 31

Der Abbruchunternehmer beeinflusst bzw. bestimmt die chemische Qualität der

mineralischen Abbruchsubstanz selbst durch Art und Umfang der Entkernungs-

und Ausbauarbeiten bei Bauschadstoffen und schadstoffhaltigen Baustoffen.

7.8 Abfallfraktionen/-massen

Auf der Grundlage aller bisher vorliegenden Erkenntnisse handelt es sich im We-

sentlichen um die Abfallfraktionen, die in der folgenden Tabelle mit dem entspre-

chenden Abfallschlüssel aufgeführt sind.

AbfallAVV-Nummer
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (KMF)170603*
Asbesthaltige Baustoffe170605*
Bitumengemische170302
Kohlenteer-haltige Bitumengemische (Kleber unter Parkett)170301*
Gemische aus […] von Beton, Ziegeln, Fliesen und Ke- ramik (Blei-haltige Fliesen)170106*
Gemische aus von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik […] (gering Asbest-haltiger Putz)170107
Leuchtstoffröhren, die Quecksilber enthalten200121*
Kondensatoren/Starter, die PCB enthalten160209*
Altholz, Kategorie IV (Dachstühle)170204*

Die vorgenannten Materialien sind zu separieren und mit einer eigenen Abfall-

schlüsselnummer einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen - Detail-Vor-

gaben sind vor Umsetzung des Abbruchs mit den zuständigen Fachbehörden und

den Entsorgungsstellen zu klären.

Dipl.-Geograph Jens-Henning Müller • Cloppenburgstraße 38 24 • 48145 Münster

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Gebäudeschadstoff-Kataster 32107 Bad Salzuflen, Wülfermühle 1-2 32

8. Zusammenfassung

Der Unterzeichner führte im Auftrag des Werre-Wasserverbandes, Herford, im

Vorfeld einer geplanten Rückbaumaßnahme der Gebäude auf dem Standort „Wül-

fermühle 1-2 in 32107 Bad Salzuflen“, eine Begehung mit Beprobungen

(20.08.2025) durch und erstellte auf Basis der Ergebnisse dieser Begehung und

der Analysen ein Bauschadstoffkataster.

Wie im vorliegenden Bericht dokumentiert, handelt es sich bei den Gebäuden

direkt nach der Brücke über die Werre um eine Halle mit Betonsohle, verputzten

Mauerwerkswänden und einer hölzerner Dachkonstruktion mit einer Eindeckung

aus Asbest-haltigen Welleternit-Platten. Direkt östlich angrenzend befindet sich

als Verbindungsgebäude zum Wohnhaus eine Garage aus gemauerten, verputz-

ten Wänden und Betonboden sowie einem Dachpappen-Flachdach. Das zweige-

schossige, voll unterkellerte Wohnhaus mit Satteldach (ungedämmter, hölzerner

Dachstuhl und handelsübliche Dachziegel) ist in Massiv-Bauweise errichtet und

weist an der Fassade vor dem verputzten Mauerwerk ein Wärmedämm-Verbund-

system auf. In/an den Gebäuden sind verschiedene Problembaustoffe (Asbest /

Schwermetalle / PAK) verbaut, so dass erst nach einer Entkernung / Separierung

und ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Materialien ein konventioneller Rück-

bau der Gebäude mittels Bagger / Abbruchgreifer und eine Verwertung des sau-

beren mineralischen Bauschutts möglich ist.

Münster, 17.10.2025

Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller

Dipl.-Geograph Jens-Henning Müller • Cloppenburgstraße 38 24 • 48145 Münster

[Seite 33]

Heerser- beide Bekamp Auf der Huneke Wülfer Holzhausen 200 400 600m
Jens-Henning Dipl.-Geograph Cloppenburgstr. 38 (cid:127) 48145 Münster Tel.: 0251 9730102 (cid:127) Mobil: 0173 3608805 www.jhm-net.de (cid:127) mail@jhm-net.de Quelle: TIMonlineProjektBad Salzuflen, Wülfermühle 1-2
Lage der Untersuchungsfläche
Maßstabohne Maßstab

[Seite 34]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025□ EinzelprobeIX MIischprobe
Uhrzeit9.00aus 4 Einzelproben
EntnahmegerätHammer, Stanze
Entnahmedaten
P 1 – Halle, MP Putz
Art der LagerungPutz auf Mauerwerk
Mächtigkeitca. 2 cm
Farbegraubraun
Geruchneutral
Konsistenzfest-bröselig
Probenmengeca. 50 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterAsbest (NWG 0,001%)
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[Seite 35]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025Einzelprobe□ Mischprobe
Uhrzeit9.25
EntnahmegerätHammer, Spatel
Entnahmedaten
P 2 – Fliesenkleber Küche, 1. OG links
Art der LagerungKleber hinter Wandfliesen auf Putz
Mächtigkeitca. 0,1 cm
Farbegrau
Geruchneutral
Konsistenzfest
Probenmengeca. 10 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterAsbest (NWG 0,1%)

[Seite 36]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025EinzelprobeMischprobe
Uhrzeit9.30
EntnahmegerätHammer, Meißel, Spatel
Entnahmedaten
P 3 – Ausgleichsschicht auf Guss
Art der LagerungAusgleichsschicht unter PVC-Auslegeware auf Gussasphalt-Estrich auf Sisal auf Beton
Mächtigkeitca. 0,2 cm
Farbehellgrau
Geruchneutral
Konsistenzfest
Probenmengeca. 10 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterAsbest (NWG 0,1%)
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[Seite 37]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025tx] Einzelprobe□ Mischprobe
Uhrzeit9.35
EntnahmegerätHammer, Meißel
Entnahmedaten
P 4 – Gussasphalt-Estrich, 1. OG
Art der LagerungGussasphalt-Estrich auf Sisal auf Beton unter Ausgleichsschicht unter PVC-Auslegeware
Mächtigkeitca. 3-4 cm
Farbeschwarz
Geruchschwach bituminös
Konsistenzfest
Probenmengeca. 100 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterPAK
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[Seite 38]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025EinzelprobeMischprobe
Uhrzeit9.40
EntnahmegerätHammer
Entnahmedaten
P 5 – Fliese Bad, EG rechts
Art der LagerungWandfliese im Mörtelbett
Mächtigkeitca. 0,5 cm
Farbehellgrau, blau emailiert
Geruchneutral
Konsistenzfest
Probenmengeca. 50 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterSchwermetalle

[Seite 39]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025ixi Einzelprobe□ Mischprobe
Uhrzeit9.45
EntnahmegerätHammer, Meißel
Entnahmedaten
P 6 – Kleber unter Parkett, EG
Art der LagerungKleber unter Parkett auf Guss-Asphalt auf Sisal auf Beton
Mächtigkeitca. 0,5 cm
Farbeschwarz
Geruchnach Teer
Konsistenzzäh
Probenmengeca. 50 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterPAK
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[Seite 40]

Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025□ Einzelprobeixi Mischprobe
Uhrzeit9.55aus 5 Einzelproben
EntnahmegerätHammer, Stanze
Entnahmedaten
P 7 – MP Putz
Art der LagerungPutz auf Mauerwerk im Wohnhaus, z.T. unter Tapete
Mächtigkeitca. 2 cm
Farbegraubraun
Geruchneutral
Konsistenzfest-bröselig
Probenmengeca. 50 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterAsbest (NWG 0,001%)
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025ixi Einzelprobe□ Mischprobe
Uhrzeit10.10
EntnahmegerätHammer, Spatel
Entnahmedaten
P 8 - Dachpappe
Art der LagerungMehrlagige Dachpappe auf der Garage über Holz/PU- Schaum
Mächtigkeitca. 2 cm
Farbeschwarz
Geruchschwach bituminös
Konsistenzzäh
Probenmengeca. 100 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterPAK
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Protokoll für die Entnahme von Baustoffproben

Entnehmende StelleDipl.-Geogr. Jens-Henning Müller Cloppenburgstraße 38, 48145 Münster Mobil: 0173-3608805, E-Mail: mail@jhm-net.de
AuftraggeberWerre-Wasserverband, Herford
Ort der ProbenahmeWülfermühle 1-2, 32107 Bad Salzuflen
Art der Probe(n)Bausubstanz
Zeitpunkt der ProbenahmeArt der Probenahme
Datum20.08.2025[xi Einzelprobe□ Mischprobe
Uhrzeit10.15
EntnahmegerätSpatel, Zange
Entnahmedaten
P 9 – Fensterkitt Holzfenster, Halle
Art der LagerungKitt zwischen Glasscheibe und Holzrahmen
Mächtigkeitca. 1 cm
Farbehellgrau
Geruchneutral
Konsistenzfest-spröde
Probenmengeca. 30 g
Probenbehälterverschließbarer PE-Beutel
Labor-ParameterAsbest (NWG 0,1%)

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Albrecht-Thaer- Straße 14, 48147 Münster Tel 0251 28 52-0, Fax 0251 2 30 10 45

(JJJ UMWELTLABOR ACB

GmbH buero@umweltlabor-acb.de, www.umweltlabor-acb.de

Umweltlabor ACB GmbH, Albrecht-Thaer-Straße 14, 48147 Münster 09.09.2025 Prüfbericht als E-Mail: mail@jhm-net.de

Jens-Henning Müller Ansprechpartner/in Dipl.-Geograph M. Dieckmann Herrn Jens-Henning Müller 0251 2852-228 Cloppenburgstraße 38 48145 Münster

Prüfberichts-Nr.: 180894BS25

AuftraggeberJens-Henning Müller, Münster
Projekt °Bad Salzuflen, Wülfermühle
Projekt-Nr. °/
Auftragseingang22.08.2025
ProbenartBaustoff
Angaben zum GefäßPE-Beutel
Bemerkungen/
Probenahme °durch Auftraggeber
Probenahmedatum °20.08.2025
Probeneingang22.08.2025
Prüfbeginn22.08.2025
Prüfende08.09.2025
ProbenaufbewahrungDie Feststoffproben werden unsererseits 3 Monate archiviert und dann einer geregelten Entsorgung zugeführt, sofern Sie uns nicht binnen 4 Wochen nach Eingang dieses Schreibens eine andere Nachricht zukommen lassen.

Anlage mpa GmbH, Leipzig, Untersuchungsbericht ACB 8219/25, 4 Seiten

Verteiler /

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkundenanlage [D‐PL‐14312‐01‐00] aufgeführten Verfahren. Die Messergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die uns vorliegenden Prüfmaterialien. Für eine Probenahme, die nicht durch unsere Mitarbeiter oder in unserem Auftrag durchgeführt wurde, übernehmen wir keine Verantwortung. Die Veröffentlichung unserer Prüfberichte und Gutachten zu Werbezwecken sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Melanie Dieckmann; Dipl.-Geol. Andre Ising Prokurist: M.Sc. Geowissenschaften Patrick Vinkelau eingetragen: AG Münster, HRB 2984, Ustr-IdNr: DE 126114056, Steuernummer 337/5902/0188 Bankverbindungen: Volksbank Baumberge, IBAN: DE 32 4006 9408 0026 8509 00 / BIC: GENODEM1BAU Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 65 4005 0150 0009 0044 66 / BIC: WELADED1MST

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Bad Salzuflen, Wülfermühle ° / ° Jens-Henning Müller, Münster

09.09.2025

Prüfberichts-Nr.: 180894BS25

  • Feststoff -
Labornummer180895BS25180896BS25180902BS25
Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) °P 2 Fliesenkleber Küche, 1. OG linksP 3 Ausgleichs- schicht auf GussP 9 Fensterkitt Holzfenster Halle
Materialart °BaustoffBaustoffBaustoff
Asbest *** VDI 3866 Blatt 4:2002-02 (Phasenkontrastmikroskop)///
Asbest ** VDI 3866 Blatt 5:2017-06 (Rasterelektronenmikroskop)negativnegativnegativ
Faservarietät **///
Massenanteile **%< 0,1< 0,1< 0,1
Einstufung/Beschreibung ***kein technisches Asbest- produktkein technisches Asbest- produktkein technisches Asbest- produkt
Stoffbestand **Baustoff ohne FasernBaustoff ohne FasernKunststoff mit an- organischen Füllstoffen ohne Fasern
Einstufung nach LAGA-Mitteilung 23 (Mai 2023) i. V. m. TRGS 519 (März 2022) ***asbestfreiasbestfreiasbestfrei

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Bad Salzuflen, Wülfermühle ° / ° Jens-Henning Müller, Münster

09.09.2025

Prüfberichts-Nr.: 180894BS25

  • Feststoff -
Labornummer180894BS25180900BS25
Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) °P 1 Halle MP PutzP 7 MP Putz
Materialart °BaustoffBaustoff
Asbest * VDI 3866 Blatt 5:2017-06 in Anlehnung an das BIA-Verfahren 7487:1997-04 (Rasterelektronenmikroskop)%0,017< 0,001
Faservarietät *Tremolit/
Einstufung/Beschreibung ***kein technisches Asbest- produktkein technisches Asbest- produkt
Bindungsart ***//
Kurzbeurteilung
abfallrechtliche Einstufung nach LAGA-Merkblatt 23 (Mai 2023) ***gering asbest- haltiger, nicht gefährlicher Abfallasbestfreier, nicht gefährlicher Abfall
arbeits- und immissionsschutz- rechtliche Einstufung nach TRGS 519 (März 2022) ***risiko- bezogene Maßnahmen nach Anl. 9 TRGS 519keine erweiterten Maßnahmen

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Prüfberichts-Nr.: 180894BS25

  • Feststoff -
Labornummer180897BS25180899BS25180901BS25
Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) °P 4 Gussasphalt- Estrich 1. OGP 6 Kleber unter Parkett, EGP 8 Dachpappe
Materialart °BaustoffBaustoffBaustoff
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) DIN ISO 18287:2006-05
Naphthalinmg/kg< 0,1104,40,4
Acenaphthylenmg/kg< 0,11,5< 0,1
Acenaphthenmg/kg< 0,192,90,3
Fluorenmg/kg< 0,1105,30,4
Phenanthrenmg/kg< 0,1413,61,1
Anthracenmg/kg< 0,182,10,1
Fluoranthenmg/kg< 0,1405,80,6
Pyrenmg/kg< 0,1296,31,0
Benzo(a)anthracenmg/kg< 0,1239,00,7
Chrysenmg/kg< 0,1219,51,4
Benzo(b)fluoranthenmg/kg< 0,1283,41,3
Benzo(k)fluoranthenmg/kg< 0,1104,20,1
Benzo(a)pyrenmg/kg< 0,1194,20,7
di-Benzo(a,h)anthracenmg/kg< 0,124,50,3
Benzo(ghi)perylenmg/kg< 0,157,30,8
Indeno(1,2,3)pyrenmg/kg< 0,179,10,2
Summe PAK (EPA)mg/kgn. n.2703,19,4

N:\Labor\Befunde\2025$B\180894BS25 Seite 4 von 5

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09.09.2025

Prüfberichts-Nr.: 180894BS25

  • Feststoff -
Labornummer180898BS25
Bezeichnun(cid:10)g(cid:10) °P 5 Fliese Bad, EG rechts
Materialart °Baustoff
Extraktion in Königswasser löslicher Spurenelemente DIN ISO 11466:1997-06
Arsen DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg< 5
Blei DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg3740
Cadmium DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg< 0,05
Chrom ges. DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg< 10
Kupfer DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg28,8
Nickel DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg< 10
Quecksilber DIN EN 1483:1997-08mg/kg< 0,05
Zink DIN EN ISO 17294-2:2017-01 (E 29)mg/kg17,8
  • Untersuchung durch externen Anbieter ** Untersuchung durch externen Anbieter; nicht akkreditiertes Prüfverfahren *** nicht akkreditiertes Prüfverfahren Ort der Labortätigkeiten ist der Standort Münster. Abweichend mit D gekennzeichnete Verfahren werden am Standort Dülmen durchgeführt. ° Angabe des Auftraggebers n. n. = nicht nachweisbar; n. b. = nicht bestimmbar Es gilt eine vereinfachte Form der Berichterstattung ohne Angabe der Messunsicherheit im Prüfbericht. Sollten diese vom Auftraggeber für eigene Zwecke benötigt werden, kann die Messunsicherheit als Anlage zum Prüfbericht zur Verfügung gestellt werden. Es gilt als Entscheidungsregel für die Bewertung der Konformität mit den Regelwerken oder Spezifikationen, dass die Messunsicherheit nicht berücksichtigt wird soweit dies nicht vom Auftraggeber bzw. aufgrund normativer oder anderer Vorgaben gefordert wird.

Dipl.-Ing. Melanie Dieckmann Geschäftsführerin

N:\Labor\Befunde\2025$B\180894BS25 Seite 5 von 5

[Seite 48]

moa

I LABOR FÜR MATERIALPRÜFUNG UND -ANALYSE GMBH

LABOR

Untersuchung von Materialproben auf Asbestfasern / KMF

Untersuchungsbericht ACB 8219/25

Proben: 180895BS25 180896BS25 180902BS25

Auftrag: 180895BS25

Auftraggeber: Umweltlabor ACB GmbH Albrecht-Thaer-Straße 14 48147 MÜNSTER

Auftrag vom: 22.08.25

Probenübergabe: 25.08.25

Berichtsdatum: 04.09.25

Bearbeiter: mpa - Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Dipl.-Krist. B. Werner Plaußiger Dorfstr. 12 04349 LEIPZIG Tel.: 034298/30 270 info@mpalabor.de

[Seite 49]

mpa-Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Seite 1 Bericht MP ACB 8219/25 Umweltlabor ACB GmbH


Untersuchungsmethode:

Die Auswertung der angelieferten Materialproben erfolgte mittels REM/EDX in Anlehnung an die VDI - Richtlinie 3866, Blatt 5: 2017-06. Die Proben wurden im Licht- und Elektronenmikroskop nach Fasern durchmustert. Die chemische Charakterisierung einzelner Faserzusammensetzungen erfolgte mittels EDX-Noran System Six mit Ultradry - Detektor. Es handelt sich dabei um ein energiedispersives standardloses Mikroanalyseverfahren (Punktanalysen), gekoppelt an ein Rasterelektronenmikroskop Jeol JSM -IT 100. (NWG - 0,1 M.-%)

Untersuchungsergebnisse:  180895BS25

(a) makroskopische Beschreibung: grauer Baustoff (Fliesenkleber)

(b) Stoffbestand: Baustoff ohne Fasern (Abb. 1)  keine Asbestfasern, keine KMF nachweisbar (Gehalt < NWG)

Abb. 1: ACB 180895BS25

 180896BS25

(a) makroskopische Beschreibung: grauer Baustoff (Ausgleichsschicht)

(b) Stoffbestand: Baustoff ohne Fasern (Abb. 2)  keine Asbestfasern, keine KMF nachweisbar (Gehalt < NWG)


mpa-GmbH Sep. 25

[Seite 50]

mpa-Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Seite 2 Bericht MP ACB 8219/25 Umweltlabor ACB GmbH


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< 1 Abb. 2: ACB 180896BS25

 180902BS25

(a) makroskopische Beschreibung: graues Fugenmaterial

(b) Stoffbestand: Kunststoff mit anorganischen Füllstoffen ohne Fasern (Abb. 3)  keine Asbestfasern, keine KMF nachweisbar (Gehalt < NWG)

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i l r 5 Abb. 3: ACB 180902BS25


mpa-GmbH Sep. 25

[Seite 51]

mpa-Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH Seite 3 Bericht MP ACB 8219/25 Umweltlabor ACB GmbH


Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das angelieferte Probenmaterial.

Leipzig, den 04.09.25

mpa - Labor für Materialprüfung und -analyse GmbH

Dipl.-Krist. B. Werner Geschäftsführerin


mpa-GmbH Sep. 25

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