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Abbruch eines Zweifamilienhauses, von Nebengebäuden und einer Lagerhalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Demontage- und Abbrucharbeiten eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäuden (Doppelgarage, Lagerhalle, Gartenhaus) und Außenanlage Wülfermühle 1-2 in Bad Salzuflen

PROJEKT: Demontagen- und Abbrucharbeiten eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäuden (Doppelgarage, Lagerhalle, Gartenhaus) und Außenanlage

GEWERK: Demontage und Abbrucharbeiten

AUFTRAGGEBER: Werre-Wasserverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bügelstraße 2, 32052 Herford

ANGEBOTSABGABE: Durchführung der Maßnahme vom 01.12.2026 bis zum 01.03.2027 Eine Außenbesichtigung ist jederzeit möglich. Beim Bedarf einer Innenbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin Tel.: 05221/55012.

Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung

Angaben zur Baustelle: Gemäß DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“.

Lage der Baustelle/Erreichbarkeit:

Die abzureißenden Objekte befinden sich in Bad Salzuflen Wülfermühle 1-2, Gemarkung Wülfer-Bexten:

Wohnhaus und Garage: Flur 4, Flurstück 57 Halle: Flur 4, Flurstück 492 Gartenhaus: Flur11, Flurstück 25

Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen für die Ausführung der Leistungen und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen zur Verfügung (siehe Lageplan, Lagerfläche). Alle Kosten dafür sind durch den Pauschalpreis abgegolten. Werden vom Auftragnehmer weitere Flächen für Baustelleneinrichtung oder sonstige Einrichtungen benötigt, so sind diese von ihm selbst anzumieten, einzurichten, zu unterhalten, abzuräumen und wiederherzustellen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Bei drohender Hochwassergefahr ist sicherzustellen, dass sämtliche schwimmfähigen Baustoffe oder wassergefährdende Stoffe rechtzeitig aus

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dem Hochwasserbereich entfernt werden, um so ein Abschwemmen zu verhindern.

Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Die Stromversorgung ist die Sache des AN. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Strommast. Die Aufstellung des Baustromkastens ist mit dem Netzbetreiber abzuklären. Für Messeinrichtungen und Zähler erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung. Ferner sind alle Kosten für Umformer, Zuleitungen zu den Verwendungsstellen, Verteiler, Anschlüsse, Sicherungen und Abbau in den Pauschalpreis einzukalkulieren. Alle für die Ausführung der Leistungen benötigte Versorgung mit Wasser sowie die Kosten für die Entsorgung der Baustelleneinrichtung von Bauschutt, Abfall und Abwasser sind in den Pauschalpreis einzukalkulieren. Vom AN zu vertretende Änderungen, Ergänzungen oder Umlegungen der Installationen im Zuge des Baufortschritts werden nicht besonders vergütet.

Sicherung der Baustelle: Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Bauwerke und der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Hierzu gehören neben Absicherung des unbefugten Betretens der Baustelle auch die Sicherung und der Schutz vor Witterungseinflüssen, Hochwasser, Grundwasser, Diebstahl und sonstige Beschädigungen. Es sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um eventuell auslaufende wassergefährdende Stoffe schadlos aufzufangen. Für eventuell auslaufende wassergefährdende Stoffe ist ein Ölbindemittel auf der Baustelle ständig bereit zu halten. Der AN hat, wenn erforderlich, nach Ablauf eines Hochwassers die Baubereiche und übrige Anlagen ohne Entschädigung wieder trocken zu legen und zu reinigen. Bei Schadensfällen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder anderen Vorkommnissen, die eine Beeinflussung des Grundwassers bzw. des Gewässers besorgen lassen, ist die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe unverzüglich zu benachrichtigen. Grundstücke und Anlagen jeder Art, die durch die Abbrucharbeiten berührt oder gefährdet werden können, müssen vom Auftragnehmer vor Baubeginn genau auf ihre Sicherheit und Beschaffenheit untersucht werden. Der AN hat jede Möglichkeit einer Gefährdung und erkennbare Schäden sofort anzuzeigen. Er haftet für alle Nachteile, die dem AG entstehen. Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit dieser Bauleistung oder Lieferung ein Schaden, für den aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragsparteien haften, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von allen gegen ihn erhobenen Ansprüchen in vollem Umfang freizustellen. Absperrung von Baugruben, Straßen und Wegen müssen in fester Ausführung erfolgen. Flatterleinen, dünne Stäbe, usw. sind nicht zugelassen. Die Kosten hierfür sind in den Pauschalpreis einzukalkulieren. Während der Ausführungsarbeiten sind notwendige Sicherungsmaßnahmen (z.B. Sperrung der vorhandenen Brücke ) des örtlichen Verkehrs durch den AN zu berücksichtigen und einzukalkulieren.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Bei der Ausführung der Baumaßnahme handelt sich um eine Tätigkeit am Gewässer. Entsprechende Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften sind zu berücksichtigen. Beim Abbruch sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter der zuständigen Berufsgenossenschaften (VBG), des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV), die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und die DGUV-Regel der Wasserbaulichen und wasserwirtschaftlichen Arbeiten (DGUV) in der jeweils neuesten Fassung zu beachten. Der AG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu fordern, ohne dass dem AN ein Anspruch auf eine besondere Vergütung erwächst. Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG oder Dritten aus der

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Nichtbeachtung der Bestimmungen entstehen. Die Baustelle ist ständig einwandfrei abzusichern. Für die Sozialeinrichtungen wie Tagesunterkünfte, WC gelten die speziellen Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung. Bei Aufstellung von Hebeanlagen sowie Platzierung von Mulden für spätere Entsorgung gelten ebenfalls die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung.

Einzelangaben zu Nebenbestimmungen Einzelangaben zu Nebenleistungen gemäß DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren (Baudokumentation). Ferner sind Baustellenberichte oder Bautageberichte vom AN aufzustellen und dem AG im Original laufend vorzulegen. Sie müssen folgende Angaben enthalten: a) Witterung und Temperatur b) Art und Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte c) Geräteeinsatz d) geleistete Arbeiten e) besondere Vorkommnisse f) Anordnung des AG g) Nachweise der Beseitigung (Lieferscheine)

Die Nebenleistungen sind nach VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art – DIN 18299, Ausgabe 2023 festgelegt sowie DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten.

Baubeschreibung

Allgemeines

Die abzureißende Objekte befinden sich an einer Anliegerstichstraße Wülfermühle 1 und 2 in 32107 Bad Salzuflen im Wülfer-Bexten, Stadtteil im Westen der Stadt. Die Grundstückszuwegung führt über eine öffentliche Straße mit Brücke, die bis zu 7,5 to befahrbar ist. Für den Abbruchbruchvorgang ist eine provisorische Brücke aufzustellen, die nach Beendigung der Arbeiten zurückzubauen ist. Der Baustellenverkehr ist ausschließlich über die provisorische Brücke abzuwickeln.

Bei abzubrechenden Gebäuden handelt es sich um eine Halle mit Betonsohle, verputzten Mauerwerkswänden und einer hölzerner Dachkonstruktion mit einer Eindeckung aus asbesthaltigen Welleternitplatten. Direkt östlich angrenzend befindet sich als Verbindungsgebäude zum Wohnhaus eine Garage aus gemauerten, verputzten Wänden und Betonboden sowie einem Dachpappen-Flachdach. Das zweigeschossige, voll unterkellerte Wohnhaus mit Satteldach (ungedämmter, hölzerner Dachstuhl und handelsübliche Dachziegel) ist in Massiv-Bauweise errichtet und weist an der Fassade vor dem verputzten Mauerwerk ein Wärmedämm-Verbundsystem auf. Der Zugang zu dem Haus muss teilweise von Sträuchern und Büschen freigestellt werden.

Den verrohrten Graben ist nach Rückbau in offener weise an die entstandene Baugrube des Wohnhauses anzuschließen. Die Baugrube ist nach Abschluss der Arbeiten zu profilieren und als Entwässerungssystem (Entwässerungsmulde) an die Werre anzuschließen (Siehe Entwässerungsskizze). Das Bodenmaterial wird vor Ort eingebaut.

In den Gebäuden und Anlagen ist, entsprechend der Bauzeit, mit dem Vorkommen von verdeckten oder bauzeitbedingten Schadstoffvorkommen zu rechnen. Hierbei handelt es sich z.B. um asbesthaltige Pappen/Platten an elektrischen Bauteilen (NH-Sicherungen, Heizungsanlagen etc.) oder teerhaltige

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Feuchtigkeitssperren oder Abdichtungen als Rollschichten im Mauerwerk oder Beschichtungen von Kelleraußenwänden/Fundamenten.

Die Arbeits- und Immissionsschutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung werden maßgeblich in der TRGS 5192 geregelt. Hier werden die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt. Darüber hinaus gilt unter Berücksichtigung der vorliegenden Asbestprodukte die Asbestrichtlinie der Länder.

Bei künstlichen mineralischen Fasern (KMF), die vor Juni 2000 verbaut wurde, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Fasern auf Grund ihrer Beschaffenheit lungengängig sein können. Somit besteht beim Ausbau dieser Materialien grundsätzlich die Gefahr der Einatmung entsprechender Fasern. Bei entsprechender Länge und Dicke der Fasern können diese krebserzeugend sein, so dass beim Umgang mit künstlichen mineralischen Fasern (KMF) grundsätzlich das Vorsorgeprinzip gelten sollte.

Aufgrund des Alters der Gebäude ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die KMF in der Isolierung der Rohrleitungen und Heizungsanlage sowie in Dachisolierungen und in anderen Bauteilen nicht den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der sogenannten Freizeichnungskriterien (d. h. nicht Krebs erzeugend) entsprechen.

Zur Durchführung der Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie bei der Entsorgung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sind die landesspezifische Vorgaben zu beachten (siehe auch Schreiben vom Kreis Lippe mit Merkblatt zum Abbruch von Gebäuden vom 07.08.2026), sowie die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes.

Meldepflichtige Arbeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest) sind mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten durch das ausführende Unternehmen bei der zuständigen Bezirksregierung (Arbeitsschutz) anzuzeigen.

Abnahme Der Unternehmer hat nach Beendigung aller Arbeiten alle notwendigen Entsorgungsnachweise vorzulegen und eine Erklärung abzugeben, dass alle unter der Erdoberfläche feststellbaren Bauteile abgebrochen und entsorgt sind.

Wohnhaus

Fläche: ca. 145 m² Grundfläche Höhe: Hauptteil: ca. 7 m und ca. 10 m First Volumen: ca. 1.380 m³ (mit Keller)

Gründung: Streifenfundamente Konstruktion: Massivbauweise Außenwände: Mauerwerk, verputzt; mit Wärmedämm-Verbundsystem

Innenwände: massiv, verputzt Dach: Satteldach mit hölzernem Dachstuhl (Pfettenkonstruktion), nicht gedämmt, Dachziegel, Neigung ca. 30° Zwischendecken: Stahlbeton Fußböden: verschiedene Bodenbeläge (Parkett, PVC, Teppichboden) auf Gussasphalt-Estrich

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Fenster: Holz Türen: Holz Innenfensterbänke: Kunststein Außenfensterbänke: Stein Treppen: gefliester Stahlbeton Anlagenteile: Heizungsanlage Öl- und Feststoffheizung mit Rohrleitungen (KMF-gedämmt)

Öltank demontiert am 17.06.2026

Keller: Wände Mauerwerk aus Kalksandsteinen Decke, Stahlbeton, gegossen Geschosse: Wände, Mauerwerk aus Gitterziegelsteinen Decke, Stahleton gegossen Dachdichtung: Ziegeldeckung, vermörtelt Regenentwässerung: vorgehängte Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech Besonderheiten: Kelleraußentreppe, Kellergartenausgang, Balkonkragplatten

Fassade: Wärmedämm-Verbundsystem mit Putz und Anstrich Haustechnik: Heizungssystem, Elektroanlage

Ausbau: Wandoberflächen Putz, Tapete, Anstrich, Wandfliesen (in den Nassräumen türhoch) Fenster/Verglasung: Kunststoff, Isolierverglasung, Hol, Einfachverglasung Fußböden: Rohbeton

Garage mit 2 Stellplätzen (eingeschossiges Bauteil als Zwischenbau Wohnhaus-Lagerhalle)

Fläche: ca. 48 m² Grundfläche Höhe: ca. 3 m Volumen: ca. 144 m³

Konstruktion: Massivbauweise Außenwände: Mauerwerk, verputzt Innenwände: massiv Dach: Holzkonstruktion mit mehrlagiger Dachpappe auf Brettern, Fußboden: Beton Türen/Toranlage: Holz, Metall Fassade: Putz, Anstrich Fenster: Glasbausteine Regenentwässerung: vorgehängte Rinne und Fallrohr aus Zinkblech

Lagerhalle (eingeschossiges Gebäude, seitlich einfacher Schuppenanbau)

Fläche: ca.375 m² Höhe: ca. 4,50 m und ca. 6 m First Volumen: ca. 1.780 m³

Mauerwerk: Kalksandstein

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Dach: Satteldach, Holzfachverbinder, Neigung lt. Plan 20°, Faserzementwellplatten Fußboden: Beton Regenentwässerung: vorgehängte Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech Fassade: Putz

Gartenhaus

Gartenhaus: Fläche: ca. 20 m²; Volumen: ca. 60 m³

Versorgung/Entsorgung

Regenwasser Einleitung in die Werre, Schmutzwasser: Kleinkläranlage mit Zu- und Ableitungen Trinkwasserzuleitung: öffentliche Versorgung Strom/ Telekommunikation: Erdkabelanschluss

Außenanlage

Einfriedungen Hecke, Buschwerk, Grünanlagen Rasenfläche, Stauden- und Pflanzflächen, Bäume Altbestand

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Leistungsverzeichnis

Demontage- und Abbrucharbeiten eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäuden

1 Titel: Baustelleneinrichtung

Pos.LeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreis in EURGesamtpreis in EUR
1.01Baustelleneinrichtung / Lagerflächeneinrichtung Baustelle einrichten, verladen, anfahren, abladen und aufstellen, ggf. auch Umsetzen aller notwendigen Baubüros, sämtlicher Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Werkstätten, Anlagen und Fahrzeuge, Anschluss und Einrichtungen von Energie und Versorgungsanlagen und Unterhaltung, Herstellen der Platzbefestigungen, Befestigungen von Zufahrtswegen sowie sonstige bauliche Vorkehrungen sind einzukalkulieren.1,00 Psch……………….……………….
1.02Behelfsbrücke Vorbereitende Unterlagen Statik und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen für den befristeten Aufbau und Betrieb einer Behelfsbrücke (geeignet für SLW 60) für die Dauer der Abbrucharbeiten1,00 Psch……………………………….

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1.03Behelfsbrücke Verkehrsfläche und Zuwegung Beseitigung und Entsorgung der Vegetation im Bereich der Brückenaufstellfläche und der Zuwegung. Herstellen, Betreiben und Rückbau der Verkehrsflächen für die Aufstellung und den Betrieb der Behelfsbrücke und Wiederherstellung der Flächen.1,00 Psch……………………………….
1.04Behelfsbrücke Liefern, Betreiben und Rückbau Behelfsbrücke geeignet für SLW 60 anliefern, für die Dauer der Rückbauarbeiten vorhalten und nach Fertigstellung der Maßnahme wieder demontieren und abfahren; Spannweite ca. 20 m, ca. 3,50 m breit. Diese Position beinhaltet ebenfalls die Auflagerflächen der Behelfsbrücke.1,00 Psch………………………………
1.05Entrümpelung Wohnhaus, Garage, Halle und Gartenhaus Ausräumen (auch händisch), Verladung, Abtransport und Entsorgung der in den Abbruchgebäuden verbliebenen Möbelteile und lagernden Baumischabfälle ca. 50 m³1,00 Psch……………….……………….
1.06Bauzaun Während der Abbrucharbeiten ist die gesamte Baustelle mit einem Bauzaun abzusichern. Bauzaunlieferung, Aufbau, Vorhaltung für die Dauer der Abbrucharbeiten sowie Räumung nach Fertigstellung.1 Psch……………….……………….
1.07Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Die entstandene Freifläche mittels Grobplanum (ohne Materiallieferung und Höhenregulierung der Bestandsflächen) in einen sauberen und ordentlichen Zustand zu versetzen und dem Auftraggeber zu übergeben1 Psch……………….……………….

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2 Titel: Demontage- und Abbrucharbeiten

Pos.LeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreis in EURGesamtpreis in EUR
2.01Gebäuderückbau (Wohnhaus, Garage, Halle und Gartenhaus), Ausbau sämtlicher nicht mineralischer Baustoffe, die in festem Verbund mit den Gebäuden stehen (u.a. Bodenbeläge, Teppichböden, Isolierungen, Türen, Fenster etc.). Die daraus resultierenden Baumischabfälle sind zu verladen, abzutransportieren und ordnungsgemäß nachweislich entsorgen. Demontage, Verpackung, Abtransport und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien gemäß dem vorliegenden Gutachten. Rückbau der im Bereich der Ortgänge, Attiken und auf den Dachflächen verbauten Asbestzementplatten sowie Demontage und Entsorgung der asbesthaltigen Innenputzflächen im Bereich des Hallengebäudes. Die Arbeiten zur Entfernung von asbesthaltigen Baustoffen werden unter Einhaltung der TRGS 519 und der GefStoffV § 8-11, Schutzstufe 4 durchgeführt. Transport und Entsorgung erfolgen unter der AW-Nr. 170605* "asbesthaltige Baustoffe" im elektronischen Nachweisverfahren. Demontage, Verpackung, Abtransport und Entsorgung von Dämmmaterialien aus KMF gemäß dem vorliegenden Gutachten und Merkblatt vom Kreis Lippe. Rückbau von KMF-Materialien unterhalb der Dachabdichtung, Abhangdecken, in Trockenbauwänden und als Dämmmaterial im Bereich von Rohrleitungen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der TRGS 521 und 524 durchzuführen. Transport und Entsorgung erfolgen unter der AW-Nr. 170603* "Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht" im elektronischen Nachweisverfahren. Demontage, Verpackung, Abtransport und Entsorgung von teerhaltigen Beschichtungen (Kleber unter

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Parkettboden) gemäß dem vorliegenden Gutachten und Merkblatt zum Abbruch von Gebäuden vom Kreis Lippe. Die Arbeiten werden unter Einhaltung der TRGS 555 durchgeführt. Transport und Entsorgung erfolgen unter der AW-Nr. 170301* "teerhaltige Bitumengemische" im elektronischen Nachweisverfahren. Abbruch der aufstehenden Gebäude (Wohnhaus m. Keller, Garage, Halle), ca. 3.300 m3 u. R., einschl. Bodenplatten und der zugehörigen Fundamente. Auf dem Betonboden im Keller befinden sich geringfügige Rückstände von der demontierten Öltankanlage. Fachgerechte Demontage der Öltankanlage erfolgte am 17.06.2026. Die entsprechenden Nachweise liegen vor. Die Abbrucharbeiten belaufen sich im Bereich der Betonsohle bis auf 0,30 m und im Bereich der Fundamente bis einschl. 1,00 m unter OK Bodenplatte. Die anfallenden Materialien sind während der Rückbauphase zu sortieren, abzufahren und nachweislich ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat zwei Werktage vor Inangriffnahme der Abbrucharbeiten die vorgenommene Abtrennung der Anschlüsse zu überprüfen, ggf. hat er von sich aus den zuständigen Versorger einzuschalten. ca. 3.300 m³ u. R.1,00 Psch……………….……………….
2.02Beseitigung der Grünanlagen Beseitigung und Entsorgung der Einzäunung und teilweiser vorhandener Grünanlagen (Sträucher ca. 300 m²; Bäume 10 St mit Stammdurchmesser bis 55 cm, 20 St mit Stammdurchmesser bis 20cm, 10 St mit Stammdurchmesser bis 10 cm; Hecke ca. 14 m) nach Angabe AG, Containergestellung, Vorhaltung, Verladung, Abfuhr und Entsorgung der gesamten Materialien.1 Psch……………….……………….

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2.03Rückbau/Entsorgung der Kleinkläranlage der entleerten 3 Kammer- Kleinkläranlage mit einem Volumen von ca. 8.200 l Zu- und Ableitung, unterirdische Behälter komplett ausgraben und entsorgen1,00 Psch……………….……………….
2.04Rückbau befestigter Außenfläche Rückbau der befestigten Pflasterfläche inkl. Unterbau. Der daraus resultierende Bauschutt wird verladen, abtransportiert und fachgerecht entsorgt ca. 150 m²1,00 Psch……………….……………….
2.05Rückbau befestigter Außenfläche Rückbau der befestigten Betonflächen inkl. Unterbau. Der daraus resultierende Bauschutt wird verladen, abtransportiert und fachgerecht entsorgt ca. 50 m²1,00 Psch……………….……………….
2.06Entfernung einer Rohrleitung Die vorh. Entwässerungsleitung ist Bestandteil eines Entwässerungsgrabens. Rohrleitung freilegen, ausbauen und entsorgen ca. 100 m. Verfüllen der Rohrleitungstrasse mit anstehendem Bodenmaterial.1,00 Psch……………….……………….
2.07Entwässerungsmulde Anlegen einer Entwässerungsmulde von der vorh. Baugrube des Wohnhauses zur Werre auf einer Länge von ca. 110 m, mind. Sohlbreite 1,00 m, Tiefe ca. 1 m und mit der Böschung 1:2 (Siehe Entwässerungsskizze)1,00 Psch……………….……………….
2.08Profilieren der Baugruben der Halle und des Wohnhauses Abflachung der Baugrubenkanten und Profilierung der Flächen als Teich/Blänke zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe des Oberflächenwassers aus dem Zulaufgraben auf einer Fläche von ca. 500 m1 Psch……………….……………….

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LV Zusammenfassung

1 Titel Baustelleneinrichtung ………………..

2 Titel Demontage- und Abbrucharbeiten ………………...

Angebotssumme, Netto: EUR ..................

zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................

…………………………………………………… Angebotssumme, Brutto: EUR ................... Anbieter - Unterschrift

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